Vater kann nicht zum Umgangsrecht gezwungen werden (Quelle Spiegel online)

Eltern müssen uneheliche Kinder nicht sehen – Experten begrüßen Urteil
Von Annette Langer

Ein Vater klagte sich bis vors Bundesverfassungsgericht, weil er endlich wissen wollte: Darf der Staat ihn zwingen, sich mit seinem unehelichen Kind zu beschäftigen? Nein, lautet das Urteil. Der Kinderschutzbund ist überrascht – und wertet den Richterspruch als Erfolg.

Man stelle sich vor: Ein Neunjähriger trifft sich mit einem Mann, den er noch nie gesehen hat. Er rutscht auf einem fremden Sofa herum, nestelt an seinem Anorak und schaut in ein ihm völlig unbekanntes Gesicht. Bleiernes Schweigen hängt in der Luft, am liebsten würde der Junge weglaufen.

Dem Mann ihm gegenüber geht es nicht anders. Auch er will nicht hier sein, mit diesem Kind, das zwar seins ist, aber nicht seins sein soll. Die Frucht einer außerehelichen Beziehung, die immerhin zehn Jahre dauerte. Dennoch wurde er vom Gesetz zu diesem Treffen verdonnert – unter Androhung eines Zwangsgeldes von immerhin 25.000 Euro.

Eine Horrorvision, könnte man denken, und die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lebhaft begrüßen: Eltern dürften grundsätzlich nicht per Zwangsgeld zum Umgang mit einem nichtehelichen Kind gezwungen werden, heißt es im Urteil der Karlsruher Richter. (mehr…)

Der Vater eines unehelichen Kindes aus Brandenburg an der Havel hatte vor dem Ersten Senat Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem ihm das Oberlandesgericht Brandenburg ein Zwangsgeld in oben genannter Höhe angedroht hatte. Zwar erkannte der Mann – nach einem Labortest (mehr…) – die Vaterschaft für den Jungen an. Er zahlte auch Unterhalt. Aber sehen wollte er sein Kind auf keinen Fall.

Ein solches Treffen würde den Fortbestand seiner Ehe gefährden, ließ er verlauten. Laut seiner Anwältin empfindet der Mann keine Bindung zu dem Jungen und fühlt sich durch die Androhung des Zwangsgeldes in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Verfassungsgericht entschied nun zu seinen Gunsten und befand: Nur in Ausnahmefällen dürfe das Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern per Zwangsgeld-Androhung durchgesetzt werden. Voraussetzung sei aber, dass dies dem Wohl des Kindes diene, so die Richter.

Elternrecht über Kinderrecht?

„Das Wohl des Kindes ist ein sehr schillernder und komplexer Begriff“, sagt die ehemalige Hamburger Familienrichterin und Justizsenatorin Lore Peschel-Gutszeit SPIEGEL ONLINE. Natürlich könne man denken, dass bei einem gesetzlich verordneten Treffen Vater und Kind stumpf voreinander säßen und sich nichts zu sagen hätten. „Das ist aber nicht die ganze Wahrheit“, so die Familierechtsexpertin.

Die Vorschrift, um die es in dem aktuellen Fall geht, ist der Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der besagt in Anlehnung an die Uno-Kinderkonvention, dass jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet ist. „Damit wollte man dafür Sorge tragen, dass beide Eltern genau verfolgen, wie sich ihr Kind entwickelt – und das können sie nicht, wenn sie es nicht sehen“, sagt Peschel-Gutzeit. Wenn man eine solche Entscheidung nur am Kindswohl aufhänge, greife dies zu kurz. „Das wäre ein Freibrief für alle uninteressierten Elternteile.“

Beim Verband der Alleinerziehenden stieß das Urteil hingegen auf heftige Kritik. Der Richterspruch höhle das gesetzlich verankerte Recht von Kindern aus, mit Mutter und Vater in Kontakt zu sein, sagte Sabina Schutter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Berlin. „Das Urteil stellt eindeutig Elternrecht über Kinderrecht.“

„Deutlich, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte das Urteil ausdrücklich: „Es macht deutlich, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht“, sagte sie in Karlsruhe. Die gesetzliche Regelung sei bestätigt worden. Nun müssten die Familiengerichte – im Gespräch mit Kindern, Eltern und Sachverständigen – sorgfältig prüfen, ob im Einzelfall ein Umgangszwang für das Kind förderlich sei.

