Begriff des Getrenntlebens von Eheleuten

 

Die Frage des Getrenntlebens, dass heißt, ob die Eheleute voneinander getrennt sind, gibt immer wieder Probleme auf. Wenn keine Härtescheidung geltend gemacht und bewiesen werden kann, dass also das Verhalten Ihres Ehegatten eine Fortsetzung der Ehe für Sie unzumutbar macht, muss das Trennungsjahr von den Eheleuten eingehalten werden, damit die Scheidung überhaupt beantragt werden kann.

 

Getrennt leben Ehegatten dann, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Das ist der Fall, wenn die Eheleute getrennte Haushalte führen, dass heißt jeder Ehegatte sich selbst versorgt, die Mahlzeiten getrennt eingenommen werden und die Eheleute getrennt voneinander schlafen. Es darf keinerlei Gemeinsamkeiten mehr geben. Gleichzeitig muss aber einer der beiden Ehegatten die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft ablehnen.

 

War einer der Ehegatten beispielsweise berufsbedingt länger im Ausland, hat sich dort, ohne dass dem anderen Ehegatten mitzuteilen, entschlossen, die Ehe nicht mehr fortzusetzen und lebt er dann auch tatsächlich nach seiner Rückkehr von seinem Ehegatten getrennt, beginnt die Trennung nicht etwa zu dem Zeitpunkt, als der innere Entschluss, sich zu trennen, gefasst wurde. Vielmehr muss der auf Ablehnung der Ehe gerichtete Wille eindeutig nach außen erkennbar sein, z.B. durch Mitteilung der Trennungs- oder Scheidungsabsicht gegenüber dem anderen Ehegatten.

 

Eine Trennung ist immer dann leicht zu vollziehen, wenn beide Ehegatten die Ehe für gescheitert halten und geschieden werden wollen. In einem solchen Fall werden beide Ehegatten darauf bedacht sein, durch Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft die Scheidungsvoraussetzungen zu schaffen. Problematisch wird die Trennung hingegen dann, wenn jedenfalls ein Ehegatte nicht mehr an der Ehe festhalten will, der andere aber weder eine Trennung akzeptiert noch geschieden werden will.

 

Grundsätzlich kann man auch innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Dies ist aber dann möglicherweise nicht zu beweisen, wenn der andere Ehegatte das Getrenntleben bestreitet. Bei Trennung innerhalb der Wohnung fordert das Gesetz den Nachweis, dass die Wohnung eindeutig räumlich aufgeteilt war, dass also zwei Haushalts- Wirtschaftsbereiche geschaffen waren und dass, soweit Räume wie Küche und Bad gemeinsam benutzt wurden, festgelegt war, wann der eine und wann der andere Ehegatte diese Räume benutzen durfte. In solchen Fällen ist es deswegen ratsam, eine Trennung in verschiedenen Wohnungen herbeizuführen, selbst wenn damit der einseitig scheidungswillige Ehegatte gezwungen ist, aus der ehelichen Wohnung auszuziehen. In der Praxis besteht bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B. nachweisbare Gewalt) kaum eine Möglichkeit dem anderen Ehegatten über ein gerichtliches Verfahren zu zwingen, die Ehewohnung zu verlassen. Auf eine Zusage, einer Scheidung zuzustimmen, ist kein Verlass. Eine solche Zusage ist rechtlich auch nicht bindend.

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65 Reaktionen zu “Begriff des Getrenntlebens von Eheleuten”

  1. Mario

    Meine Frau ist im Dezember 07 ausgezogen. Es soll nur vorübergehend sein, sagt sie. Wie lange das sein wirdn kann sie nicht sagen. Jetzt möchte sie aber, dass die Lohnsteuerkarte geändert wird. Wie ist das dann? Muss ich das machen? Auch wenn das keine entgültige Trennung ist.

    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    wenn Ihre Frau dadurch mehr verdient, weil sie eine schlechte Steuerklasse hatte, werden Sie kaum umhinkommen. Sie könnte auch jederzeit getrennte Veranlagung verlangen. Ob die gemeinsame Veranlagung günstiger ist, müßte ein StB. klären. Dann gibt es aber eine komplizierte Berechnung und letztlich könnte Ihre Frau jederzeit sagen, die Trennung Ende 07 war für sie endgültig.

