Die veränderte Rangfolge im Mangelfall
Freitag, den 25. Januar 2008Der aktuelle § 1609 BGB regelt den Fall, dass mehrere Personen Unterhaltsansprüche haben, aber derjenige, der Unterhalt zahlen soll, nicht genügend Geld für alle hat. Er muss schließlich noch seinen eigenen Unterhalt (Selbstbehalt) gewährleistet haben. In dieser Situation ist es notwendig, dass eine Rangfolge zwischen den Unterhaltsempfängern festgelegt wird. Die Personen im ersten Rang erhalten […]