Verfestigte Lebensgemeinschaft – Unterhalt verwirkt?

Zusammenleben in einer verfestigten Lebensgemeinschaft
Nach der Unterhaltsreform zum 01.01.08 ist in § 1579 Nr. 2 BGB der Tatbestand für die Verwirkung eines Unterhaltsanspruches eingeführt, dass der Unterhalt dann verwirkt sein kann, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft zusammen lebt. Diesen Verwirkungsgrund gibt es vorher schon, er war nur in der Generalklausel des § 1579 BGB „versteckt“. Er ist jetzt direkt im Gesetz genannt, weil er zwischenzeitlich der häufigste Verwirkungsgrund in der Praxis ist. Allerdings ist durch die Nennung im Gesetz keine wirkliche Änderung der bisherigen Rechtslage festzustellen. In der Begründung des neuen Gesetzes wird nur auf die bisherige Rechtsprechung Bezug genommen, aber die verfestigte Lebensgemeinschaft wird nicht direkt definiert. Der Gesetzgeber hat nur darauf hingewiesen, dass objektive, nach außen tretende Umstände wie das Führen eines gemeinsamen Haushaltes über längere Dauer, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, größere gemeinsame Investitionen wie der Erwerb eines Einfamilienhauses oder die Dauer der Verbindung eine Rolle spielen. Es kommt aber nicht auf die Leistungsfähigkeit des neuen Partners an, die Aufnahme intimer Beziehungen oder die Möglichkeit der Eheschließung. Ein Unterhaltsanspruch kann in einer verfestigten Lebensgemeinschaft also auch dann verwirkt sein, wenn der neue Lebenspartner auf Sozialhilfe angewiesen ist.

Der BGH hat im Wesentlichen drei Fallgruppen herausgebildet.

1. Der Unterhalt ist verwirkt, wenn der Unterhaltsberechtigte nur dann von einer Eheschließung mit dem neuen Partner absieht, um seinen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Dies hört sich zwar gut an, wird aber in der Praxis von dem Unterhaltsverpflichteten kaum nachweisbar sein.

2. Der Unterhalt ist auch dann verwirkt, wenn der Berechtigte zwar gute Gründe hat von einer Eheschließung mit dem neuen Partner abzusehen, aber mit ihm in einer Unterhaltsgemeinschaft lebt. Eine solche Gemeinschaft liegt dann vor, wenn beide Partner gemeinsam den Haushalt finanzieren bzw. der den Haushalt führende Partner – wie es in einer Ehe nicht unüblich ist – von dem anderen unterhalten wird. Gleiches gilt auch, wenn beide wie in einer Doppelverdienerehe gemeinschaftlich wirtschaften. Ein besonderes Kriterium für das Vorliegen einer Unterhaltsgemeinschaft ist z.B. der Kauf eines gemeinsamen neuen Hauses oder einer Wohnung. Kriterium ist auch, wenn aus dieser Partnerschaft ein Kind hervorgegangen ist. Bei einer Unterhaltsgemeinschaft kommt es aber nicht darauf an, wie lange die Partnerschaft bereits besteht, sondern allein die äußeren Gegebenheiten oder die wirtschaftliche Verflechtung sind ausschlaggebend. Wenn der Unterhaltsbedürftige in der neuen Partnerschaft wie in einer Ehe versorgt ist und eine verfestigte Partnerschaft vorliegt, ist sein Unterhaltsanspruch verwirkt.

Ein Gegenbeispiel aus der Rechtsprechung dese BGHs ist, dass eine Unterhaltsverwirkung nicht vorliegt, selbst wenn die neue Partnerschaft bereits drei Jahre andauerte, aus dieser Partnerschaft ein Kind hervorgegangen ist, die Partner in dieser Zeit zusammengelebt haben, aber erst während des Zusammenlebens zu erheblichen Differenzen kam, der Besuch einer Familienberatung notwendig war und die Partner sich wieder trennten.

3. Die dritte Fallgruppe einer verfestigten Lebensgemeinschaft, die zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt, ist eine Beziehung, die sich in einem solchen Maß verfestigt hat, dass das nichteheliche Zusammenleben an die Stelle der Ehe getreten ist. Der BGH spricht hier von einem eheähnlichen Verhältnis. Hier spielt die wirtschaftliche Situation des neuen Partners keine Rolle. Hier wird nur auf Dauer und Art des Zusammenlebens und des Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit abgestellt. Es gibt aber eine von den Richtern geforderte Mindestdauer, die zwei bis drei Jahre nicht unterschreiten darf. Wenn diese neue Beziehung aber von Anfang an kriselt, kann nicht von einer verfestigten neuen Partnerschaft ausgegangen werden. Die Literatur geht davon aus, dass hier durch die Einfügung der verfestigten Lebensgemeinschaft in § 1579 Nr. 2 BGB eine gewisse Änderung der Rechtsprechung die Folge sein müsste. Weil die verfestigte Lebensgemeinschaft nun als eigener Tatbestand direkt niedergeschrieben wurde, soll dies dazu führen, den Zeitraum des Zusammenlebens am untersten Ende der Zeitskala anzusetzen bzw. die eheähnliche Gemeinschaft mit Elementen der Unterhaltsgemeinschaft (s. Ziffer 2) zu kombinieren. Es muss dann davon ausgegangen werden, dass die Zeitgrenze von zwei bis drei Jahren deutlich unterschritten werden kann.

In einem Sonderfall hat der BGH bejaht, dass eine verfestigte Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner vorliegen kann, da eine eheähnliche Gemeinschaft keine sexuellen Beziehungen erfordert. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft setzt nicht zwingend ein räumliches Zusammenleben mit einem gemeinsamen Haushalt voraus. Hier bezieht man sich auf die so genannte „Wochenendehe“. Das Problem der eheähnlichen Gemeinschaft wird die Abgrenzung zur bloßen Freundschaft sein. Im Unterschied dazu, hat eine Freundschaft auf die Unterhaltsberechtigung keine Auswirkung. Der BGH macht die Abgrenzung Freundschaft – eheähnliches Verhältnis davon abhängig, ob die Partner ihre jeweiligen Lebensbereiche bewusst getrennt haben und diese Lebensbereiche auf Distanz halten. Wenn sie aus diesem Grunde die überwiegende Zeit nicht gemeinsam verbringen, wird nicht von einem eheähnlichen Verhältnis zu sprechen sein. Die Distanz muss sich aber in der tatsächlichen Lebensführung zeigen. Von einem eheähnlichen Verhältnis kann nicht gesprochen werden, wenn getrennte Lebensmittelpunkte vorliegen und gemeinsame Besuche auch regelmäßig stattfinden. Selbst wenn gemeinsame Aktivitäten wie Ausflüge und Urlaub dazukommen, reicht dies in der Regel noch nicht. Es gibt aber auch Urteile des BGHs, in denen bereits gemeinsame Urlaube oder gemeinsame Besuche von Familienfeierlichkeiten als Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft gewertet werden.

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71 Reaktionen zu “Verfestigte Lebensgemeinschaft – Unterhalt verwirkt?”

