Besserer Schutz für Kinder ab Mitte 2009?

per Newsletter des BMJ erhielt ich gerade:

„Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt. Heute beginnen im Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörungen von Experten zu diesem Gesetzesvorhaben.

Erstmals wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt. „Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen“, erklärte Zypries.

Gerade in Kindschaftssachen – etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht – werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren ausgetragen. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. „Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass sie durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Reform besser geschützt werden. Weiteren Überlegungen zur Optimierung des Verfahrens stehe ich aufgeschlossen gegenüber“, sagte Zypries.

Zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens im Einzelnen:

  • Dringliche Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht müssen künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Die Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren (2005: im Schnitt 6,8 Monate) soll verkürzt werden. Einvernehmliche Lösungen der Eltern werden gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt.
  • Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Erste Priorität soll die einvernehmliche Lösung des Konflikts haben. Gelingt dies nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Gerade in Fragen des Umgangsrechtes muss schnell entschieden werden, damit der Kontakt zwischen Kind und nicht betreuendem Elternteil aufrechterhalten wird und die Beziehung keinen Schaden nimmt.
  • In Fällen von Kindeswohlgefährdung kann das Gericht früher als bisher eingeschaltet werden. Es kann mit den Eltern ein sogenanntes „Hilfegespräch“ führen, um zu klären, wie die Familie unterstützt werden kann. Auch diese Fälle müssen im Interesse der Kinder vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden.
  • Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind künftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung – etwa durch Gespräche mit den Eltern – beitragen.
  • Die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen – z.B. Pflegeeltern – können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern.
  • Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird schneller und effektiver. Bei Verstößen gegen Sorge- und Umgangsentscheidungen werden nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.
    Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Das wird die Mutter davon abhalten, sich nicht an solche Absprachen zu halten. Anders das Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.
  • Künftig soll es möglich sein, einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.
    Beispiel: Aufgrund des Konflikts in der akuten Trennungssituation sind die Eltern nicht in der Lage, die Übergabemodalitäten beim Umgang einzuhalten. Diese Situation kann dadurch entschärft werden, dass der Umgangspfleger Zeit und Ort der Übergabe des Kindes festlegt, dieses von dem betreuenden Elternteil abholt, dem umgangsberechtigten Elternteil übergibt und später zurückbringt.

Weiteren Vorschlägen, die zu einer noch besseren Ausgestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren und zur Berücksichtigung des Kindeswohls im familiengerichtlichen Verfahren führen, steht die Bundesregierung aufgeschlossen gegenüber. So könnte klarstellend in das Gesetz aufgenommen werden, dass das Gericht Eltern getrennt anzuhören hat, wenn dies zum Schutz eines Elternteils notwendig ist. Außerdem werden Überlegungen begrüßt, wonach Eltern das Gericht bereits bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens darüber informieren müssen, ob sie sich über die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs verständigt haben. Das soll die Eltern dazu anhalten, vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder zu klären.

Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und – soweit möglich – einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt.

Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erstmals der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln, was mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen bringt.

Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.“

21 Reaktionen zu “Besserer Schutz für Kinder ab Mitte 2009?”

  1. Kay Parske

    Ich hoffe das geht so durch.

  2. EP

    das hört sich alles sehr gut an – mir wird seit 5 Jahren der Umgang regelmäßig durch die Mutter erschwert bzw. vereitelt – vor den Augen des Gerichts, Jugendamtes, der Verfahrenspflegerin, der Kindertherapeutin und der Umgangsbetreuung
    – seit 1,5 Jahren nun komplett – das Kind hat sich nun so entschieden – die Mitwirkung / Einflussnahme der Mutter ist schwer nachzuweisen zumal alle schon vorher als sie verweigerte alle zugesehen haben – der Dr. Richter ist inzwischen am OLG und gilt als Experte in Kindschaftssachen (Buch geschrieben)

  3. Dagmar

    Es gibt auch andere Väter!
    Mein Ex-Mann (wir sind jetzt seid zwei Wochen geschieden) will nichts von seinen vier Kindern wissen. Er zahlt unregelmäßig – aber die halben Kinder auf der Steuerkarte, die will er nicht hergeben. Somit muß ich 23,- Euro mehr Betreuungsgeld für meinen Sohn zahlen etc.
    Ich finde, der Staat ist ungerecht.

