Herabsetzung Selbstbehalt bei neuem Ehegatten

Eine Frage die immer wieder auftaucht ist, ob der neue Ehepartner des Unterhaltspflichtigen speziell an dem Kindesunterhalt für die Kinder aus erster Ehe beteiligt werden kann.

Grundsätzlich muss man sagen, dass eine solche Beteiligung ausscheidet, da nur der Unterhaltspflichtige für den Unterhalt verantwortlich ist.

Indirekt kann jedoch der neue Ehegatte an dem Unterhalt für die Altfamilie beteiligt werden, wenn der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei entsprechendem Einkommen seines neuen Ehegatten herabgesetzt wird. Diese Herabsetzung kann ggfls. bis auf Null gehen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Einkommen dese neuen Ehegatten ganz oder teilweise den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen sichern kann. Die Frage der Herabsetzung des Selbstbehaltes ist somit nicht nur bei gesteigerter Leistungspflicht gegenüber minderjährigen Kindern, sondern auch bei Beurteilung der allgemeinen Leistungsfähigkeit nach § 1603 I BGB zu prüfen. Dabei ist maßgebend, ob durch das bereinigte Nettoeinkommen beider Eheleute der Familienbedarf gedeckt ist. Der Familienbedarf wird in diesen Fällen als Rechengröße mit einem Geldbetrag veranschlagt und orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 BGB. Der Familienbedarf kann somit nicht als pauschale in den Leitlinien festgelegt werden. Es handelt sich nur um Mindestsätze und grundsätzlich gilt, dass der neue Ehegatte, der letztlich nicht mit dem Kind des Unterhaltspflichtigen verwandt ist, in seiner Lebensführung nicht eingeschränkt werden darf. Weiter gilt grundsätzlich, dem Ehegatten muss mindestens der Ehegattenselbstbehalt verbleiben, dass heißt die Hälfte des gemeinsamen bereinigten Nettoeinkommens, mindestens aber 1.000,00 Euro. Bei Berechnung des Familienunterhaltes ist ein Erwerbstätigenbonus nicht abzuziehen.

Beispiel:

Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen      600,00 Euro

Bereinigtes Einkommen des neuen Ehepartners             1.600,00 Euro

Familienbedarf                                                                        2.200,00 Euro

entfallen auf jeden Ehegatten ½                                            1.100,00 Euro

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen wäre in Höhe von

(1.600,00 – 1.100,00) = 500,00

durch das Einkommen seines Ehegatten gedeckt. Sein Selbstbehalt wäre gegenüber Kindern auf (900,00 – 500,00)  400,00 Euro zu reduzieren.

Diese Grundsätze gelten sowohl beim notwendigen Selbstbehalt gegenüber Minderjährigen, als auch beim angemessenen Selbstbehalt gegenüber Volljährigen. Ebenso beim Verwandtenunterhalt, z.B. dem Elternunterhalt. In Einzelfällen kann dies sogar soweit gehen, dass der nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige aufgrund seiner geänderten Rollenverteilung in der neuen Ehe einen Selbstbehalt von Null hat, da das Haushaltsgeld seines verdienenden Ehepartners seinen Selbstbehalt in voller Höhe abdeckt. (So genannte Hausmann-Rechtsprechung).

Das geht dann soweit, dass vorhandene Barmittel des Unterhaltspflichtigen aus einer Nebentätigkeit oder aus Taschengeld in voller Höhe für den Kindesunterhalt einzusetzen sind.

Es gibt aber einen weiteren Weg, mit dem an das Einkommen des neuen Ehegatten herangegangen wird. Wenn nach den obigen Berechnungen dem Unterhaltspflichtigen sein voller Selbstbehalt verbleibt, kann dennoch durch die Ersparnis der gemeinsamen Haushaltsführung dieser wieder herabgesetzt werden. Dies gilt insbesondere bei gesteigerter Leistungsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern. In der Regel wird eine Ersparnis von 25% als angemessen erachtet.

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148 Reaktionen zu “Herabsetzung Selbstbehalt bei neuem Ehegatten”

  1. Birgit

    Hallo!

    Wir haben heute ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, mit der Forderung das gesamte Einkommen (nochmals) offen zu legen um den Unterhalt für die Kinder aus der 1. Ehe meines Mannes neu zu berechnen.
    Wir selbst haben zwei Kinder (4 und 2 Jahre) und ich arbeite zu 25% wieder innerhalb der Elternzeit. Mein Einkommen soll nun auch mit angegeben werden um den Unterhalt neu zu berechnen! Also ich muss echt sagen moralisch gesehen finde ich dafür keine Worte!! Ich gehe arbeiten, wobei die Ex meines Mannes jetzt davon auch noch indirekt durch die Kinder (auch zwei, 7 und 12) davon noch profitieren soll? Ist das denn wirklich so, dass ich jetzt quasi erstmal schauen muss, wieviel von dem was ICH verdiene an die anderen Kinder geht, bevor ich jetzt z.B. wieder auf 50% aufstocke? Und gibt es nicht mal eine Sonderregelung, da ich mich ja noch in Elternzeit befinde?
    Und wie ist das in der Zeit in der noch festgestellt wird wieviel Unterhalt ihr zusteht nach dem neuen Unterhaltsrecht, dann kann es quasi noch sein das sie doppelt profitiert. Also ihren alten Unterhalt + den neuen erhöhten für die Kinder?

  2. Unterhalt

    Hallo
    ich habe auch so ein Problem jetzt. Ich Lebe mit mein Partner zusammen und sind nicht verheiratet er hat 2 Kinder aus erster Ehe und wir zusammen jetzt ein Säugling von 4 monaten .Sein Nettoeinkommen liegt bei 1100 und ich bekomme Elterngeld in Höhe von 700 E könne die an mein Geld.Ihr Anwalt will den Selbstbehalt von ihm reduzieren

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ unterhalt

    das kann passieren, ich würde einen Prozess aber aufnehmen.

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ Birgit

    lassen Sie das JA erst mal rechnen und befragen mit dem Ergebnis einen FA für Familienrecht.

  5. Tom

    Betrifft: GETRENNTLEBENDUNTERHALT

    Hallo Herr Rechtsanwalt,

    habe mich vor 5 Monaten zu einem NICHT ABÄNDERBAREN Vergleich hinreissen lassen, bzg. Getrenntlebendunterhalt, Private Kranken-Versicherung für 2 Kinder und Altersvorsorge Nochehefrau bis zur rechtskräftigen Scheidung (die damals laut Richter für Ende März Anfang April 2008 anberaumt werden würde. Habe seit Anfang des Jahres Steuerklasse I und verdiene etwa 1500,00 Euro netto weniger – habe aber BRAV weiterbezahlt.

    Den Scheidungstermin hat jetzt Anfang April die Gegenseite „platzen“ lassen weil Forderungen im Termin gestellt wurden und der Richter nicht scheiden konnte.

    Kann ich jetzt eine Abänderungsklage stellen??? Muss ich weiterhin Getrenntlebend-Unterhalt in unveränderter Höhe für die EX zahlen und alles andere auch – verdiene seit 3 Monaten weniger habe aber einfach bin zum termin weiter gezahlt. Was muss ich ändern lassen – habe ich Erfolgsaussichten.

    gruß Tom

  6. Tom

    noch etwas…

    Ich möchte berichten, was mir auf dem Familiengericht gestern passiert ist:

    Ich habe vor 7 Jahren vor meiner Heirat einen Ehevertrag geschlossen, der zusammengefasst zum Inhalt hat, dass meine Frau Unterhalt bekommt wenn gemeinsame Kinder da sind. Dieser wiederum ist der Höhe nach etwas eingeschränkt. Wegfall der Unterhaltpflicht ist, dass Sie mit einem neunen Lebenspartner zusammenlebt.

    Nun hat der Richter gestern bei SCHEIDUNGSTERMIN festgestellt, dass der Ehevertrag meine Frau in keiner Weise benachteiligt und er nicht erkennen kann, weshalb und woher sie einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt herleitet. Sie lebt seit geraumer Zeit mit einem neuen Partner zusammen. Der Vertrag würde seines Erachtens vor dem OLG standhalten. ABER! sagte er dann zu mir – Er würde ja sehen, dass die Gegenseite hier nicht mit NULL rausgehen will und was ich bereit wär zu zahlen. Ich war aber nicht bereit was zu zahlen, nachdem die Gegenseite vor dem selben Richter zum Erreicht hat, dass das Trennungsjahr ein halbes jahr später zu laufen beginnt und ich jetzt bereits seit 19 Monaten Trennungsunterhalt in nicht geringer Höhe leiste. Dann forderte die Gegenseite 1000 Euro bis 31.12.2009 (für 20 Monate) und ich bin schier aus den Latschen gekippt. Nach etlichem hin und her und nachdem Richter mehrfach betont hat, das er sich schon lange abgeschminkt hat, dass RECHT RECHT ist, habe ich dann gesagt, ich wäre bereit bis Ende diesen jahres 650,00 Euro zu zahlen, (das wäre der betrag, den ich nach meinen aktuellen Netto-Gehalt schulden würde) Dann wollte die Gegenseite 1000,00 bis 30.06.2008 und ich habe gesagt – ich bin nicht verpflichtet überhaupt etwas zu zahlen, da der Ehevertrag solange er nicht nichtig ist Gültigkeit hat. Habe dann ein letztes Angebot gemacht bis 31.12.2008 1000,00 Euro zu bezahlen. Auch das hat die gierige Gegenseite abgelehnt. Der Richter wieß mich (MICH!) daraufhin das ich doch länger zahlen solle, da es wirtschftlich nicht sinnvoll ist nicht geschieden zu werden. DER RICHTER HAT NICHT ZUR GEGENSEITE GESAGT. Hey sind sie froh, dass der ihnen überhaupt was zahlt, er muss nämlich nicht!

    SO ETWAS PASSIERT HIER AUF DEUTSCHEN GERICHTEN!!!!!!!!! Das stellt sich der Richter auf die Seite von „Erpressern“. Nach dem Motto wir wollen jetzt Kohle und wenn du nicht zahlst stellen wir Anträge und dann kann nicht geschieden werden… und der Richter rät mir tatsächlich zu zahlen.

    ICH habe NEIN gesagt und jetzt weiß ich auch nicht wie es weiter geht. WAS MUSS ICH JETZT ZAHLEN bzw. MACHEN ???

    Gruß Tom

  7. Tom

    Berichtigung:

    1000,00 bis 30.06.2009 nicht bis 2008 wollte die Gegensseite im zweiten Anlauf rauspressen…

  8. Toni

    hallo, leider verstehe ich obenstehende Rechnung nicht ganz. Auch ich habe drei kleine Kinder und arbeite 30 Stunden in der Erziehungszeit pro woche, um die Unterhaltszahlungen meines Mannes an zwei ausserehelichen Kindern mit verschiedenen Müttern auszugleichen. Mein mann verdient über dem Selbstbehalt und er führt auch nicht den Haushalt. Das Geld reicht aber nicht für fünf Kinder, um zweien den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu gewähren. Das fordert aber das Jugendamt mit einer dubiosen Familienunterhaltsberechnung. Ich fühle mich regelrecht enteignet. Eigentlich möchte ich mit meinem Geld, auch wenn es mehr ist als mein Mann verdient, erstmal meine Kinder (theoretisch ja auch Mangelfälle) und dann mich zufriedenstellen. Meine drei Kinder wohnen in einem Zimmer und die ausserehelichen jeweils in eigenen. Eines ist dazu noch das einzige Kind in einer großen Familie sind. Wo ist das gerecht? Können da nicht die Mütter auch erstmal für ihre Kinder arbeiten gehen. Können da nicht eher Opa und Oma rangezogen werden, anstatt dass ich zahlen muss.
    Da bleibt doch mehr übrig, als bei mir mit dreien.
    Aber um nocheinmal auf meine eigentliche Frage zurückzukommen. Gilt die Berechnung auch , wenn der Mann über dem Selbstbehalt verdient?
    Vielen Dank

  9. Toni

    Ich habe mir jetzt nochmal den Mut genommen, das Schreiben des JAs nochmal anzuschauen und komme zu dem Ergebnis, das als ganz natürlich angenommen wird, das ich 80% des Familienunterhalts und mein Mann nur 20 % aufbringen muss. Somit bleibt ihm natürlich! genug Geld für die unehelichen Kinder. Aber ich unterhalte unsere eigenen Kinder so gut wie alleine???
    Wo lohnt sich denn da noch eine Ehe für mich? Ich arbeite hier, um mir mal eine größere Wohnung leisten zu können? Kann ich dem mit einem Ehevertrag oder nur mit einer Scheidung entkommen?

  10. Sandra

    Hallo,
    mein jetziger Mann hat einen Sohn aus 1. Ehe, 13 Jahre alt.
    Gemeinsam haben wir einen 9 jährigen Sohn.
    Zudem lebt mein 15 Jähriger Sohn aus meiner 1 Ehe bei uns, für den ich 270 Euro Unterhalt von meinem Exmann bekomme.
    Mein jetziger Mann verdient ca.1650 Euro montl.netto
    ich selber 450 Euro. netto
    Miete beträgt 700 Euro warm.
    Schulden iHv 130 Euro monatl. kommen hinzu.
    Wie hoch ist der Unterhalt für seinen Sohn aus 1 Ehe?
    Mit den ganzen Rängen blick ich nicht durch.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  11. Sylli

    @ Sandra

    Nach DDT : Zahlbetrag 307 € für Sohn (13).
    Das ist der Mindestunterhalt.Schuldentilgung,
    Mietkosten und Ihr Verdienst spielen dabei keine
    Rolle,weil Ihr Mann den Selbstbehalt nicht unterschreitet und da ist auch schon Ihr gemeinsames Kind (9) mit einbezogen.
    Gruß Sylli

  12. Caro

    Hallo,
    auch wir haben so ein Schreiben bekommen. Mein Mann hat aus früherer Beziehung einen 5 jährigen Sohn. Gemeinsamen Kinder haben wir noch nicht. Bis jetzt zahlt er mon. 196 Euro. Meine Frage: Wird mein Gehalt mit angerechnet?? Mein Mann verdient 1970 Euro und ich 740 Euro. Natürlci sind auch 450Euro mon Schulden da und eine Warmmiete von 740Euro mon. Unsere Anwältin sagt das mein Gehalt nicht mit Angerechnet wird, das mein Mann mir gegenüber sogar noch Unterhaltspflichtig ist. Ist das so richtig?? Sie ist zwar Anwältin aber nachdem was ich hier alles gelesen habe, weiss ich nicht ob ihre Aussage richtig ist. Aber selbst das Jugendamt das das die Erhöhung nicht mehr wie 50 Euro sein wird.

  13. Caro

    Anhang:
    Die mon. Einkommen sind die Netto Beträge

  14. Caro

    Wenn sie anstellen der im Text oberen zahlen unsere Zahlen hereinsetzten, wie würde dann die Rechnung aussehen???
    Ich verstehe nämlich nicht wieso von dem Gehalt des neuen Partners 1600 Euro der halbe Ehegattenbetrag abgezogen wird und wieso der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen von 500,00 durch das Einkommen seines Ehegatten gedeckt bzw auf 400 Euro reduziert wird.. Der Selbstbehalt liegt doch bei 900 Euro. Komplezierte Rechnung

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ caro

    wenn es nur um Kindesunterhalt geht und kein Mangelfall vorliegt, spielt das Einkommen der neuen Ehefrau ohnehin keine Rolle.

  16. Caro

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ja es geht nur um den Kindesunterhalt, das andere haben wir schon hinter uns ( das mein Mann Unterhalt für seine EX FREUNDIN zahlen musste )
    Bei 1970 Euro mon. wobei das Ja von durchschnittlich 2300 Euro mon ausgeht liegt wohl kein Mangefall vor.
    Aber mein Gehalt wird doch dann mit angerechnet, wenn nach Abzug des Kindesunterhalt dieser gewissen Selbstbehalt nicht mehr bleibt oder?? Also wann liegt ein Mangefall vor??

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ caro

    bei 1.970,00 EUR liegt wohl kein Mangelfall vor. Dieser ist gegeben, wenn der Tabellenunterhalt aus dem Einkommen nicht gezahlt werden kann. Erst dann kann geprüft werden, ob durch das Einkommen der neuen Ehefrau z.B. der Selbstbehalt gesenkt wird, um den vollen Tabellenunterhalt zu gewährleisten.

  18. Caro

    Super vielen Dank. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Machen Sie weiter so.
    Liebe Grüße aus der Lüneburger Heide

  19. Anni

    Hallo an alle!

    Mein Ehemann hat aus einer früheren Beziehung ein dreijähriges Kind.

    Derzeit hat er keine Arbeit und wir beziehen ALG II.

    Ich kann derzeit nicht arbeiten, denn vor wenigen Tagen ist unser gemeinsames Kind auf die Welt gekommen.

    Jetzt meine Frage: steigt durch unser gemeinsames Kind der Selbstbehalt meines Mannes?

    Kann in irgendeiner Form angerechnet werden, daß ich bei unserem Baby zu Hause bleibe und somit ja auch gerne „versorgt“ wäre?

