Unterhaltsanspruch bei abgebrochener Ausbildung
Mittwoch, den 6. Februar 2008OLG Brandenburg: Unterhaltsanspruch bei abgebrochener Ausbildung (Quelle: ARGE FamR im DAV) Ein Unterhaltsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Ausbildung abgebrochen wird. Auf die genauen Gründe des Abbruchs kommt es nicht an. Denn jedem jungen Menschen ist zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt oder falsche Vorstellungen für den gewählten Beruf hat. Aus diesem […]