Ausgleich Gemeinsame Steuerschulden der Eheleute

Es taucht immer wieder die Frage auf, wie Steuerschulden der Eheleute zu behandeln sind. Nach § 44 der Abgabenordnung haften für Steuerschulden, die aus einer gemeinsamen Veranlagung resultieren, beide Eheleute gesamtschuldnerisch. Nachdem der BGH noch 1979 davon ausging, dass aufgrund des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, zwei völlig verselbständigte Vermögen bestehen und dies auch für Steuerschulden gelten müsste, ist er jetzt zu einer anderen Rechtsprechung übergegangen.

Es gibt im Steuerrecht die Spezialvorschrift des § 268 Abgabenordnung. Über diese Vorschrift und die Folgevorschriften lässt sich ein Aufteilungsbescheid erwirken, in dem die Steuerbeträge festgestellt werden, die jeder Ehegatten nach seinen Einkünften und unter fiktiver Zugrundelegung der Einzelveranlagung und jeweils der Steuerklasse 4, zahlen müsste. Speziell bezüglich der Freiberufler ist der BGH im Jahre 2006 auf diese Rechtsprechung eingeschwenkt.

Das heißt praktisch, sowohl bei Steuererstattung, wie auch bei Nachforderungen hat die Aufteilung bei zusammen veranlagten Eheleuten im Innenverhältnis unter analoger Anwendung von § 270 Abgabenordnung auf der Grundlage fiktiv getrennter Veranlagung zu erfolgen.

Beispiel: Das Finanzamt will 10.000,00 EUR Steuerschuld von beiden Eheleuten für 2006. Der Ehemann ist selbständig, die Ehefrau verdient nur 600,00 EUR/Monat. Die Ehefrau sollte nun einen Aufteilungsbescheid erwirken und dort wird errechnet, was sie fiktiv nach Steuerklasse 4 an Steuern zu zahlen gehabt hätte. Auch nur dies schuldet sie dem Finanzamt. Den Rest muss der Ehemann bezahlen.

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17 Reaktionen zu “Ausgleich Gemeinsame Steuerschulden der Eheleute”

  1. Andygirl

    Mein Noch-Ehemann ist nebenberuflich selbständig. Auf Grund der Trennung habe ich den Steuerbescheid nachträglich , bevor die Berechnung kam, in getrennte Veranlagung ändern lassen, und habe eine Rückzahlung von über 3.000 € erhalten. Ich arbeite halbtags , LstKl. 5, habe also wirklich einen Haufen Steuern bezahlt. Da mein Mann aber vom Finanzamt beobachtet wird, ist sein Steuerbescheid vorläufig. D.h. ich habe Info vom Finanzamt, dass er vermutlich falsche Angaben macht, um keine Steuern zu bezahlen sondern Rückzahlungen zu bekommen – er versucht sein Gewerbe als gemeinnützig und ehrenamtlich darzustellen mit sehr hohem Spendenaufkommen- und sie ihn deshalb genauer beobachten. (Wirkt sich auch auf die Unterhaltsberechnung aus…) Wenn er nun der Steuerhinterziehung /-betrugs beschuldigt wird, betrifft dies meinen Bescheid auch???? Außerdem will er unbedingt von mir, dass ich die getrennte Veranlagung zurückziehe, damit er die ganzen Steuern in Höhe von 8.100 € bekommt, allerdings geht er nicht darauf ein, mit meinen Anteil davon zuzugestehen. Lt. Finanzamt muss ich dem nicht zustimmen, da ich selber gearbeitet habe, und tatsächlich die Steuern bezahlt habe…Er und sein Anwalt wollen mich aber nun verklagen

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ andygirl

    um diese Probleme muß sich ein Steuerrechtler kümmern. Da bin ich überfragt.

  3. Mandy

    Ich bin seit Dezember 2007 von meinem Ex-Mann geschieden. In dem Urteil haben wir vereinbart, dass wir keinerlei Rechte und Pflichten mehr gegeneinander haben können. Nun hat er einen Aufteilungsbescheid für die Steuern für 2006 beim Finanzamt erwirkt und ich soll noch ne Menge nachzahlen. Muß ich die Steuerschuld bezahlen obwohl ja ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt?

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ mandy

    ich kenne das Urteil nicht. Die Schuld besteht jetzt ggüber dem FA. Ein RA müßte im konkreten Fall prüfen, ob das Handeln Ihres Mannes Sie wirksam zu Zahlung verpflichtet.

    Ich habe daran große Zweifel, dass er nachträglich eine andere steuerliche Regelung herbeiführen kann, zumal er daran profitieren wird.

  5. Werner

    Guten Tag.

    Es gibt Altschulden des Ehemanns beim Finanzamt. 20 Jahre lang schon. Durch Zinsforderungen wächst der Betrag inzwischen in beträchtliche Höhen. — Die Ehefrau verdient sehr gut. Der Ehemann hat kein Einkommen. — Splitting wäre deshalb sehr vorteilhaft. Aber was ist mit den Schulden des Ehemanns beim Finanzamt ???

    Danke für jeder Hilfe.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ werner

    keine Ahnung, ob das FA hier was verrechnen könnte. Da müssen Sie einen Steuerfachmann fragen.

  7. Dagmar

    Auch mein Mann ist (inzwischen vielleicht war) selbständig. Wir sind seid Aug. 2006 getrennt und seid 5.8.08 geschieden. Er soll eine Steuernachzahlung aus 2006 von 5.000,- Euro machen. Ich habe im Jahr 06 für 11 Monate auf 400 Euro Basis gearbeitet und 1 Monat ein bischen drüber, mußte also Steuern zahlen.
    Muß ich für die Steuerschulden aufkommen?
    Soll ich eine Aufteilung beantragen?

