Wirksamkeit des Ehevertrages bei Erkrankung (Quelle: ARGE FamR im DAV)

BGH: Erkrankung eines Ehegatten und nachehelicher Unterhalt

Wenn ein Ehegatte krank wird und der andere sich auf den ehevertraglich vereinbarten Ausschluss von nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich beruft, kann dies grundsätzlich als rechtsmissbräuchlich erscheinen. (§242 BGB)
Das führt in der Regel aber nicht dazu, dass nunmehr die gesetzlichen Regelungen über die Scheidungsfolgen eintreten. Vielmehr hat sich die gegebenenfalls gebotene richterliche Anpassung des Vertrages grundsätzlich darauf zu beschränken, solche Nachteile auszugleichen, die als ehebedingt anzusehen sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn der erkrankte Ehegatte in der Ehe auf eine eigene mögliche Erwerbstätigkeit verzichtet hatte und nunmehr eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, die niedriger ist als die Rente, die er bezöge, wenn er in der Ehe berufstätig geblieben wäre.
Az XII ZR 132/05, Urteil vom 28.11.2007, beim BGH unter Entscheidungen.

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Eine Reaktion zu “Wirksamkeit des Ehevertrages bei Erkrankung (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. Patty

    Lieber Herr RA,v.Wehl,
    immer wieder schaue ich auf Ihre Seite, um mir viele Informationen zu holen, daher möchte ich mich zunächst aufrichtig bedanken.
    Es ist eine Wohltat, das es solche Menschen wie Sie gibt.
    Ich habe nun selber einmal eine Frage.
    Ich lebe seit dem 20.6.2010 getrennt von meinem Mann mit Ehevertrag, 12 Jahre dauerte diese Ehe.
    Bei Abschluss 1998 des Ehevertrages war ich in einem Insolvenzgesetzt hatte einen autistischen Jungen zu betreuen( aus 1.Ehe) und konnte so nur 10 Nächte pro Monat im Krankenhaus arbeiten. Ich stand also mittellos da. Heute bin ich seit 3 Jahren 100 %erwerbsunfähig auf Grund einer schweren psychiatrischen Erkrankung mit 433 Euro Rente und Pflegestufe 1, Höherstufung ist beanttragt.
    Das Amtsgericht (Kreis Düren) hielt es nicht für Notwendig den Ehevertrag genaustes zu untersuchen,statt dessen stet im Urteil Schicksalshaft( meine Anwältin meinte noch es hätte auch dort stehen können, Pech gehabt, weitere Erklärungen waren nicht aufgeführt, der Ehevertrag wäre nicht nichtig.
    Ich bin also mittlerweile ein Sozialhilfefall, Unterhalt (Trennungsunterhalt ) zahlt mein Mann bis heute nicht, und will auch keine Auskünfte geben. Er besitzt mehrere Inmobilien und ein gutes Einkommen.
    Nun will meine Anwältin beim OLG Koeln Beschwerde einlegen, ich habe wirkliche Angst( auch weil mein Mann zur Gewalt neigt), also nun meine Frage, hat soetwas Aussicht auf Erfolg, arbeiten Amtsgerichte gerne so, das sie alles möglichst schnell vom Tisch haben wollen?
    Der nächste Termin zur Anhörung der Scheidung ist der 3.November, mir macht dies alles schon Angst und Bange und muss gerade schauen, das ich icht wieder suizidal werde.
    Ich danke Ihnen herzlichst für eine Antwort, mir macht gerade alles Angst.
    Herzlichst Patty

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