Geschiedene künftig höhere Eigenverantwortung für Lebensunterhalt

Geschiedene haben künftig höhere Eigenverantwortung für ihren Lebensunterhalt zu sorgen

Wir brauchen uns nichts vormachen, die gesetzliche Situation bis zum 31.12.07 sah durch die Ausprägung der Rechtsprechung so aus, dass nach Heirat und Geburt eines Kindes in den meisten Fällen ein lebenslanger Unterhaltsanspruch gewährleistet war. Es begann mit dem Betreuungsunterhalt, der dann über den Erwerbslosenunterhalt oder den Krankheitsunterhalt bis in den Altersunterhalt nahtlos überging. Aufgrund der Tatsache, dass inzwischen 40% aller Ehen geschieden werden und in vielen Fällen neue Ehen eingegangen werden, sah sich der Gesetzgeber in der Verantwortung, diesem gesellschaftsrechtlichen Wandel Rechnung zu tragen. So heißt es in dem neuen § 1569 BGB:

„Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften …“

Dieser Paragraph ist zudem überschrieben mit der Einleitung:

„Grundsatz der Eigenverantwortung“.

Bereits diese Überschrift macht deutlich, dass die lebenslange Unterhaltsverpflichtung nicht mehr Wunsch des Gesetzgebers ist. Natürlich kann immer noch wegen Betreuung eines Kindes, Erwerbslosigkeit, Ausbildung, Alter, Krankheit usw. für die Zeit nach der Ehe Unterhalt verlangt werden. Zukünftig wird aber immer strenger zu prüfen sein, ob der Unterhalt überhaupt berechtigt ist, ob er von der Höhe her zu begrenzen ist oder ob er von der Zeitdauer her zu befristen ist. Beim Kinderbetreuungsunterhalt galt bisher das Altersphasenmodell. Dies war von der Rechtsprechung entwickelt worden und sagte im Wesentlichen aus, dass Mütter bei Kinderbetreuung überhaupt nicht arbeiten müssten, bevor das Kind nicht das achte Lebensjahr vollendet habe. Zwischen dem 8. und dem 16 Lebensjahr kam in der Regel nur eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht und erst ab dem 16. Lebensjahr gingen die Gerichte der Frage nach, ob die Mutter vollschichtig arbeiten müsste. Dann war sie aber in vielen Fällen angeblich schon zu alt, um noch einen Job zu finden.

Dieses Altersphasenmodell soll nach dem neuen Gesetz nicht mehr gelten. Vielmehr ist von den Müttern nach dem Willen des Gesetzgebers zu erwarten, dass nach der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Dabei spielen Begriffe wie „Billigkeit“ eine Rolle und jeder kann sich vorstellen, dass ein Wort wie Billigkeit sehr schwer mit Inhalt auszufüllen ist. Insbesondere wird eine Rolle spielen, wie die Betreuung des Kindes konkret zu regeln ist. Ist z.B. eine Ganztagsschule vorhanden oder ein Ganztagskindergarten, wird eine Erwerbstätigkeit der Mutter sehr viel schneller und sehr viel intensiver zu erwarten sein. Auch wenn die Eltern im Ort oder sogar im Haus wohnen und Betreuungsleistungen übernehmen können, wird dies für eine Erwerbsobliegenheit der Mutter sprechen. Handelt es sich hingegen um ein Problemkind, wird sicherlich nach Vollendung des 3. Lebensjahres eine Erwerbstätigkeit der Mutter nicht ohne weiteres zu fordern sein.

161 Reaktionen zu “Geschiedene künftig höhere Eigenverantwortung für Lebensunterhalt”

  1. Beate

    Hallo,
    ich habe einen 10-jährigen Sohn, bin selbst 42 Jahre alt und werde demnächst geschieden. Seit einem Jahr versuche ich vergeblich Arbeit zu finden. Laut Anwalt bin ich verpflichtet, mindestens 20 Bewerbungen im Monat vorzulegen. Es ist schon schlimm genug, dass ich inzwischen von Hartz IV leben muß und jetzt auch noch keinen Unterhalt mehr bekommen soll……… Danke an die Herren und Damen die sich das ausgedacht haben – und hoffentlich kommen die auch mal in eine solche Situation……..Gruß Beate

  2. Ãœmit S.

    Ich finde es total richtig das man (Politik) sich endlich mal darüber auch gedanken macht.
    In andere Länder wie z.b Türkei gibt es nach der Scheidung kein Unterhalt !
    Und die Gesetze sind dort in der Hinsicht ziemlich anders , insbesondere wenn die Ehe durch einen Ehebruch zerrüttet ist !

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ Ãœmit S.

    Grundsätzlich haben Sie Recht. Der Unterhalt endet in der Türkei mit der Scheidung.

    Aber: Nach § 175 I ZGB kann ein schuldlos geschiedener, wenn er durch die Scheidung in große Bedürftigkeit gerät, von dem Anderen Bedürftigkeitsunterhalt verlangen. Das sind meist Fälle von Kindererziehung, Krankheit oder Erwerbslosigkeit. Dieser Unterhalt ist unbefristet.

    So anders ist es in der Türkei auch nicht, bis auf die Tatsache, dass bei uns das Verschulden keine Rolle spielt.

  4. kate

    tja, was soll ich machen, ok, zum anwalt, er will von heut auf morgen alles um die hälfte kürzen, bin alleinerziehend, seit 19 jahren vom arbeitsmarkt, und jetzt kommt er eben auf einmal drauf , neues gesetz, er zahlt nicht mehr für mich, und will auch den kindesunterhalt senken, dachte das neue recht ist zu wohle des kindes…………..

  5. Sylli

    An Beate (Nr. 1 )

    Wollten Sie erst mit 50 auf Arbeitssuche gehen und
    sich solange auf den Unterhaltszahlungen vom Ex-
    Mann ausruhen?Diese würden ohnehin als Einkommen bei Hartz IV angerechnet,also könnte
    der Ex auch gleich an den Staat überweisen.
    Und für das Kind muß der Ex doch zahlen, es sind also alle versorgt.
    Der Mann muß nach der Scheidung auch noch leben
    dürfen und wichtig ist doch,dass das Kind den Unterhalt bekommt!
    Warum sollte der Mann dann auch noch für Sie aufkommen?Er muß genug arbeiten um seinen
    und den Kindesunterhalt aufzubringen.
    Tut mir leid,diese Empörung kann ich nicht ver-
    stehen.
    Ich bin auch geschieden und trotzdem kann ich
    das neue Gesetz nur begrüßen.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ kate

    die Eigenverantwortung steigt zwar, aber der Unterhalt ist ja nicht durch die Reform aus dem Gesetz gestrichen worden………keine Angst.

    Alle Männer glauben, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen und alle Frauen glauben, ab sofort keinen Unterhalt mehr zu bekommen.

    Beide Gruppen irren sich.

    Nur der Aufwand für den jeweiligen Anwalt richtig vorzutragen, steigt enorm.

  7. mädle

    An Sylli,
    und wie stellen Sie sich das vor? Eine Frau wird nach 21 Ehejahren vom Ehemann verlassen, war 21 Jahre vom Arbeitsmarkt weg, eine sog. „wirtschaftliche Entflechtung“ ist doch fast gar nicht mehr möglich, da der Lebensentwurf in einer lebenslangen Ehe bestand. Was ist falsch daran, wenn ich nach Einsetzen meiner Arbeitskraft für die Familie, Kinder, zu pflegende Angehörige, etc. 21 Jahre lang darauf bauen kann, im Alter versorgt zu sein. Es kann nicht angehen, daß ich, der einen wesentlichen Beitrag zum Generationenvertrag geleistet hat, mit 54 Jahren bei Hartz IV enden soll. Wo bleibt hier die Gesellschaft, die von sich behauptet, eine humane und sozial solidarisch zu sein?

  8. janosch

    Sofern @Sylli tatsächlich weiblich sein sollte: Vielen Dank für den Kommentar, der vielen geschiedenen Männern aus der Seele spricht – es wäre schön, wenn es noch mehr Frauen geben würde, die so eigenverantwortlich denken!

  9. Manfredstochter

    Hallo Mädle, ich denke mal Sie sehen das so wie es die meisten verlassen Frauen sehen: Er ist der Böse und hat mich verlassen und dafür muss er bluten. Eine Frau muss in unserer heutigen Zeit so viel mitdenken, dass Sie auch allein (über)lebensfähig ist. Ich finde die Reform super und glaube es tut allen verlassenen Frauen gut, ihr Leben endlich mal selbst in die Hand zu nehmen.

  10. Sylli

    an Janosch
    Sylli ist tatsächlich weiblich! Und danke für das
    Kompliment. Ich jedenfalls habe es schon damals
    nicht fertig gebracht,meinem Ex nach der Scheidung „das letzte Hemd “ zu nehmen.Irgendwie
    sind ja immer beide beteiligt und das zählt auch für
    den Nachwuchs.Denn da vergessen viele Frauen,dass sie die Kids auch wollten und der Mann
    während der Ehe auch für die Familie gesorgt hat.Aber das wird nach einer Scheidung einfach dem Mann nicht mehr angerechnet.Stattdessen
    soll er zahlen und immer nur zahlen.Für die Kids,ok ja und das macht ein vernünftiger Vater
    sicher auch gern,aber für die Ex? Ein Mann auch ein Recht auf eine neue Partnerin und finanzielle
    Sicherheit,vorallem wenn er arbeitet.

  11. janosch

    janosch ist verzückt von den Kommentaren, die @sylli hier schreibt!!

    Genau das Argument der Möglichkeit einer Familien-Neugründung war der Sinn und Zweck des Gesetzgebers, als er das neue Unterhaltsrecht auf den Weg gebracht hat (wenn auch diese Familie wieder auseinanderbricht, sieht es natürlich weiterhin bitter für den Normalverdiener aus…).

    Weiterer Aspekt war, dass man der hohen Scheidungsrate und der immer kürzeren Ehedauer dadurch Rechnung tragen wollte, dass man nun die Eigenverantwortung, die bislang kaum ein Rolle beim nachehelichen Unterhalt gespielt hat, gestärkt hat.

    Viele Grüße von
    janosch

  12. Sylli

    @janosch
    Kompliment zurück!Beitrag(11) mit wenigen
    Worten absolut auf „den Punkt gebracht“.
    Die Verantwortung sollte stets bei beiden Partnern
    liegen und das beginnt schon bei der Eheschließung.Warum sollte dann bei einer Scheidung alle Schuld dem Mann zugewiesen werden?Frauen konnten ihren gewohnten Lebensstil fortsetzen und für den Mann begann
    der „Kampf um’s Ãœberleben“. Das neue UH-Recht
    setzt dieser Ungerechtigkeit nun ein Ende.
    Gruß Sylli

  13. Sylli

    @mädle
    ich möchte nicht unhöflich sein und Ihre Frage
    beantworten.Also ich stelle mir vor,dass Sie sich
    eine Arbeit suchen.Weiterhin dürfen Sie nicht vergessen,als Sie 21 Jahre vom Arbeitsmarkt weg
    waren, Ihr Mann die Familie mit schwer verdientem
    Geld versorgt hat und auch seinen Teil zum
    Generationenvertrag geleistet hat. Außerdem werden Ihrem Rentenkonto aus den Arbeitsjahren
    des Mannes wertvolle Punkte übertragen.(Versorgungsausgleich).
    Sie wollen weiterhin versorgt sein bzw. werden?
    Dann frage ich mich wer Ihren Mann versorgt.Er
    muß sich selber versorgen, und Sie?
    Man nennt es Eigenverantwortung.

  14. S.R.

    Leider wird der gewohnte Lebensstil oft als „Wohl des Kindes“ ausgelegt. Für den Mann bedeutete das meistens nur den tiefen Griff in die Tasche.
    Seltsamerweise trennt man sich zwar vom Ehemann (oder der Ehemann trennt sich), aber an der Geldbörse des Mannes hält man liebend gern fest. KU ist absolut richtig, aber Unterhalt für Frauen die unter dem Vorwand „zum Wohle des Kindes“ nicht arbeiten gehen können, oder im schlimmsten Fall plötzlich studieren wollen, ist mehr als ungerecht dem Mann gegenüber.

  15. uwe

    Ich bin seit Februar 2007 geschieden, meine Exfrau ist im Juli 2005 ausgezogen. Wir haben 3 Söhne, 16, 19 und 21. Ich komme zu 100% für den Unterhalt meiner Kinder auf, der Jüngste lebt bei mir, und bezahle meiner Frau seit Juli 2005 einen Unterhalt von 2500.-€, in einer Unterhaltsvereinbarung ist dieser befristet bis 2011. Muß ich damit rechnen, daß nach der Befristung ein weiteres Verfahren kommt und diese Befristung unwirksam ist so wie ein damals geschlossener Ehevertrag der den Versorgungsunterhalt ausgeschlossen hatte? Wie kann ich mich absichern, damit diese Zahlungen wirklich ein Ende nehmen?

  16. Rainer

    Also, ich kann die Gesetzesaendeurngen hinsichtlich des Unterhaltes nur begruessen. Ich bin seit fast 13 Jahren geschieden, aus der Ehe ist ein Sohn, der jetzt im April 15 Jahre alt wird, hervorgegangen. Das langte, nach dem alten Gesetz, meiner Ex-Frau,jetzt seit 14 Jahren nicht mehr arbeiten zu gehen. Ich hatte ihr, als ich ging, ein frisch renoviertes und möbiliertes Haus und Grundstück hinterlassen, was sie verwahrlost mit in die Ehe gebracht hat. Inzwischen war ich 3mal mit ihr wegen Eigenverantwortung, sie sollte nach meiner Meinung mal wieder arbeiten gehen, vor Gericht und habe 3mal vom Gericht die Klatsche abbekommen. Jedesmal waren die Termine bezueglich meines Problems nach 10 Minuten durch und danach haben sich meine Anwaelte, ihre Anwaeltin und der Richter 2 Stunden ueber mein Gehalt hergemacht. Das heisst sie bekommt schon seit diversen Jahren monatlich 1100,- EUR Unterhalt, zusammen mit meinem Sohn. Sie ist der Meinung, dass sie nicht arbeiten muss, weil sie angeblich nichts findet in ihrer 15000-Seelengemeinde, oder Umfeld, Hamburg und lebt bescheiden von Aldi-Wein und Bantam-Tabak und qualmt meinen Sohn seit seiner Geburt die Lunge zu. Ich darf meinen Sohn nicht mehr sehen oder kontaktieren, weil sie wahrscheinlich Angst hat, dass er mitbekommt was er fuer ein faules Stueck an Mutter hat und das Haus und Grundstueck ist inzwischen noch verwahrloster und herunter gekommener als vor meinem Auftauchen. Ich hatte auch schon Kontakt mit dem Jugendamt, aber da muss erst ein Kind verhungern, bevor sich dort oder bei den Gerichten was tut.
    Ich hoffe, dass alsbald vernuenftige Urteile hinsichtlich des geaenderten Unterhaltsrechtes gefaellt werden, damit auch ich einmal eine Chance habe, dieses Subjekt irgendwann loszuwerden, da auch ich einmal mit meiner neuen Familie, neue Frau und neue Tochter, vernuenftig von meiner Arbeit und Lohn leben moechte. Es ist bisher sehr traurig, dass der deutsche Staat solche Schmarotzer unterstuetzt. Entschuldigt, aber da kommt man manchmal auf ganz komsiche Ideen und Gedanken. Zum Glueck sind nicht alle Frauen so. Ich habe eine Bekannte, die ist geschieden, hat 3 Kinder, hatte bisher eine pflegebeduerftige Oma zu Hause und hat teilweise noch 2 Jobs nebenher gemacht. Vor der Frau habe ich die groesste Hochachtung.

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ rainer

    das neue Gesetz hat die Rangfolgen geändert. Im 1. Rang jetzt alle Kinder, im 2. Rang alle gemeinsame Kinder erziehende Mütter. Das reicht für eine Abänderung.

    Dann noch § 1578 b BGB mit der Begrenzung/Befristung. Exakt für Ihre Fälle ist das neue Gesetz gemacht. Also ran an die Abänderung.

    Wo leben Sie?

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    ich hätte keine Bedenken an einer Wirksamkeit – im Gegenteil. Durch das neue Gesetz wird die Eigenverantwortung der Unterhaltsberechtigten noch deutlich gesteigert.

    Also, keine Angst.

  19. Toni

    Meine Frau hat mich vor über 2 Jahren verlassen, mit meinen Kindern, die jetzt 7 + 9 Jahre alt sind. Konten geplündert, Haus leer geräumt, Auto mitgenommen, Sparbücher der Kinder geleert.
    Ich zahle für alle 3 mittlerweile 1360,- Euro Unterhalt, sie bekommt auch noch das Kindergeld und hat einen nicht angerechneten 400,- Euro Job.
    Sie ist intelligent, gebildet, hat einen Beruf gelernt usw.
    Die Kinder sind von anfang an in deiner Offenen-Ganztags-Schule, von 8-16 Uhr betreut.
    Wieso kann diese Frau nicht arbeiten gehen ?
    Man will frei sein und sich selbst verwirklichen, aber mein Geld nimmt man noch immer gerne.

    Ich begrüße die Reform und hoffe, nach meiner Scheidung im Sommer, vielleicht endlich ein neues Leben anfangen zu können, und dafür auch das nötige Geld im Monat zu haben.

  20. Vic

    Ich bin seit 2005 geschieden. Meine Kinder sind heute 12, 18 und 19. Bei mir steht eine neue Berechnung des Unterhaltes an. Meine Ex-Frau arbeitet teilzeit, 12-20 Stunden die Woche.
    Da ich bestimmt noch Ehegattenunterhalt bezahlen muss, lautet meine 1. Frage:
    hat meine Ex denn noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach §1570, oder wird es vielmehr Aufstockungsunterhalt nach §1573.
    Letzterer wäre ja eher zeitlich zu befristen und der Höhe nach zu beschränken.
    2. Frage: wann wird man präkludiert, wenn man den Ehegatten-Unterhalt beschränken/befristen möchte?

