Fahrtkosten des Umgangsberechtigten

OLG Bremen: Fahrtkosten des Umgangsberechtigten (Quelle ARGE FamR im DAV)

Wenn ein Umgangsberechtigter, der in größerer Entfernung von seinen Kindern wohnt, wegen der monatlich stattfindenden Besuche Fahrtkosten aufbringen muss, sind diese bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt in vollem Umfang zu berücksichtigen. Es sei denn, die Kosten können aus dem Kindergeld oder anderen Mitteln getragen werden.
Az 4 WF 155/07, Beschluss vom 23.10.2007

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80 Reaktionen zu “Fahrtkosten des Umgangsberechtigten”

  1. Guntram

    Ich halte das für völlig korrekt, da Umgang nicht zum Nulltarif zu haben ist und eine VERPFLICHTUNG des Umgangsberechtigten ist.

    Auch für den Umgang selbst entstehen Kosten, so kann der Umgang mit drei Kindern, die zudem teilweise übernachten, nicht in einer Einzimmerwohnung stattfinden.

    Und mit älteren Kindern sollte man als Umgangsberechtigter auch mal Essen gehen können. Leider werden ja viele Unterhaltspflichtige bis auf Hartz 4-Niveau gedrückt, weil sich der Staat aus der Verantwortung für das 1977 geschaffene Unrecht stiehlt.

    So steht denn der ALG2-Empfänger gesellschaftlich oft noch über dem Unterhaltspflichtigen. Er hat nämlich wenigstens VIEL FREIZEIT!

  2. Sabrina

    VIEL FREIZEIT, was für Witz, als alleinerziehende hat man überhauptkeine Zeit für sich, da 24Std Job. Dann muß man auch nebenbei noch arbeiten und „Essen gehen“ kann man sich auch nie leisten. Mit dem bischen Unterhalt kommt man nicht weit und man zahlt für das Kind wesentlich mehr als nur diese 200,-€

  3. Beate

    sehe das genauso wie Sabrina,
    mein Nochehemann will die Kinder nur unter der Bedingung sehen, dass ich sie alle 6 Wochen in den Zug setze, damit sie vom Wohnort aus ca. 4 h unterwegs sind, um von seiner Freundin abgeholt zu werden. Er selbst fährt mit dem „Firmenauto“ (wohlgemerkt, ohne Kosten) an unserer Autobahnabfahrt vorbei. Dann will er noch die Kosten für die Bahnfahrt vom Unterhalt der Kinder abziehen. Wo ist da die Logik, geschweige denn die Gerechtigkeit???

  4. Ini

    Hallo,
    mein Freund bezahlt derzeit einen Unterhaltsbeitrag von 250,00 Euro, somit 36 Euro mehr als eigentlich erforderlich für seine Tochter.Die Exfrau meines Freundes verlangt jetzt, dass er seine Tochter in Österreich besuchen soll und sich dort eine Pension nehmen soll, obwohl sie hier während des Auffenthaltes in Deutschland bei ihren Eltern untergebracht ist. Da mein Freund sich dies aber finanziell nicht leisten kann, dort hinzufliegen und sich eine PEnsion zu nehmen stellt sich uns die Frage was wir machen können?Es ist auf jeden Fall sehr informativ davon zu hören, dass diese enstehenden Kosten dem Unterhalt angerechnet werden können. Des Weiteren werden von ihr Auflagen verhängt, was mein Freund ( der Vater des Kindes) während des Umgangsrechts machen darf und was nicht. Z.B. , darf er nicht mit seiner Tochter zur Oma fahren und dort übernachten, wobei diese Person eine Erzeiherin ist und keinerlei schlechten Einfluss auf das Kind ausübt.Muss sich der Vater daran halten oder darf er mit seiner Tochter Unternehmungen tätigen, die dem Kind in keinster Weise einen Schaden hinzufügen würden, auch ohne der Einverständis der Mutter?Der Vater des Kindes hat ebenso das Sorgerecht. Ebenso, sieht er seine Tochter höchstens alle 2 Monate…. Gibt es dafür ebenfalls eine Regelung?
    Es wäre aüßerst hilfreich mehr zu erfahren, wir wären zu glücklich darüber mehr mit der Tochter in Kontakt treten zu können, zumal dies dem Vater sehr nahe geht und die Tochter ebenfalls ein sehr gutes Miteinander zum Vater hat.
    Wir freuen uns riesig über ihre Antworten und hilfreichen Tips!!

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ ini

    nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt auf. Die können sicherlich helfen. Ich habe im Moment leider wenig Zeit.

  6. Reiner

    Diese 200,- sind ja wohl auch nur die eine Hälfte, wie kommen einige Frauen nur immer wieder zu der Meinung das alleine der MANN für den Unterhalt eines Kindes aufzukommen hat. Frau kann auch Arbeiten gehen, auch wenn ein Kind da ist. Das ist wieder mal typisch Frau. Wenn es den Frauen jedoch zu viel wird, kein Problem dann gebt eben den Männern die Kinder. Das Problem dabei ist allerdings, dann hat man ja kein druckmittel mehr. Also bitte entscheiden zwischen VIEL FREIZEIT und auch noch GELD dafür. Oder aber eben beides nicht, und dann eben selber sein Geld verdienen.

  7. Daniel

    … Nunja, in meinem Fall war es so, dass sich meine Exfrau auch immer geweigert hat sich in irgendeiner Art und und Weise an den Fahrtkosten zu beteiligen. Ich dann also immer mit dem Auto hin und her. Ein weg sind 100 Km. Das sind also an einem Wochenende mal eben 400KM. an zwei Wochenenden im Monat –> 800KM – bei reinen Spritkosten sind das mal eben ca. €100,00 NUR FÃœR BENZIN. Natürlich zusätzlich zum Unterhalt.

    Jetzt fährt sie mit der Bahn – eine Tour €5,95 – geht doch!!!!

    Des Weiteren erzählt mir meine Kleine immer wieder, dass sie das Geld, was ich ihr z.B. für gute Noten gebe, abgeben muß. Da bekomme ich Wutanfälle. Und meine Damen, der Kindesunterhalt der durch den Vater gezahlt wird ist kein zusätzliches steuerfreies Einkommen das für Klamotten etc. verprasst werden kann, sondern ausschließlich für die Bedürfnisse des Kindes zu verwenden. Die Mütter haben genauso eine Verpflichtung IHREN Teil zum Unterhalt dazuzutun. Ich meine monitär. Leider haben ja die Unterhaltzahlenden Väter in diesem Lande wenig bzw. keine Rechte. So wäre doch mal uns Milchkühe ein Unterhaltsverwendungsnachweis äußerst interessant. Aber das bleib wohl ein frommer wunsch.
    @ Sabrina.
    Naja 24 Stunden Job ist ja wohl auch eher nur Meinungmache. Ich habe darmals mit meiner 4 Jährigen Tochter 1 Jahr alleine leben dürfen (habe in der Zeit kein Kindergeld oder Unterhalt von meiner darmaligen Nochfrau bekommen) und die Zeit war einfach herrlich. Morgens die Kleine in den Kindergarten gebracht und mit ihr darüber gesprochen was wir uns abends zu essen kochen wollen, ich selbst bin zur Arbeit weitergefahren. Nachmittags die Kleine wieder abgeholt, direkt in den Supermarkt und „Frisches Gemüse“ etc eigekauft und mit der Kleinen zusammen gekocht. Etwas Planung und Struktur hilft ungemein. Gut, ich hatte nicht die die Möglichkeit täglich in die Stadt zum „mal gucken“ zu fahren bzw. 6 std. täglich mit meinen Freundinnen zu telefonieren.
    Ich habe natürlich die Sachen meiner Kleinen, gewaschen, gebügelt, repariert und umgescheidert (hab mir extra ne Nähmaschine gekauft). Mann schmeißt halt nicht gleich weg, sondern macht heile.

    In diesem Sinne, immer schön den Ball flach halten, mal nachdenken und nicht immer die Väter als zu melkende Kühe ansehen und sich selber mal in den Hintern treten. Letztendlich ist das für unsere geliebten Kinder auch am besten.

