Unterhaltsanspruch bei abgebrochener Ausbildung

OLG Brandenburg: Unterhaltsanspruch bei abgebrochener Ausbildung (Quelle: ARGE FamR im DAV)

Ein Unterhaltsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Ausbildung abgebrochen wird. Auf die genauen Gründe des Abbruchs kommt es nicht an. Denn jedem jungen Menschen ist zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt oder falsche Vorstellungen für den gewählten Beruf hat. Aus diesem Grund steht ihm eine angemessene Orientierungsphase zu, bis zu deren Ablauf er seine Ausbildungspläne ändern kann, ohne seinen Unterhaltsanspruch einzubüßen.
Az 10 UF 51/07, Urteil vom 10.7.2007.

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336 Reaktionen zu “Unterhaltsanspruch bei abgebrochener Ausbildung”

  1. dirk

    guten tag herr rechtsanwalt,

    mein sohn wird 19 und bevorzugt eine andere lebensführung wie er sagt. er will nichts lernen und nicht arbeiten. nach der mittleren reife hat er keine lust auf eine weitere schulausbildung. eine arbeitsfördernde massnahme hat er abgebrochen und eine finanzielle unterstützung wurde ihm daraufhin gekündigt. ebenso das kindergeld. meine frau will ihn aufgrund von drogenproblemen nicht mehr bei sich wohnen lassen. bei mir will er nicht wohnen weil ich in einer anderen stadt wohne und seine lebensführung nicht unterstütze. eine angemietete wohnung wurde für ihn und andere zur partymeile. kürzlich wurde das mobiliar zum größten teil zerstört, es war ihm egal. meine frage: inwieweit bin ich verpflichtet meinen bisherigen unterhalt als rentner weiterzuzahlen?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ dirk

    Sie sind überhaupt nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

    Volljährige bekommen Unterhalt nur dann, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Sonst müssen sie selbst für sich sorgen. Ich würde das obige Urteil nicht als Dogma, sondern eher als Ausnahme ansehen.

  3. michael

    guten abend,
    wie sieht das denn in folgenden fall mit unterhalt aus:
    mein sohn(18) hat eine lernbehinderu(50% schwerbehindertenausweis),meine ex-frau wollte auf keinen fall,daß er in eine behindertenwerkstatt noch ins bereute wohnen kommt(sie leistet jetzt betreuungsarbeit,was sie beim amtsgericht beantragt hatte).mein sohn hatte daraufhin eine arbeit mit aussicht auf eine ausbildung bei einer institution,die speziell für lerbehinderte ist.nach 6 wochen hat er den „job“geschmissen,weil er nicht als garten und landschaftsbauer tätig werden wollte.daraufhin hätte er,was sein eigener wunsch war,bei einer anderen institution in der holzverarbeitung anfangen können.dort ist er erst garnicht aufgetaucht.außerdem hat er nach seinem schulabgang die berufschule auch nicht besucht.nun meine frage,muß ich trotzdem unterhalt bezahlen?
    oder kann der unterhalt gekürzt werden?

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    sicherlich ein Zweifelsfall, bei dem ich keine gesicherte Prognose abgeben kann. Die Behinderung wird dem Kind einen weiten Spielraum einräumen.

    Allerdings kann auch er nicht machen, was er will.

  5. Thomas

    Guten Abend!
    Ich habe auch eine Frage dazu. Ich befinde mich zur Zeit in einem Studium. Da ich dieses aber abbrechen möchte um eine Ausbildung zu beginnen (die Zusage zu diesem Ausbildungsplatz habe ich bereits), habe ich nun folgende Bedenken: Kann mein Vater den seit Jahren an mich gezahlten Unterhalt zurückfordern, wenn ich das Studium abbreche um diese Ausbildung zu beginnen? Ich muss dazu sagen, dass ich im Juli bereits 27 Jahre alt werde, somit der Unterhaltsanspruch eh erlöschen würde. Was ich noch loswerden möchte ist, dass ich die Ausbildung nicht anfange, um meinen Vater zu ärgern, sondern aus dem einfachen Grund, weil ich in diesem Studium für mich keine Zukunft mehr sehe.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    nein, zurückfordern kann der Vater nichts. Das abgebrochene Studium ist das Risiko der Eltern.

  7. Thomas

    Hallo Herr von der Wehl!

    Vielen Dank für ihre Antwort, dies lässt mich was das betrifft schon etwas beruhigter sein… nun habe ich aber noch etwas, was mich unheimlich beschäftigt:
    Ab dem 1. August werde ich ja eine Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf beginnen. Nun geht es darum, dass meine Mutter behauptet, dass wenn ich das Studium tatsächlich abbreche, sie alle Zuschüsse zurückzahlen müsse, die sie aufgrund von mir und meines Studiums erhalten hat. Vielleicht hat sie mich auch nur „aus Wut“ angelogen. Daher wende ich mich nun nochmals an Sie. Ich bin bei meiner Mutter, was den ERSTwohnsitz betrifft, gemeldet und sie bezieht daher Wohngeld. Zusätzlich bezieht sie noch Kindergeld bis Ende Juli/August, dann werde ich ja 27 Jahre alt. Dann würde sie noch Geld von einer „öffentlichen Stelle“ beziehen???!!!! Den Namen dieser „öffentlichen Stelle“ nennt sie mir aber nicht bzw. ist mir nicht bekannt was das sein könnte.

    Sie sagt, es wären dann, wenn ich das Studium abbreche ca. 400 EUR pro Monat die sie zurückzahlen müsste.

    Dass ICH das von 2003 bis 2005 erhaltene Bafög (meines Wissens zur Hälfte) zurückzahlen muss, weiß ich. Aber das muss ja jeder Student nach dem Studium zurückzahlen. Und den Kredit der Bank über die Studiengebühren, den ich aufnehmen musste, muss ich auch abzahlen. Das ist mir alles bekannt.

    Was mir halt noch schleierhaft ist – Sie bekommt eben diesen Zuschuss dessen Namen ich im Moment nicht weiß, weil ich als Student noch bei ihr zuhause als ERSTwohnsitz gemeldet bin. So begründet sie das. Ob das überhaupt stimmt???

    Ich würde sie in Schulden stürzen aus denen sie nie wieder herauskommen würde usw. Sie müsste ihr Auto verkaufen, ihre Wohnung aufgeben, würde dann auf der Straße landen… so macht sie mir ein unheimlich schlechtes Gewissen…

    Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Kindergeld zurückgezahlt werden muss weil ja die Eltern bis einschließlich dem 27. Lebensjahr des Kindes berechtigt sind, dies zu erhalten. Es gibt ja nur diese Einkommensgrenze, dass wenn die Eltern über dieser Einkommensgrenze liegen schon eher kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Dies ist zum Beispiel bei den Eltern meiner Freundin (24) der Fall.

    Meine Eltern sind geschieden. Mit meinem Vater habe ich keinen Kontakt mehr, soweit ich weiß, ist er Linienbusfahrer von Beruf. Meine Mutter ist von Beruf Krankenschwester, arbeitet aber nicht im Schichtbetrieb sondern ganz normal untertags.

    Worum es mir geht ist die Existenz meiner Mutter. Sie behauptet eben, ihr Personalleiter im Krankenhaus, in dem sie arbeitet, und ihr Steuerberater würden dies sagen, dass sie das alles zurückzahlen muss.

    Muss sie wirklich das gesamte Geld, das sie seit meinem 18. Lebensjahr bekommen hat tatsächlich zurückzahlen nur weil ich ein Studium abbreche?

    Ich hoffe dass Sie mir weiterhelfen können.
    Vielen Dank schon mal!

  8. Thomas

    Herr von der Wehl,
    Was ich zu den 400 EUR herausgefunden habe: Die bekommt meine Mutter nach neuesten Angaben angeblich zusätzlich von ihrem Arbeitgeber Krankenhaus, solang ich das Studium mache, und wenn ich es abbreche, müsste sie alles wieder an den Arbeitgeber zurückzahlen??! Sie nennt es Haushaltsgeld/Haushaltspauschale?!!!

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    ich kenne diese Gelder nicht und kann nichts seriöses dazu sagen.

  10. Madeleine

    Unzwar leben meine eltern getrennt und meine mutte rbekommt unterhalt.Meine frage ist wenn ich ausziehe (bin zurzeit in einer ausbildung) bekomme ich doch den unterhalt in der gleichen höhe oder?Und wo kann ich mich hinwenden wenn ich wissen möchte wieviel unterhalt mir zusteht? Jugendamt?

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ madaleine

    Jugendamt ist kein schlechter Tipp, oder Fachanwalt für Familienrecht.

  12. sonja

    guten Abend,
    ich habe folgende Frage: ich werde demnächst,nach meinem bestandenen Abitur ein Jahr nach Australien gehen. ich habe mir ein Arbeitsvisum besorgt um dort auch jobben zu dürfen. nun ist würde ich gerne wissen, ob mein Vater, weil ich für ein jahr vor meinem Studium, im ausland bin,kein unterhalt mehr zahlen muss??

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja

    wenn Sie nicht in Schul- oder Berufsausbildung sind, schulden die Eltern für Volljährige keinen Unterhalt.

  14. Thomas

    Hallo,

    ich habe einen Sohn der ist 18 jahre und hat seine Ausbildung nach ca. 1 Jahr und 3 monaten beendetr. Der Chef hat in gekündigt weil er sehr häufig die Berufsschule geschwänzt hat. Nun macht er eine 1 Jährige Burufsförderungsmassnahme und fängt am 1.09.2008 eine Ausbildung an.Nun verklagt er mich auf Unterhalt. Muss ich die Unterhaltszahlungen fortsetzten?

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    es hängt davon ab, ob diese Fördermaßnahme als „Schul- oder Berufsausbildung“ qualifiziert werden muß. Kann ich nicht beurteilen.

    Bei einem „freiwilligem sozialen Jahr“ z.B. kein Unterhalt.

    Wenn also keine Ausbildung, kein Unterhalt.

    Die Unterhaltspflicht wird aber wieder aufleben, wenn er eine neue Ausbildung beginnt. Wenn er aber auch diese wieder abbricht, wird es dünn für den Sohn.

  16. S.K.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe anschließend an mein Abitur 2 Semester Mathe Diplom studiert und abegbrochen, weil es nicht meinen Fertigkeiten entsprach. Ich habe es meinem VAter allerdings nicht gemeldet, da ichauf den Unterhalt angewiesen war. Er fordert nun für drei Monate den kompletten Unterhalt zurück. In Raten bezahle ich ca. 1000 Euro ab. Monatlich 5 Euro. Auf das Studium konnte ich mich aber auch nicht konzentrieren, da er immer weniger bezahlt hat und das BaföG verspätet kam.Außerdem wollte ich schnell einen Beruf wählen bei dem ich Geld verdiene, damit er mich nicht mehr in der Hand hat. Nun mache ich einen Freiwilligendienst für 290 Euro + Kindergeld. Anschließend an das JAhr fange ich ein Studium an, dass mir sehr liegt und bei dem ich auch ausreichend Geld verdiene. Aber ohne das Jahr wäre ich nicht darauf aufmerksam geworden. Bewerbungen habe ich sehr viele geschrieben. Ist das zulässig, dass er den Unterhalt zurück verlangt und dann nicht weiter bezahlt.
    Info: Ein Unterhaltstitel gab es, der besagt dass er 378 Euro bezahlen muss bis ich 18 bin.
    Laut dem Urteil des OLG dürfte er die Unterhaltszahlung nicht einstellen .
    Mit 18 bin ich in eine eigene Wohnung gezogen, da meine Mutter starke Alkoholikerin ist und mich mehrfach raus geschmissen hat. So hätte ich allerdings niemals mein ABitur erfolgreich beenden können.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ s.k.

    die Rückforderung ist sicherlich etwas zweifelhaft. Auf der anderen Seite haben die Kinder auch Verpflichtungen, wenn sie Ausbildungsunterhalt verlangen. Ohne Studium/Ausbildung kein Unterhalt.

    Im freiwilligen sozialen Jahr haben Sie keinen Unterhaltsanspruch. Dieser lebt erst wieder auf, wenn Sie das neue Studium beginnen.

  18. S.K.

    @RA Thomas Was soll ich Ihrer Meinung nach wegen der Rückforderung machen, ist es denn möglich nicht zu bezahlen. Oder bin ich verpflichtet das Geld zurück zu bezahlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ s.k.

    wenn ihr Vater das Geld zwangsweise durchsetzen will, braucht er einen Titel, muß Sie also verklagen. Wird er das tun?

    Wahrscheinlich nicht.

  20. S.K.

    ja das denke ich schon, dass er das tun wird. leider.bekommt er dann recht und muss ich dann am ende die gerichtskosten bezahlen oder muss ich dann die selbe summer nur mit einem geeigneten titel bezahlen.? oder muss ich veilleicht gar nichts bezahlen.
    das war dann hoffe ich auch die letzte frage. und vielen vielen dank noch einmal.
    liebe grüße

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ s.k.

    sorry, zu den Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen. Hier wäre eine Antwort mangels ausreichender Fakten nicht seriös.

  22. F.H.

    Ein Rat wäre hilfreich…Tochter erhält keinen Bafög sie erhält Unterstützung durch uns als Eltern und hat gleichzeitig einen Studienkredit aufgenommen-unterbricht ihr Studium nun auf Grund einer Schwangerschaft und zieht in Kürze zum Freund und Kindesvater – welche Unterhaltszahlungen haben wir als Eltern dann zu leisten ? Zählt dann das Einkommen des Freundes als “ Bedarfsgemeinschaft“ und wird sein Einkommen mit angerechnet? Vielen Dank

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ f.h.

    da die Tochter nicht mehr studiert, also keine Ausbildung mehr durchläuft, schulden die Eltern keinen Unterhalt mehr. Der Kindesvater muß Unterhalt nach § 1615 l BGB zahlen.

  24. F.H.

    Danke für die Information- nun noch eine Zusatzfrage. Wie sieht es aus, wenn Tochter das Studium im Sommer oder Wintersemester 09 weiter
    führt( da es im Moment wie eine Aussetzung der Studiumszeit zählt), sind dann Unterhaltszahlungen von uns aus wieder aufzunehmen?
    Nochmals Danke für die Informationen

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ f.h.

    als Vater haften Sie für Unterhalt bei Fortsetzung des Studiums nur noch im Wege der Ersatzhaftung (§ 1615 L III Satz 2 BGB), d.h. wenn der Kindesvater nicht leistungsfähig ist.

    Ist der KV nur teilweise leistungsfähig, haften Sie für den Rest, den er nicht zahlen kann.

    Ich werde zu dem Thema „Ersatzhaftung“ mal einen neuen Blogartikel schreiben.

  26. Olaf

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine tochter wird im Dezember 2008 volljährig, also 18 Jahre alt. Ich bin seit 2000 von meiner Frau getrennt, die Tochter blieb in ihrem Haushalt wohnen. Seit dieser Zeit zahle ich regelmässig monatlich 300 EUR Unterhalt.
    Im August 2007 hat meine Tochter nach Beendigung der Schule (Klasse 10) eine Ausbildung als Zahnarzthelferin begonnen, ist aber bereits nach 2 Monaten (in der Probezeit) entlassen worden. Gleichzeitig ist sie im Juli 2007 mit Unterstützung der Mutter (und ohne mein Wissen) ausgezogen und hat sich mit ihrem Freund eine gemeinsame Wohnung genommen. Die Mutter hat auf Grund ihrer Minderjährigkeit den Mietvertrag mit unterschrieben, da der Vermieter es so forderte, da der türkische Freund ebenfalls ohne offiziellen Job ist, obwohl er wohl bald studieren möchte…
    Seit der Kündigung des Ausbildungsplatzes meiner Tochter, hat sie das gesamte letzt Jahr keine weitere Ausbildung oder sonstiges gemacht. Jetzt beginnt sie eine soziales Jahr im Krankenhaus per 01.08.2008.

    Meine Frage, bin ich weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Übrigens habe ich ihr angeboten bei mir zu wohnen. Sie lehnt natürlich ab.
    Wäre ich während der Zeit wo sie nichts getan hat von der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung frei gewesen?

    Es wäre nett wenn mir einer was dazu sagen könnte……..

    Danke im voraus…….

    Olaf

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ olaf

    Sie schulden keinen Unterhalt, da Ihre volljährige Tochter nicht in der Ausbildung ist. Ein freiwilliges soziales Jahr ist keine Ausbildung.

  28. Olaf

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    danke für die schnelle Antwort……

    Sie schreiben die volljährige Tochter…….. sie wird aber erst im Dezember 2008 volljährig……. Was ist in der Zeit 01.08.2008 bis 01.12.2008 ? Wäre nett wenn Sie mir dazu noch was sagen könnten……..

    Danke…….

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ olaf

    erinnern Sie mich bitte kommende Woche noch mal. Im Moment fehlt mir die Zeit.

  30. Olaf

    @ RA Thomas von der Wehl

    ok, danke werde ich machen…….

    Wünsche erst einmal ein erholsames Wochenende………. und nochmals vielen Dank für dieses interessante Forum…….

    Gruss

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ olaf

    bei minderjährigen Kindern werden Sie um Unterhalt nicht umhinkommen, obwohl die Tochter sich wie eine Volljährige benimmt, aber rechtlich nicht so zu behandeln ist.

  32. Olaf

    @ RA Thomas von der Wehl

    wird denn, während der Zeit bis Dezember 2008 (Minderjährigkeit), das Entgeld welches sie für das soziale Jahr erhält unterhaltsrelevant sein, so dass eventuell der Unterhalt fürdie restlichen 4 Monate verringert werden könnte?

    Vielen Danke für die Antworten

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ olaf

    ja, während er Minderjährigkeit ist das Entgelt bedarfsdeckend anzusetzen, allerdings bei Ihnen nur zu 1/2. Lesen Sie auch dies

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/01/ausbildungsverguetung-unterhalt-bei-minderjaehrigen-volljaehrigen/

  34. Olaf

    @ RA Thomas von der Wehl

    Muss ich in diesem Fall gegen den Unterhaltstitel klagen? Würde das nur mit einem RA funktionieren oder könnt ich selber Einspruch beim Familiengericht einlegen? Wie würde der Bedarf zu berechnen sein…..Sie wohnt ja wie bereits erwähnt bei Ihrem Freund, allerdings gegen meinen Willen….. sie könnte bei mir leben, was sie alledings nicht will…. Wäre ihre Miete bedarfserhöhend, obwohl sie gegen meinen Willen ausgezogen ist…….?

    Gruss

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ olaf

    da müßten Sie mit einem Anwalt klagen. die Miete ist nicht bedarfserhöhend, zumal minderjährig. Den konkreten Bedarf kann ich nicht ermitteln.

    Sie haben zwar das Bestimmungsrecht nach § 1612 II BGB, aber meine Erfahrung ist, dass die Gerichte zugunsten der Kinder, die erhebliche Zerwürfnisse einwenden, darauf nicht einsteigen.

  36. Saskia

    Hallo,
    mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, der jetzt 21Jahre alt ist. Dieser glaubt der Vater schulde im rückwirkend Unterhalt ab seiner Volljährigkeit. Der Sohn hat keinen Schulabschluß noch eine Ausbildung die er auf Eigenverschluden nicht zu Ende machen konnte. Mein Mann zahlte Unterhalt bis er 18Jahre alt wurde danach stellte er die Zahlungen ein. Ab seiner Volljährigkeit brachte im sein Vater ein Job zu. Da sollte er erstmal 14 Tage Probearbeiten aber schon am zweiten Probetag war ihm das zu anstrengend. Die Firma hätte ihn mit Sicherheit genommen. Daraufhin beileidigt er seinen Vater grob (die Worte möchte ich hier nicht nennen) und drohte ihm auch. Meine Frage kann der Sohn
    rückwirkend und auch für die Zukunft Unterhalt verlangen. Soviel ich weiß lebt er von Hartz IV.

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ saskia

    das wird er nicht können, wenn kein Unterhaltstitel vorhanden ist. Sollte aber ein solcher Titel existieren, müssen Sie unbedingt zum Fachanwalt.

  38. Saskia

    Danke für ihre schnelle Anwort, Herr von der Wehl,

    soviel ich weiß ist kein Unterhaltstitel vorhanden. Steht ihm aber überhaupt Unterhalt zu wenn er von Hartz IV lebt und er garnicht gewillt ist ein Job anzunehmen.

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ saskia

    wenn er Hartz IV bekommt, steht er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und ein Unterhaltsanspruch wird schwerlich durchsetzbar sein.

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ olaf – Nachtrag

    ich habe ein Urteil gefunden:

    „wenn ein Minderjähriger nach Schulabschluss (oder erst recht nach Abbruch) weder eine Ausbildung, noch eine berufsfördernde Maßnahme absolviert, ist ihm zumindest eine Teilzeittätigkeit zuzumuten“

    OLG Rostock, FamRZ 2007, S. 1267

    Mit dieser Tätigkeit kann er seinen Bedarf decken und der Unterhalt entfällt.

  41. E.Wi

    Sehr geehrter Herr Thomas,

    habe folgende Situation.
    Mein jüngerer Sohn lebt in meinem Haus.
    Hiermit ist mein Unterhalt zu meinem Sohn
    erklärt. Der Sohn hat im Januar 2008 aus eigenen Stücken eine Lehre abgebrochen
    und beginnt zum 04.08.2008 eine
    Wirtschaftsfachschule für 2 Jahre.
    Er ist am 13.06.2008 …17 Jahre geworden.
    Muß nachdem Abbruch seiner Lehre im Januar
    nun die Mutter weiter ihren Geldunterhalt
    leisten, oder ist sie nun befreit davon…und
    die Behörden sprungen nun dafür ein…???
    hier ist die JOBBÖRSE in Betzdorf dafür zuständig.

    mit freundlichen Grüßen
    E.Winand

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ e.wi.

    solange der Junge minderjährig ist und in Schulausbildung ist, schulden Sie Unterhalt durch Betreuung. Erst wenn er volljährig ist, wandelt sich dies in Barunterhalt um. Solange er aber bei Ihnen wohnt, können Sie mit Verpflegung und Unterkunft „aufrechnen“.

  43. E.Winand

    Sehr geeherter Herr RA Thomas,

    vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

    Meine Frage war, ob die Mutter nun
    einen Geldunterhalt leisten muß, oder ist sie
    durch den Abbruch der Lehre davon berfreit
    und ob dann der Staat den Fehlebtrag in irgendeiner Form ausgleicht.

    mfg
    E.Winand

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ e.w.

    das Kind ist minderjährig und die Eltern schulden Unterhalt. Nicht der Staat!

  45. Sabine

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwald,
    die Stieftochter meines Mannes hat jetzt zum 2.Mal ihre Ausbildung geschmissen, sie war bei einer Anwältin und wir bekommen heute ein Schreiben, in dem uns mitgeteilt wird, das mein Mann seiner volljährigen Tochter Unterhalt in Höhe von 486,–Euro montl. zu zahlen hat. Wir können das kaum glauben, kann denn die Tochter wirklich alles machen und der Alte muss zahlen ?

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    in vergleichbaren Fällen gibt es Urteile, die den Unterhaltsanspruch verneinen. Wenn die Tochter für den zweimaligen Abbruch keine wirklich guten Gründe hat, verstößt sie gegen die gegenseitigen Verpflichtungen Eltern – Kind.

    Zumal, wenn sie jetzt keine Ausbildung absolviert, muß sie ohnehin für sich selbst aufkommen.

  47. wegner

    die Beiträge sind sehr aufschlussreich aber trotzdem auch sehr verwirrend, weil sie mir zeigen wie sehr es Unterschiede in den Rechtsprechung gibt
    der Fall
    Junge 22 jahre
    beginnt eine Ausbildung als medizinischer Bademeister und bricht diese ab, dabei fertigt ihn ein Allgemeinmediziner eine Bescheinigung über psychische Probleme aus ( Schwierigkeiten beim Kontakt mit Menschen und er lehnt eine Konfliktbewältigung ab )
    beginnt eine zweite Ausbildung als staatl. geprüfter Sozialassitent
    und danach Ausbildung zum Heilerzieher
    für diese letzte Ausbildung fordert er weiterhin Unterhalt
    obwohl über Bafög noch nicht entschieden ist macht der anwalt eine Summe nach der düsseldorfer Tabelle auf
    wie hatt nun das gericht entschieden ????

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ wegner

    hat er denn eine abgeschlossene Ausbildung? Nur eine wird geschuldet, außer in den Schule – Lehre – Studium – Fällen, wo eins auf das andere aufbaut.

    Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

  49. Michael

    Hallo,

    habe einmal eine Frage zu Kindesunterhalt.

    Mein Sohn wohnt seit 3 Wochen jetzt bei mir. Er hat bisher im Haushalt meiner Exfrau gelebt, die allerdings seine Stiefmutter war. Mit dieser zweiten Ehefrau habe ich ein weiteres gemeinsames Kind (7 Jahre alt). Ich habe mich von ihr vor 2 Jahren scheiden lassen. Mein Sohn aus erster Ehe wohnte dann allerdings noch bis vor 3 Wochen bei ihr im Haushalt. Ich besitze das alleinige Sorgerecht über ihn.

    Jetzt wollte mein Sohn allerdings zu mir, also zu seinem richtigen Vater ziehen.
    Ich verdiene monatlich netto 1.050 EUR.
    Bisher habe ich freiwillig für beide Kinder an meine Exfrau eine monatliche Zahlung von 250,– EUR entrichtet.
    Da mein Sohn (13 Jahre alt) jetzt bei mir wohnt, möchte ich fragen welche Leistungen ich an meine Exfrau für die 7-jährige Tochter noch erbringen muss und sollte. Das Kindergeld wird jeweils in die getrennten Haushalte gezahlt.

    Bei meinem einkommen bleibt mir eigentlich kein finanzieller Spielraum um noch Leistungen an die jüngere Tochter zu entrichten.

    Es gibt ebenfalls noch einen offenen Kredit aus gemeinsamer Ehe, der ebenfalls von mir getilgt wird mit monatlich 198 EUR.

    Es wäre nett wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

    Mit freundlichen Grüssen

    Michael

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    nach den Zahlen könnten Sie gar keinen Unterhalt zahlen. Ihr SB ist 900 EUR. Aber: es sind minderjährige Kinder und da sind die Gerichte sehr streng. Wenn nicht der Mindestunterhalt (202 EUR) gezahlt werden kann, wird schon mal die Aufnahme eines Zweitjobs verlangt.