  21. Rainer

    @ RA Thomas von der Wehl
    Ich wohne in Hamburg, meine Ex-Frau in Harsefeld, in der Naehe von Stade, wo das OLG Celle zustaendig ist. Dort haben wir auch leider geheiratet. Ich denke mir in Hamburg haette ich bessere Aussichten bei den letzten Verhandlungen vor Gericht gehabt, da sie und ihre Anwaeltin staendig argumentierten, dass sie, als Verkaeuferin, dort im Umfeld, keine Arbeit findet. Bei der einen Verhandlung hatte sie ueber einen Zeitraum von einem halben Jahr gerade mal eine schriftliche Bewerbung vorgelegt und eine telefonische angezeigt und das war dem Gericht in Buxtehude genug, irgendwie traurig, oder? Ich hatte in derselben Zeit, zusammen mit meiner jetzigen Frau, im Umfeld von Harsefeld (Stade und Buxtehude) mindestens 100 Stellengesuche, aus dem Fachbereich Verkaeuferin oder zumindest aehnlich, nachgewiesen, die ich vor Gericht meiner Ex-Frau uebergab, das wurde gerademal achselzuckend zur Kenntnis genommen.
    viele Gruesse,
    Rainer

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ rainer

    das hört sich sehr ungewöhnlich an. Manchmal muss man eben in die 2. Instanz. Aber jetzt stehen Ihre Chancen deutlich besser, allein durch die geänderte Rangfolge.

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ vic

    da das jüngste Kind 12 ist, reden wir noch über § 1570 BGB. Aber auch der kann begrenzt werden. Unterschiede gibt es allenfalls in den Köpfen der Richter.

    Die Präklusion ist ein kompliziertes Thema, über das alle Unterhaltsrechtler noch streiten. Das lässt sich hier nicht in dürren Worten darstellen.

  24. Vic

    @Thomas von der Wehl

    vielen Dank für Ihr Antwort

    Vic

  25. Karla

    Hallo, bin nach 30 Jahren am 06.04.07 geschieden worden und erhalte einen bescheidenen Unterhalt der nicht befristed ist. Mein sehr gut verdienender
    ex-Ehemann droht mir nun das ich nur 5 Jahre anspruch auf Unterhalt habe und das neue Gesetz 01.01.08 fuer uns in kraft tritt.
    Habe waehrend unsere Ehe Haus und Kinder Verpflichtungen uebernommen und war nicht in der Lage eine Berufliche Karierre aufzubauen. Ich arbeite freiberuflich fuer ein paar Tage im Monat und habe Schwierigkeiten einen Vollzeit Job zu bekommen – teilweise wegen meines alters und auch wegen schwierige Arbeitslage. Hat mein ex-mann recht. Waehre fuer eine Antwort sehr dankbar.

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ Karla

    wenn Sie ehebedingte Nachteile nachweisen können, was sich danach anhört, wäre ich an Ihrer Stelle etwas entspannter.

  27. Daniel

    Ich glaube es trifft auch, wie immer im Leben, oft die falschen. Bei mir war es so, dass meine Frau mich wegen eines anderen Mannes im Jahr 2002 verlassen hat. Meine beiden Töchter (damals 10 und 12 Jahre alt) sind bei mir geblieben. Ich habe ein Jahr lang Unterhalt an meine Frau gezahlt ohne jemals bis zum heutigen Tag auch nur einen Cent Kindesunterhalt von ihr bekommen zu haben. Es hieß damals sie hätte nicht genügend Einkommen. Mein Glück war, dass sie mit dem neuen Partner in einem eheähnliche Verhältniss gelebt hat, sonst hätte ich treu und brav weiterzahlen müssen. Die Verantwortung die man als Alleinerziehender hat bekommt man sowieso nicht bezahlt. Dass ist die Erkenntniss eines alleinerziehenden Vaters.

    Liebe Grüße
    Daniel

  28. Irina

    Hallo, ich habe meinen Mann 2002 verlassen, unser Kind (damals 3) ist bei ihm geblieben, weil er von Anfang an wg. Arbeitslosigkeit die Kinderbetreung übernommen hat. Ich habe ihm nebst Kindesunterhalt gemäß der 3/7-Regel Unterhalt bezahlt. Seit etwa der gleichen Zeit hat er eine Freundin, die seinetwegen ins gleiche Dorf gezogen ist, letztes Jahr sind sie „offiziell“ zusammen gezogen. 2006 hat er endlich eine Stelle bekommen, ich habe den Unterhalt für ihn entsprechend gekürzt. War auch OK so für ihn. Seine Freundin hat sich schon immer um unser Kind mitgekümmert – sie hat selbst eine Tochter, die meinen Ex Papa nennt. Am 01.01.2008 habe ich gemäß dem neuen Gesetz seinen Unterhalt kmpl gestrichen, weil er nach meinen Berechnungen mit seinen gesamten Einnahmen fast genauso viel auf dem Konto hat wie ich mit meinen gesamten Abzügen. Dafür zahle ich freiwillig ca. 60,- Euro mehr für das Kind (zusätlich zu diversen Schuh/Klamotten/Geschenke-Einkäufen, die in den letzten Jahren angefallen sind) Jetzt will er die Fortsetzung seines Unterhaltes einklagen! Einer der offiziellen Gründe sind anzurechnende Kosten für die Kindesversorgung! Ich sehe nicht ein, warum ich auf einmal seiner Lebensgefährtin für etwas bezahlen muss, was sie immer schon umsonst gemacht hat. Ich hoffe, dass ich vor Gericht gewinne.
    Außerdem hat mich beim Durchlesen diverser Kommtare oben erschüttert, dass der jenige, bei dem die Kinder geblieben sind, auch noch Ex-Unterhalt bezahlen musste!! Dachte, das gibt’s nicht! Wofür gibt es dann das Sozialamt?

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ irina

    Sie sind bereits geschieden?

    Wenn ja, sollte Ihnen spätestens § 1578 b BGB helfen. Der Vater hat eine volle Erwerbsobliegenheit. Wenn er zudem in verfestigter Lebensgemeinschaft lebt, ist sein Unterhalt ohnehin verwirkt.

    Der letzte Satz stimmt mich aber nachdenklich.

    Das Sozialamt bin auch ich, da ich mit meinen Steuern diese Zahlungen finanziere. Wenn aber ein Ehegatte nach Scheidung so viel verdient, dass er Unterhalt zahlen kann (trotzdem er Kinder betreut) sehe ich nicht ein, dass ich (über das Sozialamt) in diesem Fall den Unterhalt zahlen soll. Denken Sie mal drüber nach.

  30. F.M.

    Aus aktuellem Anlass sind mir alle Beiträge sehr willkommen. Ich bin entsetzt über Moral, Faulheit, Dreistigkeit und Ignoranz zum Thema Unterhalt. ICH gehöre zu den Frauen, die gerne wieder unabhängig sein wollen im Leben. Ich habe 3 Kinder (14,12 + 5, die Älteste lebt beim Vater) bekommen, für die ich nahezu 14 Jahre gesorgt habe. Aber schon wie das 2te Kind 2 war, habe ich die Erkenntnis gehabt, JETZT was für mich tun zu müssen, da ich sonst den Anschluss an das Berufsleben vielleicht verpassen könnte, d.h. ich habe nach 4 Erz.jahren wieder als Minijobber die Rückkehr in das Berufsleben (Buchhaltung) geschafft. Dass dann überraschend das 3. Kind kam, dass dann, was sich vielleicht schon leise und unerkannt angekündigt hatte (wie man so häufig kleine Anzeichen verkennt), die Ehe zerbrach, an dem IMMER 2 Schuld sind und nie einer allein (!), DAS hat mich bestärkt in meinem Wunsch, nach der Scheidung und besonders, wo das jüngste dann 3 war, mich nach neuen Herausforderungen umzusehen. Ich habe mir gerne den Kindesunterhalt und meinen eigenen als Ãœberbrückung zahlen lassen (zu verschenken habe auch ich nichts als stinknormale Kauffrau!)…nun habe ich einen tollen Arbeitsplatz gefunden, stocke bald von 20 auf 25 Wo-Std. auf, habe Zukunft und gute Chancen in der Firma und überlege, ob ich nun auch OHNE Ex-Unterhalt auskommen kann. Klartext: ich arbeite das an Stunden, was ich als Mutter 2er altersmäßig noch Aufsichts-bedürftiger Kinder arbeiten kann (Stress ist es allemal, aber auch eine Frage der Organisation! Außerdem tut mir berufliche Anerkennung verdammt gut nach dem Scheitern meiner Ehe!)) und ich glaube, ich kann es schaffen. Ich will es schaffen. Ich schaffe es…
    Ich kann die Frauen/ Männer nicht verstehen, die sich erst mit 40 oder 50 Gedanken machen, was wird oder werden könnte. Ob man bereits geschieden ist oder noch verheiratet, keiner kann sich davor bewahren, es kann jedem passieren. Und heutzutage finanziell unabhängig sein als Ex-Partner, der jahrelang für die Kinder den Beruf zurückgestellt hat, ist was besonderes. Ich meine damit nicht Geld wie Sand am Meer haben, ich meine, normal leben zu können, gut leben zu können, ohne abgehobene Wunschvorstellungen.
    Ich finde, ob Mann oder Frau, ob verheiratet oder nicht, mit oder ohne Kind(ern), keiner sollte sich heute auf dem Status des Verheiratetsein ausruhen, das Blatt kann sich sehr schnell wenden (auch durch Krankheit, Tod etc.). Und was kann einem heute mehr Sicherheit geben, als berufsmäßig up-to-date zu sein?!
    Ich bin übrigens 40, seit 4 Jahren getrennt, lebe nun seit 1,5 Jahren mit einem Mann zusammen, wir haben getrennte Kassen auf meinen Wunsch hin, da es mir fern liegt, von einer Abhängigkeit in die nächste zu rutschen, und ich werde demnächst meinem Ex-Mann nach erfolgter Arbeitszeit-Umstellung aus moralischen UND rechtlichen Gründen MEINEN (nicht den unserer Kinder!) Unterhalt erlassen. Das muss er nicht erst einklagen..
    Ich bin überzeugt, ich gehe den richtigen Weg und ich kann vielen Frauen/ Männern nur wünschen, ebenso viel Initiative zu entwickeln und sich nicht erst durch Notsituationen zur Unabhängigkeit zu entschließen.
    Schlusswort: es gibt nicht nur Ausbeuter-Frauen, liebe Ex-Ehemänner!!!

  31. Andy

    Hallo! Ich freue mich sehr dass auch viele Frauen der Meinung sind dass eine Eigenverantwortung besteht. Ich bin seit 2007 geschieden. Das gemeinsame Haus worin meine Ex mit unseren Kindern, 7 und 9 lebt ,wird anfang Maerz verkauft. Meine Ex möchte nun € 1.900 unterhalt, plus € 900 Kindesuntehalt von mir. Ihr Anwalt hat die neue Duesseldorfer Tabelle angewandt. Allerdings beim Ehegattenunterhalt ignotierte er das neue Gesetz. Meine Ex ist seit 9 Jahren nicht mehr berufstätig und ist jetzt 44 Jahre alt. Wie stehen meine Chancen dass Sie arbeiten gehen muss?

  32. tbl

    Mich beschäftigt das neue Scheidungs- und Unterhaltsrecht ebenfalls und ich stehe vor einer Entscheidung, ob ich das alles anwaltlich klären lassen muss, oder ob ich besser einer Scheidungsfolgevereinbarung mit anschließender Unterhaltszahlung lebe. Ich stehe vor folgender Situation: Nach 16 Jahren Lebensgemeinschaft und den letzten knapp 4 Jahren auch noch Ehe kam im letzten Frühjahr die Trennung. Meine Frau soll unser gemeinsam erworbenes und zum Großteil abbezahltes Haus behalten, dafür dann allerdings auch die Hypotheken-Restschuld übernehmen, dafür kann ich Ihre mit der Heirat erworbenen Firmenanteile bezüglich des Zugewinns während der Ehedauer sowie meine Altersvorsorge gegenrechnen, Sie hat ein bezahltes, fast neues Auto auf dem Hof stehen, welches wir noch nach der Trennung für Sie gekauft haben, aber nunmehr stehen trotz allem Unterhaltsforderungen von 500 € im Monat für die Dauer von 3 Jahren zur Debatte, obwohl Sie seit mehr als 15 Jahren in fester Vollzeitanstellung im öffentlichen Dienst ist und dort mehr als 1600 € Nettoverdienst nach Hause bringt und in all den Jahren keine Einbußen wegen Erziehungzeiten des nicht gemeinsamen Kindes hinnehmen musste. Ich habe einen Netto-Verdienst als GF von ca. 3600€, wovon vor Auszahlung aber noch die Bezüge für die Altersvorsorge über die Firma sowie meinen Dienstwagen (1%-Regelung ca. 600 €) abgezogen werden, s.d. ich netto ca. 2400 € ausgezahlt habe. Von diesem Geld muss ich dann aber als Selbstständiger noch Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit sowie private Altersvorsorge, Miete und Nebenkosten für eine eigene Wohnung bezahlen, s.d. das zur Verfügung stehende Geld auch nicht wesentlich mehr als das der Ex-Frau sein dürfte. Die hälftige Hypothek und die sonstigen Kosten wie Grundsteuer und Gegäudeversicherung zahle ich natürlich bis zur Klärung auch noch weiterhin. Wie realistisch sind die Forderungen meiner Ex wirklich und wie lange müsste ich, wenn denn überhaupt, Unterhalt bei nicht einmal ganz vollzogenen 4 Jahren Ehe löhnen ?
    Viele Grüße an alle Mitbetroffenen, bei denen die liebe Ex auch versucht, alles zu bekommen, was es eventuell zu holen gibt.

  33. chrisch

    Guten Tag,
    meine Frau hat mich vor zwei monaten verlassen. Wir haben eine Sohn von 3 Jahren. Wir sind also noch nicht geschieden. Sie hat jetzt eine eigene Wohnung und verlangt Unterhalt. Sie geht momentan für 20 Stunden die Woche Arbeiten. In der Zeit, wo sie arbeitet, kümmern sich meine Eltern um unseren Sohn. Sie wären auch bereit länger auf ihn aufzupassen, wenn meine Frau mehr Stundenn arbeiten würde. Muss ich meiner Farau nun trotztdem den Unterhalt zahlen? Für meinen Sohn will ich bezahlen, keine Frage.
    Vielen Dank.

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ chrisch

    Ihre Frau hat allenfalls eine halbschichtige Erwerbsobliegenheit, womit Sie wohl ergänzenden Unterhalt schulden.

  35. PR

    Ich stehe kurz vor der Scheidung,
    Lebe mit 3 Kindern (15-24J.) alleine. Ehemann ist
    vor über 7 J. ausgezogen.
    Ich war während der Ehe teilweise geringfügig bzw. halbtags beschäftigt, habe alleine die Kinder betreut und den Haushalt geführt incl. Pflege Elternteil. Nach d.Trennung dann wieder neuer Teilzeitjob, zusätzlich nebenberuflich tätig
    Strebe Vollzeittätigkeit an, habe aber geringe Chancen wg.Alter u. fehlender Weiterbildung in erlerntem Beruf (Steuerfachangest.)
    Habe ich nach neuem Unterhaltsrecht noch Anspruch auf unbefristeten (Aufstockungs) Unterhalt und was und wie muß der Anspruch begründet bzw. nachgewiesen werden.?

  36. Rechtsanw. Meissner, Birgit

    Beruhigen Sie sich, Sie haben Anspruch. Wenn Sie sich bei mir im Büro melden, schicke ich Ihnen ein Merkblatt, damit Sie Ihren Anspruch begründen Können.Meine Büro e-mail: meissner@schufiba.de,
    Gruß, B.Meissner

  37. Andygirl

    Zum ersten: Ja, liebe emanzipierte Frauen, werdet selbständig und ruht euch nicht auf Unterhalt von euerm Ex aus! So schwer es ist, aber es wird euch gut tun, wenn ihr seht, ihr schafft es auch alleine! UND JA, auch selbständige Frauen, die es schaffen, benötigen sicherlich während der Kindererziehung eine sichere Ãœbergangszeit, um sich ein neus Leben aufbauen zu können. Zuverlässige und vertrauensvolle Betreuung, in die man sein Kind – den größten schatz der Erde – geben kann, ist nicht immer so einfach zu finden, wie MANN glaubt, und es ist erschreckend, wie egal die Qualität einer Betreuung den Männern für IHR Kind wird, hauptsache sie müssen den Unterhalt für die Ex nicht zahlen!
    Ich habe insg. 4 Kinder, die ersten 3 (20,19,13) aus meiner ersten Ehe, wo der Vater nach langem Nichtzahlen, da ganz geschickt im Ausland tätig, einen Minimalsatz bezahlt und für mich absolut nichts und eine 3jährige Tochter, aus 2. Ehe. Seit sie 10 Wochen alt ist, gehe ich für 25 Std. ins Büro. Ich wollte meine finanzielle Unabhängigkeit nicht komplett verlieren. Leider wird diese 2. Ehe mit Glück als Härtefall geschieden, da es sich leider herausgestellt hatte, dass der zuvor sehr liebevolle, charmante Partner nicht nur das ganze Geld an sich riss, sondern nachdem er sich gewaltmäßig an mir vergriff, auch die Kinder heimlich verprügelte und grausam beleidigte. Auch zuletzt an der Kleinen, was mich zutiefst schokierte. Nach endlosen erfolglosen Bitten eine Therapie aufzunehmen, wurde die Situation unerträglich, und es kam zur Trennung im Okt.07. Diese läuft bis jetzt sehr, sehr gewaltätig ab. Nicht nur, dass ich ihm die Kleine lt. Jugendamt zum Umgang überlassen muss -trotz Wissen über die Gewalttätigkeiten – nein, er versucht sich jetzt auch noch sich um den Trennungsunterhalt zu drücken, mit allen nur möglichen Vorwürfen bis hin zur Denunziation. Eine Ganztagesbetreuung für das Kind per sofort zu bekommen ist nicht möglich, ebenso wie eine neue Ganztagesstelle. Aber das ist ihm egal, er behauptet einfach, das Kind könne ganztags betreut werden. Auch vertuscht er absichtlich und boshaft sein selbständies Teil-Einkommen, begeht sogar Steuerbetrug um damit durchzukommen, nur um ja so wenig wie möglich für das Kind zu zahlen. Und da er so seriös aussieht, uns sich gewählt ausdrücken kann, kommt er mit seinen Lügen einfach so durch. Durch das neue Gesetz fühlt er sich sogar im Recht, da man ab 3 Jahren Kindesalter ganztags arbeiten gehen muss. Man sollte als betreuender Part auf jeden Fall die Chance haben, in einer Ãœbergangszeit sein Leben neu organisieren zu können, eine neue billigere Bleibe zu finden etc. Schließlich können die armen, unterhaltspflichtigen Partner nach ihrem Job nach Hause, sich von ihren neuen Freund/in pflegen lassen, abends ausgehen, tun und lassen was sie wollen, ohne sich Gedanken um den Nachwuchs zu machen. Auch können sie ihr Leben eher neu ordnen, da sie ohne Nachwuchs mehr Zeit dafür haben und sich nicht um deren Belange kümmern müssen. Deshalb hätte man am Trennungsunterhalt nichts ändern sollen. So hat man als kinderbetreuender Elternteil einfach riesige Nachteile und der andere ein einfaches Leben. Seit Auszug meines Noch-Mannes im Okt.07 habe ich keinerlei Unterhalt von ihm bekommen, er hat alle Autos – auch meine 2 – mitgenommen, das komplette angesparte Geld, sämtliche Wertsachen aus dem Haus und alles was man zu Geld machen kann. Was für ein Anfang für ein neues Leben! Aber eines ist sicher:sollte ich je tatsächlich auch nur an 1 ct von ihm kommen, sehe ich dies als Entschädigung für den ganzen Rest und ich werde um so glücklicher sein, wenn ich nie mehr wieder was von ihm brauchen werde, denn mein neues Leben soll OHNE IHN – und dazu gehört auch sein Geld – stattfinden!!! Von da her, liebe Mitmütter, helft euch selbst, denn sonst hilft euch niemand!

