Kann Verwirkung nach § 1579 Nr. 2 BGB wieder entfallen?
Freitag, den 25. Januar 2008Daneben werde ich immer wieder gefragt, ob ein einmal verwirkter Unterhaltsanspruch aufgrund einer verfestigten Lebensgemeinschaft wieder aufleben kann. Aufgrund des geänderten § 1586b I BGB, der das Scheitern der Zweitehe regelt, wird man in Bezug auf den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 2 BGB sagen können, dass der einmal verwirkte Anspruch auf Unterhalt nur dann […]