  4. frank

    Hallo Dagmar, nur dagegen kannst du rechtlich vorgehen, kein Vater bekommt aber mehr Umgang, wenn es die Mutter nicht will, dann zieht sie halt weg und auch wenn du dagegen gerichtlich vorgehst, bis es zu einer Verhandlung kommt, da isse ja weg und dann kann man das Kind ja nicht mehr aus der vertraulichen Umgebung rausnehmen?? Gruß L.

  5. Mone

    @Frank
    Mit zwei schulpflichtigen Struppen allein erziehend eine Stelle zu finden , bei der man auf Unterhaltsansprüche verzichten kann ! ?? Utopisch. Und Kindesunterhalt einzuklagen ist (aus meiner persönlichen Erfahrung) nicht einfach ! Klagen ist sicher keine neuentdeckte Hobbyleidenschaft alleinstehender, sondern oft einfach unumgänglich um wenigstens etwas Standart aufrecht erhalten zu können !!!
    Der eindeutig schlimmere Fall ist doch die Tatsache das du zwei Struppen hast, die ihren Vater verständlicherweise besuchen wollen und die Möglichkeit nicht mehr haben, weil der Vater sich gänzlich aller Verpflichtungen entzieht. Für Umgangsrechte zu klagen ist aussichtslos. Nicht nur für Väter Frank 😉 auch für Mütter….
    Ich hoffe für meine / unsere Kinder das die Neureformierung wirklich KINDERwünsche & Rechte bevorzugt sieht, um Ihnen und den Eltern entsprechende Hilfe durch sogenannten Verfahrensbeistand zu gewähren, um dann auch sinnvolle Urteile aufzuerlegen.
    Schulden / Forderungen sind irgendwann bezahlt und erledigt, doch Sehnsucht und Trauer vergeht nicht, auch nicht durch die Zeit ….denn die vergeht !!!
    liebe Grüße

  6. mimmy

    hallo,
    bin selber Mutter zweier Kinder und der Vater hat noch ein weiteres Kind das er nicht sehen darf.Sie die Mutter will nicht das die Tochter einen Kontakt zum Vater aufbauen kann. Sie lügt und erzählt dem Kind das ihr neuer Freund der Vater sei. Noch kommt dazu das sie meine ich wolle ihr das kind weg nehmen. Ich bin 10 jahre jünger als sie und habe wie schon oben bekannt selber nun 2 kinder auf die welt gesetzt. Mein Freund darf nur zahlen sonst nichts. Sie geht nicht arbeiten obwohl die Tochter nun schon 5 jahre alt ist. ich finde es unfair das ich von Ämtern keinerlei Zuspruch finde und selber schauen muss wie wir zurecht kommen und Sie sich alles von Vater Staat zahlen läßt. Alleinerziehende dagegen bin ich nicht aber sie sollten sich nicht nur auf Kosten des Staates ausruhen und auch mal ihr leben auf die Reihe kriegen mit Kinder. andere haben auch welche und schaffen es.Diese sollten gezwungen werden das sie arbeiten und wenn schon der Kindsvater seine Intressen wahrnehmen will auch zulassen und dafür bei Ämtern unterstützung bekommen. Wo soll das hinführen?????

    liebe grüße

  7. sina

    Hallo, ich bin Mutter eines 7 Jährigen Sohnes. Nach 3 Jahren Misshandlungen vom Vater gegenüber meinem Kind , habe ich es tatsächlich geschafft diese Ehe zu beenden. Und glauben sie mir, ich bin nicht stolz darauf, solange gewartet zu haben. Mein Exmann hatte sich nicht mal die Mühe gemacht, das Kind nur im verborgenen zu schlagen, nein, er tat es auch in der Öffentlichkeit. Ich bin mit 6 Zeugen der Misshandlungen in das Amtsgericht gegangen. Nun, was ist seitdem passiert? Mein Exmann wurde mit einer großzügigen Umgangs und Ferien-regelung belohnt. Die Misshandlungen gehen weiter…seit eineinhalb Jahren. Ich habe den Glauben an unseren Rechtsstaat verloren.
    Es werden sehr teure falsche Gutachten bestellt,
    die wohlwollend akzeptiert werden. Verfahrenspfleger werden beteiligt, die selbst einen Psychologen brauchen. Die Bürgerliche Existenz wird vernichtet. Wie`s den Kindern dabei geht, ist vollkommen egal.Sie werden zum Umgang gezwungen.
    Mittlerweile habe ich mich mit 24 Behörden, und Ämtern, Medien und TV Sendern in Verbindung gesetzt…. mit zum Teil sehr positiven Rückantworten. Ich werde weitermachen, und damit an die Öffentlichkeit gehn…..
    Kinder haben scheinbar keine Rechte.Traurig oder?
    Liebe Grüße sina