  3. Carmen

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich habe da ein anliegen, was mir viele schlaflose nächte bereitet… also
    1995 habe ich und mein mann einen darlehensvertrag unterschrieben (beide darlehnsnehmer) für ein haus zu kaufen, mein mann steht jedoch als alleineigentümer im grundbuch, 1997 haben wir geheiratet. jetzt ist er der auffassung, sich trennen zu wollen.
    Frage: habe ich irgendwelche ansprüche an dem haus, zumal wir seit 1986 zusammen sind, seit 1987 verlobt und auch schon seit 1990 eine eheänliche gemeinschaft, spricht zusammen gewohnt haben. kann ich meine erbrachten leistungen, mithilfe am renovieren, haushaltsführung, kinderbetreuung etc mit einem sogenannten „stunden zettel“ aufrechnen? oder habe ich nur anspruch auf den zugewinn bzw. wertsteigerung des hauses seit der heirat??
    für die darlehnsschulden werde ich wohl hälftig aufkommen müssen. und wie sieht es mit wohnungszuweisung aus?? hat mein mann mehr „gewicht“ sodass mein antrag abgelehnt werden könnte, da er ja Alleineigentümer ist??
    vielen dank für ihre antwort.
    lg carmen

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ carmen

    an das Haus kommen Sie wohl nur über den Zugewinn. Es war sicherlich ein „Fehler“, nicht zu 1/2 im Grundbuch zu stehen, der sich nachträglich nicht mehr korrigieren läßt.

    Grundsätzlich haften Sie für die Darlehensschulden mit, solange Sie dort wohnen. Wenn er allein dort wohnt, muß er auch allein zahlen. Das gilt natürlich nur für Ihr Verhältnis untereinander und nicht gegenüber der Bank. Da sieht es anders aus.

    Eine Wohnungszuweisung an Sie ist trotz des Eigentums des Mannes denkbar, aber schwer zu begründen. Da muß einiges vorgefallen sein.

  5. carmen

    hallo herr von der wehl,
    erstmal danke für ihre antwort. das sind ja keine guten nachrichten. ich dachte, wenn ich meine geleisteten „arbeiten“ gegenrechne, würde ich dadurch einen Anteil am Haus erwirken. Da ich meinem Kind sein zuhause erhalten möchte, frage ich an, ob es ein guter Deal wäre, wenn ich ihm vorschlage, dass ich auf meinen trennungsunterhalt, nachehelichen unterhalt, zugewinn aus haus und barververmögen verzichte und evtl. noch die restschulden übernehme, im gegenzug soll er mich aber alleineigentümer ins grundbuch eintragen lassen. oder muss ich ihm die 80.000,– die das haus anfangs gekostet hat auch noch bezahlen????.

    p.s. das barvermögen wurde während der ehe angespart und hat eine höhe von 40.000,–. am 31.12.07 aufgewiesen.diese sparkonto läuft aber nur auf seinen namen als kontoinhaber, ich habe keine kontovollmacht. er hat das dieses sparkonto ende mai aufgelöst und auf sein girokonto überwiesen. eine einstweilige verfügung von mir wurde vom richter abgelehnt, da das geld ja noch auf dem girokonto wäre. habe ich überhaupt einen anspruch auf die hälfte dieses geldes??
    vielen dank für ihre antwort.
    gruß carmen

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ carmen

    Ihnen einen Rat zu geben, der im Verzicht auf Irgendetwas endet, wäre unseriös. Dazu fehlen zu viele Fakten. Eine Lösung kann nur in intensiver Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt erarbeitet werden.

    An das Barvermögen kommen Sie zu 1/2 über den Zugewinn. Hat Ihr Anwalt den vorzeitigen Zugewinnausgleich geprüft?

  7. Klaus

    Guten Tag,

    ich lebe seit zwei Jahren von meiner Ehefrau getrennt. Über einen Notar wurden Trennungsvereinbarungen geschlossen (Verzichtserklärungen auf Unterhalt und dem Wohneigentum), die Ehe wurde im gegenseitigen Einvernehmen für gescheitert erklärt.

    Ein Versuch, sich auf einen Scheidungstermin zu einigen, scheiterte bereits vor einem Jahr. Ich habe Befürchtungen, dass meine Frau dies aussitzen will – warum auch immer.

    Welche Möglichkeiten habe ich, die Scheidung voranzutreiben, wenn ich bzgl. eines Notar- und Gerichtstermins keine Reaktionen meiner Frau erhalte?

    Herzlichen Gruß!

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann ein Anwalt den Scheidungsantrag vor Gericht ausbringen. Man muss sich nicht auf einen Scheidungstermin einigen. Die Ehe gilt zwar erst nach einer Trennung von 3 Jahren als endgültig gescheitert, aber auch schon nach einem Jahr Trennung wird eine Ehe geschieden, wenn sich der Richter von der Zerrüttung der Ehe überzeugt hat. Notfalls werden beide Eheleute im Termin vom Richter angehört und wenn eine Partei Vorbringen, sie möchte nicht geschieden werden, so muss sie dies gut begründen. Der einfache Wunsch oder das Verlangen nicht geschieden zu werden, reicht nicht aus. Auch kann sich eine Partei nicht einfach weigern geschieden zu werden.