    Das wird bei ihnen aber schwer, da Sie jetzt ebenfalls ein Kind zu betreuen haben. Wenn wir den Kredit außer acht ließen (weil Sie z.B. Privatinsolvenz beantragen könnten), hätten Sie 150,00 EUR über dem SB, d.h. 75 EUR für jedes Kind.

  51. Michael

    @ RA Thomas von der Wehl

    danke für die schnelle Antwort.

    Schätzen Sie denn in meinem Fall meine Chancen als positiv ein? Zumal ich in meinem Job als Gärtner von morgens 6 bis abends 18.00 unterwegs bin. Danach noch einen 2ten Job anzunehmen wäre sicher schwierig, da mein Sohn auch Fürsorge benötigt und gleichfalls auch etwas Nachtruhe nötig ist.
    Obendrein habe ich ein Problem mit dem Rücken, was mir nach den insgesamt 12 Stunden wenig Kraft lässt noch weitere Dienste zu verrichten. Es gibt bereits 3 Bandscheibenvorfälle bei mir. (Bin 45)

    Eigentlich müsste meine erste Frau, aus dessen Ehe der Sohn stammt der jetzt bei mir lebt, auch Unterhalt entrichten. Dieses wurde gerichtlich entschieden. (per Titel)
    Sie hat jedoch seit 4 Jahren keine Zahlungen mehr entrichtet, vorher auch nur die Hälfte dessen was eigentlich zu zahlen gewesen wäre.

    Grüsse

    Michael

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    ihre Chancen nicht zu einem Zweitjob verpflichtet zu werden sind sehr groß.

    Versuchen Sie doch aus dem Titel zu vollstrecken, um etwas Unterhalt zu bekommen.

  53. Michael

    @ RA Thomas von der Wehl

    danke für die schnelle Antwort.

    Ich werde so vorgehen……

  54. Olaf

    @ RA Thomas von der Wehl

    danke für die Antwort vom 22.07.2008.

    Sie benennen das Urteil vom OLG Rostock. Wäre es möglich das Urteil irgendwo zu finden? Es würde mir sicher sehr weiterhelfen….

    Danke im voraus………

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ olaf

    OLG Rostock, FamRZ 2007, S. 1267

    das ist die Fundstelle. Die Zeitschrift FamRZ aus 2007 und dort Seite 1267 oder Sie rufen beim OLG direkt an, das Az: 10 WF 103/06

  56. Olaf

    @ RA Thomas von der Wehl

    Super, danke sehr…… Werde es heraus bekommen.

    Vielleicht noch die Frage:

    Einfach keinen UH zu bezahlen wäre sicher unklug, oder?
    Es gibt einen Titel…

    Ist alleine die Tatsache relavant, dass die Minderjährige sich einen Teilzeitjob suchen könnte, oder gehts darum das sie tatsächlich einen hat, oder auch nicht.
    Im Klartext: Da sie keinen hat (hatte) ist es trotzdem so, dass der Unterhalt eingestellt werden könnte, da ich nicht dafür kann, dass sie sich keinen gesucht hat?
    Logischerweise würde sie sich auf Grund der Unterhaltszahlung keinen Job freiwillig suchen, oder zumindest mir nicht davon sagen.

    Gruss

    Olaf

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ olaf

    Sie müssen Abänderungsklage erheben. So war es auch in dem Fall des OLG.

  58. Olaf

    @ RA Thomas von der Wehl

    danke, dann werde ich so vorgehen………

  59. Olaf

    @ RA Thomas von der Wehl

    sagen Sie mir doch bitte…….. ob es möglich wäre das ich Sie damit beauftrage……..

    Es ist immer schwierig echte Fachleute zu bekommen…….

    Der Fall würde sich im Ruhrgebiet abspielen…….

    Danke…..

  60. karin

    Meine Tochter hat eine abgeschlossene Ausbildung und will jetzt wieder zur schule, muß der Vater weiter Unterhalt zahlen? Meine Tochter ist 24 Jahre.

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    ich würde sagen nein, aber jeder Fall wäre anhand aller Fakten zu prüfen.

  62. Eli

    unser sohn ist im juli 27 jahre alt geworden . Seit dem 16 Lebensjahr hatte er statt ausbildung drogen genommen . Die 13 klasse hat er abgebrochen .Zwischendurch bischen gejobt , so das er auch fasst 400 euro Arbeitslosengeld malfür kurze Zeit zwischen Praktikum und Ausbildung bekommen hat . Wir unterhalten ihm seit dem er dann mit 19 Jahren aus dem Haus ging und bezahlten seine erste Wohnung , weil er Bescheinigung von Arzt vorgelegt hat , dass mit Eltern zusammen wohnen schadet seiner Gesundheit. . Im 2003 hatte er erste psychose , seit dem ist immer wieder in kliniken und seit 2004 wohnt wieder bei uns. Langsam machte er Praktikum und fing Aausbildung an, der er nach Halbem Jahr nicht mehr besuchen konnte ,da er andauernd krank geschrieben ist und zwischendurch in Kliniken war . Auf empfelung der Ärzte hat er die Ausbildung beendet um wenn die Gesundheit wieder erlaubt , was auf dem II Ausbildungsweg versuchen soll . ´Zur Zeit mmacht er klinische Arbeitstherapie ,das Arbeitsamt prüft ob er Erwerbsfähig überhaupt ist und eine Berufliche Maßnahme danach anfangen kann . Er bekommtseit 1 Jahr 8 Euro Krankengeld pro Tag , seit Juli wo er 27 Jahre geworden ist , bekommen wir auch kein Kindergeld mehr, obwohl er 50% Schwehrbechinder ist . Er hat bei Bagis Antrag auf Ergenzung zum Grundsicherung gestellt und als Hausgemeinschaft lebend angegeben , leider meint das Arbeitsamt , das wir unser Einkommen vorlegen sollen , da wir Unterhaltspflichtig sind. Wir können bald nicht mehr . Seit Jahren unterhalten wir ihm , müssen die Erkrankung mit ihm ertragen und
    wünscheni uns nichts mehr , als ,dass er eigene Wohnung bezieht und von da, weiter von psychiatrischer Pflege betreut wird . Vor allem für ihm wäre ein weniger kränkendes Gefühl wenn er eigenes Einkommen hätte und nicht von uns abhängig ist . Wie Lange noch müssen wir zahlen , Auch die Wohnung wenn er auszieht? Ich beziehe EU Rete und mein Mann hat durschnit Einkommen . Dazu unterhalten wir noch den jungeren Sohn der Studiert und seit ca. 1/2 Jahr in eigene Mitwohnung ziehen müste da die Sytuation zu Hause nicht immer einfach ist , wenn der Bruder“spinnt“ Dazu muß ich sagen ,dass das ganze Krankengeld mein Sohn für sich hat , für Zigaretten , Restschulden , Fahrkarte und was zur Zeit immer wieder oft Vorkommt , Alkohol. Was sollen wir tun , wir empfinden es als sehr ungercht.

  63. t.e

    hallo, ich bin 22 Jahre alt und habe nach meinem Realschulabschluss eine Ausbildung zum Kinderpfleger absolviert und diese auch gut abgeschlossen. Anschließend baute ich daraufhin eine Ausbildung zum Erzieher auf, welche ich allerdings nach einem Jahr (aus persönlichen)abgebrochen habe. Danach habe ich meinen Zivildienst in einer Blindenschule absolviert, wo er ohne Anerkennung eines Unterhaltsanspruches mir moinatl. 200 € überwisen hat.
    Nun zu meiner Frage, ich fange ab September wiederum eine Ausbildung zum Erzieher an und wollte fragen ob mein Vater verpflichtet ist für diese Ausbildung Untehalt zu zahlen, obwohl ich diese schon mal abgebrochen habe??

    Bitte um schnelle Antwort

    Mit freundlichen grüssen e.t

  64. t.e

    wie schaltet man den den beitrag frei, können sie mir da weiterhelfen…oder wie bekomme ich schnellstmöglich eine antwort??

    wäre nett t.e

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ t.e.

    ich denke, Sie haben keinen Unterhaltsanspruch mehr.

  66. andreas

    Hallo !
    Habe eine (wohnhaft bei meiner exfrau) tochter 17 jahre alt . Diese hat durch schule schwänzen keinen Hauptschulabschluß bekommen , danach zum ersten mal das bvj angefangen und wiederum durch schule schwänzen keinen hauptschulabschluß. danach das zweite mal (allerdings wohnhaft
    bei mir) das bvj besucht , ( auch regelmäßig ) aber durchs nicht lernen und kein Intresse wieder keinen Haupschulabschluß ! Sollte danach ein praktikum vom arbeitsamt aus machen , hat es aber vorgezogen wieder zu ihrer mutter zu ziehen um diesem aus dem weg zu gehen ! Bekommt nun ohne abschluß keine lehrstelle und hat auch keinen bock auf schule ! Ihre Bemühungen einen arbeitsplatz zu finden beschränken sich auf eine Bewerbung im monat ! Bin ich weiterhin verpflichtet unterhalt zu zahlen ? Auch wenn sie Ihre situation ( mit Hilfe Ihrer Mutter ) selbst herbei geführt hat und Hilfe die ich ihr Arbeitstechnisch angeboten habe verweigert weil sie lieber mit Ihren Freunden abhängen will ? Bitte um eine schnellstmögliche antwort ! Danke MfG Andy

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    lesen Sie meinen Kommentar oben Nr. 40.

    Das Urteil könnte helfen. Stellen Sie den Unterhalt ein und riskieren eine Klage.

  68. andreas

    Vielen dank für die schnelle antwort ! habe aber noch eine frage : meine jetzige ehefrau hat zwei Kinder mit in die ehe gebracht , der vater der Kinder 18 und 10 jahre alt zahlt seit jahren keinen Unterhalt ! Vom Jugendamt bekam sie bisher immer nur zu hören : Wir können den Vater nicht zum arbeiten zwingen ! Deshalb habe ich die Kinder auf meiner Steuerkarte ! Da meine Frau nicht Berufstätig ist und unseren gemeinsamen Sohn 3 Jahre alt betreut ! Durch die Kinder meiner Frau bekomme ich Kinderzulage die aber wiederum bei meinem Einkommen dazugerechnet werden damit ich den Unterhalt für meine Tochter aus erster Ehe bestreiten kann ! Weder vom sozialamt noch vom Jugendamt bekommen wir einen zuschuß da es immer heißt das ich für sie unterhaltspflichtig bin ! Allerdings bei der Kinderzulage um Unterhalt zu zahlen spielen weder meine Frau noch meine stiefkinder eine rolle ! Ist das Rechtens ? wenn ich ihre Kinder nicht auf meiner Steuerkarte hätte würde ich 1000 euro weniger verdienen und der Unterhalt müsste dann neu berechnet werden ! Aber die anwältin meiner exfrau sieht das anders ! Mfg Andy

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    ich befürchte, die Kollegin hat recht. Für Kindesunterhalt ist das anzusetzen, was tatsächlich da ist, wie auch immer.

  70. nina

    Sehr geehrter Herr Dr.Wehl,

    ich wäre Ihnen dankbar für eine kurze Hilfestellung. Kann ein Zweitwohnsitz während des Trennungsjahres steuerlich geltend gemacht werden? wir leben in Trennung, haben beide steuerklasse 4, insofern gibt es da keine Vorteile zu Klasse 1. Ist dies während des Trennungsjahres unbedingt zu ändern?

    herzlichen Dank und freundliche grüße
    N.

  71. RA Thomas von der Wehl

    @ nina

    was mit dem Zweitwohnsitz ist, muß ein Stberater beantworten.

    Die Stklasse müssen Sie ändern in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt.

    Beispiel: Trennung am 31.12.2007 bedeutet neue Stklasse ab 01.01.2008.

  72. Manja

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann hat eine n17Jährigen Sohn, der bis Januar diesen Jahres bei uns lebte. Er zog ohne die Erlaubnis meines Mannes in eine eigene Wohnung( mit der Genehmigung der KM)
    Er war in Ausbildung wurde aber im März wegen Alkoholexzesse nach mehrmaliger Abmahnung gekündigt. Zog zurück zur KM. War daraufhin bin August arbeitslos und begann im September eine erneute Ausbildung. Nun verlangt seine Exfrau per Klage Unterhalt für die Zeit der eigenen Wohnung meines Sohnes und dafür das mein Sohn wieder bei ihr lebt. Trotz mehrmaliger Aufforderung bekommt mein Mann weder von meiner Exfrau, noch von meinem Sohn Einkommensauskünfte um die Unterhaltssituation klären zu können. Der Anwalt der Exfrau blockiert jede Nachfrage seitens einer Auskunft über das bestehende Einkommen. Wie kann man sich am besten verhalten und muss mein Mann seinem Sohn bei Rausschmiss aus der ersten Lehre weiterhin Unterhalt zahlen?

    Mfg

  73. Sebastian

    Sehr geehrter Herr Wehl,

    wie verhält es sich in folgendem Fall.

    Meine Freundin lebt bei der Mutter, welche drei Kinder aus erster Ehe und zwei Kinder aus zweiter Ehe mit sich bringt. Der erste Ehemann möchte für Kind 1 und Kind 2 ca 450 Euro zahlen. Für meine Freunding (Kind 3) nichts mehr.
    Meine Freundin ist 21 Jahre alt und verdient nur ca 300 – maximal 400 Euro im Monat. Da die Mutter nicht viel Geld hat, soll sie 100 Euro an die Mutter zahlen. Der Vater verweigert jegliche Zahlung, weil meine Freundin zwei mal die Lehre auf beiderseitigen Einverständniss beendet hat, da es zu Problemen mit dem Chefs gekommen ist, u.a. böswillige Nachsagungen etc.

    Kann der Vater einfach die Zahlung einstellen und der Tochter nicht mehr helfen ?

    Wie sieht es aus, wenn Sie noch eine Ausbildung anfängt ?

    Und was wäre, wenn Sie mit mir zusammen ziehen würde, würde dann mein Gehalt irgendwo mit angerechnet ?

  74. Ilona

    Mein Sohn(19) hat letzte Woche die Lehre geschmissen und hängt nun in der Luft. Sein Vater hat eine neue Frau +3 Kinder zu versorgen und ich habe noch einen weiteren Sohn (12) bei mir. Mein Einkommen liegt ca. bei 1000 Euro. Bin ich meinem großen Sohn gegenüber Unterhalspflichtig und wie lange muß ich ihn bei mir wohnen lassen, ohne das er arbeitet? Kindergeld wird ab Oktober für ihn wegfallen.

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ ilona

    ich denke Sie schulden keinen Unterhalt mehr und damit auch keine Unterkunft.

  76. Ilona

    Ganz vielen lieben Dank für die rasche Antwort!

  77. Jürgen

    Hallo Herr v.d. Wehl,
    mein Sohn 21 hat zum 01.08.08 eine 2. Ausbildung begonnen. Die erste musste er beenden, da er fristlos gekündigt wurde (häufiger Besuch von XXX-Seiten im Internet).Dazwischen hat er sich bei der Bundeswehr (2 Jahre) verpflichtet, jedoch auch dort vorzeitig den Dienst quittiert. Nun fordert er erneut Unterhalt.
    Meine Fragen: kann er diesen überhaupt fordern ?
    Falls ja, wie verhält es sich mit der Berechnung (sein Ausbildungsentgelt sowie ihm zustehendes Kindergeld sind doch anrechnungsfähig – oder) ?

    Im Voraus schon mal recht herzlchen Dank für die zu erwartende Antwort…
    Jürgen

  78. Jürgen

    Nachtrag zu 77:

    Ausbildungsvergütung beträgt 460,00 € netto + Kindergeld 154,00 € = 614,00 €. Lebt in eigenem Appartment – Miete 280,00 € + NK. Mein unbereinigtes Netto 1670,00 €

    gruß Jürgen

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    ein denkbarer Unterhalt läge im Bereich von 100,00 EUR aber hier könnte er auch verwirkt sein. Ein Zweifelsfall. Ich würde ca. 50,00 EUR anbieten und sonst auf Klageweg verweisen.

  80. Jürgen

    @RA v.d. Wehl

    recht herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Eins hatte ich noch vergessen zu erwähnen: Meine jetzige Ehefrau ist schwer an Krebs erkrankt und ihr Krankengeldanspruch endet zum Ende diesen Jahres – hat das irgendwelchen Einfluss?

    Gruß Jürgen

  81. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    wohl nicht, da die Kinder alle im ersten Rang sind und die Ehefrauen erst im zweiten Rang.

  82. Jürgen

    @ RA v.d. Wehl

    nochmals recht herzlichen Dank

    gruß Jürgen

  83. Andreas

    Hallo Herr v.d. Wehl,
    mein Sohn ist 19,5 Jahre alt.
    Er lebt bei seiner Mutter.
    Im Jahre 2005 wurde er in seiner Ausbildung im 2. Monat gekündigt. Im Anschluss erfolgte eine einjährige Pause und nullbock-Phase meines Sohnes. Dann eine schulische Ausbildung und natürlich wieder abgebrochen (2007).
    Zur Zeit befindet er sich in einer berufl. Ausbildung (12.Klasse). Nach einigen Meinungsverschiedenenheiten die sein zukünftiges Leben betreffen und Drogenkonsum meines Sohnes hat er den Kontakt abgebrochen.

    Muss ich jetzt weiter sein verantwortungsloses Leben finanzieren? Bin ich weiter Unterhaltspflichtig?

    Eine Antwort währe hilfreich, ich danke schon mal im voraus und entschuldigen Sie meine nicht detaillierte und vereinfachte Darstellung.

    Ein verzweifelter Vater

  84. Sylvia

    Hallo Herr v.d. Wehl,

    meine Tochter 26 Jahre hat ihr Studium vor zwei Jahren abgebrochen und in der Zwischenzeit eine Arbeit aufgenommen.Nun möchte sie das Studium wieder aufnehmen und BAföG beantragen.Bin ich noch verpflichtet angaben zu meinen Einkommen zu machen bzw. noch Bargeldunterhalt zu leisten?
    BAföG wurde vorher gezahlt bis 24 Jahre!
    Mit freundlichen Grüßen
    Sylvia

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    es ist ganz schwer zu beurteilen, ob Sie noch Unterhalt schulden. Tendentiell eher ja.

    Besprechen Sie es mit einem Fachanwalt.

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ sylvia

    ich denke Sie schulden keinen Unterhalt mehr und dies würde ich dem BAFöG-Amt mitteilen.

  87. Johannes

    Kann ich zur bundeswehr auch mit abgebrochener Berufsausbildung da ich bei meinen jetzigem Arbeitgeber kein interesse mehr habe?
    Arbeiten machen muss dich ich noch nicht richtig beherrsche und ich sie nicht so ordentlich machen kann wie ein ausgelernter Arbeiter oder ein Meister

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ johannes

    ich bin Familienrechtler und habe keine Ahnung, ob Sie zur Bundeswehr können.

    Haben Sie denn schon die Einberufung, die nur durch die Ausbildung zurückgestellt wurde?

    Der Abbruch einer Ausbildung ist selten sinnvoll. Denken Sie noch mal drüber nach.

  89. Anne

    hallo…ich habe bereits eine Ausbildung zur Sozialassistentin gemacht und habe jetzt vor kurzem eine weitere Ausbildung zur Alten-und Krankenpflegerin begonnen.Ich würde gerne wissen,ob mein Vater noch dazu verpflichtet ist mir unterhalt zu zahlen. (ich weis nicht ob es relevant ist, dass ich für die neue Ausbildung ausziehen musste und für alle Leistungen jetzt selbst aufkommen muss)

  90. RA Thomas von der Wehl

    @ anne

    geschuldet wird Unterhalt nur für eine Ausbildung. Ob hier Ausnahmen in Betracht kommen, kann ich anhand der Fakten nicht beurteilen.

  91. Anne

    welche Fakten könnten für die Weiterzahlung relevant sein?

  92. RA Thomas von der Wehl

    @ anne

    die denkbaren Fakten sind zu vielfältig (wie das Leben eben), als das ich sie hier auflisten könnte.

    Wenn Sie glauben, einen Richter davon überzeugen zu können, dass die erste Berufswahl (völlig unverschuldet) ein Fehler war (oder Ihnen sogar aufgezwungen wurde) und Ihre Situation ganz spezifisch den Umstieg unbedingt erfordert, befragen Sie mal einen Fachanwalt.

    Wenn man einfach auf den neuen Beruf „mehr Lust hat“, werden die Eltern dies nicht finanzieren müssen.

  93. sylvia

    Hallo Herr v.d. Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort 86 aus Frage 84.
    Ein Mitteilung an das BAfög-Amt hat sich erübrigt
    da kein Anspruch auf Förderung besteht.Nun bekomme ich schreiben von Rechtsanwalt der Tochter, mit der Aufforderung meine Einkünfte nachzuweisen für die Berechnung des Unterhaltsbedarf.Kann ich dieses verweigern?Und welche Folgen hat die Verweigerung?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sylvia

  94. Timo

    Hallo, könnten sie mir vielleicht weiterhelfen,
    und zwar habe ich folgende Frage:

    Ich 24 habe einen 2Jährigen Sohn mit meiner Ex Freundin (18). Ich zahle jeden Monat an das Kind und an sie Unterhalt, jeweils knapp 200€.
    Sie bezog vom Staat ca540€ inkl. Miete. Das Sozialamt meinte, da sie aufgrund dem Sohn nicht arbeiten kann muss ich dafür aufkommen. Sie haben dann mein Einkommen nachgerechnet und konnten nicht mehr als 200€ von mir fordern, da mein Einkommen zu gering war-ist um die vollen 540€ zu bezahlen.
    Nun hat sie im September mit der 2Jährigen Fachhochschulereife angefangen und dann kam das Sozialamt und hat ihre Leistungen gestrichen und meinten dass durch die Fachhochschule nun wieder ihre Eltern für sie aufkommen müssen und haben die Zahlungen eingestellt.

    Nun meine Frage:
    1. Ist das rechtens, dass das Sozialamt nicht weiter zahlen muss? und
    2. Muss ich dann an sie auch keinen Unterhalt mehr zahlen? Weil wenn dass Sozialamt meint nicht mehr dafür aufkommen zu müssen, kann ich mich ja rein theoretisch auch darauf berufen, oder?

    Ich bedanke mich im Voraus für ihre Bemühungen und verbleibe
    mfg Timo

  95. Timo

    Hallo, kann mir denn niemand weiterhelfen???

    mfg Timo

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ timo

    mit staatlichen Leistungen kenne ich mich nicht aus.

    Sie schulden aber trotzdem natürlich Unterhalt an Mutter und Kind.

    Sie müssen, unabhängig von allem anderen, nur das zahlen, was nach Ihrem bereinigten NettoEK abzüglich des Selbstbehaltes verbleibt.

  97. Timo

    Danke schön

  98. Conny

    Hallo Herr RA Wehl,

    mein Freund hat einen 17 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Er hat im August 2008 eine Lehre begonnen und verdient 395,00 Euro. Da mein Freund nun den Unterhat gekürzt hat um 160,00 € verlangt die Ex Frau diesen Betrag von Ihrem Sohn. Ist das rechnetns und angemessen. Das Kindergeld kassiert sie auch. Sie kassiert für ihn mtl. 516,00 €. Er ist fast nur unterwegs.

    Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

  99. Conny

    Sorry, hatte ich vergessen. Ist sie ihrem Sohn gegenüber nicht auch unterhaltsverpflichtet? Momentan haben wir das Gefühl, dass er sich „selbst finanziert“ durch Kindergeld, Unterhalt …

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ conny

    es wäre zunächst die Frage zu klären, wie hoch der Unterhaltsbedarf des Sohnes überhaupt ist. Da der Sohn noch minderjährig ist, erbringt die Mutter ihre Unterhaltsleistung durch Betreuung. Der Vater geschuldete Barunterhalt. Der Eigenverdienst des Sohnes, wird gekürzt um eine Pauschale von regelmäßig 90 €, jeweils zu 1/2 auf beide Elternteile angerechnet. Bitte lesen Sie auch folgende Beitrag:
    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/01/ausbildungsverguetung-unterhalt-bei-minderjaehrigen-volljaehrigen/

    Ob die Mutter von ihrem Sohn Geld verlangen kann oder ob dies nicht nur ein Druckmittel gegenüber dem Vater ist, kann ich nicht sicher beurteilen.

  101. Conny

    Hallo Herr RA Wehl, danke für die sofortige Antwort.

    Der Sohn erhält eine Ausbildungsvergütung von 395,00 € davon ziehen wir nur 77,00 € (Fahrtkosten) ab. Der Rest 318,00 € wurde geteilt, so dass wir von dem Unterhalt (361,00 €) 159€ abziehen. Er soll 160€ seiner Mutter geben. Das empfinden wir (inkl. Sohn) zu viel. Da sie für ihn allein 516,00 € zur Verfügung hat und er seine Sachen selbst kaufen soll. Reden kann man mit ihr darüber nicht. Welche Möglichkeiten hat der Sohn? Wir gehen davon aus, dass es ein Druckmittel ist.

  102. Conny

    Die arme Frau lebt von ca. 2000,00 € Einkommen mit ihren beiden Kindern (14+17 Jahre) am Existenzminimum.

  103. RA Thomas von der Wehl

    @ conny

    ich denke, der Sohn sollte diese Probleme mit seiner Mutter selbst klären. Der Vater kann sich jedenfalls nicht direkt einmischen.

  104. Conny

    Vielen Dank.
    Ich funde es gut, dass Sie hier solche Fragen beantworten.

  105. Judith

    Hallo,

    ich habe da eine frage:
    momentan arbeite ich in einer firma und lebe allein, mein gehalt recith auch vollkommen aus.
    meine eltern bekommen, da ich ja eigenes einkommen habe, kein kindergeld.
    ich beginne nun am 01.04 eine ausbildung zur gesundheits- und krankenpflegerin, in der ich ca. 600 euro brutto verdiene. ich habe gelesen, dass mir bei meiner ausbildung bis zum 25. lebenjahr noch kindergeld zusteht. stimmt das so? also können meine eltern das neu beantragen?
    Hinzu kommt, dass ich schon eine schulische ausbildung abgebrochen habe, also wäre das nun quasi die zweite.
    Nun bin ich ein wenig verunsichert, ob meine eltern nun noch kindergeld ab beginn meiner ausbildung bekommen oder nciht.
    würde mich freuen, wenn ihr mir weiter helfen könnt.

