Homosexueller erhält kein Witwergeld

Quelle: Tagesspiegel

Ein Beamter hatte wegen Ungleichbehandlung geklagt. Verstößt dieses Urteil nicht eigentlich gegen die Verfassung?
Trotz eingetragener Lebenspartnerschaft, steht dem Lebensgefährten eines Beamten kein Witwergeld zu. Das entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz mit seinem Urteil. Die Begründung basiert auf dem Beamtenversorgungsgesetz, dieses schließt gleichgeschlechtliche Ehepartner von der Hinterbliebenenversorgung aus. Dieses Urteil verstößt nicht gegen die Verfassung, das europäische Gemeinschaftsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil die Verfassung nur die Ehe von Frau und Mann unter einen besonderen Schutz stellt.

Gericht bestätigt vorherige Entscheidung

Eingereicht wurde die Klage von einem Beamten im Ruhestand. Er lebt in einer „Homo-Ehe“ in Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Er hatte beantragt, dass der Partner im Falles seines Todes, eine Versorgung erhält. Dieser Antrag wurde von seinem Dienstherren abgelehnt. Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgericht bestätigt. Der Beamte hat nun die Möglichkeit Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu beantragen. (tbe/dpa)

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