  38. Susanne

    Ich lebe seit März.2007 von meinem Mann getrennt. Eine private Übergangsregelung in Sachen Unterhalt funktionierte mehr schlecht als recht. War wegen Kindern (7 und 11) nie regulär berufstätig, zudem war die ältere in Kindergartenalter schwer krank. Bin jetzt seit 2008 teilzeitbeschäftigt 20h/Woche in meinem erlernten Beruf. Mein Mann verlangt Vollzeitarbeit von mir, allerdings gibt es für das Grundschulkind keine Vollzeitbetreuung an der Schule, und auch keine Möglichkeit der familiären Betreuung vor Ort. Muss ich tatsächlich wieder voll arbeiten, bevor das Kind zumindest in die weiterführende Schule geht? Wohlgemerkt reden wir hier von einem Bruttoeinkommen seinerseits von 180 T €, bei mir von 35 T €.

  39. franziska

    Interessiert verfolge ich die Beiträge von so manchen leidgeprüften Ex-Männern und Ex-Frauen, denen es wichtig ist, aus Rache und Wut über die schlimmen Erfahrungen in einer unglücklichen Ehe Abzocke zu betreiben – zumal ich davon überzeugt bin, dass solch schlimme Eigenschaften sich meist an sich selbst rächen.
    Ich lebte 24 Jahre mit einem Mann zusammen, 14 Jahre davon war ich verheiratet und bin seit 2001 geschieden. Meine Kinder waren bei der Scheidung 14 und 18 Jahre. Ich war nach meiner Ausbildung immer berufstätig, mit einer 2maligen Unterbrechung von insgesamt 4 Jahre Karenzzeit. Mein Ex-Mann wollte, dass ich zuhause bleibe und für ihn und die Kinder rund um die Uhr da bin – das wollte ich nicht und hab mich auch unter schwierigsten Bedingungen durchgesetzt. Heute muss ich sagen, dass ich einen besonderen „Riecher“ hatte, meinen guten Job nicht aufgegeben zu haben, denn ich würde buchstäblich vor dem „Nichts“ stehen. Mein Ex war starker Alkoholiker, Schläger und Weiberer, es kam zu einer Anzeige, zur Wegweisung … ich habe die Scheidung eingereicht, zum Schutze meiner Kinder und mir selbst. Da wir uns in mühevollster Eigenregie ein Haus gebaut haben, habe ich ihm die zustehende Ausgleichszahlung von 1,5 Mill. Schilling bar ausbezahlt, damit er seine ETW finanzieren konnte, ich selbst habe einen Kredit in der Höhe von 800.000 S aufgenommen, der Rest wurde zinsenfrei von meinen Geschwistern und Eltern geborgt. Für meine Tochter bezahlte er gesetzlichen Unterhalt in der Höhe von 450 Euro, ich habe nur Unterhalt beantragt, im Falle dass ich durch Krankheit od. sonstwelche gesundheitliche Geschehnisse nicht mehr erwerbstätig sein kann. Trotz all der schlimmen Geschehnisse habe ich Zorn und Wut nie aufkommen lassen und habe nie Ansprüche an ihn gestellt. Er lebt sein Leben und ich meines, leider gibt es dafür nicht mehr mal einen Gruß, wenn wir uns sehen – es ist so, als hätten wir uns nie gekannt – und ich hab mir das so nicht gewünscht. Ich bin dankbar für gottgesegtnete Eingabe, dass ich meinen Job nie aufgegeben habe und meine derzeitige finanzielle Lage ein gutes Ende fand. Meine Schulden habe ich im Vorjahr auf „O“ gestellt, ich bin gesund und glücklich mit meinen beiden tollen Kindern.

  40. franziska

    @andygirl

    Du schreibst ua. dass er mit Wertsachen, Autos … so einfach verschwunden ist … also wenn das wahr ist, dann findest Du leider bei mir kein Mitleid … das ist Diebstahl und kann zur Anzeige gebracht werden! Ich vermute, da hast Du wirklich was verpennt!

  41. klaus

    Folgender Fall beschäftigt mich seit geraumer Zeit:
    Eine gute Freundin (45Jahre alt) von mir und meiner Frau hat vor 16 Monaten ihren Mann verlassen, nach 28 Jahren Ehe!
    Sie hat aus dieser Ehe vier Kinder im Alter zw. 18 und 26 Jahren,wobei die beiden jüngsten Kinder noch im Haus mit dem Vater zusammen leben, eine Ausbildung absolvieren bzw. einen fertigen Beruf und eine Arbeitsstelle haben!
    Der Ehemann hat während der Ehe allein für den Lebensunterhalt der Familie gearbeitet und die Frau hat nach der Heirat mit 18J den Haushalt und die Kindererziehung übernommen und keine regelmässige Arbeit ausserhalb der Familie übernommen!!
    In der Zeit der Ehe ist ein Vermögen von ca 250000€ zusammengekommen, das auf verschiedenen Konten ruht und sich regelmäsig vermehrt!
    Das Einkommen des Ehemannes lag zuletzt bei mind.ca. 3500€ brutto monatlich, plus Zinseinnahmen aus dem Vermögen!!
    Nach 15 Jahren Ehe hat die Ehefrau einen Ehevertrag unterschrieben und Gütertrennung vereinbart, mit der Folge, dass das gesammte Vermögen ihrem Mann gehört, weill es keine gemeinsamen Konten gibt sondern alle Konten auf dem Namen des Ehemannes laufen, ebenso wie das gemeinsame (besser nicht gemeinsame) Haus, das laut Grundbuch auch dem Ehemann gehört!

    Als sie den Ehemann verliess, hatte sie keine Cent mitnehmen können!

    Nach der Trennung im November 2006 erkämpfte sich unsere Freundin einen monatlichen Unterhalt von 800€, zudem hat sie eine Arbeitsstelle als Verkäuferin, mit ca 40-45 Std in der Woche und ca. 1000€ – 1100€ monatlich, netto!!
    Nun steht im nächsten Monat die Scheidung an und der Anwalt unserer Freundin teilte ihr mit, dass Vermutlich kein Unterhaltsanspruch nach der Scheidung mehr besteht!!!
    Dazu habe ich folgende Fragen:
    Muss sie mit 1100€ im Monat leben und gibt es keine Möglchkeit, zusätzlich Unterhalt vom dann Ex-Ehegatten zu erhalten!
    Ist das vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass die Ehefrau nach 28 Jahren, in denen sie dem Ehemann den Rücken freigehalten hat und vier Kinder gross gezogen hat, keine weitere Unterstützung erhält!!

    Wir würden gerne einen Rat dazu hören, was man tun kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten!!!
    Unsere Freundin möchte niemanden abzocken sondern nur genau bescheid wissen, was möglich ist, was vom Gesetzgeber vorgesehen ist….und sie möchte es verständlich erklärt bekommen!

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    mit dem eigenen Einkommen ist der Bedarf wahrscheinlich gedeckt, darum kein Unterhalt.

    Die große Frage ist doch: warum hat sie den Vertrag unterschrieben? Zu einer Unterschrift wird niemand gezwungen.

    Ist sie eigentlich nicht anwaltlich beraten?

  43. klaus

    obwohl sie mit 18 geheiratet hat, 28 jahre dem mann den rücken frei gehalten hat und vier kinder gross gezogen hat????
    das mit dem vertrag kann man nicht mehr rückgangig machen, darum lohnt es nicht, drüber nachzudenekn, warum sie es getan hat!
    sie hat einen anwalt, aber beratung kann man das nicht nennen…sonst würden wir hier nicht diese fragen stellen!!!
    denn eigentlich müsste der anwalt doch von sich aus diese fragen beantworten, oder???

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    dann ist es der falsche Anwalt.

    Eigene Versäumnisse im vermögensrechtlichen Bereich lassen sich nicht später durch Gerechtigkeitserwägungen auf der Unterhaltsebene korrigieren.

    Dennoch ist hier ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt denkbar.

  45. klaus

    ….das mit dem falschen anwalt sieht sie mittlerweile auch so!!
    der scheidungstermin ist ende april, und es gibt keine gespräche des anwalts mit der mandantin bzüglich einer strategie, was noch zu tun wäre…. im gegenteil, auf nachfrage, wie deiser termin abläuft, wurde ihr gesagt,nach überprüfung der personalien werde die ehe geschieden….kein wort, was vorher noch zu tun wäre, man muss halt abstriche machen, so seine worte!!
    sie überlegt nun, den anwalt zu wechseln…holt den rat eines zweiten anwaltes ein!!
    ist es sinvoll , so kurz vor dem scheidungstermin einen neuen anwalt zu nehmen, wenn kein vertrauen zwischen mandantin und anwalt da ist??
    als laie stelle ich mir vor, dass mir mein anwalt von sich aus alle möglichkeiten und risiken von sich aus erläutert und vorschläge unterbreitet, was man tun kann!

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    ein weiterer Anwalt löst Extrakosten aus. Ob es sich lohnt, kann ich wirklich nicht beantworten.

  47. klaus

    das mit den kosten ist klar…..aber ist nicht es so, dass der anwalt von sich aus dem mandanten das mögliche und beste empfehlen muss,ohne dass man das gefühl haben muss, nur lästig zu sein !!!
    abwarten was passiert und die scheidung ohne weitere auslotung von möglichkeiten erscheint irgendwie auch nicht klug!!

  48. marion

    Hallo Herr Rechtsanwalt von der Wehl,
    mein Lebensgefährte hat ein volljähriges Kind (wird im Juli 22 Jahre ) aus 1. Ehe und ein minderjähriges Kind (15 Jahre) aus 2. Ehe.Mein LG verdient monatlich ca 1350 € netto..Für das minderjährige Kind muß er laut Gericht 314 € Unterhalt und 42 € Unterhaltrückstand bezahlen.
    Der Sohn aus erster Ehe hat letztes Jahr angefangen zu studieren(wohnt zu Hause) und daraufhin hat mein Lg die Unterhaltszahlungen an ihn eingestellt (auf Anweisung seines Anwalts).Die 314 € wurden auf der Basis,dass er nichts für das 1. Kind bezahlt berechnet.
    Jetzt hat der Sohn Barfög beantragt und die 1. Frau möchte weiter den vorher gezahlten Unterhalt,da das Barfög,das er bekommen soll,angeblich davon abhängt,wieviel mein Lg an Unterhalt zahlt.
    Meiner Meinung nach richtet sich doch die Unterhaltszahlung nach dem Bedarf abzüglich dem Barfög und abzüglich dem Kindergeld,oder?
    Muß mein Lg dann überhaupt noch etwas bezahlen?
    Die Mutter ist nicht erwerbstätig.

    Für eine Antwort wäre ich ihnen wirklich sehr dankbar!

  49. Jan

    Hallo erstmal,
    ich habe ein Frage zum Thema Unterhaltsforderung. Meine Frau und ich haben zwei Kinder 7+11J. Meine Frau zieht in kürze aus der ehelichen Wohnung aus. Sie war die ganze Zeit über mit kurzer Unterbrechung wegen Erziehungsurlaub beschäftigt. Früher ganztags nach der Geburt unserer Kinder halbtags. Sie hat ein Netto-Einkommen von ca. 800,-€ bei SK V, ich habe ein Netto-Einkommen von ca. 2700,-€.
    Das jüngere Kind soll bei meiner Frau bleiben und das ältere bleibt bei mir. Welchen Unterhaltsanspruch habe ich anmeine Frau zu entrichten? Ist sie nicht auch in der Lage ihre Stunden auf VOllbeschäftigung zu erhöhen, zumal das jüngere Kind auch in einer Schulbetreuung von 7:30Uhr bis 16:30Uhr angemeldet ist.
    Gruß vonn einem AHnungslosen.

  50. Jan

    Hallo erstmal,
    ich habe ein Frage zum Thema Unterhaltsforderung. Meine Frau und ich haben zwei Kinder 7+11J. Meine Frau zieht in kürze aus der ehelichen Wohnung aus. Sie war die ganze Zeit über mit kurzer Unterbrechung wegen Erziehungsurlaub beschäftigt. Früher ganztags nach der Geburt unserer Kinder halbtags. Sie hat ein Netto-Einkommen von ca. 800,-€ bei SK V, ich habe ein Netto-Einkommen von ca. 2700,-€ SK III.
    Sie lässt nun ihre SK auf II ändern, was ich dann auch mit meiner machen möchte. Dadurch ändert sich das monatliche Nettoeinkommen noch. Wird dies bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

    Das jüngere Kind soll bei meiner Frau bleiben und das ältere bleibt bei mir. Welchen Unterhaltsanspruch habe ich anmeine Frau zu entrichten? Ist sie nicht auch in der Lage ihre Stunden auf Vollbeschäftigung zu erhöhen, zumal das jüngere Kind auch in einer Schulbetreuung von 7:30Uhr bis 16:30Uhr angemeldet ist.
    Gruß vonn einem Ahnungslosen.

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ jan

    durch den Steuerklassenwechsel und das veränderte Einkommen, ändert sich auch der Unterhaltsanspruch.

    Die Kindesunterhaltsansprüche sind jeweils nach bereinigtem Nettoeinkommen und DDT zu berechnen.

    Ob Ihre Frau eine über halbschichtig hinausgehende Erwerbsobliegenheit hat, kann ich nicht sicher sagen.

  52. andygirl

    @franziska

    Liebe Franziska,
    leider ist das mit dem Diebstahl in Good-old-Germany nicht sooooo einfach. Natürlich war ich sofort (Anruf ca. 5 Min. nach Feststellung des Auto“klaus“, ca. 10 Min. nach tatsächlicher Entwendung) bei der Polizei! Auch nach späteremn Gesprächen mit Polizei und Anwalt musste ich erfahren, dass solche Diebstöhle während einer Trennung von der Polizei GARNICHT geahndet werden, da diese anwaltlich / richterlich geklärt werden müssen, sprich: sie sehen das als Trennung des Hausrats, und dafür darf man nicht die Polizei/den Staatsanwalt/die Justiz „missbrauchen“ – dass muss dann alles über diesen Scheidungsweg gehen! Eine solche Anzeige wird von der Polizei garnicht erst aufgenommen, und über den Anwalt eingereichte weist der Staatsanwalt zurück mit Hinweis auf „rache“ gegenüber dem anderen Part. Tja, SO IST DAS!!! Sogar von einer gewollten Anzeige wegen Körperverletzung gegenüber meinem Sohn, welche 1 Monat vor Auszug /Trennung passierte, wurde mir SEHR abgeraten, da diese zu 99% als Racheak ihm gegenüber ausgelegt wird, somit nicht bearbeitet wird, und ich mir noch Ärger einheimsen kann, wegen Belästigung der Justiz mit „privaten Trennungsangelegenheiten“. So sieht das aus! Nichts verpennt, aber MACHTLOS! Er kommt mit allem durch, sogar damit, dass er mit seiner nebenberuflichen Selbständigkeit 59.500,00 € Umsatz gemacht hat (!!!), aber NICHTS an Gewinn, da er alles gespendet hätte! Ich hab wirklich kein MITLEID NÖTIG und ich brauch auch keines, aber HILFE und Beistand wäre schon toll – ich bin eine Kämpfernatur und bring meine 4 Kids und mich schon irgendwie durch, nur mit roher Gewalt und Aggression und diesen Unzähligen Lügen, mit denen er ungestraft durch das Gericht stolziert habe ich echt meine Probleme!
    Und wie ich sehe, scheinst du auch ein kleines Kämpferle zu sein, dass es auch nicht so einfach hatte…..
    LG,

  53. Käthe

    Mein Ex-Mann und ich haben eine notariell beurkundete Scheidungsvereinbarung geschlossen, die vorsieht, daß ich zeitlich begrenzten Unterhalt bekomme (bis unser gemeinsames Kind 15 Jahre alt ist). Der Unterhalt wurde auf das Existenzminimum lt. Düsseldorfer Tab. beschränkt und nennt sich bei uns Betreuungsunterhalt. Ich bekomme jedoch die Krankenkasse noch bezahlt.Die Ehe war von kurzer Dauer. Nun habe ich gerade einen 400 €-Job gefunden, mein Mann erwartet jedoch von mir eine Vollzeittätigkeit, aufgrund der Unterhaltsreform. Unser Kind kommt dieses Jahr erst zur Schule. Aus meiner ersten Ehe habe ich noch ein Kind, daß 2 Jahre älter ist; in der Scheidungsvereinbarung aber komplett unberücksichtigt bleibt. Zwei Betreuungsplätze sind zudem in diesem Jahr vor Ort nicht zu bekommen. Meine generelle Frage ist jedoch: muß ich meine neue Tätigkeit mit Schulbeginn des gemeinsamen Kindes aufgeben, und mir ein Vollzeit-bzw. Teilzeittätigkeit suchen? Oder darf ich diesen neuen Arbeitsplatz, an dem ich mich sehr wohl fühle, behalten? Mein Ex bekommt übrigens 3/7 von den 400 € ab. Zudem war ich zu Jahresanfang bei Arbeitsamt, und dort hat man mir zum Wiedereinstieg in den Beruf (ich bin seit 7 Jahren raus) auch Minijobs vorgeschlagen. Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden: ich bin keine Arbeitsverweigerin, aber Vollzeit? Ich denke da mehr an die Kinder, die in einem Hort bis 17 Uhr verweilen, und denen irgendwo ein Stückchen weit die unbeschwerte Kindheit genommen wird. Sprich, keine Verabredungen, Sportveranstaltungen, Kindergeburtstage, Freibadbesuche etc. unter der Woche. Und das nur, weil der Ex, der superviel Geld verdient und keine neue Partnerin hat, sich finanziell rächen möchte.