    P.S. Väter leiden unglaublich unter der ständigen Trennung von Ihren Kindern-vergesst das bitte nicht

  8. Uschi

    Nicht alle Väter leiden. Im konkreten Fall ist der Erzeuger ihn Vater zu nennen ist vermessen, ein Egoist der seinen Kindern sagt. ICH HABE EINE NEUE UND EURE MUTTER MAG ICH NICHT MEHR. Ich habe Achtung vor Vätern die sich bemühen die Kinder erst langsam an die Neue heranzuführen und auch Verantwortung übernehmen und nicht auf den Cent das Kindergeld vom Ausland für sich vereinnahmen

  9. Peggy

    ich find auch Väter super die alles für ihre Kinder tun ….denn man sollte nicht alle über einen Kamm scheren….es gibt auch hinterhältige Mütter die ihre Kinder nur als Druckmittel verwenden gegen den Vater….ich bin auch getrennt vom Erzeuger meiner fast 2 jährigen Tochter und finde es sehr traurig das er in 2 jahren trennung sie 1xmal besuchen war….die kleine kennt den papa garnicht sondern hat ihren papa in meinem neue Partner gefunden der alles für sie tut und ihr Liebe schenkt….den unterhalt zahlt der erzeuger auch nicht….und wenn man ihn drauf anspricht kommen nur blöde kommentare dann soll ich halt nicht so verschwenderisch sein mit meinem geld dann kann ich mir das kind auch leisten….finde es schon frech….aber meiner tochter fehlt es an nix und das ist das wichtigste….also weiter so ihr lieben Väter da draussen denn es gibt ja gott sei dank auch liebe Väter 😉

  10. loni

    Hallo Peggy!
    Ich freue mich für euch das ihr noch so einen tollen Partner gefunden habt, Das läßt doch hoffen.Leider ist es bei mir auch ähnlich wenn er sich meldet dann immer freitags er hätte jetzt zeit die kleine abzuholen, schade ist das er unseren Sohn (ADHS) ausschließt immer nur die tochter , mein sohn ist ziemlich anstrengend aber dafür kann er auch so viel viel geben, ich mußte ihm immer so zureden das er seinen vater auch mal besucht, es hat wochen gedauert und dann reißt der vater durch falsche versprechen alles wieder mit dem a… um.das schlimmste ist das er jetzt gar nicht mehr nach seinem sohn fragt, ich weiß das mein sohn ziemlich leidet aber er blockt und möchte nicht mehr reden.traurig aber wahr. Niemals könnte ich ertragen das eines meiner kinder nicht mehr mit mir spricht und mich nicht mehr sehen möchte, wie können männer bloß damit umgehen?Jeder bekommt früher oder später die quittung für seine dummheit.
    Ich wünsche euch für die zukunft alles liebe
    loni

  11. Chriss

    Ich für meinen Teil hab mit meinen beiden Kindern nur noch telefonischen Kontakt, da meine EXfrau 500KM weit weggezogen ist. Nach dem ich endlich wieder einen Job gefunden habe und auch den Unterhalt nach 1 Stufe Düsseldorfer Tabelle bezahle. Da ich jeden Tag 30KM einfach auf Arbeit fahre. So nach 2 Monaten flatterte mir einen Schreiben Ihres Anwaltes ins Haus das ich in der Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle zu sehn bin. Da ich ja nur für die Beiden Kinder zahle und nicht für meine Exfrau. Fahrtkosten zur Arbeit wären mein Problem und sollte ich nicht bis Ende des Monates bezahlen droht man mir mit Klage. Ich werd es darauf ankommen lassen. Bei einem Verdienst von 1600 Euro Netto und Fahrtkosten von mindestens 200 Euro im Monate beträgt das bereinigtet NettoEinkommen ja wohl 1400 Euro also 1 Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Ein fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf Grund meiner Tätigkeit Arbeitszeit kann nach hinten abweichen meiner Meinung nach nicht möglich, >2 Stunden Fahrweg und wenn mal ein Bus verspätung hat bis 3,5 Stunden. Vielleicht sollten auch mal Frauen nachdenken, wenn ich kein Geld mehr habe um auf Arbeit zu fahren was wird dann passieren ? Ich werde wieder Arbeitslos richtig und es wird wieder Unterhaltsvorschuss vom Staat bezahlt ! Ich werf nicht alle in einen Topf , aber auch Väter müssen von irgendetwas leben können.

  12. Gitte

    Da ich ehrenamtlich für Väter arbeite, ist diese Entscheidung das Beste, was kommen konnte.
    Was wollen die Frauen eigentlich?
    Verheiratete Frauen haben auch einen 24-Std.Tag.

    Ist man aber geschieden, möchten viele Frauen die Männer aus Hass ausschlachten.

    Deshalb ist dieses Urteil nur gerecht.

    Ferner sollte auch mehr Zwangsgeld bei den Frauen durchgesetzt werden, die den Umgang boykottieren. Denn Kinder sind heute das beste Druckmittel gegen Väter.

    Mein Fazit:

    Frauen, denkt nicht nur an das liebe Geld sondern an die Kinder die Vater und Mjutter brauchen

  13. silvia

    Ich bekomme Unterhalt vom Vater meiner 3 Kinder, da das kleinste erst 1,5Jahre alt ist. Er holt sie nur ganz selten. Ich würde sie ihm gerne mehr geben, da die Kinder oft fragen, wann sie wieder zum Papa dürfen. Nach häufigen Gesprächen mit dem Vater, kamen immer nur die Vorwürfe mir gegenüber. Letztens hat er gesagt, solange ich bezahle, bestimme ich wann ich die Kinder hole, nicht du.Wir wohnen 30 km auseinander. Von mir aus, soll er die Fahrtkosten vom Unterhalt abziehen, um das geht es mir nicht. Sondern darum, daß er der Vater ist, und auch die Kinder ein Umgangsrecht mit dem Vater haben.

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ silvia

    wenn Sie sich an das Jugendamt. Das muss in diesen Fällen helfen und vermitteln.

  15. silvia

    Ich war schon beim Jugendamt, und dort spielt er den treusorgenden Vater, und sobald wir aus der Türe raus waren, hat sich nichts verändert. Er holt sie nach wie vor so wie es ihm paßt

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ silvia

    dann ihm klare regelmäßige Daten (alle 14 Tage ein WE) für den Umgang aufgeben und mitteilen, dass daneben Umgang ausscheide, weil die Kontinuität für das Kind wichtig sei.

  17. Nicole

    Hallo

    Ich abe mir nun alles Beiträge durchglessen und kann vieles nachvollziehen sei es verärgerte Väter oder Mütter oder welche die sich für die jeweiligen einsetzen und dann denke ich so über meine situation nach und Frage mich was is recht und was ist unrecht.Ich geh von Morgens bis Mittags arbeiten habe zusätzlich noch einen Putzstop, bewältige meinen Haushalt und Erziehe meine Kinder.Ich denke ich bin meinen Kindern ein gutes Vorbild und versuche Ihnen in jeglicher hinsicht gerecht zu werden sein es was Ihre wünsche oder Freizeit oder auch der Kuschel und spielspaß faktor betrifft das mal zu meiner Seite.Nun zum Vater meiner Kinder: Er zahlt mal regelmäßig (jedoch dann nicht den Unterhalt den er zahlen sollte, ich bekomme von Ihm 270 Euro für beide Kinder) und auch gab es Monate in all den Jahren wo er nicht zahlte.Nun wohne ich ca 450 Kilometer weit weg und habe Ihm das angebot gar gemacht die Kinder zu bringen in den Ferien und sie abzuholen wenn er für die Spritkosten aufkommt (da wir nichts davon alten das die Kinder mit dem Zug alleine fahren).Trotzdem das ich arbeite und ich meine die kilometer brumme ich auch auf mein Auto drauf beschwert er sich und stellt mich als schmarotzerin dar.Nun frage ich mich doch tatsächlich was an dem ganzen recht oder unrecht ist bin ich schmarotzerin „Nein“ ich denke nicht!Es mag solche Väter und solche geben genauso wie s solche Mütter und solche gibt ich finde nur es sollte fair und gerecht sein sei es dem ERx Partner aber vor allem den Kindern gegenüber!!!

    ps. Ich warte immer noch drauf das er seinen Unterhaltspflichten nachkommt geschweige den das er sich als Vater benimmt und nicht nur so aufführt.

  18. Bernd

    Liebe Mütter & arme Väter,

    ich bin auch in der Situation das ich um mein Umgangsrecht wahrnehmen zu können und meinen Sohn über das WE zu mir zu holen GEZWUNGEN jeweils 1.000 km zu fahren. Dies bedeutet das ich im Monat 4.000 km mit meinem privaten Auto fahren muss und die vollen Kosten zu tragen habe! Jeder der rechnen kann, wird jetzt die Hände über dem Kopf zusammen schlagen!

    Dies tue ich nur aus einem einzigen Grund!

    WEIL ICH MEINEN SOHN ÜBER ALLES LIEBE & IHN NIEMAND GEFRAGT HAT OB ER VON SEINEM PAPA WEG WILL! (dafür ist er noch zu klein)

    Daher finde ich es gut, dass die „Gegenseite“ sich diese Kosten anrechnen lassen muss! Darüber hinaus stimme ich mit meinen Vorrednern überein, welche sagten das wir keine Kühe sind … wie war das mit der Kuh die ich melken kann …?

    In diesem Sinn … für die nächste Generation, denn wenn wir uns gegenseitig kaputt machen legen wir den besten Grundstein, dass unsere Kinder es nie besser lernen!!!!

  19. Bianca

    Hallo,
    ich habe auch das Besuchrecht für meine Kinder, diese wohnen 350 Km weit weg. Ich zahle fleissig Unterhalt. Die Kinder hole ich immer mit dem Zug alle vier Wochen. Dieses kosten ca. 150,-€ im Monat. Dazu kommt die Bahn Card mit 220,-€ jählich. Mein Ex weigert sich jedoch die Kinder mal zum Bahnhof zu bringen oder sogar meinen neuen Partner, den die Kinder schon seit fünf Jahren kennen und auch das Jugendamt kennt, mitzugeben. Da ich schwanger bin und aufgrund von vorzeitigen Wehen die Kinder nicht selbst holen kann, sollte mein jeziger Mann die Kinder holen. Das wurde aber von meinem Ex verweigert. Das Jugendamt sagt, da können die nichts machen. Auch die Fahrtkosten müsste ich selber tragen, wobei mein Ex in Saus und Braus lebt.