  1. christof

    hallo zusammen,
    ich finde diese Darstellungen richtig gut.
    Grund: Dann muß ich gemäß des neuen Unterhaltsrechtes meiner Ex-Frau keinen
    Unterhalt mehr Zahlen.
    Für meinen Sohn ja, aber für meine Ex nicht.

    Man kann als Mann seine Ex-Frau ihren Lebensunterhalt bezahlen (bis zur Rente) Wer so blöd ist (neuer Freund) oder Ex-Frau muß
    für seine Fehler bezahlen. Frauen soll arbeiten
    gehen, wenn in der Schule eine Betreuung ist
    (bis 15:30). Wenn eine Frau sich von ihren Mann finanzieren läst, ist dieses unter aller S…
    Wer heute noch heiratet, soll einen Ehevertrag
    machen.

  2. Elisabeth

    Ich bin und bleibe Single, da mir immer schon klar war, dass ich als Geschiedene mit Kinder den schlechteren Passus habe, möchte ich doch folgendes bemerken:

    Wenn der Ehepartner bei Eheschließung damit einverstanden war, dass die Frau zu Hause bleibt und alleine den Haushalt und die Kindererziehung übernimmt, weil der Ehemann keinerlei Interesse hat, diese Aufgaben mit zu übernehmen – dann müßte er gerechterweise nach der Scheidung 14 Tage die Kinder bei sich zu Hause übernehmen und 14 Tage die Frau. Denn: Kein Unterhalt bezahlen und sich einen faulen Lenz machen, Kinder einmal im Monat sehen, ein bißchen Spazierengehen…und noch jede Menge andere Kinder in die Welt setzen, dass wäre doch etwas zu einfach für die Herren der Schöpfung!! Ab-er es stehen ja schon jede Menge Sammelklagen an. Ich kann den Frauen nur raten, wählt keine linke Partei!

  3. Inge

    Hallo Elisabeth,

    wieso hat man als Geschiedene mit Kindern den schlechteren Passus? Man braucht ja nicht die Kinder übernehmen. Es gibt viele Väter, bei denen wachsen die Kinder auch auf.

    Wenn der Ehepartner damit einverstanden ist…….

    …..dann haben sie sich auch darüber unterhalten, dass es so gemacht wird und die Ehefrau war damit auch einverstanden. Somit kann dann auf einmal nicht davon ausgegangen werden, dass die Ehefrau mit diesen Aufgaben zu sehr belastet ist.

    Ich stehe auf dem Standpunkt, wie bei mir, dass ich auf eigenen Füßen stehen will und ich mich NICHT finanziell von meinem Ex abhängig machen möchte. Das kann man alles gut unter einen Hut bringen. In der Hälfte aller Familien ist die Frau beruftätig und wenn dann eine Trennung kommen sollte, kann sie dann auf einmal dieses nicht mehr.

    Man sollte nicht klagen, sondern sich ein neues Leben aufbauen und genießen. Es ist sooooo kurz.

  4. Ulla

    Guten Tag
    Ich sehe das genau so ,viele Jahre hatten wir ein 24 stunden Job,man hatte damals nicht die möglichkeiten(Kindergarten usw.)Heute möchte man uns dafür bestrafen.Das wir unsere Männer den Rücken frei gehalten haben von Kinder und Haushalt.Ich glaube das es alles nur eine Politiche Endscheidung ist,Ich vergleiche,das mit den Trümmerfrauen,die bekommen heute auch die Jahre nicht bei Ihre Rente anerkannt.Jede Frau sollte sich heute gut überlegen,ob sie überhaupt Kinder haben möchte.Denn zu Kinder gehört die Mutter und der Vater und das möchte unser Staat damit erreichen.Das man sich ja nicht mal mehr erlauben darf Mutter zu sein.(eine Mutter gehört zu Ihrem Kind).Die Neuen Gesetze sind nach meiner Persöhnlichen Meinung nicht Famielen freundlich.Jeder Mann sollte sich bewust sein das wir Frauen dann eine Doppeltbelastung haben,und das auf den Rücken der Kinder.Danke

  5. Ulla

    Ich glaube schon das jede Frau gern Ihr eigendes Geld hätt,und auch einer Arbeit nachgehen würde,den wir haben alle mal einen Schulabschluß gemacht und eine Ausbildung.Aber dafür bestraft zu werden das man eine gute Mutter sein möchte und war,das denke ich betrieft viele Frauen.Und da spreche ich nicht nur für Einzelne.

  6. Helga

    Ich habe am neuen Scheidungsrecht nicht die finanzielle Ungerechtigkeit zu bemägeln. Was mich traurig macht, dass alle Betroffnenen nur von den eigenen finanziellen Schwierigkeiten und Mühen berichten, die durch eine Scheidung, auf sie zukommen.
    Keiner scheint in Wirklichkeit über den sozialen und psychischen Abstieg der Trennungskinder nachzudenken. Die Kinder verlieren Nestwärme und Sicherheit, die nachgewiesen unentbehrlich sind, damit sie sich zu einem zufriedenen Erwachsenen entwickeln.
    Das neue Scheidungsrecht erleichtert die Trennung, die in der Regel immense Auswirkungen auf die Gegenwart und auch den späteren Lebensweg der gemeinsamen Kinder hat. Kinder sind keine Erwachsene, die mit Krisen und Schwierigkeiten so umgehen können, wie wir. Der Schaden hält ein Leben lang. Man müsste Trennungen mit Kindern so schwer machen, dass jeder es sich zweimal überlegt, bevor er seine/ihre Familie verlässt und sich eine neue Familie anlächelt. Das hat das neue Scheidungsrecht meines Erachtens übersehen. Und dabei spielt auch wirklich keine Rolle, ob die Mutter oder der Vater geht. Wir sind aber alle zu Egoisten geworden. Eines Tages werden sich unsere Kinder an uns dafür rächen. Und das zu Recht.
    P.S. Ich bin keine Hausfrau und bin durchaus in der Lage meine Kinder und mich im Notfall alleine zu ernähren. Ich wünsche meinen Kindern nur, dass dieser Notfall nie auftreten soll.

  7. fire

    denke ich auch

  8. Mirko

    Ansichtssache… wenn eine Ehe nicht mehr funktioniert, dann sollte man diese sicher nicht wegen der Kinder am Laufen halten.

    In einer abgekühlten Beziehung gibt es auch keine „Nestwärme“ und auch keine „Geborgenheit“ mehr.

    Ich bin selbst ein Scheidungskind gewesen und für mich war eines am Allerwichtigsten, nämlich das sich meine Eltern nicht im Streit getrennt haben und dass ich meinen Vater sehen konnte, wenn ich wollte und auch umgekehrt. Darauf sollte es eigentlich ankommen, wenn man diesen Schritt geht.

    Was ich nicht verstehe sind die Mütter, die meinen, sie müssten einen Anspruch darauf haben, Ihr Kind voll und ganz und rund um die Uhr wie in einer perfekten Welt versorgen zu dürfen, und darauf setzen, dass der Vater (möglichst) alles zahlt. Es hat wohl Gründe, warum eine Ehe scheitert und die liegen meistens eher nicht nur bei einem.

    Also sollten sich auch beide im Klaren sein, dass mit Abstrichen zu rechnen ist.