    LG Anni

  20. Elke

    Guten Abend!
    Wenn man als Mann den Unterhalt berechnen lassen will,hat man da ne Chance beim Jugendamt oder sollte man zum Anwalt gehen?Wenn Anwalt,mit welchen Kosten sollte man rechnen?
    Wir sind ne Patchworkfamilie.Mein Mann hat einen 21 jährigen Sohn,der in einer eigenen Wohnung wohnt zur Zeit im 2.Lehrjahr ist und Hartz IV empfängt.Er hatte die erste Lehre geschmissen.Dann ist noch eine 16 jährige Tochter die bei der Mutter lebt und noch zur Schule geht.Ich habe eine 18 jährige Tochter die im 2.Lehrjahr ist und bei uns wohnt.Ich bekomme keinen Unterhalt.Und gemeinsam haben mein Mann und ich einen 8 jährigen Sohn.Wir wollen gern den Unterhalt für die zwei Kinder aus erster Ehe neu berechnen lassen.Für die 16 jährige zahlen wir 200.-und für den 21jährigen 80.-.Das sind auf gegenseitigem Einverständnis entstandene Zahlen.Nun kam die Anfrage nach mehr Unterhalt.Wir haben nun gedacht selbst ausrechnen zu lassen,was den Kindern zusteht.Wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis.Die Kinder können hier bei uns ein und aus gehen.Wir waren mit der Tochter jedes Jahr im Urlaub, der Sohn hat voriges Jahr ein gebr.Auto bekommen und wir haben ein Jahr lang die Autovers.bezahlt.Und auch so helfen wir wo wir können.Deshalb waren wir auf die Einigung immer sehr stolz.Die 16jährigr hatte nun die Düss.TB.im Unterricht und ist an ihre Mutter herangetreten,leider nicht an uns.Wir sind darüber sehr traurig.Aber sie sollen bekommen was ihnen zusteht,hätten wir zwar auch eher selbst drauf kommen können,aber wie gesagt wir dachten die Dinge die wir so nebenbei bezahlen helfen schliesslich auch weiter.
    Vielen Dank sagt Elke

  21. Caro

    Hallo,
    ich habe erneut eine Frage: Ist es richtig das auch die neue DDT auf einen Unterhaltspflichtigen abgestellt ist, der insgesamt 3 unterhalsberechtigter Anghörige hat.?
    Und das wenn man nur für ein Kind zahlen muss, dass dann eine Höhersfufung von 2 Gruppen erfolgen muss??? Also zb von 2 in 4 ?
    Das wurde nämlich bei einem Bekannten getan und so stands auch in dem Schreiben vom JA drin.
    Aber wie sie es bei uns aus?:
    Verheiratet, netto 1970 wobei JA von 2227 durchschnittliches netto Einkommen ausgeht, wir haben einen dynamischen Unterhaltstitel 121 % . Kann es sein das mein Mann anstatt 307 euro 322 Euro zahlen muss oder noch mehr oder is er mir gegenüber auch unterhaltspflichtig?? unser RA sagt ja.
    Der Bekannte hat das Schreiben im Februar 08 bekommen und soll für Januar und Februar nachzahlen.
    Die Dame von unserem JA sagt das wir erst ab dem Monat nachzahlen wo wir das Schreiben bekommen haben also April 08. Aber wieso ist es von JA zu JA so unterschiedlich?? Angeblich haben wir dieses Schreiben auch net wegen der neuen DDT bekommen sondern weil wir mit einer neuen berechnung wieder dran sind. Ich bedanke mich im Vorraus

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ caro

    es ist richtig, die DDT stellt auf 3 Unterhaltsberechtigte ab. Bei Unterschreitung wird idR. um eine Gruppe höhergestuft.

    Konkrete Berechnungen kann und darf ich nicht anstellen.

    Warum die Jugendämter unterschiedlich reagieren…..weil es unterschiedliche Menschen gibt und im Unterhaltsrecht keine Wahrheit gibt. Jeder rechnet anders.

  23. Caro

    Für den jenigen der der Zahler ist, kann es aber wirklich zum nachteil kommen,wenn jeder anders rechnet!
    Ist mein Mann mir den gegenüber unterhaltspflichtig??? Netto mon.ca 720 Euro

  24. Caro

    Guten Mogren. Dieses Thema macht mich echt fertig.
    Mein Mann war 2006 im Ausland für 4 Monate. Muss er nun rückwirkend mehr zahlen?? Denn es ist auf dem Lohnsteuerjahresausgleich von 06 zu sehen.Unser RA meint nein denn es war ja nicht in den letzten 12 Monaten. Der neue Unterhalt würde aus den letzten 12 Monaten ja berechnet werden. Es wäre was anderes sagt sie wenn er in den letzten 12 Monaten war dann würde es jetzt mit angerechnet werden. Was sagen sie dazu?? Mir ist eine 2 Meinung sehr wichtig. Vielen Dank

  25. Caro

    Hallo ich bin es nochmal.
    Eine Antwort auf Nr 24 istmir sehr wichtig. Unser RA sagt nein, Bekannte sagen ja aber was ist denn nun richtig????? Ich bedanke mich im Vorraus für eine Antwort.

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ caro

    Sie sollten dem ausgewählten Anwalt vertrauen.

  27. Caro

    Aber genau das tuen wir nicht, denn den letzten Fall haben wir hoch geradig verloren, ein anderer kann uns angeblich ohne unterlagen keine Auskuft darüber geben. Was unser aber sofort aus dem Kopf konnte, und ich denke net das jeder RA sofort weiss wer diese Person am Telefon ist und in welchem Fall er mit ihm zu tun hatte. Finde ich komisch.

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ anni

    der SB steigt nicht, aber durch das 2. Kind wäre der über dem SB von 770 EUR liegende Betrag auf beide Kinder aufzuteilen. Damit verbliebe Ihnen mehr. Sie selbst sind erst im 2. Rang.

  29. Toni

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
    jetzt meldet sich schon sich die zweite Rechtsanwältin nicht mehr, nachdem sie wildere Ansprüche an meinen Mann stellte wie das Jugendamt (z.B. Nebenjob annehmen, Umziehen, Privatversicherung der Kinder kündigen) . Gegen die drei Argumente spricht ja, dass er drei kleine Kinder hat, ich den Kinderkrippenplatz brauche und ‚leider‘ mehr verdiene als mein Mann, so dass wir gezwungen wurden die Kinder bei mir privat zu versichern. Mir kommt es so vor, als würde die Zunft einen Prozess mit dem Jugendamt scheuen , bzw. dem Kontra zu geben. Warum? Diese Familienunterhaltsberechnung ist doch überhaupt nicht so selbstverständlich. Es gibt Diskussionen darüber inwieweit man freiwillige Leistungen eines Ehegatten an den anderen voraussetzen und zweckentfremden kann. Das ist mit Sicherheit nicht verfassungskonform. Warum findet man keinen Rechtsanwalt, der einem hilft und gegen diese Berechnung argumentiert?

  30. Pit

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    gelten die gesetzlichen Bestimmungen nur für neue Ehepartner?
    Mein Kind ist Volljährig, in allgemeiner Schulbildung und wohnt in meinem Haushalt. Ich bin ledig und der Vater des Kindes lebt in erster Ehe (die schon vor der Geburt meines Kindes bestand). Mein „Kind“ wird bisher immer als „Mangelfall“ gerechnet, weil der Vater auf Grund eines geringen Netto- Einkommens nicht ausreichend zahlen kann. Ich muss trotz meiner Berufstätigkeit ALG II beziehen (Bedarfsgemeinschaft). Nun wird sich vermutlich der Selbstbehalt des Vaters erhöhen.

    Welche Chance besteht auf Kürzung des Selbstbehaltes des Vaters – wegen Aufwendungsersparnis, – bei Prüfung des bereinigten Familien – Nettoeinkommens (seine Ehefrau verdient vermutlich sehr gut!)

    Bei ausreichender Zahlung des Vaters würde ich möglicherweise (endlich!) aus dem ALG II – Bezug herausfallen.

    Ich freue mich auf eine schnelle Antwort. Vielen Dank!

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ pit

    ich kann nur auf den Artikel verweisen. Lassen Sie es konkret bitte von einem Fachanwalt prüfen. Sicherlich gibt es Chancen.

  32. Markus B.

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    meine Freundin und ich möchten heiraten. Ihr Sohn lebt beim Vater und Sie zahlt den Mindestunterhalt da Ihr Einkommen nicht so hoch ist.

    Können wir durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung verhindern, dass Sie durch unsere Heirat ggf. mehr Unterhalt zahlen muss?

    Indirekt würde ich diesen Unterhalt dann nämlich zahlen, da Sie dann für andere Ausgaben kein Geld mehr hat, die ich dann übernehmen müsste. Dazu habe ich keine Lust.

    Danke

  33. Karin

    Hallo,

    mein Mann hat mich und unsere Kinder (6 und 7 Jahre) für eine andere Frau verlassen und lebt auch mit dieser zusammen.
    Wie hoch ist sein Selbstbehalt und wird dieser durch das eheähnliche Verhältnis/Zusammenleben mit seiner Freundin beeinflusst?

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    der SB gegenüber Kindern 900 EUR und ggüber Ehefrau 1.000 EUR.

    Eine Senkung ist denkbar, wie auch eine Erhöhung des Einkommens durch fiktive Ersparnisse.

    Einzelheiten muß aber ein Fachanwalt prüfen.

  35. Toni

    @Markus,

    ich rechne so:
    (deinGehalt – ihrGehalt)/2 kann für ihren Selbstbehalt angerechnet werden.
    Eventuell kann der auch noch gekürzt werden, weil ihr jetzt preiswerter zusammenwohnt.
    Soweit ich aber verstanden habe, geht es nur um die Sicherstellung des Mindestunterhalts. Ob jetzt auch die Sätze dementsprechend angehoben werden können, das weiß ich nicht. Aber das liegt sicher nicht mehr fern.
    (Als ich heiratete, hieß es noch, ihr Gehalt wird nicht in die Berechnung fließen.)
    Ehevertrag oder getrennte Veranlagung zieht nicht.
    Allerdings ist dieser Anspruch nicht pfändbar, sondern nur ein ganz kleiner Taschengeldanspruch und dieser nur dann, wenn sie unter dem Selbstbehalt verdient, weil sie den Haushalt zum größten Teil macht. Also wenn man es hart auf hart kommen lässt, dann kann man die Sache auch schön lang ziehen, nur angenehm ist es nicht.

  36. Rene

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe hier schon sehr viel gelesen, aber irgendwie blicke ich bei der ganzen Sache nicht durch. Ist ja auch ein Weitläufiges Gebiet, wo sich nun mal Anwälte besser auskennen. So nun zu meiner Frage:
    Ich bin seit November 2005 gechieden und seit dem 16.11.2007 neu verheiratet, und meine Frau erwartet im November ein Baby. Aus der ersten Ehe geht ein Sohn hervor, dr jetzt 7 Jahre alt wird. Ich zahle im Moment den normalen Satz des Kindesunterhalts, sprich 277€ ( Schon abzüglich der hälfte von dem Kindergeld ) Ich verdiene jeden Monat 1944€. Unsere Mietkosten einschließlich Nebenkosten und Strom belaufen sich auf knapp 600€. Nebenbei haben wir noch einen Kredit am laufen. Ich musste mir Möbel kaufen, da sie mir kaum etwas mitgegeben hat, deswegen der Kredit, den wir jetzt abbezahlen müssen. Ausserdem habe ich noch alte Schulden übernommen. Deswegen beläuft sich der Kredit in Höhe von ca. 30.000 € die wir jetzt tragen müssen. Die Rate liegt bei 500€ Monatlich, die wir abbezahlen. Mit Versicherungen und etc. haben wir mit dem eingerechnetem Kindesunterhalt ca. 1800€ abzüge. So nun zum eingemachtem. Meine Frau geht bald in Mutterschutz, demnach entfällt Ihr Gehalt und ich müsste Praktisch für unsere Familie ja sorgen. Nur mit 100€ die mir übrig bleiben, geht es einem Hartz 4 empfänger besser. Klar bekommt sie auf Mutterschaftsgeld und auch dann Elterngeld. Meine Frage ist, darf dieses Geld mit angerechnet werden? Denn meine Frau hat ja nichts mit meiner ehemaliger Ehe zu tun. Und normalerweiser klappt es von hinten bis vorne nicht, das ich überhaupt Kindesunterhalt zahlen kann. Nur ich habe es getan, damit ich nicht irgendwann etwas vom Jugendamt hören muss. Nur ich kenne nun mal nicht die Rechtslage. Frage 2: Wenn ich Kindesunterhalt zahlen muss, wieviel und kann es evtl. gekürzt werden, oder komplett gestrichen werden?

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Ihre Antwort.

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ rene

    ich kann wenig Hoffnung machen, dass der KiU für den Sohn 1. Ehe reduziert wird.

    Nur die Kinder sind im 1. Rang. Die bekommen zuerst ihr Geld. Vor allen anderen.

    Die Schulden sind schwerlich zu berücksichtigen, notfalls würde man Sie auf eine Privatinsolvenz verweisen, was Sie ohnehin ernsthaft prüfen sollten.

  38. danisandy

    @ RA von der Wehl
    wir sind gerade ein wenig am verzweifeln. Sollen wir einen FA aufsuchen, der wieder neues Geld kostet, sollen wir den vollen Unterhalt zahlen, obwohl wir es nicht können …
    Vorgeschichte: Kind ist jetzt 7 Jahre alt, ich habe es noch nie gesehen, da mit der Kindesmutter im Streit auseinander gegangen, der Kontakt unterbunden wird – zumal jetzt eine Entfernung von knapp 700 km dazwischen liegt. Das Kind ist unehelich.
    Jetzt möchte das JA eine Zwangsvollstreckung einleiten, da der Titel in 2001 durch das AG festgesetzt wurde auf die volle Leistung des KiU. Derzeit habe ich ein Nettoeinkommen von 1040 Euro, was noch nicht bereinigt ist. in 2008 habe ich geheiratet, meine Ehefrau erhält derzeit 1400 Euro Netto, unbereinigt.
    Was ist nun sinnvoller? Denn der Selbstbehalt bei Berufstätigen ist 900 Euro, kann aber runtergesetzt werden … ich habe das JA gebeten, den Betrag zu reduzieren, da wir allein durch die höheren Mieten im Rhein Main Gebiet auch über den Selbstbehalt kommen.
    Punkt ist aber auch, dass unsere Beziehung darunter leidet, dass wir uns eigentlich kein Kind leisten können … und deswegen auch richtig angeschlagen ist.
    Fakt ist aber auch, dass mein Arbeitgeber keine Nebentätigkeit zulässt, ich als Ungelernter kaum Chancen habe, einen besesr bezahlten Job zu erhalten. Ebenfalls droht mir die Kündigung, sollte die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden …
    Mir geht es stark an die Substanz, manchmal denke ich einfach alles hinschmeißen … aber das ist auch keine Lösung.
    Was empfehlen Sie?
    Vielen Dank!

    Gruß

    Danisandy

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ danisandy

    mein Rat wegen der Altschulden zum Unterhalt:

    Privatinsolvenz.

    Das hilft natürlich nicht hinsichtlich der laufenden Verpflichtung zum Unterhalt.

  40. stefi

    hallo ich habe da ne frage mein exmann hat meine zwei kinder 15 und 19 ich bin kronisch krank seit 1988 viele bauch op s jetzt reha bin immer noch arbeitsunfähig habe nur minijob gehabt,jetzt kommt er mit klage gegen kindesunterhalt kann er mich unter druck setzten dass ich mehr arbeiten muss?muss mein neuer mann aufkommen für den unterhalt?freundliche grüsse s. l,

  41. Jörg

    Hallo,
    es ist bei der Herabsetzung des Selbstbehalts in einem Mangelfall immer von neuen Ehepartnern die Rede. Kann der Selbstbehalt auch herabgesetzt werden wenn man mit seinem neune Partner in einer gemeinsamen Wohnung lebt und die Mietkosten zu gleichen Teilen trägt?
    Vielen Dank im Voraus
    Gruß aus Düsseldorf
    Jörg

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ jörg

    eine Herabsetzung des SB kommt bei Ehepartnern und bei neuen nichtehelichen Partnerschaften in Betracht.

  43. Dani

    Hallo,

    ich würde gern auch ein paar worte zu diesem thema schreiben und kann super gut nachvollziehen wie prima man sich fühlt wenn man von der ex-freundin des neuen partners regelrecht „ausgesaugt“ wird!!

    Mein Mann und ich sind jetzt gut ein jahr verheiratet und haben einen kleinen sohn von 4 monaten.
    Die Tochter meines Mannes ist jetz über 3 Jahre als und die Kindesmutter ist so eine giriege Frau das hab ich im leben noch nicht gesehen.
    Mein mann war nicht wirklich mit ihr zusammen sondern nur sone Bett sache, nun ja, wie viele frauen nun mal sind, hängen sie männern gern kinder an.

    Der guten frau ist nun vor einem Jahr eingefallen das sie wo die kleine geboren ist, gar kein geld zum leben hatte und hat meinen mann auf unterhaltsnachzahlungen verklagt, wir beide mussten erst lachen weil wir dachten sowas kann es doch gar nicht geben, sie will jetzt geld weil sie früher nicht leben konnte ?!

    Nun ja, wir sind jetzt um mittlerweile ca 5000€ ärmer und die frau bekommt jetzt den hals gar nicht mehr voll genug!!

    Mal sagt sie, sie hat einen freund, der plötzlich wenn wir wieder zahlen soll weg ist, und dann auf einmal wieder da ist…

    Ich verstehe die deutschen gerichte einfach nicht, die werden von vorn bis hinten belogen und nehmen den leuten das geld weg die jeden morgen in der früh aufstehen und arbeiten gehen und geben es frauen die harz 4 bekommen und schön gemütlich liegen bleiben können!!!

    Irgend was läuft doch hier falsch in unserem Land!!

    Ich bin wie gesagt selbst mutter und sogar eine Frau und kann es einfach nicht nachvollziehen wieso man einen Mann so unverschämt ausnehmen muss anstatt selbst mal arbeiten zu gehen und das leben zu finazieren.

    Das schlimmste an der sache ist das bei gericht ( wo wir nun schon einige male waren) nie gesehen wird welche ausgaben wir wegen dieser frau haben…es wird immer gesagt, wir hätten genug geld, aber das zu den 5000€ die an die dame gehen wir auch noch etliche anwalts und gerichtskosten haben sieht niemand!!!