    Gruß, Käthe

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ käthe

    was Sie konkret müssen, kann ich nicht beantworten. Wir werden alle die ersten Urteile und die ersten obergerichtlichen Urteilssprüche abwarten müssen, um schlauer zu werden.

  55. Käthe

    Vielen Dank, daß Sie mir geantwortet haben!

  56. Holger

    Hallo, bin seit August 07 geschieden, habe 2 Kinder 6+9 Jahre die meine Ex hat. Ich zahle für beide Kinder und für meine Ex. Habe nun eine Freundin die ein Kind hat. Wenn ich mit Ihr nun zusammenziehen würde, werden alle drei Kinder gleichgestellt? Oder nur wenn ich meine Freundin heiraten würde? Oder wird Ihr Kind nicht gleichgestellt da es nicht mein eigenes Kind ist. Wenn die Kinder aber gleichgestellt werden, bekommt meine Ex dann weniger oder gar nichts an Unterhalt von mir? Wie soll man als Mann überhaupt eine neue Familie versorgen, es bleiben mir 1000,- Euro das langt man grade für mich?! Scheiß leben… Würde mich über ein paar aussagende Tips bzw. Erleuterungen freuen.

  57. Sylli

    @ Holger

    Ja das ist hart. Ich bin die neue Freundin eines
    Unterhaltszahlers und weiß genau was Sie sagen
    wollen.
    Leider fließt das Kind Ihrer Freundin in die Unterhaltsberechnung gegenüber Ihren 2 Kids und
    der Ex überhaupt nicht mit ein,auch nicht,wenn Sie
    zusammenziehen oder gar heiraten. Für das Kind
    Ihrer Freundin ist der Kindesvater in der Pflicht.
    Sie müßten das Kind dann schon adoptieren und
    das will gut überlegt sein bzw. der Kindesvater
    muß zustimmen.Und dann wären Sie 3 Kindern
    ggü. UH-pflichtig,der „Bald-Frau“ und der Ex-Frau,je nach Verdienst und Erwerbstätigkeit
    aller „Beteiligten“. Also,Sie machen nichts gut.
    Sie können aber mal aufgrund der UH-Reform
    den UH für die Ex prüfen oder neu berechnen
    lassen,vielleicht hat sich das sowieso schon erledigt,muß aber ein Anwalt anpacken,weiß ja
    nicht,was bei Ihrer Scheidung so vereinbart wurde.
    Gruß Sylli

  58. Claudia

    also ich finde man muss doch den Einzelfall sehen, ich jedenfalls finde das neue Unterhaltsgesetz sehr undurchsichtig!!! Klar finde ich auch,dass jede geschiedene Ehefrau eine Eigenverantwortung hat. Nur darf ihr auf keinen Fall irgendwelche Nachteile durch langjährige Haushaltsführung und Kindererziehung entstehen. Aber gerade das ist doch meistens der Fall.
    Als ich 18 jährig meinen damaligen 20jährigen Freund geheiratet habe(1975), war mein ExMann Bundesbahnfahrkartenverkäufer und ich Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst . Ich verdiente damals ca 100 DM mehr monatlich. (Ich verließ 1974 auf Drängen meines damaligen Freundes das Gymnasium, denn er meinte auf Hinblick der Hochzeit 1975 solle ich Geld verdienen. Leider war ich damals so dumm dies auch zu tun.)
    Mein Ex bekam damals dann die Chance durch die Bundesbahn einen Karriereaufstieg zu machen, Nachholung der Fachhochschulreife mit späterem Bauingenieurstudium mit laufendem Bundesbahnfahrkartenverkäufergehalt. Wie gesagt, wir waren damals gerade verheiratet.
    Ich dagegen arbeitet bis zur Geburt unseres 1.Kindes 1979 mich von BAT 8 zur Sachbeabeiterin nach BAT6 hoch. Nun war meine Karriere leider zu Ende, denn bereits 2 Jahre später kam dann das 2.Kind und nach weiteren 4 Jahren das 3.Kind zur Welt.
    Ich hielt meinem Mann für sein Studium den Rücken frei. Wenn hier jemand schreibt, dass die Männer ja schließlich das schwer verdiente Geld zur Versorgung heim brachten, muß ich dem entgegehalten, was eine Haushaltsführung für Mann, Haus, Garten und 3 Kindern, ohne jegliche Fremdhilfe wert war!!! Da ist es manchmal sogar einfacher jeden Tag Arbeiten zu gehen. Denn Mutter zu sein usw. ist ein 24stundenJob.
    Auch hatte ich keine Oma oder Tante zur Hilfe. Kurz und gut, mein damaliger Mann war dann endlich 1980 mit seinem Studium fertig und verdiente ab diesem Zeitpunkt mehr. Da waren wir aber bereits 5 Jahre verheiratet.
    Er machte aber noch etliche Zusatzausbildungen,war oft wochenlang nicht zu Hause, auch mußten wir für seine Karriere mehrmals umziehen mit damit verbundenem Hausverkauf und Hausneubau.
    So, nun wurde ich nach 27 Jahren Ehe im jahre 2002 geschieden, war 22 Jahre zur Kinderbetreuung zu Hause. Meine jüngste Tochter hatte eine Lernbehinderung und musste besonders betreut werden, meine Sohn wurde mit 16 Jahren drogenabhängig, dem ich heute noch viel Zeit widme. Bereits im Hinblick der Scheidung habe ich 2001 im Alter von 45 Jahren eine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau gemacht. Da mein Ex heute 6000 Nettogehalt hat, ich aber gerade mal 1400 Netto verdiene(leider ohne Aufstiegsmöglichkeiten), bekomme ich lt. Urteil einen unbegrenzten Unterhalt über 1260 Euro.
    Aufgrund dieses Unterhaltstitels habe ich es gewagt für meine Altervorsorge eine Wohnung zu kaufen. Dies war erst 2006 möglich, da bis dahin alle Kinder bei mir gewohnt haben und ich mir keine so große Wohnung hätte leisten können.Die Bank hat diese Finanzierung nur durch die Sicherheit des Unterhaltstitels gewährt. Hatte ja lt. Gesetz ein lebenslangen Unterhalt zur Sicherheit!!!Meine jüngste Tochter wohnt noch bei mir.
    So, und nun fängt mein Ex an aufgrund des neuen Unterhaltsgesetzes mir meinen Unterhalt anzufechten. Hab alles gemacht, um soviel Geld wir möglich selbst zu verdienen, als sogenannte Eigenverantwortung. Aber dass ich nun nach 27 Jahren Ehe mit 1400 Euro leben soll, während er 6000 verdient und keine weiteren Verbindlichkeiten hat (hat eine sehr vermögende Freundin, die er aber nicht heiraten kann, da sie sonst ihre Witwenrente verliert!) kann hoffentlich nicht
    gesetzlich sein. Ich müsste meine Wohnung verkaufen. Wo bleibt da die nacheheliche Solidarität. Wenn ich das neue Unterhaltsrecht richtig verstehe, hat der eheliche Nachteil bei einer so langen Ehe Gewicht, zumal es damals nicht möglich war ein Kind zur Betreuung abzugeben, es gab damals noch keine derartigen Einrichtungen. Außerdem war es damals klar, dass ich für die Kinderbetreuung zuständig war, dadurch konnte er einen gewaltigen Aufstieg machen.
    Wo wäre da die Gerechtigkeit, wo hat die Familie hier den Schutz? Wäre schön, wenn ich ne Antwort bekomme.
    Gruß Claudia

  59. antje

    hallo,
    mein mann ist seit 2002 von seiner frau getrennt und seit april 2005 geschieden.er ist unterhaltspflichtig für seinen jüngsten sohn, der ist jetzt 14 und seiner ehefrau.für das ältere kind muss er seit oktober nicht mehr zahlen,da sein sohn ins zweite lehrjahr gekommen ist.sein ex-frau arbeitet 15 stunden und wir haben sie dazu aufgefordert mehr zu arbeiten,da der jüngste sohn am vormittag in der schule ist und nie vor 14 uhr zuhause ist.bei der scheidung wurde damals eine notarielle urkunde von beiden parteien unterschrieben,die besagt das seine frau einen titel auf ihren unterhalt hat,der nur vom gericht geändert werden kannn.wir berufen uns nun auf das neue gesetzt,wo in diesem fall die ex-frau meines mannes,wieder für sich sebst sorgen muss und ja auch kann.wir werden auf abänderung des titels klagen und wüssten gern von ihnen ob wir eine chance haben.dir ex meines mannes meint,einmal titel immer titel und somit unterhalt für sie,bis mein mann uraltist.wir würden uns über eine antwort sehr freuen.danke

  60. Sylli

    @antje

    Hallo,beauftragen Sie umgehend Ihren Anwalt mit
    der Abänderung des Titels.Er wird alles weitere
    veranlassen.Solange die Ex keine Einschränkungen,
    etwa gesundheitliche,für eine vollschichtige
    Tätigkeit vorweisen kann,oder noch kl.Kinder zu
    betreuen hat,stehen Ihre Chancen gut.Nach Ihren
    Aussagen,dürfte der UH für die Ex nach neuem
    Gesetz ganz verwirkt sein,zumindest aber kommt
    sicher eine Befristung zustande.Also,es lohnt sich
    ganz bestimmt! Viel Erfolg!
    Viele Grüße .Sylli

  61. antje

    hallo sylli!!!!
    das haben wir jetzt auch getan.seine ex hat keine gesundheitlichen einschränkungen und ne menge zeit das geld,das sie von meinem mann bekommt,auszugeben.ich verstehe ganz oft die gesetzte nicht,mein mann musste jeder erhöhung des unterhaltes nachkommen usw. und sie muss nichts,weil sie einen titel hat.kennnen sie sich mit rechtlichen sachen gut aus?hatte den eindruck beim lesen.vielen dank für ihren tipp.viele grüsse antje

  62. regina

    hi, ich hätte mal eine frage…

    als mein sohn 2,5 jahre alt war, habe ich mich von meinem mann getrennt… er wollte unbedingt einen notarvertrag… dort habe ich ihm haus überschrieben etc… und auch der unterhalt für mich und meinen sohn wurde darüber geregelt… ich sollte bis zum 11 lebensjahr von meinem ex unterhalt auch für mich bekommen.. einen fixen betrag… egal was passiert, nicht mehr, aber auch nicht weniger …. zwischenzeitlich habe ich ein 2. kind bekommen (dieses ohne vater… ja, das geht, grins)… dieses jahr wird mein großer 11 und der kleine 2 jahre… bevor die neue gesetzgebung rauskam hatte man mir gesagt, daß (egal ob mit neuem kind oder ohne) mein ex mir einen, wahrscheinlich verminderten unterhalt hätte zahlen müssen… jetzt durch das 2. kind (eben ohne vater und ohne ehemann sowieso) wäre der unterhalt sowieso neu berechnet worden… und wahrscheinlich sogar zu meinen gunsten, da ich die ganzen jahre mich habe mit einem abklatsch an unterhalt hatte abspeisen lassen, da ich meinen ex trotz allem ärger nicht mehr als unbedingt nötig belasten wollte. wie sieht das denn jetzt nach dem neuen gesetz aus?…. mein ex verdient wirklich super-mega gut und hat für fast nix haus und einen wohlerzogenen jungen bekommen… ich sollte nicht mehr arbeiten gehen und bin deshalb auch lange raus vom arbeitsmarkt ..zumal ich noch einen ganz kl. sohn habe, wird sich da auch trotz bemühungen irgendwie in naher zukunft nix rütteln lassen… muß ich tatsächlich demnächst harz 4 beantragen um überhaupt ein dach über´m kopf zu haben?..geschweige von essen etc

  63. Sylli

    Hallo Antje,
    ich kenne mich vorrangig in Sachen Kindes-UH aus,
    weil mein Freund auch so eine … Ex hat. Vieles
    habe ich aber hier im Blog „gelernt“.
    Kommen Sie doch mit ins Forum (oben anklicken),
    ich finde Ihre Fragen dann dort .Außerdem
    bekommen Sie da noch kompetente Hilfe von vielen
    Mitgliedern und man kann sich besser „unterhalten“.
    Bis dahin viele Grüße,Sylli.

  64. regina

    … dies zu meiner frage (und rundumdarstellung)… bevor ich hier gesteinigt werde, daß ich nicht arbeiten wollen würde… ich habe zwischendurch immer wieder kl. nebenjobs gemacht und wie es zeitlich super möglich war, sogar halbe tage… allerdings alles auf geringverdiener basis oder aushilfsbasis… irgendwie nix, womit ich die miete und die zukunft sichern könnte und da ich für den zweiten sohn gar keinen unterhalt bekomme und er noch zu jung ist… meine eltern nicht mehr die jüngsten sind und auch zu weit weg wohnen, so bin ich alleinerziehend mit 2 kindern, ohne großer zukunftsperspektive und demnächst auch ohne den mindestunterhalt, der uns 3 wenigstens ein überleben gesichert hat.

    also nochmal die frage, was soll/kann ich machen und ist mein ex zu gar keiner zahlung mehr verpflichtet?

  65. Sylli

    @ regina

    Hallo, ich denke schon,dass Ihr Ex den bestehenden Vertrag bezüglich nachehelichen
    Unterhalt nun anfechten kann.
    Den Kindes-UH für den 11-jährigen muß er natürlich nach DDT zahlen.Aber Sie können den Ex keinesfalls
    für das 2-jährige Kind in die Pflicht nehmen.Denn auch dieses Kind hat einen Vater! Und der Vater
    kann u.U. auch für Ihren UH herangezogen werden,
    wenn Sie wegen des 2-jährigen Kindes nicht arbeiten können bzw. keinen geeigneten Job
    finden.
    Gruß Sylli

  66. regina

    hi sylli,
    das kind hat tatsächlich keinen vater… er hat keine vaterschaftsanerkennung und ich denke im nachhinein ist es auch besser so. er hatte für seine 3 kinder aus seiner ehe schon rausgewunden unterhalt zu zahlen. jetzt ist er auch noch arbeitslos (offiziell) und mein sohn (der kleine) hat in seiner geb.-urkunde stehen vater unbekannt. somit fällt der „erzeuger“ vom kleinen ganz raus und ich stehe dumm da, da ich trotz bemühungen nicht mehr als einen nebenjob machen kann (von zu hause aus… stundenweise) und bei gelegenheit schon mal hier und da 2-3 stündchen kellnern, wenn ich jemanden für den kleinen habe.. mehr ist hier einfach nicht drin und davon kann ich keine miete sichern… höchstens den kühlschrank zwischendurch mal mehr oder weniger befüllen. also wird mir doch nur der weg zum amt ab juli überbleiben?… ich hatte gehofft es gäbe doch noch eine andere option, da ich nicht weiß, wie ICH die mindestlebenserhaltungskosten zusammengearbeitet bekommen kann. hatte gehofft gehabt mein ex müßte/sollte wenigstens einen teil (das zumindest miete da ist) doch noch zahlen, da ich (wenn auch von jemanden anderen) ein noch zu kl. kind habe und dieses eben keinen greifbaren vater hat. ..und selbst wenn ich ihn im nachhinein als vater angeben würde… so ist der (leider) 2x chemisch gereinigt und mit allen wassern gewaschen, das wird wahrscheinlich ein ewiger dauergast auf den ämtern und im fam.-gericht

  67. Sylli

    @ regina

    Hallo,ich verstehe Ihre Not und das tut mir auch echt leid,wie Sie sich so durchschlagen müssen.
    Dennoch kann Ihr Ex am wenigsten dafür,denn
    den UH für den „Großen“ zahlt er doch.
    Sie hätten damals unbedingt den „Erzeuger“
    angeben müßen!Immerhin wissen Sie doch wer der
    Vater ist,oder ist dies etwa nicht sicher???
    Auch wenn er nicht zahlungsfähig ist,aber so
    würden Sie wenigstens UH-Vorschuß für den
    „Kleinen“ bis zum 12. Lebensjahr vom JA erhalten.
    Außerdem hätten Sie dann auch einen Titel für
    den „Kleinen“gehabt und daraus vollstrecken
    können.So wären Sie auf der sicheren Seite.
    Ob das im Nachhinein noch möglich ist oder es
    dafür auch Fristen gibt,weiß ich leider nicht.
    Aber bitte nehmen Sie nicht den Ex-Mann mit in
    die Pflicht,er schuldet wirklich nur dem „Großen“
    Unterhalt.
    Notfalls müßen Sie Grundsicherung für Sie und
    den „Kleinen“ beantragen.Denn mit einem Wegfall
    oder einer Befristung des nachehelichen UH vom
    Ex müßen Sie rechnen.Weil Sie ein Kleinkind,was
    nicht vom Ex ist,zu betreuen haben,dafür kann
    der Ex nicht „grade“ stehen.
    Gruß Sylli

  68. Gustav

    Hallo zusammen,

    das ist alles sehr interessant zu hoeren was sich so in old germany tut.
    aber meine ( noch) Frau und ich leben in USA, und wollen uns trennen, sie will zureuck nach Deutschland, und ich werde hier in USA bleiben.
    meine Frage an alle wissenden, wie wird dieses gesehen, und bei den zusaendigen Gerichten gehandhabt, da meine noch Frau keine Arbeit in Deutschland hat und erst einmal auch kein Arbeitslosen Geld beziehen kann, da sie seid 4 jahren mit mir hier in USA Lebt, und auch Arbeitet.
    wir haben keine Kinder und hatten nie welche, sind aber seit 25 Jahren verheiratet.
    sie will einfach nicht mehr und mit aller Gewalt nach (Hause ) zureuck.
    wie stellt sich die Situation hier dar, werde ich, wie von anderen gehoert habe den rest meines Lebens bezahlen.
    unsere Ehe ist nicht an neuen Partnern gestorben, sondern einfach nur ausgelaufen.
    muss jemand wie ich aus USA auch in Richtung Deutschland bezahlen, obwohl wir in USA leben, und auch gemeldet sind?
    wir das Geld was meine Frau hier bezogen hat als grundlage genommen?

    ich bin um jede info dankbar

    regards
    Gustav

  69. Hans

    Guten Morgen Herr RA von der Wehl,

    wie schätzen Sie meine Lage ein?