  20. RA Thomas von der Wehl

    @Bianca

    entsprechend dem oben zitierten Urteil sollten Sie einen Fachanwalt aufsuchen und mit Ihnen besprechen, inwieweit die Fahrtkosten möglicherweise den Unterhalt beeinflussen.

    Sollte ihr Mann sich weiterhin weigern, die Kinder einer vertrauenswürdigen Person mitzugeben, würde ich das Familiengericht einschalten. Auch dies sollten Sie mit einem Fachanwalt besprechen.

  21. caro

    Mein Mann hat aus einer früheren Beziehung (keine ehe) eine Tochter (8J.)
    Seine Tochter äußert bei fast jedem 14tägigen Besuch, dass sie gern noch öfters zum Papa kommen möchte. Darf es aber nicht, weil die Mutter es nicht will.
    Das Jugendamt hat bzw. konnte bis jetzt dem Wunsch des Kindes nicht entgegenkommen.
    Uns sind hohe Anwaltskosten entstanden, die wir uns auf Dauer nicht mehr leisten können. Alles ohne Erfolg. Das Gericht sieht keinen Anlass etwas zu unternehmen. Was kann meine Mann noch tun, um seiner Tochter den Wunsch „Papa öfters zu sehen“ zu erfüllen???

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ caro

    Wenn ein Gerichtsverfahren bereits erfolglos war und auch das Jugendamt nicht hilfreich einschreiten konnte, bleiben nur Verhandlungen mit der Mutter. Wenn diese nicht möglich sind, sehe ich auch keine Lösung.

    Allerdings werden die Wünsche der Kinder, je älter sie werden, stärker berücksichtigt.

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  23. Stefan

    Hallo zusammen,

    habe mich gerade von meiner Frau getrennt, um den ständigen Streitereien den Nährboden zu entziehen bzw. sie hat die Flucht ergriffen.

    Da sie es geschafft hat, mich am „alten Wohnort“ zu isolieren, bin ich in meine alte Heimat zurückgezogen. Der Umzug war eigentlich sogar als Familienumzug geplant und wurde sogar durchgeführt -bis meine „Ex“ plötzlich wieder auf die Idee kam, noch vor Aufstellen aller Möbel zurück zum vorherigen Wohnort zu flüchten.
    Und jetzt auch dorthin umgezogen ist.

    Jetzt muss ich täglich rund 100 km zur Arbeit und für das Umgangsrecht alle 14 Tage 4×120 km bzw. alle 14 Tage (Montags) ca. 2x25km von der Arbeit zur Wohnung meiner Nochehefrau fahren .

    Aufgrund meiner Arbeitszeiten kann ich kaum auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen und fahre deshalb mit dem Pkw.

    Meine Frage 1: Können die Fahrtkosten zur Arbeit mit der Entfernungsstrecke von rund 100 km oder muss die vorherige Entferung von rund 20 km zur Berechnung von Kindes-/ Nochehegattenunterhalts berücksichtigt werden?
    Mit welchem Kilometersatz (Entfernung/ Fahrstrecke) können diese ggf. berücksichtigt werden?

    Frage 2: Können reinrassige Werbungskosten, wie Fachbücher, Software und PC, die ich nachweislich für die Arbeit brauche, beim Unterhalt berücksichtigt werden?

    Frage 3: Wie werden ggf. Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern berücksichtigt (Gibt es einen anderen Kilometersatz als in der Steuererklärung?).

    Frage 4: Wie werden diese Kosten beim Ehegattenunterhalt (bisher Trennung – noch keine Scheidung) berücksichtigt?

    Nach der Berechnung meines Anwaltes (keine Ahnung ob er richtig rechnet) bin ich schon vor den Kosten für das Umgangsrecht so gut wie pleite, geschweige für den Unterhalt meiner NochEhefrau. Mein Auto wird bei der Kilometerleistung in 1 höchstens 2 Jahren den Geist aufgeben. Und dann?

    Herzlichen Dank im Voraus.
    Stefan

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    Ich kann Ihnen nur dringend raten, wieder in die Nähe ihrer Arbeitsstelle und in die Nähe des Kindes zu ziehen. Die Fahrtkosten werden auf Dauer keine Berücksichtigung finden können. Dabei müssen sie allerdings die unterhaltsrechtliche und die steuerrechtliche Relevanz unterscheiden.

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  25. daniela

    hallo an alle,
    also ich habe gerade mit meinem ex freund auch eine diskussion über unseren sohn (8jahre) erstens der unterhalt er hat 5 jahre gar nicht gezahlt jetzt zahlt er seit kurzem durch eine beantragte beistandschaft von mir regelmässig möchte mir aber vom unterhalt geld abziehen wenn er ihm klamotten kauft ist das denn rechtens?
    schliesslich wohnt mein sohn bei mir ich zwinge ihn ja nicht zeug zu kaufen ist doch normal das ich das mache.
    und jetzt will er nachweise haben über den unterhalt quittungen das ich das geld nur für ihn nutze. ich versteh sowas nicht anstatt sich darüber gedanken zu machen und mehr um sein sohn zu kümmern will er quittungen. ist das denn erlaubt?
    ich lebe mit 2 kindern im existenzminimum gehe nebenbei noch minijob mässig arbeiten und er lebt im luxus.
    für mich stehen immer an erster stelle die kinder ich selber gebe kaum was für mich aus.
    und dann das besuchsrecht er soll ihn alle 2 wochen nehmen für eine nacht das sind fast 80km entfernung. ich war immer nachgiebig und wenn er dann doch keine zeit hatte das wir das um ein we verschoben haben aber mein sohn hat stark adhs und braucht das regelmässige laut arzt. er ist immer völlig durcheinander wenn er von dort wieder kommt durch den stress. deshalb hab ich ihm gesagt er soll ihn doch von freitag bis sonntag alle 2 wochen nehmen dann ist es nicht so stressig für den lütschen. und vor allem weil er hier in der nähe arbeitet würde es nachm arbeiten mit aufm weg liegen aber das wäre IHM zu viel sagt er.
    laut kinderarzt würde er so aber besser zurecht kommen er braucht immer paar std zum eingewöhnen. kann ich da denn nichts machen??
    wenn es meinem sohn so nicht gut damit geht??
    ich meine es ist ja auch sein kind es wäre doch nicht zu viel sich eine nacht mehr um ihn zu kümmern. ich kann das nicht verstehen ich muss doch auch zu sehen das ich trotz 2 kinder und wohnung und allem und arbeit damit zurecht komme da kann man doch für sein eigenes kind mal nachgeben oder??
    jetzt droht er mir seit tagen und beschimpft mich und will unserem sohn den urlaub verbieten weil er ihn genau an DEM we haben möchte wo wir in urlaub fahren. darf er das denn??
    was kann ich denn tun damit das alles nicht mehr so anstrengend für mein sohn ist?
    vielen dank schonmal im voraus für ein paar vorschläge.

  26. RA Thomas von der Wehl

    @Daniela

    Ein Kindesvater, der Unterhalt zu zahlen hat, kann nicht verlangen, dass die Kindesmutter einen Nachweis über den Verbrauch des Kindesunterhalt führt. natürlich kann er von dem Unterhalt auch nicht Beträge abziehen, die er für Kinderbekleidung ausgegeben hat.

    Was das Umgangsrecht angeht, sollten Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden und dort gegebenenfalls Maßnahmen besprechen.

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  27. chris

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin seit 2 jahren von meiner Frau getrennt, Scheidung steht unmittelbar bevor, die Kinder (7 und 11) leben bei ihr. Ich habe sie bisher fast jedes Wochenende betreut (mind. 1 Tag und Nacht) u. a. auch, weil meine Frau Samstagvormittag 4-5 Stunden arbeitet, jetzt will meine Frau, da ihr das von ihrer Rechtsanwältin geraten wurde (das sei das Beste für die Kinder), dass die Kids nur noch jedes 2. Wochenende bei mir sind. Da sie aber Samstagvorm. von 09.30-14.30 arbeitet, wären die Kinder in dieser Zeit allein. Lediglich eine ältere Dame, die mit in dem 2-Familienhaus wohnt ist als Ansprechpartner für die Kinder da, in ihrer eigenen Wohnung sind die Kids alleine.

    Sie könnten theoretisch 5 Stunden fernsehen oder Gameboy spielen, ohne dass es jmd. merkt und aus Erfahrung mit meinen Kids weiß ich auch, dass sie ein Ende bei diesen Dingen nicht finden.

    Ich könnte die Kinder in dieser Zeit nach wie vor betreuen, für die Kinder ist das lediglich mit einer 20 minütigen Fahrt zu mir verbunden, da meine Frau bei mir in der Nähe arbeitet.

    Genau dagegen ist aber meine Frau, da sie der Meinung ist, die Kids kämen alleine zurecht, aber ich sehe das ein bißchen anders und mache mir Sorgen um die Kids, da der Große eh schon sehr unter der Situation leidet.

    Wie könnte eine Entscheidung des Jugendamtes aussehen? Letztendlich geht es doch um die Kids.