    Und wenn man den Statistiken trauen darf, dann werden die meisten Ehen von Frauen beendet. Also verlässt nicht ER die Familie, sondern SIE grenzt ihn aus. Das Geld ist natürlich dennoch willkommen….

    LG

    P.S.: Wenn ich hier von Unterhalt spreche, dann meine ich ausschließlich den an den Ehepartner, die Kinder müssen weiterhin ordentlich versorgt sein.

  9. Richard

    Hallo Allerseits,
    ich finde diese Ausführung sehr gut. Bin seit kurzem geschieden. In unserem Trennungsjahr, hat mine EX nach ca 8 Monaten einen neuen Partner kennengelernt und dieser ist dann auch schon zwei Monate später bei ihr eingezogen. Einen Monat später war sie schwanger von ihm und erwartet Zwillinge. Nun habe ich natrülich einen Scheidungsantrag und ein Eilverfahren eingeleitet. Unsere Ehe wurde dann auch recht zügig geschieden und einige Tage später kamen die Kinder zur Welt. Zum Glück war ich ja schon gescheiden, sonst hätte ich ja auch wieder vor Gericht nachweisen müssen, das dies nicht meine Kinder sind. Nun sind die Kinder da und ihr neuer Partner arbeitslos. Nachdem ich den Unterhalt nach der Scheidung nur noch für die meine beiden Kinder bezahlt habe, kam nun überraschender Weise ein Schreiben ihres Anwalts, wo ich dazu aufgefordert werde, den Unterhalt für sie zu zahlen, da ihr neuer Partner arbeitslos ist und nicht für ihren Unterhalt aufkommen kann. Das ist wohl ein schlechter Witz oder!?! Wie kann das sein? Meine Kids gehen zur Schule und sie hätte sich ja einen Halbtagsjob suchen können, aber nein, sie wird schwanger und ich soll dafür aufkommen? Gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage dafür?
    Wenn jemand was weiss wäre es sehr nett, hier mir was zu schreiben.
    LG
    Richard

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ richard

    das ist leider kein schlechter Witz. Heute finde ich aber keine Zeit mehr zu antworten. Erinnern Sie mich notfalls nochmal.

  11. Cyberrat

    Hallo an euch allen.

    Ja, ja, die tücken der Gesetzgebung. Bei mir sieht die Sache folgendermaßen aus. Räumliche Trennung vor einem Jahr. Ich bin seitdem allein erziehender vollzeit erwerbstätiger Vater von 2 Jungs mit 7 und 13 Jahren. Meine Frau hat nachweislich schon ein halbes Jahr vor der Trennung eine auch intime Beziehung aufgebaut. Bei ihn woht sie auch nach ihren Auszug. Ihr neuer Partner hat ein nicht unerhebliches Netto Gehalt, und gibt ihr nach ihren aussagen nur freie Kost und Logis. Nun wird behauptet dass es nur ein guter Bekannter meiner Frau ist, und zwischen den beiden noch nie etwas gelaufen ist.

    Es gibt aber Zeugen, die bestätigen können, dass die Beiden schon ein halbes Jahr vor den Trennungstermin heimlich sich getroffen, und auch die eine oder andere Nacht miteinander in einen Hotellgasthof verbracht haben, bzw. in der Wohnung von ihn.

    Nun möchte sie gerne 1/3 meines Gehaltes als TU. KU für unsere Kinder bekomme ich nicht von ihr da sie nicht arbeitet, und nun aufgrund einer trockenen Alkoholabhängigkeit und psychischen Problemen ein Gutachten erlangen möchte, ausdem ihre Erwerbsunfähigkeit hervorgeht. Hat sie sich nicht schon vorher aus der Ehe gelöst??? Und kann sie nun trotzdem TU einfordern? Nun ja, mal sehen.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ cyberrat

    ich würde freiwillig nichts zahlen. Lassen Sie es auf eine Klage ankommen und prüfen Sie, ob sich ein Detektiv lohnen könnte wegen Falschvortrag.

    Lesen Sie auch dies

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/06/09/verwirkung-von-unterhalt-nach-aufnahme-einer-neuen-partnerschaft/

  13. Cyberrat

    Vielen Dank. Im übrigen wurde meine Frau schon in der Gerichtsverhandlung zum KU darauf hingewiesen, dass sie erhöhte Pflicht hat mit allen erdenklichen Mitteln den KU sicherzustellen, und kann sich nicht auf eine Nichtaufnahme im Trennungsjahr berufen. Dem Gericht wäre allerdings ein im Innenverhältnis geschlossener Vergleich lieber. Wäre ich auch bereit dazu, zumindest über einen gewissen Zeitraum (noch 1,5 Jahre) etwaige Zahlungen gegeneinander auf 0 aufzuheben. Falls sie damit nicht einverstanden ist, wird sie wohl klagen müssen, denn freiwillig werde ich auch nicht zahlen. Vielen Dank noch einmal.

  14. Thomas

    Meine Frau ist anfang Februar ausgezogen, verdiente vorher als Selbstständige ca. 2500€, ihr neuer Freund der rund um die Uhr bei ihr ist, aber eine Scheinwohnung hat, hat auch ca. 2000€, und sie bekommt 700€ kindergeld und Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe. Nun gibt sie an das Geschäft würde nichts mehr abwerfen und will von mir 625€ unterhalt, ich verdiene ca. 1800€ und habe ein Haus abzuzahlen, das aber nur auf mich läuft und Schulden aus der Ehe zu bezahlen weil die Schulden auf mich laufen.
    Nun meine frage:
    Kann meine NOCHfrau damit durchkommen oder kann ich mich da irgendwie wehren ?

  15. Chris

    Scheidung war 2006. Ex-Frau bekommt über 300 € Aufstockungsunmterhalt. Seit September 07 hat Ex-Frau neuen Lebenspartner kennengelernt. Im Januar 08 zog er in ihre Wohnung. Beide Namen stehen auf Klingel und Postkasten. Sie verbringen die Urlaube zusammen, Besuchen ihre Mutter und gehen auch zusammen einkaufen. Angeblich wollen sie auch zusammenbleiben. Er ist allerdings noch verheiratet. Weiß jemand wie die Chancen beim neuen Unterhaltsgesetz aussehen. Kann der Unterhalt gekürzt oder eingestellt werden (Abänderungsklage)??
    MFG Chris

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    schwer. Bisher gehen die Gerichte immer noch von 1 – 2 Jahren aus, bevor von „verfestigt“ gesprochen wird.

    Ob sich ein Versuch lohnt ????

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    natürlich können Sie sich mit einem versierten Fachanwalt wehren.

    Soll ich jemanden empfehlen?

  18. Harald

    meine ex-frau hat seit frühjahr 2005 einen freund der ca. 200km entfernt wohnt. sie verbringen aber fast jedes wochenende zusammen. er war auf der einschulung und der kommunionfeier meiner tochter dabei. desweiteren waren sie schon öfters gemeinsam im urlaub. meine ex-frau sagt es ist nur ein bekannter. ich sage aber es ist ihr freund. wie stehn die chancen wenn ich klage das ich keinen unterhalt mehr zahlen muß oder kann ich zuminderst eine herabsetzung des unterhaltes an meine ex-frau erreichen.