    In einem Vergleich wurde vereinbart nachehelicher UH wegen §§ 1572, 1573. Meine Ex (jetzt 50 J.) hatte ein ärztliches Attest vorgelegt, dass sie nicht mehr als ½ Tage arbeiten kann. Der Richter wies darauf hin, sie müsste dann damit einverstanden sein, dass ein Gutachter herangezogen wird, denn wer 1/2 Tage arbeiten kann, kann evtl. auch 3/4 oder Vollzeitarbeiten. Sie wollte dieses nicht und der Richter setzte darauf hin bis zur nächsten Neuberechnung (bis mein Sohn die Ausbildung beendet hat und dann mein gezahlter Kindesunterhalt wegfällt) bei meiner Ex ein fiktives Einkommen von 1100 € an. Sie und ich waren (erst mal) damit einverstanden.

    Mein Sohn ist dieses Jahr mit der Ausbildung fertig und der o.g. Fall tritt ein, also Neuberechnung Bis jetzt hat sie nichts bezüglich „Krankheitsheilung, Vollzeitbeschäftigung“ unternommen.

    Wie stehen meine Chancen bezüglich Reduzierung oder Wegfall des nachehelichen UH? Eigentlich kommt man doch mit dem Einkommen 1100 € (fiktiv !!??) hin, oder ??

    Für eine Antwort wäre ich dankbar

    Hans

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    nach der Unterhaltsreform ist erstmals sogar der Krankheitsunterhalt zeitlich zu befristen. Zudem wären 1.100 EUR bei einer Begrenzung bedarfsdeckend.

  71. Hans

    Danke!

    Ich habe jetzt wieder Hoffnung!!

    Gruß Hans

  72. suse

    Hallo, ich brauche ganz dringend hilfe. Mein Mann möchte uns ver lassen,nach 18 Jahren Ehe und 23 Jahren zusammen sein.Wir haben zwei Söhne 13 und 15, ich bin ohne Einkommen, wir wohnen in einer Eigentumswohnung,die hoch verschuldet ist. Ich weiß überhaupt nicht was ich machen muss und wohin ich mich wenden kann,bitte helft mir, ich bin total am Ende…….
    Gruß suse

  73. RA Thomas von der Wehl

    @ suse

    wo leben Sie? Vielleicht kann ich einen Anwalt empfehlen. Bei Mittellosigkeit haben Sie Anspruch auf Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe.

  74. suse

    @ RA Thomas von der Wehl
    ich lebe in Mainz-Kastel, das ist zwischen Wiesbaden und Mainz.

  75. fabibonn

    Anspruch auf die sogenannte Witwenrente besteht nach der mir bekannten Rechtsprechung bei eingetragener Lebensgemeinschaft nicht. Ist mit einer Umkehr der bisherigen Rechtsprechung
    auszugehen ? zumal die mir bekannte begründung (nachwuchs usw.) bei einer Scheidungsrate von 40 % nicht mehr gelten dürfte.

    Gruss aus bonn

  76. RA Thomas von der Wehl

    @ suse

    wenden Sie sich unter Berufung auf mich an die Kollegin Hoefler

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/rain_helga_hoefler_mainz-6085.html

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ fabibonn

    derzeit ist mir von einer geplanten Gesetzesänderung nichts bekannt.

  78. helga

    nach 20 Jahre Ehe- und Familienzeit droht mir das totale soziale Aus dank neuem Scheidungsgesetz

    Vor 7 Jahren verließ mein Mann mich und unsere 3 Kinder, zu der Zeit noch Schüler.
    Sommer 2006 wurden wir geschieden РFolgesachen wie Verm̦gensausgleich und Unterhalt wurde abgetrennt auf Veranlassung des Anwalts РUnterhalt wurde abgelehnt, weil der Anwalt veraltete und ungenaue Einkommen von meinem Exmann vorlegte. Inzwischen kann ich diese widerlegen. Nur wen interessiert es. Recht bekommt nur noch, wer es auch bezahlen kann.

    Aber mein Exmann ist selbstständig und konnte bislang alleine über unser gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen verfügen, dazu gehört auch unsere große Segeljacht (Wert mind. 330.000,- Euro) und einige Lebensversicherungen. Seine Worte – alles gehöre ihm alleine. Er wohnt längst wieder mit seiner neuen Familie im eigenen Haus, sein Jahreseinkommen mind. 55.000,- Euro brutto, kann sich weiterhin absichern. In seinen Steuerunterlagen der letzten Jahre ist einiges zu beanstanden. Aber ich habe kaum eine Chance, es nachzuweisen.

    Ich bekam seit der Trennung bisher keinen Cent von ihm. Vom Amt bekommen meine Tochter und dich zusammen nur 330,- Euro. Und 550,- Euro gehen an Miete an meinem Exmann. Unser Familienhaus, in dem wir nun seit 27 Jahren wohnen, gehört alleine ihm. Er will es verkaufen, behauptet, er müsse noch Zinsen für das Haus bezahlen – dabei ist das Haus seit vielen Jahren abbezahlt – die Darlehen sind nicht Ehebezogen gewesen, sonder entstanden nach dem Bewertungsstichtag – und strengte eine Zwangsräumung an. Natürlich bekam er vor Gericht recht.

    Während der Trennung hatte ich bemüht, wieder in meinem erlernten Beruf als Technische Zeichnerin arbeiten zu können. Nach vielen vergeblichen Versuchen schaffte ich es ca. 2 Jahren in fester Anstellung zu sein, wurde aber dann, als ich krank wurde, durch einen einen jungen Techniker ersetzt (mangelnde Berufserfahrung). Inzwischen bin ich so krank geworden, bedingt auch durch den psychischen Stress – Schmerzen in fast allen Muskeln und Gelenken. Damals half ich bei dem Schiffsbau mit – den Innenfarbanstrich bewältigte ich in ca. 3 Wochen ganz alleine ohne nennenswerten Atemschutz. Nicht auszuschließen ist eine Lösungsmittelvergiftung, die mit die Ursache der Fibromyalgie und chronische Polyarthritis ist. Sollte ich damit recht haben, besteht für ich kaum Hoffnung auf Besserung. Denn wie sollte sich das beweisen lassen? Anwälte nehmen mich kaum ernst – bei Prozesskostenhilfe verdienen sie zu wenig.

    Zum ende Juni muss ich aus dem Haus raus. Zu Glück sind meine Jungs fast fertig ist ihrem Studium. Und meine Tochter hat gerade die letzte Abiturprüfung hinter sich – im Herbst möchte sie ein Studium eventuell in Hamburg anfangen. Und ich? Mir ist, als wäre mein Leben zu ende.

    Während er in wenigen Jahren schuldenfrei und sehr vermögend sein wird – bleibt mir nach meinem Auszug eine kleine Sozialwohnung und kaum Geld zu Leben. Das einzige, was ich erreicht habe und worauf ich sehr stolz bin, sind 3 Kinder, die bald erfolgreich ihr eigenes Leben aufbauen können. Ich würde sehr gerne wieder am Berufsleben teilnehmen. Doch dazu muss ich halbwegs wieder gesund werden und die Möglichkeit bekommen ich zu qualifizieren.

  79. Peter

    Hallo, nach 2 Jahren Ehe ist meine Frau mit unserem Sohn 1 1/2 Jahren ausgezogen. Ich habe auf mein Haus (bereits vor der Ehe) noch Schulden.
    Muß meine Frau (Beruf Krankenschwester) nach der Elternzeit wieder Vollzeit (Schichtdienst) arbeiten.
    Im Nachbarort gibt es einen „Ganztageskindergarten“, Ihre Eltern wohnen im selben Haus
    Vielen Dank für eine Antwort

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    bevor das Kind nicht mindestens 3 Jahre alt ist, muss sie gar nicht arbeiten.

    Danach kommt es drauf an

  81. Susi

    Ich bin absolut dafür, dass jeder für sich selbst die finanzielle Verantwortung übernimmt, wenn Männer ausnahmslos sich zu 50 % an der Kindesbetreuung beteiligen – und zwar selbstverständlich schon während der Ehe! Auch wenn die Karriere ruft, vielleicht sogar in einer anderen Stadt und auch wenn das Kind krank oder sogar behindert ist und erst recht, wenn es mehr als ein Kind ist und auch wenn er eine neue Familie hat. Sogar dann, wenn seine 10 – 20 Jahre jüngere Freundin lieber shoppen gehen will oder er seine Midlife Crisis auslebt. Also immer!

    Erst wenn das gewährleistet und gesetzlich verankert ist, können wir über die finanzielle Eigenverantwortung der Frauen reden! Denn erst dann haben Frauen die Chance dazu.

  82. Steffi

    Hallo,
    ich habe zu der Länge der Erwerbstätigkeit eine Frage:
    Mein Sohn wir im Oktober 2 Jahre und kommt ab Sommer in den Kindergarten, damit ich mir in ruhe eine neue Arbeitsstelle suchen kann. Erstmal möchte ich nur halbtags arbeiten. Ab welchem Alter muss ich denn wieder ganztags arbeiten? Das muss ich ja auch wissen, wenn ich mir einen neuen Job suche… Ich habe einen Ganztags-Kindergartenplatz, aber da muss ich ihn ja auch spätestens bis 16 uhr abgeholt haben – mit einem Vollzeitjob im kaufmännischen Bereich nur schwer möglich. Meine Eltern leben zwar in der Nähe, aber ich möchte sie nicht täglich einbinden. Für Notfälle sind sie aber immer da :o))

  83. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    bevor das Kind 3 Jahre alt ist, besteht keine Erwerbsobliegenheit. Ab 3 Jahren zumindest halbtags, abhängig von der konkreten Betreuungssituation, kann es auch mehr sein.

    Das Altersphasenmodell gibt es nicht mehr, so dass bestimmte Zeiten nicht mehr genannt werden können.

  84. Kathrin

    ich habe seit ca. 1 1/2 Jahren eine Freundin. Seit Febr. d.J. leben wir zusammen. Meine Freundin ist noch verheiratet, Scheidungsjahr läuft, hat 3 Kinder, 11 Jahre, 13 Jahre und 15 Jahre, zusätzlich ist sie und die Kinder noch über ihren Ehemann privat kranken-versichert. Sie übt momentan einen einen Mini (390,- Euro) Job aus.
    Aufgrund ihrer physchischen Probleme (Manisch-Depressiv) könnte sie keinen Voll- aber einen Teilzeitjob ausüben.
    Jetzt meine Frage: Ist ihr Noch-Ehe-Mann verpflichtet weiterhin Unterhalt für die Kinder zu bezahlen??
    Und muß er aufgrund ihrer Krankheit weiter Unterhalt für sie zahlen?
    Unser anderes Problem ist die Krankenversicherung . Wegen des Mini-Jobs kommt sie später nicht in die gesetzliche Krankenversicherung rein. Ausser sie meldet sich arbeitslos (was sie ja im Grunde nicht ist) um dann wieder frei dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu können oder sie muß weiterhin (was wir uns nicht leisten können) privat versichert bleiben. Wäre schön wenn wir eine Antwort erhielten.

    PS: Dadurch das wir eine gleichgeschlechtliche Beziehung führen, hätten wir auch nach einer Heirat nicht die gleichen Rechte wie die „ganz Normalen“. Mein Gehalt um die Familie aufzufangen, würde trotzdem hinten und vorne nicht reichen. Ich selbst arbeite übrigens in Vollzeit und das seit gut 11 Jahren.–> Und wenn man die Armutsgrenze von ca.760 Euro monatlich betrachtet, bin ich nicht weit von dem entfernt. (1150 Euro/Vollzeit) Mit freundlichen Grüßen

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ kathrin

    Kindesunterhalt schuldet der Vater definitiv. Ob auch Ehegattenunterhalt schuldet, hängt wesentlich von seinem Einkommen ab. Es sind ja bereits fast 900,00 EUR Kindesunterhalt. Ob da noch was übrig bleibt kann ich nicht sagen.

    Das Problem der KV taucht erst nach Rechtskraft der Scheidung auf. Dann muß sie sich selbst versichern. Bis dahin bliebe Zeit für Lösungsmodelle, z.B. ein sozialversicherungspflichtiger Job.

  86. Lanina

    Hallo Herr von der Wehl

    mein exmann verdient gut,er muss keine Miete bezahlen,da er sein halbes Haus bezahlt hat.
    Nun möchte er mir in 2 Monaten den Unterhalt streichen für mich den nachehelichen.ich habe zwei kinder mit derzeit 12 und 14 Jahren,ich kann dann somit keine Miete mehr bezahlen,geschweige den anders.Kann er mir so knapp innerhalb zwei Monaten den unterhalt streichen?ich arbeite 420 Euro im Monat.Muss erst einen Job finden,denke das dass in zwei monaten nicht geschehen ist.
    mfg

  87. RA Thomas von der Wehl

    @ lanina

    entscheidend ist, ob Sie einen Unterhaltstitel haben. Dann können Sie vollstrecken. Wenn nicht müßten Sie auf Unterhalt klagen. Wer letztlich gewinnen wird, kann ich nicht beurteilen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle (Ehedauer, Ausbildung usw.)

  88. Lanina

    Es geht um Ehegattenunterhalt…titel?hab einurteil,keinen titel,ich bekomme Unterhalt,die Kinder auch..selbstverständlich werd ich arbeiten gehen sobald ich was finde,nur wenn mein Exgatte den Ehegattenunterhalt bis dahin streicht,ohne das ich was gefunden habe,somit kann ich die Miete nicht mehr bezahlen,muss ich den Titel des Ehegattenunterhalts mir besorgen oder ist das nicht mehr möglich?

  89. RA Thomas von der Wehl

    @ lanina

    ein Urteil ist ein Titel. Wenn dort Unterhalt ausgewiesen ist, können Sie damit vollstrecken.

    Wenn Sie keinen Titel haben, müssen Sie klagen, sobald der Unterhalt nicht mehr gezahlt wird.

  90. Wilhelm

    Scheidung vor vierundzwanzig Jahren. Wiederverheiratung meiner Frau ein halbes Jahr danach. Sie war schon während der Ehe berufstätig und hat es inzwischen zur Millionärin gebracht – bitte wörtlich nehmen!. Obzwar sie vorweg auf Unterhalt verzichten wollte und wir dies auch notariell festgelegt haben, wurde ich von der Richterin zur Zahlung von – umgerechnet – 200 Euro monatlich verurteilt. Die werden mir auch heute noch von der Rente abgezogen. Insgesamt gingen also runde 57000 Euro nach Berlin. Dieses Jahr kam meine Ex-Frau ins Rentenalter. Angenommen, ich fechte die damalige Entscheidung an: Was geschieht dann mit diesem Geld? Kriege ich es zurück? Oder kassiert es die Rentenanstalt? Wäre nett, wenn jemand mir dazu Auskunft geben könnte.

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ wilhelm

    sind die 200,00 EUR Versorgungsausgleich? Dieser wird Ihnen abgezogen, wenn Sie Rente beziehen, auch wenn Ihre Frau noch nicht Rentnerin ist.

    Wenn Sie oben im Blog in der Suchfunktion „Versorgungsausgleich“ eingeben, finden Sie weitere Info´s.

  92. Silke

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Lebenspartner ist nach einer 4 jährigen Ehe vor 8 Jahren geschieden (2000). Aus der Ehe gehen zwei Kinder, heute 12 und 14 Jahre hervor. Die Exehefrau hat während der Ehezeit nicht gearbeitet bzw. gerade mal ihre Ausbildung zuende gemacht. Sie hat einen eingeschränkten Visus, bedingt durch einen verschleppten Wasserkopf. Sie hat einen Shunt, damit das Wasser abfließen kann und ist aber seit dem krankgeschrieben.
    Besteht nach dem neuen Unterhaltsgesetz eine Möglichkeit den Unterhalt zeitlich, bzw. sogar ganz aus der Nummer rauszukommen. Oder müssen wir damit rechnen, dass die EX lebenslang unterhaltsberechtigt ist? Vielen Dank für eine Antwort

  93. roesler

    Bin die neue Frau/Freundin meines seit 3 Jahren im Scheidungsclinch liegenden Freundes. Obwohl er beide Jungens hatte, einer ist inzwischen selbständig; und die noch-Frau immer teilzeit gearbeitet hatte, beantragen diese und ihre RA jetzt lebenslangen Unterhalt,da sie krank wäre (seelich, was denn sonst…) Der Gutachter hat festgestellt, dass sie nach einer ca. 8 wöchigen Eingliederungstherapie wohl heilbar wäre und gute “ Chancen “ hätte, wieder zu arbeiten. Es liegen keine ehebedingten Nachteile vor. Welche Chancen haben wir von diesem entsetzlichen Moloch befreit zu werden durch die neue Gesetzesgebung?

    Noch ein Kommentar allgemein: Die Gesetze werden grösstenteils im Familienrecht von den Rechtsanwälten gemacht. Diese sind bei dem Scheidungsdrama immer die Gewinner und somit weder an einer gütlichen Einigung noch wirklich an dem Wohl der Kinder interessiert.
    Die RA der Unterhaltsfordernden wird bezahlt durch PKH und der Angeklagte muss dieses Geld noch zusätzlich aufbringen ohne Hilfe, weil er ja noch Geld verdient.
    Es ist also kein Wunder, dass viele Männer nicht mehr als ihren Selbstbehalt nach der Scheidung beibehalten und die Motivation gen Null geht für die Ex zu arbeiten.
    Die Rechtsanwältin der Gegenpartei lügt nachweislich und ist an Brutalität in ihren schriftlichen Aussagen nicht mehr zu überbieten. Da die horrenden Forderungen massgebend für die Bezahlung der Gebühren und RA-Kosten sind, werden diese natürlich erst einmal so h och wie möglich eingesetzt.
    Bin jedenfalls froh, dass unsere Richter verbeamtet sind und so durch die neue Unterhaltsreform noch gerechter (hoffentlich) urteilen können.
    Für die Frauen ( obwohl ich selbst eine bin ) die so mit ihren Kindern als Druckmittel umgehen und so miese und niederträchtige Tricks anwenden w.o.a. mit Unterstützung der RA, habe ich nur Verachtung übrig und ich bin beschämt, dass ich zu dieser Gattung gehöre.
    2. Frage: Kann man diese Rechtsanwälte die nur an ihren eigenen finanziellen Vorteil denken, an den Pranger stellen?

