Die alljährliche Weihnachtsfeier und ihre Tücken aus der Sicht des Familienrechtlers.

Die Location ist gut gewählt, die Beteiligung der Kollegen überwältigend, das Programm verspricht einen unterhaltsamen Abend. Die Stimmung ist von Beginn an ausgelassen und es ergeben sich besonders anregende Gespräche mit den Kollegen. Der Alkohol fließt reichlich und die Vertrautheiten nehmen zu.

Jetzt heißt es: Äußerste Vorsicht!

Auch wenn die Feier noch so ausgelassen ist: Sie werden von Ihren Kollegen und Ihrem Chef beobachtet.

Begrenzen Sie den Alkoholkonsum, Sie müssen damit rechnen, dass mitgezählt wird und die Außenwirkungen können meist ohnehin nicht verborgen werden.

Vermeiden Sie lieber den kleinen Flirt mit der jungen Kollegin aus der Buchhaltung. Geben Sie den üblichen Klatschkolumnisten der Firma besser keine Chance.

Halten Sie alles unter Kontrolle, um am nächsten Tag noch völlig normal weiter arbeiten können.

Weihnachtsfeiern eignen sich für Vorgesetzte gut dazu, um zu prüfen, wie gut der eine oder andere Mitarbeiter die gesellschaftlichen Spielregeln beherrscht. Aber auch als Beobachter sollte man wissen, dass das Wissen um Ausfälle nicht unproblematisch sein kann. Wenn Sie beispielsweise Zeuge eines zunehmend ausgelasseneren Projektleiters wird, ist es wahrscheinlich besser, sich höflich zu verabschieden. Manche Menschen neigen dazu, die Scham und das schlechte Gewissen am nächsten Tage auch jenen zu verübeln, die dabei waren.

Eine Reaktion zu “Die alljährliche Weihnachtsfeier und ihre Tücken aus der Sicht des Familienrechtlers.”

  1. janosch

    Lieber Autor,

    mir ist bei Ihrem Artikel nicht ganz klar geworden, inwiefern hier die Sicht eines Familienrechtlers eine Rolle spielt. Ich denke, dass das Thema eher aus der Sicht eines Arbeitsrechtlers interessant erscheinen könnte.

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