Minderung des Selbstbehaltes (Quelle: ARGE FamR im DAV)
BGH: Minderung des Selbstbehalts
Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen, herabgesetzt werden.
Az XII ZR 170/05, Urteil vom 09.01.2008, beim BGH unter Entscheidungen.