    Mit freundlichem Gruß

    chris

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    Die Behauptung, eine Rechtsanwältin solle geraten haben, es sei für die Kinder besser den Vater nur alle 2 Wochen zu sehen, halte ich für vorgeschoben. Ich kann beurteilen, was Ihre Frau damit erreichen will. Auch eine Entscheidung des Jugendamtes ist nicht vorhersehbar. Ich würde mich aber mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und dort ihre Position klarmachen, damit das Jugendamt dies der Kindesmutter vermitteln kann. Natürlich ist es besser, wenn der Vater die Kinder in der Abwesenheit der Kindesmutter betreuen kann, als eine Nachbarin.

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  29. chris

    Hallo Herr von der Wehl,

    eine Frage bitte noch:

    Wir haben damals gemeinsame Konten für die Kinder angelegt, deren Unterlagen bisher noch in meinem Besitz sind. Jetzt fordert die KM die Herausgabe, da sie der Meinung ist, das Geld gehört dahin, wo auch die Kids leben. Auf diesen Konten sind aber zu größten Teil Gelder aus meiner Verwandtschaft und ich möchte ebenfalls wissen, was sie mit dem Geld vorhat. Darauf lässt sie sich nicht ein. Ich bin ja bereit die Unterlagen ihr auszuhändigen, aber das Geld aus meiner Verwandtschaft für die Kids möchte ich verwalten, da die KM in der Vergangenheit mehr ausgegeben hat für Urlaub (ohne Kids) und ihre Klamotten, als sie zur Verfügung hatte. Kann ich gezwungen werden, sämtliches Vermögen der Kids rauszugeben. Wir haben beide das Sorgerecht und somit auch die Vermögenssorge.

    Traurig, dass ich mich mit so etwas überhaupt befassen muss, aber wozu erwachsene Menschen nach einer Trennung fähig sind…

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    wenn beide Elternteile sich darüber einig waren, dass die Gelder auf den Konten nur den Kindern zustehen sollen, hätte die Kindesmutter kein Recht die Herausgabe der Unterlagen zu verlangen.

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  31. Anton

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe eine Tochter (16 J.) die ca. 100km von mir entfernt wohnt. Sie besucht mich regelmäßig alle 2 Wochen. Da sie mit der Bahn fährt fallen monatlich Fahrtkosten von ca 50€ an. Ich frage mich, ob ich die Kosten zusätzlich zu den 450€ Unterhalt die ich monatlich leiste, tragen muß, oder ob dafür das Kindergeld herangezogen werden kann.

  32. Ines

    Was ist, wenn der KV behindert ist genauer gesagt gehbehindert? Wer trägt dann die Fahrtkosten? Ziehe mit meinen beiden Kindern ca. 100 km weg, weil ich von meinem neuen Lebenspartner ein weiteres Kind erwarte. Umgang lief bis jetzt begleitend durch eine Sozialpädagogin. Sie meinte, ich müsse dem KV die Kinder bringen und auch die Kosten tragen. KV zahlt keinen Unterhalt. Ist das richtig so?

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ ines

    ich kann in diesen Zweifelsfällen keine abschließende Meinung kundtun. Es hängt sehr viele von den Einzelheiten des jeweiligen Falles ab. Die Meinung der Sozialpädagogin wird sicherlich nicht die alleinige Wahrheit sein. Grundsätzlich kann die Kindesmutter hinziehen, wohin sie möchte. Es kommt allenfalls in Betracht, dass ein Teil der Umgangs Kosten des Vaters aus dem Kindergeld zu bezahlen sind. Dies wiederum wird schwierig zu begründen, wenn der Kindesvater noch nicht einmal Unterhalt zahlt.

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  34. Steffie

    Guten Tag Herr Wehl,

    der KV meines sohnes 2jahre,zieht nun nochmal um wegen seiner Freundin(ca.120km von uns entfernt),da liegt meine Wohnung nicht mehr „auf dem Weg“ wie letzten 2 jahre.(wo es ca 160km waren)Nun verlangt er,das ich ihm auf der Autobahn entgegen komme ca. 80km insg. hin und zurück.Und das Freitags fix nach Arbeit natürlich.Ich arbeite Vollzeit und bin Alleinerziehend…..wie ist da die Rechtslage,muß ich ihm ntgegen kommen???
    Auch wenn ich bald umzeihen muß wegen Arbeit(100km)weiter???
    Er holt den Kleinen alle 14Tage von Freitag mittag bis Sonntag Nachmittag.

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ steffie

    Der Grundsatz ist ohnehin, dass der Umgangsberechtigte selbst für die Möglichkeit des Umgangs sorgen muss. D.h., er muss das Kind abholen und bringen. Das oben zitierte Urteil habe ich zwar nicht in allen Einzelheiten gelesen, gehe aber nicht davon aus, dass es sich auch auf die Fälle bezieht, in denen der Umgangsberechtigte selbst weit weg von seinen Kindern zieht.

    Vieles ist die Verhandlungssache zwischen den Eltern, die immer das Wohl der Kinder im Auge haben sollte.

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  36. Steffie

    Danke für die Antwort,ich bin total verunsichert und der KV droht mir wieder mit dem Anwalt durchzusetzten das ich ihm beim Umgang die hälfte entgegen komme.
    Das macht mich völlig fertig so ein Sinnloser Stress!!! Haben ja extra wegen den Fahrten und weniger Stress für den kleenen alle 14 Tage das ganze WE Umgang.Weißnicht was der KV noch will!?
    Aber was ist wenn ich nochmal Umziehe wegen Arbeitsplatz oder neuen Parter,muß ich Ihm da die km entgegen kommen beim abholen an den Umgangs WE???

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ steffie

    lassen Sie sich von den Drohungen nicht einschüchtern. Notfalls muss der Vater eben sein Glück bei dem Familiengericht versuchen. Das Gericht wird dann schon klären, wer was zu tun hat.

    Es bleibt immer noch bei dem Grundsatz, dass der Umgangsberechtigte für den Umgang Sorge zu tragen hat. Die Kindesmutter hat zudem das Recht, da jeder Mensch in Deutschland die Freizügigkeit besitzt, dahin zu ziehen, wohin sie möchte. Auch wenn dem Vater dies das Umgangsrecht erschwert. in diesen Fällen gibt es allenfalls eine Diskussion um die Höhe des Unterhaltes und die Verwendung des Kindergeldes. Natürlich muss bei hohen Umgangs Kosten des Vaters berücksichtigt werden, wenn er Unterhalt zahlt, dass dies seine Belastung deutlich erhöht.

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  38. Steffie

    Danke…Herr von der Wehl, das beruhigt mich erstmal.
    Naja Unterhalt wird denk ich nicht nochmal deswegen berechnet,da der KV ab nächtes Jahr Familienzuschlag von der Bundeswehr vonn 211Euro erhällt und da sin sicher di ie Spritkosten gedeckt!!

  39. Mareike

    Hallo!
    Ich habe da mal eine Frage. und zwar ist der Vater von meiner tochter im juli gute 200 km weit weg zu seiner Lebensgefährtin gezogen. Als er noch hier bei uns in der Nähe gewohnt hathabe ich meine Tochter alle 2 Wochen zu ihm gebracht, kann das aber aus Kostengründen bei der Entfernung nicht mehr. Nun möchte der Vater das ich unsere Tochter gut 100 km zu einem Parkplatz fahre um mich dort mit ihm zu Treffen und unsere Tochter dort zu „übergeben“. Ich finde diese regelung nicht so gut. Wie kann ich ihm klar machen das es für unser Kind nicht so gut ist diese Lösung, oder bin ich da zu engstirnig. Was haltet ihr von der Lösung???
    Bitte um schnelle Hilfe

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ mareike

    es gilt der Grundsatz, dass der Umgangsberechtigte sein Umgangsrecht ausüben muss, d.h., dass er das Kind holen und bringen muss. Dies gilt umso mehr, wenn der Vater aus eigenem Entschluss so weit weg von seinem Kind gezogen ist.

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  41. henrik

    Habe folgendes Problem meine ex Freundin verhindert den Kontakt zu meinem 1 Jahre alten Sohn und ich weis nicht in weit ich das Recht habe ihn zu sehen desweitern glaube ich nicht das ich vor Gericht eine Change habe da sie mich dort als Schläger hingestellt hat unteranderem hat sie unter meineid falsch ausgesagt ich weis nicht was ich nun noch tun soll um meinen kleinen zu sehen es belastet mich sehr

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ henrik

    Das Umgangsrecht eines Vaters wird nur in ganz krassen Ausnahmefällen total verweigert. Ich würde raten, die persönliche Beratung eines Fachanwaltes für Familienrecht in Anspruch zu nehmen, um zu klären, ob ein Antrag auf Gewährung von Umgang Aussicht auf Erfolg hat.

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  43. Steffie

    Guten Tag Herr Wehl,
    wie kann ich mich denn schützen????
    KV macht Urlaub wie Er möchte u verlangt öffters den Kleinen2Jahre deswegen aus der Kita zu nehmen.Aber,das die Kita im Jahr so oft zu hat,das ich das mit meinem Jahres Urlaub allein gar nicht abdecken kann,wird von KV missachtet.
    Nun war wieder so ein streit denKleinen Do. schon zu holen,nach ewig hin u her,sagte ich ja,aber erst wenn ich feierabend 16.30Uhr hab zum abholen,da verlangt KV ich soll ihn in der Mittagspuase holen für ihn!!!Und das er dem kleinen die angeblichen vorenthaltungen (Umgang) von mir später erzählen will was für eine schlechte(nicht Vater interessierte) Mutter ich bin.Seit der Geburt,werden zu Anlässen ALLE Geschenke die mein Kind von KV Seitens Fam. einbehalten u wird immer gesagt das darfst du nur bei uns haben wenn du mit kommst usw…..Ich finde das nicht in ordnung desto älter er wird um so gemeiner ist das füt den Kleinen.
    Die Regelung ist bei uns:Alle 14Tage von Fr.13,30Uhr bis So.16,30Uhr ich finde das in dem Alter ok….Oder nicht?!
    Ich weiß nicht mehr weiter!Hab Angst das er mein Kleinen so sehr beeinträchtigen will und mit Materiellen Sachen vor allem um mich schlecht da stehen zu lassen!!
    So unfair auf dem Rücken des Kleinen jedesmal.

  44. Steffie

    Ach ja….aus der Kita darf KV ihn nicht abholen,da er einfach so immer da auftaucht auch anruft,ich alles selber trage,mache und zu sehen muß. Und KV den Kleinen immer dann holt wies ihm passt und wenn immer Familienfeiern sind!
    Da Geburtsatg und dort…ständig soll ich mich danach richten wie alle in der Fam. des KV Feiern. Das ist nicht ok.
    Denn das WE ist eigentlich ja für Kind und Papa und nicht IMMER da Party und da….
    Oder reagier ich überzogen?

  45. Anke

    Ja, ich denke du reagierst etwas überzogen.

    Ein einfacher Anruf bei der Kita und das O.K., dass der Vater den Kleinen am entsprechenden Tag abholen darf, reicht doch aus, dass du dort nicht persönlich erscheinen musst. Es geht doch nur darum, dass es unter Absprache erfolgt.

    Die Tage an denen die Kita geschlossen hat und zu denen er dir den Kleinen nicht abnimmt, sind höchstens eine finanzielle Frage bezüglich berufsbedingte Kinderbetreuungskosten, an denen er sich über den Unterhalt hinweg ggf. auch mitbeteiligen müsste.

    Da der Kleine auch etwas zu spielen braucht, wenn er alle 14 Tage bei ihm ist, ist es denke ich auch O.K., wenn er dieses Spielzeug bei sich behält. Für Speilzeug zu Hause bekommst du ja Unterhalt. Er muss dagegen für alle Kosten die er im Rahmen des Umgangs mit seinem Sohn hat noch zusätzlich aufkommen.

    Und wie der Kindsvater seine Wochenenden mit seinem Sohn gestaltet ist ihm überlassen, er kann auch auf Familienfeste mit ihm gehen.

    Sei doch froh, dass sich der KV in größerem Maße um seinen Sohn kümmert als er es müsste, ist doch auch schön für euren Sohn bei einem Elternteil sein zu können anstelle in der Kita.

  46. Steffie

    Ja wenn er das vorzugsweise auch macht wenn die Kita geschlossen hat ist das ja auch ok…ich muß immer zu sehen wie ich da mein Sohn unter bekomme wenn der Urlaub nicht ausreicht.
    Das spielzueg ist ja auch kein thema….ich geb auch immer genügend mit. Aber was mich stört ist das der kleine nix mit nehmen darf wenn er das möchte….sind ja nur lapalien,aber das schlimme ist immer der ton und die unterstellungen von Ihm….er macht und will mich schlecht machen.
    Was das nur soll?
    Will doch auch nur meine ruhe haben….das Geregelte ist kein thema wenns nicht ständig verschoben wird.
    Gut bei mir ists nur wenn der kleene krank ist..logisch

  47. Marie

    Hallo zusammen,

    auch ich hab ein Problem welches ich euch gerne Schildern möchte. Vielleicht wisst ihr ja einen Rat. Mein exmann und ich sind jetzt seit 3 einhalb Jahren auseinander (geschieden wurden wir dieses Jahr im Mai). wir haben gemeinsam eine dreieinhalbjährige Tochter. Für die ich Besuchsrecht habe. Leider findet mein exmann immer wieder eine Lücke wie er sich raus finden kann. Ich darf meine Tochter einmal im Monat für ein Wochenende sehen und jeweils die hälfte der Ferien. (Gerichtlich Festgelegt)
    Bei dem ersten Besuchskontakt fing es schon an das er darauf bestanden hat dass mein Lebensgefährte und ich bis 16 Uhr bei ihm sein sollten. Jedoch war er in Kenntniss darüber das diese Zeit für uns nicht schaffbar ist, da mein Lebensgefährte bis 15 Uhr arbeiten muss (und ich nciht motorisiert bin) und wir 300km entfernt wohnen. Am Ende standen wir mit leeren Händen da, weil er die kleine ja schon im Bett wgewesen wäre.
    Beim zweiten Termin genau das selbe. Jetzt kamen die Herbstferien er verweigert mir das recht meine Tochter mit zu nehmen weil wir sie ja nicht gesehen haben zwischen durch.
    Als ich umhilfe vom Jugendamt bat hieß es er sei damit im recht.
    Jetzt kommts aber noch dicker. Ich habe zum 15.10. eine stelle angenommen und muss nun jeweils Freitags und Mittwochs. Das heisst ich kann die Wochenenden nicht mehr meine Tochter sehen. Da ich mit absprache des JA bei uns darüber einig bin das in dem alter , ein wochenend kontakt von samstag bis Sonntag mit der langen fahrtzeit viel zu stressig sind. Zudem müssten wir um 14 uhr bei ihm sein. Allerdings ist das mit der Bahn(da ich dann alleine fahren müsste) nicht schaffbar die Fahrtzeit von mir zu ihm via Deutsche bahn beträgt 9 Std er weigert sich mir da hingehend entgegen zu kommen. Jetzt haben das JA und ich eine Regelung abgesprochen und mein Exmann weigert sich immer noch diese einzuhalten. Da er der meinung ist dass diese regelung nicht dem Kindeswohl dient. Und ich mich ja erstmal bei Ihm bewähren müsse.
    Mein Lebensgefährte, das JA und ich wissen einfach nicht mehr weiter.
    Wisst ihr einen Rat?

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ marie

    einen konkreten Rat kann ich in ihrem Fall nicht geben. Sie sollten sich an eine Fachanwalt für Familienrecht wenden und gegebenenfalls einen neuen Antrag auf Regelung des Umgangsrechtes bei Gericht einreichen.

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  49. Sanne

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    eine Fage,muß der KV die Änderung (Erhöhung)der Düsseldorfer Tabelle 2010 selbständig beachten?
    Und auch sofort übernehmen,oder muß vorher wieder alles neu berechnet werden???

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ sanne

    Dies hängt davon ab, ob ein so genannter dynamischer Titel vorliegt oder nicht. Ein dynamischer Titel berücksichtigt von vornherein die möglichen Erhöhung in der Düsseldorfer Tabelle. Sollte der Titel nicht dynamisch sein oder gar kein Titel vorliegen, wäre zu prüfen, ob die Wesentlichkeitsgrenze erreicht ist. Es wird nur dann mehr Unterhalt geschuldet, wenn der Mehrbetrag mehr als 10% des ursprünglichen Betrages ausmacht.

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  51. Sanne

    Hm….nach der Geburt wurde eine Urkunde vom Jungendamt gemacht wo alle 2 Jahre neu berechnet wird. Letzten Sommer wurde neu berechnet,aber keine neu Urkunde aus gestellt oder nach getragen,da kam nur nen Brief ins Haus….von daher haben wir da jetzt keine ahnung ob die neue erhöhung gezahlt werden soll oder wie das läuft. Wollen ja kein stress u alles wies sein soll.

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ sanne

    ich kenne den Titel nicht. Fragen Sie doch einfach beim Jugendamt nach.

    Da die letzte Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle in der Regel mit einem Wert von ca. 13% einhergeht, sollte auch bei einem nicht dynamischen Titel die Wesentlichkeitsgrenze überschritten sein, so dass der Unterhaltsverpflichtete die Erhöhung zu zahlen hätte.

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  53. Sanne

    Achso ok,danke Ihnen…

  54. Steven

    Hallo,
    bei mir wurde in einem (für mich sehr schlechten Vergleich, den ich nur aufgrund der Befristung des Ex-UH angenommen habe) Vergleich ein Festbetrag für den UH an meine Ex vereinbart, der KU aber dynamisch bei 105% der DDT. Gleichzeitig wurde der Gesamtbetrag aber eigentlich durch den Selbstbehalt begrenzt. Wie verhält sich das nun mit der Erhöhung der DDT-Beträge. Bleibt die Gesamtsumme gleich und es ändert sich nur das Verhältnis BU zu KU oder müsste ich grds. den Mehrbetrag nach den neuen Tabellensätzen bezahlen (was ich allerdings praktisch nicht kann). Ich hatte nämlich heute morgen schon ne mail im Postfach, was ich jetzt mehr an sie zu zahlen hätte.
    Muss ich, wenn sie auf die höhere Zahlung besteht eine Abänderungsklage anstre-ben – wenn ja mit welchen Aussichten?

    Danke!