    Wie ist das mit den Kindern auf der Steuerkarte? Ich habe 4 halbe Kinder drauf, er die anderen. Er kümmert sich aber gar nicht, weder umgangs- noch sorgerechtlich. Habe ich eine Möglichkeit die Kinder ganz auf die Steuerkarte zu bekommen, denn dann würde das Betreuungsgeld etc. geringer ausfallen.

    Vielen Dank für die antworten!

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ dagmar

    die Antwort zur Aufteilung steht oben in meinem Artikel.

    Die vollen Kinderfreibeträge können Sie wohl nur mit Zustimmung des Mannes bekommen, aber ich bin kein Steuerrechtler.

  9. Kerstin

    Ich lebe seit Anfang 2007 von meinem Ehemann getrennt und habe seitdem auch getrennte Veranlagung. Da ich selbstständig bin und er Finanzbeamter habe ich immer etwas mehr verdient. Durch eine Steuerprüfung sind mir nun sehr hohe Steuernachzahlungen ins Haus geflattert für die Jahre 2003 – 2005. Ich habe eine Aufteilung beantragt und das Finanzamt hat mit der Begründung abgelehnt wir seien in diesen Jahren noch zusammen gewesen. Ist das gerechtfertigt?

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    Dies ist eine Frage für einen Steuerfachmann, die ich nicht beantworten kann.

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  11. Sieglinde

    Guten Tag

    Mein Mann (Selbständig) und ich (Angestellte) wurden für die Jahre 2002-2004
    zusammen veranlagt. Für diesen Zeitraum nutzten wir den Verlustvortrag. Nun kam nachträglich durch eine Betriebsprüfung noch eine hohe Steuernachforderung für diesen Zeitraum. Damit ich nicht noch dafür haften muss, beantragten wir die getrennte Veranlagung. Das Finanzamt gab dem statt und forderte von mir die Steuern für die getrennte Veranlagung (wurde umgehend beglichen). Bis dahin OK.

    Nun machte das Finanzamt auch noch eine Aufteilung der Zusammenveranlagung und möchte noch einmal das Geld von mir. Damit hätte ich doch 2-mal Steuern für mein Einkommen bezahlt. Müsste die Zahlung aus der getrennten Veranlagung nicht berücksichtigt werden?

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ sieglinde

    so weit reichen meine steuerlichen Kenntnisse nicht. Bitte einen StB fragen

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  13. Anula

    Hallo,
    auf Bitte von meinen Mann habe ich die Aufteilung der im Steuerbescheid für 2008 vorgeschriebenen Vorauszahlungen für dieses Jahr beantragt.
    Daraufhin hat FA auch die Steuerschuld aufgeteilt.
    Demnach muß er das Meiste bezahlen und verlangt, dass ich diesen Antrag zurückziehe oder Widerspruch erhebe. Wir sind schon seit ein Paar Jahren getrennt aber erst jetzt auch geografisch und damit offiziell.
    Meiner Meinung nach geht nicht, nur die Vorauszahlungen aufzuteilen.
    Gute Nacht

  14. Maja

    Mein Mann und ich leben seit Feb.2010 getrennt.
    Für das Jahr 2010 wurden wir auf Antrag zusammenveranlagt da dies für mich eine erhöhte Rückzahlung bedeutet. Dieser Antrag wurde auch vor wenigen Tagen eingereicht . Heute habe ich Nachricht vom FA erhalten, dass mein Mann im Jan.10 eine erheblich Abfindung (€180.000) erhalten hat von der ich keine Kenntnis hatte und entsprechend in dem Antrag nicht enthalten war . Welche Konzequenzen hat dies für mich ? Kann der Antrag wieder zurückgezogen werden? Wir sind leider noch nicht geschieden und mein MAnn (US Amerikaner) lebt wieder in den USA .

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ maja

    Wie sich die Abfindung steuerlich auswirkt, kann ich nicht sagen. Die Abfindung hat aber sicherlich Auswirkungen entweder auf den Unterhaltsanspruch oder auf den Zugewinnausgleich.

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  16. Christiane

    Hallo, also ich Schilder jetzt mal meine Problemlage… Mein Freund (noch verheiratet) ist im November 2011 ausgezogen aus der Ehelichen Wohnung…nun haben die im Dezember 2012 Einkommenssteuerbescheid bekommen und die müssen 560€ zurückzahlen…nun kommt vor ein paar tagen ein Brief vom Finanzamt das seine Noch-Ehefrau einen Antrag auf Aufteilung der Steuerrückstände gestellt hat und er nun 1459,23€ an das Finanzamt zu zahlen hat…sie hingehen bekommt 898,00€ wieder…wie kann sowas sein? Den die beiden haben ja bis auf November/Dezember 2011 noch zusammen gewohnt also sie hatte ja immer was von seinem Geld…kann man da irgendwas machen? Oder muss er das zahlen? ich bin über jede Antwort Dankbar 🙂

  17. ramona

    Hallo
    Bin von 2005 bis Anfang Mai 2009 selbständig gewesen.
    Und habe steuerschulden.
    Meine Frage bezieht sich .Ich habe im Oktober 2008 wieder geheiratet.
    Jetzt soll mein Mann für meine steuerschulden für meine 2008 und 2009 mit aufkommen.Aber mein jetzigen Mann war bis zu diesem Zeitraum ohne job .
    Jetzt hat er seit 2014 einen job.Muss er für meine
    steuerschulden auf kommen
    Für antworten wäre dankbar

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