„Ich bin froh und überrascht, dass das Urteil sehr klar Bezug auf den konkreten Einzelfall nimmt und die Eltern weiterhin in die Pflicht nimmt“, sagt Friedhelm Güthoff vom Kinderschutzbund Nordrhein-Westfalen SPIEGEL ONLINE. Man müsse nun nicht mehr befürchten, den Rechtsanspruch des Kindes auf Umgang mit den Eltern noch einmal neu definieren zu müssen.

„Das Kind braucht einen Vater, der lebendig ist“

Aus der sozialpädagogischen Praxis weiß Güthoff, dass die Interessen des Kindes mit Zwang allein nicht verfolgt werden könnten – und genau darauf ziele auch das Urteil ab: „Das Kind braucht einen Vater, der lebendig ist, der Lust hat, über die Vergangenheit zu sprechen und die Gegenwart zu beleuchten.“

Kinder, die mit der ablehnenden Haltung eines Elternteils konfrontiert werden, würden dies schnell auf ihre eigene Persönlichkeit übertragen. „Bin ich schlecht? Bin ich unerwünscht?“, lauteten ihre Fragen – laut Güthoff keine gute Voraussetzung für eine Eltern-Kind-Beziehung.

Die scheint im aktuellen Fall auch zwischen Mutter und Kind nicht ideal zu laufen. Der uneheliche Sohn, um den es bei dem Urteil ging, lebt derzeit in einer Kinderhilfeeinrichtung der Stadt Brandenburg und hat nur gelegentlich Kontakt zu seiner Mutter. Die Frau hatte im Namen des Sohnes auf Umgang mit dem Kindesvater geklagt. Jetzt wurden Vorwürfe laut, sie komme ihren Erziehungspflichten nicht nach. Sie selbst hatte im Gespräch mit dem SPIEGEL im November erklärt, sie habe das Kind aus finanziellen Gründen ins Heim geben müssen und sehe es zweimal wöchentlich. (mehr…)

Quelle Spiegel online, mit Material von dpa

24 Reaktionen zu “Vater kann nicht zum Umgangsrecht gezwungen werden (Quelle Spiegel online)”

  1. nane

    Hallo,

    wenn der Vater mit dem Kind (5 Jahre) übers WE ein paar hundert km verreist, muß er der Mutter vorher Bescheid geben?

    Danke im Vorraus
    Nane

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ nane

    er sollte es tun, aber eine explizite gesetzl. Verpflichtung gibt es nicht.

  3. nane

    Hallo,

    kann ein 12jähriger zum Umgang mit dem Vater gezwungen werden? Erstrecht, wenn der Vater vorher eindeutig nicht wollte bzw. den Sohn mehrfach versetzt/ verletzt hat?

    Nane

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ nane

    das ist so nicht zu beantworten. Schalten Sie das JA ein und besprechen den Fall dort.

  5. dina

    wie ist das beim unehelichen sohn wo beide eltern getrennt sind muss er sich den sohn alle 2wochen übers wochenende holen

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ dina

    der Vater sollte es, kann aber letztlich nicht gezwungen werden. Auch hier sollte erst das JA helfend eingreifen.

  7. nane

    Hallo,

    haben die Gesetze sich hinsichtlich der „Hol- und Bringschuld“ geändert? Der Umgangspflichtige hat doch das Kind abzuholen und zu bringen unter normalen Umständen?

    Gruß nane

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ nane

    üblicherweise ist es so, wie Sie es beschreiben.