    Vieleicht sollte nicht immer alles zu gunsten der „Mutter“ gemacht werden sondern auch mal ein bischen an den rechten des Mannes oder besser gesagt des Vaters gearbeitet werden!!!!!!!!!

  44. Nadin

    Mein Lebenspartner, geschieden 4 Kinder aus erster Ehe (alle unter 14 Jahren) und ich wollen heiraten. Er bezahlt derzeit 673 Euro Unterhalt bei derzeitigem Nettoeinkommen von ca.1673 Euro. Es bleiben also 1000
    Euro Selbstbehalt. Ich verdiene ca.1400 Euro. Wird bei einer Heirat mein Gehalt mit angerechnet und sein Selbstbehalt somit herabgesetzt?Wie wirkt sich unsere neue Steuerklasse (4/4,oder 3/5) darauf aus?
    Grüße Nadin

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ nadin

    ein Berechnungsbeispiel der Neuberechnung des Selbstbehaltes ist in dem obigen Text enthalten.

    Eine Verbesserung der Steuerklasse des Unterhaltsschuldners wird auch den Kindern 1. Ehe zugerechnet, eine Verschlechterung werden sie sich nicht zurechnen lassen müssen. Bei Kindesunterhalt ist unsere Rechtsprechung sehr streng.

  46. katrin

    hallo
    ich und mein sohn 8 jahre alt,leben mit meinem neuen partner zusammen,der hat aus erster ehe 3 kinder im alter von 9,11 und 17 jahren. jetzt soll mein partner in frührente gehen und bezieht dann nur noch 700 euro. ich verdiene 1570 euero, muss ich dann den unterhalt für seine 3 kinder bezahlen? muss er überhaupt dann noch unterhalt für seine kinder aus erster ehe bezahlen ?
    mit freundlichen grüssen katrin

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ katrin

    den Unterhalt für die fremden Kinder müssen Sie natürlich nicht zahlen. Was in Betracht käme, wäre die Senkung des Selbstbehaltes ihres Partners, wobei aber hier zu berücksichtigen ist, dass sie mit ihrem Verdienst unter Berücksichtigung des eigenen Kindesunterhaltes theoretisch unter dem eigenen Selbstbehalt liegen würde.

    Insofern würde ich nicht davon ausgehen, dass ihr Partner noch leistungsfähig hinsichtlich Kindesunterhaltes ist.

  48. Anja

    mein Mann sollte für seine drei Kinder Unterhalt von 890€ zahlen dabei wurde sein SB nicht beachtet. Er ist bis zum BGH gegangen, die haben zu seinen Gunsten entschieden den Fall nochmal abzuklären. Dies geschah vor dem Oberlandesgericht Hamm. Er hat die letzten Jahre immer wenn möglich war Unterhalt gezahlt und zwar den Betrag der vom Anwalt errechnet wurde. Dabei geht es um die Jahre 2005 – bis heute. Wir wissen das er etwas nachzahlen muss und haben uns damit auch auseinander gesetzt. Aber was jetzt gelaufen war finde ich eine Frechheit. Das OLG hat entschieden das er zwei Jahre lang 821€ zahlen soll, dafür sind die aufgelaufenen Unterhaltsschulden dann nach zwei Jahren erledigt, was ist wenn er arbeitslos wird oder sonstiges. Und sein SB wird wieder nicht beachtet, er verdient ca. 1640 Netto inkl. Spesen von 275€ da er LKW Fahrer ist. Die Spesen werden voll berechnet, es sollte nur ein Drittel angerechnet werden aber der Richter meinte soviel Geld brauche er nicht. Die Sache war nach einer halben Stunde vom Tisch, denn die hatten sich überhaupt nicht darauf vorbereitet. Ich bin der Meinung das man doch auch die Rechte eines Mannes bewahren sollte. Oder sehe ich das falsch. Ich habe meinem Mann geraten es so nicht hinzunehmen dafür hätte man nicht bis zum BGH gehen müssen, oder sehe ich das falsch. Er hat die ganze Jahre mal mehr und mal weniger verdient. Er war arbeitslos und zeitweise bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt.

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    ich bitte um Verständnis, aber hier kann ich mich schlicht nicht einmischen. Es fehlen mir alle Detailinformationen und letztlich muss die Fragen ihr Anwalt beantworten, zumal sie sogar einen BGH Anwalt gehabt haben müssen.

    Wenn es um Rückstände geht, die titulierte wurden, spielt der Selbstbehalt keine Rolle. Besessenheit ist nur zu beachten bei aktuellen noch zu titulieren den Unterhaltsforderungen. Wegen dieser Forderungen kann bei Veränderung der finanziellen Situation Abänderungsklage erhoben werden. Wegen der titulierten Rückstände könnte dann allenfalls private Insolvenz beantragt werden.

  50. Mario

    Hallo. Ich habe zwei Kinder,eins lebt bei mir und eins bei ihrer Mutter. Die mutter hat wieder geheiratet und ist jetzt im Mutterschutz. Jetzt soll ich für das eine Kind 222E Unterhalt an sie zahlen.Mein Verdienst liegt bei 1250E netto. Sie zahlt nichts! Wie ist die Rechtslage??

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    bei einem Nettoverdienst von 1250,00 € liegt man 350,00 € über dem Selbstbehalt. Bei 2 Kindern wäre dieser Betrag hälftig aufzuteilen d.h., 175 € wären an Kindesunterhalt geschuldet.

    Bitte lassen Sie ihren Einzelfall jedoch von einem Fachanwalt überprüfen, da ich hier keine verbindlichen Auskünfte und speziell keine Einzelberechnungen vornehmen.

  52. Anja

    Hallo,

    ich habe in den vergangenen Tagen hier schon viele interessante Informationen lesen können, doch nun habe ich selbst auch eine Frage.
    Mein neuer Lebenspartner ist vor 3 Monaten zu mir gezogen. Er hat aus diesem Grund seinen Arbeitsplatz gewechselt und bekommt nun netto zwischen 200 – 300 € weniger Gehalt.
    Er ist geschieden und bezahlt Unterhalt für seine 3 Kinder ( 8 , 10 und 12 Jahre alt ).
    Ursprünglich war es so geplant weiterhin den bisherigen , auf seinem alten Gehalt beruhenden, Unterhalt weiter zu bezahlen.
    Nun hat sich die Lage aber verändert, weil ich seiner Exfrau, um es vorsichtig auszudrücken, nicht „in den Kram“ passe. Sie hat nun einen Anwalt beauftragt, damit der Unterhalt neu geregelt werden kann und fordert gleichzeitig erheblichen Sonderbedarf an ( Nachhilfe, 100€ / Monat )
    Mit dem laufenden Unterhalt wird sie wohl schlechter abschneiden, auch wenn nun das alte Gehalt meines Partners gerechnet werden würde, was uns aber Sorgen macht, ist der Sonderbedarf.
    Der SB beträgt ja 900€ und kann bei einer eheähnlichen Gemeinschaft auf 750 € gesenkt werden. Dann würde ja kein Sonderbedarf bezahlt werden müssen.
    Nun die konkrete Frage :
    Wenn der SB auf 750 € gesenkt wird, aufgrund neuer Lebensumstände,wird dann auch das tatsächliche,niedrigere Gehalt meines Partners angerechnet, was ja auch eine Folge der neuen Lebensumstände ist, oder wird etwa das höhere Gehalt zur Berechnung genommen ?
    Für mich wäre es nämlich logischer, wenn das alte höhere Gehalt auch mit den alten Lebensumständen in Zusammenhang gebracht werden würde. Sprich , wenn schon altes Gehalt, dann auch 900€ SB.

    Ich würde mich sehr freuen, eine Meinung von Ihnen zu lesen, obwohl wir nicht umhin kommen werden, selber einen Anwalt zu beauftragen.

    Vielen Dank schon einmal

    Anja

  53. Anja

    Eines habe ich noch vergessen :

    Mein Partner musste den Arbeitsplatz wechseln, weil wir 100 km auseinander wohnten.

    Gruß Anja

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    Ich bin hier vorsichtig mit einer abschließenden Antwort. Vieles wird von dem Gericht abhängen. Wenn man den Grundsatz betrachtet, dass der Vater mit seinen Kindern „das letzte Hemd zu teilen habe „, könnte man sagen, dass der Arbeitsplatzwechsel und der damit verbundene geringere Verdienst unterhaltsrechtlich unbeachtlich ist. Auf der anderen Seite führt der Zusammenzug mit einem neuen Partner nicht automatisch und sofort zu einer Herabsetzung des Selbstbehaltes.

    Eine weitere Frage ist, wie der Sonderbedarf beurteilt wird. Nicht automatisch ist jede Form der Nachhilfe auch gleich Sonderbedarf.wie immer im Familienrecht, hängt vieles vom Einzelfall ab.

  55. Anja

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Dann werden wir wohl abwarten müssen.
    Gruß Anja

  56. Anja

    Hallo,

    bei uns ist jetzt eine neue Frage aufgetaucht:
    Wie ist es eigentlich , wenn ein Unterhaltspflichtiger wieder heiratet und seine neue Frau ein eigenes Einkommen hat und dieses aus Gehalt, Kindesunterhalt für 2 eigene Kinder und Kindergeld besteht ? Ich hoffe, dann kann man die Beispielrechnung von oben nicht heranziehen. Und selbst wenn Kindesunterhalt und Kindergeld dabei nicht berücksichtigt werden, ist man mit dem Gehalt auch nicht erst einmal eigenen Kindern gegenüber verpflichtet? Gibt es da Freibeträge oder einen erhöhten Selbstbedarf ? Es kann doch nicht sein, dass eigene Kinder daraus finanzielle Nachteile haben könnten, weil das Elternteil, bei dem sie leben, nochmal heiraten möchte, oder doch?
    Die Gehälter von meinem Partner und mir sind in etwa gleich hoch.
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und verbleibe mit freundlichem Gruß Anja

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    Kindergeld und Kindesunterhalt sind nicht Teile des Einkommens.

    Dennoch wird in der Regel, wenn der neue Ehepartner eigenes Einkommen erzielt, jedenfalls dann der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners gesenkt, wenn er mit der üblichen Berechnung in einer Mangelfallberechnung endet oder sogar nichts an Kindesunterhalt zahlen könnte.

    Gleiche Ergebnisse werden auch erzielt, wenn die neue Ehefrau zum Beispiel kein eigenes Einkommen hat, aber den Haushalt führt. In diesem Falle können dem Unterhaltsschuldner Ersparnisse bei der Haushaltsführung als fiktives erhöhtes Einkommen zugerechnet werden.

    Wie gesagt, kritisch wird es immer dann, wenn nicht einmal der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden kann.

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  58. Anja

    Dankeschön für die Antwort.
    Es ist also ein finanzielles Risiko, einen Mann mit Unterhaltspflicht zu heiraten. Mein Partner hat 3 Kinder und bezahlt etwas mehr, als den Mindestunterhalt, der knapp unter 800€ liegt. Ich finde es natürlich selbstverständlich, dass er seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Es ist nur so, dass die Kinder noch lange Unterhalt bekommen werden, sie sind zwischen 8 und 12 Jahre alt und man weiß ja nicht, was die Zukunft bringen wird ( Arbeitslosigkeit, Krankheit ).
    Wenn ich heiraten würde, sehe ich mich natürlich auch für meinen Ehepartner verantwortlich, doch dass ich dann letztlich für andere Kinder bezahlen soll ,finde ich schon sehr bedenklich. Außerdem wird das Geld an die Mutter der Kinder überwiesen, was ja in den meisten Fällen für zusätzlichen Unmut sorgt, weil häufig Streit vorrausgegangen war, vielleicht sogar Versuche, die neue Partnerschaft des Exmannes auseinanderzubringen. Naja, Sinn und Zweck dieser Regelung scheint mir aber letztlich zu sein, dass der Staat nicht einspringen müsste, und wenn noch irgendeiner da ist, der bezahlen kann, dann …..

    Ich habe meinen Lebensstil letztlich ja nach meinem Einkommen ausgerichtet, habe verschiedene Dinge zur Altersvorsorge laufen und lege Geld zurück, damit ich mein Wohneigentum vorzeitig tilgen kann. Somit möchte ich sicherstellen, dass meine eigenen Kinder nicht irgendwann für mich Unterhalt bezahlen müssen.
    Außerdem möchte ich meinen Kindern eine gute Ausbildung ermöglichen.

    Es ist heute schon sehr wichtig, gut informiert zu sein, denn von so einem Risiko sollte man ja schon vorher wissen ,um sich dann bewusst entscheiden zu können.

    Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei Ihnen bedanken für eine so informative Seite.
    Ich habe hier sehr viel nachlesen können und es hat mir sehr geholfen ,zu sehen, dass wir mit unseren Problemen nicht alleine dastehen.
    Solange mein Partner single war, gab es mit seiner Exfrau keinerlei Probleme. Er stand meistens zur „Verfügung“ und hat auch finanziell immer wieder geholfen, zusätzlich zum Unterhalt. Nun wohnen wir zusammen und es hat sich natürlich viel verändert. Sie wollte damals die Scheidung, doch er sollte weiterhin jederzeit ihr zur Verfügung stehen, nicht nur für die Kinder, sondern auch für ihre „Alltagswehwehchen“.
    Manchmal, wenn ich auch hier die Beiträge lese , wundere ich mich, dass einige Frauen die Scheidung wollen, doch so ganz dann wieder auch nicht. Sie wollen es bequem haben, doch auch ihr eigenes Leben führen.
    Ich bin selber ja auch eine Exfrau und mein Exmann hat auch eine neue Partnerin, doch was geht es mich an, was die beiden machen und vorhaben? Warum sollte ich mich einmischen und Vorschriften machen ?
    Wenn ich dann überlege, die beiden würden heiraten und ich müsste Unterhalt für meine Kinder von seiner Frau bekommen…..da läuft es mir kalt den Rücken runter, denn was geht mich das Geld von einer mir fast unbekannten Person an. Ich habe doch mit meinem Exmann seinerzeit die Verantwortung für unsere Kinder übernommen.
    Was mir ím Augenblick ganz sauer aufstösst ist, dass die Exfrau meines Partners Informationen über mein Einkommen in Erfahrung bringen möchte : Seine Kinder sprechen mich immer wieder auf meine finanzielle Situation an, wollen wissen, wieviel ich verdiene u.s.w.

    Nun wünsche ich erst einmal ein schönes WE und nochmals vielen Dank ! Gruß Anja

  59. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    Sie haben recht. Einen Mann zu heiraten, der mit Unterhaltsverpflichtungen belastet ist, ist definitiv ein Risiko.

    Ich habe vor längerer Zeit schon mal etwas dazu in Form einer Glosse geschrieben:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/03/19/der-deutsche-mann-ein-mangelfall/

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  60. udo

    Ich habe da auch eine Frage:
    Ich habe eine nichteheliche Tochter mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin. diese ist mittlerweile 2 Jahre und 5 Monate alt.
    Jetzt auf einmal macht meine ehemalige Lebensgefährtin Ihren Unterhaltsanspruch für unsere Tochter geltend.
    Folgender Sachverhalt; Ich war mit der Dame knapp 2 Jahre zusammen, als meine Tochter 1 Jahr wurde fand ich raus das Sie einen anderen Mann hat (einen Amerikaner).
    Sie ist dann von heute auf morgen ausgezogen, das war September 2007, Wir wohnten damals in Krefeld. Sie ist dann zu Ihm nach Kaiserslautern gezogen und ich im März 2008 nach Berlin.
    Diesen Mann hat Sie dann relativ schnell im 28.01. 08 in Texas geheiratet und wollte das ich meine Tochter zur Adoption freigebe, was ich damals verneint habe.

    Der Punkt ist ich habe meine Tochter seit September 2007 nicht mehr gesehen, und Kontakt ist nicht möglich, da meine werte Ex sich bei allem in den Weg stellt.

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Ich bekomme imMoment Hartz4 und kann eh nicht zahlen, und ich will auf der anderen Seite auch nicht, weil ich meine Tochter nie sehe, und eigentlich sonst keine Rechte habe. Meine Ex dagegen lebt in Saus und Braus lebt. (ihr Eheman ist Colonel in der Army Base Kaiserslautern und verdient entsprechend, eigenes Haus und soweiter).

    was also tun?

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ udo

    wenn kein Unterhaltstitel vorliegt, können Sie im Moment nur ihre Einkommenssituation nachweisen und darauf hinweisen, dass Sie derzeit nicht leistungsfähig sind. Wenn allerdings ein Unterhaltstitel existiert, müssten Sie Abänderungsklage erheben.

    Die Argumentation, Sie würden keinen Unterhalt zahlen wollen, da Sie ihre Tochter nicht sehen, ist dagegen nicht stichhaltig. Theoretisch könnten sie ein Umgangsrecht durchsetzen. Ob Sie es dann praktisch auch ausüben können, ist eine andere Frage.

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  62. Diana

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    auch ich habe hier eine Frage die mich schwer beschäftigt.
    Der Rechtsstreit läuft seit März 2008.
    Mein Ehemann hat einen 7 jährigen Sohn aus einer vergangegen Beziehung.
    Wir haben hier zwei Fälle zu beachten, laut unserer Anwaltsvertretung liegt das bereinigte Einkommen meines Mannes unter Berücksichtung von Zinsen für Schulden,die während des Zusammenlebens mit der Kindsmutter gemeinsam eingegangen wurden bei 970,00 €.
    Laut Ermittlungen des Anwaltes der Kindsmutter ( hierbei wurde lediglich die Bereinigung des Brutto hinsichtlich Sozialversicherungsbeiträge durchgeführt) bei 1550 €.
    Bisher wurde eine Minderung des Selbstbehaltes meines Mannes durch unsere Eheschließung ( LstKlasse IV – IV) noch nicht betrachtet, da laut Anwalt der Kindsmutter kein Mangelfall vorliegt.