  106. EXPI

    was bedeutet, „Unterhaltsleistung durch Betreuung“? Ich habe auch ein Problem in Bezug auf Unterhalt und Abgabe zu Hause

  107. RA Thomas von der Wehl

    @ judith

    auch der Bereich des Kindergeldes ist leider ein Thema, indem ich nicht sehr tief drin stecke. Ich kann Ihnen nicht abschließend sagen, ob sie im Rahmen der weiteren Ausbildung einen Anspruch auf Kindergeld haben. Lesen Sie mal hier:

    http://www.treffpunkteltern.de/kindergeld/kindergeld-ausbildung.php

  108. RA Thomas von der Wehl

    @ expi

    Solange Kinder minderjährig sind, erbringt der Elternteil, der das Kind betreut, seine Unterhaltsverpflichtung durch Betreuung. Der andere Elternteil, wenn die Eltern getrennt voneinander sind, ist zum Barunterhalt verpflichtet. Beide Unterhaltsarten stehen gleichberechtigt gegenüber. Mit Volljährigkeit ändert sich alles in sofern, als danach beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden.

  109. H.H.

    Hallo…..
    Ich hab da auch mal ne frage…..
    Meine Tochter ist bereits im Juni 18 geworden…..
    Sie hat die Hauptschule Abgeschlossen dann eine Schule besucht in der sie dann ihre Mittl.-Reife nachgemacht und anschliesend erzieherin oder sowas als Beruf Ausführen könnte.
    Letztes Jahr hat sie eine Lehre als Zahnarzt-Helferin angefangen und die Lehre im Sommer diesen Jahres wieder abgebrochen. Jetzt will sie nochmal zur schule!!!!
    Ich selbst bin 39 und mache auch gerade (seit Januar 2008) eine Umschulung……wegen gesundheitlichen Problemen.
    Wie sieht das mit dem Unterhalt für meine Tochter aus?????
    Da ich jetzt wieder nen Brief von der Anwältin meiner (lieben) ex Frau bekommen habe, dass ich meine Einkommensverhältnisse der letzten 12 Monate vorlegen soll?????

  110. RA Thomas von der Wehl

    @ h.h.

    die Auskunft würde ich erteilen. Um diese Auskünfte werden sie nicht umhin kommen. Ob sie ihrer Tochter noch Unterhalt schulden, oder ob die Tochter durch den Abbruch der Lehre den Unterhaltsanspruch verloren hat, lässt sich nicht zweifelsfrei von mir beurteilenden. Ich würde an Ihrer Stelle jedoch davon ausgehen, dass Sie weiterhin Unterhalt schulden. Wenn sich allerdings ihre finanzielle Situation durch die eigene Umschulung der abgeändert hat, dass Sie nicht mehr leistungsfähig sind, müssen sie darauf entsprechend reagieren. Dann ist nicht die finanzielle Situation des vergangenen Jahres maßgeblich, sondern die aktuelle Situation.

  111. Heiko

    Sehr geehrter Herr v.d. Wehl,
    Meine Tochter, 19 J. lebte bei Ihrer Mutter, hatte im September 2006 eine Ausbildung zur Friseurin begonnen und mangels Leistung im gegenseitigen Einverständnis die Ausbildung Ende August 07 abgebrochen.Im September 07 begann sie eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel die sie nach ca. einem Monat ebenfalls abbrach.Im Oktober 07 begann sie eine Ausbildung als Fachkraft im Gastgewerbe, die sie zum ende Oktober 08 kündigte. Sie wurde darauf hingewiesen,daß sie die Pflicht hat an der Ausbildung bis zum Inkrafttreten Ihrer Kündigung, ende Oktober, daran teilzunehmen hat. Sie tat es nicht und zog im September bei Ihrer Mutter aus, zu Ihrem Freund von dem sie ein Kind erwartet. Soweit mir bekannt ist bezieht sie jetzt ALG II.
    Meine Frage:
    Bin ich noch verpflichtet Unterhalt an meine Tochter zu leisten? Zumal ich ihr drei Ausbildungen zugestanden habe. Sie die Möglichkeit hatte trotz der eventuellen Überschneidung von der Geburt ihres Kindes und ihrer Abschlußprüfung im März 2009 ihre Prüfung nachzuholen und dann zu Ihrem Freund zuziehen.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Mit freudlichen Grüßen

    Heiko

  112. RA Thomas von der Wehl

    @ heiko

    diese Fälle sind schwer abschließend zu beurteilen. Vieles hängt auch von dem zuständigen Richter ab. Das oben zitierte Urteil ist hier jedoch meines Erachtens nicht einschlägig, da das Kind bereits die 3. Ausbildung erfolglos abgebrochen hat.

    Nach meiner Auffassung hat sie damit den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt dauerhaft verloren.

    Inwieweit sich Richter allerdings mit der Schwangerschaft beschäftigen, vermag ich im Moment nicht zu beurteilen.

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  113. Thomas

    Sehr geeherter Herr v.d. Wehl,

    bei der Geburt meines heute 17 jährigen Sohnes wurde ein Titel über Kindsunterhalt ausgestellt. Nun ist mein Sohn seit Sept. 2008 nach einer abgebrochenen Ausbildung wieder in der Lehre, wohnt bei der Mutter und bekommt demnach eine Ausbildungsvergütung,die Unterhaltsbedingungen haben sich also geändert. Ich habe bei Gericht eine Abänderungsklage eingereicht, im Januar ist die Verhandlung und trotzdem erwirkte der Anwalt meines Sohnes jetzt eine Lohnpfändung. Meine Frage ist, kann eine solche Pfändung erwirkt werden, wenn eine Abänderungsklage läuft?

  114. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    die Gegenseite hat einen Titel und kann aus diesem Titel vollstrecken. Die Abänderungsklage ändert zunächst nichts an der Unterhaltspflicht. Der Unterhalt hätte in gewohnter Form weitergezahlt werden müssen, gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass er nur noch als Darlehen gewährt wird. Ich denke, ihr Anwalt wird sie entsprechend informiert haben.

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  115. Thomas

    Hallo Herr von der Wehl,

    meine Unterhaltsberechtigte Tochter macht gerade in Niedersachen eine Ausbildung zur Sozialassistentin. Ich habe gelesen, das dieses nach 2 Jahren eine abgeschlossene Ausbildung ist. Ist es aus Ihrer Sicht so, das damit die Unterhaltspflicht endet? Sie könnte natürlich danach eine weitere Ausbildung machen oder auch studieren, aber grundsätzlich müsste doch der Unterhalt wegfallen.! Danke für Ihre Meinung dazu.
    Gruß Thomas

  116. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    abschließend lässt sich hier nichts sagen. Jeder Fall ist in seiner Besonderheit zu betrachten. Grundsätzlich schulden die Eltern nur eine Ausbildung, allerdings kann sich dies erweitern, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen.

    Ich habe gewisse Zweifel daran, dass die Ausbildung zur Sozialassistenten eine abschließende, einen Lebensstandard garantierende Berufsausbildung ist. Ich könnte mir schon vorstellen, dass ein sich daran anschließendes Studium von den Eltern ebenfalls zu finanzieren wäre.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  117. schulze

    Hallo Herr RA von der Wehl!
    meine Tochter ist 22 J. Sie hat die erste Lehre abgebrochen . Lebt in einer eheähnlichen Beziehung. Nun ist Sie zur ARGE und verlangt Unterhalt von mir.muss ich zahlen?

    Danke für Ihre Info
    silvio

  118. S.B:

    Hallo Herr RA von der Wehl!
    meine Tochter ist 22 J. Sie hat die erste Lehre abgebrochen . Lebt in einer eheähnlichen Beziehung. Nun ist Sie zur ARGE und verlangt Unterhalt von mir.muss ich zahlen?

    Danke für Ihre Info
    silvio

  119. RA Thomas von der Wehl

    @ s.b.

    ihre Tochter ist volljährig und derzeit offensichtlich nicht in Schul oder Berufsausbildung. Darum wird kein Unterhalt geschuldet. Volljährige Kinder haben nur einen Unterhaltsanspruch, wenn sie entweder noch zur Schule gehen oder eine Berufsausbildung absolvieren.

    Ob Ihrer Tochter einen Unterhaltsanspruch hat, wenn sie eine Berufsausbildung neu anfängt, kann ich allerdings nicht beurteilen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  120. Achim

    Hallo RA von der Wehl,
    mein Sohn, 21 Jahre, ist vor 1 1/2 Jahren zu Hause ausgezogen. Nach dem Besuch der Reaklschule (Hauptschulabschluss) hat er zwei mal versucht diesen durch Abendschule nachzuholen, beide Male Abbruch durch Fehlzeiten und Verweigerung. Zwischendurch gab es keine Bemühungen eine weitere Ausbildung anzufangen. Er hielt sich mit einem kleinen Job und unserer Unterstützung über Wasser.
    Eine begonnene Ausbildung(die von seiner Ex-Freundin besorgt wurde) im August 08 wurde wiederum durch Fehlverhalten (Fehlzeiten, Berufschule nicht besuchen) gekündigt.
    Im Moment ist er stationär, vor allem durch unser Bestreben, in der Psychiatrie (Verwahrlosung, Alkohol, weiche Drogen).
    Hier soll nun ein Antrag auf Hartz4 gestellt werden.
    Sind wir hier noch unterhaltspflichtig?

  121. RA Thomas von der Wehl

    @ achim

    abschließend kann ich das nicht beurteilen. Es spricht aber viel dafür, dass Ihr Sohn seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat. Sie sprechen allerdings auch ein Krankheitsbild an und wenn sich dies als überlagernd darstellt, könnte dem Jungen sein Verhalten nicht vorwerfbar sein.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  122. Achim

    Danke für Ihre schnelle Antwort.

  123. Marion

    Ich mach es kurz:
    meine Tochter (heute 18) ist im Oktober 2007 zu ihrem Vater gezogen, weil sie hier zu viele Probleme hatte (falscher Umgang, Schule usw.) Ich wurde verpflichtet, Unterhalt zu zahlen und habs auch getan, obwohl der Vater seit meinem Auszug mit den Kindern 1998 an uns nie etwas gezahlt hat! Im April 2008 ist sie nun zu ihrem Freund gezogen, weils beim Vater auch nicht mehr geklappt hat. Ich bezahlte weiterhin an ihr Unterhalt bis sie im Dezember 2008 18 wurde. In dieser Zwischenzeit hat sie bei der ARGE eine Schulung begonnen und wurde mit knapp 500 Euro bezahlt. Hat diverse Praktikas gemacht, wo sie bei der einen oder andren *geflogen* ist. Jetzt hat man sie auch bei der ARGE wieder aus dem Programm genommen, weil mit ihr einfach kein Weiterkommen war und sie sich überhaupt nicht arbeitssuchend, bzw. -interessiert gezeigt hat.
    Jetzt verlangt sie wieder von mir Unterhalt. Meine Frage:
    muß ich wieder Unterhalt zahlen an eine Tochter, die keinen *Bock* zu arbeiten hat?? Nichts dafür tut und in einem Umfeld lebt, wo das völlig normal ist, keinen Job nachzugehn, sondern den ganzen Tag nur herumlungern!!
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen Gruß
    Marion

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ marion

    ich könnte es noch kürzer machen und auf Ihre Frage antworten mit: Nein.

    Volljährige Kinder haben nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie entweder noch zur Schule gehen oder erste Berufsausbildung machen.

    Wenn Volljährige keinerlei Tätigkeit ausüben, haben sie keinen Unterhaltsanspruch.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  125. Mario

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    der Sohn meiner Lebensgefährtin ist 22 Jahre. Aus seinem ersten Lehrverhältnis (Koch) sind wir gerade noch mit einem Aufhebungsvertrag raus gekommen (sollte eine fristlose Kündigung wegen Bummelei werden – also Selbstverschulden). Eine zweite Lehre zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit hat er aus „Eigenmotivation“ abgebrochen, weil er eine neue Ausbildung zum Anlagenmechaniker beginnen konnte, nur weil er auf diese Ausbildung mehr „Bock“ und Lust hat.
    Nunmehr kommt er gegenüber meiner Lebensgefährtin mit einer Bar-Unterhaltsforderung. Wir haben bisher einen Barunterhalt größtenteils in Naturalunterhalt umgewandelt, da er für Kost und Logis nichts gezahlt hat. Muss sie dem Sohn den Unterhalt gewähren? Sollte ein Unterhaltsanspruch von ihm bestehen, muss er dann nicht die Initiative ergreifen (Feststellen der Höhe …).
    Im Laufe der letzten 4 1/2 Jahre hat meine Freundin ihm immer wieder nachweislich finanziell aus der „Patsche“ geholfen, weil er nicht mit Geld auskommt (Zahlung von Handyrechnungen, weil Telefon gesperrt, Zahlung KFZ-Versicherung, weil Androhung von Stillegung). Kann der aufgelaufene Betrag (€ 3.000) gegen eventuelle Unterhaltsforderungen gegengerechnet werden?
    Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen und bedanke mich schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Mario

  126. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    Sie müssen davon ausgehen, dass trotz einer abgebrochenen Ausbildung und einer Fehlentscheidung für die 3. Ausbildung des Sohnes noch eine Unterhaltsverpflichtung besteht.

    Allerdings wäre hier auch der Kindesvater in der Pflicht. Sollte dies keine Rolle spielen können, würde ich das Bestimmungsrecht der Eltern prüfen. Lesen Sie dazu bitte folgendes:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/12/04/das-bestimmungsrecht-der-eltern-nach-1612-bgb/

    Die in der Vergangenheit erbrachten freiwilligen Leistungen werden nicht gegen zukünftigen Unterhalt aufrechenbar sein. Es sei denn, es handelte sich hier um (nachweisbare) Darlehen, was in der Regel nicht der Fall sein dürfte.

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  127. Andi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Derzeit befinde ich mich mitten im Studium, und werde dieses Jahr 25 Jahre alt.
    Nun habe ich zwei Fragen:

    1. ab dem 25. Lebensjahr bin ich ja nicht mehr über die Krankenkasse familienversichert und muss den Beitrag selber zahlen.
    Kindergeld bekomme ich ja dann auch nicht mehr- bedeutet das etwas für den Unterhalt? Bekomme ich dann einen höheren Unterhalt oder muss ich sehen, wie ich das Geld aufbringe?

    2. Nachdem die Organisation an der Universität mehr als zu wünschen übrig lässt, besteht die Möglichkeit, dass ich ohne eigenes Verschulden die Regelstudienzeit nicht einhalten kann. (z.B. weil zu wenig Praktikumsplätze u.Ä. zur Verfügung stehen) Was passiert dann? Bin ich dann noch unterhaltsberechtigt? Oder stehe ich dann einfach ohne Geld da?

    Danke schonmal für eine Antwort!

  128. RA Thomas von der Wehl

    @ andi

    die Beträge der Düsseldorfer Tabelle enthalten nicht die Kosten für eine Krankenversicherung. Wenn Ausbildungsunterhalt geschuldet wird und der Unterhaltsberechtigte selbst für eine Krankenversicherung sorgen muss, sind diese Kosten neben dem Ausbildungsunterhalt geschuldet.

    Der Bedarf eines im eigenen Haushalt lebenden Studenten beträgt regelmäßig 640,00 €. Von diesem Bedarf ist das Kindergeld bedarfsdeckend abzusetzen. Wenn kein Kindergeld mehr gezahlt wird, kann dieser Betrag also nicht mehr abgesetzt werden und erhöht letztlich den ungedeckten Bedarf.

    Die Frage der Regelstudienzeit kann ich nicht beantworten. Es handelt sich hier um einen Einzelfall und dort werden sicherlich gegensätzliche Meinungen aufeinander treffen. Der Student wird seine Behauptungen beweisen müssen und ich könnte mir vorstellen, dass dies nicht ganz einfach wird.

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  129. Silke

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mein Sohn (20 Jahre) hat im Sommer 2008 sein Studium (Informatik) begonnen. Er wohnt noch zu haus bei seinem Vater, ich zahle nach einer gerichtlichen Einigung 200,00 Euro Unterhalt im Monat an ihn. Nun hat er sein Studium abgebrochen weil es ihm zu schwer ist und möchte nun eine Lehre als Koch beginnen. Bin ich jetzt weiterhin Unthaltspflichtig?

  130. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    eine solche Umorientierung von Kindern werden die Eltern hinnehmen müssen. Auch Kindern wird im Unterhaltsrecht eingeräumt, sich einmal irren zu können.

    Die Unterhaltspflicht endet damit nicht.

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  131. Kerstin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    meinem Sohn (22) wurde bereits zum 3. mal die Lehrstelle gekündigt (sein Verschulden). Er bemüht sich weder um eine neue Lehrstelle noch um Arbeit.
    Er wohnt zur Zeit bei seiner Freundin, welche zwar selbst berufstätig ist, aber jetzt nicht mehr für ihn aufkommen will (auch sehr verständlich). Nach dem letzten Urteil des OLG Frankfurt (Az.: 5 UF 46/08) sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig. Wer dann? Falls ein Sozialamt zahlen sollte, wird es doch von den Eltern zurückgefordert. Was passiert, wenn er keine Arbeit finden kann, um sich selbst zu unterhalten? Vielen Dank für eine Antwort.

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    die staatlichen Behörden könnten gezahlte Gelder nur dann zurückverlangen, wenn die Eltern unterhaltspflichtig wären. Dem scheint in ihrem Falle nicht so zu sein.

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  133. Jan

    Hallo und guten Tag! Unsere Tochter (19) hat ihre erste Ausbildung zur Erzieherin aus eigenem Antrieb abgebrochen. Sie hat sich in den Kopf gesetzt mit einem, mehr oder weniger, mittelmäßigen Fachabiturabschluß zu studieren. Sie weiß um ihre schlechten Chancen und behauptet, dass sie irgendwann auf jeden Fall auf einer Fachhochschule angenommen werden muss. Bis auf die regelmäßigen Bewerbungen für (eine ) Fachhochschule hat sie sich für die Zukunft nichts vorgenpmmen…Sie lebt bei uns, wir erhalten das Kindergeld für sie. Sie ist ernsthaft der Ansicht, das sie Anspruch auf Unterhalt hat- ich habe gelesen, das nur ein Unterhaltsanspruch (für Volljährige ) während einer Ausbildung besteht..

  134. RA Thomas von der Wehl

    @ jan

    Es ist richtig, dass volljährige Kinder nur einen Unterhaltsanspruch haben, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden. Davon ist derzeit bei Ihrer Tochter nicht auszugehen. Im Prinzip müsste sie dort an und für Verpflegung und Unterkunft sogar etwas an die Eltern zahlen. Die Unterhaltspflicht setzt erst dann wieder ein, wenn eine Ausbildung aufgenommen wird.

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  135. Jan

    Sehr geehrter Herr Thomas!
    Vielen Dank für die wichtige Information! Natürlich werden wir unsere Tochter nicht zur Zahlung heranziehen aber ich denke dass unsere Kleine wohl bis zum Ausbildungsbeginn die Füße stillhalten muss… Zumindest konnten wir ihr den Zahn mit der Unterhaltsforderung ziehen!
    Vielen Dank!!
    Mit freundlichem Gruß Jan-Eric

  136. Jan

    Upps! Fehlerteufel!
    Ich meinte natürlich Herr von der Wehl!!
    Sorry!!

  137. Stefanie

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin 19 jahre alt und habe im Jahr 2006 eine Ausbildung begonnen. Nach 1 1/2 Jahren wurde mir gekündigt. Danach habe ich gleich wieder Arbeit gefunden, allerdings keine Ausbildung. Ich habe mich gleichzeitig auch um eine Lehrstelle beworben. Leider ohne Erfolg. Nun nach 1 1/2 Jahren kann ich wieder eine Ausbildung beginnen, diese fängt am 1.6.09 an. Ich wohne derzeit noch bei meiner Mutter. Unsere Wege trennen sich aber im Sommer dieses Jahr, da sie eine eigene Wohnung beziehen will, weil sie die Miete nicht mehr tragen kann und ich muss dementsprechend dann ausziehen. Meine Frage ist jetzt folgende:
    Muss mein VATER ab Beginn meiner neuen Ausbildung am 1.6. wieder Unterhalt für mich zahlen? Oder brauch er das nicht, weil mir die erste gekündigt worden war?
    Mit freundlichen Grüßen, Stefanie!

  138. RA Thomas von der Wehl

    @ stefanie

    die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.

    Die Eltern schulden die Finanzierung einer Ausbildung. Die Kinder schulden im Gegenzug, diese Ausbildung zügig und planmäßig zu beenden. Von diesen Begriffen kann bei Ihnen vielleicht nicht hundertprozentig gesprochen werden, allerdings von der Tendenz her würde ich sagen, dass die Eltern noch unterhaltspflichtig sind.

    Da Sie volljährig sind, schulden die Eltern Barunterhalt im Verhältnis der Einkommen zueinander.

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  139. Jascha_HH

    Guten Tag,
    ich bin nach einer abgebrochenen Ausbildung wieder zur Schule gegangen (kostenpflichtiges Kolleg), nun habe ich die Versetzung nicht geschafft und werde jetzt auf ein anderes Kolleg gehen, wo das Schulgeld weniger beträgt, und die Klasse nochmal machen. Doch mein Vater denkt, dass nun meine Schulzeit vorbei ist, meine frage lautet nun, wie lange kann oder muss er weiter für mich Unterhalt zahlen? Kann er nach Nichtbestehen oder Abbruch der Ausbildung/Schule (besonders einer nicht-öffentlichen Schule) das Zahlen einstellen?

    Lg, Jascha

  140. RA Thomas von der Wehl

    @ jascha

    Abschließend kann Ihre Frage nicht beantworten. Der Ausbildungsunterhalt beruht auf einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Die Eltern schulden eine Ausbildung für ihre Kinder und die Kinder schulden im Gegenzug die zügige und zielgerechte Beendigung dieser Ausbildung. Davon kann nach Ihren Schilderungen nicht uneingeschränkt gesprochen werden. Vieles wird von dem Richter abhängen, der im Streitfall über diesen Fall zu urteilen hat.

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  141. Thomas

    Hallo Herr von der Wehl,
    meine unterhaltspflichtige Tochter schafft bei ihrer aktuellen Ausbildung zur Sozialassistentin den erforderlichen Notendurchschnitt für eine aufbauende Ausbildung zur Erzieherin nicht. Jetzt will Sie ein freiwilliges soziales Jahr einlegen, um danach weiter mit einer aufbauenden Ausbildung zu machen. Sehe ich das Richtig, das sie während des freiwilligen Jahres keinen Unterhaltsanspruch mehr hat und danach auch nicht mehr?
    Danke für eine Info.

  142. lorenz

    Guten Tag, Herr von der Wehl,

    mein Sohn 16 Jahre wird ab 1. September ein freiwilliges soziales Jahr machen.Verdienst 200 Euro.Mein geschiedener Mann möchte daraufhin den Unterhalt kürzen. Ist das möglich?
    MfG

  143. RA Thomas von der Wehl

    @ lorenz

    das freiwillige soziale Jahr ist zwar keine Ausbildung, aber hinsichtlich der zu erzielenden Einkünfte wird man es ähnlich behandeln müssen. Lesen Sie daher bitte folgenden Artikel:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/01/ausbildungsverguetung-unterhalt-bei-minderjaehrigen-volljaehrigen/

    Einer Unterhaltskürzung wird sich bei einem Einkommen von 200 € nur im minimalen Bereich bewegen können.

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  144. lorenz

    Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Also 200Euro minus 90Euro 110:2=55Euro

    somit kann der Vater 55 Euro vom Unterhalt abziehen????

    Liebe Grüße Fr. Lorenz

  145. frank

    sehr geehrter Herr von der Wehl,

    sehr gute Freunde von mir sind sehr verzweifelt bezüglich der Unterhaltssituation bei ihrer Tocher. Sie ist 20,5 Jahre alt. Sie hat das Abitur abgebrochen (einen Realschulabschluß aber erzielt), eine erste Ausbildung zur RA Gehilfin wurde „aus betrieblichen Gründen“ am Ende des ersten Ausbildungsjahres durch den AG beendet. Danach wurde eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau begonnen, diese ebenfalls offiziell „aus betrieblichen Gründen“ durch den AG beendet. Offiziell ist also kein Eigenverschulden im Spiel, aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dennoch gegeben. Es besteht nur eine Ausbildungsverpflichtung, wenn sie sich in einer Ausbildung befindet. Soweit ist das klar. Würde diese Verpflichtung zum Unterhalt wieder aufleben, wenn die Tochter eine dritte Ausbildung beginnt? Hat sie ein Recht, wohnen zu bleiben? Die häusliche Situation ist fast unerträglich, ein Bemühen um Ausbildung ist nicht erkennbar, es gibt ständige Auseinandersetzungen (sie hat eine Tätigkeit, bei der sie ca. 150 -200 Euro im Monat verdient), sie erpresst ihre Eltern mit der Forderung, wenn es hier zu Hause nicht so läuft wie ich will, ziehe ich aus und ihr dürft Unterhalt für mich bezahlen! Dazu wären die Eltern aber nicht in der Lage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank G

  146. frank

    sorry, Berichtigung – es muß oben natürlich statt „Ausbildungsverpflichtung“ Unterhaltsverpflichtung heißen!

  147. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    solange ein volljähriges Kind keine Ausbildung absolviert, hat es keinen Unterhaltsanspruch. Nach der geschilderten Situation würde ich davon ausgehen, dass bei Aufnahme einer 3. Berufsausbildung die Unterhaltsverpflichtung der Eltern wieder einsetzt. Die Eltern können das volljährige Kind aus dem Haus verweisen.