  94. roesler

    ..Frage zum Wohnwertvorteil; Wenn das ursprünglich der Exfrau gehörenden Haus von ihr dem Exmann gegen Entlastung aller Verbindlichkeiten übertragen wird – besteht dann überhaupt noch ein Anspruch auf Wohnwertvorteil??

  95. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    Krankheitsunterhalt ist erstmals nach der Reform überhaupt zu befristen. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, kann ich aber nicht beurteilen.

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ roesler

    ich bin Anwalt und Parteivertreter, wie auch die Kollegin auf der Gegenseite, die ihren Job macht und dies offenbar gar nicht so schlecht.

    Glauben Sie wirklich, dass Sie nach diesen Hasstiraden auf Anwälte von mir (als Anwalt) einen Rat erhalten?

  97. roesler

    Sehr geehrter Herr van Wehl, danke zunächst für alle Fragen derer, die mit dem Thema seelisch belastet sind, wie ich auch.
    Bitte beantworten Sie uns diese eine Frage:
    Trennung 09/2005; aktiv teilzeit ab 1991- bis 02/07; dann hat sie beim Arbeitsgericht bis 08/07geklagt und bis einschl.08/07 ihre Teilzeitlohn weiter bekommen zzgl.einer Abfindung von 1.500,–Euro.
    2007 klagt sie auf unbefristeten Unterhalt, weil sie seelisch krank ist. Depressionen und der übliche Kram.
    Der v.Gericht bestellte Gutachter hat ihr eine derzeitige Arbeitsunfähigkeit bestätigt, die aber heilbar ist mit einer 8wöchigen Wiedereingliederungsmassnahme.
    Angeblich hat sie die ANgstzustände -posttraumatisches Belastungssyndrocm durch den damalige 13 jährigen Adoptivsohn bekommen…
    FRAGE 1: Muss er den nachehelichen Unterhalt uneingeschränkt bezahlen, obwohl sie nachweislich s. Arbeitsgerichtsprozess bis ein Jahr nach der Trennung gearbeitet hat, d.h.
    also erst nach der Trennung “ arbeitsunfährig bzw. krank “ wurde?
    Frage 2: Wenn sie lt. Gutachten durchaus therapierbar und heilbar ist, muss sie dann wieder arbeiten nach der Therapie s. neue Unterhaltsreform “ Eigenverantwortung “ oder kann sie diese Krankheit weiter vorlügen?

    Zur Info: keine karrierebedingte Nachteile durch die Ehe- sie hatte noch während der Ehe die ersten 10 Jahre als einfache Bürohilfskraft gearbeitet und auch nichts anderes gelernt.

  98. roesler

    Sehr geehrter Herr van Wehl,
    ja – das glaube ich wirklich.
    Gerade dann zeigen Sie mir/uns auf, dass Sie und die anständigen Berufskollegen über Objektivtät und Souveränität verfügen.
    Denn wir wissen alle, dass nicht alle Rechtsvertreter so sind wie der og.Fall.
    Wenn Sie jedoch von vorneherein keine nachweisbare Kritik zulassen, bestätigen Sie nur das inzwischen bestehende Bild vieler Leidgeprüfter…
    und meines auch. Trotzdem vielen Dank.

  99. Bert

    Sehr geehrter Herr van Wehl,
    ich bin seit September 2004 nach 27-jähriger Ehe geschieden. Unsere noch in Ausbildung befindlichen Kinder wohnen selbstständig an Ihrem Studienort und beziehen von beiden Elternteilen Unterhalt. Ich arbeite Vollzeit, meine Exfrau Teilzeit 30h. Anfangs hatte unser Anwalt 450€ Aufstockungsunterhalt, was ich auch bezahlte, ausgerechnet. 2007 hatten wir uns über unsere Anwälte auf 400€ monatlichen Unterhalt (ohne Titel) geeinigt. Ich bekomme dafür den Steuervorteil aus der Unterhaltszahlung.
    Wie lange und in welcher Höhe bin ich nach dem neuen Gesetz unterhaltspflichtig?
    Muß ich auch nach dem Eintritt in das Rentenalter noch Unterhalt bezahlen, oder ist das durch den Versorgungsausgleich erledigt?

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ bert

    die Frage nach dem „wie lange“, kann ich schlicht nicht beantworten. Sobald Ihre Geschiedene Rente aus dem VA bezieht, ändert sich natürlich der Unterhaltsbetrag.

    Bedenken Sie aber, wenn Sie verrentet werden, wird der Ausgleichsbetrag des VA bei Ihnen abgezogen, auch wenn Ihre Frau noch gar keinen Rentenanspruch hat. Das können Sie nur umgehen, wenn Sie weiterhin Unterhalt schulden.

  101. Bert

    Hallo Herr van Wahl,
    herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
    Es ist doch so, dass meine neuesten Renteninformationen bereits um den VA vermindert wurden, da meine Punktezahl wie die Geldsumme vor dem VA höher waren.
    Den letzten Satz habe ich jedoch nicht verstanden.
    Angenommen, jemand der unterhaltspflichtig ist heiratet wieder, wir dann der Unterhalt künftig nach Steuerklasse III oder weiterhin nach I berechnet (was mir logisch erscheint)?

  102. Claire

    Die Ex Frau meines Freundes lebt zusammen mit den 16 und 17 jährigen Kindern ( Sohn wird im November 18). Die Mutetr ist seit einem jahr Arbeitslos und bewirbt sich nicht ausreichend um einen neuen Job. Der Sohn fast 18 und die Tochter 16 haben 2007 Ihre Schule mit einem Qualifizierten Hauptschulabschluß beendet. Während der Sohn sich ume ine Lehrstelle bemüht hat und diese auch ab 01.09.2008 antritt, sitzt die Tochter zu Hause und will sich nicht bewerben. Nun meine Frage: Die Ex Frau hat uns einen Brief gesandt in dem sie €600 für die Kidner fordert und € 500 für sich und zwar ab sofort. Mein Freund verdient €1500 netto und könnte diese Forderung gar nicht bestreiten. Inwieweit ist er überhaupt Unterhaltspflichtig??? Die Scheidung war vor ca 10 Jahre bisher hat er für die Ex Frau nichts bezahlt. Zweite Frage. Die Tochter ist mit der Schulausbildung fertig- besteht Unterhaltsanspruch??? Wir sind der Meinung sie muß sich zumindest um eine Lehrstelle bemühen.

  103. Claire

    Ich habe vergessen zu schreiben, dass mein Freund bisher € 600 für die Kinder gezahlt hat. Seine Ex Frau war immer arbeiten. Kindergeld hat er nicht abgezogen, sie bekommt also noch €308.- Das macht € 908.- während Ihm € 900 zum Leben bleiben. Seit einem Monat hat er den Unterhalt auf € 540.- gekürzt. Die Tochter hat seit einem Monat einen €400 Job, der Sohn bekommt ebenfalls € 300.- während seinem Praktikum ( Seit 01.08.2007). Wir gehen davon aus, das beim Sohn dass Gehalt seit einem Jahr hätte angerechnet werden können auf den Unterhalt. – Von demher habe ich das Gefühl sie sollte sich nicht beschweren, sondern zufrieden sein. Aber ganz sicher bin ich mir eben auch nicht, nur wenn sie nun € 1100.- fordert würden Ihm ja nur noch € 400.- zum Leben bleiben. In der Düsseldorfer Tabelle steht ein Eigenbehalt von €1000.-Kann man davon ausgehen, dass der auch rechtlich gilt? Dann müsste er ja nur €500.- bezahlen. Alles sehr verwirrend und ich bin über eine Auskunft dankbar. Kann, da ich mit meinem Freund zusammen lebe auch mein Gehalt angerechnet werden???

  104. RA Thomas von der Wehl

    @ claire

    das sind eine Menge Fragen und ein Fall für einen Anwalt vor Ort, der die Grundlagen erläutert.

    Ich habe aber alle Fragen auch schon einmal in meinem Blog beantwortet. Benutzen Sie die Suchfunktion oben.

  105. Chilli

    Hallo,
    habe da eine Frage .Mein Mann mit dem ich seit sieben Jahren verheiratet bin,zahlt seiner Ex Frau 380 Euro nachehelichen Unterhalt.Er war 24 Jahre verheiratet und ist seid 1999 geschieden.Sie haben zwei erwachsene Kinder(32 u.30 Jahre alt).Seine Ex arbeitete Vollzeit seit 1996 und jetzt seit Anfang 2008 nur Teilzeit.Nun meine Frage:Hat mein Mann eine Chance bald garnichts mehr an sie zahlen zu müßen?Seine Ex ist jetzt 54 Jahre alt.

  106. RA Thomas von der Wehl

    @ chilli

    natürlich hat er die Chance. Er sollte dringend einen Fachanwalt konsultieren.

  107. Chilli

    Vielen lieben Dank für ihre Antwort,das läßt uns ja noch einwenig hoffen.Werden uns an
    einen Anwalt wenden.Danke vielmals ,lieben Gruß Chilli

  108. andrea

    hallo wer kann mir weiter helfen?

    meine ehe dauerte leider nur 3 jahre.
    dies war mein 2. versuch.
    habe eine tochter aus erster ehe, die ich noch unterstützen muß.
    mein exmann war, nachdem wir 3 monate verheiratet waren, arbeitslos.
    nun steht die scheidung an und er bezieht immer noch (nach 3 jahren trennung) hartz IV
    muß ich damit rechnen das ich unterhalt zahlen muß?
    diese ehe ist ohne kinder und er ist auch nicht erwerbsunfähig.
    mein nettoeinkommen ist 1500 euro

    danke schon mal im voraus
    mit freundlichen grüßen
    andrea

  109. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    die Gefahr ist da, aber wohl nicht sehr groß.

    1. Ihr bereinigtes NettoEK wird durch Fahrtkosten, Erwerbsbonus usw. noch tiefer liegen. Dann ist davon der Kindesunterhalt abzusetzen und was dann noch über 1.000 EUR liegt, wäre theoretisch für Unterhalt einsetzbar.

    2. Ihr Mann hat eine volle Erwerbsobliegenheit und muss entsprechende ständige Bemühungen nachweisen, was meist schwerfällt.

  110. Ulla

    Ich bin fest davon überzeugt,das keine Frau den Unterhalt haben möchte,weil wir uns ein schönes Leben machen wollen,Wir die über 20 Jahre Ehe hinter uns haben,wir haben auch was dafür geleistet,ohne Gehalt,ohne Altersabsicherung.Was sind, oder waren wir wert!

  111. Michael

    Hallo Herr Thomas,

    ich lebe derzeit in Scheidung von meiner Frau, die mit unseren beiden Kindern (9+7) zu einem neuen Lebenspartner gezogen ist (seit einem Jahr). Sie sind nun gemeinsam sogar von Dortmund nach Dresden gezogen und er hat am Geburtstag des Vaters meiner Frau teilgenommen. Kann man hier nach einem Jahr schon von einer gefestigten Partnerschaft ausgehen bzw. lohnt sich hier eine Argumentation aufzubauen?

    Mit bestem Dank für Ihre Hilfe
    Michael

  112. Michael

    Hallo,

    ich lebe derzeit in Scheidung. Meine Ex-Frau lebt seit einem Jahr bei einem neuen Lebenspartner in der Wohnung mit unseren gemeinsamen Kindern (7 und 9 Jahre). Sie sind vor kurzem gemeinsam von Dortmund nach Dresden gezogen und der neue Freund hat an der Feier zum Geburtstag des Vaters meiner Ex-Frau teilgenommen.
    Kann man hier trotz des erst einjährigem Zusammenlebens schon von einer gefestigten Partnerschaft ausgehen?

    Mit bestem Dank für eine Antwort
    Michael M.

  113. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    ganz schwer, aber ein (Klage-)Versuch könnte es wert sein.

  114. Esperides

    Hallo H.Wehl
    Ich weiß zwar nun garnicht , ob das der richtige Ort ist wo ich Hier schreibe , aber ich versuche mal mein Glück.
    Ich hätte da mal eine Frage zu meinem Unterhalt.
    Ich bin 2004 geschieden , habe eine Unterhaltverpflichtung für meine beiden Kinder unterschrieben . Die Tochter ist 20 und studiert , der Sohn 13 lebt bei meiner Frau .Für meine Exfrau hab ich eine Unterhaltsverpflichtungserklärung vor Gericht unterschrieben, bis zum 16. Lebensjahr meines Sohnes.
    Für die Tochter und den Sohn ist klar was ich zahlen muss .
    Wie schaut das aber für meine Ex aus .
    Ihr Unterhalt ist berechnet worden ausgehend von einer Arbeitszeit von 86 Std / Monat . Kurz nach dieser Berechnung hat sie Ihre Arbeitszeit um 20 Std erweitert. Ich zahle also schon gute 3, 5 Jahre mehr als ich müsste .
    Wie sieht es nun mit dem Unterhalt für meine Exfrau nach neuem Recht aus ?
    Ich bedanke mich recht herzlich für Ihren Rat
    Esperides

  115. Laurianna

    @RA Thomas von der Wehl

    Ich mus ehrlich sagen , von einigen Beiträgen bin ich echt erstaunt. Ich bin seit 18 Jahren verheiratet, habe vier Kinder im Alter von 10, 15, 17 und 18 Jahren. Wir haben ein Haus im Garten meiner Eltern an deren Haus angebaut.

    Bevor ich heiratete hatte ich einen Super Job und verdiente genauso viel wie mein Mann. Ziemlich schnell kam das erste und zweite Kind und für meinen Mann war es selbstverständlich, dass ich mich um die Kinder und Haushalt kümmere. Während ich mit Kindererziehung und Haushalt alle Hände rund um die Uhr zu tun hatte, konnte sich mein Mann weiterbilden, umschulen, seine Karriere planen. Ich bekam gesundheitliche Probleme und nur mit Mühe war der Alltag zu bewältigen.

    Mein Mann bekam dann eine Midlife Crisis und sagte sich, er werde sich jetzt nur um sich und seine Gesundheit kümmern und das notwendigste für die Kinder. Vor 2 Jahren haben wir uns emotional voneinander getrennt, leben aber wegen Haus und Kinder noch unter einem Dach.

    Er hält mich sehr kurz, ich bekomme 100 Euro von ihm monatlich und das wars dann. Alle Kosten und Ausgaben rund um Haus und Kinder übernimmt er, bekommt deshalb auch das Kindergeld und sonstige Einnahmen. Meine Eltern unterstützen uns auch noch, sonst kämen wir nicht über die Runden.

    Allerdings habe ich jetzt erfahren, dass er sich Wertpapiere gekauft hat, ohne mir das zu sagen. Und ich muss zusätzlich um 10 Euro betteln bei ihm. Das hat mich schon erschüttert. Als Frau machte ich für Familie einen beruflichen Cut um auch den beruflichen Werdegang meines Mannes zu unterstützen. Und was bleibt jetzt?

    Als die Kinder grösser waren, habe ich in der Kulturszene unsere Dorfes als Eventmanagerin gearbeitet, das was man mit vier Kindern schaffen kann so nebenher und das ist wirklich nicht einfach. Vor allem die berufliche Qualifikation, die man mal vorweisen konnte, nützt heutzutage überhaupt nichts mehr. Soll keiner sagen nach 20 Jahren aus seinem Beruf heraus, man hat grosse Chancen…

    Durch meine Polyneuropathie musste ich allerdings die Arbeit aufgeben… und jetzt stehe ich da, bin krank und will mich trennen von meinem Mann. Sein Sarkasmus und kühle Art – mittlerweile hat er auch eine Freundin – ja ich schlafe auf einer Matratze auf dem Boden im Zimmer meiner ältesten Tochter. und bin am Rande von einer Depression und halte das nicht mehr lange durch so.

    Und habe keine Ahnung wie ich überleben soll. Auf dem Haus sind noch Schulden von 150 000,-.

    Ich würde mit den Kindern gerne im Haus bleiben – wie soll ich eine Wohnung finden bei dieser kinderfeindlichen einstellung mit 4 Kindern?

    Ich habe Null Plan was aus uns werden soll… und wo ich überhaupt anfangen soll. Durch meine Krankheit bin ich leider auch gehandicapt, was Arbeiten angeht.

    So einfach wie die Dame sylli sagt ist das nicht. Wenn man davon ausgeht, dass man gesund ist, mag das vielleicht sein… aber man darf nie vergessen, dass der Mann nie einen Einschnitt gemacht hat in seinem Beruf für die Familie und ich habe eine Freundin, die gerade in Scheidung lebt, was ich da mitbekomme erschüttert mich auch.

    Da bekommt der Mann die Kinder gerade mal alle 14 Tage am Woe, zahlt etwas Unterhalt und ansonsten interessiert ihn nichts. Aber Kinder funktionieren nicht als Maschinen, es gibt tausend Dinge und Probleme um die Frau sich zu kümmern und sorgen hat, das ist mehr wie ein Mann zu bewältigen hat, indem er arbeiten geht. Ich hatte auch einen anstrengenden Job, bevor ich geheiratet habe, aber ehrlich wenn ich es vergleiche, Haushalt mit Kindern und arbeiten gehn, ist es für mich ganz eindeutig, dass der Haushalt und Kinder eine wesentlich grössere Kraftanstrengung und das noch rund um die Uhr ist, wie normal arbeiten zu gehn.

    Zudem man diesen Job als Frau in seiner Bedeutung in der Gesellschaft absolut unterbewertet und nicht anerkennt, wie es sich eigentlich gehören sollte.