    Ich würde daher an ihrer Stelle einfach durch einen Anwalt den Scheidungsantrag einreichen lassen.

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  9. Markus

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    Ich habe mal eine frage auf bezug des Trennungsjahres. Wenn meine Frau in dem Trennungsjahr von ihrem neuen Partner schwanger wird, in wie weit würde ich dann für das Kind in Verantwortung genommen?

    Hatte mal gehört das es dann automatisch dem noch Ehemann angehangen würd und er dafür dann auch Unterhalt zahlen muß.

    Herzlichen gruß

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    Ein Kind gilt als ehelich, wenn es innerhalb der Ehe geboren wird. Dies ist eine gesetzliche Fiktion. Allerdings müssen Sie keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind von dem biologischen Vater anerkannt wird. Sollte die Mutter dennoch unterhalb von Ihnen fordern, könnten Sie diesen Unterhalt später vom biologischen Vater zurückverlangen.

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  11. Uwe

    Guten Tag
    meine Frage, meine Frau hat sich von mir getrennt, bei Ihr lebt meine 17 Jahre alte Tochter der ich Unterhalt nach meinem Einkommen Steuerklasse III bezahle. Nun würde ich Ihr 2009 Unterhalt nach Steuerklasse I zahlen was aufgrund meines Selbstbehaltes weniger wäre. Kann ich weiterhin Klasse III behalten wenn ich einer Scheidung nicht zu stimme. Meine Frau hat kein Einkommen nur Leistungen aus Hartz IV.

    Mit freundlichen Grüßen

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    Indem ja, welches auf die Trennung folgt, muss die Steuerklasse geändert werden. Wenn sie sich also im Jahre 2009 getrennt haben, ist die Steuerklassenänderung erst 2010 fällig.

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  13. Uwe

    Danke für die Antwort. Da der Steuerklassenwechsel sich aber auf die Höhe meiner Unterhalstleistung auswirkt wird meine Tochter doch schlechter gestellt, was ich nicht möchte. Daher würde ich eine Scheidung ablehnen um die Unterhaltsleistung in Ihrer Ausbildungszeit zu erhöhen. Ist das möglich?
    Mit freudlichen Grüßen

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    Sie sprechen ein Problem an, dass seit langer Zeit von mir angeprangert wird.

    Der Staat verdient an einer Scheidung.

    Mit Trennung der Eheleute erfolgt in dem auf die Trennung folgenden Jahr die zwangsläufige Steuerklassenänderung. Es taucht damit nicht nur die Situation auf, das durch die Trennung eine allgemeine finanzielle Verschlechterung erfolgt, sondern das zusätzlich durch die schlechteren Steuerklassen weniger Geld für die nunmehr getrennte Familie vorhanden ist.

    Das führt auch dazu, dass häufig weniger Unterhalt gezahlt werden kann, als es bei dem Verbleib der vorherigen Steuerklassen möglich wäre.

    Dennoch ist dies die gesetzliche und damit vom Staat gewollte Konsequenz.

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  15. tilda

    hallo
    ich bin seit zwei jahren verheiratet, eine gemeinsame wohnung haben wir nicht, sondern waren immer mal hier und mal dort, da wir beide kinder im haus haben und noch nicht das ideale gemeinsame haus gefunden haben. nun hat sich mein mann vor 4 wochen von mir getrennt, weil er das pendeln nicht mehr aushält und im gegensatz zu mir keine perspektive sieht. seiner anwältin hat er gesagt, das trennungsjahr sei schon gelaufen, da wir ja nie zusammern gelebt hätten und ich sei auch einverstanden. der scheidungstermin ist schon vom amtsgericht auf den16.4. festgelegt. mir geht das viel zu schnell. hab ich eine chance, wenn ich mich weigere mich so schnell scheiden zu lassen?

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ tilda

    Eine Scheidung ist nur dann möglich, wenn das Trennungsjahr tatsächlich abgelaufen ist. Das Trennungsjahr beginnt in dem Moment,indem zumindest einer der Eheleute auch nach außen erkennbar kundtut, dass er die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft abgelehnt. Lesen Sie bitte dazu auch meinen Artikel

    http://www.ehescheidung24.de/Die_Scheidung/Was%20ist%20Trennung

    Sie sollten aber ihre Auffassung davon dem Gericht mitteilen, bevor der Gerichtstermin stattfindet. Auch würde ich raten dafür einen Ffachanwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Wenn sie eine Empfehlung brauchen müsste ich den gewünschten Kanzleisitz wissen.

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  17. tilda

    vielen dank für die rasche antwort.
    ich werde mich vor ort an eine fachanwältin wenden.ihr artikel war für mich sehr informativ.