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  148. frank

    vielen Dank für die schnelle Antwort – also wenn ich es richtig verstehe, solange kein nachweisliches Verschulden an der Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses des volljährigen Kindes ersichtlich ist, bleibt ein Unterhaltsanspruch bis zum Ende einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung erhalten bzw. erlischt, wenn das Kind diese selbst abbricht. Gibt es eine generelle Altersgrenze für den Unterhaltsanspruch bzw. dessen Wiederaufleben oder könnte, jetzt überspitzt formuliert nach 5 Kündigungen „aus betrieblichen Gründen“ jemand mit Anfang 30 eine 6te Ausbildung beginnen und wäre unterhaltsberechtigt?
    Bei einer Verweisung aus der Wohnung müßte sich das betreffende Kind beim Grunsicherungsamt melden? Ergänzend vielleicht noch zum oberen Kommentar von mir – das betreffende volljährige Kind bekam bisher von der Arbeitsagentur einige Ausbildungsstellen nachgewiesen, eine ersthafte Bewerbung auf diese erfolgte aber bisher nicht.

    mit freundlichen Grüßen

  149. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    generelle Altersgrenzen gibt es nicht. Auch wird jeder Einzelfall für sich zu betrachten sei. Wenn ein Kind mehrere Ausbildungsversuche abgebrochen hat, zwischenzeitlich mehrere Jahre gejobbt hat, um dann eine weitere Ausbildung zu beginnen, könnte es gut sein, dass der Ausbildungsunterhalt verwirkt ist.

    Die Verpflichtung der Eltern, Ausbildungsunterhalt zu zahlen, korrespondiert direkt mit der Verpflichtung des Kindes, eine Ausbildung zielstrebig, zügig und erfolgreich zu absolvieren. Ist dieses Gegenseitigkeitsverhältnis durch das Kind stark gestört, wird immer die Verwirkung des Unterhaltes zu prüfen sein.

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  150. frank

    Vielen Dank für den Kommentar.

    Mit freundlichen Grüßen

  151. Sarah

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe folgende Frage:

    Ich bin jetzt 27 und möchte im Oktober ein Studium beginnen und mache mir nun Sorgen um die Finanzierung des Studiums.

    Ich habe das Abitur am Gymnasium mit 18 abgebrochen, habe dann an einer anderen Schule begonnen, ein Wirtschaftsabitur zu machen, dies habe ich auch abgebrochen. Dann habe ich gejobbt, habe eine schulische Ausbildung zur Kosmetikerin angefangen, diese wurde dann auch nicht beendet. Danach habe ich eine Ausbildung zur Hotelfachfrau begonnen, auch diese wurde nicht beendet. Danach habe ich nur gejobbt, bis ich mit 21 ein Kind bekommen habe. Mit 24 habe ich dann das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg begonnen, dieses habe ich dieses Jahr erfolgreich bestanden. Während dieser Zeit bezog ich elternunabhängiges Bafög.

    Mein Vater ist Beamter im Polizeidienst, meine Mutter hat nur ein kleines Einkommen.

    Habe ich das richtg verstanden, dass mein Vater nicht mehr dazu verpflichtet ist, mir Unterhalt zu zahlen? Zu meiner Mutter habe ich keinen Kontakt mehr, ich lebe seit 9 Jahren allein (mit Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft).

    Sollte das Einkommen meiner Eltern doch angerechnet werden, hätte ich vermutlich durch das Einkommen meines Vaters keinen Anspruch auf Bafög und ich könnte das Studium nicht beginnen, da ich es mir, schlicht gesagt, nicht leisten könnte und ich (aufgrund von Differenzen mit meinem Vater in der Vergangenheit) nicht wollen würde, dass der Unterhalt vom Bafögamt bei ihm eingeklagt werden würde.

    Muss ich mir nun Sorgen um mein Studium machen?

    Vielen Dank schonmal im Voraus.

  152. Sarah

    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass meine Eltern seit meinem 7. Lebensjahr geschieden sind, mein Vater wieder verheiratet ist (seine Frau hat 2 Söhne mit in die Ehe gebracht die beide schon lange alleine Leben und teilweise eine eigene Familie haben), meine Mutter hat auch neu geheiratet, diese Ehe wurde jedoch 2000 nach 3 Jahren geschieden. Aus dieser Ehe stammt meine (Halb-)Schwester, die dieses Jahr 12 wird und bei meiner Mutter lebt.

  153. Alex

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich hab eine Tochter, die letzte Woche 18 Jahre wurde und dieses Jahr die Realschule abgeschlossen hat (mittl.Reife).
    Anfang des Jahres wurde sie schwanger und musste sechs Monate später leider eine Fehlgeburt durchmachen. In dieser Zeit konnte sie sich nicht um einen Ausbildungsplatz bewerben.
    Zurzeit ist sie beim Arbeitsamt gemeldet und meinte zu mir, sie hätte jetzt keine Chance mehr auf eine Lehrstelle und wolle ein Jahr jobben. Sie wohnt noch bei ihrer Mutter.
    Meine Fragen nun:
    Wieviel Zeit (Monate) muss ich ihr gesetzl. zugestehen, um eine Lehrstelle zu finden?
    Hat sie Anspruch auf Unterhalt, wenn sie beim Arbeitsamt gemeldet ist und nebenbei jobbt?
    Wenn ja, wie lange?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mfg Alex

  154. RA Thomas von der Wehl

    @ sarah

    Aufgrund des Schilderung würde ich davon ausgehen, dass Sie keinen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern mehr haben. Dazu ist der Berufsweg nicht gerade genug durchlaufen worden.

    Ob sie im übrigen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, ließe sich sicherlich vorweg klären.

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  155. RA Thomas von der Wehl

    @alex

    Volljährige Kinder haben nur dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Schul oder Berufsausbildung befinden. Insofern wird im Moment kein Unterhaltsanspruch der Tochter vorhanden sein. Dieser Anspruch lebt aber dann wieder auf, wenn die Tochter eine Berufsausbildung beginnt.

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  156. Alex

    Vielen Dank für die schnelle Antwort,
    Sie haben mir sehr geholfen,

    mit freundlichen Grüssen

    Alex

  157. Zoey

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe eine dringende Frage und hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

    Ich mache im Moment eine Ausbildung, habe aber nun festgestellt (ich bin diesen Monat ins 2. Jahr gekommen), dass mir diese Ausbildung nicht liegt.

    Nun habe ich mich letzten Monat in der Uni eingeschrieben und bin auch angenommen worden.

    Meine Frage ist nun, ob ich weiterhin Unterhalt von meinem Vater bekomme, bzw. ob er das Studium finanzieren muss.
    Meine Eltern sind geschieden, ich bin 20 und lebe mit meinem Freund zusammen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Zoey

  158. RA Thomas von der Wehl

    @ zoey

    Grundsätzlich ist ein Kind verpflichtet, seine Ausbildung zügig zu beginnen und schnellstmöglich zu beenden. Es gibt aber diverse Gerichtsurteile, in denen den Kindern auch ein Irrtum über den zunächst begonnenen Ausbildungsweg zugestanden wird. Nicht automatisch endet somit die Unterhaltspflicht der Eltern. Wenn keine weiteren Gesichtspunkte hier eine Rolle spielen, würde ich sagen, dass Sie auch weiterhin einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern haben. Die Eltern haften ihnen gegenüber im Verhältnis der Einkommen zueinander.

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  159. zoey7

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

  160. madi02

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Freund hat eine Tochter die im September 18 Jahre wird.Sie hat bereits eine eigene Wohnung und macht derzeit eine Ausbildung die sie aber abbrechen will.Nun meine Frage ist er finanziell für sie verantwortlich wenn sie ihre Ausbildung abbricht? Er ist alleinerziehend und das zweite Kind ist unterwegs. Wie soll er sich verhalten.

  161. RA Thomas von der Wehl

    @ madi02

    ein Unterhaltsanspruch für volljährige Kinder besteht nur, wenn diese sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden. Sollte die Tochter also nach Volljährigkeit keiner Berufsausbildung mehr nachgehen, wird auch kein Unterhalt geschuldet. Es mag eine Ãœbergangszeit geben, in der ein Kind eine neue Ausbildung suchen muss. Ob der Unterhaltsanspruch bereits wegen der abgebrochenen Ausbildung verwirkt ist, ist zweifelhaft. Es hängt natürlich auch davon ab, warum diese Ausbildung abgebrochen werden soll. In der Regel wird den Kindern aber ein“ Irrtum“ bei der Berufswahl zugestanden.

    Sobald ein 2. Kind da ist, ändert sich möglicherweise die Unterhaltsberechnung. Ein volljähriges Kind mit eigener Wohnung steht im Rang hinter einem minderjährigen Kind. Bei Mangelfallberechnungen kann sich dadurch vieles ändern.

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  162. jezzy90

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin 19 Jahre alt und fange am 01.09.2009 eine Ausbildung bei der deutschen Bahn an.
    Zumal meine frage und zwar das ist meine erste Ausbildung und meine frage hierzu wäre, wenn ich diese Ausbildung abbrechen würde, und eine 2. Ausbildung anfangen würde,weil mir die erste Ausbildung nicht liegt, müsste mein Vater denn trotzdem weiter Unterhalt zahlen? Ich wohne noch bei meiner Mutter und überlege auch auszuziehen und das würde halt nur gehen wenn mein vater weiterhin zahlen müsste. Deswegen würde ich gerne wissen ob er falls ich die 2. Ausbildung anfangen würde auch zählen müsste.Hierzu möchte ich auch sagen falls mir die ausbildung bei der deutschen bahn nicht liegt würde ich eine andere ausbildung anfangen als Hotelfachfrau im februar 2010.

    Ich danke Ihnen schon im vorraus.

    MFG

  163. RA Thomas von der Wehl

    @ jezzy

    Ihre Schilderung hört sich ein wenig so an, als stünde der Abbruch in der 1. Ausbildung bereits fest, da sie letztlich nur auf den Beginn der eigentlich gewünschten Ausbildung warten.

    In diesem Fall wäre zu prüfen, ob der zwischen Beginn der 1. Ausbildung und Beginn der 2. Ausbildung gezahlte Unterhaltsbetrag irgendwie am Ende der Ausbildung abzuziehen wäre.

    Allgemein ist zu sagen, dass die Kinder verpflichtet sind ihre Ausbildung zielstrebig und schnell zu beenden. Es gibt Fälle, in denen die Gerichte bereits nach dem Abbruch der 1. Ausbildung die Unterhaltsansprüche infrage gestellt haben. Es gibt aber auch Urteile, die den Kindern einen Irrtum bei der Berufswahl zu billigen.

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  164. petra

    sehr geehrter herr von der wehl,

    mein sohn ist 20j, hat den hauptschulabschluß, danach die lehre im strassenbau abgebrochen ( selbst gekündigt, sonst wäre er entlassen worden),
    hat nach monatelangem rumhängen dann über die volkshochschule angefangen, seinen realschulabschluss zu bekommen, wurde nach einem jahr wegen schwänzens und frechwerden rausgeworfen. ist danach zu einer arbeitsbeschaffungsmaßnahme geschickt worden, auch diese hat er nach einer woche wegen null bock, hingeschmissen.sucht keinen 400,- euro job und hängt nur vor dem pc. er ist renitent und bedroht mich, weil ich möchte , das er auszieht. behauptet, das amt hätte gesagt, ich wäre weiterhin bis zum 25 lebensjahr unterhaltspflichtig. sein vater zahlt nichts für ihn.
    mfg
    petra

  165. Michael

    sehr geehrter herr von wehl,

    ich habe mich im september 200 f7ür das 2 jährige abitur angemeldet. somit hat mein vater für diesen zeitraum kindergeld beantragt. nach einem jahr habe ich die schule mit dem fachhochschulreife verlassen. ohne mein wissen bekam mein vater jedoch weiterhin kindergeld, obwohl ich ihm mitgteilt habe, das im im juli 2008 mit der schule fertig bin und im august auch in eine andere stadt gezogen bin um eine arbeitsstelle anzutreten. ich bekam zwar weiterhin überweisungen mit dem betreff kindergeld, da die betrage jedoch höher waren (ca. 90 euro mehr) habe ich angenommen, dass mein vater mich finanziell weiterhin unterstützt. im oktober habe ich ihm nochmal schriftlich mitgteilt, dass ich nicht merh in der schule bin, da er neue nachweise von mir haben wollte. nun fordert er für die monate juli bis ende 2008 das kindergeld zurück, da er angeblich diese zurückzahlen muss.
    1. ich sehe mich hier jedoch nicht in der pflicht, da ich garkeinen einfluß darauf hatte, wann er was der kindergeldkasse mitteilt. muss ich ihm etwas zahlen (vor allem da er ja wußte, dass ich sogar in einer anderen stadt lebe und somit garnicht mehr zur schule gehen kann)?
    2. ebenso verlangt er angebliche zinsen für das geld. seit wann wird das geld der kasse verzinst?
    3 wie verhält es sich wenn er klagt. schriftlich hab ich es ihm ja erst im oktober per email mitgeteilt
    Vielen Dank für Ihr Hilfe

  166. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    ein Kind, das sich weder in Schul-oder Berufsausbildung befindet, hat keinen Unterhaltsanspruch, wenn es volljährig ist. Es gibt keine Vorschrift, wonach Eltern und Kinder bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr unterhalten müssen. Diese Aussage ist falsch. Sie müssen ihm auch keine Unterkunft oder sonstige Verpflegung gewähren. Wenn Sie wollen, können Sie ihn einfach aus der Wohnung herauswerfen.

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  167. petra

    Vielen Dank,
    Herr von der Wehl, sie haben mir sehr damit geholfen.
    mfG
    Petra

  168. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    Die Kindergeldkasse wird das zu unrecht gezahlte Kindergeld von dem Vater zurückfordern. Die Frage ist, ob der Vater sich bei seinem Sohn schadlos halten kann. Ich bin mir nicht sicher, dass Sie mit ihrer Argumentation auf festem Boden stehen. Ich würde versuchen eine Einigung mit dem Vater zu finden.

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  169. Wolfgang

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin geschieden und jetzt wieder verheiratet und habe zwei Töchter. Mein Sohn aus erster Ehe hat sein Abitur nicht geschafft, hat die Klasse wiederholt und hat es wieder nicht geschafft.Jetzt macht er ein einjähriges Praktikum um anschließend zu Studieren. Mein Sohn wird dann 20 Jahre alt. Muß ich weiterhin Unterhalt zahlen? – Meine Ex ist auch seit 10 Jahren wieder verheiratet, hat aber keine weiteren Kinder.
    Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichem Gruß

    Wolfgang

  170. RA Thomas von der Wehl

    @ wolfgang

    Abschließend kann die Frage nicht beantworten da ich nicht beurteilen kann, um welche Art von Praktikum es sich handelt. Grundsätzlich haben volljährige Kinder nur dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden. Möglicherweise ist dieses Praktikum eine berufsvorbereitende Maßnahme und die Eltern wären verpflichtet, auch in diesem Zeitraum Unterhalt zu zahlen. Wenn das Praktikum allerdings nur die Überbrückung einer Zeit bis zum Beginn des Studiums ist, wäre hier kein Unterhalt geschuldet. Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig im Verhältnis der Einkommen zueinander. Spätestens wenn der Sohn studiert, werden die Eltern wieder Unterhalt schulden. Natürlich werden auch die anderen Kinder bei dem Einkommen des Vaters berücksichtigt, so dass es gegebenenfalls zu einer Mangelfallberechnung käme.

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  171. Wolfgang

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für ihre schnelle Antwort, hat mir weitergeholfen, werde aber mit einem RA nochmal RS halten wegen der Mangelfallberechnung.

    Nochmals Danke.

    Mit freundlichem Gruß

    Wolfgang

  172. Paul

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin ein 22 jähriger Sohn der gerade noch bei seiner Mutter lebt und in einem Monat ein Studium aufnehmen und ausziehen wird. Ich hab die mittlere Reife erreicht und anschließend eine Ausbildung zum Bürokauffmann angefangen, welche ich nach einem Jahr abgebrochen habe. Direkt im Anschluss daran bin ich auf die Fachoberschule und habe dort meine Fachhochschulreife sowie die fachgeb. Hochschulreife erlangt. Danach habe ich dann 9 Monate Zivilidienst geleistet und möchte nun mein Studium beginnen.

    Mein Vater jedoch meint, er müsse seit dem Abbruch meiner Ausbildung zum Bürokaufann keinen Unterhalt mehr zahlen (tat dies zuweilen auch nicht und jetzt nur auf „freiwilliger“ Basis zu 150€/Monat). Er ist auch nicht bereit, während meines Studiums diesen Betrag aufzustocken.

    Nun ist meine Frage, inwieweit ich noch einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Vater habe. Der meint nämlich, sein Anwalt hätte gesagt, er hätte keine Unterhaltsverpflichtung mehr, da ich die Ausbildung mit 18 Jahren abgebrochen habe.

    Nun habe ich per google einmal einen Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 7. Dezember 2000 – 10 WF 4068/00 gefunden und einmal einen vom Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 (10 UF 51/07 )
    2 F 734/06 Amtsgericht Strausberg.

    Beide Beschlüsse besagen meiner Meinung nach das genaue Gegenteil und ich weis nicht wirklich, was nun korrekt ist.

    Spielen die Gründe für den Ausbildungsabbruch eine Rolle? Der Beschluss vom Oberlandesgericht Brandenburg verneint dies.

    Ich bedanke mich im Vorraus recht herzlich für ihre Tipps.

    Mit freundlichen Grüßen

    Paul

  173. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    in den vorliegenden Fällen wird man die speziellen Einzelheiten genau betrachten müssen. Grundsätzlich würde ich aber davon ausgehen, dass der einmalige Abbruch einer Ausbildung noch nicht den Unterhaltsanspruch verwirken lässt. Das würde dann bedeuten, dass die Eltern für das anschließende Studium (natürlich auch für die vergangene Schulzeit) Unterhalt zu zahlen hätten.

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  174. Paul

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Grund für den Abbruch der Ausbildung waren psychische Belastungen durch meine Vorgesetzten. Die Ausbildung war im wirtschaftlichen Bereich genauso wie ich den wirtschaftlichen Weg auf der Fachoberschule gewählt habe. Mein Studium ist ebenfalls wirtschaftlich.
    Somit hängen alle Ausbildungsabschnitte ja von der Art her zusammen. Das sollte die Chancen ja nochmals erhöhen, oder nicht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Paul

  175. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    ich denke schon, dass der Unterhaltsanspruch noch besteht.

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  176. Linda Steinhauser-Spamer

    Ich teile mir die Wohnung mit meinem Sohn 24 und mit meinem Ex-Mann.Habe einen Hatzantrag im Aug.09 gestellt,da mein Sohn noch keine Arbeit hatte.Jetzt habe ich scho 3Monate kein Hartz für mich und meinen Sohn bekommen.Ich bekomme gerade mal 540,00Rente.Jetzt soll mein Exmann seine Einkommen darlegen.Er ist aber nicht bereit dazu,da wir uns nur die Wohnung teilen.Jetzt wird der Sachbearbeiter die Berechnung ablehnen.In wie weit muß mein EX-Mann für mich und meinen Sohn aufkommen.Ich glaube mein EX-Mann muß nur seinen Mietanteil bezahlen.
    Bitte um Antwort

  177. Linda Steinhauser-Spamer

    Bitte um Antwort

  178. Bo

    Mein Sohn ist 19 Jahre alt,lebt bei seiner Mutter und hat ohne Schulabschluss eine Tischlerlehre angefangen, hätte die dann nächstes Jahr beenden können. Nun ist er nach einigen Abmahnungen (zu oft Krank, ungenügende Mitarbeit, unentschuldigt in der Schule gefehlt) gekündigt worden. Er unternimmt nichts um eine neue Ausbildung zu finden. Muss ich weiter Unterhalt zahlen und wie lange Maximal ?
    Vielen Dank im voraus.
    Bo

  179. RA Thomas von der Wehl

    @ bo

    Volljährigekinder, die keiner Schul-oder Berufsausbildung nachgehen, haben keinen Unterhaltsanspruch. Ich würde hier auch keine Übergangszeit ansetzen, wenn der Sohn den Verlust des Arbeitsplatzes tatsächlich selbst verschuldet hat.

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  180. AZ

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Sohn hat nach 3 Monaten seine Ausbildung abgebrochen, wie er sagte aus privaten Gründen. Als das erste Lehrjahr um war wollte ich eine Neuberechnung des Unterhaltes, da erfuhr ich erst von seinem Abbruch. Ich nahm Kontakt mit seinem ehemaligen Ausbilder auf der mir dann bestätigte das er mehrmal Unpünktlich war und einige Male in der Schule fehlte.
    Als ich dann die Unterhaltszählung einstellte kam kurze Zeit später dann schon ein Schreiben von seinem Anwalt in dem dann stand das mein Sohn jetzt für ein Jahr die Schule besucht und fordert von mir natürlich einen höheren Unterhalsanspruch. Meine Frage nun, muss ich dies so billigen, habe ich überhaupt das Recht die Unterhaltszahlungen einzustellen?
    Bitte um Antwort.
    Vielen Dank im voraus.

  181. RA Thomas von der Wehl

    @ az

    zunächst stellt sich die Frage, ob für einen Zeitraum, in dem das Kind keine Ausbildung absolvierte, Unterhalt gezahlt wurde und ob dieser Unterhalt zurückgefordert werden könnte. Ich würde dies so sehen.

    Die weitere Frage, ob ein weiterer Schulbesuch nunmehr von den Eltern mit Unterhalt alimentiert werden muss, kann ich nicht abschließend beurteilen. Dies müsste ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht für Sie tun, der alle Einzelheiten des Falles kennt.

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  182. AZ

    Hallo Herr von der Wehl,

    vielen Dank für ihre Antwort.
    Die Lehre meines Sohnes beagnn August 2008. Er beendete diese Anfang November 2008. Ich zahlte weiter brav meinen Unterhalt bis August 2009 ohne zu wissen das er die Lehre hinschmiss.

    Noch einmal vielen Dank.

  183. RA Thomas von der Wehl

    @ az

    das hätte er unaufgefordert mitteilen müssen. Denkbar ist, dass schon deswegen der weitere Unterhaltsanspruch verwirkt ist.

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  184. rahel

    hallo, ich habe eine frage:
    dieses jahr habe ich meine ausbildung im ersten lehrjahr beendet, das heißt das ausbildungsverhältnis wurde aufgehoben. dann habe ich eine schulische ausbildung begonnen, bei der ich auch nichts verdiene aber auch nichts bezahlen muss, fühle mich aber auch durch momentane familiäre probleme nicht mehr in der lage dies weiterzuführen. hätte aber für april nächsten jahres schon etwas anderes in sicht. meine frage nun: ich wohne bei meiner mutter, wir erhalten unterhalt und kindergeld für mich, ich bin 21. wird das kindergeld gestrichen, wenn ich nun zum zweiten mal etwas abbreche, und evtl der unterhalt auch? was muss ich tun damit ich weiterhin kindergeld bekomme?
    vielen dank
    rahel

  185. RA Thomas von der Wehl

    @ rahel

    zu der Problematik Kindergeld kann ich nicht sagen. Was den Unterhalt angehe, müssen Sie damit rechnen, dass der Kindesvater die Zahlungen einstellt. Ein zweimaliges Abbrechen einer Schul oder Berufsausbildung verstößt gegen die Obliegenheit der Kinder, eine Ausbildung zügig und Ziel gerecht zu beenden.

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  186. Lisa

    Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern, auch finanziell. Die eine hat eine Ausbildung abgeschlossen und wurde übernommen. Die andere – um die es mir geht – hat ein BA-Studium begonnen und wohnt in einer eigenen Wohnung. Nun ist sie seit 3 Monaten krankgeschrieben. Auf Grund dessen, wird sie das Studium nicht weiterführen können. Aus meiner Sicht, macht sie auf krank, weil sie zu faul war zu lernen und dadurch mehrere Klausuren verpatzt hat und nun auch viele wegen „Krankheit“ nicht schreiben konnte. Dies war auch schon während ihrer Schulzeit so. Nun stellen sich mir folgende Fragen:
    1. Ich stehe im Mietvertrag als etwaige weitere Mieterin. Muss ich, wenn sie aus dem Studium fliegt, die Miete für ihre Wohnung zahlen? Kann ich, wenn sie sich nicht um Arbeit oder Ausbildungsplatz bemüht die Wohnung einfach kündigen?
    2. Muss ich ihr danach Unterhalt zahlen? Wenn ja, wie lange?
    3. Der Vater ist schon immer Hartz-IV-Empfänger (so kann man`s auch machen).
    Ich finde, alles muss einmal sein Ende haben.
    Vielen Dank.
    Lisa

  187. RA Thomas von der Wehl

    @ lisa

    wenn Sie Hauptmieterin dieser Wohnung sind, haften Sie für die Miete. Natürlich können sie aber die Wohnung dann aufkündigen.

    Wenn die Tochter keine Schul oder Berufsausbildung macht, besteht kein Unterhaltsanspruch.

    Das Problem wird das sein, wenn die Tochter auf dem Papier noch studiert, aber es tatsächlich nicht tut. Dann müssen rechtzeitig Belege über das ernsthafte weiterbetreiben des Studiums in Form von Klausurergebnissen usw. angefordert werden.

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  188. Tommy

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem..

    Ich habe im September meine Ausbildung nach kurzer Zeit wieder abgebrochen und studiere nun. Leider,passt dieses Studium wieder nicht und ich beginne im Sommer wieder eine Ausbildung(2Jahre) und dieses mal definitiv das richtige. Sind diese Geschehnisse immer noch im angemessenen Orientierungszeitraum?! Ausserdem würde ich gerne nach dieser Ausbildung wieder studieren gehen,um mich zu spezialisieren . Dieses Studium dauert weitere 3 Jahre. Zum Ausbildungsbeginn bin ich dann 21 jahre und hoffe vor Beendigung des 27. Lebensjahres mit allem fertig zu sein.
    Inwieweit muss mein Vater weiter Unterhalt zahlen?!

  189. RA Thomas von der Wehl

    @ tommy

    abschließen kann ich nicht beurteilen, ob bereits Verwirkungstatbestand hinsichtlich des Ausbildungsunterhaltes gegeben sind.

    Tendenziell eher nein. Sollten aber weitere Fehlgriffe stattfinden, würde ich von einem nicht mehr vorhandenen Unterhaltsanspruch ausgehen. Inwieweit nach der Ausbildung ein Studium unterhaltsrechtlich zu finanzieren wäre, hängt auch von der Rechtsprechung zu den Abitur-Lehre-Studium-Fällen ab.