    Ich habe viele Artikel über das neue Gesetz gelesen – aber das Resüme unterm Strich war dann immer so, dass durch dieses Gesetz, viele alleinerziehende Frauen mit ihren Kindern jetzt sozial abrutschen und das kann nicht Sinn der Sache sein…

    Das was im Scheidungsgesetz geändert werden musste, ja, aber nicht in dieser Form…

    Nun was kann ich tun in meiner Situation, haben sie einen Rat für mich?

    Vielen herzlichen Dank
    Laurianna

  116. RA Thomas von der Wehl

    @ lauriana

    Sie haben sicherlich eine schwierige persönliche Situation. Rechtlich kann ich wenig dazu raten, außer sich einen Fachanwalt zu nehmen. Warten Sie nicht zu lange.

  117. Laurianna

    Vielen Dank für ihre Antwort, ich komme aus dem Raum Karlsruhe, könnten Sie mir da bitte eine Empfehlung aussprechen, denn ich denke, da ist schon ein kompetenter Fachanwalt vonnöten. Da wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Laurianna

  118. RA Thomas von der Wehl

    @ laurianna

    wenden Sie sich mit Grüßen von mir an RA Theissen

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidung_erbrecht_karlsruhe_-_fachanwalt_fr_familienrecht_und_erbrecht-3251.html

  119. Harry

    Ich bin 25 Jahre verheiratet habe 3 Kinder, ein Kind studiert noch. Wir leben seit 2 Jahren getrennt. Ich zahle Trennungsunterhalt von 450 Euro und 550 Euro für die Tochter. Mein Nettoeinkommen ist 2400 + Kindergeld. Meine Frau verdient schätzungsweise 1100 bis 1200 Euro bei 80 % Beschäftigung. Sie wohnt bei den Eltern in einer schönen großen Wohnung muß aber angeblich Miete bezahlen. Muß ich nach der Scheidung noch weiter Unterhald bezahlen ?

  120. maja

    Hallo….
    Haben folgenden Streit mit der Frau meines Lebensgefährten. Sie leben jetzt 2 Jahre getrennt-Scheidung soll jetzt im Januar sein.
    Sie hat von meinem Lebensgefährten 150 000 Euro Zugewinnausgleich bekommen . es kommen noch paar tausend wegen bestehender Versicherungen dazu. Sie geht einen Minijob nach und verdient um die 400 Euro im Monat. Sie hat keine Kinder mehr zu verpflegen-sie studieren und mein Lebengefährte zahlt für jedes der zwei 500 Euro motl Unterhalt. Er hat sich jetzt freiwillig bereit erklärt, seiner Frau 1600 Euro im Monat Unterhalt zu zahlen. Sie hat also 2000 Euro für sich. Nun verlangt sie,dass er auch ihre Krankenkasse zahlt und ihr 2300 Euro Unterhalt zahlen muss. sie häte für sichdann 2700 Euro im Monat. Sein Gehalt würde es zwar hergeben,aber soviel haben sie nie fürs Leben gebraucht,da alles was drüber war gespart wurde (wo sie ja auch die Hälfte bekommen hat). Sie ist jetzt 54 Jahre und wird bestimmt auch nicht mehr arbeiten gehen wollen. Gibt es keine Sättigungsgrenze? Sie haben nie im Luxus gelebt ( Porsche , Tennisclub usw.)

  121. Franz

    Ich bin seit 9 Jahren mit einer asiatischen Ausländerin kinderlos verheiratet, während ich ein gutes Einkommen habe, musste sie nie arbeiten. Ich brachte 3 Eigentumswohnungen mit in die Ehe, in deren Renovierung ich viel Geld und Arbeitsleistung gesteckt habe, diese sind mittlerweile abbezahlt.
    Meine Frau möchte nach der Scheidung zurück in ihr Heimatland gehen.
    Wie lange muss ich wohl Unterhalt bezahlen?
    Wie wird der Zugewinn für die Wohnungen berechnet?

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ maja

    eine Sättigungsgrenze, wie Sie es ansprechen, gibt es nicht. Es gibt in unserem Unterhaltssystem 2 verschiedene Sorten von Unterhalt:

    1. den Quotenunterhalt, dass ist der Unterhalt, der sich aus der berühmten 3/7 Quote errechnet und den

    2. Bedarfsunterhalt, der bei sehr hohen Einkommen zum Tragen kommt.

    Dieser Bedarfsunterhalt ist allerdings bei einer Unterhaltszahlung von rund 2500 € noch nicht erreicht. Wir sind noch im Quotenunterhalt.

    Dennoch wird sich die Frage stellen lassen, haben ob die Ehefrau tatsächlich nur eine Erwerbsobliegenheit hinsichtlich eines Mini Jobs hat.

  123. robles

    S.g.H. von Wehl, zunächst Danke für die kostenlose Beratung!
    Frage: bin derzeit arbeitsunfähigkeit wegen Depressionen festgestellt nach 3 Jahren der Trennung und beantrage nun unbefristeten nachehelichen Unterhalt – habe vorher und während der ersten 8 Jahre der Ehe vollzeit und dann vor und nach der Trennung bis 07 einen Teilzeitjob gemacht.Habe ich Chancen auf unbefristeten nachehelichen Unterhalt und
    kann ich auch nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen den Unterhalt von der neuen Frau bekommen?P.s. bin 50 Jahre alt Lt.Gutachter besteht die Chance der ambulanten Therapie und Wiedereingliederung ins Berufsleben für mich – heist das, das ich mich therapieren lassen muss ?Kann ich eine Rente beantragen, falls ich erwerbsunfähig bin? Danke für Antwort. MFg. Mefemale

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ robles

    Es ist in der derzeitigen Rechtssituation unmöglich zu beurteilen, ob ein Unterhaltsanspruch wegen Krankheit unbefristet gewährt wird. Bislang war dieser Unterhaltsanspruch überhaupt nicht zu befristen oder zu begrenzen. Nach der Gesetzesreform 2008 hat sich dies verändert.

    Ein Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Unterhaltsschuldners gegen den neuen Ehepartner ist denkbar.

    Inwieweit sie einen Anspruch auf Rente haben, kann ich ebenfalls nicht beurteilen. Hierzu gibt es Fachberatungsstellen, die sie aufsuchen sollte.

  125. robles

    d.h. ich brauche mich nicht therapieren zu lassen bzw. einen Nachweis erbringen oder evtl. doch? Liegt es in dem Ermessen des Richters? Gibt es schon Fallbeispiele`? Viele Fragen sorry
    Mfg. M.Robles

  126. RA Thomas von der Wehl

    @ robles

    eine Therapie werden Sie nicht verweigern können, zumal es doch auch in Ihrem Interesse ist, wieder gesund zu werden.

  127. Mathi

    Hallo, ganz kurz folg. Situation:
    Frau+Mann 3,5 Jahre getrennt; Frau war immer berufstätig – bis Ende 2007 überobligatorisch 400,–Euro Job.
    Seit Mitte 08 derzeit arbeitsunfähig geschrieben forensisch mit der Aussicht auf heilbare ambulante Therapie.
    Frage : berechtigt das GU. welches eine derzeitige AU attestiert die Frau zu unbefristeten nachehelichen Unterhalt?

  128. Mathi

    Noch eine Frage:
    wird der nacheheliche Unterhalt immer vom Gericht tituliert?
    Falls ja, was macht man im Falle der Einkommensänderungen durch Selbsständigkeit und Rezession o. Alter etc.?
    Muss man dann weiter zahlen oder genügen Teilzahlungen als Demo des guten Willens bis zur Abänderungsklage-Prozess? Können bei Teilzahlungen, da kein Geld da ist, zum pfänden der Konten etc. führen beim Unterhaltsberechtigten. Kann dieser sich überhaupt wehren? Meistens hat er ja auch finanziell keine Mittel mehr..

  129. RA Thomas von der Wehl

    @ mathi

    ein wenig schwierig zu beantworten, da mir nicht ganz klar ist, aus welchem Position heraus die Frage gestellt wird.

    Ob ein Unterhaltsberechtigter, der derzeit arbeitsunfähig geschrieben ist, Anspruch auf unbefristeten nachehelichen Unterhalt hat, ist anhand der Schilderung nicht zu beurteilen. Grundsätzlich ist auch ein Unterhalt wegen Krankheit nach der neuen Rechtssituation befristbar.

    Der nacheheliche Unterhalt wird entweder anwaltlich zwischen den Parteien vereinbart und notariell festgeschrieben oder im Streitfall über das Gericht tituliert. Im Falle von Einkommensänderungen muss entweder derjenige, der weniger verdient und daher weniger Unterhalt zahlen kann Abänderung verlangen oder aber derjenige, der Unterhalt bekommt dann Abänderung verlangen, wenn der Unterhaltsschuldner mehr verdient.

    Im Falle der Abänderungsklage ist in der Regel der Unterhalt weiter zu zahlen, da ja der Titel noch vorliegt. Ein kein Titel vorliegt, kann die Zahlung eingestellt werden allerdings mit dem Risiko, bei Prozessverlust alles nachzahlen zu müssen.

  130. Mathi

    derzeitig arbeitsunfähig wg.Depressionen, die aber gut Chance auf Heilung haben.vor,während der Ehe und bis auf dieses letzte Jahr immer gearbeitet – jetzt 3 Jahre nach Trennung und kurz vor der Scheidung ist sie derzeit arbeitsunfähig; woraus ein unbefristeter Unterhaltsnspruch erwachsen soll.
    Lt. gesetz erlischt der bisherige Titel auf Trennungsunterhalt bei Scheidung. Erhält man/frau nach der Scheidung und bei Festsetzung des nachehelichen Unterhaltes grundsätzlich vom Gericht sofort einen Titel im Streitfall ; oder muss dieser erst eingeklagt werden? Wenn ich nachzahlen muss, kann ich das dann auch in Raten tun, weil ich sowieso dieses theoretisch berechnete Einkommen garnicht habe und auch kein Vermögen habe oder muss ich dann einen Offenbarungseid leisten und komme nie wieder arbeitsmässig und existenziell nach vorne`?
    Die Frauen wollen immer emanzipiert sein, aber bei dem Unterhalt sieht das dann ganz anders aus. .
    Kann ich meine gute Absicht auch durch Teilzahlungen kundtun und so einer Pfändung entgehen? Einen schönen Abend und Danke,Danke !!

  131. Petra

    Hallo, bin seit 2004 geschieden und habe eine 14jährige Tochter. Seit 1999 bin ich als Beamtin teilzeit beschäftigt (vor und während der Ehe war ich ganztags beschäftigt, nach der Geburt 3 Jahre in Erziehungsurlaub und noch 2 Jahre ohne Bezüge beurlaubt) und habe Unterhalt auch für mich bekommen. Diesen verweigert mein Ex nun aufgrund der neuen Gesetzeslage, was grundsätzlich für mich okay wäre, wenn ich denn auch mehr arbeiten könnte. Gedacht sind an 30 Wochenstunden, statt 20. Aber meine Dienstherrin verweigert mir die Mehr- bzw. Ganztagstätigkeit mit der Begründung, ich sei unbefristet teilzeitbeschäftigt. Da ich dies nie beantragt habe und nie aufgeklärt oder befragt worden bin, habe ich Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Seit 3 Jahren will ich mehr arbeiten und bin daran gehindert. Ich frage mich nun, ob ich bis zu einer Mehrbeschäftigung Aufstockungsunterhalt von meinem Ex einklagen oder lieber wegen Aussichtslosigkeit die Finger weglassen soll. Mit ihm selbst ist nicht zu reden, er würde mich auch einen Zweitjob annehmen lassen wollen, obwohl ich hierfür wieder die Genehmigung eben meiner Dienstherrin bräuchte, die es mir mit fadenscheinigen Argumenten verweigert, ausreichend für mich jetzt und im Alter zu sorgen.
    Mein Anwalt in der dienstrechtlichen Angelegenheit würde mir auch zu einer Unterhaltsklage raten, ich bin jedoch kritisch und – ehrlich gesagt – mit den Nerven auch ziemlich runter.
    Über eine richtungsweisende Stellungnahme würde ich mich freuen.

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    es ist schwierig, hier eine abschließende Empfehlung zu geben, auf die sie ihre weitere Entscheidung aufbauen. Dafür fehlen einfach zu viel Details.

    Grundsätzlich reden wir hier nicht über Aufstockungsunterhalt, sondern, da ihre Tochter noch minderjährig ist, über Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB. dies ist eindeutig der schwerwiegendste Unterhaltsanspruch.

    Wenn Sie nachweisen können, dass Sie ihre Erwerbsobliegenheit ausweiten wollen, aber von ihrem Dienstherrn daran gehindert werden, dürfte diese Problematik nicht gegeben sein.

    Ihre derzeitige berufliche Situation wäre sicherlich als ehebedingter Nachteil zu werten, der unterhaltsrechtlich auszugleichen wäre.

    Unter Abwägung der mir bekannten Tatsachen wäre auch ich eher geneigt Ihnen zu raten, eine Unterhaltsklage zu riskieren.

  133. Petra

    Vielen Dank, ich werde mir über die Tage Gedanken machen, wie ich weiter verfahre. Wir reden schließlich von über 300,- EUR im MOnat!

  134. Ruth

    In der Fall von den Tod von meine exehemann
    bekomme ich weiter die unterhalt dass mir zu fest gestellt wurde?

  135. RA Thomas von der Wehl

    @ ruth

    lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/28/unterhalt-und-erbschaft/

  136. hanna

    Hallo,
    ich lebe seit 2006 getrennt von meinem Ehemann, habe mehrere Kinder, bin seit 32 Jahren nicht mehr berufstätig und kümmere mich alleine um die bei mir lebenden Kinder.
    Seit unserer Trennung leben die Kinder und ich von Hartz IV.

    Habe ich einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wer zahlt den wenn mein Ehemann nicht genug verdient, muß ich arbeiten gehen oder gibt es eine Härtefallregelung?

  137. RA Thomas von der Wehl

    @Hanna

    Grundsätzlich haben sie einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, der allerdings voraussetzt, dass ihr Mann leistungsfähig ist, also genügend verdient.

    An der Leistungsfähigkeit könnte es scheitern, da Sie Hartz 4 beziehen. Der Staat wird selbst prüfen, ob ihr Mann leistungsfähig ist und stattdessen Unterhalt zahlen könnte. Offenbar ist diese Prüfung negativ ausgefallen.

  138. hanna

    @ RA Thomas von der Wehl

    „Wenn die Ehe lange gedauert hat, und der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach der Scheidung noch 11 Jahre gemeinsame minderjährige Kinder betreut hat und aufgrund seines Alters und seiner fehlenden Berufsausbildung und –erfahrung wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, kann der geschiedene Ehegatte auf die Gewährung des vereinbarten nachehelichen Unterhalts vertrauen. Das Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform führt in diesem Fall nicht dazu, dass der Unterhaltsanspruch wegfällt.

    Az 10 WF 350/08, Beschluss vom 27.10.2008.“

    Wenn ich dieses Urteil richtig interpretiere, habe ich einen Anspruch auf Unterhalt.

    Zahlt nicht das Sozialamt, wenn mein Ehemann, trotz Arbeitsstelle, nicht leistungsfähig ist?

    Eine abgeschlossene Berufsausbildung habe ich, jedoch gelte ich als ungelernt, da ich seit 32 Jahren nicht mehr gearbeitet habe.
    Statt dessen habe ich mich um meine 8 Kinder, den Haushalt und was dazu gehört gekümmert.
    Leider nimmt der Kindsvater sein Sorgerecht nicht war.
    Es kann doch nicht richtig sein, das ich nun auch noch arbeiten gehen soll.
    Schade, daß das was Hausfrauen und Mütter leisten in keinster Weise wert geschätzt oder honoriert wird.

  139. RA Thomas von der Wehl

    @ hanna

    ich hatte Ihnen geschrieben, dass sie einen Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung haben. Das ist sicherlich nicht das Problem. Problematisch ist die Leistungsfähigkeit des Vaters und ihre eigene Erwerbsobliegenheit. Wenn der Staat mit staatlichen Transferleistungen einspringen muss, wird er prüfen, ob Ihnen jedenfalls teilweise eine Erwerbsobliegenheit zufällt.

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, und Sie 8 Kinder haben, die auch größtenteils minderjährig sind, wird eine Erwerbsobliegenheit wohl ausscheiden.

  140. hanna

    @ RA Thomas von der Wehl

    Herzlichen Dank für Ihre hilfreichen Antworten.

    Lieben Gruß, Hanna

  141. robles

    Die Emanzipation der Frau hört genau da auf, wenn sie von ihrem Mann geschieden bzw. getrennt leben will. Dann will sie (leider) meistens ihr Leben lang versorgt werden..
    Da kann man ihr nur wünschen, dass der Ex auch immer schön gesund bleibt und lange lebt..Auch ist festzustellen, dass der Kindesunterhalt festgelegt durch die Düsseldorfer-Tabelle auch jetzt noch unter dem Bedarf liegt und unter dem Unterhalt der nicht arbeitenden ( wollenden ) Frau. Mein Freund hat das Kind/Folljährig und zahlt trotzdem mehr an die Frau als das ihm Unterhalt für die Kinder angerechnet wird…Obwohl er ja den Sohn bei sich wohnen hat und für ihn sorgt. Die Ex hat voll 6 Jahre während der Ehe gearbeitet, dann immer Teilzeit und macht 2 Jahre nach Trennung einen auf Depressionen und unbefristeten Unterhalt. tut den ganzen Tag nichts ausser uns zu bestalken und zu belästigen. Obwohl die Depression, ,die ambulant heilbar wäre – erst 3 Jahre später festgestellt wurde und sie derzeit arbeitsunfähig ist; bekommt sie weiterhin Unterhalt. Leider hat das Gericht den Termin ( den 3. in 4 Jahren Scheidungsverfahren) auf …verschoben und somit wird sie älter und bald auch nicht mehr vermittelbar. Einmal heiraten – immer zahlen – keine Zukunft mehr haben.So sieht das aus für den Unterhaltspflichtigen. Für die Kinder zahlt man gerne – aber nicht für diese Blutsaugerinnen!

  142. robles

    sorry – meinte volljährig..