  18. Ina

    hallo,
    im juni 2008 habe ich meinen vater auf anraten seiner hausärztin zu mir geholt – er litt jahrelang unter der paranoiden psychose (gutachten wurde ende februar 2009 erstellt) meiner mutter – sie unterstellte ihm sachen und wurde immer hartnäckiger,er solle doch gestehen – durch unsere aktionen, ihr eigentlich medizinisch zu helfen,haben wir nur ihren unmut geerntet – jetzt ist die situation so verhärtet, dass mein vater nicht mehr zu ihr zurück möchte – laut der ärztin ist die psychose nicht mehr heilbar, sondern ihre wut nur mit beruhigungsmitteln eindämmbar – mein vater ist seit 22.06.08 in meiner wohnung untergebracht und wurde auch von mir versorgt – zählt das dann schon zur trennungszeit?

    mfg

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ ina

    was als tatsächliche Trennung gilt, habe ich oben zu 16 geschildert und einen weiteren Link hinterlegt.

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  20. Roswitha

    Hallo,mein Mann ist am 7.5. nach 26 Jahre Ehe, aus dem gemeinsamen Haus,(seit 14 Jahren bestehend) ausgezogen, er möchte eine Auszeit, wie lange die Auszeit dauert, kann er mir nicht sagen. Am 1.6. wird er eine Wohnung beziehen, bis jetzt hat er bei seiner Mutter gewohnt. Ich solle mit unserer 18 jährigen Tochter im Haus bleiben und die Abtragung wird zu beiden gleichen Teilen gezahlt. Ich bin mit 30 Std. berufstätig, unsere Tochter geht noch zur Schule. Ist das korrekt oder muss er sich nicht an den Kosten beteiligen, er sagt, dass er das freiwillig macht er muss das nicht, das Haus ist in 6 Jahren bis auf einen kleinen Rest bezahlt.Mir steht vielleicht auch Unterhalt zu, den würde er aber nicht bezahlen, da er die Hälfte von der Abtragung zahlt. Vielleicht kann das Haus nicht gehalten werden, habe große Exsistenzängste, wobei mein Mann auch noch sehr krank ist, und vielleicht nur noch wenige Jahre arbeiten kann.
    Über Ihre Antwort würde ich freuen.

  21. Gesa B.

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Scheidung wird am 05. 09. 09. rechtskräftig. Ich bin alleinige Eigentümerin eines Hauses und möchte meinen Lebensgefährten zur Hälfte am Eigentum beteiligen, da er auch die Finanzierung mitträgt. Der Termin für den Vertrag zur Eigentumsübertragung steht bereits. Er ist aber verheiratet und wollte sich eigentlich auch (noch) nicht scheiden lassen. Wie können wir verhindern, daß im Falle seines Todes seine Frau Erbansprüche an mich stellt?

    Für die Beantwortung dieser Frage bedanke ich mich im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gesa B.

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ gesa

    Im Prinzip nur mit einem Vertrag zwischen Ihrem Lebensgefährten und seiner Ehefrau. In diesem Vertrag müsste entsprechendes geregelt sein.

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  23. Klaus

    Hallo,
    Meine Frau und ich werden uns trennen. Die beiden volljährigen Kinder, werden dann weiterhin bei mir im EFH bleiben. Habe ich Anspruch auf das Kindergeld

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    ja!

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  25. Klaus

    Meine Frau und ich sind uns einig darüber, dass wir beide auf den Versorgungsausgleich verzichten und dies auch noteriell beurkunden lassen. Ist dies mögich?

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    grundsätzlich kann notariellen Vertrag oder durch Vereinbarung vor Gericht auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden. Das Gericht hat nur noch eine Inhaltskontrolle, wie bei jedem Ehevertrag.

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  27. Klaus

    Wir wollen uns trennen, aber nicht scheiden lassen. Ist dies unbegrenzt möglich.

  28. Jürgen

    Ich habe am 31.7.1980 ein Grundstück gekauft. Am 5.7.1982 habe ich und meine Frau mit dem Hausbau bekonnen. Geheiratet haben wir am 19.12.1983. Im Grundbuch bin ich als Eigentümer immer noch alleine eingetragen. Jetzt soll es zur Scheidung kommen. Welche Ansprüche hat meine Frau bezüglich des EFH.

    Danke Jürgen

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    Eine langjährige Trennung hat immer die Problematik, dass im Hintergrund die Ansprüche auf Versorgungsausgleich und die Ansprüche auf Zugewinnausgleich weiterlaufen. Sollte wirklich eine langwierige Trennung gewünscht sein, würdig unbedingt zu einem Ehevertrag/Scheidungsfolgenvertrag raten.

