Kein Versorgungsausgleich für gewalttätigen Ehemann (Quelle ARGE FamR im DAV)

OLG Bamberg: Kein Versorgungsausgleich für gewalttätigen Ehemann

Auch eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz kann den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen, zum Beispiel bei jahrelanger Gewalttätigkeit des Ehemannes gegenüber der Ehefrau.

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