  9. Madda

    Ich bin alleinerziehende Mutter und habe mich bereits vor der Geburt des Kindes vom Vater getrennt. Der Kontakt zum Kind wurde immer wieder mit Beendigung der Beziehung abgebrochen. Ich habe mich bemüht einen regelmäßigen Kontakt herzustellen, habe jedoch nach Wochen immer wieder aufgegeben, weil ich das GEfühl hatte, dass kein großes Interesse am KInd besteht. Der Vater hält sich nicht an Vereinbarungen, lehnt Gespräche über Umgangsregeln ab und bezahlt auch nicht regelmäßig/verlässlich den Unterhalt. Dazu kommen Unpünktlichkeit, gelegentliche verbale Entgleisungen, Vorstrafen, geht mit dem KInd in verrauchte Spieloteken, bringt in durch leichtsinnige Aktionen meiner Meinung nach in Gefahr…hat sich nach unserer Trennung 4 Wochen lang nicht bei uns sehen lassen, weil er nach meinen Versuchen ein Gespräch zu führen und nach meinen klaren Ansagen, was Klapse auf den Popo angeht sein KInd nur noch alleine sehen will. Ich habe ihn mehrmals eingeladen sein KInd zu besuchen, was er strikt abgelehnt hat. Nun will er vor Gericht…ich möchte, dass eine Person meines Vertrauens wie z.B. ein Sozialarbeiter, eine Jugendamt-Mitarbeiterin bei diesen Treffen dabei ist, da ich ihm nicht vertrauen kann… Kann er vor Gericht erreichen, dass der 3 jährige Junge mit ihm allein gelassen wird? Mir wurde sogar geraten den Kontakt aufgrund der Aggressivität, die sich auch im Verhalten des KIndes wiederspiegelt ganz abzubrechen, was jedoch dem KInd emotional schaden würde, da er seinen Vater natürlich mag und schon Bedenken geäußert hat, der Papa würde ihn nicht mehr mögen…weiß wirklich nicht weiter…

  10. rebi

    Hallo zusammen,
    die grundsätzliche diskussion über das umgangsrecht kann ich ja verstehen, aber ich vermisse auch mal andere fälle.
    bei mir ist es so, das ich meine tochter alleine entbunden habe, und der kindsvater fast ein jahr gar keinen kontakt haben wollte. nun haben wir eine gerichtliche einigung über betreute Besuchskontakte. 10 stunden sind bewilligt.diese sind nun bald vorbei und die betreuerin weiß, das sie keine engere verbindung zum vater hat, aber der umgang weiter stattfinden soll.
    zum einen sagt er immer wieder ab und zum anderen möchte ich ihm das kind nicht unbeaufsichtigt geben, nur mit mir in begleitung, aber auch nicht bei uns zu hause.

    wo bitte bleiben da die rechte der mutter?
    und die des kindes? denn ein total unregelmäßiger kontakt ist für mein kind nicht förderlich!!

  11. Anke

    > wo bitte bleiben da die rechte der
    > mutter? und die des kindes? denn ein
    > total unregelmäßiger kontakt ist für
    > mein kind nicht förderlich!!

    Hälst du auch sonst unregelmäßige Kontakte mit anderen Menschen für dein Kind als nicht förderlich?

    Würdest du z.B. nur unregelmäßig mit dem Kind deine Eltern besuchen, würdest du diese Unregelmäßigkeit dann als so negativ betrachten, dass du die Besuche besser ganz einstellst?

    Sei doch für das Kind froh, dass er überhaupt einen Kontakt pflegt.

    Dass du selbst mit ihm veilleicht absolut nichts mehr zu tun haben willst, nach dem was vorgefallen ist, kann man nachvollziehen. Das berührt ja aber nicht das Recht des Kindes auf seinen Vater.

    Das dein Fall, so wie du ihn jetzt geschildert hast, „ein anderer Fall“ sein soll, kann ich jetzt nicht erkennen.

    Bei mir entsteht, mit dem was du geschreiben hast, eher der Eindruck, dass du dich selbst durch das Besuchsrecht des Kindesvaters belästigt fühlst (begründet vielleicht). Aber du hast eben nicht das Recht das über das Recht des Kindes auf seinen Vater zu stellen.