  8. gloria

    hallo sina, meine vermutung: der staat gibt der frau geld für die erzeihung Des kindes und wer zahlt hat das sagen, sprich: es ist dir vorgeschrieben , wie du dieses kind zu erzihen hast.punkt. wenn sich frau nicht daran hält bzw.davon abweicht, spich dem staat gegenüber unkooparativ ist, wird die frau als erziehungsunfähig eingestuft und das kind wird diesr frau weggenommen. ( es gibt keine gerecht-rechte wenn es ums geld geht.)

  9. Anke

    @sina,

    wenn du davon überzeugt bist, dass deine Kinder während des Umgangs mit ihrem Vater misshandelt werden, warum unterbindest du dann nicht den Umgang?

    Tausende von Müttern machen das gegenüber den führsorglichsten Vätern und auf Kosten ihrer Kinder, nur um sich am Exmann zu rächen, die Väter haben keine Chance ihre Kinder zu sehen und den Müttern passiert praktisch nie was.

    Warum also nicht das Recht selbst in die Hand nehmen und es genau so machen, an Stellen wo es eben angebracht ist?

  10. Yvonne

    @sina

    Nach meiner Trennung erzählte mir mein damals 10 jähriger Sohn ebenfalls, er sei von seinem Vater mißhandelt wurden. Seitdem hat er ihn niemals wieder gesehen. Hab ihn einfach nicht mehr hingelassen!! Mein Sohn hat Angst vor seinem Vater und genauso habe ich das auch dem Anwalt dargelegt. Keiner kann von mir verlangen das meine Kinder zu Ihrem Vater gehen, nach so einer Geschichte!! Wir haben ihn angezeigt, er ist schuldig gesprochen. Ich erstreite gerade das alleinige Sorgerecht.

  11. Geppert

    Was heißt hier zügige und vorrangige Verfahrensweise bei der Regelung von Umgangsrechten oder wie es hier steht: „Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. “
    Hier beim Failiengericht Karlsruhe ist der Termin nach 2 Monaten bestellt worden, obwohl die Mutter die Umgangsregelung aus dem Jahre 2005 ( 3 Tage pro Woche) seit numehr Wochen vereitelte und der Sohn um seinen Vater trauert. Hier wird eindeutig gegen das Wohl des Kindes gehandelt und der Mutter Zeit gelassen Ihr Unrecht nachzugehen. Die heutige Aussage des Rechtspfleger: „Ich kann ja Beschwerde einlegen, die er dann ablegt und danach Feierabend macht“. Wer überwacht eigentlich die Einhaltung dieser Neuregelung !!!