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  190. monika

    Hallo ,

    also meine Tochter, seit September 18 Jahre alt, hatte im August eine Lehre als Köchin begonnen. Es ging genau einen Monat gut,dann hatte sie furchtbare Rückenschmerzen mit der Diagnose Bandscheibenvorfall. Sie war 8 Wochen zuhause. Wir haben dann beantragt,daß sie eine 3 wöchige Wiedereingliederung von der Krankenkasse bekommt. So weit so gut. Nach den 3 Wochen hatte sie dann 3 Wochen Schulunterricht. In der Zwischenzeit bekam sie von Ihre Ausbildungsbetrieb die Kündigung innerhalb der Probezeit. Der Betrieb wollte eine ärtzliche Gesundschreibung. Nach Worten Ihres behandelnden Arztes : “ keine Ahnung was er da schreiben soll. Er könne nur schreiben,daß es ihr im Moment besser geht“.
    Mittlerweile sind ihre Schmerzen wieder schlimmer geworden und der Arzt meinte sie solle es als ein Zeichen hallten und einen anderen Beruf erlernen,denn den als Köchin kann sie gesundheitlich nicht lange ausführen. Ihr Vater möchte nun den Unterhalt streichen, da er der Meinung ist,daß ihr nun stattliche Förderungen zustehen und er nicht mehr für sie zahlen muß.
    Meine Tochter ist zwar jetzt auf Job- und Ausbildungssuche, aber Anhand ihrem Bandscheibenvorfalls sind viele natürlich vorsichtig geworden und wollen mit ihr kein Risiko eingehen.

  191. monika

    Da muß ich mich doch nochmal kurz für meine Schreibfehler entschuldigen. Das hat man davon ,wenn man den Text nicht nochmal liest sondern gleich sendet.
    Einen der Fehler möchte ich jetzt gleich klar stellen.
    Also ich meinte natürlich nicht stattliche sondern staatliche Förderungen .

  192. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    der Fall ist sicher nicht ganz eindeutig zu beurteilen. Einerseits haben Kinder nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Schul oder Berufsausbildung befinden und andererseits muss Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung aufgeben mussten, eine Übergangszeit zugebilligt werden.

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  193. sternchensuse

    hallo herr von der wehl . mein sohn hat die lehre abgebrochen, und geht jetzt wieder zur schule um sein abitur zu machen. er will jetzt wieder unterhalt von mir. muss ich jetzt wieder zahlen?

  194. RA Thomas von der Wehl

    @ sternchensuse

    ich kann in diesen Fällen keine abschließende Meinung abgeben, mit großer Wahrscheinlichkeit müssen Sie aber davon ausgehen, dass ein einmaliger Abbruch einer Ausbildung noch nicht zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruches. Damit würden sie bei einer Schulausbildung des Kindes wiederum Unterhalt schulden.

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  195. MF

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe ein ähnliches Problem, wie viele andere hier auf dieser Seite:
    Mein Sohn ist mittlerweile 25 1/2 Jahre alt und befindet sich derzeit in seiner dritten Ausildung. Zuvor hatte er zwei Ausbildungen abgebrochen. Dies war zum Einen eine Ausbildung zum Erzieher, die er nach 3 1/2 Jahren im Anerkennungsjahr abbrach. Nach einem halben Jahr als Zeitarbeiter in verschiedenen Firmen begann er ein Praktikum als Vorbereitung für die Ausbildung zum Justizvollzugsangestellten, welches bereits nach gut 2 Monaten seitens des Arbeitgebers beendet wurde. Nach einem Qualifizierungspraktikum wurde mein Sohn in das derzeitige Ausbildungsverhältnis als Elektroinstallateur übernommen und bezieht 300,–€ Nettoeinkommen. Im Mai vergangenen Jahres zog er in die Familie seiner Freundin. Bis zu diesem Zeitpunkt lebte er in meinem Haushalt. Die Mutter seiner Freundin möchte ihn jetzt jedoch hinauskomplimentieren, so dass mein Sohn gezwungen ist, sich eine eigene Bleibe zu suchen. Nun möchte er sich um finanzielle Hilfe über die Bundesausbildungshilfe bemühen und muss die Einkommensteuerbescheide sowohl meines Ex-Ehemannes als auch von mir dort vorlegen. Da er nun befürchtet, aufgrund unserer Einkommen kein Recht auf diese Beihilfezahlungen zu haben, besteht die Vermutung, dass er auch von mir Unterhalt erhalten möchte. Ich unterstütze derzeit auch meine studierende Tochter durch die Zahlung des ihr zustehenden Kindergeldes und durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 3000,– @ zu Beginn des vergangenen Jahres. Wie schätzen Sie die Situation in diesem Fall ein? Hat mein Sohn noch Anspruch auf Unterhaltszahlungen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir antworten könnten.

  196. RA Thomas von der Wehl

    @ mf

    Sicherlich gehören zu einer seriösen Einschätzung mehr Informationen, als hier in der Kürze des Forums mitgeteilt werden können. Unter allem Vorbehalt würde ich derzeit sagen, dass der Unterhaltsanspruch des Sohnes noch nicht sicher verwirkt ist. Es handelt sich aber um einen Zweifelsfall.

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  197. J-P Perrier

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe einen 20-jährigen Sohn, der seit Oktober 2009 eine eigene Wohnung hat (280 € Warmmiete). Im August 2009 hat er eine Ausbildung als Elektriker für Gebäudetechnik mit einen Gehalt von 370 € netto angefangen. Erwähnen muss ich, dass er zuvor ein einjähriges Praktikum in diesem Betrieb absolviert hat, das mit 200 € vom Arbeitsamt bezahlt wurde. Ich hatte mich in soweit mit meinem Sohn geeinigt, dass ich das Kindergeld als Miete verwende und den Rest zur Miete beisteuere: sprich 116 € aus meiner eigenen Tasche zahle, als sogenannten „Unterhalt“. Damit war er auch einverstanden. Normalerweise hätte meinem Sohn lediglich 15 € Unterhalt zugestanden.

    Jetzt ist folgendes passiert! Mein Sohn wurde bereits zum 30.11.2009 gekündigt, also nach der Probezeit allerdings durch Eigenverschulden – in der Kündigung steht wegen ständigem telefonieren. Erfahren habe ich aber per Zufall Anfang Januar. So naiv wie er ist hat er gemeint „auf die Schnelle“ eine neue Lehre zu finden um nichts sagen zu müssen. Obendrein hat er die dreiwöchige Einspruchsfrist verstreichen lassen und hat sich außerdem erst arbeitslos gemeldet als das Geld alle war (so habe ich es erfahren).

    Mittlerweile war ich mit ihm beim Anwalt (über meine Rechtsschutz) und er sagte uns, dass bei bestehen eines Schlichtungsausschusses die drei Wochenfrist aufgehoben ist. Also läuft jetzt eine Kündigungsschutzklage. Zu erwähnen wäre auch das seine Freundin seit Januar in der Wohnung mit eingezogen ist. Sie lebt von Harz IV. Also besteht jetzt eine Bedarfsgemeinschaft. Mein Sohn hat von der Arge Unterlagen zum Ausfüllen als Antrag auf Arbeitslosengeld/Harz IV bekommen. Dabei wird unter anderem nach dem Einkommen und nach Unterhaltsverpflichtungen der Eltern gefragt.
    Seit meiner Scheidung besteht ein Unterhaltstitel über 307 €. Aber normal ist es so, dass bei Kindern ab 18, beide Elernteile barunterhaltspflichtig sind, oder?

    Meine Frage jetzt: Inwieweit bin ich noch unterhaltspflichtig? Muss ich Unterhalt zahlen in der Zeit, wo mein Sohn arbeitslos ist, obwohl der den Verlust seiner Lehre selbst verschuldet hat? Kann die Arge Betreffs Zahlung von Unterhalt an mich herantreten? Wenn ja, in welcher Höhe?

    Danke für Ihre Antwort

  198. RA Thomas von der Wehl

    @ perrier

    wenn volljährige Kinder sich nicht in die Schul-oder Berufsausbildung befinden, besteht kein Unterhaltsanspruch.

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  199. Holger

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Tochter ist noch17 Jahre. Sie wird nächste Woche 18 Jahre alt. Sie Tochter hat im August letzten Jahres eine Ausbildung zur Köchin angefangen. Meine Lebensgefährtin und ich haben ihr eine Wohnung komplett eingerichtet und alles was sonst noch so dazu gehört. Wir meinten es geht ihr sehr gut hier. Sie bekommt von mir 340 € Unterhalt, plus 184 € Kindergeld, plus 400 € netto Ausbildungsvergütung. Sie hat so insgesamt 924 € zur Verfügung. Davon gingen ca. 90 € berufs. Auf. runter, die Miete von nur 200 € inkl. Nebenkosten sowie 84 € Essensgeld an ihren Chef. Sie hatte so 550 € zum Ausgeben.

    Jetzt hat sie ihren Rausschmiss im Restaurant provoziert, hatte (wie sie sagt) eh „keinen Bock“ mehr auf Köchin und ist mit Sack und Pack zu ihrem 25 jährigen Freund und deren Eltern in eine Stadt ca. 400 km von uns entfernt gezogen. Wir haben alles versucht sie hier bei uns im Ort zu halten. Wir hätten ihr sofort eine neue Ausbildung besorgen können. Sogar ihr alter Chef hätte sich für sie bemüht und evtl. eine andere Ausbildung in einem anderen Betrieb für sie gehabt. Leider alles vergebens….! Sie hat uns ganz schön an der Nase rumgeführt und ständig belogen.
    In dem neuen Ort hat sie sich jetzt als arbeitssuchend gemeldet. Sie will lt. Aussage im Sommer evtl. eine neue Ausbildung anfangen oder weiter zur Schule gehen. Die 7 Monate Zwischenraum will sie sich mit 400 € – Jobs versuchen.

    Meine Frage dazu. Bin ich jetzt noch verpflichtet, weiter Unterhalt an meine Tochter zahlen? Oder erst wieder wenn sie sich in Schule oder Ausbildung befindet.
    Ãœbrigens meine Exfrau zahlt kein Kindesunterhalt. Sie hat nur einen 400 € – Job und kann angeblich nichts zahlen. Fliegt aber jedes Jahr in den Urlaub. Sie ist wieder neu verheiratet. Kann jetzt ihr neuer Ehemann auch mit veranlagt werden, den Unterhalt zu zahlen? Meine Tochter wird ja 18 und jetzt sind doch beide Elerternteile verpflichtet für den Kindesunterhalt aufzukommen
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dazu antworten könnten.

  200. RA Thomas von der Wehl

    @ holger

    ich würde sagen, was im Moment keine Unterhaltsverpflichtung besteht, da das Kind keine Schul oder Berufsausbildung absolviert. Diese Verpflichtung könnte allerdings wieder einsetzen, wenn eine neue Ausbildung begonnen wird. Inwieweit die Mutter an den und als Verpflichtungen beteiligt werden kann, kann ich nicht beurteilen.

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  201. Karl

    Hallo Herr v.d. Wehl,
    ich bin ein unehelicher Vater von 19 jährigen Zwillingen. Beide z.Zt. in Ausbildung, zuvor
    haben beide abgebrochen („verschlafen“).
    Mutter Hartz 4 + priv. Insolvenz, zahlt keinerlei
    Bargeldunterhalt, beide Mädchen leben nicht mehr im Haushalt der Mutter. Kindergeld geht direkt zu Kindern. Zahle Unterhalt –ewig–,
    alles i.O. bin Vater. Jetzt kommt der Kracher.
    Durch Falschangaben (Vater zahlt kein Unterhalt und Sie wissen nicht wo ich bin) erschlichen sich beide (jeweils BAB und Bafög
    allerdings zu den Höchstsätzen) die jeweiligen Stellen versuchen jetzt das Geld bei mir einzutreiben. Für mich ist das ganze etwas suspekt und habe mich zurück gezogen und
    überlege, ob ich mit dem zukünftigen Unterhalt, das zu Unrecht ausgezahlte Geld begleiche, denn Sie bekamen ja bereits die Überzahlung. Ich bezahle z.Zt. weiter den Unterhalt.

    Gruß
    Karl

  202. RA Thomas von der Wehl

    @ karl

    Das Verhalten der Kinder könnte ein Verwirkungstatbestand im Hinblick auf den Ausbildungsunterhalt sein. Ich würde dies von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen lassen.

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  203. Karl

    Hallo Herr v.d. Wehl,
    danke für die Auskunft, dennoch erwärmt sich bei mir der Gedanke, dass die Unterhaltspflicht
    auf Grund Abbruch der Ausbildung, unrichtige Aussagen über Unterhaltsbezug von mir gegenüber Ämtern und der
    Bezug von Unterhalt obwohl beide temporär weder in einer Ausbildung o. Schule waren, in Frage gestellt werden muß.
    Ist das nicht die Basis einer unendlichen Geschichte, die sehr einseitig betrachtet wird.

    Gruß
    Karl

  204. RA Thomas von der Wehl

    @ karl

    wenn Sie damit ausdrücken wollen, dass in solchen Verfahren immer die unterhaltspflichtigen Eltern den kürzeren ziehen werden, kann ich dies nicht bestätigen.

    Das Verhalten ihre Kinder scheint mir so krass, dass hier dringend über eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches gesprochen werden muss.

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  205. Karl

    Danke Herr v.d. Wehl,

    wie in 201 beschrieben, bin ich komplett der
    einzigste welcher Unterhalt bezahlt ohne
    das ich je erziehungsberechtigt war (anderes Thema). Durch diese intransparente Situation,
    JuAmt u. BaFög Stelle arbeiten mit Halbwissen auch noch mit, muß ich hier handeln.
    Wie gehe ich am Besten vor?

    Gruß
    Karl

  206. RA Thomas von der Wehl

    @ karl

    lassen Sie sich bitte in dem konkreten Fall von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Dies kann ich in diesem Forum nicht ersetzen.

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  207. Karl

    Herr v.d. Wehl, ich möchte mich für
    die Infos bedanken.

    Gruß
    Karl

  208. Gabi

    Hallo Herr von der Wehl,

    der Sohn aus der ersten Ehe meines Mannes verlangt Ausbildungsunterhalt. Er ist im Nov. 2009
    24 geworden. Vorgelegt hat er nichts, kein Ausbil-
    dungsvertrag, Zeugnisse, Bewerbungen. Nachdem er einen Anwalt eingeschaltet hatte, sicherten wir zu, die Einkommensnachweise meines Mannes einzureichen, sobald der Anwalt uns eine Vollmacht übersendet. Außerdem forderten wir begründende Unterlagen für die verspätete Ausbildung des Jungen. Wieder geschah nichts. Meinem Mann fragte tel. nach, u. ihm wurde mitgeteilt, dass die Bearbeitung noch andauert u. die Unterlagen per Kurier zugehen. Wieder nichts. Darauf haben wir erneutes Schr. zugefaxt, dass doch die Unterlagen u. die Vollmacht noch fehlen. Wieder nichts.
    Am Donnerstag kommt dann ein Brief vom Gericht, dass Klage u. Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht wurden. Als Begründung wird angeführt, dass eine Ausbildung
    bis jetzt nicht möglich war, wegen Inhaftierung.

    Wir haben überhaupt nichts Schriftliches, das den Unterhaltsanspruch begründet. Lediglich mündliche Aussagen von Mitarbeitern des Jugendamtes/Sozialarbeiter. Hat die 10. Klasse
    2 x gemacht, Ergebnisse liegen unter seinen Fähigkeiten. Die letzte Auskunft „Er könnte der
    Beste sein, wenn er wollte …“

    Meine Fragen:

    1) Wie sind die Aussichten auf Gewährung Pro-
    zesskostenhilfe, wo meinem Mann gar nicht die Möglichkeit einer Prüfung von der Gegenseite vorgelegt wurde (Einkommenssteuerbescheid hat mein Mann im übrigen nachweislich bei BAB-Berechnung bereits Jan 2009 zugefaxt.

    2.) Wie sind die Chancen, Unterhalt zahlen zu
    müssen, wenn die erste Ausbildung auf Grund von
    Haft (ca. 1 Jahr) und Interessenlosigkeit erst mit
    23 erfolgt?

    Vielen Dank im Voraus
    Gabi

  209. Gabi

    Hallo Herr von der Wehl,

    der Sohn aus der ersten Ehe meines Mannes verlangt Ausbildungsunterhalt. Er ist im Nov. 2009
    24 geworden. Vorgelegt hat er nichts, kein Ausbil-
    dungsvertrag, Zeugnisse, Bewerbungen. Nachdem er einen Anwalt eingeschaltet hatte, sicherten wir zu, die Einkommensnachweise meines Mannes einzureichen, sobald der Anwalt uns eine Vollmacht übersendet. Außerdem forderten wir begründende Unterlagen für die verspätete Ausbildung des Jungen. Wieder geschah nichts. Meinem Mann fragte tel. nach, u. ihm wurde mitgeteilt, dass die Bearbeitung noch andauert u. die Unterlagen per Kurier zugehen. Wieder nichts. Darauf haben wir erneutes Schr. zugefaxt, dass doch die Unterlagen u. die Vollmacht noch fehlen. Wieder nichts.
    Am Donnerstag kommt dann ein Brief vom Gericht, dass Klage u. Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht wurden. Als Begründung wird angeführt, dass eine Ausbildung
    bis jetzt nicht möglich war, wegen Inhaftierung.

    Wir haben überhaupt nichts Schriftliches, das den Unterhaltsanspruch begründet. Lediglich mündliche Aussagen von Mitarbeitern des Jugendamtes/Sozialarbeiter. Hat die 10. Klasse
    2 x gemacht, Ergebnisse liegen unter seinen Fähigkeiten. Die letzte Auskunft “Er könnte der
    Beste sein, wenn er wollte …”

    Meine Fragen:

    1) Wie sind die Aussichten auf Gewährung Pro-
    zesskostenhilfe, wo meinem Mann gar nicht die Möglichkeit einer Prüfung von der Gegenseite vorgelegt wurde (Einkommenssteuerbescheid hat mein Mann im übrigen nachweislich bei BAB-Berechnung bereits Jan 2009 zugefaxt.

    2.) Wie sind die Chancen, Unterhalt zahlen zu
    müssen, wenn die erste Ausbildung auf Grund von
    Haft (ca. 1 Jahr) und Interessenlosigkeit erst mit
    23 erfolgt?

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Gabi

  210. Rahel

    guten tag, erneut hätte ich eine frage:
    ich habe eine ausbildung im einvernehmen mit meinem chef abgebrochen (aufhebungsvertrag). danach habe ich eine schule besucht, dies aber nach 5 monaten ebenfalls beendet, da ich doch lieber geld verdienen möchte.
    habe ich nun noch den anspruch auf unterhalt von meinem vater? da das zweite eine schule und keine ausbildung war, müsste dies doch der fall sein? mein vater sagt das wäre egal und er müsse nun nicht mehr zahlen. ich bin 21 jahre alt und meine eltern sind im trennungsjahr.
    vielen dank

  211. RA Thomas von der Wehl

    @ gabi

    das Verfahren befindet sich offensichtlich noch auf der Ebene der Verfahrenskostenhilfe. Das heißt, der Klageantrag ist noch nicht offiziell zugestellt. Einen Unterhaltsanspruch hat der Sohn meines Erachtens nur, wenn er sich in Schul-oder Berufsausbildung befindet. Dies scheint derzeit nicht der Fall zu sein, so dass ich in keinen Unterhaltsanspruch erkennen. Zudem sollten sie dem Gericht den zurückliegenden Verfahrensablauf schildern.

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  212. RA Thomas von der Wehl

    @ rahel

    Volljährige Kinder haben dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden. Allerdings muss der Ausbildungsweg auch geradlinig und strebhaft verfolgt werden. Ob derzeit ein Unterhaltsanspruch besteht, kann ich nicht beurteilen.

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  213. Andreas

    Guten Tag Herr von der Wehl !

    Ich benötige Ihren Rat. Hier kurz der Sachverhalt: Sohn 21 aus erster Ehe hat die Schule (11. Klasse) abgebrochen, kurz gejobbt, Lehre abgebrochen, jetzt macht er an einem Brufskolleg die Fachhochschulreife und will studieren. Er hat Bafög beantragt. Muss ich wieder Unterhalt zahlen ? Den hatte ich nach Abbruch der Lehre eingestellt. Wenn ja, wie hoch ist denn mein Selbstbehalt ? Ich bin wieder verheiratet und habe noch ein 14 jähriges Kind.

    Vielen Dank !

  214. Andreas

    Hallo Herr von der Wehl,

    kurzer Nachtrag. Mein Sohn wohnt noch zu hause bei seiner Mutter.

  215. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    ein Kind, welches unter 21, unverheiratet, bei einem Elternteil leben während und eine staatliche Schule besuchend ist, gilt als privilegiert volljähriges Kind und wird damit einem minderjährigen Kind gleichgestellt. Insofern würde ich derzeit von einer Unterhaltsverpflichtung ausgehen. Allerdings ist auch die Mutter heranzuziehen und die Einkommen der Eltern sind ins Verhältnis zu setzen. Eine konkrete Unterhaltsberechnung kann und darf ich nicht machen.

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  216. Christian

    Hallo Herr von der Wehl,

    Ich brauche dringend ihren Rat.
    Ich bin seit ca 12 Jahren alleinerziehend zweier Töchter (16 u. 19). Anfang Januar ist meine 19 jährige Tochter ausgezogen (Studentenwohnheim). Jetzt ist sie nach 4 Monaten Ausbildung gekündigt worden. Finanziert wurde das durch ihr Gehalt, BAB und Kindergelt (alles ca. 700€) Jetzt bekommt sie Arbeitslosengeld 1 und aufstockendes HARZ4 ist beantragt. Kurz zu ihrem Werdegang. Mit 16 von der Realschule (8 Klasse) runter. Hauptschulabschluss und danach im zweijährigen Berufskolleg Mittlere Reife nachgeholt. Dann Schulische Ausbildung zur PTA angefangen, nach 3 Monaten hingeschmissen (war ihr zu stressig). Darauf folgte ein FSJ (3/4 Jahr). Sie hat sich danach für ein weiter machen der Schule entschieden. Dort war sie angemeldet, ist aber erst gar nicht hingegangen. Kurzfristig hat sie eine Ausbildungsstelle zur MTA bekommen. Die Arztpraxis hat sie nach 4 Monaten gekündigt (Probezeit). Die Gründe weiß ich leider nicht. Jetzt macht sie in einem Jugendhaus ein Praktikum. Anschließen möchte sie ihr Abitur machen.
    Vermutlich wird jetzt die ARGE wegen Unterhalt auf mich zukommen. Bin ich verpflichtet nach so vielen Abbrüchen zu zahlen? kann ich sie verpflichten wieder in meine Wohnung einzuziehen?

    Ich arbeite wieder Vollzeit und verdiene monatlich ca. 1450-1500€ gerechnet mit Urlaub- Weihnachtsgeld. Meine 16 Jährige Tochter lebt bei mir. Mutter wohnt mit Freund zusammen (Sozialhife und 1 € Job) also kann (will) ja nicht zum Unterhalt beitragen.
    Ich überlege ernsthaft zu einen RA zu gehen. Sie hätte nach der Kündigung sich zumindest für die Fortdauer der Ausbildung bei anderen Praxen bewerben können…müssen.

    Vielen dank für ihre Antwort.

  217. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    die Unterhaltspflicht wäre tatsächlich fraglich, wobei ich aber tendenziell eher noch von einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung ausgehen würde. Das Kind ist erst 19 Jahre alt. Alles was vor der Volljährigkeit stattfand, wird ohnehin nicht sehr stark bewertet.

    Falls die öffentliche Hand auf Sie zukommt, erteilen sie die geforderten Auskünfte und teilen Sie gleichzeitig den schulischen und beruflichen Werdegang des Kindes mit und berufen sich darauf, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt sei. Dann würde ich abwarten, wie die andere Seite darauf reagiert.

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  218. Christian

    Hallo Herr von der Wehl,

    vielen Dank für ihre Antwort. Ich hätte noch eine kurze Frage. Ist meine 19 Jährige Tochter als „nicht previligiertes Kind“ einzustufen? Dann wäre mein Selbstbehalt wohl 1100€ + ein Betrag für meine 16 jährige Tochter die bei mir lebt. Die Sozialpädagogin meiner älteren Tochter ist sich sicher das ich nichts zahlen muss. Wie auch immer sie darauf kommt.

    Muss ich überhaupt für ein Praktikum aufkommen? Im Anschluss wird sie vorraussichtlich nur Fachhochschule beginnen.

    Danke schön für die Zeit, die sie sich nehmen.

  219. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    wenn das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils lebt, gilt es nicht als privilegierte volljährige. das minderjährige Kind und sogar die Ehefrau, wären im Rang vor dem volljährigen Kind.

    Ein Praktikum ist keine Schul- oder Berufsausbildung und muss somit nicht mit Unterhalt alimentiert werden.

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  220. Constantin

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich bräuchte mal wieder ihren Rat.
    Die Anwältin meiner Exfrau (3,5 Jahre geschieden) hätte gerne Auskunft über das aktuelle Vermögen durch eine spezifiziertes Vermögensverzeichnis.
    Ist das rechtens und wie macht man soetwas bzw. wo macht man sowas.
    Danke

  221. RA Thomas von der Wehl

    @ constantin

    Ich gehe davon aus, dass es hier um Ansprüche auf Auskunft zur Berechnung eines Unterhaltsanspruches geht. In diesem Falle ist auch über das Vermögen Auskunft zu erteilen, da auch aus dem Vermögen Einkünfte zu erzielen sind, die unterhaltsrechtlich relevant sind. Wenn man zum Beispiel ein Vermögen in Form von 50.000 € auf einem Sparkonto hat, sind die Zinsen aus diesem Sparkonto unterhaltsrechtlich relevant.

    Ein wertvolles Bild ist auch Vermögen, daraus sind in der Regel aber keine Früchte zu ziehen, so dass es unterhaltsrechtlich keine Rolle spielen. Nichts desto trotz müsse auch dies aufgeschrieben werden.

    Schreiben Sie doch einfach die Vermögenswerte untereinander auf.

