Mütter durch Unterhaltsreform benachteiligt?

Man las in der BILD:

„FÃœR MÃœTTER WIRD ES GANZ BITTER“

Abstellend auf die geänderte Rangfolge, nach der nur noch die Kinder im 1. Rang sind und nur dann, wenn deren Ansprüche voll befriedigt sind, für die Mütter etwas verbleibt, titelt die BILD bekannt plakativ. Ich halte das für falsch. Im Mangelfall wurde der einzusetzende Teil des Gehaltes bislang anteilig auf Kinder und Mütter verteilt. Waren z.B. 300,00 EUR zu verteilen, entfiel ein Teil auf Kindesunterhalt und ein Teil auf Ehegattenunterhalt. Gezahlt wurden 300,00 EUR.

So wird es auch in Zukunft sein!

Gezahlt werden auch nach der Reform nur 300,00 EUR, dann aber wohl nur noch auf Kindesunterhalt. Das Geld geht aber an die Mutter und die kann – wie bisher – ohne Rechenschaft ablegen zu müssen, über dies Geld verfügen.

Unterschiede kann es geben, wenn verschiedene Mütter Unterhaltsansprüche haben. Dies werden aber nur Einzelfälle sein.

4 Reaktionen zu “Mütter durch Unterhaltsreform benachteiligt?”

  1. janosch

    Ich kann der oben genannten Meinung nicht ganz zustimmen. Da die im Beispiel zu zahlenden 300 € nun ganz für den Kindesunterhalt gezahlt werden müssen, fehlt dem Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten derjenige Betrag, der bis 2007 im Rahmen des begrenzten Realsplittings als Ehegattenunterhalt von der Steuer abgesetzt werden konnte. Also, bis 2007 konnten sich die Berechtigten z.B. über 300 € verteilungsfähiges Einkommen freuen, nach der Reform, wegen Wegfalls der steuerlichen Geltendmachung des nachehelichen Unterhalts, verbleiben also z.B. nur noch 250 €.

    Inwiefern das jedoch eine Verschlechterung für die Mütter sein soll, erschließt sich mir nicht, denn welche Frau kann sich im oben genannten Mangelfall von z.B. 100 € ernähren? Sie erhielt also ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder XII — was macht sie nun, damit sie wieder auf ihr Existenzminimum gelangt? Sie beantragt einfach die kompletten Leistungen, die ihr im Rahmen der Gesetze zustehen, so dass ihr kein Nachteil entstehen wird.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ janosch:

    In diesem Beitrag ging es nur um die Nachteile für Mütter. Nicht um die Nachteile für die Väter, die meist den Unterhalt zahlen. Dazu habe ich aber auch was geschrieben.

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/12/28/nachteile-der-unterhaltsreform-2008/

    Ich denke, ich weiß was Sie meinen. Durch das Realsplitting konnte der Nettobetrag des Unterhaltspflichtigen erhöht werden, wodurch auch der unterhaltsrechtlich einsetzbare Betrag steigen konnte. Dies wäre in der Tat ein Nachteil für die Mütter.

  3. marina

    Ich bin verwirrt. Ich habe mich von meinem Ehegatten getrennt, werden die eheliche Wohnung in kürze räumen. Ich bin der Hauptverdiener und nehme 2 Kinder mit. Er macht eine schuliche Ausbildung, noch 1 Jahr, bekommt 480,-€ Bafög und erwähnte mir gegenüber, dass er ja von dem Ehegattenunterhalt leben könnte, statt sich einen Nebenjob zu suchen. Ab welchem Nettoeinkaommen muss ich für ihn zahlen??

    Ich bekanke mich jetzt schon!!

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ marina

    Ob Sie überhaupt Trennungsunterhalt zahlen müssen und wie viel, kann nur ein konkret mit dem Fall beauftragter Fachanwalt für Familienrecht beurteilen. Ihr Selbstbehalt liegt bei 900 € und natürlich muss die Unterhaltspflicht gegenüber den beiden Kindern berücksichtigt werden. Dies hängt aber davon ab, wie alt die Kinder sind. Bei dem Vater wäre zu fragen, ob er eine weitergehende Erwerbsobliegenheit hat und dieser möglicherweise nicht nachkommt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht