OLG Schleswig Leitlinien Unterhalt zum 01.01.2008

Das OLG Schleswig hat jetzt seine neuen Leitlinien herausgegeben. Für Interessierte sind diese angehängt.

leitlinien-olg-schleswig-01012008.pdf

5 Reaktionen zu “OLG Schleswig Leitlinien Unterhalt zum 01.01.2008”

  1. Trixi

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    mein Lebensgefährte hat vor ca. 2 Jahren seine Ehefrau verlassen und ist aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Er bewohnt seitdem allein eine Mietwohnung und kommt den Unterhaltspflichten gegenüber seinen Kindern (14 und 18 Jahre) und seiner Ehefrau regelmäßig nach. Das Scheidungsverfahren läuft. Wir möchten demnächst eine gemeinsame Wohnung beziehen. Auch eine Familiengründung ist mittelfristig nicht ausgeschlossen. (wobei ich beim Lesen der Kommentare schon ins Grübeln komme…) Wir sind beide voll erwerbstätig im Angestelltenverhältnis, ich habe bisher keine eigenen Kinder. Mich interessiert, ob mein Einkommen bei der Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden kann, da wir uns beispielsweise auch die Kosten der gemeinsamen Wohnung und Lebenshaltung teilen werden. Ãœber eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
    Freundliche Grüße.
    Trixi

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ trixi

    grundsätzlich nein, Ihr Einkommen spielt keine Rolle.

    Wenn aber der Lebensgefährte so wenig verdienen würde, dass er nicht einmal den Mindestunterhalt an die Kinder zahlen kann, fangen die Gerichte manchmal an spitz zu rechnen und den Selbstbehalt zu senken oder angebliche fiktive Ersparnisse durch gemeinsame Haushaltsführung hinzuzurechnen.

  3. Trixi

    Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
    Da kann ich ja doch den Schritt wagen.
    Ich habe versehentlich gerade noch einmal die gleiche Frage an Sie versandt, sorry. Ihre Antwort hat mich etwas beruhigt. Das Einkommen meines Lebensgefährten ist nicht immens, aber den Mindestunterhalt kann er tragen. Vielen Dank nochmal.

  4. Lena

    Ich möchte heute auch einmal unsere Geschichte schilder: Mein LG ist vor 8 Jahren aus dem gemeinsamen Haus seiner „Noch-Ehefrau“ ausgezogen. Hat das Haus auf sie überschreiben lassen. Ich mache es kurz. Sie wohnt also in dem Haus mit den gemeinsamen Kindern 21+17. Das ältere Kind arbeitet, das and.besucht die Schule noch. Wie allein kann sie sich das Haus finanzieren, wenn sie auf krank macht? Da steckt sicher irgendwo Geld, nur kein Richter will darüber „fallen“.Sie ist außerdem Selbstständig, belegt aber auch nur hier eine Ãœberschussrechnung an das Finanzamt. Sie sollte vor Jahren (als die Kinder alt genug wurden) wieder arbeiten gehen. Da fing es mit ihrer „angeblichen“ Krankheit ganz plötzlich an, auch hier fällt kein Richter drüber. Da sie jedoch auf Festen heftig am Tanzen ist, ist für einen Blinden zu sehen, dass sie alles nur vorspielt, um weiterhin Unterhalt vom Noch-Ehemann zu bekommen. Die Sache ist bereits beim OLG gelandet, wo nur für die Noch-Ehefrau gesprochen wird, haben wir am eigenen Leib erfahren. Niemand scheint uns und unserem RA zu glauben, dass sie gar nicht krank ist, denn wer auf den Tischen tanzt kann auch arbeiten. Wir wissen nicht mehr weiter. Es gibt mittlerweile mehrere mediz.Gutachten, die belegen, sie kann eine Dreiviertelstelle annehmen kann, dagegen legt sie dann Widerspruch ein und es geht ihr gesundheitlich noch schlechter, ein anderes GA sagt, sie kann nur noch einen Minijob annehemn, wieder Widerspruch, sie möchte ja wohl gar nicht mehr arbeiten, aber tanzen…. Und jedesmal gewährt ihr das Gericht ein neues Gutachten zu stellen. Warum reflektiert hier kein Richter auf unsere Angaben, das sie tanzen und feiern kann bzw. auf ein GA wo drin steht, sie kann eine Dreiviertelstelle annehmen oder mehr in ihrer Selbstständigkeit tun um sich selber zu versorgen. Hilft da denn nur ein Detektiv? Wir können den nicht bezahlen. Oder würde man hier die Kosten vom Gericht erstattet bekommen? Würden uns sehr freuen, wenn es hier jemanden gibt, der uns weiterhelfen kann. Nach 8 Jahren kann man einfach nicht mehr.

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ lena

    es gibt diese Fälle – leider.

    Ob hier ein Detektiv hilft, ist zweifelhaft. Der kann Gesundheitssituationen auch nicht klären.

    Mir fällt da auch kein Allheilmittel ein. Auf jeden Fall muß die Scheidung her. Erst dann gelten die neue Vorschriften zu Begrenzung und Befristung des Unterhaltes.

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