    Wie sieht es denn in beiden o.a. Einkommensfällen aus:

    Wir erwarten ein gemeinsames Kind, dieses soll in unserem gemeinsamen Haushalt leben. Fließt dieses nur in Folge einer Stufenherabsetzung bei der Eingruppierung in der Düsseldorfer Tabelle ein,
    oder wird hier grundsätzlich die über den Selbstbehalt hinaus zur Verfügung stehende finanzielle Masse auf beide Kinder verteilt.
    So als wäre fiktiv für beide Kinder Barunterhalt zu zahlen?

    Mein Mann wird für 2 Monate in Elternzeit gehen und demzufolge finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.Mir ist zu Ohren gekommen, dass dies als vorübergehender Faktor keine Rolle bei der Kindesunterhaltsberechnung spielen soll,
    ist das wahr?

    Ich werde danach für ein Jahr in Elternzeit gehen,
    demzufolge verringert sich mein tatsächliches monatliches Einkommen von 1450,00 € auf ca 970 € für ein Jahr.
    Für dieses Jahr wird mein Mann LstKlasse III erhalten, sein Einkommen wird also durch Lohnsteuerklassenvorteile erhöht, zudem wird der Freibetrag für unser Kind in diesem Jahr auch meinem Mann voll zu Gute kommen,als auch durch den Kinderortszuschlag des öffentl. Dienst in Höhe von 70,00 € Brutto.

    Bleibt der Steuerklassenvorteil und Freibetrag sowohl der Kinderortzuschlag für das neue Kind allein der neuen Familie?
    Oder provitiert das Kind aus der vergangenen Beziehung davon?

    Wie würde denn eine ungefähre Barunterhaltsberechnung in beiden o.a. Einkommensfällen in meiner Elternzeit aussehen?
    Können meine finanzielle Mittel ich in Elternzeit ggf zur Herabsetzung des Selbstbehaltes für meinen Mann herangezogen werden?

    Steht uns das Recht zu nach meinem Berufseinstieg wieder die LStKlasse IV – IV anzunehmen, oder hat mein Mann auch dann zu Nachteil meiner finanziellen Lage alles zutun, um sein Einkommen zu steigert, z.B. durch Steuerklassenänderung.

    Es sei angemerkt, dass mein Mann Nachweise erbracht hat, die eine weitere Erwerbstätigkeit und zusätzliches Einkommen durch Nebenerwerb ausschließen.

    Können wir bei Nachweis von zwei getrennten Wohnsitzen ggf eine Minderung des Selbstbehaltes meines Mannes aus dem Weg gehen?

    Wir möchten nur ersteinmal den allgemeinen Rechtsstreit um die bisherigen Alimente seit März 2008 ausstehen, bis wir aufgrund der Geburt des zweiten Kindes eine erneute Prüfung anfordern.
    Aber ich möchte dann nicht völlig unvorbereitet im Regen stehen.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    Diana

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ diana

    „wird hier grundsätzlich die über den Selbstbehalt hinaus zur Verfügung stehende finanzielle Masse auf beide Kinder verteilt.
    So als wäre fiktiv für beide Kinder Barunterhalt zu zahlen?“

    ja, so wird gerechnet. Allerdings natürlich erst, wenn das neue Kind geboren ist.

    „Elternzeit keine Rolle bei der Kindesunterhaltsberechnung spielen soll, ist das wahr?“

    Jahr, das ist wahr. Ein Unterhaltsschuldner, der Kindesunterhalt schuldet, wird auch bei Antritt der Elternzeit so behandelt, als würde er noch das vollständige Einkommen haben.

    „Steuervorteil allein der neuen Familie? Oder provitiert das Kind aus der vergangenen Beziehung davon?“

    Auch die alte Familie profitiert von dem Steuervorteil der neuen Familie. Lesen Sie auch hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/29/der-steuervorteil-nach-wiederheirat-wer-hat-was-davon/

    Konkrete Unterhaltsberechnungen kann ich nicht anstellen, zumal Sie anwaltlich vertreten sind. Auch Fragen, wie Kindesunterhalt möglichst zu umgehen ist, kann ich nicht beantworten.

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  64. Diana

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf mein o.a.Problem. Wird denn bei der Einstufung in der Unterhaltszahlung ein Partner in Elternzeit auch als weitere unterhaltspflichtige Person angesehen? Inwieweit kann das Einkommen des nichtunterhaltspflichtigen Ehegatten bereinigt werden? Hier kann doch nicht differenziert werden zwischen Verpflichtungen, die bereits während des Zusammenlebens der Eltern des 1. Kindes eingegangen wurden. Können bei der Bereinigung meines Einkommens also auch für Sozialversicherungsabgaben, Solidaritätszuschlag, berufsbedingte Aufwendungen, Betriebsrente ( Beiträge Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder), Direktversicherung, Fortbildungskosten, Versicherungskosten und weitere Werbungskosten oder der Betreuungsbonus?
    Was passiert wenn die Hälfte des gemeinsam bereinigte Nettoeinkommens unter 1000 € liegt?
    In Ihrer obigen Einleitung zu dem Thema Herabsetzung des Mindestunterhaltes bei neuem Ehegatten haben Sie ein Berechnungsbeispiel gegeben. Kann ich mich also in meinem Fall an folgende Berechnungsbeispiele nach den Beträgen des Jahres 2009 ohne geltenden Charakter lehnen:
    Partner verheiratet, IV-IV berufstätig, 1 Kind aus vergangener Beziehung ( 7 Jahre)
    Bereinigtes Einkommen unterhaltspflichtiger Partner z.B. 1550,00 €
    Gewährleistet Mindestunterhalt von 240 € laut DüsseldorferTabelle.Keine Herbsetzung Selbstbehalt, entsprechende Einstufung in Unterhaltszahlung.

    Partner verheiratet, IV-IV berufstätig, 1 Kind aus vergangener Beziehung ( 7 Jahre) Bereinigtes Einkommen unterhaltspflichtiger Partner z.B. 970,00 €
    Gewährleistet nicht den Mindestunterhalt von 240 € laut DüsseldorferTabelle! Herabsetzung Selbstbehalt nach Einleitungsbeispiel.

    Partner verheiratet, IV-IV berufstätig, 1 Kind aus vergangener Beziehung ( 7 Jahre) und 1 Kind in gemeinsamen Haushalt ( unter einem Jahr) Bereinigtes Einkommen unterhaltspflichtiger Partner z.B. 1550,00 € Gewährleistet den Mindestunterhalt von 240 € für Kind 1 und 199 € für Kind 2. Keine Herabsetzung Selbstbehalt. Entsprechende Einstufung in Unterhaltszahlungen. Darüber hinaus Herabsetzung der Unterhaltsrichtsätze von Einkommensstufe 4 auf Einkommensstufe 3 aufgrund einer weiteren bestehenden Unterhaltspflicht für Kind 2.

    Partner verheiratet, IV-IV berufstätig, 1 Kind aus vergangener Beziehung ( 7 Jahre) und 1 Kind in gemeinsamen Haushalt ( unter einem Jahr) Bereinigtes Einkommen unterhaltspflichtiger Partner z.B. 970,00 € Gewährleistet nicht den Mindestunterhalt von 240 € für Kind 1 und 199 € für Kind 2. Herabsetzung Selbstbehalt nach Einleitungsbeispiel. Familienbedarf : 970 € upfl Partner + 1450€ Partner = 2420 € : 2= 1210 €
    Kürzung Selbstbehalt: 1450 € abzgl 1210 € =240 € Selbstbehalt neu: 660 €
    Zu verteilende Masse über 660 € gewährleistet nicht den Mindestunterhalt. Verteilung der zu verteilenden Masse von 310 € anteilig auf beide Kinder in Höhe von 169 € für Kind 1 und 141 € für Kind 2.

    Partner verheiratet, 1 Kind aus vergangener Beziehung ( 7 Jahre) und 1 Kind in gemeinsamen Haushalt ( unter einem Jahr) LstKlasse V upfl Partner und III Partner in Mutterschutz ( 2 Monate) Unterhaltsberechnung bleibt unberührt, da kein dauerhafter Tatbestand.

    Partner verheiratet, 1 Kind aus vergangener Beziehung ( 7 Jahre) und 1 Kind in gemeinsamen Haushalt ( unter einem Jahr) LstKlasse III upfl Partner und Partner in Elternzeit Bereinigtes Einkommen unterhaltspflichtiger Partner z.B. 1550,00 € + 70 € Ortzuschlag + 200 € Steuervorteile = 1820 € Gewährleistet Mindestunterhalt von 240 € und 199 € laut Düsseldorfer Tabelle.
    Keine Herbsetzung Selbstbehalt. Entsprechende Einstufung in Unterhaltszahlungen.

    Partner verheiratet, 1 Kind aus vergangener Beziehung ( 7 Jahre) und 1 Kind in gemeinsamen Haushalt ( unter einem Jahr) LstKlasse III upfl Partner und Partner in Elternzeit Bereinigtes Einkommen unterhaltspflichtiger Partner 970 € + 70 € Ortszuschlag + 200 € Steuervorteile = 1240 € Gewährleistet nicht den Mindestunterhalt von 240 € für Kind 1 und 199 € für Kind 2. Herabsetzung Selbstbehalt nach Einleitungsbeispiel. Familienbedarf : 1240 € upfl Partner + 1000 € Partner Elternzeit = 2240 € : 2= 1120€ Kürzung Selbstbehalt: 1000 € abzgl 1120 € =MANGELFALL Selbstbehalt neu = alt : 900 €
    Zu verteilende Masse über 900 € gewährleistet nicht den Mindestunterhalt. Verteilung der zu verteilenden Masse von 340 € anteilig auf beide Kinder in Höhe von 186 € für Kind 1 und 154 € für Kind 2.

    Bereits im Voraus bedanke ich mich dafür, dass Sie ( hoffentlich) einen Blick über diese Berechnungsbeispiele geben, die für mich lediglich einen Leitfaden der verschiedenen Fallkonstellationen darstellen.
    Diana

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ diana

    ich bitte um Verständnis, aber Sie überfordern mich schlicht schon mit der Menge des Textes. Meine Arbeit hier ist kostenfrei, allerdings muss ich mich auch noch um Mandate kümmern können, mit denen ich meinen Lebensunterhalt verdiene. Sie sollten dringend einen Fachanwalt einschalten, sofern noch nicht geschehen.

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  66. Anja

    Hallo,

    nachdem ich hier schon Fragen gestellt habe, würde ich Sie heute bitten, uns einen Anwalt in unserer Nähe zu empfehlen.
    Mein Partner hat seit Anfang des Jahres einen Anwalt beauftragt, doch leider bekommen wir von ihm nur spärliche Informationen zu unserer Lage und versprochene Anrufe werden vergessen. Wir haben das Gefühl, dass wir „hinterherlaufen“ müssen.
    Wir hoffen, es verursacht nicht so hohe Kosten ,einen Anwalt zu wechseln, denn es kam bisher nur zu einem persönlichen Gespräch und einem Brief an den Anwalt der Exfrau meines Partners.

    Wir wohnen in Hamburg-Eimsbüttel

    Vielen Dank

    Anja

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    dar ich üblicherweise im Bereich Hamburg selbst betätigt bin, fällt es mir schwer, dort eine Empfehlung auszusprechen. Fragen Sie bitte mal den Kollegen Kaden.

    http://www.zufrieden-geschieden.de/portraits.html

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  68. Anja

    Hallo,

    wenn Sie selbst im Raum Hamburg tätig sind, würden Sie eventuell selbst meinen Partner vertreten ?

    Gruß Anja

  69. Peter

    Ich bin seit 2004 gechieden und seit 2005 wieder neu verheiratet, und wier haben ein Kind 3 Jahre. Aus der ersten Ehe habe ich zwei Söhne 9 u. 11 Jahre.Ich verdiene jeden Monat ca. 1250 € (seit Januar 09 in kurzarbeit werde noch wenieger verdinen)meine jetzige Frau 300 € (Putzhilfe) in Monat.Schulden sind auch da zb. Gerichtkosten aus Scheidung ca. 2000 €,Unterhaltsrückzahlung ca. 6000 € was ich jede monat mit kleine bewitrege bezahle.Meine frage ist was für ein selbstbehalt habe ich??oder was muß ich in etwa bezahlen

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    eine konkrete Unterhaltsberechnung kann und darf ich hier nicht durchführen, zumal hier viele Daten fehlen.

    Ihr Selbstbehalt gegenüber den Kindern beträgt 900 €.

    Wenn Sie netto 1250 € verdienen, wären dies 350 € über dem Selbstbehalt und dieser Betrag wäre auf die 3 Kinder aufzuteilen. Der Betrag wäre zwar nicht genau zu dritteln, aber in etwa. Ob Sie ehebedingte Schulden geltendmachen können, vermag ich nicht zu sagen.

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  71. Bianca

    Hallo RA Thomas von der Wehl

    Ich selber habe 3 Kinder (8Jahre ,5 Jahre & 4 Jahre) aus erster Ehe für diese bekomme ich mtl. 392€ UVG & 498€ Kindergeld bisher zahlte der Kindsvater mein EX-Mann 4 mal ans Jugendamt das UVG & sonst nichts mehr,zur Zeit ist alles noch im gerichtlichen Gange was ich dann irgendwann mal von ihm für die Kinder an Unterhalt bekomme.
    Ich lebe nun mit einem neuen Partner zusammen der aus einer früheren Beziehung ein UNEHELICHES Kind hat für dieses hat er bisher jedenmonat seit der Trennung 250€ an seine EX gezahlt (in Form von Schuldentilgung die sie via Internet auf seinen Namen gemacht hat) nun sind diese beglichen und er wurde vom Jugendamt zu 310€ Unterhalt verdonnert.Hinzu kommt nun das ich von meinem Partner ein Kind erwarte und seit der Trennung meines EX-Mannes Feb.07 ALGII emfängerin bin & auch auf Grund der schwangerschaft selber nicht mehr Arbeiten gehen kann bez. mich niemand mehr einstellt.
    Meine Frage nun wie verhält sich das ganze da ja mein neuer Partner mir beim ALGII voll angerechnet wird & ich grade noch 70€ ALGII bekomme wieviel darf Ihm als Selbstbehalt bleiben.Er ist LKW Fahrer im Fernverker somit die ganze Woche weg hat einen Nettobetrag von knapp 1200€ was er ausgezahlt bekommt hinzu kommen die Spesen die mtl. zwischen 500€ & 600€ schwanken also sind dies 1800€ zusammen gerechnet,soweit ich informiert bin dürfen die Spesen in der Unterhaltsberechnung nur zu einem Teil angerechnet werden da er sich davon die Woche über im Ausland verpflegen muss & ebenfalls pflegen(waschen/duschen) was ja auch kostet & England nicht gerade billig ist was die Verpflegungskosten & Lebensmittel angeht.
    Unsre mtl. Ausgaben Miete(warm) Strom extra noch hinzu liegen bei 750€ zusammen hinzu kommen noch einige Versicherungen die insgesamt dann 100€ ausmachen,was dann ein Betrag von 850€ ergibt.
    Steuerlich gesehn ist er nun ARM dran in meinen Augen da er laut ALGII für mich mit aufkommen muss da wir ein Eheähnliches Verhältnis haben,hat nach wie vor aber Steuerklasse I & somit die vollen Abzüge & bei der Steuererklärung interessiert es dann wiederum niemanden das er für mich aufkommen musste wie im endefekt für eine EHEFRAU.
    Ebenfalls interessiert es offenbar bei der Unterhaltsberechnung auch niemanden das er hier für mich aufkommen muss da er als Alleinstehend berechnet wurde.
    Wie gesagt meine Frage was darf ihm als selbstbehalt eigentlich bleiben & würde es sich lohnen gemeinsam einen ALGII Antrag zu stellen???

    LG Bianca

  72. Nadine

    Hallo Herr Rechtsanwalt,

    mich beschäftigt gerade folgendes:

    Mein Exmann und ich wurden im November 2007 geschieden. Seither zahlt er für mich einen Unterhalt in Höhe von 400 Euro und für mein Kind 200 Euro.
    Nun bei der wirtschaftlichen Lage arbeitet er seit diesen Monat kurz und meinte jetzt, er müsse mal sehen wie sein Kurzarbeitergeld ausfällt, er wisse noch nicht ob er mir dann im April noch die 400 Euro bezahlt…
    Kann er mir einfach so den Unterhalt kürzen?????

    Vielen Dank.

  73. Guido

    Sehr geehrter Herr RA,

    ich bin seit dem 27.07.08 verheiratet. Meine jetzige Frau hat drei Kinder im alter von 17, 12 und 9 mit in die Ehe gegracht. Meiner Frau wurden sämtliche Bezüge gestrichen, wie Wohngeld, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und die Bezüge vom Arbeitsamt seit unserer Hochzeit, sie bekommt lediglich die 154,- € Kindergeld pro Kind. Der Vater arbeitet nicht und bezahlt auch deshalb nichts für seine Kinder. Meine Frau ist nicht berufstätig. Ich verdiene monatlich ca. 2400,- und bezahle an meine Tochter aus erster Ehe 312,- € im Monat. Kindergeldvorschuss wurde uns nicht genehmigt. Mir ist klar das ich in erster Linie an meine leibliche Tochter Unterhaltspflichtig bin aber ich komme doch auch für die Kinder meiner jetzigen Frau auf weil sie keinen verdienst hat. Eine Herabsetzung meines Unterhalts habe ich bereits beim Familiengericht beantragt aber die haben mir geschrieben ich soll erst einmal 2850,- € überweisen damit es bearbeitet wird. Das Geld habe ich nicht. Ich bezahle 890,- € Miete kalt, dazu kommen Nebenkosten von ca 300,- € dazu die 312,- € Unterhalt, Versicherungen und diverse Nebnkosten. Meine Frage an Sie: Ist es sinnvoll sich hier einen Anwalt zu nehmen oder wo kann ich eine herabstzung der Unterhlatsleistungen beantragen ohne das ich vorab 3000,- € bezahlen muss? Das Jugendamt habe ich vor 3 Monaten angeschrieben aber die kümmert das einen Dreck und haben sich bis heute nicht gemeldet.