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ harald

    diese Sachen sind immer schwer durchzusetzen, weil schwer zu beweisen. Je mehr Anhaltspunkte, Beweise usw. Sie haben, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Wenn es um viel Unterhalt geht, kann sich auch die Einschaltung eines Detektives manchmal lohnen.

    Kommt hier nicht aber auch – unabhängig von der Verwirkung – eine Befristung nach dem neuen § 1578 b BGB in Betracht? Ein Fachanwalt sollte die Sache intensiv prüfen.

  20. ULLA

    Meine Klage wurde Abgewiesen!
    Nach 8 Anwälten und 3 Richter,bin ich gezwungen Privat Insolvenz anzumelden.Habe nun 20,000 euro Schulden,weil ich den ganzen Unterhalt zurück Zahlen muß.Das ist mein Lohn nach über 25 Ehe und Hausfrau und Mutter.Mit Ahstma.Man hat mir sogar meine arbeit genommen,weil Sie für mich als Putzfrau zu teuer war. Da ich ein Auto benötigte um diesen Beruf ausüben zu dürfen.Ich muß sogar meine Scheidung zurück nehmen,weil ich mir Anwalt NR.9 nicht mehr leisten kann und möchte.Es wurde mir jede Grundlage genommen in die näst hohere Instanz zu gehen.und das alles im Namen des Volkes und Recht. Ich bedanke mich bei unseren Rechtsytem.Und möchte jede Frau warnen eine Mutter oder Hausfrau zu werden,denn im Alter .landet man auf der straße .(moderne Sklaven).Meine Scheidung ist schon Filmreif.

  21. Christian

    Wie steht es denn, wenn man von einer eheähnlichen Situation ausgehen kann, aber ein zu betreuendes 100% schwerst behindertes Kind aus vorheriger Ehe stammt.
    Kann dann zumindest ein Teilunterhaltsanspruch weiterbestehen?

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    Das ist eine schwierige Frage, und einen Fall, den ich so noch nicht bearbeiten musste. Eine Lösung auch darin bestehen, dass der Tabellenunterhalt für das Kind wegen Mehr- oder Sonderbedarf deutlich angehoben wird.

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  23. Sanle

    Ich bin seit Januar 2009 geschieden. Ende 2008 habe ich einen neuen Mann kennengelernt, daraus ist eine Wochenendbeziehung entstanden. Jeder hat seinen eigenen Wohnsitz, keine gemeinsamen Einkünfte, keine gemeinsamer Besitz. Wohl gemeinsame Unternehmungen und Feiertage. Nun unterstellt mir mein Ex-Mann (Unternehmer) eine ferfestigte Beziehung und kürzt meinen Unterhalt. In seinem Schreiben soll ich nun Stellung zu einzelnen Terminen beziehen, an denen mein Freund und ich (und teilweise meine Kinder) unsere Zeit gemeinsam verbracht haben. (Die Kinder sind von meinem Ex-Mann / 8 u. 5 Jahre alt). Im Scheidungsfolgevertrag ist festgelegt, das er meinen Unterhalt bis zum 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes zahlen muß, außer es besteht eine ferstigte Lebensgemeinschaft.
    Zum 1.: Muß ich mein Privatleben in allen Einzelheiten diesbezüglich vor ihm offenlegen?
    Zum 2.: Liegt hier wirklich ein Grund für eine Unterhaltskürzung vor?

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ sanle

    ob hier eine verfestigte neue Lebenspartner schafft vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Dies ist auch ein sehr komplexes Problem, wobei die Männer in der Situation ihres Ex-Mannes in einer sehr schwierigen Lage sind. Ihr Ex-Mann müsste praktisch beweisen, dass es sich hier um eine verfestigte neue Partnerschaft handelt. Das wird ihm sehr schwer fallen.

    Sollte ein Unterhaltstitel vorliegen, würde ich androhen daraus zu vollstrecken, dies bei weiteren Unterhaltskürzungen auch tun und dann mag er eine Abänderungsklage erheben.

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  25. Carmen

    Nun habe ich auch eine Frage. Wie sieht es eigentlich aus? Ich beziehe Unterhalt, habe einen Freund, mit dem ich mich an den Wochenenden, aber nicht regelmäßig, treffe. Wir führen keine Lebensgemeinschaft. Mein Freund hat Geschäftsinsolvenz angemeldet und bezieht Leistungen nach Hartz IV. Das heißt aber nicht, dass ich meinen Freund aushalte. Wir machen keine gemeinsamen Urlaube oder teure Ausflüge. Wie sieht das mit gelegentlichen Übernachtungen aus? Oder wenn ich bei Feiern meinen Freund mitbringe? Kann mir mein Ex jetzt den Unterhalt streichen oder kürzen.
    Es ist wirklich ein sehr guter Freund, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
    Ich selber habe einen Halbtagsjob im öffentlichen Dienst und bekomme Aufstockungsunterhalt. Bemühungen meinerseits um einen Ganztagsjob schlugen bisher leider fehl.

  26. Carmen

    Übrigens läuft da nichts sexuell. Es ist wirkliche eine Superfreundschaft, die ich aber auch nicht missen möchte.

  27. Ulla

    Carmen,,es kommt darauf an wie Ihr euch verhält,sieht es nach ausen so aus,als ob ihr ein Paar seit.kann es zu einer Unterhalts kürtzung kommen.egal ob man zusammen Wohnt oder nicht.

  28. charles henry

    hallo herr von der wehl,
    ich war seit 1980 verheiratet und bin seit 1996 geschieden, habe 2 erwachsene kinder(den unterhalt für alle 3 habe ich immer gezahlt). jetzt, als ich mir meine rente habe ausrechnen lassen, habe ich festgestellt, das meine ex ca. 200euro davon erhalten soll. sie hat seit ca. 10 jahren einen freund, mit dem sie zwar nicht zusammenlebt, aber auf familienfesten und andere gemeinsame unternehmungen macht. meine kinder haben natürlich noch kontakt mit meiner ex, diese könnten das auch bezeugen. muss ich in diesem fall auch diese ansprüche aus meiner rente zahlen? zahle ich bis an mein lebensende immer die gleiche summe? wenn nicht, wie muss ich das regeln? mit einem anwalt vor gericht? reicht es vielleicht aus, wenn meine ex eine verzichtserklärung schreibt?
    ich bedanke mich im voraus, mit freundlichen grüßen charles henry

  29. katrin bell

    Hallo Herr van Wehl,

    mein Mann ist vor 3,5 Jahren ausgezogen. Dabei hatten wir schriftlich vereinbart, dass alle Möbel in der Wohnung bleiben, bis etwas neues vereinbart wird. ( er hatte sich von unserem Geld neue Möbel gekauft). Im Frühjahr 2008 sagte er dann am Telefon ( zwei Zeugen), dass ich alles so behalten könne. Er wüsste eh´nicht wohin. NUn, fast 2010 kommt er plötzlich und möchte Hausratsteilung.
    Ich habe die Hälfte gar nicht mehr. Was kann ich tun ?

  30. katrin bell

    Dürfen Scheidungen auch ohne jegliche Vorlage einer Heiratsurkunde ausgesprochen werden ?
    Bei mir läuft die Scheidung schon fast zwei Jahre, aber die Heiratsurkunde ist verschwunden….

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ katrin

    ich rate grundsätzlich, sich um den Hausrat nicht zu streiten. Ich kenne wenige Anwälte, die ein solches Verfahren überhaupt aufnehmen. Die Hausratsaufteilung sollte im Rahmen einer Scheidung das geringste Problem sein.

    Einer Heiratsurkunde kann jederzeit als Zweitausfertigung beim Standesamt rekonstruiert werden. Die Vorlage der original Heiratsurkunde ist nicht Scheidungsvoraussetzung.

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  32. nemo

    Hallo habe mal ne frage…
    Mein Mann ist seit 4 Jahren von seiner Ex- Frau geschieden hat mit ihr einen 7 Jährigen Sohn für beide muss er noch unerhalt zahlen uns ist jetzt aber zu ohren gekommen das sie zu ihrem neuen Lebensgefährten gezogen ist.
    Muss mein Mann immer noch den Unterhalt für sie weiter bezahlen???

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ nemo

    ich kann den Sachverhalt nicht abschließend beurteilen. Eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft hat bestimmte Voraussetzungen. Ob diese hier vorliegen, müsste mit einem konkret beauftragten Fachanwalt für Familienrecht geprüft werden.

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  34. katrin

    Hallo,
    ich bekomme derzeit Trennungsunterhalt. Bald ist die Scheidung, und mein Anwalt meint, ich bekomme eh´keinen nachehelichen UH, er will den auch gar nicht beantragen.
    Ich bin aber schon länger krank, nicht arbeitsfähig. Auch bin ich seit über 12 Jahren Hausfrau, und bereits 47-hätte auch nach Krankheit schlechte Chancen.
    Wird UH nach Scheidung rigoros abgelehnt, auch wenn ich nicht arbeitsfähig bin?? Ich habe null Einkommen, und wüsste nicht, wovon ich leben soll. Was kann ich tun ?
    Danke

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ katrin

    Sie schreiben ihr unter einem Artikel, der sich auf eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft bezieht. Davon erwähnen Sie selbst aber nichts. Sollte ein solcher Sachverhalt bei ihnen keine Rolle spielen, ist derzeit nicht ersichtlich, dass sie überhaupt keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hätten. Insofern kann ich die Einschätzung des Anwaltes nicht verstehen.

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  36. katrin bell

    Oh Sorry, in der Tat. Aber Sie haben recht, es gibt keinen Partner.
    Kann ich im Übrigen darauf bestehen, dass Zugewinn usw. im Verbund geklärt wird ? Ich weiß,dass Verfahren viel teurer sind, und bei Beantragung PKH u.U. Mutwilligkeit unterstellt wird.
    Ist es per Gesetz möglich, dass ein Ehepartner wirklich reich aus der Ehe geht( verstecktes Vermögen, verstreutes Einkommen), und der andere vollständig auf Hartz 4 angewiesen ist?

    Herzlichen Dank für die nochmalige Hilfe

  37. Ralph

    Hallo ich hatte eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und daraus ein Kind. Es geht um den Betruungsunterhalt an die Mutter. Die seit Dez. von mir getrennt lebt. Nun ist Sie offensichtlich seit März wieder zurück zum Ex-Mann. (die lebten getrennt seit 2006 und geschieden in 2009). Die meiste Zeit verbringt sie im Haus vom Ex-Mann mit dem sie noch 2 weitere Kinder hat, die bei ihm leben. Das Haus gehört nach wie vor beiden (Grundbuch), sie hat aber noch eine alleinige Wohnung.
    Reicht das schon aus um den B.Unterhalt zu verwirken oder was muss noch vorliegen bzw. welche Beweise müssen vorgelegt werden um eine Chance zu sehen.
    Vielen Dank
    Ralph

  38. KC

    Hallo,
    ich schreibe aus meiner Verzweiflung heraus und hätte eine dringende Frage…

    Mein Lebensgefährte und seine Exfrau haben sich vor mehr als 3 1/2 Jahren getrennt (weil die Ehe nix mehr war und die Ex schon seit über nem Jahr mit nem anderen unterwegs war, der dann auch sofort ihr neuer Freund wurde).
    Aufgrund ihrer Anwältin hat es die Ex tatsächlich geschafft, dass mein Freund eine Scheidungsvereinbarung unterschreibt, die ihr garantiert, dass mein Freund die nächsten 7 Jahre das gemeinsame Haus abzahlt und ihre gesamten Nebenkosten trägt.
    Das alles hat er nur getan, damit das gemeinsame Kind im Haus bleiben kann und sie sich entsprechend um das Kind kümmert, was leider nicht passiert..
    Ihr neuer Freund wohnt seit mehr als 2 1/2 Jahren auch in diesem Haus und zahlt an meinen Freund nur 150€ Miete.
    Das Kind läuft neben her. Ist interessant, wenn’s grad praktisch ist.
    Da jedoch die Geschäfte bei meinem selbstständigen Freund nicht so gut laufen, können wir uns so lange er ihr alles zahlen muss keine größere Wohnung leisten, damit das Kind zu uns ziehen kann…
    Jetzt zu meiner Frage: In der Scheidungsvereinbarung steht, dass mit Wiederheirat der Exfrau der Unterhaltsanspruch entfällt, jedoch stellt „die Aufnahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ „keinen Abänderungsgrund dar“.
    Kann man nun nach mehr als 3 1/2 Jahren Beziehung und dem gemeinsamen Leben im Haus (er kümmert sich um den Garten, kauft eine gemeinsame Katze, …) davon ausgehen, dass sie nur nicht heiraten, damit mein Freund weiter zahlen muss?

    Könnte man gegen den Unterhaltsanspruch klagen, obwohl das über nicht nichteheliche Lebensgemeinschaft in der Scheidungsvereinbarung steht?

    Vielen Dank schon mal für jede Hilfe!!!
    KC

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ kc

    ich befürchte, da ist eine ganz schlechte Scheidungsfolgenvereinbarung unterschrieben worden. Wahrscheinlich ohne die Beratung eines Fachanwalt für Familienrecht.danach allein lässt sich sowas kaum noch korrigieren. Dennoch sollten sie nunmehr einen Fachanwalt für Familienrecht konkret beauftragen und prüfen lassen, ob ein anderer Abänderungsgrund gegeben ist.

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  40. KC

    Lieber Herr von der Wehl,

    vielen, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
    Ja, da haben Sie leider recht!!

    Mein Freund hatte nur das beste für sein Kind im Sinn und war bereits dafür viel zu zahlen… Leider war er sich nicht bewusst, dass die Ex ihn nur abzocken wollte und sich sehr schnell fast nur noch um ihren persönlichen Spaß kümmert..

    Nun dauert das Hin- und Herschreiben mit ihrer Anwältin schon über ein Jahr. Mein Freund ist durch einen Anwalt vertreten, leider zögert die Anwältin der Gegenseite alles immer wieder hinaus, so dass wir auf keinen grünen Zweig kommen!
    Es ist furchtbar!

    Jetzt hatte ich gehofft, dass ich vielleicht doch noch irgendwas gefunden hab, mit dem wir Erfolg hätten..

    So wie es aussieht geht das so weiter…
    Aber vielleicht finde ich ja noch irgendwann irgendwas…

    Vielen Dank trotzdem!

  41. KC

    Lieber Herr von der Wehl,

    jetzt habe ich doch noch eine Frage…
    Es stimmt, die Scheidungsvereinbarung wurde ohne Beratung eines Anwalts unterschrieben.
    Die Anwältin der Gegenseite hat allerdings eine andere Anwältin als Anwältin meines Lebensgefährten auftreten und unterschreiben lassen, „weil das notwendig ist“.
    Kann man von dieser Anwältin, die mein Lebensgefährte nie zu Gesicht bekommen hat nun Schadensersatz verlangen?
    Denn diese hätte ihn doch eigentlich darauf hinweisen müssen, was er da unterschreibt, schließlich müsste die ja davon Ahnung haben, oder?

    Vielen Dank schon mal!
    KC

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ kc

    ich sage sehr ungern etwas zu einer Haftung von Kollegen. Ich bitte um Verständnis. Wenn ein erwachsener Mensch unterschreibt, seiner geschiedenen Ehefrau auch dann noch Unterhalt zu schulden, wenn diese mit einem neuen Partner zusammenlebt ……………???? ……. ist dann der Anwalt Schuld daran? Oder gibt es auch vielleicht so etwas wie Eigenverschulden?

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  43. KC

    Entschuldigen Sie bitte! Ich wollte nicht generell einen Anwalt für „schuldig“ erklären.
    Außerdem geht es mir ja nicht nur um die Sache mit dem neuen Partner sondern auch um die gesamte Scheidungsvereinbarung. Ich dachte, da ist vielleicht generell etwas falsch abgelaufen und man hätte doch noch irgendeine Chance. Deshalb zielte meine Frage eigentlich nur auf die Vorgehensweise der Anwältin der Gegenseite ab, mit dem Versuch die Richtigkeit der Scheidungsvereinbarung zu hinterfragen bzw. evtl. zu widerlegen und nicht einen Anwalt für schuldig zu erklären.

    Ich bin mir dessen bewusst, dass derjenige, der unterschreibt, selber schuld ist!! Klar gibt es Eigenverschulden. Jedoch gibt es glaube ich auch Anwälte, die für manche Frau den gutgläubigen Mann, der nur das Beste für sein Kind will, kräftig über’s Ohr hauen. Natürlich, ist er selber schuld, wenn sich hinterher herausstellt, dass die Frau nicht ihr Kind sondern nur ihren persönlichen Spaß im Blick hatte.

    Allerdings kommt eben immer mal wieder ein kleiner Krümel Hoffnung auf, dass es vielleicht noch irgendeine Lösung für unsere auswegslose Situation gibt, an der ich nicht schuld bin, jedoch genauso leide.
    Daher dachte ich, ich frag einfach mal nach….

    Scheinbar gibt es aber wohl keinen Ausweg. Bleibt mir wohl nichts anderes als es zu akzeptieren.

    Trotzdem danke.
    … und Entschuldigung dafür, dass es falsch rüber kam.

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ kc

    hier braucht sich niemand entschuldigen.

    Ich möchte Sie auch nicht davon abhalten, die konkrete rechtliche Situation nochmals anwaltlich überprüfen zu lassen. Wahrscheinlich macht dies sogar Sinn. Ich kann aufgrund der wenigen bekannten Tatsachen nur eine sehr vorläufige rechtliche Einschätzung bieten. Diese, meine Einschätzung, sollte niemals Grundlage für eine abschließende Entscheidung sein.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  45. Susanne

    Ist eine 3 oder mehr- jährige Wochenendbeziehung mit 160 km Entfernung, bei der keine wirtschaftlichen Gemeinsamkeiten bestehen auch eine verfestigten Lebensgemeinschaft ?
    Wie verhält es sich wenn es in so einer Beziehung zusätzlich immer wieder kriselt ?

  46. Susanne

    1.Ist eine 3 oder mehr- jährige Wochenendbeziehung mit 160 km Entfernung, bei der keine wirtschaftlichen Gemeinsamkeiten bestehen auch eine verfestigten Lebensgemeinschaft ?
    2.Wie verhält es sich wenn es in so einer Beziehung zusätzlich immer wieder kriselt ?
    3.Wird beim Zusammenleben mit einem Partner ohne Ehe nur der wirtschaftliche Vorteil der Mieteinsparung gekürzt oder entfällt der Unterhalt ganz?

  47. ralf

    kann hier nur lachen und mich ärgern.
    vielleicht ist meine exfrau ja ein spezialfall?
    sie hat es studium abgebrochen weil es ihr zu stressig war.
    hat dann eine ausbildung gemacht. danach hat sie gearbeitet bis 2 kinder kamen.
    wollte nicht mehr arbeiten, sondern die kinds erziehen. das haben dann die grossmütter übernommen.
    dann kam ich 4 wochen ins krankenhaus und madame hat sich anders „orientiert“.nach dem krankenhaus war ich unbeweglich und sie erklärte mir das wir uns scheiden lassen. sie fing wieder eine arbeit an.
    jetzt bekommts sie 900 euro exenunterhalt, die kids sind in ausbildung, der sohn zieht aus. sie kümmerte sich nicht darum als mein sohn krank war.sie kümmerte sich nicht darum als ihr lover unsere damals 14jährige tochter per sms und anrufe belästigte, usw. die kids gehen in der mittagspause zur grossmutter (meine mutter) essen.
    jetzt soll man noch einsehen ihr ehegattenunterhalt zu zahlen???

    für die kids keine frage, aber hat sie sich dass ,mit normalen menschenverstand mal überlegt, verdient?

    ihr neuer lover ist täglich bei ihr und darf sich überall bedienen und die kids müssen fragen und wenn es nicht gerade für den neuen reserviert ist, dürfen sie es sich nehmen.sonst nicht!!
    wenn das richtig ist, armes deutschland!!

  48. ratlos

    Ralf:
    Ne es geht noch mehr so soviel zu Recht in Deutschland!!!

  49. ralf

    nur noch eine kleine info

    wir sprechen über 900 euronen reinen exen-unterhalt. mein sohn zieht jetzt bei ihr aus und sie hat ihm schon gesagt das er von ihr nix zu erwarten hat.
    sie hat satte 900 € unterhalt, ihren verdienst von 1100 € und dazu noch kindergeld und das was sie den kids monatlich aus der tasche zieht.
    das hier ist kein spass oder gag!!! ich bezahle den unterhalt von meiner rente, bin frührentner und habe sehr gut verdient.

  50. ratlos

    Glaube kaum das hier einer Spass macht!
    Bei mir sind es 705 Euro und die Minderjährigen Kinder sind bei mir Waschen Putzen Kochen Schule usw.usw.Vollberufstätig bin nur durschnittsverdiener soviel dazu!Und die noch macht auf Depressionen und liefert Oscar Leistung ab dies zu Recht und Unrecht.
    MfG

  51. ralf

    die nummer mit der depri phase kenne ich auch..lol
    hinweis das man sie zum amtsarzt schicken lassen kann, zeigte wirkung. als nächstes kam dann das jemand ihre hasen und vögel versorgen muss,,,,jepp, abends sie selbst!! letzendlich hatte sie einen job und ich blieb für sie auf den o. g. 900 nur für sie sitzen+ kids unterhalt den ich gerne zahle.
    wenn bei ihr 500 weg fallen würden und es würde den kids zugerechnet, hätte ich kein prob damit.mein sohn zieht jetzt eh bei ihr aus.ich kann ihn gut verstehen!