    An ALLE anderen (meist) Frauen hier:
    Eure Probleme müsste meine EX mal haben, dann würde sie vielleicht merken, wie gut es ihr geht und das es viel wert ist, wenn MANN viel ausbezahlt hat und weiter zahlt, die Kinder oft bei sich hat, ihre Umgebung so lässt wie sie war, sich kümmert und seine Kinder liebt und und und…ABER LEIDER: Gier frisst Hirn!

    Es ist zumindestens schön zu lesen, dass es offenbar auch vernünftige Ex-Frauen gibt, die noch Selbstachtung haben und nicht nur alles so viel wie möglich wollen – auch wenn mir das nicht hilft.

  55. thomas

    hallo,

    kurze zusammenfassung meiner geschichte 🙂

    habe schon vor paar tagen hier geschrieben.die fakten sind:

    – tochter (7 jahre,wohnt bei mutter)
    – ich verdiene seit drei monaten
    – verdienst monat 1 beträgt 490€
    – verdienst monat 2 beträgt 1300 (incl. 200€ nachzahlung fürs praktikum im monat 1)
    – verdienst monat 3 beträgt 1150 (das ist auch der erwartete durschnitt)

    die gute frau vom sozialdienst hat als durschnitt allerdings nur monat 2 und 3 genommen (1240€) und nur 60€ an fahrkosten berechnet.somit muss ich 257€ zahlen.
    ausgehend vom dezember müsste ich also:

    lohn 1150
    unterhalt – 257
    sprit – 180
    rate bereits gezahlter unterhalt – 20

    bleiben also 690€ 🙂 260 stunden arbeit und 690€ übrig 🙂 hurra 🙂
    jetzt kann ich so langsam die väter verstehen,die lieber zu hause sitzen und den staat für das kind zahlen lassen 🙂

    ich werde allerdings nicht kündigen und suche rat bei einem anwalt.vielleicht kann der der tante erklären,dass 690€ wirklich zu wenig ist 🙂

  56. thomas

    oh,sorry 🙂 ich sehe gerade,dass ich in einem anderen beitrag gelandet bin.entschuldigung 🙂

  57. Stiefmama

    Hallo Herr von der Wehl,
    hallo liebe Forum-mitleser/innen,

    vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben, wie mein Mann und ich uns verhalten können/sollen.

    Mein Mann hat eine 7 jährige Tochter, die bei uns lebt, die KM hat ein 14 tägiges Umgangsrecht, welche per Anwalt festgeschrieben wurde.

    Es kommt nun verhäuft vor, dass die KM am Sonntag eine SMS schreibt und mitteilt, dass sie krank sei und die Kleine nicht nach Hause bringen wird (auch so als Feststellung).

    Wir wohnen zwar nur ca. 10 km auseinander, KM hat kein Auto, müßte also mit Bus kommen. Da sie aber seit über einem halben Jahr nicht einmal mit dem Bus gekommen ist, sondern sich hat immer von Freunden fahren lassen, liegt es ja sehr nahe, dass sie einfach keine Lust hat ihre Wohnung auf einem Sonntag zu verlassen, zumal es ja sehr verschneit war die letzte Zeit…, wenn sie nicht gefahren werden kann.

    Wie kann man dem entgegenkommen, da wir unser Leben ja auch planen wollen. Und wozu gibt es sonst eine Regelung, wenn sich an diese nicht gehalten wird?
    Die KM blieb bei ihrer Einstellung, dass sie angeblich das Haus aufgrund von Fieber nicht verlassen könnte. Letztes Mal hatte sie Durchfall, dann mal Kopfschmerzen etc.
    Wir haben die Kleine dann, weil sie auch nicht eine Nacht länger dort schlafen wollte, mit dem Auto abgeholt.

    Wie sollte man in so einer Situation reagieren, unser damaliger Anwalt meinte, dass man sich den Umgangsberechtigten auch erziehen müsste, damit sich alle an die Regeln halten.

    Wir sagten ihr auch, dass sie die Kleine in ein Taxi setzen sollte, welches sie aber auf keinen Fall aufgrund ihrer Muttergefühle will.

    Hat jemand einen Rat?
    Vielen Dank!

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ stiefmama

    ich wäre in diesen Fällen ein Freund pragmatischer Lösung. Eine rechtlich früher Sie befriedigende Lösung gibt es ohnehin nicht.

    Da die Kindesmutter kein Auto hat, und die Umgangs Kontakte für sie daher relativ beschwerlich zu händeln sind, würde ich vorschlagen, generell zu vereinbaren, dass das Kind von der Mutter geholt und von dem Vater wieder abgeholt wird. Damit würde sie auch die vorhandenen Querelen vermeiden.

    Natürlich wäre es grundsätzlich so, dass die UmgangsBerechtigte für das abholen und zurückbringen der Kinder verantwortlich ist. In Einzelfällen haben Gerichte aber auch schon anders entschieden.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  59. Sanne

    Guten Tag Herr RA,

    wenn ich den KU von einem RA berechnen lasse,was wäre das denn für kosten für mich?
    Ich habe nie Betreuungsunterhalt verlangt vom KV für mich und habe auch keine sonderzahlungen bekommen in der schwangerschaft….
    also hoffe ich das im Gutmütigem sinne meines Kindes handel(KU) und nicht zusätzlich was wollte vom KV.
    Hab angst vor dem ganzen Stress….aber ,ihn interessiert die erhöhung der D-Tabelle nicht u zahlt auch nicht die Erhöhung. Die Urkunde vom JA war geschr. auf mind.Unterhalt 196Euro 10/2007 alle 2 Jahre neuberechnung steht darauf,KV hat die erhöhungen DT selbst bis her nicht beachtet.
    Hätte das folgen für ihn?

  60. Anke

    Wenn in der Urkunde der genaue Betrag steht, dann bleibt der so, bis die Urkunde geändert wird, egal ob sich zwischenzeitlich die DDT geändert hat. Das ist dann ein statischer Titel.

    Nur bei einem dynamischen Titel müssen die Änderungen der DDT berücksichtigt werden.

    Es ist also korrekt, dass er die Änderungen der DDT nicht beachtet hat.

    Da die 2 Jahre jetzt aber um sind und das ja ein statischer Titel ist der angepasst werden muss, damit es im Zuge der Inflation auch mehr Geld geben kann, kannst du jetzt ruhigen Gewissens eine Neuberechnung einleiten.

  61. Sanne

    Danke Anke,

    kann man die Urkunde denn ändern lassen auf dynamischen Titel??
    Bei der letzten Neuberechnung des JA im letzten Sommer,wurde nix in die Urkunde getragen,sondern geschah alles über den Postweg ohne Unterschriften oder ähnliches.

  62. Anke

    @Sanne,

    das musst du dann beim Jugendamt sagen. Es würde in der Formulierung dann kein fixer Betrag sondern eine Prozentzahl angegeben, anhand der sich der Unterhaltsbetrag aus der jeweiligen aktuellen DDT entnehmen lässt.

  63. Sanne

    Mhm…alles kompliziert,
    ich dacht ja schon darüber nach (aber angst vor stress) das über anwalt alles mal prüfen zu lassen.
    Da einige Zahlungen vom KV damals nicht eingerechnet wurden und sein gehalt nicht immer gleich ist. Und in der Spalte von der JA Urkunde wo das datum der Neuberechnung steht,steht 143% ich hab auch null Beratung bekommen und bin völlig Blauäugig immer im Glauben und hoffe alles ist korekt…
    Wissen Sie evtl. was mich das berechnen beim RA kosten könnte?
    Ich frag ja nur weil ich unsicher über die korektheit bin die gelaufen ist und die ständige zerrerei ob DDT beachtet werden muß oder nicht….Will nur endlich mal klarheit und das das Streit thema endlich vom Tisch kommt.

    aber ich Danke Ihnen für Ihre Auskunft,hilft mir schon mal etwas weiter.

  64. Anke

    Da würde ich erst mal beim Jugendamt nachfragen, was genau die da machen.

    143% entsprächen ja der Stufe 8 bei einem Nettoeinkommen von 3901 – 4300 EUR.

    Die 193 EUR haben dagegen der ersten Unterhaltsstufe bei bis zu 1500 EUR Netto entsprochen.

  65. Sanne

    @Anke..

    So bin jetzt schlauer… 😉
    Es ist ein Dynamischer Titel,also immer anzupassen?!
    Und die 143% sind von einer alten Ost-Urkunde…die aber schon angelichen wurde und somit zu beachten….Berechnung sind alle 2Jahre neu….

  66. Moni

    Hallo lieber Herr von der Wehl,

    auch bei uns gibt es leider viel zu viele Streitigkeiten.

    Ich bin nach Trennung in meine alte Heimat 350km vom Vater entfernt gezogen. Anfangs, als er regelmäßig Unterhalt zahlte, haben wir uns in der Mitte getroffen. Später er zahlte wann er wollte bin ich ihm nur noch 1/3 entgegengekommen. Jetzt zaht er seit Januar gar nichts mehr und so weigere ich mich überhaupt noch 1 km für ihn zu fahren. Ich habe gehört, er hat eigenverschuldet nun seine Arbeit verloren. Somit habe ich nun den Unterhalt bei der Unterhaltvorschuskasse beantragt. Er wird nun auch unter dem Selbstbehalt liegen. Dass ich ihm nicht entgegenfahren muss habe ich oben schon in einigen Beträgen gelesen. Aber wie ist das mit der Kostenbeteiligung, wenn ich eh nur Geld vom Jugendamt bekomme (ist noch nicht bestätigt) – was ja nun auch noch weniger ist als die erste Stufe der Düssedorfer Tabelle (Abzug volles Kindergeld.) Kann es mir passieren, dass von dem Geld auch noch was gekürzt wird, damit er seine Kinder sehen kann? Ich gehe arbeiten, habe sogar 2 Jobs, damit ich den Kindern alles ermögliche kann (Sportverein, Klassenfahrten, Schulgeld etc.) Kann es sein, dass ich dann auch noch ihn unterstüzen muss?? Eigentlich tut es mit nur leid für die Kinder, die nun Ihren Vater nicht mehr sehen… ist schon eine wirklich verzwickte Sache :-((
    Lg Moni

  67. Jenius

    Hallo! Für mich als für die Frau der zweiten Ehe ist die Umgangswochenende mit der Kinder meines Mann ein Horror. Ich finde es ist ein Witz, dass sie bei uns überhaupt übernachten sollen. Die Kinder kommen von seiner Mutter (die 1ste Frau meines Mannes) und passen gar nicht in unsere Tagesabläüfe! Jeder 14 Tage habe ich nur schlechte Laune und schmutziges Haus. Abgesehen davon wie viel mein Mann als Unterhalt für die Kinder und die Exfrau zahlt. Dazu kommen noch viele teuere Geschenke und den Urlaub im Ausland 2 mal pro Jahr. Eigentlich koennen wir uns es nicht leisten aber ‚zum Wolle der Kinder’…. Klar, dass die Mutter teilt die Urlaubskosten NICHT. ausserdem gibt es noch „sehr hoffliche“ Emailwechsel zwischen die eiden Exehegatten und danach ist mein Mann ganz genervt. Jetzt werde ich mein eigenes Kind bekommen und ich frage mich wie das Leben in solche Umstände weiter geht? Also, als zweite Frau bist du total benachteiligt in der Ehe. Gibt es überhaupt die Rechte der Frau aus der zweite Ehe?

  68. Simmi

    Guten Tag Herr von der Wehl

    Wie läuft das denn mit Betreuungsunterhalt ab??
    Ich habe meine Elternzeit verkürzt um wieder arbeiten gehen zu können,habe in der Elternzeit kein Betreuungsunterhalt vom KV (nicht Verheiratet gewesen) geltend gemacht.
    Nun läuft mein Befristeter Arbeitsvertrag aus und ich bin immer noch auf der Suche nach einem geeignetem Arbeitsplatz.
    Unser Sohn ist 2007 geb.
    Muß KV nun Kindergarten oder BEU für mich bezahlen(wie lange Anspruch in der Regel/Vorraussetzung??) wenn ich noch keine Arbeitsstelle gefunden habe???
    wie verhält sich das denn da??
    Er ist Berufssoldat und seit 2Jahren in Neuer Lebensgemeinschaft.
    Vielen Dank im Vorraus für Ihr bemühen.

    Mit freundlichen Gruß

    Sanne

  69. jenni

    immer wird auf männern rum gehackt!!!
    seid 2 jahren bin ich mit meinem freund zusammen der eine 4 jährige tochter hat!
    nach 2 monaten in denen wir zusammen waren machte sich seine ex aus dem staub und seine tochter lebt seitdem bei uns!
    sie zahlt keinen unterhalt und meldet sich höchstens 1 mal alle 4 monate!
    also es gibt auch frauen die nix in der birne haben!
    aber immer rum heueln davon wirds auch nicht besser!!!!!!!!

  70. Simone

    Guten Tag Herr Wehl,
    eine kleine Frage….Ich 27 beginne eine 2 Ausbildung da ich als Alleinerziehende nicht verheiratet gewesen,in meinem erlernten Beruf wieder arbeiten kann(Arbeitszeiten)…

    Nun meine Frage…Anträge Sozialamt laufen gerade…wegen KITA kosten übernahme usw..
    Wird da alles übernommen oder muß ich KV informieren das er Essensgeld/Spielgeld ähnliches übernehmen soll???!!
    Bin grad unsicher…unser gem. Sohn wird jetzt 3 jahre alt und nächstes jahr wollte ich ihn bei einer sportlichen aktivität anmelden (Ferein)…
    übernimmt das das Amt??? oder wer???
    Evtl. kann mir jemand aus Erfahrung was sagen…

    Vielen Dank im Vorraus…

  71. Simone

    nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten kann…meinte ich…

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ simone

    zu den am Problematiken der staatlichen Transferleistungen kann ich nichts sagen.

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  73. Stefan

    Guten Tag Herr von der Wehl

    Privat bedingt musste ich umziehen (um die Kindesversorgung meines zweiten Kindes zu sichern, wenn ich und meine Partnerin arbeiten/ 3 Schicht-denn hier wohnen Ihre Eltern)… Nun lebe ich rund 220km von meiner Tochter aus erster Beziehung entfernt.

    Die Regelung (vorher alle 2 Wochen, wo ich aber nur 10km weit weg gewohnt habe) über 4-5 Tage..ohne Probleme… Jetzt die Regelung alle 3 Wochen Freitag-Sonntag.

    Hier fahre ich Freitag hin&zurück also 440km, das gleiche Sonntags.. Heißt: ich fahre an einem WE 880km…
    Seitens der Kindsmutter ist in keinster Weise ein entgegenkommen – das war auch früher nie so

    Per Zug geht zeitlich schon gar nicht, da ich die zeitliche Belastung für eine 7jährige doch massiv finde (mit Warte und Fahrtzeit gut 3Std)

    Bei Tankkosten wären es schon rund 120€ ohne weitere Kosten gerechnet.. dann kommen die Kosten am WE hinzu, teilweise auch Bekleidung (da die Kindsmutter regelmäßig Situationgerechte Kleidung vergisst) us usw..

    Somit komme ich in Spitzenmonaten auf 240€ Tankkosten, rund 60-90€ Versorgungskosten, 272€ Unterhalt.. Womit ich 500-600€ rechne..(was ich bisher nur mit Unterstützung meiner Lebensgefährtin schaffen kann)

    Kosten hin, Kosten her Рaber da ich eine Neuberechnung beantragen m̦chte

    Gibt es eine KM Pauschale oder sonstige Aufwendungspauchschalen, die ich anrechnen lassen kann?

  74. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    Gerichte haben entschieden, dass in solchen Fällen unter Umständen das Kindergeld für die Fahrtkosten einzusetzen wäre. Da Sie aber weggezogen sind, könnte auch dies ein Problem werden.

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  75. katja

    hallo,
    kann mir jemand sagen, wie es mit einem elternteil aussieht, der 1400 km weit weg ins ausland gezogen ist?
    muss ich als alleinerziehende die gerade mal den finanzstatus eines harz 4 empfängers hat (aber durch selbstverdientes geld) dann die reisekosten, die beträchtlich sind, vom ohnehin schon geringen unterhalt abziehen? ich kann auf die paar euro unterhalt aber nicht verzichten. außerdem ist meine tochter zu jung, um sie einfach in ein flugzeug zu setzen, es muss also immer ein elternteil mit hin und her fliegen, was die kosten verdoppelt. danke für eure antworten.

  76. RA Thomas von der Wehl

    @ katja

    die Kosten für den Umgang muss in der Regel der umgangsberechtigte allein aufbringen. Dies gilt umso mehr, wenn der umgangsberechtigte ins Ausland verzogen ist.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

  77. Mellani F.

    Guten Tag Herr RA von der Wehl,

    KV verlangt aufeinmal von mir,wenn er unser Kind abholt ich ihn selber wieder holen soll.

    Nach der Trennung bin ich 100km wegen meines Arbeitsplatzes weg vom KV gezogen. Aufgrund seiner ständigen Arbeitsortversetzungen, kam es dazu dass er an unserem neuen Wohnort immer vorbeigefahren ist (lag auf dem Weg) den kleinen zu holen und zu bringen.
    Wohnort KV: bei Jena; KM bei Bad Hersfeld; Abreitsort KV: Augustdorf ( also auf der Autobahn alles hintereinander weg)

    Nun Ziehte KV selber um in die nähe seines Arbeitsortes (Paderborn) damit er nicht imm er bis nach Jena fahren muss, aber immer noch ca.120km wie vorher auch waren von uns weg. Jetzt liegt es aber nicht mehr auf dem Weg den kleinen zu holen u. zu bringen. (wäre jetzt umweg).

    Da es mir aus finanziellen Gründen nicht möglich ist (2. Ausbildung) eine Tour hin u. rück ca. 240km zu fahren zum abholen, macht KV ein riesen trara!
    Ich bin ja einverstanden in Kassel den kleinen entgegen zu nehmen, aber dass geht auf dauer nicht.

    Vorher gings auch immer.

