Namensänderung des Kindes nach Wiederheirat

Einbenennung des Kindes in die neue Ehe (Namensänderung)

Ein häufiger Fall ist, dass die Mutter mit ihren Kindern eine neue Ehe eingeht und möchte, dass die Kinder den gleichen Ehenamen haben wie der neue Ehemann und sie selbst. Das Verfahren wird in § 1618 BGB geregelt. Danach ist die Einbenennung der Kinder in die neue Familie unproblematisch möglich, wenn der biologische Vater zustimmt. Dies wird aber eher der Ausnahmefall sein. In den weitaus meisten Fällen wird der leibliche Vater der Kinder nicht zustimmen, sondern darauf bestehen, dass die Kinder seinen Namen behalten. Es gibt hier dann nur die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung nach § 1618 Satz IV BGB. Das Verfahren läuft vor dem Familiengericht und alle Beteiligten sind persönlich anzuhören. Da ein möglicher Interessengegensatz bei Kind und der Antrag stellenden Mutter gegeben sein könnte, wird immer zu prüfen sein, ob dem Kind ein Verfahrenspfleger an die Seite gestellt werden muss.
Die Einwilligung des Vaters kann nur dann durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Der Begriff erforderlich ist in der Praxis schwer zu erfüllen. Eine Ersetzung der Einwilligung des Vaters darf durch das Gericht nur dann erfolgen, wenn sie aus Gründen des Kindeswohles unabdingbar nötig ist. Das Gericht muss feststellen, dass ohne die Ersetzung konkrete Schäden für das Kind zu befürchten sind. Die Einbenennung in die neue Familie muss im Rahmen einer Gesamtbewertung aller Umstände einen so hohen materiellen und seelischen Nutzen für das Kind versprechen, dass ein verständig sorgender Elternteil (hier der Vater) auf die Erhaltung der Namensbande zu dem Kind nicht bestehen würde. Bei dieser Interessenabwägung wird das Gericht aber auch bedenken müssen, dass es in der heutigen Zeit im Zuge der Patchworkfamilien nicht mehr ungewöhnlich ist, wenn die Namen von Eltern und Kind auseinander fallen. Zu bedenken ist ferner, dass der Nachname im Freundeskreis der Kinder meist keine besondere Bedeutung hat, da die Kinder sich nur mit Vornamen benennen. Das Gericht muss auch beachten, dass im Hinblick auf den Vater, dessen Namen das Kind trägt, die angestrebte Namensänderung ein schwerwiegender Eingriff darstellt und die persönliche Identität des Vaters berührt. Diese Umstände werden bei dem Vater umso schwerer zu berücksichtigen sein, je stärker er nach der Trennung sich um sein Kind gekümmert hat. Insbesondere durch regelmäßige Kontakte, Unterhaltszahlungen usw. Verantwortung für das Kind gezeigt hat und eine feste Beziehung zu ihm hergestellt hat. >In jedem Fall ist die Einbenennung der Ausnahmefall und wird von den Gerichten meist abgelehnt. Die Voraussetzungen für eine Ersetzung der Einwilligung des Vaters wurden z.B. verneint bei folgenden Fällen:die Kinder aus erster Ehe befürchten, ihre Geschwister aus zweiter Ehe sei ein „Kind erster Klasse“. >Es gab gelegentliche Hänseleien des Kindes mit dem Namen des leiblichen Vaters,es gibt lästige Nachfragen wegen Verschiedenheit der Familiennamen.die Kindesmutter beabsichtigt, alle Brücken hinter sich abzubrechen.der Vater kann (mangels Leistungsfähigkeit) keinen Kindesunterhalt zahlen.die Namensänderung soll vor allem die Integration des Kindes in seine Stieffamilie dokumentieren. Die Gerichte haben dagegen in folgenden Fällen die Einwilligung zur Namensänderung ersetzt:ein 9 Jahre altes Kind führte seit drei Jahren (unberechtigt) den Namen seiner (neuen) Familie und war allen Menschen nur unter diesem Namen bekannt. der Vater hat seit drei Jahren sein Umgangsrecht nicht wahrgenommen, er hat kein Kindesunterhalt gezahlt und hat sogar seine Bereitschaft zur Einwilligung in die Stiefvateradoption erklärt.der Vater hat seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr zu seinem Kind und wünscht auch keinerlei Umgang. Sind die Voraussetzungen für eine Ersetzung der Einwilligung nicht gegeben, wird das Familiengericht als letzte Maßnahme zu prüfen haben, ob durch eine weniger einschneidende Maßnahme dem Kindeswohl Rechnung getragen werden kann. Dies kann z.B. durch eine einverständliche Bildung eines Doppelnamens gemäß § 1618 Satz 2 BGB (die additive Einbenennung) erfolgen. Für diese additive Einbenennung sind geringere Anforderungen nötig.