  143. robles

    Es ist festzustellen, dass mein Freund für den inzwischen volljährigen Sohn weder den Führerschein noch Sonderausgaben wie Nachhilfe o.ä. zahlen kann. Der Kindesunterhalt mit Anrechnung des Kindergeldes ist weitaus geringer als der Trennungs-und nacheheliche Unterhalt.
    Wen wundert es, dass viele Männer nicht mehr arbeiten gehen und es vorziehen ALG II zu beziehen.
    Die Unterhaltszahlungen an die geschiedenen Ehefrauen, die keine Kleinkinder oder Kinder mehr betreuen, haben mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Die meisten Scheidungen führen zum finanziellen und nervlichen Desaster der gesamten Familie, wo die Kinder am meisten drunter leiden und zwar ihr Leben lang!
    Selbstständigkeit und Eigenverantwortung führt auch zu Selbstbewustsein und Freude am Leben.Der Mensch braucht eine Aufgabe.
    Ich kann nur jedem Mann raten entweder nicht zu heiraten oder einen notariell abgesicherten Ehevertrag zu machen.Sonst ist der Rest seines Lebens nach Trennung zumindest finanziell auch noch verpfuscht.

  144. mille

    hallo … bin ganz zufällig auf diese Seite gestoßen und lese aufmerksam die Berichte über die Leidtragenden nach einer Scheidung, ganz gleich jetzt ob Mann oder Frau. Ich bin bereits seit 9 Jahren geschieden wegen mehrerer Körperverletzungen durch meinen alksüchtigen und dadurch aggressiv gewordenen Mann. 8 Jahre Martyrium haben wohl wirklich gereicht und habe selbst die Entscheidung getroffen, mich zu trennen.
    Im Vorfeld möchte ich bemerken, dass es auf jeden Fall notwendig ist, einen guten Anwalt zu haben. Dieser Tipp gilt für beide Seiten, denn wie ich lese, kann es nicht angehen, dass sich Frauen als Abzockerinnen entpuppen können, indem sie aus fadenscheinigen Gründen ihre Arbeit niederlegen, um dem Ex eines auszuwischen. So viel ich weiß, ist das gesetzlich verankert, zumindest aber kann ich aus meinem Fall berichten, dass beide Anwälte mit Fairness in dieser Hinsicht gehandelt haben. Da ich seit meiner Ausbildung immer beschäftigt war (mit Ausnahme der Karenzjahre, für 2 Kinder je 2 Jahre), war es auch klar, dass kein Unterhalt für einen der Partner fällig werden könnte. Weiters habe ich noch nie gehört, dass ein Mann, der sein eigenes unterhaltspflichtiges Kind in seine Wohnung und Betreuung nimmt keine Alimente bezieht, stattdessen aber Unterhalt an seine Ex zahlt. Ich weiß aus vielen Fällen, dass die Beträge gegengerechnet werden und so für keinen der Partner existenzgefährdende Betragszahlungen entstehen (Beträge sind abhängig vom Gehalt). Schließlich soll es ja auch nach einer Scheidung möglich sein, dass beide Partner NOCH leben dürfen. Jene, die nach einer Scheidung „besser leben wollen“, sollten sich einen verbesserten Standard selbst schaffen, indem sie ihr Leben mal selbst in die Hand nehmen und nicht in der Sonne Däumchendrehen und sich vom Ex „aus“halten lassen (gilt für beide). Leider gibt es in den Gesetzen sehr viele Lücken … bitte … es kann doch nicht sein, dass eine Ehepaar, das einen mittleren Standard in der Ehe gelebt hat, nach einer Scheidung kaum mehr „lebensfäig“ ist. Sicherlich gibt es auch viele Härtefälle … aber auch immer einen gangbaren Weg für beide … mit Gerechtigkeit und einem guten Anwalt!

    Das ist meine Meinung …

  145. mille

    Frage an RA Thomas von der Wehl,
    Eine mir sehr gut bekannte Familie lebt seit 3 Jahren unter einem Dach, die Ehe allerdings scheint zerrüttet zu sein. Es gibt nichts gemeinsames mehr. Die Kinder sind inzwischen ausgezogen und selbstständig.
    Warum die Ehe zerrüttet ist, weiß ich auch … die Frau hat sich einer Organisation angeschlossen, ihre zukünftige Veränderung hat sie ihrem Mann auch kundgetan. Sie würde nun ihre Wege gehen, was er macht sei ihr egal.
    Nach nunmehr 3 Jahren hat sie eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht. Gründe: Vernachlässigung der Haushaltspflichten (obwohl sie selbst zahlreiche Seminare besucht in wochenlang abwesend ist) der Mann weiß auch nicht, wo sie sich aufhält. 2. Grund: sie vermutet, dass er eine Freundin hat, das sie in ihrer Klage angeführt hat. Da er die Jahre her ihre Abweisenheit geduldet hat und keine vorläufige Klage bei Gericht einbrachte, heisst es nun, er hätte die Frist versäumt, somit wird dies nun als „geduldet“ bewertet, daher kann er nicht klagen. Stimmt das?
    Weiters riet man ihm, von allen seinen bisherigen Aufenthaltsorten, wenn „ER“ nicht zuhause war, eine Bestätigung über den Aufenthaltsort zu verlangen und vorzulegen.
    Was muss man nun wirklich beweisen bei Gericht? Die Ehevergehen stehen meines Erachtens 1 : 1 – Wie wird der Richter in diesem Fall urteilen? Wie sieht es in diesem Fall aus mit den Unterhaltskosten?
    Danke im Voraus für die Beantwortung!

  146. nette Mutter

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,

    ich stehe z.zt. vor einem aus meiner sicht großem Problem.
    habe seit Anfang 2006 einen Titel – Unterhaltsurteil über Kindesunterhalt und TRENNUNGSUNTERHALT. Leider zahlte mein damalieger Mann nicht freiwillig. Ende 2007 wurde die Ehe geschieden (bestand seit 1999, vorher lebten wir bereits über 2 Jahre zusammen) Leider liegt mir kein Urteil über geschiedenen Unterhalt vor. Jedoch zahlte mein Exmann weiter den titulierten Unterrhalt. Mitlerweile verfügt er über ein deutlich höheres Einkommen und wir verkaufen unser gemeinsames Haus.
    Wir haben 2 Kinder 8 und 9 Jahre alt, beide in der Grundschule (ist nur eine Halbtagsschule)
    um nach dem Auszug aus dem verkauften Haus eine Wohnung anmieten zu können benötige höheren Unterhalt –
    Aufgrund der Kindeserziehung bin ich nicht Erwerbstätig – so war das Eheliche Konzept, ich gab meiner Beruf bereits vor der Ehe und vor den Kindern für meinen Mann auf, um mit ihm ins Ausland zu gehen.
    FRAGE: Muß mein Exmann zumindest befristet mehr Unterhalt zahlen auch nach der Gesetzesänderung ?

    Ich war zur Beratung bei einer ortsansässigen Anwältin für Familienrecht, die mir ein Schreiben zur Unterzeichnung mt folgendem Wortlaut geschickt hat:
    Ich (da ich es Unterschreiben soll) werde darauf hingewiesen, dass die Höhe der vereinbarten Vergütung von der gesetzlichen Regelung abweicht.
    FRAGE : ist soetwas normal – verlangt die Anwältin damit nicht letztlich mehr als üblich.
    Könnten sie mir evt. einen guten Anwalt/Anwältin für Familienrecht in Buchholz i.d.N. und Umgebung/Harburg nennen

  147. RA Thomas von der Wehl

    @ mille

    ich weiß im Moment nicht, von welchem Scheidungsrecht Sie sprechen. Das deutsche Scheidungsrecht kennt keinerlei Verschuldensprinzip und da ist völlig unerheblich, aus welchem Grund die Ehe gescheitert ist. Ich denke sie schildern ein Scheidungsverfahren vor einem deutschen Gericht nach einem ausländischen Rechtssystem.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  148. RA Thomas von der Wehl

    @ nette Muter

    Auch nach der Reform 2008 wird ein Kindesvater der Kindesmutter Betreuungsunterhalt zahlen müssen, wenn die Kinder in dem geschilderten Alter sind. In diesem Alter machen sich die Richter nur wenige Gedanken darüber, ob der Unterhalt zu begrenzen oder zu befristen ist. Es müsste dann schon eine außergewöhnlich gute Betreuungssituation für die Kinder vorliegen und ehebedingte Nachteile bei der Mutter müssten ausscheiden. Von beiden kann hier wohl nicht gesprochen werden.

    Was sie von der Kollegin schildern kann ich nicht kommentieren und kann ihnen auch leider in den gewünschten Bereich keinen kompetenten Kollegen nennen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  149. Nicole

    Ich wundere mich auch immer wieder.
    Irgendwie krieg ich immer mit, das es die falschen erwischt.
    Irgendwo rutscht wohl immer was durchs Raster…

    Ich persönlich habe damals meinen Mann verlassen, als meine Kinder 6 und 2 3/4 waren.
    Ich hatte ein moralisches Problem mit der Unterhaltsgeschichte und war andererseits auch stolz.
    Ich hab mir nen Halbtagsjob gesucht und freiwillig auf Ehegattenunterhalt verzichtet.
    Für den Unterhalt für meine Kinder mußte ich allerdings auch 2 Jahre kämpfen. Obwohl mein
    Ex Beamter war, sah er nicht ein das er zahlen müsste, da ich ihn ja verlassen habe.

  150. Chilli

    Zu 105 Wir haben im Januar 09 Klage eingereicht auf Abänderung und im Januar 10 haben wir Termin bei Gericht,werden mal berichten wie es ausgegangen ist,falls es noch andere interessiert.

  151. jule

    Hallo,
    eine frage…
    mein mann und ich trennen uns . wir hatten eine ltd vor 3 jahren gegründet und die lizenzgebühr von 50.000 euro hat mein mann als hypothek auf sein elternhaus belastet.
    ich habe nichts unterschrieben , nur die agentur gegründet und sind beide geschäftsführer.
    muß ich dafür haften, da er privat nun die hypothek abbezahlt.
    wir haben keine gütertrennung.mein einkommen beträgt 1000 euro nett0 stkl. 5 .
    das geld ist zwar eingeflossen in die ltd, aber privat durch mein mann als einlage – oder wie soll ich das sehen.?
    hafte ich nun mit?
    lg
    jule

  152. Kalle

    sehr geehrte damen und herren, ich bin seit 1996 geschieden und müsste mit dem beginn meiner rente auch rente an meine ex- frau zahlen (ca.200€). nun lebe ich seit 4 jahren in einer eheähnlichen gemeinschaft (nachweislich). muss ich dann diese rente auch noch zahlen (wird ja automatisch abgezogen)? kann ich etwas tun, damit ich diese rente nicht zahlen muss?
    vielen dank mit freundlichen grüßen kalle besançon

  153. Chilli

    Sehr geehrter Herr von Wehl,
    ich habe da nochmal eine Frage.Wenn bei einer Abänderungsklage der nacheheliche Unterhalt befristet wird,endet dann die Unterhaltsverplichtung oder wird der Unterhalt zu dem Termin dann nochmal verhandelt?Vielen Dank für Ihre Antwort,
    mit freundlichen Grüßen Chilli

  154. RA Thomas von der Wehl

    @ chilli

    ich kenne den Wortlaut der Unterhaltsvereinbarung nicht und muss daher sehr vorsichtig sein. Ãœblicherweise wird der nacheheliche Unterhalt, wenn er bis zu einem bestimmten Termin befristet wird, nach diesem Termin ausgeschlossen. So sollte es jedenfalls in dem Antrag formuliert sein.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  155. Chilli

    Lieben Dank für Ihre Antwort,noch gibt es diesbezüglich keine Unterhaltsvereinbarung,ich wollte das nur schon vor dem Termin dazu wissen.Dank vielmals,liebe Grüße Chilli

  156. AREK

    ICH habe eine frage ,meine EX Frau will von mir Gehalt Zehedel sehen muss ich sie geben,seit 2 Jahren bin geschieden und konnte meine Kinder nicht sehen,wegen meine Frau ,sagte immer meine Kinder haben angst von mir auf einmal ,10 Jahre war nicht und jetzt bin ein Monster das ist nicht schön,ich bin auch ein Mensch und leider jeden Tag ohne Kinder.und ich glaube langsam wir Vater haben arschkarte das ist traurig aber war.nur nur Geld zahlen und bekommst du nix.AREK

  157. RA Thomas von der Wehl

    @ arek

    ob Sie Unterhalt zahlen müssen, kann ich nichts verlässlich beurteilen. In jedem Falle haben Sie das Recht, ihre Kinder zu sehen. Notfalls müssen sie einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) beauftragen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  158. Chilli

    Hallo Herr von der Wehl,
    zu 105
    Wir hatten Klage auf Abänderung eingereicht nun nach einem Jahr haben wir
    eine Klageabweisung bekommen,aber wollen uns damit nicht zufrieden geben,werden zum Oberlandesgericht ziehen,kann ja nicht sein,das man für die Ex ein Lebenlang bezahlen muss.Ich finde das ungerecht,denn für die eigenen Kinder z.b ist man auch nicht unterhaltspflichtig ein Lebenlang ,denn auch die müssen irgendwann von dem allein leben was sie sich erarbeiten.Sind einfach nur enttäuscht von dem Urteil.

  159. RA Thomas von der Wehl

    @ chilli

    das spiegelt aber leider hat die Entscheidungen wieder, wie auch ich hinnehmen musste. Auch ich bin frustriert über die Ergebnisse dieser Abänderungsklagen. Es ist eine Tendenz festzustellen, diese Klagen nur ganz schwer gewinnen zu können.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  160. alex

    ein freundliches hallo,
    mag ja sein, dass es viele „böse“ frauen gbt,aber,was ist nach dem neuen gesetz mit denen, die durch die scheidung nun zum sozialamt müssen?
    ich habe mich 2008 breitschlagen lassen und der ehe zugestimmt.da ich alleinerziehend,berufstätig (das kind damals 3 jahre)war und mein partner uns ohnehin unterstützt hat und es mir mehr als unangenehm war, wollte ich mich mit der nun durch ehe eintretenden steuersenkung für meinen mann (brutto ca 6-8T€) mein gewissen beruhigen und mich nicht mehr so schuldig fühlen.
    während der ehe habe ich (wie sich ja nun lt.neuem gesetz zeigt dummerweise) brav weiter gearbeitet 1000€ brutto,lohnsteuerklasse V, da ich die einstellung vertrat, das kind habe ich mit in die ehe gebracht,also obliegt es auch mir für sie und mich allein zu sorgen (es gibt keine gütertrennung o.ä.) ich wollte einfach nur fair sein, ich hatte aus liebe geheiratet und nicht wegen geld.
    absprache war, bessere lohnsteuerklasse für meinen mann, dafür trägt er festkosten und ernährung(wobei letzteres schnell erst teilweise,dann immer öfter ganz eingestellt wurde) und wir waren übereingekommen,von seinem gehalt zu sparen für alter,urlaube etc.,urlaub für kind und mich hab ich auch in der ehe selbst gezahlt (nachweislich u.v.m.)
    nun haben wir es uns schön gemacht, neue wohnung, neue einrichtung und jemehr er verdiente, desto mehr zog er sich zurück und war auch nicht gesprächsbereit bis er mich letztendlich damit konfrontierte,dass er nun die trennung und alles,samt wohnung für sich möchte und stiefkind und ich ihn nichts angeht. da ich (48jahre) schicht gearbeitet hatte, kann ich den job vergessen, das kind ist gerade 8 jahre alt, ich kann sie nicht nachts oder bei spät bis 23uhr allein lassen.
    dank des neuen gesetzes ist er fein raus und ich bin meiner kompletten existenz beraubt:krank,48jahre,alleinerziehend,unfelxibel,danke liebe gesetzgeber,dass ihr nun männern ermöglicht auf kosten der existenz von frau und stiefkind (die ihn seit ihrem 3.lebensjahr als papa angesehen hat) ihre egotrips zu verwirklichen.
    und wenn ich lesen,frau ist zuzumuten 5 oder mehr stunden zu arbeiten,kein ding, dem stimme ich zu, aber schaut auch mal jemand auf die gehälter? ich mache die gehälter nicht, die nicht reichen(trotz überstunden und schichtzuschlägen und wochenendarbeit) um ohne aufstockung vom sozialamt für das kind und mich komplett den lebensunterhalt bestreiten zu können.
    ich habe nie gesagt,dass ich was möchte, aber hatte zumindestens erwartet eine aufstockung zu bekommen, um nicht zum sozialamt zu müssen.
    meine einstellung zu diesen dingen hat mit also das genick gebrochen, hätte ich das gewusst, wäre ich ebenfalls wie die von euch oft benannten „bösen“ frauen mit meinem a… zu hause geblieben, dann liebe leute läge die sache jetzt ganz anders bezüglich aufstockung o.ä.
    und findet ihr das wirklich fair?

  161. stierfrau

    hallo Herr RA Wahl,, auch ich bin in Sorge und erhoffe mir einen Rat. Nach 28 Jahren Ehe hat mein Nochehemann sich einer jüngeren Dame zugewandt. Nach weiteren 3,5 Jahre hat er nun die Scheidung eingereicht. Meine Antrag auf VKH wird nun bei einem gerichtlichen Termin entschieden. Ich habe 20 Jahre nur Familie und ab und an selbständige Arbeit im Direktvertrieb gehabt. Seit nun 9 Jharen arbeite ich in meinem erlernten Beruf. Mittlerweile 25 Std. mit zusätzlichen 5 befristeten Stunden. Also aktuell 30 Stunden. Ich habe ein 40% GdB und ärztliche Atteste, die mir mehr als 30 Std. nicht zugestehen. Gerne würde ich dies durch einen Gutachter bestätigen lassen. Aber ich weiß nicht od die VKH genehmigt wird. Selbst bezahlen kann ich wohl kein weiteres Verfahren, wenn abgelehnt wird. Ich verdiene netto 1300€, mein Gatte 3000€. Meine Anwältin beantragt Aufstockungsunterhalt wegen Krankheit. Therapien etc. führe ich seit 3 Jahren nachweislich durch. Unsere 3 Kinder sind erwachsen. Um sie gehr es ja auch nicht. Meine Anwältin sagt immer nur: es kommt auf den Richter an. Alles ist möglich.
    Sie wird bisher durch den Beratungsschein bezahlt. Ich will auch gerne in Raten die Kosten erstatten. Aber ich habe Angst, in 3 Wochen ist dieser Gerichtstermin. Haben Sie einen Rat oder eine Einschätzung? Es würde mir sehr helfen.
    Herzlichen Dank

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