  12. Ramona

    @sina Hallo und Guten Morgen

    Ich kann sehr gut nachempfinden wie du dich fühlst.Mein Ex-Mann hat mich geschlagen,in aller Öffentlichkeit gedemütigt und mich spüren lassen das ich nix weiteres für ihn bin als nur seine Putze,Köchin und ab und zu mal eine zum drüberrutschen.
    Nach ca. 1 Jahr Ehe kam eine Anzeige wg. Sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen.Zuerst konnte ich diese Vorwürfe nicht glauben da sie von seinem Neffen erhoben wurden und dieser an starken Drogenproblemen litt.
    Als sich nach etlichen Ermittlungsmonaten zwei weitere (Kinder von sehr guten Freunden) zu dem Fall bekannten,kam er für 9 Monate in U-Haft.Ich hatte endlich den Mut aufgebracht und reichte die Scheidung ein.
    Als das Jugendamt eingeschaltet wurde,wollten sie sich dafür einsetzen das der ERZEUGER ein betreutes Umgangsrecht bekommt,um damit zu verhindern das das Verhältnis zum Vater nicht unterbrochen wird,da meine Tochter zum besagten Zeitpunkt erst 2 Jahr war.Kurze zeit nach der Trennung wurde er zu 5 Jahren Haft verurteilt.
    Ich erhielt bei der Scheidung das alleinige Sorgerecht.Ich hatte Glück das meine Sachbearbeiterin vom JA (eine Tussi der das Wohl des Kindes am A… vorbei geht) wegen Umzugs nicht
    mehr dort arbeitete und ich einem neuen zugestellt wurde.
    Ich fragte ob ich dazu verpflichtet bin meine Tochter ihrem Vater auszuhändigen,da ich große Angst davor hatte das er auch irgendwann vor seiner Tochter nicht mehr zurück schreckt.
    Die Antwort darauf war mehr als erleichternd und ich fühlte mich sicherer.
    Denn: Da ich meine Tochter schützen will und somit auch auf das Kindeswohl achte,kann ich mich jederzeit dem Umgang unterwerfen.Auch dann,wenn das Gericht einem Umgang auf Antrag des Vaters zustimmen sollte.Niemand kann mich dazu zwingen einem betreuten Umgang zuzusagen und damit Gefahr zu laufen mein Kind bewusst in eine gefährliche Situation zu bringen.
    Gesagt getan.Ich stimmte keinem Umgang zu und unterbrach auch komplett den Kontakt.
    Bei den Gerichtsterminen wurde es ihm abgelehnt weiter auf den Umgang zu bestehen solange er in Haft sitzt und bekam nur alle 3 Mon. das recht auf einige Bilder.
    Sogar das Gericht und zuerst auch das JA wollte dem Vater zum Umgang verhelfen.KRASS oder!?
    Jetzt ist er ca. seit 19 Mon. aus der Haft entlassen und anfangs terrorisierte er mich mit anrufen,bis ich ihm sagte das ich die Gespr. aufzeichne und sie mit einer anzeige beim Gericht verfolgen lassen werde.
    Seitdem kam kein Anruf,keine Karte zum Geb. oder Weihnachten oder sonstige Belästigungen.
    Er versuchte nicht mal mehr einen Antrag auf Umgang zu stellen.Es kamen keinerlei Ansprüche mehr.Er gab auf,weil er merkte das er keine Chance hat gegen meinen Kampfwillen anzukommen.

    Was ich dir mit meinem Roman 🙂 den ich hier schrieb sagen möchte ist,das du dich gegen den Umgang wehren kannst.
    Wenn du von den Misshandlungen weißt,dann mach Fotos,lass die Kids vom Arzt untersuchen und geb sie vorallem nicht mehr zum Vater.Wenn du genügend beweise und somit für das Kindeswohl sorgst,kann dich auch kein Gericht dazu zwingen ihm die Kinder auszuhändigen.
    Du brauchst auch keine Angst vor möglichen Folgen zu haben,da du mit deinen Beweisen auf der sicheren Seite stehst.

    Ich hoffe ich konnte dir etwas Angst nehmen,und dich dazu zu motivieren dich für deine Kinder einzusetzen und für ihre angstfreie und Fröhliche Zukunft zu kämpfen.
    Wir Mütter die mit solchen Problemen und Ängsten leben müssen,dürfen sich nicht unterbuttern lassen,auch nicht vom Gericht,denn wir müssen mit den Folgen leben und damit zurecht kommen,zu wissen das es Hilfe gab die wir nicht in Anspruch nahmen,weil wir dachten keine Chance zu haben.
    Egal welche Entscheidung das Gericht für den Vater trifft,DU HAST DAS SORGERECHT und somit auch die Oberhand was dein Kind betrifft.
    Lass dich nicht fertig machen und halte deinen Sohn unter deinem Schutz.

    So aber nun ist Schluss.Wenn du dich weiter mit mir über das Thema unterhalten möchtest,oder einen gleichgesinnten zum Reden brauchst,dann schick mir eine E-Mail an folgende Adresse:
    nacheyma@yahoo.de
    oder kennst du die Internetplattform
    WER-KENNT-WEN ???

    Lg und lass dich nicht einschüchtern.
    Und vorallem würde es mich freuen wenn wir weiter unsere Erfolge und Niederlagen besprechen könnten,denn auch ich hab bis jetzt niemanden gefunden mit dem ich mich über dieses Thema austauschen kann.