    Vielen Dank

  74. RA Thomas von der Wehl

    @ guido

    was die 3000 € angeht, gehe ich davon aus, dass es sich hier um Unterhaltsrückstände handelt. Inwieweit diese Berechnung berechtigt ist, kann ich nicht sagen.

    Was den laufenden Unterhalt für Ihre Tochter angeht, denke ich werden Sie mit einer Abänderung wenig Erfolg haben könne. Rechtlich sind sie für die Kinder ihrer 2. Frau nicht verantwortlich. Verantwortlich wären sie nur dann, wenn sie diese Kinder adoptiert hätte.

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  75. aurelia

    hallo!
    bin sehr verzweifelt.mein expartner mit dem ich eine uneheliche tochter(13) habe will den unterhalt einfach kürzen weil er einen monat kurzarbeit hat.er muss 320 euro monatlich bezahlen.und will jetzt nur 20-30 euro überweisen.habe selber zwei jobs einen wo ich 19,25std putzen gehe in der woche und einen aushilfsjob auf abruf wo ich nicht immer std machen kann.meine frage ist darf er das einfach.er sagt er will was ihm zusteht vom staat.nur was steht seinem kind zu.muss ich den unterhalt für meine tochter dann über hartz wieder reinholen .wir leben nicht sehr grosszügig.

  76. Ulla

    aurelia
    Ich würde Sie raten schnell einen Anwalt auf suchen,es ist oft nicht so teuer wie man denkt.Ulla

  77. aurelia

    ich werde am montag als erstes mich mit dem jugendamt in verbindung setzten,da das jugendamt beistand von meiner tochter ist.aber ich weiss nicht genau ob das auch so bleibt weil meine tochter ja schon 13 ist.habe gehört das läuft nur bis 12 jahre.bin mir aber nicht sicher.

  78. RA Thomas von der Wehl

    @ aurelia

    Die Frage, ob der uneinsichtige Vater den Unterhalt tatsächlich wegen Kurzarbeit kürzen kann, lässt sich nicht so allgemein beantworten. Es hängt davon ab, wie lange mit einer Kurzarbeiterzeit zu rechnen ist.

    Die Beistandschaft des Jugendamtes läuft bis zur Volljährigkeit des Kindes. Was sie mit dem Alter von 12 Jahren meinen, ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

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  79. aurelia

    ich möchte mich vielmals für ihre mühe und zeit bedanken die sie mir geopfert haben.stand der dinge ist .der vater zahlt doch den vollen unterhalt weil er es nachher zurückzahlen muss wenn ich die grundsicherung meiner tochter beim amt geholt hätte.er hat gedacht er bekommt dieses geschenkt vom staat.

  80. Guido

    Sehr geehrter Herr RA,

    vor kurzem habe ich Ihnen bereits eine Nachricht geschrieben und möchte mich hiermit recht herzlich für Ihre Antwort bedanken.
    Ich habe zwei Kinder mit meiner geschiedenen Frau. Meine große Tochter ist 19 und hat bereits selbst ein Kind, meine kleine Tochter ist 15 Jahre alt und wurde von zu hause rausgeworfen. Diese wohnt nun seit mehr als 6 Wochen bei meiner älteren Tochter. Das Jugendamt wurde informiert und es kam auch zu einem Gespräch mit meinen beiden Töchtern und mit meiner Exfrau und mir. Meine Tochter, welche rausgeworfen wurde möchte unter keinen Umständen mehr zurück zu meiner Exfrau gehen und möchte bei meiner Äteren Tochter bleiben, was auch das JuAmt für besser hält und dies mit einer Aufsichtsperson vom JuAmt so akzeptiert. Ich bezahle im Monat 320,- € Unterhalt für meine Tochter an das Jugendamt, welches wiederum an meine Exfrau weiterleiten. Bei meiner Tochter kommt aber nichts von dem Geld an. Das Geld behält alles meine Liebe Exfrau. Meine Frage ist es:
    Muss ich überhaupt weiterhin das Geld an das Jugendamt überweisen ( die leiten es weiter an meine Exfrau, weil die es so will, dass ich über das JuAmt bezahle ), wenn meine Tochter nichts davon bekommt? Muss nicht meine Exfrau hier die hälfte vom Unterhalt bezahlen, wenn die Tochter eh nicht mehr zuhausen wohnt ( die arbeitet alledrings nichts meine Exfrau).
    Das Kindergeld müsste doch auch für die Tochter zustehen.
    Das JuAmt hat auch bei dem Gespräch gesagt, dass mein Exfrau das Geld an meine Ältere Tochter zur Verwaltung weiterleiten muss aber bis jetzt ist nichts passiert.
    Leider hat meine Liebe Exfrau das Alleinige Sorgerecht.

  81. Anke

    Deine Exfrau ist m.W.n. jetzt genauso barunterhaltspflichtig wie du, da sie ihren Unterhalt nun nicht mehr als Naturalunterhalt leisten kann. Die Verteilung des zu zahlenden Unterhalts ist allerdings nicht hälftig, sondern richtet sich nach finanzieller Leistungsfähigkeit. Solange deine Exfrau also bspw. ALG II bezieht, braucht sie auch keinen Teil des Unterhalts mittragen.

  82. RA Thomas von der Wehl

    @ guido

    es ist tatsächlich so, dass auch bei einem minderjährigen Kind, welches nicht bei einem der Elternteile lebt, beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Mir ist die beschriebene Praxis des Jugendamtes unverständlich. Sie sollten hier weiter intervenieren.

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  83. markus

    sehr geehrter herr ra,
    folgender sachverhalt:
    habe eine 11 jahrige tochter wurde vor 3 jahren heschieden, bin wieder verheiratet, meine ex frau auch, nun fordert meine exfrau kindesunterhalt.
    verdiene netto 1225 euro meine neue frau 400 euro. habe ca.150 euro fahrtkosten ins geschäft. was kann meine exfrau fordern
    danke für ihre bemühungen um eine antwort
    mfg
    markus

  84. Mia

    Hallo,
    Ich trenne mich gerade von meinem mann und wollte wissen wie das mit dem unterhalt aussieht.Wir haben einen 2,5 jahre alten sohn und ab september geht er in den kindergarten und ab da an wollte ich auch wieder arbeiten gehen.Aber wie sieht es aus jetzt wo ich noch zu hause? muß mein mann mir unterhalt zahlen?er arbeitet in einer zeitarbeitsfirma und hat einen befristet vertrag bis 2010,sein grundgehalt beträgt 1200 aber monatlich mit den ganzen überstunden verdient er 1800€-1900€ .Muss er unterhalt für mich zahlen?was ist wenn ich bis september keine arbeit gefunden habe,muss er da auch noch unterhalt für mich zahlen?

    Danke im vorraus für die antwort.

    LG, Mia

  85. Ronny

    Hallo ,
    ich trennte mich vor etwa 1,5 Jahren von meiner noch Ehefrau . Ich wolte wissen wie das mit dem Kindsunterhalt aussieht . Wir haben 2 söhne 5 und 7 jahre . da ich seit ca. 0,5 mit einer neuen Patnerin zusammen bin , wird da ihr einkommen (sie ist BU -Retnerin) mit zu meinem einkommen dazu gerechnet . wie hoch ist der Kindsunterhalt .Mein eimkommen ist im Durchschnitt 1270 € und die Rente meiner Partnerin ist 750 €

    Danke im vorraus für die Antwort .
    mfg Ronny

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ ronny

    Der Verdienst eines neuen Ehepartners wird nie für die Berechnung des Kindesunterhaltes hinzugerechnet. Was geschehen kann ist, was ich oben geschildert habe, wenn nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt werden kann, dass aufgrund des Verdienstes des neuen Ehepartners der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners gesenkt werden könnte. Bei Ihnen dürfte dies jedoch keine Rolle spielen.

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  87. Stefan

    Sehr geehrter Herr Wehl,

    Ich habe 4 Kinder und bin Verheiratet. Mein Ältester Sohn (15) lebt bei seiner Mutter, von der ich 1996 geschieden wurde. Meine drei Kinder die in unserem Haushalt leben, sind 4, 8 und 12 Jahre alt. Meine Frau geht nicht arbeiten, da sie für die Kinder sorgen muss.
    Ich verdien netto 2528 €. Meine Frau hat kein Einkommen. Unsere Warmmiete beträgt 850 €. Für eine 3,5 Zimmerwohnung. Wie verhält es sich mit dem Selbstbehalt, vorallem auch für Meine Frau? In einer Düsseldorfer Tabelle unter dem folgenden Link steht, dass für meine Frau ein Selbstbehalt von 800 € anzustzen ist. Verstehe ich das richtig?

    Herzllichen Dank für Ihre Hilfe

  88. Stefan

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich möchte vielleich noch anfügen, dass der Unterhalt für meinen ältesten Sohn vor deer Gesetzesänderung im Jahr 2007 berechnet wurde, und meine jetzige mit mir lebende Ehefrau damals bei den Unterhaltsleistungen gleichrangig behandelt wurde. Wenn sie nun nach der neuen Regel behandelt würde, würde sich unser Familieneinkommen erheblich verringern und wir könnten unseren Lebenstand nicht halten. Darf das denn so sein?

  89. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    zunächst muss ich darum bitten, keine Links in die Beiträge einzufügen. Ich muss dafür haften und kann es aus diesen Gründen nicht akzeptieren.

    Wir haben seit der Unterhaltsreform von 2008 andere Rangfolgen, so dass nur die Kinder im 1. Rang sind. Insofern spielt Ihre Ehefrau bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle, da sie erst im 2. Rang berücksichtigt werden kann, das heißt erst wenn die Unterhaltsansprüche aller Kinder nach der Tabelle befriedigt wurden. Vielleicht wäre zu prüfen, ob der Selbstbehalt hier angemessen zu erhöhen wäre, da Sie so deutlich höhere Mietkosten haben, als diese in der Düsseldorfer Tabelle eingerechnet wurden.

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  90. meckerziege01

    Wir haben leider einen ganz schwierigen Fall:

    mein Lebenspartner ist seit April 2009 geschieden und hat aus erster Ehe ein Kind und ein Haus, welches von der Ex -ohne Mietzahlung- bewohnt wird.
    Nettoverdienst von meinem Freund 1600 €.
    Monatlicher Hausabtrag 500 €.

    Zwischenzeitlich habe ich mit meinem Freund ein gemeinsames Kind ( 0 Jahr )und befinde mich in der Erziehungszeit.
    Ich habe ebenfalls Eigentum, welches wir gemeinsam bewohnen. Abtrag Euro 465,00 zzgl. Nebenkosten. Ich erhalte zur Zeit Elterngeld.
    Euro 1100,–.
    Für die beiden Kinder wurde bei der Unterhaltsberechnung aufgrund des Mangelfalls ein Kindesunterhalt von 110,– je Kind errechnet.
    Die Ex zieht freiwillig nicht aus dem 1. Wohnhaus.
    Muss wahrscheinlich eine Wohnraumklage erfolgen. Mein Freund kann aufgrund der Besetzung durch Ex des 1. Wohnhauses sein Eigentum nicht verkaufen. Es bleibt mir wohl nichts anderes übrig als sofort wieder zu arbeiten um mein Hauseigentum zu sichern.
    Wird mein Einkommen bei der Unterhaltsberechnung der Kinder mit eingerechnet ? Derzeit sind wir nicht verheiratet.
    Würde sich das bei einer Heirat ändern???

  91. meckerziege01

    Aus welchem Grund kann der Selbstbehalt bei einer Unterhaltsberechnung gesenkt werden?

  92. männlich

    ref.meckerziege. Durch meine eigene Scheidung kann ich etwas zu den Fragen mitteilen: 1, Wenn sie in seinem Haus wohnt, muss sie entweder Miete bezahlen oder Wohnwertvorteil angerechnet bekommen.
    Da Du mit ihm zusammengezogen bist, wird Dir das bzw. Deinem Freund als zusätzliches Einkommen angerechnet. Pervers, aber rechtlich ..d.h. dafür dass Du ihm quasi den Haushalt führst, steigert sich sein Einkommen. Von daher solltest Du oder auch er woanders gemeldet sein.Vor allem, wenn er in sein Haus irgendwann einzieht, muss er Wohnwertvorteil zahlen und umso mehr, wenn Du dort einziehst. Die einzige Chance sehe ich in den Kindern, die Kinder gehen immer vor den Ehegattenunterhalt. Am besten einen Familienanwalt aufsuchen, ohne geht es leider nicht. GGf. ändert sich bei der Heirat, weil Dein Kind jünger ist und mehr Anspruch hat, als die Ex.Investiert das Geld in eine Beratungsstunde mit den entsprechenden Fragen oder richtet Euch an RA.Wehl, der sicher auch telefonisch oder schriftlich beraten wird und sich über ein kleines Honorar auch freuen würde. Denn immerhin haben wir es ihm zu verdanken, dass wir uns austauschen und Fragen stellen können.
    Gruss

  93. Kati

    Ich habe eine Frage.
    Seid zwei Jahren lebe ich mit meinem Sohn 12 Jahre und meinem Lebensgefährten und seinem 17 Jährigen Sohn zusammen. Wir versuchen seid ca. 5 Monaten Unterhalt für den 17 Jährigen Sohn von der Kindesmutter mit „Hilfe“ von Jugendamt zu bekommen. Die Einkünfte der Mutter wurden auf 1043 Euro / Jahresdurchritt berechnet. Der Selbstunterhalt bei Ihr kann nicht abgesetzt werden, den der neue Lebenspartner Leistungen der ARGE für sich und seine zwei Kinder bezieht. Einen Nebenjob kann sie nicht zusätzlich aufnehmen – laut Ärztlicher Bescheinigung. Angeblich hat sie einen Schlaganfall erlitten. Wie kann sie dann den jetzigen Job ausüben, wo sie 8 Std. körperlich tätig ist. Jugendamt muss aber diese Bescheinigung eines Allgemeinmediziners akzeptieren!?
    Wir haben vor kurzem erfahren, dass die Kindesmutter zusätzlich zur Ihren Vollzeitjob bis zur Heutigem Tag Leistungen zur Lebesicherung nicht nur für sich selbst, sondern auch für den 17 Jährigen Sohn bezieht der bei mir seid November 2007 gemeldet ist. Mit Vorwand einer Bescheinigung für den Sohn haben wir das auch von der ARGE schriftlich – 960 Euro jeden Monat!!!! Das ist für die Berechnung des Unterhalts, aber laut Jugendamt nicht relevant, denn es handelt sich um erschlichenes Geld. Die Bescheinigung der ARGE wollte man gar nicht sehen und gab uns nur den Tipp wir könnten die Kindesmutter anzeigen, mit der Gefahr das ARGE vor uns Pfändet. Jegliche versuche den Unterhalt zu titulieren sind fehl geschlagen, zweimal ist die Mutter nicht erschienen wegen Krankheit. Anschließend kam statt der Mutter nur ein Brief des Rechtsanwalts mit der Forderung einer Schulbescheinigung. Seid 5 Monaten legen den Jugendamt nicht alle angeforderten Unterlagen vor usw, usw….
    Vor drei Monaten kam das Angebot auf 80 Euro Unterhaltszahlung – bis Heute nur praktisch kein Pfennig.
    Langsam füllen wir uns nicht nur von der Mutter komplett veräppelt, sondern auch vom Jugendamt im Stich gelassen. Der versuch einen Anwalt aufzusuchen scheiterte, denn das Amtsgericht Köln stellte uns keinen Beratungsschein trotz geringes Einkommens und verwies uns wieder an das Jugendamt. Einen Anwalt können wir uns nur von 1970 Euro inkl. Kindergeld für vier Personen einfach nicht leisten. Wir haben keinen Einfluss auf das vorgehen des Jugendamtes, Neuigkeiten werden von uns mühsam erfragt. Wir haben auch keinen Einblick in die Akte. Müssen wir uns mit 80 Euro als Unterhalt und 20 Euro Raten auf den noch offenen Unterhalt einlassen??? Gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit???
    Ich dacht immer so etwas gibt es nicht – es gibt alles!!!
    – Danke –

  94. betroffen

    ich finde es schrecklich, dass nur die erste Ehe zählt und sogar die bewusste 2 Ehe und der Partner insegesamt für die lebende Ewigkeit des Expartners zur Verantwortung gezogen werden. Entgegen aller Scheidungsraten, wird hier die 1. Ehe – meist zu Gunsten der Exfrauen – eine Geissel für das gesammt zukünftige Leben der neuen Partnerschaft.Der SB-Behalt wird runtergesetzt, also die neue Ehe sanktioniert und der Ex kann sein ganzes Leben weiter schikanieren. Schlimmer gehts nicht. Wer hat sich so etwas ausgedacht? Mensch, sind die Männer denn nur egoistische, arbeitende Idioten, die kein Interesse an ihrer Familie, Kinder haben? Seltsamerweise dürfen sie die Verantwortung tragen und tun dies auch, solange sie verheiratet sind, danach sind sie immer immer die Bösen..bitte – wo bleibt denn da die Gerechtigkeit. Es gibt immer solche und solche. Die Frauen sind schon längstens – zumindest seit den 80er i.d.R. gleichberchtigt.
    Beide haben die Verpflichtung gegenüber der Familie – egal in welcher Weise – aufgebracht uind dann soll nur der Ex und seine neue Partnerin für die Ex weiterzahlen- .perverser geht es meiner Meinung nach nicht.
    Und es ist nicht gerecht. Jeder hat seine Meinung und Erfahrung und Ansicht Рaber objektiv sollte es doch zugehen k̦nnen. Naja, wie war das noch Auf dem Boot und vor Gericht bist Du in Gottes Hand..

  95. Kati

    Hallo „Betroffen“,
    im meisten Fällen sind es Männer, die sich um den Unterhalt drücken wollen. Ich hätte nur nie gedacht das Frauen in dieser Situation viel skrupelöser vorgehen. Unterhaltszahlungen sind leider eine Seite der Medalie. Viel schlimmer ist die Enteuschung, Wut und auch Trauer eines 17 Jähriges, wenn die eigene Mutter einen „Neuen“ kennen lernt, eigenes Kind zum Vater schickt. Nicht nur das Sie nicht zahlt, sie will von eigenem Kind noch nicht mal was wissen. „… Du kannst nicht mehr bei mir wohnen, das passt nicht….“ Was soll man diesem Kind da noch erzählen????
    Vom Vater im Stich gelassen zu werden ist nicht so schmerzhaft, wie von eigener Mutter denke ich vor allem wen die Bindung zwischen Mutter und Sohn so stark war.
    Mein Stiefsohn ist in Psychologischer Beratung wir wusten nicht mehr weiter, die Auswirkung seiner Depressionen waren zu grawierend. Geld ist nicht alles – aber ohne Geld ist man nichts, nicht in der Heutigen Zeit.

    Gegen Beispiel:
    Mein Ex hat Unterhalt immer gezahlt zwar in Unterschiedlicher Höhe, aber immer hin. Mit der Scheidung wurde gleichzeitig Unterhalt verhandelt und fest gesetzt. Ich bin warscheinlich einer der freundlichen Ex Frauen. Ich habe auf Nachzahlung vor Gericht verzichtet, wir können nach ca. 3 Jahren wieder vernünftig mit einander reden. Wen er schwierigkeiten mit Zahlung hat sind wir am Verhandeln so lange er sich an die Mündlichen Vereinbarungen hält hab ich nichts dagegen. Ich denke wir sind uns gegenüber fair, der größte Gewinner ist unser Sohn er hat nach wie vor beide Eltern. Er hat einen neue sehr nette Freundin mit Kind ich möchte ihm nicht ausziehen er soll leben und glücklich sein.
    Ich Denke nur ich bin eine der wenigen Ex Frauen die so denken – eigentlich Schade.

    Liebe Grüße und Kopf hoch

  96. Ute

    Ich habe aktuell einen etwas „anderen Fall“…Bin/war 12 Jahre lang alleinerziehende Mutter mit Sohn, 16 und Tochter fast 15 und allein sorgeberechtigt. Der Vater der Kinder hat sich in den Jahren, wenn es ihm in den Kram paßte, mal ab und an am Wochende mit seinen Kindern beschäftigt. In den letzten Jahren hat das Interesse von seiten der Kinder aber nachgelassen und Sie haben den Kontakt fast ganz abgebrochen. Unterhaltszahlungen erfolgten unregelmäßig, teils mit Umsetzung von Lohnpfändung. Anfang letzten Jahres stellte er sie ganz ein, weil er der Meinung war, er habe jetzt lang genug gezahlt (Mindestsatz!) und ich würde mich ja eh nur an dem Geld bereichern…

    Seit Sommer letzten Jahres habe ich nun eine neue Partnerschaft mit einem sehr lieben Mann, den ich letzten Monat geheiratet habe. Meine Tochter hat einen Tag nach Ihrem 14. Geburtstag (Februar 2009) beschlossen, zu ihrem Vater zu ziehen, weil Sie keinen „Bock darauf hat, daß ihr mein Freund“ mal sagt, daß Sie den Müll rausbringen kann. Ich habe Sie erstmal gehen lassen, damit Sie selbst erkennen kann, das der Rasen in der Pupertät woanders nicht grüner ist als zuhause. Für den Vater eine willkommene Chance…Nach Hinzuziehung des Jugendamtes und einigen Gesprächen, weigert Sie sich aber, wieder nach Hause zu kommen. Wir haben mittlerweile ein größeres Haus gemietet, meine Wohnung war dann doch mit 4 Personen zu eng (auch ein Argument von Ihr, Sie hätte keinen ausreichenden Freiraum), sind extra im Ort wegen der Kinder und Ihrer Schule geblieben und haben Ihr klar gemacht, daß Sie jederzeit zurückkommen kann, Sie ihr Zimmer im Haus hat. Bei Papa hat Sie Freiraum ohne Ende, keine Verpflichtungen und das ist natürlich mit 14 viel schöner! Ich habe eine Anwältin zu Rate gezogen, die mich auch zum Jugendamt-Termin begleitet hat, ich wollte daß meine Tochter zurückkommt, da vieles quer läuft (Schule leidet, Freundeskreis hat sich negativ verändert etc., Aufsichtspflicht wird sehr nachlässig gehandhabt) Auch Sie war nach dem Termin geschockt über die Art und Weise des Gespräches, aber auch der Meinung, ich könne meine Tochter mit 14 nicht zwingen, es würde nichts bringen. Sie muss Ihre Erfahrungen selbst machen, und das ohne Mama 🙁
    Nach diesem Szenario hat weder er noch ich Unterhalt gezahlt – es hob sich auf. Jeder hat ein Kind und gut ist.
    So, nun gehts aber noch weiter…
    Mit Sommerferienbeginn bekam mein Sohn wegen wiederholtem Suchtproblem, Computerverbot. Er sollte sich um einen Ferienjob und ein Praktikum kümmern und hat wieder einmal nichts getan. Angekündigte Konsequenz war, der Rechner wird eingezogen. Dann kam die Aussage: Dann geh ich zu meinem Vater!
    Na prima! Sie wohnen jetzt zu dritt auf 42 qm und 1,5 Zimmern!!!! Er sucht aber schone eine grosse Wohnung bei mir im Ort!

    Und jetzt das eigentliche Problem: Kindsvater will es mir heimzahlen (eigene Aussage!) und mich und meinen Jetzt-Mann „abzocken“.
    Wurde jetzt vom Jugendamt wegen Unterhaltsfestsetzung angeschrieben.
    Wir haben (auch für die Kinder) im Juni 2009 ein Haus (5 Zimmer) mit ausreichend Platz gemietet, mein 50% Mietanteil liegt bei Warm 800 Euro. Ich habe noch einen Darlehensvertrag (läuft seit 3 Jahren) mit 450 Euro monatlich und ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro.
    Mit was muss ich rechnen??? Kann ich das Darlehen geltend machen?
    Der Kindsvater rechnet und rechnet schon, will sich eine schöne große Wohnung vom Unterhalt mieten etc.
    Er hat noch immer nicht verstanden, was Kinder kosten 🙁
    Und ich kann trotz alleinigem Sorgerecht überhaupt nichts machen, weil die Kinder über 14 sind und muss mit ansehen, wie beide in der Schule wegbrechen etc….

    Bin für jeden Rat dankbar.

    LG Ute

  97. RA Thomas von der Wehl

    @ ute

    Sie werden Unterhalt für die Kinder bei dem Vater zahlen müssen. In welcher Höhe und welche Belastungen bei Ihnen gegenrechenbar sind, kann ich nicht beurteilen. Dies müsste ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht berechnen.

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  98. Manuela

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    ich weiß, dass hier eig. nur Ehesachen vorkommen aber vielleicht können Sie mit ja trotzdem einen Tip geben, da mein Mann Ihnen schon einmal geschriebn hat und er sehr zufrieden war und es ihm auch weiter geholfen hat. Ich habe heute per einschreiben einen Breif bekommen von einem Rechtsanwalt mit folgendem Inhalt:
    Sehr geerte Frau…….., hiermit zeigen wir an, dass wir Herr……… anwaltlich vertreten.
    Anlass unserer Beauftragung ist der Umstand, dass Sie von unserem Mandanten am …….2006 ein Darlehen zur Verfügung gestellt erhielten. Zunächst haben Sie selbst versucht, über die Bank in ….. ein Darlehen zu erhalten. Aufgrund fehlender Sicherheiten wurde Ihnen ein solches Darlehen nicht gewährt. Unser Mandant war hierauf bereit, das Darlehen auf eigenem Namen aufzunehmen und Ihnen den Darlehensbetrag zu überlassen. Im Gegenzug sollten Sie regelmäßig die für das Darlehen anfallenden Raten unserem Mandanten bis zum Ausgleich des Gesamtdarlehens erstatten. Es waren insoweit ab …….2006 monatliche Raten a´155,00 €
    Bis zum heutigen Tage haben Sie lediglich einen Teilbetrag in Höhe von 100,- € bezahlt.
    Es stehen danach die Raten vom ……2006 bis dato, also insg. für 40 Monate pffen. Dies bedeutet einen Rückstand ihrerseits mit 155,-€ X 40 = 6.200,00 €
    Wor haben Sie hiermit letztmalig aufzufordern, den vorstehenden Rückstand binnen 2 Wochen ab Schriftsatz eingehend auf eines unserer Konten auszugleichen. Nach fruchtlosem Ablauf auch dieser Frisr behält sich unser Mandant vor, die Rückerstände klagenweise geltens zu machen und notfalls die Ratenzahlungsvereinbarung zu kündigen. Wir bitten danach dringend um Einhaltung der gesetzlichen Frist.
    Zudem befinden Sie sich hinsichtlich des vorgenannten Betrages über 6.200,-€ in Verzug, so dass Sie innerhalb der genannten Frist auch die bei uns angefallenen Kosten lt. nachstehender Kostennote zu tragen haben.
    Das ist das Schreiben, was ich heute erhalten habe.
    Geld wurde mir auf mein Konto 2006 überwiesen, wieviel das geanau war weiß ich heute nicht mehr aber es waren schon um die 6.000,- €. Die hälfte von dem Betrga habe ich ihm gleich in Bar zurück gegeben. Einzelne Beträge habe ich ihm immer in Abstände von ein paar Wochen gegeben. Mal waren es 100,- € mal 200,- €. Ich habe auch desen Wohnung geputzt und Hemden gebügeld ohne einen Arbeitslohn dafür zu erhahalten. Monate später, wenn ich ihm Geld geben wollte sagte er immer zu mir ich solle das Geld behalten und er will mir helfen. Die Sache war für mich erledigt und ich habe diesen Mann Jahre nicht mehr gesehen. Verträge oder Unterschriften habe ich dafür nie geleistet. Es gibt auch meinerseits keine Unterschriften was das bestätigt.
    Bitte geben Sie mir doch einen Tip wie ich mich Verhalten soll bzw. was ich tun soll. Für einen Anwalt habe ich leider kein Geld und meine Rechtschutzversicherung zahlr hier nicht, da diese erst vor drei Monate abgeschlossen wurde.

    Mfg
    Manuela

  99. RA Thomas von der Wehl

    @ manuela

    Ich bitte um Verständnis, aber dieses Forum beschäftigt sich nur mit dem Familienrecht. Es würde sonst komplett ausufern. In Ihrem Fall hängt alles davon ab, haben was von den verschiedenen Seiten beweisbar ist.

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  100. Manuela

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    trotz allem bedanke ich mich für Ihren Tipp und Ihr Schreiben.

    Mfg

    Manuela

  101. Rolf

    Gilt der oben veröffentliche Beitrag zur

    Herabsetzung Selbstbehalt bei neuem Ehegatten

    nur für Ehegatten oder auch für Lebensgemeinschaften? Gilt dies nur wenn man unter dem Selbstbehalt liegt und desshalb nicht zahlen kann oder auch wenn man nur sehr wenig zahlen kann weil man knapp über dem Selbsbehalt liegt?

  102. RA Thomas von der Wehl

    @ rolf

    Unter bestimmten Umständen können diese Tatsachen auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten. es müssen dann aber an diese Lebensgemeinschaften schon besondere Anforderungen zu stellen sein. Sie müssen einer Ehe sehr ähnlich sein. Ob man nur knapp unter dem Selbstbehalt liegt oder knapp darüber, ist gleichgültig.

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  103. Lukas

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    mein Vater (erneut verheiratet, 1 Kind 5 J.) hat für mich (18 J., Schüler) den Unterhalt berechnet, ich lebe bei meiner Mutter, verheiratet. Zum Kindesunterhalt habe ich einige Fragen:
    – Mein Vater arbeitet auswärtig und zieht von seinem Nettoeinkommen die Miete für sein Appartment in voller Höhe ab zuzüglich einen Betrag für pauschale Berufskosten (250,00 EUR). Darf er das?
    -Für meine Schwester (5 Jahre), die bei ihm lebt, mindert er sein Einkommen um 281,00 EUR (Bedarf) und für seine nicht berufstätige Ehefrau um 800,00 EUR (Bedarf für Ehefrau). Ist da o.K.?
    -Von dem nach Abzug sämtlicher Postitionen berechnetem Nettoeinkommen und dem Nettoeinkommen meiner Mutter zieht er jeweils 900,00 EUR Selbstbehalt ab.
    Da ich bis Donnerstag eine Vollmacht unterschreiben muss, dass der Kindesunterhalt ab 01.11.2009 auf das Konto meiner Mutter überwiesen werden soll, bitte ich um eine schnelle Antwort.
    Vielen Dank.

  104. Anke

    Zunächst mal bist du als Schüler bis zum 21 Lebensjahr solange du im Haushalt deiner Mutter lebst ein priviligiertes Kind und stehst zusammen mit deinem Halbgeschwister im 1. Rang.

    Ob er die Miete für sein Zweitappartment sowie die Berufskosten von 250 EUR in Abzug bringen kann, hängt davon ab in wie Weit sie tatsächlich nötig und gerechtfertigt sind.

    Der Rechtssprechung nach muss sich ein unterhaltsberechtigtes Kind wenn der Mindestunterhalt nicht gewährleistet ist nicht mehr als 15% des Nettos als Abzug wegen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle gefallen lassen. Es wird dann erwartet, dass sich der Vater einen näher gelegenen Arbeitsplatz sucht bzw. fiktiv so gerechnet, als würde er das tun. Das dürfte eigentlich auch für das Zweitappartment gelten, weil es ja dafür dient Fahrtkosten zu minimieren.

    Es kommt jetzt halt darauf an, ob ihm diese Gelder vom Arbeitgeber genau für diesen Zweck bezahlt werden (im Sinne von Spesen). Bei einem Handelsvertreter bspw. der viel Fahrtkosten hat, kann man natürlich nicht erwarten, dass er die reduziert, in dem Moment kann er ja seinen Job als Vertretet nicht mehr nachgehen.

    Bei deiner Schwester kommt es auch darauf an, ob es sich hier um Kindesunterhalt handelt (den kann er nicht vorab in Abzug bringen sondern sie teilt sich die Verteilungsmasse am Ende mit dir) oder um notwendige Betreuung durch Dritte, die diese Kosten verursachen. Sind es Fremdbetreuungskosten kann er sie (verteilt nach Einkommen auf beide Elternteile) bei der Bereinigung des Einkommens in Abzug bringen, weil diese in dem Falle ja auch notwendig sind dass er überhaupt zur Arbeit kommt. Wie das mit normalen Kindergartenkosten aussieht, das weiß ich jetzt nicht genau, das wird irgendwie als pädogogischer Bedraf jedes Kindes angesehen und ist nicht im Unterhalt enthalten. Eine Ganztagsbetreuung kann er jedoch nur (antelig) in Abzug bringen wenn die Mutter ebenfalls ganztags einer Berufstätigkeit oder Ausbildung nachgeht und zur Betreuung der Schwester nicht zur Verfügung steht.

    Und für seine Frau kann er Null EUR abziehen, weil die erst im zweiten Rang nach den beiden Kindern kommt. Also die 800 EUR für seine Frau kann er definitiv nicht anrechnen.

  105. Guido

    Sehr geehrter Herr Thomas von der Wehl,

    ich habe ein monatliches Einkommen von 2.133,- €. Nun bin ich aber seit Mai 09 öfters Krank gewesen und bekomme seit mehreren Monaten Krankengeld von meiner Krankenkasse. Ich habe bis September regelmäßig 320,- an meine Ex-Frau Kindesunterhalt bezahlt. Derzeit bekomme ich Krankengeld von 1519,- € davon muss ich noch ca 100,- € Rentenversicherung bezahlen. Das Jugendamt habe ich darüber Informiert, trotzdem soll ich den normalen Unterhalt bezahlen. Ich bin verheiratet und lebe mit meiner Frau und deren drei Kinder zusammen und uns reicht das Geld hinten wie vorne nicht. Meine Frau arbeitet nicht und bekommt für Ihre Kinder keinen cent Unterhalt. Muss ich den kompleten Unterhalt bezahlen oder gibt es hier eine Ausnahmeregelung bei Krankheit??????

    Mit freundlichen Grüßen
    Guido

  106. vanessa

    Hallo,uns zwar habe ich eine 18.j.Tochter aus einer nichtehelichen beziehung.Da wir jetzt bei meinem neuen lebenspartner wohnen und mittlerweile auch 2 kinder haben,will mein ex,das mein neuer partner sein einkommen offenlegt,ich selber habe einen halbtagsjob von 496 euro.Darf mein ex das verlangen ???Viele grüsse….

  107. Anke

    @guido,

    da nach Abzug der Rentenversicherung und der Unterhaltszahlung mehr als 900 EUR übrig belieben, musst den kompletten Unterhalt weiter zahlen, weil du nur gegenüber deinem eigenem Kind im ersten Rang unterhaltspflichtig bist. Allerdings könnt ihr wenn ihr als Familie unterhalb der Hartz IV Sätze liegt Sozialgeld für die Kinder bekommen ohne dass deine Frau deshalb dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss oder Wohngeld.