  52. ratlos

    Selbst dort kam Sie durch/ARGE/Arzt)
    Sie Liefert eine Oscar-reife Leistung
    weißt sich selbst in Kliniken ein usw

  53. ralf

    schon mal daran gedacht das ganze an eine frauenzeitschrift zu geben?
    „nicht nur männer sind schweine“
    aber zu dem thema könnte ich einiges schreiben 😉
    habe während meiner „zweiten“ junggesellenzeit genug weibsels kennen gelernt, wo du dann im bett erfährst, der mann weiss gar net das die dame in scheidung lebt….lol
    aber zurück zum thema unterhalt. hier, übertriebener exenunterhalt für fremdgängerinnen und nicht schaffen wollende exen (faulenzerinnen)
    irgendwo kann man arge, krankenkasse, arzt und so auch noch verstehen.die wollen nicht zahlen, weil der staat pleite ist, also soll der ex doch bluten.

    natürlich haben unsere politiker diese gesetze gemacht.nur diese damen und herren haben ja auch andere gehälter. aber man könnte sich stunden über dieses thema auslassen. jetzt habe ich die erste schriftliche stellungsnahme von einer dame die klar darstellt das meine ex eine eheähnliches verhältnis hat. denke allerdings, am besten werden wohl zwei solcher schreiben sein.

  54. ratlos

    Ne dachte gerade an Bild wie Ex versucht Kinder und Vater usw.führt Ärzte vor (kann ich beweisen)
    Habe Beweise verschiedener Art von Prozessbetrug usw aber dafür muß man(n)einen Anwalt haben der weiß wie man diese Sachen einsetzt. Meiner hält immer zurück lächerlich.Und ein giuter übernimmt erst falls Berufung vorher nicht.
    Ne mir fällt nichts mehr ein hab keinen Bock mehr ist doch vorprogramiert was passiert lol

  55. ralf

    ist schon hammer wenn sie über 1300 euronen unterhalt bekommen und sich dann noch nicht mal um die kids künmmern wenn sie krank sind.

  56. Fritz

    Hallo Herr Wahl,

    ich brauche Ihren Rat,

    meine Frau ist mit unserer Tochter zu ihrem neuen Freund gezogen. Er hat auch 2 Kinder.
    Sie führt jetzt dort den Haushalt, kocht, wäscht putzt usw.
    Kann ich ihr dafür eine fiktives Einkommen zurechnen und von meinen Unterhaltszahlungen 1.250 Euro/mtl.
    an sie abziehen?

    Wie lange muß sie mit ihrem neuem Partner zusammen leben um ihren Unterhaltsanspruch zu verwirken.
    Ich frage deshalb nach weil ich die Absicht habe sie für ihren Unterhaltsanspruch einmalig mit Notar usw. auszubezahlen.
    Ihr Anwalt hat nun die Summe für 3 Jahre Unterhaltsleistungen berechnet, 35.000 Euro.
    Oder hätte er es auf 2 Jahre berechnen müssen?
    Oder soll ich besser monatlich bezahlen und nach einem Jahr aud Verwirkung klagen?

    MfG Fritz

  57. ratlos

    Fritz:
    Ich würde gar nichts ausser für mein Kind zahlen!Soll Sie doch Klagen.
    Ist es Trennungsunterhalt oder Nachehelicher den Sie zahlen oder freiwilliger usw.

  58. Fritz

    Es wäre Trennungsunterhalt den ich bezahlen
    müßte.

  59. ratlos

    Fritz:Würde ich nichts zahlen da Sie aus intakter Ehe ausgebrochen so stellt sich das da..Für das Kind ja.
    Ich würde mir ganz speziel Anwalt Familienrecht besorgen sonst gehen Sie baden!
    Hören Sie bei der Anwaltskammer oder bei bekannten nach oder bei Herr von der Wehl-

  60. ratlos

    Fritz:

    Die Ehefrau verliert ihre Unterhaltsansprüche, wenn sie in einer Beziehung lebt, die sich aufgrund starker Verflechtung der Lebensbereiche auch für Außenstehende als ehegleiche Gemeinschaft darstellt. Diese Gemeinschaft muss über eine längere Dauer bestanden haben, regelmäßig mindestens ca. zwei Jahre.
    Nach einer Entscheidung des OLG München ist der Unterhaltsanspruch bei zweijährigem Zusammenleben mit einem neuen Partner verwirkt.
    Bereits vor Ablauf von zwei Jahren kann eine ehegleiche Gemeinschaft angenommen werden, wenn die Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte gemeinsam eine Immobilie erwerben und gemeinsam Darlehen aufnehmen, da sie dadurch dokumentiert, dass sie auf Dauer mit ihrem Lebenspartner zusammenleben will.

    Es genügt die Aufnahme einer auf Dauer angelegten intimen Beziehung zu einem neuen Partner. Von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann auch dann gesprochen werden, wenn die Partner nicht zusammenleben, ein Zusammenzug auch nicht geplant ist, die Beziehung aber auf Dauer angelegt ist und nach außen dokumentiert wird z. B. durch gemeinsame Urlaube und Beistandsleistungen in persönlichen Angelegenheiten sowie den gegenseitigen Besuch der Familien.

  61. Fritz

    Muß die Beziehung 2 Jahre andauern ?
    Sie führt die Beziehung erst seit Februar 2010 und ist jetzt im August zu ihm gezogen.
    Sie fährt mit ihm und unserer Tochter und seinen Kindern an Weihnachten in Urlaub.
    Er schenkt ihr ein Auto, er hat sie schon seiner Familie, Eltern und Schwester sowie Freunden, vorgestellt.
    Sie begleitet ihn demnächst auf einer Geschäftsreise.
    Und ich muß für sie aufkommen ??

  62. ratlos

    Fritz:
    Also in Kurzform:
    Ich würde keinen Unterhalt zahlen ausser für mein/e Kinder!
    Ich würde schnell einen Fachanwalt aufsuchen!
    Tatbestand verwirkung Ausbruch aus intakter Ehe zB!Das Urteil war nur Beispiel
    Alles andere ist doch offensichtlich und warum sollen Sie Abfindung zahlen wenn Sie(Ex) zu Freund zieht?Das ist ja wohl lächerlich!
    🙂

  63. Biene

    Kindesunterhalt. bin in einer gefestigen eheähnlichenbeziehung. wird für die berechnung des Kindesunterhaltes beide Einkommen zusammen gerechnet, wie ist das für den Fall dass wir heiraten? Wir haben jeder noch ein Kind aus 1. Ehe, die Unterhaltspflichtig sind. ich uss derzeit noch nicht zahlen, da mein sohn bis jetzt bei mir gewohnt hat. ab 01.10. ist er jedoch zu seinem Vater gezogen. evtl. könnten Forderungen an mich gestellt werden.
    lg Biene

  64. Pia

    Hallo Zusammen,

    ich wäre außerordentlich dankbar für eine Einschätzung, ob es sich um eine eheähnliche Beziehung handelt und wie wahrscheinlich ein Gericht auf eine solche befinden würde:

    1. Frau und Mann leben im gleichen Haus in zwei Mietwohnungen. Das Haus gehört dem Mann. Die Frau hat zwei Kinder. Schlafen tun die Kinder in der einen Wohnung, die Erwachsenen in der anderen.
    2. Es bestand eine Wunschkindschwangerschaft, die abging.
    3. Seit 6 Jahren tritt man z.B. bei Schulfesten der Kinder der Frau gemeinsam auf.
    4. Es existiert in den zwei Wohnungen nur eine Waschmaschine.
    5. Die Frau tritt seitens anderer Mieter im Haus alleine als Vermieterin auf.
    6. Es ist unklar, ob sie Miete bezahlt, da sie kein Einkommen hat.
    7. Die Kinder sprechen davon, wie froh sie sind, das ihre Mutter schon so lange eine gute Partnerschaft hat.