    KV war beruflich letztes Jahr ein halbes Jahr weg, KV holt den kleinen oft wenn sie richtung Jena fahren Familie besuchen 1 mal im Monat (kommen sie ja bei mir vorbei liegt auf dem Weg) Kein problem, solchen entlastenden fahrten komme ich entgegen und KV kann wenn sie länger in Jena bleiben wollen, den kleinen zu mein Eltern zurückbringen :ca.60km von Jena entfernt, wo ich mein kleinen dann dort selber dort abhole) Kv holt bzw hält Umgang auf 1 mal pro Monat dass ganze WE, wenn er gerne mal mehr möchte oder wegen Urlaub auch unter der woche hab ich damit kein problem.
    Kommt aber sehr selten….von ihm.

    Aber macht es nur wenn er eh hier vorbei fährt, naja ok besser als nix.

    Aber wenn er mal nicht nach Jena fährt (eine ganze weile) müsste er von der Arbeit aus den kleinen holen – KV nach hause – und wieder zu mir – KV dann wieder Arbeitsort.

    Fr. Mittag aus der Kita bis Sonntag:16 Uhr bzw je nach Absprache früher oder später, ist unsere Regelung.

    (Arbeitsort KV: Augustdorf – Kind:Rotenburg a. d. Fulda – KV zu Hause:Paderborn – Kind: Rotenburg a. d. Fulda – KV Abreitsplatz: Augustdorf)

    Darf er mir oder kann er von mir verlangen den kleinen immer bei ihm abzuholen???
    Ich kanns mir momentan nicht leisten 🙁 Sonst hätte ich damit nicht zwingend dass problem KV entgen zu kommen in Kassel zbsp. jeweils hälfte wäre dass.

    Lg

  78. Mellani F.

    Guten Tag Herr RA von der Wehl,

    KV verlangt aufeinmal von mir,wenn er unser Kind abholt, dass ich ihn selber wieder holen soll.

    Nach der Trennung bin ich 100km wegen meines Arbeitsplatzes weg vom KV gezogen. Aufgrund seiner ständigen Arbeitsortversetzungen, kam es dazu dass er an unserem neuen Wohnort immer vorbeigefahren ist (lag auf dem Weg) den Kleinen zu holen und zu bringen.
    ( also auf der Autobahn alles hintereinander weg)

    Nun ziehte KV mit neuer Lebensgef. um, in die nähe seines Arbeitsortes (auch von uns weg 120km, also keine verbesserung andere Richtung) Jetzt liegt es aber nicht mehr auf dem Weg den Kleinen zu holen u. zu bringen. (wäre jetzt umweg).

    Da es mir aus finanziellen Gründen nicht möglich ist (2. Ausbildung) eine Tour hin u. rück ca. 240km zu fahren zum abholen, macht KV ein riesen trara!
    Ich bin ja einverstanden ab und an mal die hälfte entgegen zu kommen, aber dass geht auf dauer nicht.

    Vorher gings auch immer.

    KV war beruflich letztes Jahr ein halbes Jahr weg, KV holt den Kleinen nur oft wenn sie richtung Familie fahren besuchen 1 mal im Monat (kommen sie ja bei mir vorbei liegt auf dem Weg) Kein problem, solchen entlastenden fahrten komme ich entgegen und stimme den Terminen immer zu u. KV kann wenn sie länger bei seiner Familie in dem anderen Ort bleiben wollen, den kleinen zu mein Eltern zurückbringen :ca.60km von da entfernt, wo ich mein Kleinen dann dort selber abhole).

    Kv holt bzw hält Umgang auf 1 mal pro Monat dass ganze WE, wenn er gerne mal mehr möchte oder wegen Urlaub auch unter der woche hab ich damit kein problem.

    Kommt aber sehr selten….von ihm.

    Aber macht es nur wenn er eh hier vorbei fährt, naja ok besser als nix.

    Aber wenn er mal nicht seine Familie besuchen fährt (eine ganze weile) müsste er von der Arbeit aus den Kleinen holen.

    Von Freitag Mittag aus der Kita bis Sonntag:16 Uhr bzw je nach Absprache früher oder später, ist unsere Regelung.

    Aber diese ´Wege stören ihn…ist zu viel fahrt.
    Und Anrufen tut er auch nicht mal den Kleinen, wenn er Ihn schon Wochenlang nicht abholt. 🙁

    Darf er mir oder kann er von mir verlangen den kKeinen immer bei ihm abzuholen???
    Ich kanns mir momentan nicht leisten Sonst hätte ich damit nicht zwingend dass problem KV entgen zu kommen.

    Lg

  79. Nanni

    Hallo,

    mein Verlobter zahlt Unterhalt für seine drei Kinder 9, 7 und 5 Jahre und ist jetzt zu mir und in seine alte Heimat gezogen allerdings 300 km entfernt von seinen Kindern.

    Im Moment hat er noch die Möglichkeit seine Kinder 14-tägig in der Nähe des Wohnortes der Kinder zu betreuen aber er muss das Haus dort verkaufen, da durch die Trennung Schulden entstanden sind, die er alleine trägt, da Ex-Frau Hartz4 bekommt.

    Wenn die Kinder jetzt die 300 km auch mit der Bahn fahren könnten, ab 6 Jahre ist das möglich wohl… würden dann die Reisekosten der Kinder angerechnet werden können beim Unterhalt oder nicht? Kann die Ex-Frau verpflichtet werden die Kinder zum Bahnhof zu bringen? Im Moment muss er immer die Kinder holen und auch wo die Frau weiter weg gezogen ist und er einen weiteren Weg zu ihrem Wohnort hat hat sich nichts verändert.

    Oder sagt das Gericht, dass er selber ausgesucht hat weiter weg zu ziehen und selber die Kosten tragen muss?

    lg

  80. Kathleen

    Hallo,
    mein Sohn hat einen 3jährigen Sohn. Er war aber mit der Kindesmutter nie verheiratet bzw. in einer Beziehung. Es ist eben aus einer Laune heraus passiert und ich bin nun Oma. Ich möchte den kleinen Wirbelwind auch nicht mehr missen. Er ist mir sehr ans Herz gewachsen. Mein Sohnemann hat nun aber ein Problem mit der KM. Das Besuchsrecht lief immer einseitig ab. Das heißt, dass wir 1x im Monat immer zu den Kleinen gefahren sind. Die Entfernung ca. 220 km vom Wohnort meines Sohnes. Fahrt mit dem Fernreisebus 2,5 Std nach Berlin. Dann weiter 1 Std. mit der SB nach KW und dann nochmal 0,30 -0.45 Min. mit dem Überlandbus bzw. Regiozug. Haben uns dort eine Unterkunft gesucht in dem Ort wo der Kleine gewohnt hat. Die Besuchszeiten waren immer von Freitag bis Samstag bzw. Samstag-Sonntag. Da die KM an den WE immer arbeiten musste und muss, war und ist der Kleine bei den anderen Großeltern. War alles mehr wie beschwerlich die ganze Fahrerei Aber wir haben bzw. tun das für den Kleinen Wirbelwind. Wir möchten ihn doch nicht verlieren. Die KM weigerte sich von Anfang an schon, meinen Sohn mit dem Kleinen auch einmal zu besuchen. Ihr Motto ihr könnt den Kleinen immer sehen, aber ich komme nicht. Nun ist sie in den Nachbar gezogen mit dem Kleinen. Für uns ist es jetzt mit dem Besuchen noch komplizierter geworden. Da die Fahrmöglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr eingeschränkt sind.(Land) Die KM steht jetzt auf dem Standpunkt, dass sie die Besuchszeiten festlegt und wir müssen uns danach richten. Sie offenbarte uns, dass sie alle WE bis Jahresende arbeiten muss und wir dadurch den Kleinen nicht besuchen können. Der Kleine ist zwar bei den anderen Großeltern, aber sie möchten es angeblich nicht das wir den Kleinen dort besuchen. Für uns fraglich???? Also sehen wir den Kleinen in diesem Jahr nun nicht mehr. Mein Sohn steht in Arbeit Nachtdienst und kann dann nur zu den WE nach KW fahren. (mit Fernreisebus, da er kein Auto bzw. Fahrerlaubnis hat) Ich habe zwar beides, kann aber aus gesundheitlichen Gründen dies nicht mehr nutzen. Auch auf unsere Frage, ob wir nicht mal den den Kleinen übers WE zu uns nach Lpz. nehmen können, lehnte sie ab. Das Verhältnis zwischen meinem Sohn und seinem Sohn ist sehr herzlich. Der Kleine hängt sehr an ihm. Was nachweisbar ist in Bild- und in Filmform. Also keine Alltagsfliege. Wenn wir kommen fällt er ihm auch gleich um den Hals und ruft Papa, Papa. Was können wir nun tun, damit wir den Kleinen bekommen. Das FG wollten und wollen wir eigentlich nicht einschalten.
    Das mein Sohn für die Besuchskosten (Fahrkosten) selbst aufkommen muss, ist uns schon klar. Aber ich muss mal sagen, dass sich die gesamten weit über 800,00 Euro liegen.
    (Kosten von 01 bis 011/2015). Es ist schon bald nicht mehr zu stemmen.
    Nun meine Frage, kann die KM die Besuchszeiten so einfach von sich aus festlegen, und wir müssen nach ihrer Pfeife tanzen? Und ich als Oma habe doch auch einen Besuchsrecht dem Kleinen, meinem Enkelsohn gegenüber. Welche Pflichten hat die KM dem Vater des Kindes gegenüber.

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