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  30. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    Die Ansprüche an dem Haus der Ehefrau ergeben sich aus dem Zugewinnausgleich. Es wird die Aufstellung zu machen sein, was hatte der Ehemann zu beginnen der Ehe (Anfangsvermögen) und was hat er jetzt (Endvermögen). Die Differenz ist er zu gewähren und 1/2 dieses Zugewinns abzugeben.

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  31. Klaus

    Wir möchten getrennt weiterleben und jetzt noch einen Ehevertrag noteriell machen, wo beide Partner auf den Versorgungsausgleich und jegliche Unterhaltszahlungen verzichten. Ist so ein Vertrag möglich und sind dann die Ehepartner an diesen Vertrag unwiderruflich gebunden.
    Danke Klaus

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    ein solcher Scheidungsfolgenvertrag ist möglich und einseitig kann dieser Vertrag nicht wieder aufgehoben werden.

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  33. Sandy26

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    Ich bin nun seit 2001 mit meinem noch ehemann verheiratet. Schulden habe ich mit in die Ehe mit reingebracht.. Ich musste aber vor ca einem Jahr einen Kredit aufnehmen weil mir ein haftbefehl drohte, als ich das meinem sagte, wollte er mir nicht helfen. Ich bin in der schufa und kann keinen kredit nehmen, so hab ich bei einer bank online über seinen Namen einen kredit über 2000€ genommen und ihn auch bekommen ( antrag ausgedruckt und seine unterschrift gesetzt), 4 monate lang hab ich das alles verheimlicht bis eines Tages ein brief kam das eine Rate nicht beglichen wurde weil ich eine Kontopfändung hatte. Er wurde sehr zornig, nach langem hin und her versprach ich ihm das dass niemals wieder vorkommen wird und das ich die raten weiter begleichen würde ( was auch der fall ist). Nun bin ich seit anfang des Monats arbeitslos. Wir haben seit über anderthalb jahren keine gemeinsamkeiten mehr, sprich: getrenntes essen, getrennte schlafräume, jeder wäscht seine sachen und jeder ißt für sich, ich koche zwar weiterhin ab und zu noch und er ißt das dann auch, aber das hat mich gar nicht gestört. Wir haben unsere ehe in einem nicht EUland vollzogen ist aber hier gemeldet, anfangs hat mein mann drei jahre nicht gearbeitet und ich bin arbeiten gegangen und bin für alles aufgekommen: Miete, essen kleidung….
    Nun wollen wir uns trennen (beide parteien wollen es)
    Frage: Wie sieht es mit dem Möbiliar aus, das in der neuen Wohnung gekauft wurde?? Es ist alles neu gekauft worden, und wir haben einige sachen zur hälfte bez. ( es ist alles abbezahlt ) Einige sachen hat aber auch nur er allein bezahlt ( finanzierung) was leider auf seinen Namen ist. Aber während er die sachen bezahlte hab ich die lebensmittel übernommen und andere dinge!!! Besteht die möglichkeit das ich alles behalten kann und ich auf den trennungsunterhalt verzichte bzw ich es gar nicht beantrage wenn er mir das schriftlich gibt das er auf die sachen verzichtet??
    Ich bin derzeit auf wohnungsuche und bin leider aufs amt angewiesen, werde ca 600-700 an arbeitslosengeld 1 bekommen und ich weiß nicht ob ich damit auskommen kann, wenn ich wohnungsgeld beantragen sollte, ist es denn so das man von meinem noch ehemann verlangt das er unterhalt bezahlen muss??? Und was wenn ich es gar nicht möchte???? Mit ihm nichts mehr zu tun haben will????

    Ich weiß das ich ziemlich viel geschrieben habe, aber mir schwirren im moment soviele dinge durch den kopf, zumal noch meine arbeitslosigkeit mitzu gekommen ist.

    Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ sandy26

    soweit es um die Möbel in der Wohnung geht, würde ich dieses Hausrat halten und der Hausrat muss nach Trennung vernünftig unter den Eheleuten aufgeteilt werden. Dabei spielt nicht so sehr eine Rolle, werden diese Möbel bezahlt hat.

    Inwieweit Sie hier Unterhalt verlangen können, kann ich natürlich nicht beurteilen. Dies hängt von dem Einkommen ihres Mannes ab.

    Wenn Sie staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen, wird ein Unterhaltsverzicht immer problematisch sein.

