BGH stärkt Rechte von Scheinvätern beim Unterhalt (Quelle: REUTERS)

Karlsruhe (Reuters) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von vermeintlichen Vätern gestärkt, die jahrelang Unterhalt für nicht von ihnen stammende Kinder gezahlt haben.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil gab das Gericht einem Mann aus Niedersachsen recht, der vom vermutlichen Kindsvater Unterhaltszahlungen für drei Kinder zurückforderte. In diesen Fällen müsse die Vaterschaft auch gegen den Willen der Mutter und des vermeintlichen Erzeugers geklärt werden können, urteilten die Richter. Das war bislang nicht möglich. Mit der bisherigen Praxis sei der vermeintliche Vater jedoch rechtlos gestellt und der Willkür der Mutter sowie des echten Vaters ausgeliefert, entschied der Familiensenat des BGH. (Az.: XII ZR 144/06)

Im vorliegenden Fall war gerichtlich bereits festgestellt worden, dass der Kläger nicht der leibliche Vater der drei Kinder ist, die seine Frau während der 15-jährigen Ehe geboren hatte. Der mittlerweile geschiedene Mann verlangte daher vom vermeintlichen Erzeuger der Kinder den Unterhalt zurück, den er für die Kinder jahrelang geleistet hat. Dies scheiterte jedoch bisher daran, dass der mutmaßliche Erzeuger, der inzwischen mit der Frau zusammenlebt, und die Mutter die Vaterschaft nicht klären lassen wollten. Seit einer Gesetzesänderung 1998 wird die Zustimmung der Mutter in solchen Fällen auch nicht mehr durch das Jugendamt ersetzt. Daher hatte der Kläger keine Möglichkeiten, seine Ansprüche durchzusetzen.

Die Richter wiesen den Fall an das Oberlandesgericht (OLG) Celle als Vorinstanz zurück. Das muss jetzt die Vaterschaft klären und dann über den Unterhaltsregress entscheiden. Das OLG werde die Vaterschaft dabei zunächst anhand von Beweisen und Zeugen zu klären versuchen, sagte ein Sprecher des BGH. Ein möglicherweise erzwungener Gentest stehe nicht im Raum. Die Bundesregierung will erzwungene Gentests nicht zulassen.

15 Reaktionen zu “BGH stärkt Rechte von Scheinvätern beim Unterhalt (Quelle: REUTERS)”

  1. Manuela

    Hallo,

    meine Frage wäre, wie lange kann man denn Rückwirkend den Unterhalt einfordern???

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ manuela

    in dem geschilderten Fall praktisch für das Lebensalter der Kinder.

  3. Julia

    Kann nur Unterhalt vom wirklichen Vater gefordert werden, oder auch „ersatzweise“ von der Mutter, wenn der Vater unbekannt ist? Ich bin nämlich so eine „Nicht-Tochter“ und mein Gott sei Dank „Nicht-Vater“ hat gegen mich eine Vaterschaftsanfechtungsklage eingeleitet.

  4. birgit

    Hallo Herr RA von der Wehl!
    Ich habe eine weitere Frage: in erster Ehe hat mein Freund mit seiner damaligen Frau ein Kind bekommen für das er bis jetzt Unterhalt bezahlt hat. Jetzt wurde aber ein legaler Vaterschaftstest durchgeführt der ergab, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Meine Fragen:
    1) Muss er weiterhin Unterhalt zahlen? Heute kam ein Brief vom Anwalt der Ex indem diese 258 Euro monatlich Unterhalt von ihm fordert obwohl ja der Test eindeutig ergab wer der Vater ist (nicht mein Freund) und sie ein Kopie vom Ergebnis bekommen hat. Wie kann er das Stoppen? Muss er vor Gericht gehen, oder kann er einfach nur aufhören zu zahlen?
    2) Kann er den schon gezahlten Unterhalt zurückverlangen? Wie hoch ist die Aussicht auf Erfolg einer solchen Klage? Und wen muss er verklagen die Mutter oder den biologischen Kindsvater? Dem Artikel entnehme ich, dass er ab Geburt der Tochter das gezahlte Geld zurückklagen könnte.

    Ich hoffe auf eine Antwort und danke schon im vorraus.

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    wenn ein Unterhaltstitel besteht, muss dieser beseitigt werden, notfalls mit einer Abänderungsklage. Den zu viel gezahlten Unterhalt kann der Kindesvater von dem tatsächlichen biologischen Vater zurückverlangen, wenn er diesen kennt.

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  6. Sabrina

    Mein Mann weiß seit Jahren, dass unser ältester Sohn möglicherweise nicht sein leibliches Kind ist. Im Verlauf unserer Ehe wurden zwei weitere leibliche Kinder geboren. Im Zusammenhang mit der Trennung von ihm, droht mein Mann mir, keinen Unterhalt mehr für unseren ältsten Sohn zu zahlen.

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ sabrina

    wenn sich diese Tatsache beweisen lässt, der Vater also seit mehreren Jahren Kenntnis davon hat, dass das Kind möglicherweise nicht sein biologisches Kind ist, hat er möglicherweise Fristen versäumt und wird bei einer bestehenden theoretischen Unterhaltsschuld weiterhin Unterhalt zahlen müssen.