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  222. Torsten

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    5 Monate vor dem Ausbildungsende und somit dem Ende meiner Unterhaltsverpflichtung erhielt ich mal wieder ein Schreiben von den Gegenanwälten meiner 20-jährigen Tochter…
    Sie lebt mit ihrem Freund zusammen und bezieht seit meiner Trennung von Ihrer Mutter (und somit auch von ihr) regelmäßig den permanent angepassten Unterhalt – jetzt in Höhe von EUR 275. Nun bekam ich ein Schreiben der Gegenanwälte in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Tochter aufgrund psychicher Probleme seit Mitte Januar krankgeschrieben ist und von Anfang Februar bis Ende März in teilstationärer Behandlung in einer Fachklinik war. Die Ausbildungsvergütung wurde im März noch zu 100% und im Februar zu 50% gezahlt. Seit Februar erhält sie zudem Krankengeld. Aufgrund einer diagnostizierten Persönlichkeits- und Anpassungsstörung wurde das Ausbildungsverhältnis zum 01.04.2010 aus gesundheitlichen Gründen aufgehoben. Wie mir mitgeteilt wurde, beginnt sie im August eine neue 3-jährige Ausbildung zur Ergotherapeutin an einer beruflichen Schule, für die sie keine Vergütung bekommt, alle benötigten Bücher ect. jedoch selbst angeschafft werden müssen. Nun zur Frage: was kommt in Richtung Unterhalt auf mich zu? Die Kindesmutter bekommt ALG II und kann nichts zum Unterhalt beitragen. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.

  223. Torsten

    Nachtrag: im vom 01.04. datierten ärztlichen Attest des behandelnden Arztes steht neben der Anpassungs- & Persönlichkeitsstörung auch der Hinweis, dass die Patientin ihre Ausbildungsstelle nicht mehr ausfüllen kann, da sie als Alleinarbeitskraft – zudem noch Lehrling) in der Arbeitsstelle (einer IHK) überfordert war.

  224. Torsten

    Nachtrag 2: es geht nicht um explizite Aussagen über zu zahlende Beträge, sondern wie lange ich letztendlich überhaupt zahlen muss. Bis zum 25. oder 27. Lebensjahr oder zum Ende der 2. Ausbildung? Was wird, wenn auch diese Ausbildung abgebrochen werden würde?

    Augenscheinlich sind die gesundheitlichen Beschwerden das Ergebnis von völliger Überbelastung am Arbeitsplatz und rückt somit dem BurnOut nahe.

    Kann man u.U. gegen den vormaligen Arbeitgeber vorgehen, wenn ihm wirklich nachzuweisen ist dass es eher eine Stelle ist, in der der Lehrling ausgenutzt wurde?

    Fragen über Fragen, die einem Grübelnden einfallen, der zur Zahlung des Doppelten jetzigen Unterhalts aufgefordert wird und seit einem halben Jahr 20% Lohnausfall durch Kurzarbeit hat, (die ich bisher nicht habe mit berechnen lassen)…

    Vielen lieben Dank vorab.

  225. RA Thomas von der Wehl

    @ torsten

    Es steht zu befürchten, dass sie auch die 2. Ausbildung mit Unterhalt alimentieren müssen. Auch wäre der Gedanke zu verfolgen, den 1. Ausbildungsbetrieb in Anspruch zu nehmen, wenn hier ein Verschulden an der gesundheitlichen Situation der Tochter nachzuweisen wäre.

    Dies alles wird ohne die Hilfe eines versierten Fachanwalt für Familienrecht nicht zu leisten sein.

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  226. Christian

    Hallo Herr von der Wehl,

    Ich habe noch eine Frage zu ihrer letztem Antwort.
    Meine jünger Tochter die bei mir lebt ist, ist ja ein minderjährige Kind und wäre im Rang vor dem volljährigen Kind ( nicht priveligiert). Welche Rolle spielt das bei der Berechnung (ARGE) Wird einfach mein Mindestbehalt vom bereinigte Einkommen abgezogen und mehr nicht. Ein Kind hat doch auch einen Bedarf.
    Vielen Dank für ihre Antwort.

  227. Andre

    Hallo
    Ich Hoffe Sie können mir helfen:

    Ich bin 19 Jahre Alt,und mache zurzeit eine Ausbildung als Hochbaufacharbeiter ( vom Arbeitsamt )..und habe seit ca 1 Jahr eine eigene Wohnung und die Miete zahle ich selber

    Ende Februar 2010 hatte ich Prüfung die ich leider nich bestanden habe ,somit wurde mein Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verlängert
    Ich Möchte die Ausbildung aber jetz abbrechen weil es mich psychisch total Krank mach..ich pack es einfach nich mehr..

    wird dann die Miete wenn ich mich beim Arbeitsamt melde gezahlt oder muss ich die Wohnung aufgeben?

    oder allgemein ..habe ich irgendein sofortgültigen Ansrpuch auf leistung (geld) ..ich habe mal was von 3 Monaten sperre gelesen und bin mir nich sicher

    Vielen Dank im vorraus

  228. Andre

    EDIT:
    Vielleicht ist das wichtig wegen Thema Wohnung /miete zahlen

    Meine Eltern haben eine 3 Raum Wohnung

    Mutter/Vater/Schwester wohnen dort

    ( können die mich zurückschicken ?)

  229. RA Thomas von der Wehl

    @ andre

    dies ist kein familienrechtliches Problem, sondern ein Problem des Sozialrechtes (Ansprüche gegen das Arbeitsamt). Dies ist nicht mein Bereich und hierzut kann ich keine fundierten Auskünfte geben. In die Wohnung der Eltern kann Sie niemand zurückschicken, da die Eltern sie nicht mehr aufnehmen müssen.

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  230. Christian

    Hallo Herr von der Wehl,

    vielleicht haben sie mich weiter oben nicht gelesen.

    Meine jüngere(16) Tochter, die bei mir lebt ist minderjährig. Meine ältere (19) Tochter (nicht priveligiert) lebt im eigenen Haushalt und wäre bei Unterhaltszahlungen doch im Rang nach dem minderjährigen Kind. Welche Rolle spielt das bei der Berechnung (z.B ARGE) Wird einfach der Mindestbehalt vom bereinigten Einkommen abgezogen und das minderjährige Kind nicht berücksichtigt?. Ein minderjähriges Kind, das beim Elternteil lebt, hat doch auch einen Bedarf…oder?
    Vielen Dank für ihre Antwort.

  231. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    natürlich für das minderjährige Kind bei der Berechnung des Unterhaltes für das volljährige Kind berücksichtigt. Der volle Bedarf des minderjährigen Kindes wird von dem bereinigten Nettoeinkommen abgezogen.

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  232. Torsten

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    nach Rücksprache mit einer Fachanwältin werde ich wohl oder übel – wie Sie schon erwähnten – auch diese Ausbildung finanzieren müssen…
    Eine Inregressnahme der auszubildenden IHK wird schwierig, derzeit jedoch – mit wenig Aussicht auf Erfolg – geprüft.

    Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis und verbleibe mit freundlichen Grüßen, T.K.

  233. Christian

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Ich Danke Ihnen für die letzte Antwort.

    Wie errechnet sich der Bedarf für meiner 16 jährige Tochter die bei mir lebt gegenüber der Arge? Meine Vermutung nach an der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Wird dann das Volle oder das halbe Kindergeld von dem Unterhaltsbedarf abgezogen?

    Vielen Dank im vorraus

  234. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    der Bedarf wird nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt und das hälftige Kindergeld wird abgezogen.

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  235. Beatriz

    Mein Sohn (20)brachte die Fachabitur ab, möchte aber anderes studieren, dafür versucht Er durch Arbeitsamt eine Bildunggutschein zu bekommen, und hat noch 3 Monate zu warten bis zum den Testaufnahme. Wiessen wir nochnicht was die Arbeitsamt entscheidet, noch weder für die ausgewählte neuer Ausbildung zum Aufnahme eine Chance hat.
    Die Frage nun laute, darf der Vater die Finanzielle Unterstützung abbrechen, und zwar sofort 2 wochen nach die Abitur Abbruch? oder sollte derVater Teilweisse auch für ihn auskommen sowie ich tue, um diesse Zeit von 3 Monate zu überbruken. Danke, bis spanierin.(Schreibt Fehlern!)

  236. Ann

    Guten Tag
    ich bin 21, habe mit 16 meinen Realschulabschluss gemacht. Danach eine Ausbildung angefangen welche im Beidseitigen Einverständnis (Aufhebungvertrag?) zwischen meinen Eltern und dem Ausbilder beendet wurde. danach habe ich eine Berufsfachschule besucht. Danach 2008 eine Ausbildung angefangen ,aber selber in der Probezeit gekündigt.
    Bin Geringfügigbeschäftigt und lebe mit meinem freund zusammen.
    habe ich einen unterhaltsanspruch? oder nur wenn ich wieder eine Ausbildung beginne?

    lg

  237. Christian

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    2 Monate sind vergangen…

    ich habe soeben ein Schreiben von der ARGE erhalten. Ich würde nach deren Berechnungen 150€ Unterhalt zahlen. Meine minderjährige Tochter, die bei mir lebt wird nicht in der Berechnung einbezogen. Ist das rechtlich nachvollziehbar? Das Praktikum meiner 19 jährigen Tochter wird als Voraussetzung für den Besuch Gymnasium September 2010 gewertet. Ich soll also ab März zahlen? Wie denken Sie, stehen meine Cancen Familienrechtlich etwas dagegen machen zu können?

    Vielen Dank für ihre Antwort

    Christian

  238. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    Sie sollten konkret einen Fachanwalt für Familienrecht befragen. Ich kann die Erfolgsaussichten anhand dieser kurzen Sachverhaltsschilderung nicht seriös beurteilen.

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  239. Angela

    Hallo.
    Ich bin 21 und mache ab September 2010 mein Abitur an eine Fachoberschule nach. Meine Frage ist ob ich weiterhin Unterhaltsanspruch habe obwohl ich schon eine Ausbildung (aus guten Gründen) abgebrochen habe. Ich lebe nichtmehr bei meinen Eltern sondern mit meinem Freund zusammen.
    Zurück ziehen wäre keine Option. Steht mir dennoch Unterhalt zu?
    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Angela

  240. RA Thomas von der Wehl

    @ angela

    abschließen kann ich es natürlich nicht beurteilen, aber mit großer Wahrscheinlichkeit stehen Ihnen noch Unterhaltsansprüche gegen die Eltern zu.

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  241. Birgit

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann seine Tochter (fast16), die bei der Mutter lebt hat jetzt ihre Hauptschule abgeschlossen und macht angeblich nichts außer rumhängen (Laut KM). Mein Mann wollte jetzt eine schriftliche Bestätigung, dass sie wirklich keiner Tätigkeit nachgeht (am Besten vom Amt) dies wurde ihm verweigert. Hat mein Mann Anspruch darauf? Kann er von seiner Tochter verlangen, dass sie ihm nachweist, dass sie sich um einen Ausbildungsplatz bemüht? Wenn ja, kann er den Unterhalt mindern wenn sie sich überhaupt nicht bemüht?
    Kann er von ihr verlangen, dass sie ihm regelmäßig nachweist, dass sie kein Einkommen hat?

    Schon mal vielen Dank für ihre Antwort
    MfG Birgit

  242. silke

    hallo herr von der wehl,

    ich habe zwei kinder.mit dem vater der kleinen bin ich verheiratet.die große ist 15 ,die kleine 3 jahre alt.da bei der kleinen eine entwicklungsverzögerung im bereich des sprechens festgestellt wurde,bekommt sie regelmäßig sprachtherapie.um das leisten zu können,habe ich meinen chef letzte woche um eine stellenreduzierung von 75 % auf 60 % gebeten.er stimmte zu,wohl ab september.da ich eh schon viel weniger als 75 % arbeite,habe ich jede menge minusstunden angesammelt.
    nun meine frage:meine große tochter erwägt,wieder beim vater einzuziehen.wahrscheinlich schon nächste woche.wie sieht das jetzt mit meiner stellenreduzierung aus?kann mir das untersagt werden?wenn ja,macht es dann sinn meinen vertrag auslaufen zu lassen(der läuft im februar aus ) und mich dann gleich mit einer geringeren stelle zu bewerben?
    mein mann hat innerhalb seiner firma vermehrt touren zu fahren.das heißt,er ist nicht mehr pünktlich zu hause,oft sogar viel später.für mich wiederum heißt es,daß mir dann sein „betreuungsteil“fehlt.wir zahlen schon kindergarten und tagesmutter( die benötigen wir für die zeit morgens,bis der kiga aufmacht).
    vielen dank ,silke

  243. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    Sie werden davon ausgehen müssen, das der Unterhaltsanspruch der Tochter und damit ihre Erwerbsobliegenheit, wenn die Tochter bei dem Vater lebt, so beurteilt werden wird, als wäre das jüngere Kind nicht vorhanden. Die daraus notwendige Schlüsse müssen Sie selbst ziehen.

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  244. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    ein Kind (auch ein minderjähriges) das gar nichts macht und sich auch nicht um irgend etwas bemüht, hat keinen Unterhaltsanspruch.

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  245. Nick

    HAllo, meine Tochter lebet das vergange Jahr bei mir. Nun geht sie wieder zur leiblichen, von mir geschiedenen Mutter zurück. Sie hat hier Realschulabschluss gemacht und seit 01.08.2010 eine Ausbildung bekonnen. Diese bricht sie jetzt ab und ill weiter aufs Gymi gehn. Bin ich noch zum Unterhalt verpflichtet ? Sie ist 16 Jahre.

    Danke

  246. RA Thomas von der Wehl

    @ nick

    eindeutig ja

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  247. silke

    hallo herr von der wehl,

    ich melde mich nochmal bei ihnen.meine große tochter ( beitrag oben) ist wieder bei mir. aber sie droht ständig,daß sie zum vater geht,wenn ich nicht,mit meinen worten-mache,was sie will.
    ab september arbeite ich nicht mehr in 75 %, sondern nur noch 60 %.dürfte ja nun kein problem sein,da meine große tochter wieder bei mir ist.aber wie lange muß dieser wechsel zurück liegen,ehe ich schwierigkeiten dadurch kriegen kann,wenn sie nun doch irgendwann zurück geht?
    ihr vater sucht nach immer neuen schikanen für mich,und meine tochter steigt voll mit ein,da sie ihn abgöttisch liebt. heute eröffnete sie mir,daß ihr vater zum gericht will,um mich zum bringen und holen am besuchswochenende zu zwingen.( tochter ist fast 16,ein weg ca.75 km).ihr vater hat keinen führerschein,er müßte alles mit öffentlichen verkehrsmitteln machen.
    ich arbeite 2 manchmal auch 3 wochenenden im monat. an meinem freien sollte ich dann meine tochter fahren,freitags und sonntags.kann man mich dazu zwingen?ich fahre täglich beruflich zwischen 50 und 150 km und bin froh über meine „fahrfreien“ tage.und nicht zu vergessen ist da auch noch meine 3-jährige tochter.
    vielen dank für ihre mühe,silke

  248. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    Die Fahrten für die Umgangstermine muss der Umgangsberechtigte selbst organisieren. Ob er einen Führerschein hat oder nicht, ist dabei unerheblich. Ich sehe hier auch keine Ausnahmesituation, die zum Ihren Lasten ausgehen müsste.

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  249. Peter1956

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwald

    Eine Frage zu Unterhaltszahlungen
    Meine Tochter Sie wird im Oktober 25 Jahre bekommt von mir Unterhalt.
    Nun meine Frage
    Sie hat nach Ihrem Abi mit einem Studium zum Bachelor angefangen und es nach einiger Zeit abgebrochen,danach fing Sie eine Ausbildung zur Rechtsanwaltshilfe an die ebenfalls abgebrochen wurde, und Sie begann dann das nächste Fernstudium in der Fachrichtung Phsyologie an, und geht nebenher auf 400€ Basis Arbeiten.
    Sie wohnt mit Ihrem Freund zusammen in einer anderen Stadt.
    Muß ich noch Unterhalt bezahlen?
    Vielen Dank im Vorraus
    MfG. Peter

  250. RA Thomas von der Wehl

    @ peter1956

    ich kann aufgrund der wenigen Fakten nicht seriös beurteilen, ob hier der Unterhaltsanspruch bereits verwirkt ist. Tendenziell würde ich eher sagen: Nein, derzeit wird noch Unterhalt geschuldet.

    Ich würde in jedem Falle regelmäßig die Leistungsnachweise des Fern Studiums anfordern und, wenn feststellbar ist, dass dieses Studium nicht ernsthaft betrieben wird, die Zahlungen einstellen beziehungsweise eine Abänderungsklage erheben, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt.

    Die Tochter hat einen Regelbedarf von 640,00 €, den Sie mit dem eigenen Einkommen und dem Kindergeld bereits teilweise selbst deckt, so dass ohnehin kein wirklich großer Unterhaltsanspruch mehr übrig bleibt. Ich würde bei dem Eigenverdienst der Tochter nicht von einem überobligatorischen Verdienst ausgehen wollen.

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  251. Katrin

    Hallo,
    mein Freund war in der Ausbildung zum Koch und musste diese leider wegen eines Bandscheibenvorfalles abbrechen. Sein Vater hat in dieser Zeit zwar Unterhalt bezahlt, dies aber viel zu wenig und auch unregelmäßig. Nachdem er eine kurze Zeit arbeitslos war hat er jetzt einen Job auf 600 Euro. Ist sein Vater noch unterhaltspflichtig?

  252. RA Thomas von der Wehl

    @ katrin

    Volljährige Kinder haben nur dann einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn sie eine Schul-oder Berufsausbildung absolvieren. Dies ist scheinbar derzeit nicht der Fall, so dass kein Unterhaltsanspruch besteht.

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  253. Isabelle

    Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und habe im August eine Ausbildung begonnen. Auf Grund der hohen Ausbildungsvergütung musste mein Vater keinen Unterhalt mehr zahlen. Nun wurde ich aber zum 30.11. gekündigt und nach der Probezeit nicht übernommen.
    Meine Frage ist: Ist mein Vater jetz wieder verpflichtet Unterhalt für mich zu zahlen?

  254. RA Thomas von der Wehl

    @ isabelle

    volljährige Kinder haben grundsätzlich nur einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden.

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  255. silke

    hallo herr von der wehl,

    vor 1,5 jahren wurde ich zum unterhalt zahlen aufgefordert.damals verdiente ich mehr als heute(hatte eine 75 %-stelle).dann zog meine tochter zu mir und der unterhaltsanspruch beim vater war hinfällig.vor 2 wochen ist sie wieder zu ihm gezogen.heute kam die unterhaltsforderung,berechnet nach meinen abrechnungen von 2009.seit september 2010 arbeite ich aber nur noch 60 %.ist es richtig,daß nach den alten abrechnungen berechnet wird?
    es wurde da ein reines netto von 1056 euro erechnet und ich soll den mindestunterhalt vonn 334 euro zahlen.gleichzeitig wird darauf hingewiesen,daß mein selbstbehalt runter zu setzen ist,da ich mit meinem mann zusammenwohne.er verdient ca.1000-1100 euro,je nach arbeitstagen.ist das so alles richtig?wir haben noch eine 4-jährige tochter,für die wir betreuungskosten zahlen.
    für ihre mühe danke ich ihnen,
    silke

  256. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    die Berechnung scheint mir sehr fraglich, aber Sie haben die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gem. § 1603 II BGB. Wie sich das auswirkt, sollte ein konkret beauftragter RA prüfen.

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  257. Marc

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    unser Sohn, wird jetzt 18, hat vor 2 jahren eine Lehre begonnen und diese absichtlich abgebrochen, da er mehrmals unentschuldígt dort fern geblieben ist. Dies spitzte sich zu,daß er bis zu zwei Wochen am Stück nicht mehr erschienen ist. Dann kam die fristose Kündigung.
    Nachdem diese Kündigung gekommen ist feierte er mit seinen Freunden und wurde mehrmals straffällig, weil ihm das nötige Kleingeld für sein Lebensalltag fehlte.
    Er hatte bis zur Vehandlung Auflagen von der Polizei bekommen und vom Jugendamt, an der er sich halten musste.
    In dieser Zeit bis zur Vehandlung begann er eine neue Lehrstelle, klärte diese jedoch nicht über seine Auflagen auf.
    Er begann wieder das Leben als „Spiel“ anzusehen und feierte und hielt sich wiederholt nicht an die gestellten Auflagen, wurde erneut straffällig.
    Nun sitzt er in der JVA, die Lehre verlor er wiederholt, da er sich nicht an die Auflagen gehalten hat und ein Vetrauensbruch zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem vorliegt.
    Mit den Worten „Alles besser als arbeiten“ ging unser letzter Besuch bei der JVA zu ende…

    Sind wir weiterhin zu Unterhalt verpflichtet? Auch haben wir noch zwei kleine Kinder zu Hause, so daß wir keinesfalls mehr ein Zusammenleben akzeptieren können, auch unter dem Aspekt der schwere der begangenen Straffälligkeit.

  258. RA Thomas von der Wehl

    @ marc

    im Moment (während JVA) besteht sicherlich kein Unterhaltsanspruch. Ansonsten wäre er zumindest sehr zweifelhaft.

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  259. Wolfgang

    Guten Tag Herr Rechtsanwalt,
    zum „Werdegang“ meines Sohnes nun 22j. alt:
    Er hat mit 17 J. seine Realschule hingeschmissen und wollte eine Lehre beginnen. daraus ist nichts geworden, da der arbeitsmarkt es nicht hergab und die Qualifikation fehlte. Dann hat er sich bei einer Berufsbildenden Schule angemeldet um dort mit Erfolg den Realschulabschluß nachzuholen. Bis hier war es OK, ich hatte Unterhaltspflicht. Danach hatte er auf der selben Schule eine Ausbildung zum EDV-Fachmann begonnen, obwohl er selber wußte, dieses niemals mit Erfolg beenden zu können, aber wollte bis zum Beginn einer Ausbildung zum Fachmann für Sicherheit noch die Schulbank drücken.(da ich ja dann Unterhalt zahlen muß) Da er nicht in meinem Haushalt lebt, hatte ich auch keine Kontrolle über seine Anwesenheit. Meine Vermutung bestätigte sich, als er plötzlich nicht mehr zur Schule ging, aber den anteiligen Unterhalt weiter von mir bezog. Er begann letztes Jahr dann diese Lehre in einer Wach- und Schließgesellschaft. Nach 3 monatiger Tätigkeit hatte er hierzu keine Lust mehr und der Weg (tägl. 80 Km einfach)war ihm zu lang. Wieder häuften sich seine Krankschreibungen und unentschuldigte Fehlzeiten, sodaß er vor ablauf der Probezeit fristlos entlassen wurde. Wärend er nun zu Hause war und auf seinen Zivildienst wartete, bekam er von mir weiterhin geminderten Unterhalt von ca 150,- € um ihn zu unterstützen. Nun ist er ZiVi mit 350 € und verlangt weiter Unterhalt von mir. Er selber ist Bodybuilder und geht 4 mal die Woche ins Studio / alle 2 Wochen zum Friseur und 3 mal in der Woche unter das Solarium. Zu allem Überfluß kaufte es sich nun noch einen BMW mit 190 PS.
    Bin ich nun immer noch verpflichtet, ihm den BMW und Nebenkosten zu finanzieren?

  260. silke

    hallo herr von der wehl,
    ich habe mal wieder eine frage.meine große tochter lebt bei ihrem vater,fängt im sommer eine ausbildung an.sie könnte bafög beantragen,will sie aber nicht,wegen dem zurückzahlen.ich bin unterhaltspflichtig.da sie großzügig das bafög ablehnt,hat das irgendwelche auswirkungen auf den von mir zu zahlenden unterhalt?bleibt der trotzdem in der höhe bestehen,wie jetzt zur „normalen“ schulzeit?

    vielen dank,silke

  261. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    die Tochter ist verpflichtet einen BAFöG-Antrag zu stellen.

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  262. silke

    hallo herr von der wehl,

    vielen dank für ihre schnelle antwort.für mich ergibt sich aber daraus schon wieder eine frage.wie muß ich vorgehen:ich gehe davon aus,daß ich weiter den jetzt festgelegten unterhalt zahlen muß.wenn die tochter bafög trotz allem nicht beantragt,was kann ich tun,um dagegen etwas zu unternehmen?wenn bafög dann doch gezahlt wird,verringert sich ja wahrscheinlich der unterhalt.wie kann ich zuviel gezahlten unterhalt zurück bekommen?vom laufenden unterhalt abziehen oder über gericht?
    vielen dank für ihre mühe,silke

  263. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    konkrete Maßnahmen müssen sie mit einem konkret beauftragten Fachanwalt für Familienrecht besprechen und festlegen. Es wäre unseriös, wenn ich hier einen Ratschlag geben würde. Nur soviel: wenn jemand eine Erfolg versprechende Maßnahme nicht in Anspruch nimmt, wird bei der Berechnung des Unterhaltes so getan, als würde er dieses Geld bekommen.

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  264. silke

    hallo herr von der wehl,

    vielen dank für ihre schnelle antwort.Ist gut zu wissen,wie die vorgehensweise ist.werde mich vorab schon beim anwalt melden.

    viele grüße,silke

  265. Anki

    Hallo,ich bin 16jahre und habe auch eine frage nämlich ..meine Eltern sind geschieden schob seit dem ich 3 bin und ich bin dann letztes Jahr ausgezogen uns mein Vater zählt unterhalt,jz ist dad Problemem das ich warscheinlich aus der Schule geschmissen und er droht mir jz wenn ich fliege gibt er mir kein unterhalt mehr,kann er das machen? 🙁 LG Anki bitte schnelle Antwort 😉

  266. RA Thomas von der Wehl

    @ anki

    die Verpflichtung der Eltern den Kindesunterhalt zu zahlen, ist eine gegenseitige Verpflichtung. Die Eltern schulden den Kindern finanzielle Unterstützung und die Kinder schulden ihren Eltern einen zielgerichteten Schul- und Ausbildungsweg. Solange die Kinder zur Schule gehen, wird Unterhalt geschuldet. Brechen Sie aber die Schule ab oder werden sie von der Schule geworfen, können auch minderjährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch verlieren.

    Ich würde dringend raten, die Schule erfolgreich zu beenden, da dies für den gesamten weiteren Lebensweg enorm wichtig ist und nicht nur für die derzeit anstehende Phase des Kindesunterhaltes.

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  267. Rainer

    Mein Sohn ist am 28.8.2010 18 geworden, machte seit 2009 eine Ausbildung zum Sozialpädagogischem Assistenten und parallel die Fachholschulreife. Er wohnt bei meiner Ex und ihren neuen Ehemann. Seit Oktober ging er nur noch sporadisch zur Schule und seit ca. 01.01.2011 gar nicht mehr. Bis zum 30.05.2011 zahlte ich 335 Euro Unterhalt an seine Mutter, mir wurde nicht mitgeteilt dass er alles geschmissen hat und nun nur noch abhängt. Zahlungen habe ich nun eingestellt und nun würde ich gern wissen ob ich das zuviel gezahlte Geld von meiner Ex zurück fordern kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Rainer

  268. Anke

    Hallo Rainer,

    nein Du wirst nichts zurückfordern können. Lies mal hier: http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/01/03/zuviel-gezahlten-unterhalt-zurueckfordern/
    das gilt auch für den Kindesunterhalt.

    Falls Dein Sohn / Deine Ex einen vollstreckbaren Titel für den Unterhalt hat, solltest Du Dich ganz schnell drum kümmern, dass der geändert wird, denn sonst können sie den Titel vollstrecken (lassen) und Du hast neben den Kosten für den Unterhalt auch noch diverse Nebenkosten zu tragen.

    Gruß
    Anke

  269. Robert

    Mein Sohn ist 22 Jahre und und derzeit in Ausbildung bei der Polizei. Er erhält im ersten Ausbildungsjahr ca. 800 € und wohnt in der Polizeischule. Muss ich für Ihn noch Unterhalt bezahlen ?

    Gruss

    Robert

  270. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    Mit größter Wahrscheinlichkeit wird keinen Unterhalt mehr geschuldet. Der Bedarf orientiert sich an dem studentischen Bedarf und dieser liegt bei 670 € abzüglich des vollen Kindergeldes. Dieser Bedarf wird durch das Einkommen selbst gedeckt.

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  271. Christiane

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    Sohn, 22. Jahre wurde nach 2 Semestern Studium in NL von der Uni gewiesen, da er die Leistung nicht gebracht hat. 3 Punkte von 33 Punkten innerhalb 1 Jahres.
    Ich wurde nicht über den Abbruch informiert und zahlte jeden Monat bis Mai 2011 Unterhalt in Höhe von € 450,– weiter.
    Die Juni-Zahlung 2011 stellte ich ein, da ich bereits die Vermutung hatte, dass Sohn nicht mehr studiert. Meine Anrufe bei ihm, liefen ins „Leere“.
    Er meldete sich seit über einem Jahr nicht. Erst am 21. Juni 2011 erfuhr ich von ihm, dass er bereits seit (Ende Juni 2010) nicht mehr studiert.
    Frage: Kann ich den zuviel gezahlten Unterhalt zurückfordern (Überweisung war jeweils unter Vorbehalt)?
    Er hat mich über den Abbruch zu keiner Zeit darüber informiert.
    Er hat auch schon vorher bereits von September 2008 bis Februar 2009 Unterhalt kassiert und mich nicht darüber informiert, dass er Zivildienst macht und Einkommen hat.
    Jetzt beabsichtigt er zum 1. Oktober 2011 ein erneutes Studium. Ich bin der Ansicht, dass der Studiengang in keinster Weise seinen Neigungen entspricht und habe aufgrund des 1. Studium-Abbruchs ganz starke Bedenken, dass er dieses durchzieht.
    Bin ich überhaupt aufgrund der geschilederten Situation weiterhin unterhaltspflichtig?
    Rückforderung?
    Muß ich ein weiteres Studium akzeptieren?

    Danke für Ihre Antwort.

    Viele Grüße

    Christiane

  272. Hofer christine

    Hallo Herr RA von der Wehl

    Hat mein volljähriger Sohn in einer berufsfördenden Massnahme durch die Arge einen Unterhaltsanspruch Titel besteht. Wie hoch ist mein Selbstbehalt

    Danke

  273. T. Carstens

    Hallo.
    Ich habe folgendes Problem:
    Meine Tochter hat im Juni ihre Lehre geschmissen. Jetzt im August beginnt sie eine neue Lehre. Ich habe jetzt ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit auf dem Tisch liegen. Es geht um:“Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 97 SGB III und Arbeitsförderung in Verbindung mit § 33 und §§ 44 ff SGB IX“ für meine Tochter. Ich habe die Unterhaltszahlungen für meine Tochter im Juni eingestellt (sie ist 23 Jahre alt). Ich habe auch keinen Kontakt mit ihr.
    Muss ich jetzt tatsächlich wieder Unterhalt zahlen?
    Bin ich verpflichtet diesen Vordruck auszufüllen?
    Aufgrund der Tatsache, das ich seit über 1,5 Jahren keinen Kontakt mehr habe, wüsste ich auch nicht, was ich eintragen soll. Ich weiss nur, das sie sich mittlerweile eine eigene kleine Wohnung genommen hat.
    Meine jetzige Frau ist selbstständig. Muss ich Angaben über meine jetzige Frau machen (Einkommen etc.)?
    Vielen Dank im Voraus.

    T. Carstens

  274. T. Carstens

    … noch eine Frage:
    Wird nur der Kindesvater angeschrieben oder auch die Kindesmutter? Immerhin hat die einen eigenen Laden und sollte daher ebenfalls zur Kasse gebeten werden…

  275. RA Thomas von der Wehl

    @ t c

    ich kann nicht abschließend beurteilen, ob ihre Tochter überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch hat oder ob dieser Unterhaltsanspruch bereits verwirkt ist. den staatlichen Stellen die geforderten Auskünfte zu erteilen. Dies bedeutet aber noch nicht, dass sie damit auch Unterhalt schulden. Sie können letztlich den Bescheid abwarten und diesen dann von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen lassen. Die Mutter wird bei volljährigen Kindern ebenfalls in Anspruch genommen.

  276. T. Carstens

    Danke für diese schnelle Antwort Herr von der Wehl!
    Laut dem Schreiben bin ich nach §§ 1601 ff BGB gegenüber meiner Tochter Unterhaltsverpflichtet.
    Ich verstehe das ganze nicht so wirklich. Was hat die Bundesagentur für Arbeit mit Unterhalt zu tun. Versucht meine Tochter vielleicht sogar über das Amt einen Unterhalt durchzusetzen oder geht es um einen Beitrag zur Unterstützung der neuen Lehre.
    Die Alte Lehre hat sie nach 1,5 Jahren geschmissen.
    Fragen über Fragen…. Sorry
    MfG… T. Carstens

  277. RA Thomas von der Wehl

    @ tc

    die Tochter will irgendwie Geld vom Staat und der Staat prüft dann, ob nicht jemand anders (die Eltern) vordringlich in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich sind die Eltern einem volljährigen Kind gegenüber solange unterhaltsverpflichtet, bis das Kind eine Ausbildung beendet hat. Dabei ist aber auch das Kind verpflichtet, seinen Ausbildungsweg so schnell wie möglich und so gerade wie möglich zu gehen. Insofern wäre unter Umständen zu prüfen, ob die Tochter überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch hat. Tendenziell nach ihren Schilderungen würde ich aber sagen: Ja.

  278. T. Carstens

    Herr von der Wehl.
    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat mir jetzt etwas weitergeholfen.

    MfG…. T. Carstens

  279. T. Carstens

    Hallo noch mal. Herr von der Wehl, ich habe schon wieder eine Frage:
    Nach Durchsicht der Unterlagen musste ich feststellen, das meine Tochter im August 2008 bereits eine Ausbildung zur Kinderpflegerin in Grevenbroich begonnen hatte. Diese hat sie bereits nach wenigen Monaten abgebrochen.
    Das würde bedeuten, das sie bereits zwei Ausbildungen abgebrochen hat. Demnach sollte sie eigentlich die Unterstützung von mir verwirkt haben. Oder verstehe ich das Falsch?
    Wenn dem so wäre, würde es reichen, der Bundesagentur für Arbeit, den Sachverhalt zu erklären und das Formular nicht auszufüllen?
    Vielen Dank… T. Carstens

  280. RA Thomas von der Wehl

    @ tc

    versuchen Sie es ……

  281. Maxi

    Hallo,
    mein Sohn hat gestern seine Ausbildung angefangen, er lebt bei seiner Mutter und ich habe Unterhalt gezahlt, immer im Voraus am 1. Jetzt verdient er eigenes Geld und die Unterhaltshöhe ändert sich. Die Berechnung ist auch klar, unklar ist, ab wann ich kürzen darf, schon diesen Monat, weil er ja eigenes Geld verdient, oder erst am nächsten Monat, weil die Ausbildungsvergütung immer erst zum Ende des Monates gezahlt wird? Das Jugendamt sagt, ich müsse diesen Monat noch voll bezahlen. Würde es Urteile drüber geben.
    Andererseits habe ich im Netz gefunden: „Der Unterhaltsbedarf ist zu mindern, sobald der Minderjährige die Ausbildung, für die er Geld bekommt, angefangen hat. Das gilt auch, wenn die Ausbildungsvergütung erst am Monatsende oder sogar erst im Folgemonat tatsächlich ausbezahlt wird.“
    Was stimmt jetzt und wo kann ich brauchbares Material im Netz finden? Irgendwo muss es doch § darüber geben…

    Maxi

  282. Maxi

    … oder soll ich jetzt voll bezahlen und kann ich das Geld (die Differenz) am Ende des Monates, wenn es die Ausbildungsvergütung gegeben hat, zurückverlangen?

    Maxi

  283. bugaro

    Sehr geehrter Rechtsanwalt von der Wehl,

    der Sohn (19) meines Lebensgefährten wohnt mit im Haus des Vaters (seperater Zugang) . Zahlt aber werder Miete, Telefon, Strom noch Heizkosten.
    Seinen Ausbildungsplatz hat er durch ständiges unentschuldigtes Fehlen im Januar verloren.
    Seit dem hat er max. 6 Bewerbungen geschrieben und gammelt nur herum. Zur Zeit bekommt er Arbeitslosengeld I.
    Jetzt würde mein LG ihn gerne rauswerfen, da er ständig alles unter Verschluss halten muss weil der Sohn ihn bestiehlt. Es sind zwar nur Kleinigkeiten wie Werkzeug, Zigaretten, Leergut, Kleingeld oder auch Lebensmittel aber es ist trotzdem ärgerlich. Es gibt ständig Streit und der Sohn hat dazu noch eine große Klappe und sagt:
    du kannst mich nicht rauswerfen, dann zeige ich dich an. Der Sohn hat sich auch schon beim Jugendamt erkundigt, angeblich muss mein LG in bis zum 25. Lebensjahr bei ihm wohnen lassen.
    Es bestände aber auch die Möglichlichkeit das der Sohn zur Mutter zieht, doch diese will ihn auch nicht da haben.
    Die Situation ist unerträglich, kann mein LG in des Hauses verweisen?

    Mit freundlichen Grüßen
    bugaro

  284. RA Thomas von der Wehl

    @ bugaro

    es gibt definitiv keine Verpflichtung, ein volljähriges Kind, welches theoretische für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen könnte, es aber nicht tut, weiterhin im Haushalt betreuen und zu verpflegen.

  285. T. Carstens

    Hallo Herr von der Wähl.
    Heute habe ich Antwort von der BA bekommen.
    Die beharren darauf, das ich Auskunft erteile. Es sei nicht deren Aufgabe, über das Bestehen oder Nichtbestehen von (zivil-rechtlichen) Unterhaltsansprüchen z entscheiden.
    Daher bleibe ich zur Auskunftserteilung verpflichtet.
    Weiter ist zu lesen:“Nur wenn bereits festgestellt wurde (z.B. durch gerichtliches Urteil). dass eine Unterhaltspflicht nicht mehr besteht, bleibt Ihr Einkommen unberücksichtigt. Dies ist jedoch hier nicht der Fall.“
    Einer von mir erbetene Fristverlängerung, von drei Wochen, wurde nicht zugestimmt.
    Können die, bezüglich der Fristverlängerung, einfach so entscheiden? Ich muss doch die Möglichkeit haben einen Termin bei meinem Anwalt machen zu können und das mit ihm zu besprechen?
    Auch bezüglich der Auskunft verstehe ich nicht, das die nicht in der Lage sind geltendes Recht anzuwenden. Meine Tochter hat bereits zwei Lehren geschmissen und ist 23 Jahre alt. Daher hat sie laut Recherche im Internet keine Unterhaltsansprüche mehr gegen mich. Ich verstehe nicht, das die das ignorieren und trotzdem auf die Auskunft beharren….
    Was würden Sie mir raten?

  286. RA Thomas von der Wehl

    @ tc

    der Auskunftsanspruch ist zu erfüllen. Dies hat aber nichts damit zu tun, ob sie letztlich hinterher tatsächlich Unterhalt schulden. Die Auskunft würde ich erteilen.

  287. bugaro

    Sehr geehrter Rechtsanwalt von der Wehl,

    danke für Ihr Antwort!
    Leider kann ich daraus nicht erkennen ob mein LG ihm weiterhin Unterkunft gewähren muss.

    Für Ihre Bemühungen danke ich im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    bugaro

  288. Melanie

    Hallo,
    ich habe ien Frage und zwar hat mein Mann eine 20 jährige Tochter, die letztes Jahr im Sommer (2010) ihr Abitur gebmacht hat.
    Bis zum heutigen Tag hat sie noch keine Ausbildung angefangen und auch kein Studium begonnen. Da wir nicht wussten, wie wir uns verhalten müssen bzgl. der Zahlungen, haben wir natürlich den Unterhalt weiterbezahlt. War dies richtig oder wären wir davon befreit gewesen?
    Die Mutter ist sicherlich die letzte, die anruft und sagt „du musst nicht mehr zahlen !“
    Da der Kontakt nicht so gut ist, wissen wir nicht wie ihre Zukunftspläne sind.
    Können wir die Zahlung einfach einstellen?
    Wie sieht es aus, falls mein Mann nicht mehr Unterhaltspflichtig ist, wenn sie in nächster Zeit eine Ausbildung oder Studium beginnt. Muss mein Mann dann wieder bezahlen ?
    Vielen Dank im voraus.

  289. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    volljährige Kinder haben nur ein kein Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden. Dies war bei der Tochter offensichtlich bislang nicht der Fall. Sofern kein Unterhaltstitel vorliegt, der über die Volljährigkeit hinaus geht, muss nicht mehr gezahlt werden. Liegt ein Unterhaltstitel vor, muss dieser beseitigt werden. Nachdem das Kind eine Ausbildung beginnt, setzt die Unterhaltspflicht wieder ein.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  290. B.B

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    unser Ältester (27 J.) begann nach dem Fachabi ein E-Technikstudium. Wurde im 8. Semester exmatrikuliert, weil er eine wichtige Prüfung zum 3. Mal versiebte. Danach 2 Semester Wirtschaftsing., aufgehört, weil nicht richtig für ihn. Nun seit Sept. Ausbildung zum Elektroniker. Wohnt seit April mit seiner Verlobten zusammen und beantragte Wohngeld. Wurde abgelehnt, weil sein Vater zuviel verdient. Auf seine Frage, wovon er denn leben soll, weil sein Vater nicht mehr zahlen will, sagte die Sachbearbeiterin, eine Unterhaltspflicht besteht immer noch, weil noch keine Ausbildung abgeschlossen wurde. Ist das richtig?? Wie viele Versuche eines Kindes müssen denn finanziert werden?
    Lieben Dank für Ihre Antwort!!

  291. B.B

    Entschuldigung Herr von der Wehl,

    der Junge hat BAB beantragt und nicht Wohngeld. Sorry!

  292. A.Henrich

    habe eine Frage!!! Mein Sohn ist 18 Jahre ist in einer Lehre und wohnt noch bei mir zu Huase!! Muss mein Ex noch Unterhalt zahlen

  293. Kira

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    Irgendwie tut es gut, wenn man liest, dass man mit seinen Problemen nicht alleine ist:-))

    Mein Fall:

    Mein Sohn ( 19 ) hat am 01.08.2011 eine Ausbildung begonnen und zur gleichen Zeit eine eigene Wohnung gemietet.
    Nun ist er in der Probezeit wegen (immer)zu spät kommen, gekündigt worden.

    Ich habe nun alle Unterlagen für die ARGE ausgefüllt.
    Wer bezahlt nun die Wohnung?

    Müssen Eltern einen Anteil der Miete mittragen?

    Ich weiß… er ist nicht in Berufs-und/oder Schulausbildung!
    Eigentlich doch nicht, oder?

    Erst, wenn er wieder eins von beiden beginnt (wenn er es dann tut…).

    Habe ich das richtig verstanden?
    Auf Gegenseitigkeit beruht das Ganze doch dann, oder?

    Er hat auch eine Zusage zu einer 2. Ausbildung bekommen, die aber aus demselben Grund wie oben nicht zustandegekommen ist:-((

    Man will natürlich auch nicht, dass sein Kind unter der Brücke schläft… .

    Am 11.11. haben wir einen Termin beim Amt.
    Meine Einkommenserklärung ( mit meinem jetzigen Mann zusammen ) habe ich schon kopiert.
    Er selbst ist allerdings nicht der Vater meines Sohnes.

    Wie soll ich dem Amt begegnen?

    Ich danke Ihnen jetzt schon mal für Ihre kompetente Antwort :-))

    MfG

  294. RA Thomas von der Wehl

    @ kira

    solange der Sohn keine Ausbildung absolviert, hat er keinen Unterhaltsanspruch. Ihre Unterstützungsleistungen wären nur freiwillig. Erst wenn der Sohn eine neue Berufsausbildung beginnt, kann der Unterhaltsanspruch wieder einsetzen.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de

  295. Kira

    Hallo!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort:-))
    Jetzt haben Sie wieder eine gute Tat vollbracht:-))

    LG Kira

  296. Andrea

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    unser Sohn hat nach dem Abi eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich begonnen, ist jetzt im 2. Ausbildungsjahr. Wenn seinem Antrag, die Ausbildung statt nach 3 nach 2,5 Jahren zu beenden, nicht stattgegeben wird (entscheidet sich erst in 6 Monaten, dann wäre das 2. Ausbildungsjahr zu Ende), will er die Lehre schmeißen, da er ein Studium beginnen will und mit der Studiumaufnahme „aus Trotz“ nicht bis zum Abschluss der Lehre nach drei Jahren warten will. Studium hat nichts mit dem Kaufmännischen zu tun. Kann ein Azubi nur aus Trotz hinwerfen und wir müssen während des Studiums erneut Unterhalt leisten? Momentan unterstützen wir ihn bei der Miete seines Zimmers. Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  297. Andrea

    Leider wurde mein Kommentar bislang nicht freigegeben… Hier noch einmal meine Frage:;
    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    unser Sohn hat nach dem Abi eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich begonnen, ist jetzt im 2. Ausbildungsjahr. Wenn seinem Antrag, die Ausbildung statt nach 3 nach 2,5 Jahren zu beenden, nicht stattgegeben wird (entscheidet sich erst in 6 Monaten, dann wäre das 2. Ausbildungsjahr zu Ende), will er die Lehre schmeißen, da er ein Studium beginnen will und mit der Studiumaufnahme “aus Trotz” nicht bis zum Abschluss der Lehre nach drei Jahren warten will. Studium hat nichts mit dem Kaufmännischen zu tun. Kann ein Azubi nur aus Trotz hinwerfen und wir müssen während des Studiums erneut Unterhalt leisten? Momentan unterstützen wir ihn bei der Miete seines Zimmers. Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  298. bibi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich versuche es nun noch einmal – meine erste Anfrage ist anscheinend leider verloren gegangen.
    Der älteste Sohn meiner LGin wurde im 9 Semester seines E-Technik-Studiums exmatrikuliert, weil eine Prüfung zum 3. Mal misslang. Dann wechselte er für 2 Semester zum Wirtschaftsingenieur, beendete aber auch dieses, weil es ihm nicht gefällt. Nun hat er im September eine Ausbildung zum Elektroniker begonnen und ist mittlerweile 27 Jahre alt. Wegen der Entfernung zu seinem Ausbildungsplatz und dem seiner Freundin benötigten sie eine eigene Wohnung. Ihr Sohn möchte eigentlich gar nicht mehr von den Eltern unterstützt werden. Als er aber Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) beantragte, erklärte man ihm auf dem Amt, dass die Unterhaltspflicht seiner Eltern immer noch besteht, weil er ja noch keine Ausbildung abgeschlossen hat. Also wurde auch bei der Berechnung seines Antrages der elterliche Anteil auf 250,- € errechnet und er erhält entsprechend weniger BAB. Auf dem Amt meinte man nur, dass seine Eltern Einspruch erheben sollen mit dem Hinweis, dass sie ihn schon lange genug unterstützt hätten.
    Ist das alles so richtig?
    Liebe Dank und mfG
    Bibi

  299. Carina

    Hallo!

    Ich habe mal eine Frage muss mein vater mir unterhalt zahlen, wenn ich eine Ausbildung abgebrochen habe und eine neue Ausbildung begonnen habe?

    Und zählt die Höhere Handelsschule ( Berufsfachschule Wirtschaft) als Ausbildung?

    bitte um schnelle Antwort!

    mfg

  300. Cornel

    Hallo, mein sohn (21) hat nach 4 mon. in der probezeit seine lehrstelle verloren. er will jetzt erst mal die berufsschule weiterbesuchen und sucht eine neue lehrstelle. muss ich jetzt erst mal wieder unterhalt zahlen. meine zahlungen hatte ich mit beginn der ausbildung eingestellt. Vielen Dank im Voraus

  301. lissi

    Hallo
    ich habe eine frage mein sohn hatte 2009 eine Lehre als fliesenleger begonnen.Sept.2010 hatte er einen schweren Unfall is bis heute im krankenstand bekommt verletztengeld bis er eine neue berufausbildung macht.und irgendwann auch rente von der bgb.ich bekomme seit voriges jahr im juli keine auskunft über die zahlungen.ich zahle seit märz 2010250 unterhalt .es besteht ein titel und ich muss wahrscheinlich meinen sohn verklagen weil mein ex nicht in der lage ist die unterlagen an mein anwältin zu schicken.ich kann aus gesundheitlichen gründen bald nicht mehr arbeiten habe eu rente beantragt.ich verhält es sich mit dem unterhalt.mein sohn wird im mai 19.der unterhalt geht immer noch zum ex afs konto.mein sohn bekommt davon garnix.würde mich über eine schnelle antwort freuen.mfg l.

  302. Beatrix

    Mein Sohn 22 Jahre hat mit dem Studium an einer privaten Schule im Monat April 2012 angefangen. Das Studium der Digital Film & VFX dauert zwei Jahre und schließt mit Bachelor ab. Das Institut ist nicht staatlich anerkannt jedoch der Abschluss.

    Er bekommt Unterhalt von mir. Mein geschiedener Ehemann weigert sich ihn finanziell zu unterstürzen. Besteht eine Unterhaltspflicht des Vaters.?.
    Ich würde mich freuen über eine baldige Antwort.
    MFG

  303. RA Thomas von der Wehl

    @ beatrix

    wenn dies eine Berufs- bzw. Schulausbildung ist, besteht die Unterhaltspflicht. Zu der Schule selbst kann ich aber nichts sagen.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    0431 – 911 16
    info@vonderwehl.de
    http://www.vonderwehl.de

  304. Vanne

    Guten Tag!
    Ich hab jetzt nach 8 Monaten meine Ausbildung ‚hingeschmissen‘ (würde am Mittwoch kündigen), weil ich mich einfach nicht wohl fühle. Allerdings habe ich bereits auch schon eine neue Lehrstelle gefunden, in 4 Tagen würde ich den Vertrag unterschreiben.
    Meine Frage ist nun, ob mein Vater, der monatlich Unterhalt für mich zahlt (noch kurz zur Info: ich bin 20, und wohne alleine 100 km weit weg von Zuhause!) weiterhin für mich zahlen muss? Oder verändert sich der Betrag?
    Ich hab schon so viel recherchiert, aber überall steht was anderes…
    Wäre Super, wenn Sie mir helfen könnten!!

    Liebe Grüße
    V.

  305. Steve

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    ich habe einen Sohn (17 1/2) der entgegen meinem Anraten Ende April 2012 (nach 8 Monaten) seine Lehrstelle abgebrochen hat. Ich musste mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen. Weil er überhaupt keine Anstalten macht, sich eine neue Lehrstelle zu suchen, habe ich nun Bewerbungen für ihn geschrieben und ihn auch beim Arbeitsamt als „ausbildungssuchend“ gemeldet. Das Jugendamt hat nun seine Mutter (wir sind geschieden) aufgefordert, ab Juni wieder Unterhalt zu zahlen.
    Diese weigert sich mit dem Argument, dass sie lediglich eine Ausbildung finanzieren muss und diese habe er mutwillig beendet und ich hätte ja auch den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Da ich auf das Geld angewiesen bin, wollte ich Sie nun fragen, ob ich von der Unterhaltskasse nun Unterhaltsvorschuss erhalten kann, die diese dann bei meiner Exfrau einfordert oder ob ich mithilfe des Jugendamtes den Unterhalt einklagen kann bzw. muss.
    Bekomme ich ggf. den Unterhalt rückwirkend nachgezahlt, falls diese Vorgehensweise länger dauern sollte?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

  306. RA Thomas von der Wehl

    @ steve

    Unterhaltsvorschuss gibt es nicht mehr und im Moment sehe ich die Mutter in einer starken Position. Auch ein minderjähriges Kind, welches „abhängt/chillt“ hat keinen Unterhaltsanspruch. Es hängt aber viel von den Beendigungsgründen und dem Zeitfaktor ab. Ãœbergangszeiten sind wohl noch mit Unterhalt zu alimentieren.