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  35. Jürgen

    Guten Tag,

    Wir haben einen Ehevertrag abgeschlossen. Auch über den Grundbesitz, der im Grundbuch auf meinen Namen steht, wurde folgendes notariell verfasst: Der Grundstückseigentümer (hier ich) verpflichtet sich, für den Fall, dass er sein Wohnhaus in G. verkauft, die Hälfte des Verkaufserlöses an seie Ehefrau herauszuzahlen. Die Verpflichtung endet mit dem Tod der Ehefrau. Auf dem Grundbesitz ruhende Verbindlichkeiten gehen ausschließlich zu Lasten des Ehemannes. Die Zahlung des Herauszahlungsbetrages hat sodann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Kaufpreises zu erfolgen. Auf eine dingliche Sicherstellung dieser Herauszahlungsverpflichtung wird allseits verzichtet.
    Meine Fragen:
    Ist diese Erklärung rechtskräftig? Und was heißt: auf eine dingliche Sicherstellung der Herauszahlungsverpflichtung wird allseits verzichtet?

    Mit freundlichem Gruß Jürgen

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    ich habe im Moment keine Bedenken, dass dieser Passus des Ehevertrages wirksam ist.

    Der Verzicht auf eine dingliche Sicherstellung bedeutet nur, insoweit keine besondere Formulierung in das Grundbuch aufgenommen wurde.

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  37. Sylli

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    mein Bruder ist im Okt.09 aus dem ehelichen Haus ausgezogen.Seitdem wohnt er bei seiner

  38. Sylli

    Entschuldigung,hier gehts weiter:
    neuen Partnerin. Seine Frau war in den 20 Ehejahren nicht berufstätig. Die Ehe ist nun gescheitert,doch die Frau stimmt der Scheidung nicht zu. Die Frau wohnt im Haus und mein Bruder finanziert alles (Haus ist bezahlt), also seine Frau wohnt völlig kostenfrei da und bedient sich wie gewöhnlich am Ehekonto. Was kann er tun, um die Doppelbelastung etwas zu verringern,wo kann er den Beginn des Trennungsjahres angeben ? Kann er die Scheidung schon jetzt beantragen? Wird das mietfreie Wohnen und der Lebensunterhalt für die Frau,meinem Bruder auch während des Trennungsjahres anerkannt? Kann er die Frau auffordern sich einen Job zu suchen?
    Viele Fragen,aber mein Bruder weiß nicht was er als Erstes tun soll.Seit 1.11.09 wohnt er nicht mehr im Haus.
    Vielen Dank im Voraus.

  39. Anke

    Die Kontenfrage ist doch einfach zu lösen:

    Neues Konto eröffnen, die Hälfte des Guthabens vom Ehekonto darauf überweisen und ab da an auch das Gehalt drauf und auch alles andere davon abbuchen lassen.

    Und natürlich die Option das Ehe-Konto zu überziehen unterbinden.

    Das Trennungsjahr kann im Oktober 2009 beginnen, und bevor dieses Jahr nicht abgelaufen ist gilt die Ehe auch nicht als gescheitert, erst dann kann auch die Scheidung beantragt werden.

    Wie das mit dem mietfreien Wohnen aussieht und ggf. Trennungsunterhalt den er bezahlen müsste kann ich nicht beantworten und das würde auch von seinem Einkommen abhängen. Im Trennungsjahr muss die Frau jedoch noch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wenn sie vorher nicht gearbeitet hat.

    Wenn dein Bruder aber kein ausreichendes Einkommen hat und er keinen Trennungsunterhalt zahlen muss kann es sein dass er Miete von ihr verlangen kann und sie ALG 2 erhalten kann und sich dann den Ansprüchen der Arge nach wohl auch sofort um einen Job wird kümmern müssen.

  40. Sylli

    @Anke
    danke für die Antwort.
    Leider ist das mit dem Konto nicht so einfach.
    Mein Bruder zahlt alles,eben alles! Da wäre es ratsam wenn sich die Frau ein Konto eröffnet,aber selbst das ist ja Quatsch,wenn sie kein Einkommen hat.Gut, mein Bruder könnte die Hälfte auf ihr Konto überweisen,aber das ist auch irgendwann aufgebraucht und sie muß ja noch nicht arbeiten gehen.Das will sie auch nicht,genauso wie sie sich nicht scheiden lassen möchte.
    Die Frage ist, wer errechnet den Trennungsunterhalt ? Sicher ein Anwalt. Aber die Frau wohnt allein im Haus und kann ja die ganzen anfallenden Kosten nicht bezahlen,noch nicht einmal ihren eigenen Lebens-UH ! Alg 2 wird sie nicht bekommen,da mein Bruder ganz gut verdient und er es schliesslich die ganzen Jahre geduldet hat,dass sie nicht arbeiten ging.
    Ich kann mir vorstellen,dass mein Bruder vollen UH an seine Frau leisten muß, frage mich aber dann,ob er berechtigt ist das Haus dann auch selber zu nutzen und die Frau in eine angemessene Mietwohnung zieht. Dann wiederum müßte mein Bruder der Frau den halben Schätzwert des Hauses auszahlen,womit sie dann aber genug Geld hätte. Klingt einfach,aber die Frau weigert sich auszuziehen. Also ich denke,ohne einen Fachanwalt kommt hier mein Bruder nicht weit.
    Trotzdem vielen Dank, Anke.