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  8. Birgit

    @RA von der Wehl

    Danke für Ihre Antwort!

  9. Birgit

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    es hat sich was Neues ergeben: mein Freund hat vor Jahren schon mal einen Test gemacht (ilegal) bei dem rauskam, dass er der Vater von jenem Kind ist und weil in seinem Umkreis behauptet wurde, dass nicht er sondern sein Bruder der Vater des Kindes ist hat er jenen legalen Test machen lassen (Er, Bruder, Kind und Mutter), weil ihm eingeredet wurde, dass das erste Testergebnis falsch sein könnte da Brüder ja ähnliche Gene haben und beim ersten Test nur er und das Kind getestet wurde.
    Nun hatte ich die geniale Idee die beiden Testergebnisse zu vergleichen und dabei habe ich was unglaubliches festgestellt: es wurde geschlampt und sein Bruder wurde als Vater ausgegeben obwohl die Gene des Bruders nun den Genen des Vaters aus dem ersten Test zu 100% entsprachen (also den Genen meines Freundes) und mein Freund hatte plötzlich teilweise andere Gene. (Die Gene vom Kind waren auch in beiden Tests gleich). Nun hat mein Freund ein legales Testergebnis, das aber offensichtlich falsch ist. Meine Fragen dazu: 1) wer haftet für den Fehler? In meinen Augen kann nur der Arzt oder das Labor die Proben vertauscht haben. Mir wurde berichtet, dass besonders die Kindsmutter sehr genau darauf geachtet haben soll, dass bei der Probeentnahme keine Verwechslungen passieren, also bliebe nur das Labor. Kann man da Schadenersatz verlangen? Würde der ilegale Test vor Gericht Bestand haben?
    2) Was muss er machen um ein Vaterschaftsergebnis zu bekommen mit den richtigen Daten? Doch nicht einen neuen Test? Sowas ist ziemlich teuer… Und wenn doch, kann man das Labor verpflichten den nächsten Test gratis zu machen, da es ja den ofiziellen Test offensichtlich verhauen hat? Nich auszudenken was das für Folgen gehabt hätte, wenn mein Freund cholerischer wäre, dann hätte sein Bruder das unter Umständen eventuell nicht mal überlebt. Die Atmosphäre war auch so schon ziemlich geladen zwischen den beiden, bis ich die Verwechslung bemerkte.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Birgit

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    Eine sehr ungewöhnliche Geschichte, für die ich in diesem Forum keine Lösung anbieten kann. Falls noch nicht geschehen, würde ich dringend raten einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen.

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  11. Birgit

    Danke für die Antwort, wenn sie mir auch so nicht weiter hilft. Ich komm mir auch langsam vor wie eine Telenovela-Heldin. Man könnte locker eine Staffel mit 100 Folgen daraus drehen… Vor einem Jahr hätt ich mir nicht träumen lassen dass mein Leben mal so turbulent wird. Ich wollte nur wissen was ich meinem Freund im Bezug auf das falsche Ergebnis und das verlorene Geld am besten raten kann, denn ich bin mit meinem Latein am Ende. Er hat ja wegen der laufenden Scheidung schon einen Fachanwalt für Familienrecht ich war nur nicht sicher ob das noch die richtige Baustelle ist oder ob es einen noch spezielleren Anwalt braucht.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Birgit

  12. ahnungslos

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    ich habe eine Frage: mein Freund, hat einen Teil des Geldes, das er aus seinem Hausverkauf bekommen hat auf das Sparbuch der minderjährigen Tochter angelegt, weil seine Frau ihm gesagt hätte, dass es dann steuerfrei wäre. Ihre mündliche Vereinbarung war, dass es sein Geld ist und damit ihr gemeinsames Haus gebaut werden soll. Es gibt davon leider keinen Vertrag, aber eine Tonbandaufnahme, wo sie sagt, dass es sein Geld ist und keineswegs ihr oder der Tochter zusteht und welchen Zweck es erfüllen sollte. Nun hat sie sich zum 2. mal aber geweigert wieder zu unterschreiben damit er abheben und ihr Haus fertigbauen kann und das war letzten Endes auch der Trennungsgrund, denn beide Erziehungsberechtigten müssen unterschreiben um Geld vom Konto abheben zu können. Es gibt einen Standard-Ehevertrag und die Scheidung läuft. Nun ist meine Frage wem von beiden das Geld zusteht? Oder mit Ihren Worten, wen würden Sie in diesem Fall lieber vertreten?

  13. ahnungslos

    Bitte antworten Sie auf meine Frage?

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ ahnungslos

    Wenn sich Herkunft und Zweckbestimmung des Geldes nachweisen lassen, würde ich lieber den Ehemann vertreten.

    (Ich war im Urlaub und nach meiner Rückkehr liegen hier mindestens 200 Anfragen vor, wobei meine Akten, aus denen ich Geld verdiene, allerdings vorgehen müssen.)

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  15. ahnungslos

    Danke für Ihre Antwort! Sie stimmt mich wieder optimistischer.

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