    RA Thomas von der Wehl
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    http://www.vonderwehl.de

  307. Endlos

    Mein Kind 22 macht nach dem FSJ nun eine duale Ausbildung als Erzieher mit Vollabitur in einer Schule,die 50Km entfernt ist. Täglich also mit dem Zug fährt. Die Gegenseite also Noch-Frau weigert sich an ihn Unterhalt zu zahlen mit den folgenden Argumenten 1. keinen Kontakg
    2. sollte noch nebenbei arbeiten gehen.
    Es ist seine erste Ausbildung, da er durch einen schweren Unfall ein wenig zurück ist in seiner schulischen Entwicklung..Seit einem Jahr zahle ich also den Trennungsunterhalt ohne den Unterhaltsanspruch für mein Kind? Frage:
    Ist es tatsächlich so, dass die Ex keinerlei Unterhalt aus og. Einwänden zahlen muss?
    Wird ihr dies rückwirkend bei Unterhaltsmuss angerechnet sodass ich dann weniger TU bzw. nachehelichen Unterhalt zahlen muss?
    Und wieviel steht ihm gem. der Düsseldorfer Tabelle zu, wenn die Ex Unterhalt inkl. Altersvorsorge von 1.600,–Euro monatlich bekommt. …alles fiktiv hochgerechnet. Ich weiss wirklich nicht, wie ich das alles schaffen soll finanziell?

  308. Steve

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    ich hatte Ihnen bereits eine mail geschickt, die Sie mir dankenswerter Weise auch sehr schnell und fachlich sehr gut beantwortet haben.
    Nun hat sich die Sachlage ein wenig verändert. Es ist mir gelungen, meinem 17-jährigen Sohn zum 1.8.12 eine neue Lehrstelle zu besorgen, nachdem er die alte Ende April abgebrochen hat. Da die Mutter sich seither weigert Unterhalt zu zahlen, wollte ich mal nachfragen, wie es denn nun aussieht. Mein Sohn hat jetzt eine neue Lehrstelle und hat sich auch, nach Beendigung seines früheren Ausbildungsverhältnisses -zwar sehr schleppend und hauptsächlich durch mich- um eine neue Lehre bemüht (ausbildungssuchend bei der AA gemeldet und Bewerbungen geschrieben). Die vorherige Ausbildung machte ihm keinen Spaß und nach Rücksprache mit seinem damaligen Arbeitgeber hat dieser mir bestätigt, dass die Lehre überhaupt nicht seinen Fähigkeiten entsprochen hat. Kann man hier noch die sogenannte „Orientierungsphase“, in der sich der Minderjährige auch umentscheiden kann, sofern die Ausbildung nicht seinen Fähigkeiten entspricht, anwenden?
    Ist es mir nun möglich, den rückständigen Unterhalt seit Mai bis dato und künftig ab August (UH-höhe unter Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung) noch nach- bzw. einfordern? Wie sehen sie meine Chancen, den ausstehenden und den in Zukunft noch fälligen UH vorm Familiengericht einzuklagen?
    Da die Gegenseite bereits einen Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt hat, wäre ich Ihnen für eine baldige Antwort sehr dankbar.
    Vielen Dank im voraus.

    Steve

  309. M. Grube

    Mein Sohn ist 17 Jahre, wird im Sept. 18 Jahre alt. Ohne Schulabschluss bekam er ein Berufsförderungsjahr vom Arbeitsamt. 2 Monate vor Beendigung wurde er aus dem Programm entlassen, da er viele unentschuldigte Fehlstunden erbrachte. Nun hat er momentan keine Aussicht auf eine Lehrstelle.Auf mehrmaligem Zureden, Bewerbungen zu schreiben und sich um eine Lehrstelle zu kümmern wurde von Seiten meines Sohnes nichts unternommen. Er will sich einen Job auf 400,– Eurobasis besorgen.
    Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen, wenn er sich um keine Lehrstelle kümmert und einen 400,– Eurojob annimmt ???

    Mfg

    M. Grube

  310. Müller

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,
    es geht um folgenden Sachverhalt:
    mein Sohn, zur Zeit 28 Jahre alt, hat nachdem er seit Abitur begonnen hat ein Studium begonnen, welches er nach 2,5 Jahren abbrach. Danach fing er ein zweites Studium an, dass er nach 3,5 Jahren erneut abbrach. Jetzt hat er sich eine Ausbildung gesucht und hat Berufsausbildungsbeihilfe beantragt. Jetzt soll ich da Einkommen etc. in einem Fomular ausfüllen. Meine Fragen hierzu sind, bin ich jetzt noch unterhaltspflichtig? Welchen § kann ich denn für die Agentur für Arbeit anführen, damit ich keine Probleme bekomme?

    MfG
    W. Müller

  311. Liane

    Hallo
    Auch ich hätte gerne etwas gewusst. Mein Mann hat aus vorher gegangener Ehe eine Tochter die bei Ihrer Mutter gewohnt hat. Diese ist letztes Jahr ohne Notdürftigen Grund in eine eigene Wohnung gezogen um näher am Studienplatz zu wohnen.(ist aber bei Ihrer Mutter weiter gemeldet). Mein Mann zahlt 460 Euro Unterhalt im monat.Jetzt will seine Tochter nach 1Jahr das studium schmeissen und auf eine Hochschule gehen und dort erneut lernen. Man sagtemir das die Orientierungsphase 6 Monate seih für Ausbidung /Studium! Wie verhält sich das jetzt mit dem Unterhalt? So wie ich das gelesen habe wird Unterhalt weiter gezahlt wenn in der Orientierungsphase gewechselt wird ansonsten nicht! Was ist nun richtig?

    lg Liane

  312. Dirk Bockholt

    Guten Abend,
    ich möchte gerne wissen,ob ich an meine 21 jährige Tochter,die in Holland lebt,aber in Deutschland gemeldet ist und jetzt die 3. Ausbildung anfängt,nachdem sie die 2 davor abgebrochen hat, Unterhalt zahlen muss? Das ist auch eine Ausbildung in Holland,da bekommt man kein Geld ,sondern man muss da eine Menge Geld bezahlen. Sie lernt da bei einem Hof von Demeter etwas in Richtung Landwirtschaft. Die Aufnahmegebühr von über 2000€ hat meine Ex schon bezahlt. So und jetzt will man an mich herantreten. Wie verhält sich das? Und von wem kann sie überhaupt Unterstützung bekommen?
    Gruss D. Bockholt

  313. RA Thomas von der Wehl

    @ dirk

    2 abgebrochen Lehren sind sicherlich die Grenze. Noch ist der Unterhalt wohl nicht verwirkt. Sollte aber auch diese Lehre nicht erfolgreich sein, kann man daran denken, den Unterhalt einzustellen.

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  314. Dirk Bockholt

    Ach so und sie muss auch jeden Monat an diesen Hof über 200€ an Gebühren bezahlen.

  315. as

    Guten Abend,
    ich bin jetzt 19 Jahre alt und habe im September 2011 eine Ausbildung zur Bürokauffrau bei meinem Vater im Betrieb angefangen. Der hat mich zum 31.10.2012 aufgrund von fehlen usw. gekündigt. Ich fange am 9.11.12 einen Job bei REWE zur Kassierin an bekomme aber nur knapp 100 netto.
    Während der Ausbildung bin ich von zu Hause ausgezogen die Wohnung ist aber zum 31.12.2012 gekündigt weil ich sie mir nicht mehr leisten kann. Ich habe kein Anspruch auf Arbeitlosengeld (erst ab Januar) und vom Jobcenter bekomme ich auch nichts. Meine Frage ist mein Vater Unterhaltspflichtig? Meine Eltern sind geschieden und bei meiner Mutter kann ich nicht mehr wohnen und sie verdient auch nicht genug geld um Unterhalt zu zahlen.

  316. zahlmeister65

    Meine Tochter 21 bricht nach 2 Jahren Berufskolleg ab wegen schlechter Noten.
    Hat schlechte Noten und Mittlere Reife.
    Jetzt beginnt Sie eine Schule zur Fachhochschulreife 3 Jahre.
    Sie meint das der Unterhalt und das Kindergeld genügt für sie. Sie möcht keine Ausbildung oder Arbeiten. Nur die Schule besuchen.
    Muss Ich da hinnehmen. Schulnachweise schickt sie mir auch nicht. Sie lebt bei der Mutter die nicht Arbeiten will.

  317. Sandra

    Guten Tag,

    mal eine kleine Frage. Ich habe dieses Jahr am 15.10.2012 mein Studium begonnen, weiß aber jetzt schon, dass es nichts für mich ist und es abgebrochen. Nun bemühe ich mich um einen Ausbildungsplatz zum Februar. Dies ist zeitlich sehr knapp bemessen, da auch die meisten Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsbeginns chon abgelaufen sind. Nun könnte ich mich also erst zum 1.August des nächsten Jahres bewerben. Muss mein Vater in der Zwischenzeit Unterhalt zahlen? Oder ist er dazu nicht mehr verpflichtet?

  318. andrea

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von der Wehl,
    ich benötige zu folgender Situation hilfe.Die Tochter 18 meines Lebensgefährten, bezieht monatl. 334€ Unterhalt und möchte/wollte eigentlich Fachabi (in Niedersachsen) machen .
    Wir haben erfahren das sie jetzt im April aus der KM-Wohnung auszieht und angeblich jetzt von der alten Schule zu Hause bleiben darf ( zwei Monate!?) weil sie umzieht. Die Tochter möchte mit ihrem neuen Freund Richtung Erfurt eine Wohnung beziehen und dort in einer Schule das Fachabi weiter machen. Leider hat mein Lebensgefährte trotz Aufforderung nie eine Schulbestättigung erhalten, auch nicht eine Anmeldung der neuen Schule und nun stellt sich die Frage wie es mit dem Unterhalt an die Tochter weiter aussieht, weil ich der Meinung bin, was wir aber nicht beweisen können (wir selbst leben in Bayern), von der Tochter hinter das Licht geführt werden.Vielen Dank für Ihre Antwort

  319. Monika

    Hallo,
    Mein ältester sohn (21j) möchte nach abgebrochener lehre (2010) wieder eine lehre machen. (er ist bereits vater).
    Mein zweiter sohn (19j) mochte zur selben zeit eine lehre beginnen.beide leben bereits in Eigene wohnungen.mein jungster sohn (15J) lebt bei mir.ich bin berufstätig und bin von dem vater meiner Söhne seit 9jahren geschieden.
    Nun meine frage muss ich für den Unterhalt meiner beiden großen söhne aufkommen? Mein exmann hat keins der kinder bei sich leben.zahlt aber unterhalt für den jungste der bei mir lebt

  320. ribü

    Mein Sohn 22 Jahre, Lehre abgebrochen, Gelegenheitsjobs und Drogenabhängig. Befindet sich zur Zeit in Langzeittherapie (24 Wo) anschließend Adaption. Er ist auf einem guten Weg. Keinerlei eigenes Einkommen und ich mußte durch U25 Regelung ALG 2 beantragen da uns gesagt wurde wir wären eine Bedarfsgemeinschaft. Nun soll ich laut Berechnung von meinem geringen Lohn (560€ netto + 250€ Nebeneinkommen) noch meinen Sohn finanziell unterstützen. Selbstbehalt wird mir nicht angerechnet. Weiß nicht wie ich über die Runden kommen soll. Unterhalt vom Vater erhält er nicht da er sich auf die Verwirkung des Unterhalts aufgrund der Drogensucht beruft. Hat mein Sohn noch Anspruch auf Unterhalt?

  321. Tina

    Hallo,
    der Sohn meines Mannes hat nach der Klasse 9 die Schule verlassen müssen,ohne Abschluss.Danach begann Er Seinen Hauptschulabschluss auf einer Berugskolleg nachzuholen.Er brach dies vorzeitig ab.Kurze Pause und ER wiederholte das Jahr nochmals.Inzwischen zog Er in eine eigene Wohnung die mit den Unterhaltszahlungen meines Mannes und dem KIndergeld finanziert wird.Es gibt einen Unterhaltstitel.Im Mai wurde Er 18 und es kam heraus das Er das Schuljahr wieder vorzeitig zum 2.mal schmiss.Nun hat Er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Depressionen vorgezeigt um Übergangsgeld für die Zeit bis zu seiner Ausbildung am 1.9.zu bekommen.Steht Ihm damit Unterhalt zu?Der Lehrer der Schule hat uns bestätigt das Er längst vor beginn dieser Krankmeldung nicht mehr zum Unterricht erschien und das dazugehörige Praktikum nicht mehr besuchte.Allerdings ist der Ausbildungsvertrag von dem Lebensgefährten der Mutter und hinterlässt den Anschein,nur dafür gut zu sein um weiter Unterhaltsgeld zu beziehen.Denn Er kommt mit dem Partner der Mutter überhaupt nicht zurecht.Deshalb zog Er auch aus.Können Sie uns weiter helfen?

  322. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    der Sachverhalt ist so vielschichtig, dass ich keine seriösen Hinweise geben kann. Hier muss konkret ein RA beauftragt werden.

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    RA Thomas von der Wehl
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  323. Gaby

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    die Tochter meines Lebenspartners ist 22 Jahre alt. Seit 6 Jahren nach Hauptschulabschluß erwerbslos zuhause. Vor 2 Jahren begann Sie eine Ausbildung, wurde jedoch noch in der Probezeit gekündigt. Sie lebt bei Ihrer Mutter. Nun wird Sie auf eine Privatschule gehen und Ihren Realschulabschluss nachholen. Ist mein Lebenspartner nun unterhaltsverpflichtend? Es liegt ein langer Zeitraum zwischen den Schulabschlüssen mit Nichtstun und hin und wieder Bewerbungen schreiben auf Lehrstellen. Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

  324. RA Thomas von der Wehl

    @ gaby

    ganz schwer zu prognostizieren, wie ein Gericht entscheidet. Hängt von einigen Faktoren ab (wie lange wurde Unterhalt gezahlt, warum so lange nichts getan usw.) Tendentiell wird eher Unterhalt geschuldet.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    Telefon: 0049 431 91116
    Mail: info@vonderwehl.de
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  325. Aust

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, ich habe drei Söhne der älteste hat bis vor kurzen eine Ausbildung als Dachdecker versucht ,weil er nichts anderes bekommen hat- Zusätzlich hat der Vater von meinen 22 Jährigen Sohn die Unterhaltszahlungen eingestellt obwohl er das gleiche Verdient-meinte er könnte nicht mehr bezahlen da er er eine Tochter aus seiner neuen Ehe hat die zu Schule geht und meine beiden Jüngere die zu Schule gehen, meinte seine Anwältin er würde dann rausfallen- er hat bis vor ein Jahr 766 Euro für alle drei bezahlt und jetzt nur 514 für die beiden und für den ältesten nichts mehr. Mein Sohn hat eine eigene Wohnung und nur 400 verdient .Unterhalt Titel wo er auf 100% Unterhalt verurteilt worden ist haben wir-Ich bin Schwerbehindert mit 50 ,kann nicht arbeiten und betreue unsern Schwerbehinderten anderen Sohn mit80%mit Merkzeichen G ,aG,B, H so jetzt ist mein Sohn entlassen worden weil die Scheffin meint das er sich sehr Mühe gibt aber sich Quällt und das das nicht das richtige ist. und dann kommt noch die Finanzielle Seite wo er täglich Bauchschmerzen hat da der Vater nicht Zahlt und ich muss an das Pflegegeld gehen . Jetzt geht er wieder zu Schule und versucht die Mittlere Reife zu machen ,muss der Vater Unterhalt wieder zahlen????

  326. Melli

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    zu meinem Werdegang:

    Ich habe nach meinem Hauptschulabschluss jahrelang nach „meinem Traumberuf“ gesucht und dabei einige Berufsversuche gestartet, u.a. eine Ausbildung abgebrochen.
    Meine Lebenskosten konnte ich von diesen Versuchen nie decken, u.a. habe ich jahrelang ohne Krankenversicherung „von der Hand in den Mund“ gelebt.
    Dann habe ich mit 22 begonnen auf dem zweiten Bildungsweg zuerst Realschulabschluss und dann Fachhochschulreife nachzuholen. Eigentlich wollte ich dort bis zur Alg. Hochschulreife gehen, als ich aber ein halbes Jahr vor dem Abi eine Studienplatzzusage auf einer Fachhochschulreife bekommen habe, bin ich von der Abendschule abgegangen um direkt im Anschluss das Studium zu beginnen.
    Mein Vater (der gut verdient) weigert sich nun gegenüber dem Bafög-Amt Auskünfte zu seinem Einkommen zu erteilen. Er behauptet, aufgrund meines Alters etc nicht mehr unterhaltspflichtig zu sein.
    Mir geht es zunächst erstmal um meinem Bafög-Antrag, der aber nicht gestellt werden kann solange er die Auskunft verweigert. Ich gehe allerdings stark davon aus, dass ich aufgrund seines Einkommens sowieso keinen Anspruch habe. Ohnehin würde ich mein Studium lieber ohne seine Unterstützung bestreiten.
    Nichtsdestotrotz würde mich mein Unterhaltsanspruch interessieren wenn es wirklich „hart auf hart“ kommt.

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

  327. Cornelia

    Mein Sohn ist 23 Jahre alt und wohnt seit 2008 in einer eigenen Wohnung. Er begann 2008 seine 2. Ausbildung als Bürokaufmann. Die erste Ausbildung als Kaufmann für Bürokommunikation hatte er abgebrochen. Die zweite brach er auch ab und bekam dann ALG II. 2009 begann er wieder eine Ausbildung als Sozialassistent. Auch die brach er nach wenigen Wochen ab. Danach war er wieder ALG II Empfänger und auch da führte er keine Maßnahme bis zum Ende durch. Nun hat er auf einem Kolleg angefangen und will Abitur machen. Er bekommt fast kein BAföG, weil ich seit 2 Jahren ganz gut verdiene. Aber zu welchem Preis. Ich wohne in Sachsen und arbeite in München. Ich habe durch die doppelte Haushaltsführung und die hohen Mietpreise in Müchnen kaum was übrig, muss auch noch ein Auto abbezahlen, da ich das zum Arbeiten brauche. Ich habe nach Abzug all dieser Dinge selbst keine 400 Euro übrig. Soll aber meinem Sohn über 500 Euro zahlen. Das kann und will ich nicht. Ich müsste meine Arbeit kündigen, da ich hier nicht existieren könnte und in Sachsen wäre ich arbeitslos, ich bin fast 60. Nun will mein Sohn lt. Formblatt 8 einen Antrag auf Vorausleistungen stellen.
    Meine Frage, bin ich überhaupt noch unterhaltspflichtig? Es kann doch nicht sein, dass ich für all die vielen Fehlversuche aufkommen muss und dabei noch meine eigene Existenz gefährde.

  328. Marie

    Hallo,

    meine schwester hat zum zweiten mal die Ausbildung abgebrochen. und sie ist auch noch keine 25. jahre. Muss mein Vater ihr wieder Unterhalt zahlen wenn Sie eine neue Ausbildung anfangen würde?

  329. Marie

    Hallo,

    meine schwester hat zum zweiten mal die Ausbildung abgebrochen. und sie ist auch noch keine 25. jahre. Muss mein Vater ihr wieder Unterhalt zahlen wenn Sie eine neue Ausbildung anfangen würde?

  330. Frank

    Hallo. Eine Freundin hat einen Sohn der heute 20 geworden ist. Er hat eine Ausbildung gemacht sie jedoch nicht beendet hat aber einen Abschluss in einem als Servicetechniker bekommen. Hat dann sein Fach Abi gemacht und will studieren. Er ist nun der Meinung das seine Mutter ihn finanziell von ihren 800 Euro die sie verdient Haushalten muss. Den heutigen Termin beim Jobcenter hat er nicht war genommen (kein Bock) war die Aussage. Die Mutter weiß weder ein noch aus.
    Was kann sie jetzt machen. Muss sie ihren Sohn bei sich wohnen lassen?? Sie hat ihm schon eine Frist gesetzt bis dato eine Arbeit oder er fliehgt raus. Er zeigt keine Interesse. Er ist der Meinung weil er sich um einen Studium Platz beworben hat ist seine Schuld getann. Die Mutter verschuldet sich immer mehr weil der Sohn sich keinen Job sucht um sich selber zu versorgen.

    Bitte um Hilfe.
    Danke

  331. Vogge

    Hallo..
    mein Sohn 16 1/2 ist mit der Schule jetzt fertig, leider ohne Quali-Abschluss!
    Hat auch keine Lehrstelle und geht angeblich jetzt auf
    Kolping-schule. Ist die Kindsmutter auskunftspflichtig gegenüber mir, was er treibt und jetzt weitermacht?
    Hat sie noch Unterhaltsanspruch wenn er nur daheim sitzt?

  332. RK

    Hallo, meine Tochter hat die Hauptschule wegen schlechter Noten ohne Quali verlassen. Danach hat sie eine Lehrstelle als Bäckereifachverkäuferin angefangen und nach 14 Tagen aufgegeben. Nachdem sie keine Lehrstelle gefunden hat ging sie auf die Wirtschaftsschule (Ausbildung als Fachkraft für Ernährung und Versorgung) die sie nach 8 Monaten wiedr verlassen hat. Die nächste Station waren jeweils zwei Floristikfachbetriebe. Beim letzten Betrieb erschien sie einfach in der Mittagspause nicht mehr. Jetzt ist sie wieder auf der Berufsfachschule und hat das erste Jahr absolviert. Wir sprechen hier von 3 Berufszweigen und 5 Lehrbetrieben. Bin ich weiter zu UNterhalt verpflichtet? Gibt es hier ein ähnliches Urteil?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  333. Rademacher

    Hallo, mein Problem ist mein Sohn er ist im Juli 18 geworden und will wieder Unterhalt.

    Kurz seinen Werdegang:

    er hat die 8 Klasse wiederholt und nur 5 und 6 und über 250 Fehlstunden gehabt, dann Zwangsversetzung in die 9 Klasse wo er wieder nur 5-6 schrieb und hohe Fehlzeiten hatte, natürlich keinen Hauptschulabschluss erhielt und von der Schule musste im Juni 2015.
    Hiernach meldete ich ihn an einer Schule an wo er seinen Hauptschulabschluss nachholen sollte da ging er nicht hin weil ,keineLust auf Schule mehr.
    Hiernach wollte er zur Bundeswehr, also Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt und er wurde zum 01.09.2014 angenommen. darauf hin stellte ich die Unterhaltszahlungen ein da er knapp 900,00 € netto dort verdiente Kost und Logie frei.
    Wie ich Monate später erfuhr ist er dort nach nicht einmal 1 Woche mit der schriftlichen Genehmigung seiner Mutter auch nicht mehr hin.
    Dann wurde er von dem Bundesland wo er war (bei Oma in Sachsen) aufgefordert seiner Schulpficht nachzugehen da er noch nicht 18 war.Das tat er 2 Tagen die Woche vom 08.1.15 bis Juni oder Juli 2015.
    Heute erhalte ich erneut Post vom Anwalt, das ich bis zum 10 August Unterhalt zu zahlen hätte da der Junge inzwischen 18 ab dem 8 September an der Volkshochschule seinen Hauptschulabschluss nachholen wolle als Vollzeitschüler!? Aussichten zu bestehen stufe ich als nicht hoch ein siehe Vorgeschichte. Nun zur Frage muss ich trotz des andauernden Desinterresses nun trotzdem wieder zahlen. Er kommt seiner pflicht etwas zielstrebig zu machen ja offensichtlich nicht nach. Bei mir in der Firma könnte er eine Ausbildung als Maurer machen, aber so eine Drecksarbeit sagt er wird er nicht machen. Aber ich als sein Vater soll mich für Ihn kaputt malochen?! Ohne Worte. Ich weiss das er nur zu seiner Mutter zurück ziehen durfte wenn er wieder zur Schule geht, das hat sie beim Jugendamt letztes Jahr gesagt und ich habe das auch schriftlich. Daher die Vermutung das er die Schule nur wieder mit Wiederwillen macht und meine Exfrau mich nur wieder dran kriegen will. Sorry die Ausdrucksweise aber Sie ist neu verheiratet mit einem Diplomingenieur Kennnengelernt Januar 2013 Schwanger Ende Januar 2013 und sie lässt über Anwalt mitteilen Sie kann keinen Unterhalt zahlen hätte ja nichts und kann nicht arbeiten wegen dem Baby.

    Brauche hierbei mal einen guten Rat muss ich wirklich wieder zahlen?

    Herzlichen Dank für Ihre freundliche Hilfe und entschuldigen Sie noch mal die Emotionen in meinem Schreiben.

    MfG H. Rademacher

  334. JM

    Guten Tag, ich bin 18 Jahre alt und mein Vater hat mich vor ca. 6 Monaten rausgeworfen. Zu meiner Mama möchte ich nicht, da sie Alkoholikerin ist und das unzumutbar ist. Er hat auch die ersten 2 Monate mein Kindergeld nicht auf mein Konto überwiesen. Dann hat er mich unter Druck gesetzt, dass ich mir Arbeit oder sonst was suchen soll, da ich die Schule nicht geschafft habe, weil ich mich einfach nicht mehr konzentrieren konnte bei dem Stress zu Hause. Ich habe mir ein FSJ gesucht und habe es dann doch kurzfristig wieder abgebrochen, weil ich es nicht machen wollte. Mein Vater zahlt mir jetzt kein Geld mehr und ich frage mich ob mir überhaupt etwas zusteht, ich bin etwas verzweifelt und unsicher.
    Bitte um Hilfe.

  335. SandY

    sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
    Meine Tochter 18 wohnt bei mir, hat letztes Jahr 2014 das Gymnasium mit q Vermerk abgebrochen, sie hat eine Ausbildung zur Kosmetikerin angefangen, jetzt hat sie gemerkt dass das nicht der richtige Beruf für sie ist, hat sie die Möglichkeit auf ein Kolleg zu gehen um ihr abi nachzuholen da sie nun doch gerne studieren möchte . ? Muss ihr leiblicher Vater dann weiter Unterhalt zahlen ? LG

  336. JK

    Sehr geehrter Rechtsanwalt,

    Eine 22 jährige Freundin absolviert gerade ein Bundesfreiwilligendienst.
    Nach der Mittleren Reife fing sie eine Ausbildung an, wurde aber während der probezeit entlassen.
    Nach einem jahr zuhause fing sie ein freiwilliges soziales jahr an und begonn dann eine zweite Ausbildung wurde aber auch hier während der probezeit entlassen.

    Ihre eltern sind geschieden und sie lebt bei ihrer mutter. Ihr vater möchte jetzt keinen Unterhalt mehr bezahlen.

    Darf er das?

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