  108. Guido

    meine Frage aber war, ob ich trotz Krankheit seit mehreren Monaten und Krankengeld, was mit weniger verdienst verbunden ist, den kompleten Unterhalt bezahlen muss??????? Vielleicht gibt es ja bei Krankheit eine Regel. Es kann ja nicht sein, dass wenn ich wegen Krankheit 700,- € weniger verdiene gleich viel bezahlen muss wie vorher!!!!!!!! Ich und meine jetzige Frau werden auf kein Amt gehen und beteln. Wir beantrage weder ALG noch Hartz oder sonstiges. Ich möchte nur wissen ob ich den Unterhalt komplet bezahlen muss bei Krankheit.
    Mfg
    Guido

  109. Anke

    Du könntest vielleicht den Betrag einer niedrigeren Stufe bezahlen. Wie einfach du diesen Betrag aber anpassen kannst hängt davon ob, wie der Unterhalt festgelegt ist, tituliert oder nicht. Es macht aber nicht viel Differenz.

    Es ist schon so vom Gesetzgeber gedacht, dass in so einem Fall dann Sozialgeld oder Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, und dafür braucht man ja auch nicht betteln, das muss man ja nur beantragen, besondere Voraussetzungen wie sich bewerben oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen braucht man sich auch nicht. Ihr seid ja auch nur in dieser finanziell schlechten Situation, weil ihr drei Kinder habt. Seit wann muss man sich dafür entschuldigen, wenn man die wegen Krankheit nicht mehr alle ernähren kann.

    Du kannst nicht einfach den Unterhalt an dein anderes Kind kürzen, nur weil du die dir für den Fall deiner Krankheit zugedachten Leistungen nicht in Anspruch nehmen willst. Ich weiß auch nicht wirklich wo der Unterschied liegt, Krankengeld nimmst du ja schließlich auch an. Natürlich kann es aber sein, dass du wegen zu viel Vermögen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hast, dann musst du die finanzierungslücke aus deinem Ersparten decken.

    Aber wesentliche Absenkungen des Unterhalts werden nicht möglich sein, weil du noch kein Mangelfall bist.

  110. RA Thomas von der Wehl

    @ vanessa

    Zunächst gilt, dass volljährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch selbst geltend machen müssen. Der andere Elternteil kann nicht mehr für die Kinder auftreten.

    Das Einkommen des Lebenspartners spielt bei der Unterhaltsberechnung insofern eine Rolle, als zu prüfen wäre, ob der Selbstbehalt zu senken wäre oder sonstige Vorteile aus dem Zusammenleben anzurechnen wären. Insofern ist denkbar, Dass auch hier ein Auskunftsanspruch besteht.

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  111. iffets

    Hallo,

    mein Ehemann hat aus einer vorherigen Beziehung ein uneheliches Kind. Für dieses zahlt er schon seit jeher Unterhalt.

    Wir haben dieses Jahr geheiratet – Eigenheim gekauft. Er ist berufstätig und ich ebenfalls. In wie weit wird mein Einkommen an den Unterhalt angerechnet bzw. wofür benötigt das JA meine Einkünfte? Bekommt das Kind nun mehr Unterhalt zugesprochen? Oder werden unsere Einkünfte durch 2 dividiert und somit muss er dann einen geringeren Betrag zahlen?

    Des weiteren würde es mich auch noch interessieren, wie die Sachlage ist, wenn wir ein gemeinsames Kind bekommen: Wird der Betrag dann neu eingestuft oder bleibt alles beim Alten?

    Viele Grüße

  112. Ines

    Erst mal möchte ich Ihnen sagen, Herr von der Wehl, wie beeindruckend ich es finde, wie Sie hier versuchen, alle Fragen zu beantworten.

    Mein Lebenspartner verdient 600,- €, ich 1600,- @ netto. Aus erster Ehe meines Partners gibt es 2 Kinder, 18 Jahre, Ausbildung, eigene Wohnung, und 16 Jahre bei der Mutter lebend. Beide erhalten freiwilligen Unterhalt von jeweils etwa 100,-. Wie verhält es sich, wenn wir nun heiraten und die Mutter eine offizielle Berechnung verlangt? Kann man in etwa sagen, wie weit der Selbstbehalt durch mein Gehalt herabgesetzt wird und wieviel Unterhalt dann tatsächlich gezahlt werden muss?
    Herzlichen Dank!

  113. Anke

    @Ines,

    sind ja genau die Zahlen, die oben in der Beispielrechnung auftauchen.

    Durch dein Gehalt kann sein Selbstbehalt um 500 EUR gesenkt werden.

    Und dann könnte noch mal der Selbstbehalt wegen Ersparnissen durch gemeinsames Wirtschaften herabgesetzt werden, was aber im Wesentlichen davon abhängt, wie viel Miete ihr bezahlt.

    Zahlt ihr 2 x 360 EUR (=720 EUR) kommt z.B. keine Kürzung des Mietanteils in Frage, weil er dann keine Mietkosten spart. Zahlt ihr z.B. 440 EUR warm käme eine Selbstbehaltsherabsetzung um 140 EUR in Frage (Differenz der geteilten Miete zu den 360 EUR die in den 900 EUR veranschlagt waren).

    Und ansonsten nur für das gemeinsame Haushalten, was bei Sozialhilfeempfängern die zusammen leben 10% von 356 EUR für Lebensbedarf ausmacht.

    Sein Selbstbehalt kann minimal auf den Sozialhilfesatz für in Partnerschaft lebende (variierend nach der tatsächlich gezahlten Miete) minus die 500 EUR die durch dich gedeckt sind herabgesetzt werden.

  114. Ines

    Danke dir!
    Wir zahlen keine Miete sondern tilgen ein Darlehen für ein Haus mit einer monatlichen Rate von 695,-. Zählt das genauso?

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ iffets

    Solange hier kein Mangelfall auftritt, also nicht einmal der Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden kann, würde sich auch bei einem weiteren Kind nichts zu ändern. Liegt allerdings ein Mangelfall vor, müsste der Betrag, der oberhalb des Selbstbehaltes liegt, inzwischen den Kindern je nach Alter aufgeteilt werden.

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  116. Rosenbote

    Hallo Herr Wehl!

    möchte mich von meinem Mann trennen wohnen aber in der Schweiz haben gemeinsam ein Haus in Deutschland und haben noch einen Kredit in Deutschland aufgenommen mit der Bürgschaft vom Haus meiner Mutter. Meine frage ist kann er von mir verlangen, das ich die hälfte der Kredite mitübernehme obwohl ich weniger verdiene? Und würde mir Unterhalt zustehen? Ich muß dazu sagen wir haben keine Kinder und ich habe eine kronische Krankheit womit ich momentan nicht voll arbeiten kann, mein Mann verdient mit Überstunden das doppelte wie ich verdiene. Wenn ich jetzt nach Deutschland zurück kehren würde müßte er mir dann weiter Unterhalt zahlen? Kann meine Mutter das Haus verlieren?? Wissen Sie wo ich mich in der Schweiz dran wenden kann um mich zu beraten zu lassen, das problem ist nur es darf halt nicht viel Kosten wenn es Beratungstellen gibt die um sonst wären das wäre natürlich noch besser bin echt verzweifelt hoffendlich können Sie mir helfen. Müßten soviel wissen und ich weiß halt nicht ob die Deutschen und die Schweizer Gesetze gleich sind, aber warscheinlich nicht. Bin über jeden Rat und jede Hilfe Dankbar!!

  117. Anke

    @Ines,

    müsste eigentlich, denn der neue Partner darf in seiner Lebensführung durch Selbstbehaltssenkungen nicht eingeschränkt werden, sprich du bist nicht gezwungen deinen Lebensstil so auszurichten, dass Synergieeffekte eintreten.

  118. Alex

    Hallo,

    ich habe heute erfahren, dass mein Gehalt zur Herabsetzung des Selbstbehaltes meines Ehemannes herangezogen werden kann. Mein Mann hat 3 Kinder aus erster Ehe und wir haben gemeinsam eine Tochter. Die Kinder sind 1. 25 und schon selber Mutter, 17 und bei uns lebend und 12, welcher bei der Ex-Frau lebt. Mein Mann hat ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 1.200 Euro. Ich verdiene 650 Euro auf 20 Stunden pro Woche. Bei der Berechnung der Unterhaltssätze müssten der 12 Jährige und unsere Tochter 6 Jahre berücksichtigt werden. Wo liegt mein Selbstbehalt. Mein Mann müsste nach Mangelfall zahlen, wobei auch meine Tochter nicht den vollen Unterhalt erhalten würde. Ich selber werde nicht bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt. Warum muss ich dann meinem Mann Unterhalt zahlen, wobei meine Tochter doch auch vorrangig ist. Wo liegt mein Selbstbehalt?

    Ich wäre für jede Antwort sehr dankbar,

    und wünsche ein schönes Wochenende

  119. Sylli

    @Alex
    Ich muß nochmal nachfragen.
    Also, bei Ihnen lebt der/die 17-jährige/r aus erster Ehe und Ihre gemeinsame Tochter (6). Die 25-jähr.
    fällt raus. Bei der geschiedenen Frau lebt nur der
    12-Jähr. : Ist das so korrekt?
    LG Sylli

  120. Anke

    @Alex,

    es geht nur um die Reduktion des Selbstbehalts deines Mannes durch zusammen leben mit dir. Um Unterhaltszahlungen an deinen Mann geht es nicht.

    Der Selbstbehalt von 900 EUR bezieht sich auf eine allein lebende Person, wobei ca. 360 EUR für Warmmiete kalkuliert wurden.

    Da du deinen eigenen Bedarf selbst deckst, kommt eine Reduzierung des SB in Frage der auf Synergieeffekten basieren soll, das heißt tatsächlich eintretende Einsparungen im Haushalt (z.B. Möbel, Haushaltsgeräte nur in einfacher Ausfertigung, Internet/Telefon…) und bei der Miete.

    Bei ALG II Empfängern wird z.B. der Lebensbedarf (ohne Miete) pauschal von 359 EUR um 10% auf 323 EUR gesenkt, und ob es Einsparungen bei der Miete gibt hängt davon ab, wieviel ihr bezahlt. Liegt die Hälfte der Miete unter 360 EUR kann die Differenz zur Selbstbehaltssenkung herangezogen werden, liegt sie oberhalb 360 EUR nicht.

    Danach wird eine Mangelfallberechnung vorgenommen und wenn ihr als Familie nach Abzug der Unterhaltszahlungen unter dem Bedarfsatz von ALG II liegt könnt ihr entweder Wohngeld beziehen oder Sozialgeld für die Kinder. Du selbst musst nicht mehr arbeiten, da du deinen eigenen Bedarf voll deckst und den der Kinder nicht decken musst.

  121. Horst

    Hallo,

    im März 2009 wurde bei mir ein Unterhaltsverfahren am Amtsgericht abgeschlossen.
    Hierbei wurde klar geregelt, daß und wieviel Kindesunterhalt von mir zu zahlen ist.
    Nachehelicher Unterhalt entfiel von vornerein.
    Jetzt – keine 9 Monate später ehalte ich erneut Post vom RA meiner Ex, ich möge zur Berechnung des korrekten Kindesunterhaltes alle meine Einkünfte, etc. offenlegen.
    Wie oft bin ich zur Selbstauskunft verpflichtet ? Würde ein Gericht eine erneute Klage nach dieser kurzen Zeitspanne überhaupt annehmen ??
    Ich zahle den Kindesunterhalt in voller Summe immer pünktlich.
    Meine Ex bekommt immer PKH, weswegen es ihr nichts ausmacht, einen Prozess nach dem anderen anzuzetteln.
    Mich jedoch bringen RA- und Gerichtskosten schier um …
    Kennt sich da jemand aus ??

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ horst

    Der Unterhaltsberechtigte kann in der Regel alle 2 Jahre neue Auskünfte über die Einkommens-und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten fordern. In einem kürzeren Zeitraum nur, wenn bekannt wurde, dass sich die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten deutlich geändert haben. Wenn ein Unterhaltstitel vorliegt, müsste der Unterhaltsberechtigte zudem eine Abänderungsklage anstrengen. Bei jeder Gewährung von Verfahrenskostenhilfe prüft das Gericht auch, ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Insofern kann nicht beliebig mit Verfahrenskostenhilfe prozessiert werden.

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  123. Andrea

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, bisher konnte ich viele Informationen aus dieser Seite ziehen, herzlichen Dank dafür.
    Ich habe auch einige Fragen:
    Ich selbst erhalte keinen Unterhalt, da ich selbstständig für mich verdiene und wir notariell untereinander Unterhaltsforderungen ausgeschlossen haben.
    Ich erhalte für meine beiden Kinder Kindesunterhalt in Höhe von 366,00 Eur (183,00 Euro pro Kind) vom Kindsvater, damit er einen Selbstbehalt von 900 Eur für sich in Anspruch nehmen kann.
    Das ist vom Jugendamt per Urkunde festgesetzt worden.
    In einem Gespräch habe ich mitbekommen, dass er eine Gehaltserhöhung seit einem Jahr erhielt und er seit einigen Wochen mit seiner neuen Partnerin zusammenlebt, die eigene Einkünfte hat. Beim Jugendamt habe ich nun vor Ablauf der 2 Jahre eine Prüfung veranlasst, ob sein Selbstbehalt aufgrund neuen Zusammenlebens herabgesetzt werden könnte, da er nun eine Haushaltsersparnis hat. Er selbst hat eine Ãœberprüfung durch das Jugendamt abgelehnt, weil eine 10 % ige Erhöhung seines Verdienstes nicht gegeben sei. Wahrscheinlich wurde er von unserem Jugendamt dahingehend beraten … leider kann ich nichts gutes über unser ansässiges JA sagen … ich muss alles hinterfragen … von sich aus freiwillig bekomme ich keine Informationen oder Ratschläge … auch weil wir noch verheiratet sind (getrennt lebend) fühlen sie sich nicht so recht zuständig für meine Anliegen.

    Wo und wie kann ich die das JA dazu bewegen, eine erneute Prüfung zu veranlassen ? Kann ich das Jugendamt erneut oder überhaupt auffordern, sich dieser Sache anzunehmen und welche Unterlagen braucht das Jugendamt, um festzustellen, dass seine ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zum jetzigen Zeitpunkt höher sind als zum Zeitpunkt der Festsetzung des jetzigen Kindesunterhaltes ? Über eine Information würde ich mich sehr freuen.

    Freundliche Grüße

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    mein ganzer Vorschlag ist, dass Sie die Gelegenheit einem Fachanwalt für Familienrecht übergeben und die Unterhaltsforderungen nicht länger von dem Jugendamt bearbeiten lassen. Sie müssen sich vorstellen, dass im Jugendamt keine Juristin sitzen.

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  125. S...

    Lieber RA von der Wehl,
    ich hätte da mal eine Frage, mein Partner und ich wollen dieses Jahres heiraten. Er hat mit seiner Exfreundin (nicht verheiratet) einen Sohn der 6 Jahre alt ist und wir haben noch ein gemeinsames Kind mit 1 1/2 Jahren.
    Er verdient 1100 Euro netto und ich 760 Euro netto.
    Meine Frage nun: Muß er den normalen mindessatz an unterhalt für seinen Sohn (6Jahre) bezahlen? Weil abzüglich seines Selbstbehaltes bleibt ja nicht viel übrig und das muß doch durch 2 Kinder geteilt werden, oder liege ich da falsch?!
    Danke schon mal für die Antwort.

  126. RA Thomas von der Wehl

    @ s.

    Der über dem Selbstbehalt liegende Betrag wäre auf die 2 Kinder nach den verschiedenen Altersgruppen aufzuteilen. Ob sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit den Vater zwingen kann, irgendwie mehr zu verdienen um jedenfalls den Mindestunterhalt sicherzustellen, kann ich nicht beurteilen.

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  127. Frage

    Hallo Hr. v.d. Wehl,
    ich habe eine Frage, meine Situation ist die, ich habe mich vor 4 Montaen nach 5 Jahren Ehe von meiner Frau getrennt, wir haben zwei kleine Kinder aus dieser Beziehung. Ich verdiene ca. 1850 € netto, kann daher beide Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle bedienen. Meine Frau möchte auch Unterhalt, den ich allerdings nicht in ganzer Höhe zahlen kann, da ich ja einen Selbstbehalt von 1000,- € habe. Ich wohne momentan bei meiner neuen Freundin. Ist es unter diesen Umständen möglich den Selbstbehalt zu kürzen auch wenn der Kindesunterhalt voll geleistet wird? Was kann ich machen dass mir nicht noch mehr genommen wir. Ich bezhale momentan monatlich ca. 750,- €. Und meine Exfrau wohnt mietfrei.
    Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
    mfg

  128. RA Thomas von der Wehl

    @ frage

    was in ihrem Falle konkret zu tun ist, kann nur ein beauftragter Rechtsanwalt beantworten.

    Ich denke nicht, dass in der geschilderten Situation eine Herabsetzung des Selbstbehaltes in Betracht kommt. Dies wird im übrigen nur dann in Erwägung gezogen, wenn nicht einmal der Mindestunterhalt der Kinder bezahlt werden kann.

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  129. @frage

    Vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Ich wünsche Ihnen noch eine ruhige Woche.