    Hoffe bald von dir zu hören bzw. zu lesen 🙂 Gruß Ramona

  13. Sylvia

    Liebe Ramona….alles ,was Du da schreibst ist ja nett…. aber kannst Du Dir vorstellen, daß mein Ex- Mann meinen Sohn recht mißhandelt und genötigt hat?(das Jugendamt nannte es: Kindesmißhandlung).
    Im selben Moment hat ein junger Familienrichter vom Amtsgericht Neuss dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen!!!!
    Der Einfachheit wegen…Wir wohnen 120 km auseinander,und das Sorgerecht für meine Tochter habe ich.Nicht genug des Amtsmißbrauches! Er hat auch noch den sofortigen Umzug des zehnjährigen Jungen angeordnet. Der Kleine hat aufgehört zu essen, weint ständig,reißt sich die Finger,- u. Fußnägel ab und ist seit Weihnachten in psychologischer Behandlung.
    Auslöser war, daß der Vater ihn gezwungen hat, dem gerichtlichen Gutachter zu erzählen,daß er beim Papa wohnen will. Jetzt hat das Kind Angst, und weder der Psychol. Gutachter noch der Familienrichter glaubt ihm-es nimmt auch keiner seine Aussage ernst. Die Verfahrenspflegerin,die eigentlich die Rechte des Kindes durchsetzen soll, steht Partei auf Seite des Vaters,und verbreitet Lügen vor Gericht, und schreibt absichtlich unwahre Dinge(die sich widerlegen lassen) in ihre Stellungnahmen ans Gericht zu meinen Ungunsten.Ich überlege, die Presse einzuschalten,und durch Strafanzeige den Vater amtlich zu machen.
    Keiner im ganzen Bekanntenkreis kann das fassen!

  14. Sylvia

    Noch eine Bemerkung:
    Ich werde dazu gezwungen, mein Kind zu den Umgangskontakten zu schicken.Ansonsten droht man mir seitens des Gerichts mit Zwangsmaßnahmen. Auch ist der Vater(und seine Anwältin) dazu bereit , das psychisch angeschlagene Kind !!! jederzeit mit Zwangsmitteln ,und notfalls mit Gewalt herauszuholen,bzw. die Herausgabe zu erzwingen. Nur der Mitarbeiter vom Jugendamt glaubt dem Kind, vertraut mir als Mutter, und unterstützt uns in jeder Situation.
    Die letzte Verhandlung war am 18. Januar. Der Vater zeigte sich aggressiv,laut,aufbrausend wie schon in der Ehe..Nun muß der vom Gericht verpflichtete Jugendamtsmitarbeiter den zehnjährigen Sohn auf den Umzug zum Vater vorbereiten-oder es zumindest versuchen.Dieser(älterer Herr,scheint sehr berufserfahren) weiß genau Bescheid um die Not des Kindes.Weiß genau daß der kleine Mißhandelt wurde vom aggressiven Vater. Wenn wir Glück haben, beläßt er es beim Versuch und empfielt dem Herausgabeantrag(am 5.2.10) nicht stattzugeben. Sonst wird sich hier übernächste Woche ein Familiendrama abspielen.
    ***Serientäter,Mörder und Psychopathen werden hier an dieser Stelle geformt****im Kindesalter ,von unserer deutschen Justiz-Willkür !Wer kann hier noch helfen ????

  15. holga

    Hallo, dem Wunsch meiner Frau auf Trennung habe ich erfüllt. Wir haben zwei Kinder 1/12 Jahre. Wir haben abgesprochen dass der zuerst eine Wohnung findet auch auszieht. Bei den Kindern haben wir die aus verschiedenen Gründen die ich nicht im Einzelnen erklären kann abgesprochen das die Große 12 J. mit mir zieht und die Kleine 1 J. bei meiner Frau bleibt. Am 12 Juli sind wir ausgezogen und haben uns ein bescheidenes aber schöne Wohnung eingerichtet. Meine Frau weigert sich aber jetzt plözlich beim Einwohnermeldeamt die Unterschrift zu leisten das die Große bei mir als Hauptwohnsitz gemeldet werden kann. Wir sind jetzt beide als Zweitwohnsitz gemeldet. Was soll ich jetzt machen? Gruß