  41. Klaus

    Hallo,

    wir möchten neben unserer Ehevertrag, leben getrennt, noch einen Erbvertrag abschließen und uns gegenseitig einsetzen: Der Passus lautet: Wir setzen uns gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden von uns, zum alleinigen und unbeschränkten Erben seines gesamten dereistigen Nachlasses ein. Meine Frage: Was ist mit dereinstigen Nachlass gemeint? Danke Klaus

  42. Klaus

    Hallo,
    habe leider für mein nachstehend genanntes Anliegen eine Antwort erhalten.
    Wir möchten neben unserer Ehevertrag, leben getrennt, noch einen Erbvertrag abschließen und uns gegenseitig einsetzen: Der Passus lautet: Wir setzen uns gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden von uns, zum alleinigen und unbeschränkten Erben seines gesamten dereistigen Nachlasses ein. Meine Frage: Was ist mit dereinstigen Nachlass gemeint? Danke Klaus

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    das, was beim Erbfall da ist.

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  44. Maria

    Hallo, bin 60 Jahre alt und 35 Jahre verheiratet.
    Mein Mann hat seit 3 Jahren ein 1-Zimmer-Appartment, obwohl wir ein großes Haus haben,welches allerdings auch schon 30 Jahre alt und renovierungsbedürftig ist. Wir bekommen beide Rente, würden diese bei einer Scheidung geteilt und was ist mit seinen Nebeneinkünften? Außerdem wird das Haus sehr schwer zu verkaufen sein und müßte ich dann auch noch dafür Miete bezahlen und ist für mich eine Scheidung überhaupt sinnvoll?

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    Ich kann anhand dieser kurzen Sachverhaltsschilderung nicht zuverlässig beurteilen, ob eine Scheidung für sie Sinn macht oder nicht. Sie sollten zur Beratung eine Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und dort ihre gesamten Lebensumstände darlegen, damit dieser ihre Frage beantworten kann.

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  46. sonja

    hallo
    mein mann ist ende april ausgezogen und hat jetzt eine eigene wohnung aber von scheidung war nie die rede gewesen er hat sich von seiner familie vieles einreden lassen vor allem seiner mutter sie hat ihn geraten reich die scheidung ein was er jetzt auch getan hatte er selber hat nie entscheidungen getroffen das hatte ich all die jahre übernommen genau 26 jahre habe ich mich immer um alles gekümmert was anstand weil er viel auf montage war und nach langen gesprächen sind wir jetzt zu dem entschluss gekommen die scheidung wieder zurück zu ziehen die er im juni eingereicht hatte weil er überstüzt gehandelt hatte und sich rein reden lassen hatte von seiner familie jetzt meine frage auch wenn jeder seine eigene wohnung hat mus mein mann trotzdem in die steuerklasse 1 wechseln? ob wohl wir in beiden wohnungen uns aufhalten also mal schlafe ich bei ihm und mal schläft er bei mir wir machen alles gemeinsam so wie kochen putzen einkaufen kino besuche schwimmen gehen usw.eben was ein ehepaar so gemeinsam macht?
    gruß sonja

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja

    die Steuerklasse muss in dem Jahr gewechselt werden, welches auf die Trennung folgt. Wenn die Trennung im Jahre 2009 gewesen war, wäre für 2010 die geänderte Steuerklasse zu wählen.

    Wenn es allerdings 2010 zu einem Versöhnungsversuch gekommen ist, kann auch für das Jahr 2010 die bessere Steuerklasse gehalten werden.

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  48. sabine

    Nallo Herr Wehl,
    mein Mann arbeitet und lebt aus steuerlichen Gründen seit Ende 2004 in der Schweiz,ich und mein Sohn(jetzt mit Ausbildung) fertig,aber wohnt noch bei mir in Deutschland.Mein Mann möchte,das ich nun zu Ihn ins Ausland ziehe.Jch möchte aber hier bleiben,bei uns ist nichts geklärt,ein Teil unseren gemeinsamen Möbel sind schon im Ausland,ein Teil hier.Er hatte damals ein anderes Konto eröffnet,das er allein verwaltet,davon wird die Miete,Lebensversicherung gezahlt,und auf das vorige gemeinsame Konto überweißt er Geld für Essen und Trinken.
    Meine Frage ist,steht mir Trennungsunterhalt zu,ich bin Hausfrau.Steht mir auch Unterhalt zu,wenn ich einen anderen Partner habe,und er schon seit Jahren davon weiß. Jch möchte nun alles geregelt haben.