  130. Marius

    hallo!
    ich bin 34 jahr alt.bin seit nov.2007 verheiratet.habe mit meine ehefrau einen sohn (2jahre alt). habe aber auch noch 2 nicht ehelichekinder im alter von 8 und 6 jahren mit 2 anderen frauen für die ich einmal 245 euro und 209 euro zahlen muss für die 6-jährige kommen ab juni auch 279 euro monatlich. ich verdiene monatlich ca.1900 euro meine frau 330.sonst haben wir keine einkünfte außer kindergeld für unseren gemeinsamen sohn. der unterhalt wird von meinem gehalt gepfändet aber nie eine ganze summe der rest geht in die schulden. wenn ich weihnachtsgeld oder urlaubsgeld bekomme nehmt das jugendamt mir das alles weg-für die schulden. das jugendamt sagte auch dass für meine frau kein geld von mir zusteht, deswegen ist sie auch arbeiten gegangen obwohl unserer sohn erst 1 jahr war. die warmmiete beträgt 461 euro monatlich. dass ich ja auch nur eine 3 zimmer wohnung. was billigeres finde ich in meiner umgebung nicht. meine 2 kinder sind bei mir alle 2 wochen für 3 tage. ich hole sie und bringe auch nach hause dass sind im monat über 200 km die ich extra mache. ich will dass das jugendamt den unterhalt reduziert weil die sehen auch selber dass da jeden monat weniger geld kommt als die 245 und 279 euro. die sagen mir aber dass ich geld genug habe. ich muss auch mit meiner frau für das jahr 2009 700 euro steuer nachzahlen. muss das jugendamt das geld in der berehnung des unterhalts berücksichtigen? hat das ein sinn das ich da einen rechtsanwalt anschalte oder verliere ich da nur mein geld? werde mich freuen wenn sie mir auf meine frage antworten
    mfg marius

  131. Christine Hofer

    muss sich ein wiederverheirateter kindestunterhaltspflichtiger bundesweit bewerben wenn die neue frau am wohnort eine feste Vollzeitstelle hat

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ marius

    ich würde auf jeden Fall einen Fachanwalt für Familienrecht mit einer Beratung beauftragen, ob sich ein Vorgehen gegen die Unterhaltsforderungen lohnt. Es sieht aber danach aus, als würden sie die geforderten Unterhaltsbeträge tatsächlich bei ihrem Einkommen Schulden. Steuernachzahlungen werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie anfallen. Nur im Raume bestehende Steuernachzahlungen werden noch nicht berücksichtigt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  133. Ulrich

    Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Verteilung der Unterhaltskosten auf beide Elternteile?
    Meine Tochter ist 20 J. und mein Sohn ist 19 J. alt. Meine Tochter beginnt im Oktober ein Studium an der Uni Duisburg/Essen.
    Meine Exfrau ist wieder verheiratet und hat neben dem Einkommen ihres neuen Mannes, ein eigenes Einkommen (ca.1.300.-€/Mo.).
    Ich bin ebenfalls wieder verheiratet , mein bereinigtes Einkommen
    liegt bei ca. 3.500.-€/Mo.

  134. Sabine

    @ ra von der Wehl,

    ich habe eine Frage bezüglich der Selbstbehaltkürzung. Kindesvater ist 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet. 2 hat er von einer Frau und das andere von einer anderen. Ihm droht eine Selbstbehaltkürzung durch das zusammenleben mit seiner frau und seinem Kind. Zu den anderen haben wir keinen Kontakt. Falls eine Selbstbehaltkürzung in Betracht kommt möchte sich seine Frau trennen da sie viel Geld verdient und nicht möchte das ihr gehalt da mit reingenommen wird.
    Bleibt sein selbstbehalt dann bei 950€?

  135. Franziska

    Hallo,

    lebe mit meinem Partner zusammen,sind nicht verheiratet,beide Berufstätig und erwarten unser erstes gemeinsames Kind.

    Mein Partner ist für drei minderjährige Kinder Unterhaltspflichtig.Sein Selbstbehalt liegt weiterhin bei 900 Euro statt den seit Januar 2011 erhöhten 950.

    Nun meine Fragen:

    Müssen diese 50 Euro extra eingefordert werden, oder steigt er automatisch an?

    Kann/Muss der zu wenig gezahlte Selbstbehalt nachgezahlt werden? Sind ja schließlich 300 Euro.

    Hat er die Chance auf Erhöhung seines Selbstbehaltes, wenn unser Kind geboren ist?

    Vielen Dank schon im Vorraus.

    MfG Franziska

  136. Tim

    Hallo,

    ich habe folgende Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Meine Exfrau ist für unser Kind, das bei mir lebt, unterhaltspflichtig. Meine Ex leidet an einer Autoimmunkrankheit, die mit einer Mutterschaft eigentlich nicht vereinbar ist. Sie wollte (und ich natürlich auch) trotzdem ein Baby. Nach der Geburt hat sie dann sehr schnell festgestellt, dass sie mit Kind total überfordert ist. Der letzte Ausweg war ein Rollentausch, ich wurde Hausmann und sie ging arbeiten. Sie ließ sich sterilisieren, um auf keinen Fall mehr schwanger zu werden. Aber letzten Endes hat sie alles nicht gepackt, hat mich und unser Kind verlassen, weil sie nicht mehr Mutter sein wollte. Hat sich erst auch nicht mehr gemeldet, wollte ihr Kind nicht sehen. Inzwischen haben wir aber geregelte Besuchszeiten, die sie auch zuverlässig wahrnimmt.

    Nun hat sie wieder geheiratet. Erster Versuch, sich ein bisschen Unterhalt zu sparen, war die Absicht in LSt-Kl. V zu wechseln. Den Zahn konnte ich ihr ziehen. Eine zeitlang ging alles gut. Aber dann hat sie schuldhaft (wegen fortwährender Unzuverlässigkeit) ihren Job verloren und den Unterhalt gekürzt. Ich muss dazu sagen, dass es keinen Titel gibt, weil mir damals an einem einigermaßen gesitteten Umgang miteinander gelegen war, schon allein wegen unseres Kindes. Das kam zu einer Zeit, als meine jetzige Frau in Elternzeit ging und wir schon Gehaltseinbußen hatten. Anstatt sich nun einen neuen Job zu suchen, hat meine Ex beschlossen, wieder schwanger zu werden. Trotz Krankheit. Trotz damaliger Überforderung. Mit künstlicher Befruchtung ließ sich auch das Problem der Sterilisation umgehen. Auch da habe ich versucht, ein gutes Verhältnis aufrechtzuerhalten und habe sie nicht gedrängt, einen Nebenjob anzunehmen, um den Unterhalt sicherzustellen. Mit Rücksicht auf die Schwangerschaft. Obwohl ich natürlich alle Fälle hab schwimmen gehen sehen, bezüglich vollen Unterhalts, denn mit Kind ist das mit dem Arbeiten gehen ja eher schlecht. Ergebnis war, dass sie mit Beginn der Elternzeit gar keinen Unterhalt mehr bezahlt.

    Aber wie sieht es denn rechtlich aus? Sie unterliegt nun mal einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, eigentlich kann sie doch dann nicht bewusst einen Zustand herbeiführen, der sie zahlungsunfähig macht. Das habe ich ihr dann auch gesagt, worauf sie sagte, dann solle ich doch zum Anwalt gehen. Das habe ich nun getan. Ergebnis: Meine Ex behauptet, ich verdiene genug und könne locker den Betreuungsunterhalt UND den Barunterhalt zahlen. Nachdem ich mit meinen Einkommensnachweisen belegt habe, dass das nicht so ist und ich selber unter meinem Selbstbehalt liege, kam nun ein weiteres Schreiben vom Anwalt. Und da steht, dass aufgrund ihrer Krankheit eine Doppelbelastung Kind/Job nicht hinzunehmen sei. Was letztendlich bedeutet, dass sie gar nicht mehr arbeiten gehen will.

    Ich habe gelesen, dass sie sich eigentlich wenigstens einen Minijob suchen müsste, um den Unterhalt zu verdienen. Ob sie Vollzeit/Teilzeit/stundenweise arbeiten geht, ist mir herzlich egal. Hauptsache, sie kann den Unterhalt zahlen. Sie soll sich ein schönes Leben machen, aber nicht auf meine Kosten.

    Meine Frau geht Vollzeit arbeiten trotz Kleinkind. Denn sie muss nicht nur ihr eigenes Kind finanzieren, sondern auch ihr Stiefkind. Ist das gerecht? Kann meine Ex sich auf eine Krankheit berufen, die ja immer schon da war, trotzdem ein Kind bekommen und dann sagen, huch, beides zusammen geht aber nicht. Dann muss mein erstgeborenes Kind sehen, wie es über die Runden kommt?

    Freue mich über jede Hilfe!!
    Vielen Dank 

  137. Steffi

    Hallo zusammen,

    bei uns ist ein eher seltenes Modell aufgetreten: Ich arbeite voll und habe 2 Kinder (9+6), meine Lebensgefährte hat ebenfalls 2 Kinder (11 + 7), wobei der 11-jährige bei uns wohnt. Das 7-jährige Kind wohnt bei der Mutter, die jetzt zu ihrem Lebensgefährten gezogen ist und sie haben sich für das er-arbeitet-sie-bleibt-zu-hause-modell „entschieden“. unterstützt wird sie hierbei durch zahlreiche ärzte, wo sie immer wieder erreicht, auf unbestimmte zeit krankgeschrieben bzw. arbeitsunfähig geschrieben zu werden. Fakt ist, sie zahlt für den 11-jährigen sohn keinen cent, verlangt aber für ihre 7-jährige Tochter den vollen Unterhalt.

    Meine Frage: wie erreichen wir, dass sie auch für ihren Sohn was zahlen muss ? Sie hat angeblich kein Einkommen (wie hoch das Krankengeld ist, wissen wir nicht). Bei der Berechnung des Unterhalts für das 7-jährige Kind wurden weder die ehebedingten Schulden meines Lebenspartners berücksichtigt, noch die Tatsache, dass der 11-jährige Sohn bei uns lebt (Unterhaltsvorschuss wird vom JA gezahlt) und er somit eigentlich einen höheren Eigenbedarf hätte. Wir wissen, auch laut der Aussage der Ex, dass sie von ihrer Mutter grosszügig unterstützt wird ….aber das läuft entweder bar oder aber sie nutzt ihre Vollmacht für die Kreditkarte ihrer Mutter aus und lässt darüber abrechnen – eigentlich recht clever.

    wenn man jetzt ein fiktives einkommen errechnen würde, könnte man dann vom sb von 700 (da sie ja nicht erwerbsfähig ist) noch 25 % abziehen (da sie ja in lebenspartnerschaft zusammen lebt und somit ersparnisse hat) und ggf. für die haushaltsführung noch einen „verdienst“ hinzurechnen … so dass sie ggf. vom krankengeld was zahlen müsste ? gibt es hier irgendein hintertürchen ? es geht doch nicht, dass er zahlt und sie sich ins fäustchen lacht ….

  138. L Helmholz

    Ich habe wine sich daran anlehnende Frage.
    Ich, berufstaetig auf sehr niedrigem Einkommen, aber selbststaendig lebend (Haushalt), bin liiert mit einem Mann, der seit 3 Jahren getrennt lebt und nun die Scheidung einreichen will. Wir haben keine Absichten, zu heiraten, und auch nicht, zusammenzuziehen, da ich berufsbedingt an einem anderen Ort lebe als er. Wir sind also ein Paar, aber fuehren unabhaengige Leben im Sinne von Wohnen und Verdienst. Nun will seine Noch-Frau (keine Kinder) anbringen, dass ihr bei Trennungs- sowie Scheidungsvertrag (es ist noch keine Einigung erfolgt, welches geschehen wird), mindestens 400€ extra zustehen, da er ja eine neue Partnerin hat, und dadurch sich seine Selbstbehalt verringert (durch gemeinsame Miete, Haushaltsfuehrung, etc). Sie meint, sie bekaeme die Haelfte, die er durch die neue Partnerschaft einspart. Ist dies korrekt, obwohl wir weder zusammenleben noch beabsichtigen, dies zu tun? Kann sie einfach prognostizieren, was sie sich vorstellt, obwohl dies gar nicht der Fall ist? Und bei getrennten Haushalten, greift solch eine Verpflichtung, nur weil man andernfalls in einer Partnerschaft ist, d.h. ohne finanzielle Vorteile, die sich durch das Zusammenleben ergeben wuerden?

  139. RobinsMam

    Hallo Ihr alle,

    kann mir jemamd sagen ob sein selbstbehalt gesenkt werden kann? Im Moment mängelfallrechnung da er mit 1750 Euro und 1050 euro Miete für drei Kinder nicht denn kompletten Satz bezahlen kann), wir werden nun heiraten ich werde nach der Elternzeit (Elterngeld 1000 euro) 1200 Euro verdienen. Habe noch eine Tochter mitgebracht und ein gemeinsames Kind.

    Ich bezahle von Haus aus die Hälfte der Miete, auch jetzt von meinem Elterngeld.

    Damleder Eure Hilfe.

  140. Beate

    Hallo,
    ich habe folgendes Anliegen.
    Mein Partner hat drei Kinder (21,18, 6 Jahre). Zwei Kinder (21+6 Jahre) stammen aus unehelichen Beziehungen. Da er nur eine Rente über 900,00 bezieht und sonst keine Einnahmen hat, zahlt er keinen Unterhalt für den 6-jährigen Sohn. Bzgl. dem Selbstbehalt muss ich sagen, das er ein kleines Häuschen hat und dadurch keine Miete bezahlt sondern nur ca. 100 € Kredit.
    Da wir gerne heiraten würden, möchten wir wissen in wieweit mein Einkommen zur Berechnung des Unterhalts mit angerechnet werden kann.
    Außerdem möchten wir noch wissen wie sich eine Gütertrennung auswirken würde, da wir das auf jeden Fall machen müssen, weil ich auch zwei Kinder habe (19+22 Jahre alt).
    Vielen Dank im Voraus!

  141. Kerstin

    Hallo,
    mein Lebensgefährte hat 2 Kinder (11 und 14 Jahre) für die er unterhaltspflichtig ist. Sein Nettoeinkommen liegt bei 1.450,–. – 1.500 (differiert je nach Schichtzulage) Er behält sich die 1.000,– SB ein, den Rest überweist er pünktlich. Von der Mutter meines Partners erhält die Ex zusätzlich noch 100 € monatlich. Mein Partner befindet sich seit 2009 in Insolvenz, da seine Ex-Frau in einer Nacht- und Nebelaktion noch 8.000 € von seinem Konto abgehoben hat und so den Zinsrahmen voll ausgeschöpft hat. Da ihr das aber immer noch nicht reicht haben wir jetzt einen Auskunftsbogen vom Jugendamt erhalten, da sie die Höhe des Unterhalts bzw. des Einkommens anzweifelt. Seine Ex sagte, sie wird ihm den Selbstbehalt kürzen lassen bis er blutet, damit sie den ihr zustehenden Unterhalt erhält. Geht das denn wirklich so einfach?

  142. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    die Auskunftsansprüche müssen erfüllt werden. Dagegen sich zu wehren lohnt nicht. Bei einer neuen Partnerschaft können (müssen aber nicht zwingend) Ersparnisse entstehen, die den SB senken können. Genaues kann ich nicht sagen.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
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  143. Püppi

    Hallo
    Ich hätte da eine Frage. Mein Ehemann bezahlte bis März regelmässig Kindesunterhalt nach der DDT also 272,-Euro. Von April bis Oktober war er arbeitslos und konnte daher nicht bezahlen. Wir sind seit April verheiratet. Nun fordert seine Exfrau den fälligen Unterhalt und verlangt, dass er weiterhin diesen Betrag auch bezahlt. Er arbeitet im Schnitt 200-230 Stunden im Monat und hat dann ein Nettoeinkommen von ca. 1200 Euro. Ich bin aufgrund einer schweren Erkrankung arbeitsunfähig. Wie hoch ist denn nun sein Selbstbehalt, bzw. muss er mich miternähren? Bisher bekomme ich ca. 170 Euro Hartz IV.
    Über eine rasche Antwort, würde ich mich sehr freuen.

  144. Püppi

    Sorry, ich habe vergessen zu erwähnen, dass mein Ehemann sich bisher immer recht gut eingeschränkt hat, er hatte einen Arbeitsweg von täglich 100 km und die Arbeit war mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen. Der Anwalt der Gegenseite hat ihm jetzt in einem SChreiben mitgeteilt, er könne sich ja gefälligst in Zukunft weiter einschränken und näher an seinen Arbeitsplatz ziehen (da ist die Miete doppelt so hoch) und evtl sogar noch ein paar Stunden im Monat mehr arbeiten.

  145. Jeannette

    Hallo,

    also meine Ehemann war bis jetzt in Ausbildung und brauchte keinen Unterhalt zu zahlen.jetzt ab september wird er ca 1600€ netto verdienen.Ich bin derzeit in Elternzeit und bekomm ca 1000€.mein mann hat 4 kinder aus früheren Beziehungen und wir haben einen gemeinsamen sohn (halbes Jahr alt)
    wie wird der Unterhalt da berechnet

  146. heiko

    Guten Tag an alle, ich habe auch mal eine Frage an Sie sehr geehrter Anwalt, ich selber habe zwei Kinder eine Tochter 16 nicht Ehe und ein Sohn 6 aus meiner Ex Ehe und soll jetzt ans Jugendamt für meine Tochter Zahlen. Ich verdiene 1660€ und meine Freundin 1030€. Wir sind gerade zusammen gezogen. Ich fahre jeden Tag 100 km zwecks Arbeit und meine Freundin 32 km und wir haben jetzt ein Haus zur Miete für 620€. Können die meine Freundin mit einrechnen und was bleibt am Ende übrig? Ich komme aus Aukrug also nicht weit von Hamburg. Bitte um Hilfe, denn ich habe kein bock arbeiten zu gehen und Harz vier nebenbei zu beziehen.
    Schon mal danke

  147. Meli

    Hallo
    mein freund hat zwei Kinder 6 & 12 die bei der Mutter wohnen für beide Kinder zahlt er je 180 € nun haben wir eine Tochter von fünf Monaten er verdient 1400€ netto wird das dritte Kind bei der Unterhalts Berechnung berücksichtigt da die Mutter den Unterhalt für die ersten Kinder durch das Jugendamt neu berechnen lassen will sie meint es sei zu wenig

    Danke für die Antwort

  148. sinyorita

    Hallo.
    mein man hat von seiner ersten ehe 14 jährigen sohn.
    wir sind ferheiratet und haben 2 gemeinsame kinder 4,7.und mein sohn von meiner ersten ehe lebt auch mit uns er ist 12 wie viel mus mein man fur das erste kind fon der geschiedenen ehe zahlen.der junge ist 14.

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