  16. holga

    Hallo, dem Wunsch meiner Frau auf Trennung habe ich erfüllt. Wir haben zwei Kinder 1/12 Jahre. Wir haben abgesprochen dass der zuerst eine Wohnung findet auch auszieht. Bei den Kindern haben wir die aus verschiedenen Gründen die ich nicht im Einzelnen erklären kann abgesprochen das die Große 12 J. mit mir zieht und die Kleine 1 J. bei meiner Frau bleibt. Am 12 Juli sind wir ausgezogen und haben uns ein bescheidenes aber schöne Wohnung eingerichtet. Meine Frau weigert sich aber jetzt plözlich beim Einwohnermeldeamt die Unterschrift zu leisten das die Große bei mir als Hauptwohnsitz gemeldet werden kann. Wir sind jetzt beide als Zweitwohnsitz gemeldet. Was soll ich jetzt machen? Gruß (war falsche E-Mail-Adresse)

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ holga

    die melderechtlichen Formalien haben wenig Einfluss auf die familienrechtliche Problematiken. Allenfalls bei dem Kindergeld könnte es Probleme geben, was sich nicht abschließend beurteilen kann. Sollte dies so sein, müsste der Anwalt entscheiden, gegebenenfalls einen Antrag an das Familiengericht zu schicken.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  18. holga

    Noch eine Frage! Meine Kleine 12J hat ein Sparbuch auf ihren Namen. Meine Frau hat dieses geplündert. Das Geld hat sie sich mühsam angespart um sich Wünsche zu erfüllen. Nur ein kleiner Betrag war von uns; sonst von Opa, Taufe usw.! Meine Kleine ist super sauer! Sie hat mich sogar gefragt ob sie einen Anwalt bekommt! Die Idee ist doch eigentlich nicht schlecht. Kann sie einen Anwalt nehmen; wer bezahlt diesen (ich kann es leider nicht); hat sie rechtlich eine Möglichkeit oder hat sie nur pech gehabt? Gruß

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ holga

    ich würde hier tatsächlich einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Wahrscheinlich wird das Familiengericht ihrer Tochter einen Verfahrensbeistand anzuordnen.

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  20. Zahler

    Sehr geerhter Herr von der Wehl

    Ich habe da eine Frage zum Sorgerecht.

    Meine Situation ist, das ich nach meiner Scheidung meiner Ex-Ehefrau eine Sorgerechtsvollmacht über meinen Anwalt ausgestellt habe, die sie zur Ausübung der alleinigen Sorge berechtigt. Einen Umgang mit meinen Kindern (15/17) gibt es aus zweierlei Gründen nicht. Einmal wohne ich zuweit weg und meine Ex-Ehefrau hat diesen auch immer vereitelt, da sie ihn nicht will. Jetzt habe ich weil meine Kinder die Schule abgeschlossen hatten – die Ausbildungsbescheinigung bzw. eine erneute Schulbescheinigung angefordert. Diese verweigert sie mir auch. Ich habe Sie dann darauf aufmerksam gemacht, das ich auch sorgeberechtigt bin und da ich ja Unterhalt für die Kinder bezahle – mir diese Unterlagen zustehen – trotzdem verweigert sie sie weiterhin. Jetzt habe ich Post vom Amtsgericht erhalten, das sie die alleinige Sorge beantragt hat. Ich habe dem gericht nun mitgeteilt, das sie diese bereits aufgrund der Vollmacht ausübt. Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Ich denke, das sie nicht möchte, das ich weiß das die kinder z.b. eine Ausbildung machen, weil dann ja der Unterhalt anders berechnet wird. Wird das Gericht ein Sorgerechtsverfahren eröffnen obwohl sie eine vollmacht zur ausübung hat???

    vielen Dank im vorraus für Ihre Mühen
    Mit freundlichen Grüßen
    Zahler

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ zahler

    die Alleinsorge hat nichts damit zu tun, ob die Kindesmutter verpflichtet ist, hinsichtlich der Berechnung von Unterhaltsansprüchen unterlagen vorzulegen. Selbst verständlich ist sie dazu auch dann verpflichtet, wenn sie die alleinige Sorge hätte. Ob sie sich gegen das Sorgerechtsverfahren wehren wollen, ist Geschmacksfrage.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

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