    Danke!

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    ein Unterhaltsanspruch steht ihnen jedenfalls dann zu, wenn sie ehebedingte Nachteile haben. Davon ist hier auszugehen. Ob dieser Unterhaltsanspruch allerdings entfällt, weil sie in einer verfestigten neuen Partnerschaft leben, kann ich nicht beurteilen. Dies wäre möglich.

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  50. sabine

    Danke Herr Wehl für Ihre schnelle Beantwortung meiner Frage.

    Auch wenn er es seit Jahren weiß und er uns weiter überall als veheiratet angibt?

    Danke!

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    verheiratet sind Sie ja auch noch. Ob Ihr Mann sich auf eine verfestigte neue Partnerschaft beruft, kann ich nicht beurteilen genauso wenig, ob er damit durchkommen würde.

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  52. Margarita

    Nallo Herr Wehl,
    Ich bin mit meinem Mann getrennt.Vor einem Jahr bin ich umgezogen,wir haben ein gemeinsames kleines Kind.
    Mein Mann hat ein grosses Haus,das gehört ihm alleiner.Der zahlt uns sehr wenig Notunterhaltsgeld,dass reicht kaum fürs Leben und für wohnung Miete.Kann ich jezt zurück ins Haus Ziehen wenn ich schon umgemeldet bin,oder ist das shön zu spät?

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ margarita

    ein Recht, nach Trennung, gegen den Willen Ihres Mannes wieder in dessen Haus zu ziehen, haben Sie nicht. Dies kann nur mit Einverständnis Ihres Mannes geschehen.

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  54. manuelle

    Guten Tag Herr vond der Wehl,
    ich weiss nicht so genau unter welcher Rubrique ich meine Frage stellen kann.
    nach 40 Jahre Ehe bin ich nun geschieden. Mein ex-Mann heiratet neu. Seine neue Frau arbeitet noch. In wie fern hat die neue Ehe Auswirkungen auf meinen Unterhalt ? Ich beziehe keine eigene Rente.
    Danke.

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ manuelle

    die neue Ehe wird gar keine Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch der 1. Ehefrau habe. Dies liegt an dem Rangverhältnis des § 1609 BGB. Eine Ehefrau mit einer Ehe von langer Dauer ist im Rang vor einer neuen Ehefrau, solange diese keine gemeinsamen Kinder mit dem Ehemann hat.

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  56. ratlos

    Was ist aber dann mit diesem Urteil?
    Urteil BGH 18.11.09 – XII ZR 65/09 Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos + Manuelle

    das gilt nur wenn die Unterhaltsansprüche beider Ehefrauen gleichrangig sind, also z.B. beide gemeinsame Kinder betreuen.

    Eine Ehefrau, die 40 Jahre lang verheiratet war, ist gem. § 1609 BGB im 2. Rang, während die neue Ehefrau erst im 3. Rang ist. Insofern müssen zunächst die Unterhaltsansprüche der 1. Ehefrau vollständig befriedigt sein, bevor die 2. Ehefrau überhaupt einen denkbaren Unterhaltsanspruch hat.

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  58. manuelle

    Danke für die Information.

  59. manuelle

    lieber Herr von der Wehl, ich hätte noch eine Frage. Hat die neue Ehe auch keine Auswirkung für mich wenn Er seine Rente antreten wird ?

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ manuelle

    Die Frage kann ich nicht seriös beantworten. Hier gibt es zu viele unbekannte Faktoren.

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  61. Peter

    Ich lebe seit 1 Jahr getrennt. Mein Sohn 21 Jahre alt, lebt noch bei mir und ist fest angestellt. Er ist spielsüchtig und hat hohe Schulden gemacht. Wenn er jetzt die Schulden nicht mehr zahlen kann, evt. die Arbeitsstelle verliert, muss ich dann als Vater für die Schulden meines Sohnes aufkommen?

  62. Peter

    Zum vorgenannten vom 11.Mai 10.30 Uhr noch eine Anfrage. Wenn ich für diese Schulden aufkommen müßte, kann ich mich hier notariell absichern lassen.

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    eindeutige Antwort: nein, dafür haften die Eltern nicht

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  64. Beate

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Ich bin dabei mich von meinem Mann zu trennen. Wir haben 1 Kind. Er zahlt für das Kind unterhalt aber nicht für mich. Ich lebe im Moment von hartz4. Er will das ich auf mei en trennungsunterhalt verzichte. Kann ich das so einfach machen?????

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ beate,

    nein, auf Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden. Sie bekommen dann Ärger mit der Agentur für Arbeit.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

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