    Danke für eine rasche Antwort! Beste Grüsse, Pia

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ pia

    ich würde sagen: ja.

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  66. Alexander

    ich wohne von meiner Frau seit 03.10.2008 getrennt. Scheidungsantrag wurde am 1.9.2009 gestellt. Seit Dezember 2008 wohnt meine Frau in ehemaliger Familienwohnung mit einem neuen Partner zusammen. Die haushalten zusammen, sie empfangen zusammen die Gäste und der Neuer geht sogar zu den Elternversammlungen von meinem Sohn. Trotz diesem Umstand habe eine einstweilige Verfügung bekommen, meiner Frau 700 Euro unterhalt zu zahlen. Sie versucht die Scheidung zu verzögern, indem sie die Hausfrage nicht lösen will. Gibt es die Möglichkeit auf Grund der bestehenden eheähnlicher Gemeinschaft die Unterhaltszahlungen zu stoppen oder zu reduzieren? Vielen Dank

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ alexander

    Dass die Ehefrau bei einem Zusammenleben von 2 Jahren mit einem neuen Partner dennoch Unterhalt erhält, ist für mich verwunderlich. Hier sollte eine entsprechende Klage eingereicht werden, falls Rechtsmittel gegen die einstweilige Anordnung nicht mehr möglich sind.

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  68. Alex

    Durch eine einstweilige Verfügung wurde meiner Frau einen Unterhalt so berechnet, dass ich deutlich weniger Netto als sie habe. Mein Rechtsanwalt sagt, dass das zwar nicht richtig wäre, aber im Hauptverfahren wird alles korrigiert. Die Scheidung (nach dem Scheidungsantrag) dauert schon fast 2 Jahre und der Versorgungsausgleich liegt auch längst vor. Ungeklärt ist nur das gemeinsame Haus, das meine Frau für die Scheidungsfreigabe komplett haben möchte. Laut meinem RA kann ich nur warten (ich weiß nicht vorauf), allerdings bei diesen Unterhaltszahlungen bin ich bereits unter Selbstbehaltsgrenze und rutsche in Dispo. RA jetzt zu wechseln hat wahrscheinlich keinen Sinn. Gibt es irgendwelchen Ausweg? Was kann ich überhaupt noch machen?

  69. Svenja

    Ich finde die neuen Unetrhaltsrichtlinien der Gerichte ok. auch wenn mein Unterhalt von meinem Mann weggefallen ist…

    Eine Scheidung ist auch nicht so teuer. Online ist dies ganz praktisch gewesen. Schaut mal bei http://www.scheidung-to-go.de nach.
    Hatte vorher Bedenken, aber so schwierig war das nicht

  70. Christenay

    Poah! Bin soeben beim OLG Hamm ganz fürchterlich unter die Räder geraten. Amtsgericht hatte meine Unterhaltszahlungsverpflichtung an meine Ex gestrichen. Ihre Beschwerde hat nun Erfolg gehabt: Sie Hartz IV, seit 8 Jahren mit neuem Partner „befreundet“. Nachweis verfestigte LG fällt schwer: Detektiv hat 4 Wochen lang regelmäßige (4 x wöchentlich) sein Kfz abends u. morgens vor dem Haus beobachtet. Sexuelle Kontakte haben beide zugegeben. Unser gemeinsames in der Wohnung lebendes Kind (inzwischen bei mir lebend) hat sein wöchentlich 4-Maliges Auftreten u. Ãœbernachten, gemeinsame Mahlzeiten, sitzen abends gemeinsam ständig vor dem Fernsehen, Küssen, Umarmen, eigenen Haustürschlüssel und erzieherisches Aufspielen dem Kind gegenüber usw. vor OLG ausgesagt. Gemeinsames Ausgehen u. Urlaube allerdings sehr selten. Fazit: Kein gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit => keine verfestigte LG. Was kann ich noch tun? Die lachen sich schlapp.

  71. Michael

    Guter Beitrag, hoffe das es noch so gilt, denn ist eine finanzielle Sorge für mich wohl auch dahin.
    Aber liebe Mitleidende! Wirklich, es wird verkannt, welche negativen Auswirkungen eine solche Trennung für die Kinder hat. Ich sehe es zwei mal die Woche bei meinem Sohn. Dieser hat nun mit seinen fast drei Jahren Dinge „verlernt“, die er noch vor einem halben Jahr konnte!
    Bei mir war es die Frau die ihren Egotrip bekam und auf Schlag die Trennung wollte. Wie sich herausstellte hat sie mich aber auch schon fleißig hintergangen. Wie man sich in Menschen irren kann, werden die meisten hier wohl auch wissen.

    Zum Thema Rechtsanwalt :
    Sobald ihr das Gefühl habt, dass der Rechtsanwalt euer Wahl nicht mehr in voller Gänze euer Vertrauen / Zustimmung hat, lasst euch ruhig von einem zweiten beraten (i. d. R.) ca <200 € und bildet euch eine neue Meinung, ob sich ein Wechsel lohnt! Ich habe es getan und es lohnte sich!!!

    Allgemein möchte ich noch anmerken, dass meiner Meinung nach die Scheidung bzw Trennung und der soziale Auffang (Harzen und Co) es den Menschen viel zu einfach macht sich zu trennen, vor allem, wenn Kinder involviert sind! Es ist in unserer ohnehin schon nicht kinderfreundlichen Gesellschaft viel zu schwer für alle mit Kindern, aber wer sich trennen will, der kann dies mit geballter Unterstützung machen… So dürfte es nicht sein, die Familie sollte das höchste Gut sein und nicht immer der persönliche Drang nach dem eigenen Wunsch (Egoismus).

    Zu den vorherigen Kommentaren bleibt mir noch festzustellen:
    Ja, wer heute eine Ehe ohne Ehevertrag eingeht, der ist selbst schuld.

    Ich hätte auch gerne mein Kind bei mir behalten, aber da ich mehr verdiente wie meine Frau (übrigens beide in der selben Branche und auch noch im selben Betrieb), blieb sie daheim in Elternzeit. Das war die Begründung, warum sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekam. Unbeachtet der Tatsache, das unser Kind eine weitaus stärkere Bindung zu seinem Vater hat!

    Abschließend:
    Wünsche ich allen anderen (Trennungs-) Geschädigten hier viel Glück!

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