  12. Bettina

    Schön,daß das Kind 1 Recht auf seinen Vater hat.Schade,wenn Papi dieses wichtige Detail ausblendet und nur (wenn überhaupt) sich total unregelmäßig,unbeständig und unzuverlässig um seinen Spross kümmert.Und dann soll Mami noch froh sein,wenn er sich überhaupt kümmert?????
    Es ist ein Unding in Deutschland,daß sich 1 Elternteil (oft sind es die Väter) überhaupt so entziehen kann.Täten die Mütter das Gleiche,hätten wir viel mehr Heimkinder…..-
    Die deutsche Rechtsprechung fördert nicht das Recht des Kindes,welches-von Natur aus- geregelten Umgang mit beiden Eltern haben möchte,sondern bietet dem sich entziehenden Elternteil legal die Möglichkeit, sich vor der Verantwortung zu drücken und die Folgen des eigenen Tuns werden nicht zugemutet!
    Und das Kind soll sich dann noch mit den eventuellen Brotkrumen des elterlichen Kümmerns zufrieden geben…unfaßbar+kinderverachtend……………

  13. Simmi

    Oh ja es ist eine Frechheit, das es meistens die Mütter sind die sich immer ums Kind kümmern müssen zu 100% egal was für Situationen und die Väter können sich komplett raushalten weil sie einfach KEINE LUST haben. Aber machen konnten sie es? So geht das meiner Meinung nach nicht! Es geht nicht nur darum die Mutter zu entlasten es geht doch in erster Linie um das Kind. Mein Sohn wird jetzt 3, vor der Geburt habe ich mich vom Vater getrennt, dem kleinen zu liebe habe ich es immer wieder versucht Es ging einfach nicht weil keine Liebe da war. Aber er wollte das Kind auch und hat auch sofort die Vaterschaft anerkannt, nur dann meinte er entweder mich und den kleinen als Familie oder überhaupt nichts und er hat es wahr gemacht. Er will kein Kontakt zu dem kleinen und ich stehe da und muss ihm erklären das er SEINEN eigenen Vater nicht kennenlernen darf weil dieser nicht will!!!! Wo besteht da Recht für das Kind? Ich versuche immer wieder Kontakt zu ihm aufzunehmen werde aber zu 100% gemieden und bekomme keine einzige Antwort… er ist inzwischen auch 60 km weiter weg gezogen.. WAS KANN ICH TUN?

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ simmi

    dieses Problem ist bekannt, kann aber mit juristischen Mitteln von Rechtsanwälten und Gerichten nicht zufrieden stellend gelöst werden.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  15. promin

    Hallo an alle,

    ich habe eben alles hier durchgelesen und möchte nun meine Geschichte erzählen. Mein Sohn ist 5 und hat fast drei Jahre seinen Vater nicht gesehen. Er weißt, wie er heißt und ich hab ihm die Fotos gezeigt. Aber der Kleine hat keine Erinnerungen mehr von ihm. Nach der Trennung mit meinem Ex haben wir noch KOntakt dem Kind zu liebe gepflegt und uns einige Zeit getroffen. Nun plötzlich verschwand er (lernte jemanden kennen) und kam nicht mehr den Kleinen besuchen.

    Vor 1,5 Jahre kam mein Kleiner aus dem Kindergraten nach Hause und hat geweint. Dann erzählte er mir, dass sein Papa ihm nicht liebt, weil er ihm nicht besuchen kommt. Meine Aufgabe als Mutter war dem Kind mit 3,5 zu erklären, dass es nicht wahr ist. Schwierige Aufgabe muss ich sagen. Nach dem Gesprcäh mit meinem Sohn rief ich den Vater an und erzählte diese Geschichte. UNd was kam? Nichts!
    Vor halben Jahr traffen wir uns in einem Supermarkt und er ging bei seinem eigenem Kind einfach vorbei. Ich hoffte, dass er sich die Tage melden würde, aber es kam wieder nichts. Leider wohnen wir in der Nähe, so dass es immer zu solchen Treffen kommen kann, wie dies auch vor drei Tagen passierte. Dies Mal kam er zu dem Kleinen und teilte im Supermarkt seinem Sohn mit, dass er sein Vater ist. Vorerst fragte er ihm, ob er sich an ihm erinnern kann… Mein Sohn kann nicht mehr an ihm erinnern, aber als er hörte, dass dieser fremde Mann sein Papa ist, glänzten seine Augen!!! Der Papa ist aber verschwunden wieder…..
    So , jetzt komme ich zu dem Punkt….
    wie kann man einem kleinem Kind in Supermarkt mitteilen, dass er sein Papa ist und wieder verschwinden? Was passiert beim nächten Treffen? Denkt man nicht überhaupt nach, wie es dem Kind dabei geht?

    Wie kann man in der Nähe wohnen und nicht an das eingene Kind denken? Was denkt man sich? Wie kann man so leben? Wie kann man das Geburtstag des Kindes vergesen?

    ich weiß es nicht. das einzige was ich im Moment weiß, dass ich nicht zulassen werde, dass mein Kind von solchen MItteilungen auf der Straße die Schaden trägt.

    Der Papa stieg ins große Auto und düste davon. UNd wenn man sich so ein Auto leisten kann, kann man bestimmt auch den Unterhalt zahlen!!!!! (was er auch cniht tut). Aber sein Geld brauchen wir nicht, wir schaffen es auch ohne ihm.

    Das einzige was ich wünsche, dass mein Kind wegen so eines Affen nicht traurig wird. Warum macht man so was???? Mein Kind braucht keinen Papa, der ab und zu in Supermarkt rumläuft und jedes Mal dem Kind mitteilt. Was ist das?

    Er möchte sich nciht um das Kind kümmert, dann soll er auch das Kind auch in Ruhe lassen!
    Ich habe keinen Umgang verboten… Es tut mir weh, wenn ich feststelle, dass mein Sohn enttäuscht ist. Aber wie kann ich ihm jetzt beibringen, dass er daran nicht schuld ist, dass er so einen unfähigen und egoisitschen Vater hat?

  16. Agnes Zahorecz

    Furchtbar! Fast wie bei mir.
    Hab Schwangerschaft und Geburt alleine gemeistert,er hat mich ohne Erklärung im 3. SSW sitzengelassen. 2 Mon. nach d. Geburt hat er sich gemeldet. Aber als Arbeitslose nicht geschafft, 14tägig seinen Sohn zu sehen.
    Hab betreute Umgang beantragt, in der Hoffnung, dass mein Sohn ihn vielleicht doch richtig kennenlernen kann. Na ja, in 5 Monaten 5 Umgangstermine von je 1 St, dann habe ich das abgebrochen. Aber DKSB hat ihm bestätigt, wäre alles ok gewesen, er hätte zum Kind ein inniegeres Verhältnis gehabt. Na ja, mein Kind würde ihn nicht Mal erkennen. Hab das Kind scheiend abgegeben und so abgeholt – ich habe dann auf der Strasse geweint.
    Nächste Woche ist Gerichtstermin wegen Umgangsregelung. Er soll angeblich sein Kind sehr lieben und die böse Mutter will das Kind Vorenthalten!!!!
    Eins weiss ich: in Deutschland ist das so, dass du als Mutter nur funktionieren sollst. Darfst nicht nein sagen. Alles erdulden, dazu freundlich sein, nie erschöpft oder krank werden, sonst ist das Kind „in Gefahr“, die Mutter wäre vielleicht überfordert.
    Unregelmässige Termine werde ich mit einem für meinen Sohn Unbekannten nicht akzeptieren, ich gehe dann zu meinem Anwalt.
    Eins kann ich in der Zukunft: versuchen Einiges mitzumachen, weil ich mein Kind über Alles liebe. Ich möchte von ihm in 10 Jahren keine Vorwürfe. Aber wenn ich sehe, es bringt nichts, dann wird mein Anwalt schon mir Tipps geben können. Und Alle Emails, Kopien… für später aufbewahren! irgendwann werde ich meinem Kind, wenn er alt genug ist das zu verkraften, erzählen, warum er keinen Vater hat. „Papis“, die sich so benehmen und dem Kind auf diese Art und Weise schaden, sind keine Väter. Fi… kann jeder, aber zur Vaterschaft gehören noch auch andere Sachen.
    Schönes Wochehnende an Euch!

    A

  17. Christiane Grimm

    Hallo Agnes,

    hab deinen Beitrag gelesen und mich erst mal gefreut, dich und den Kleinen auf diese Weise wiedergefunden zu haben. Hab nämlich deine e-Mail-Adresse verloren.
    Aber was du schreibst, klingt ziemlich bitter. Ich kann gut nachvollziehen, dass du dir bei 5 Stunden „Vater“ in 5 Monaten einfach verarscht vorkommst, das ist natürlich keine Hilfe.
    Vielleicht hast du ja mal Lust, uns zu mailen, dann können wir mal wieder läger reden…!

    Liebe Grüße

    Christiane

  18. Tanja

    Hallo…ich nehme die kurzfassung…
    mein sohn ist 4,5 jahre alt,hatte von anfang an keinen kontakt zu seinem vater,da wir nie zusammen waren und mein kind in den paar wochen,als wir was miteinander hatten entstanden ist.
    jetzt nach 4,5 jahren will sein papa plötzlich umgang zu seinem sohn haben.
    ich persönlich habe da nicht wirklich was gegen,nur will mein sohn seinen vater nicht sehen,es enstanden ein paar kontakte,als sein vater bei uns zu hause war oder bei uns vorm haus auf dem spielplatz war,war alles ok.
    aber als sein vater das nach ca. 6 kontakten nicht reichte,wollte er ihn mit nehmen,selbst entscheiden,was er mit dem kind macht und wo er sich mit ihm aufhält,gleich für 6 stunden. mein sohn hat zu seinem papa gesagt,er will nicht und er brauch nicht mehr wieder zu kommen. das er angst hat!!! dazu kommt,das die sich völlig fremd sind,auch sein vater ist für mich fremd,kann ihn nicht vertrauen und habe angst um meinen sohn,ich habe die alleinige sorge und es geht mir um das wohl meines kindes!!!!!!!

    meine frage lautet,kann ich meinen sohn zwingen mit seinem vater mitzugehen,obwohl er das nicht will…schreit,weint,um sich schlägt und davon schlecht träumt?

    Liebe Gruss Tanja

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    ich kann diese Frage nicht beantworten und muss Sie auf das Jugendamt und die dortige Hilfe verweisen. Sollte das Jugendamt nicht behilflich sein können, werden sie ein Verfahren vor dem Familiengericht anstrengen müssen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  20. Weiß

    Hallo,
    Meine Tochter 12J. hat Ihren Vater erst kürzlich kennengelernt,er war der Ansicht gleich zu sagen,ich bin kein fremder,ich bin doch der Vater(Ohne Kontakt bis dahin!!!!!!!!!)!
    Jetzt wird sie vom Richter gezwungen,meine Tochter will aber nicht.Mir wurde gedroht mit GS und Sorgerecht Entzug.
    K.Weiß

  21. mark/ anke

    hier mal mein Problem. Ich lebe 140 km vom lebensmittelpunkt meines Kindes entfernt, habe einen regelmäßigen telefonischen und persönlichen Umgang zu unserem sohn. Ich hole und bringe ihn bei jedem Kontakt. Unser Kind kommt sehr gern zu mir und meiner neuen Familie. Ich nehme ihn auch auf Urlaubsfahrten mit.
    Kurz: Zwischen uns Eltern brennt die Luft. wir reden kaum ein Wort miteinander. Treffen mit dem JA sind gescheitert. Aus Sicht der aufenthaltsbestimmenden Person kümmere ich mich zu wenig und bin schuld an allem was das Kind negativ betrifft. Die aufenthaltsbestimmende Person redet über die Belange unseres Kindes nur über das Kind mit mir. Diese Person ignoriert komplett die Wohlverhaltenspflicht!!! Bei den Besuchen unseres Kindes bei mir werden zu kleine, kaputte, dreckige oder zu wenige Kleidungsstücke eingepackt. Die Person verschweigt mir bei Übergaben unseres Kindes Krankheiten. Beide Großelternteile leben in der selben Stadt wie ich. Ist unser Sohn mal bei seinen Großeltern (d. aufenthaltsbestimmenden Person) ist es mir kaum möglich Kontakt zu ihm zu bekommen. Es ist gar so, dass er z.B. bis Dienstag in meiner Heimstadt ist, dann zurück nach Hause gebracht wird und ich Mittwochs zu ihm fahren muss um ihn wieder zu mir zu holen. Unser Sohn darf nicht zu Geburtstagsfeiern oder Einschulungen meiner Familie. und und und ich bin gefangen in einer hilflosen Situation muss zusehen wie unser Sohn um vieles Belogen und Betrogen wird, wie ihm en Rucksack aufgesetzt wird den er nicht tragen kann und sollte.
    Was bin ich nun: eine schlechte Mutter oder ein schlechter Vater.
    Alle Diskussion über wer kann/ sollte erziehen ist immer nur im Einzelfall zu betrachten!!!!!!
    Der Idealfall für ein Kind ist wenn sich beide Elternteile nach Ihren Möglichkeiten um das Kind verantwortungsvoll Kümmern, versuchen die eigenen privaten Befindlichkeiten aus zu blenden und vor allem gemeinsam sich um das Kind zu kümmern. Denn es gibt nicht nur gute Mütter, sondern auch gute Väter – und wo das Kind ein gemeinsamer Wunsch war sollte man sich auch nach einer Trennung gemeinsam kümmern.

  22. Mellanie

    Hallo zusammen.

    wenn der KV sich unregelmäßig kümmert weder anruft oder sonst was…

    Habe den Blog gelesen mit Zwangsgeld (wenn Mütter vereiteln)
    Sowas sollte es aber auch umgedreht geben…sicherlich ist nicht jeder gleich und sicherlich ist jede Trennung usw besonderst zu betrachten.

    Da kann man den Vater nicht zwingen mit seinem Kind ordentlich Umgang zu pflegen, aber anderseits soll und muss man immer springen wenn der Herr sich doch mal kurzfristig bequemt.

    Traurig…

  23. Mellanie

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,

    ich würde gerne wissen, ob der KV „verpflichtet“ ist sei Kind über die Ferien (Schulferien) die Hälfte zu betreuuen!

    Denn soviel Urlaub allein hab ich leider nicht…Oma – Opa würden ihn auch 1 – 2 Wochen nehmen.

    Aber was ist mit dem Rest der Ferien?
    Von seiner Seiter der Fam. kommt nix (Oma -Opa).

    Vor einigen Jahren hat er mir mit RA-Schreiben gedroht und seine Forderungen klar gemacht, das er den kleinen Hälfte Feiertage nehmen will und Ferien sowie alle 14 Tage das We. Was ich mit der Bedingung (dem Alter des Kindes entsprechend eingehe ) . War paar Jahre vollkommen i. O. und geregelt.

    Mitlerweile kümmert er sich recht sporalisch und sagte: Er geht seiner PFLICHT Umgang zu Pflegen nach (jetzt 1 WE im Monat) !!

    Ich würde gerne wissen, wenn ich eine Ferienbetreuung in Anspruch nehmen muss, die mit extra Kosten verbunden sind und nicht gerade wenig sind (dann wäre es nicht schlimm), ob KV wenn er es ablehnt sein Kind in den Ferien bzw reingeteielten Ferien zu betreuuen, er was dazugeben muss???

    Er hatte die letzten Jahre schon den kleinen nicht genommen wenn es von nöten war (KiTa zu) oder wenn er in den Urlaub fährt den kleinen mal mit zu nehmen… ´

    Ich MERKE das nur an, denn der kleine fragt ja auch nach warum er ihn nicht länger nimmt oder mal mit Urlaub usw… das ist ärgerlich…

    LG

  24. Endlos

    ref. Melanie…ja es gibt auch die Kehrseite. Immer muss das Kind leiden. Traurig und schade.

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