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215 Reaktionen zu “Namensänderung des Kindes nach Wiederheirat”

  1. ute

    Hallo,
    mein Ex-Mann heiratet am weiß nicht 11.7.08 wieder.
    Jörn schreibt in alle seine Mappen oder auf seine Arbeiten die auf dem Gym. schreibt Jörn K. er ist jetzt 14 Jahre und möchte wie ichvermute auch so heißen. Wir hatten vor ca. 2-3 Jahren das Thema als Jörn schon der Meinung war K. zu heißen mein Ex -Mann hat so dermaßen vor dem Haus randaliert und Jörn wußte nicht mehr sowie auch ich was wir sagen sollten. Ab wann kann ein Kind 14 Jahre entscheiden welchen Namen es an nimmt????
    Könnt Ihr mir helfen?????
    LG Ute

  2. ute

    Wie habe ich die Möglichkeit bzw. dass er K. heißt?????
    HILFE
    LG Ute

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ ute

    bitte keine Namen hier nennen. Sie finden sich sonst innerhalb weniger Tage damit bei Google wieder.

    Ihre Frage verstehe ich nicht, da ich nicht weiß, wer wie heißt und wo der Sohn lebt.

  4. anette

    Wie ist das mit der Annahme eines Doppelnamens bei Kindern. Ich bin geschieden, möchte wieder heiraten und den Namen meines Mannes als Doppelnamen hinzufügen, die Kinder 5 und 7 möchten das gerne auch, so das wir gleich heissen. was muss ich dazu tun? herzlichen Dank und LG

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ anette

    bitte lesen Sie meinen Artikel nochmals. Dort steht eigentlich alles drin. Der Vater muß zustimmen und in krassen Fällen kann seine Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden.

  6. Christine

    Hallo,
    meine Scheidung steht demnächst an. Danach möchte ich auf jeden Fall wieder meinen Mädchennamen annehmen. Soweit ich hier gelesen habe, ist das nach der Scheidung problemlos möglich. Ich hätte meinen Mädchennamen auch gerne für meinen 3-jährigen Sohn. Ist das mit Zustimmung seines Vaters möglich? Und welche Möglichkeiten habe ich, wenn sein Vater nicht zustimmt?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ christine

    die Namensänderung des Kindes wird auch bei Zustimmung des Vaters schwer möglich sein.

    Anders bei der Einbenennung (wie oben geschildert), wenn Sie also wieder heiraten würden.

  8. Marion

    Hallo!
    Hab da mal ne Frage zum Unterhalt. Unzwar wird die Ex-Frau meines Mannes demnächst wieder heiraten, sie möchte daher einen Doppelnamen für die gemeinsame Tochter. Mein Mann hat mit seiner Ex-Frau ein Kind und mit mir (2.Ehe) noch zwei Kinder. Was können wir (auch rechtlich) tun um weniger Unterhalt zu zahlen. Da mein Mann alleinverdiener ist und seine Ex mit ihrem neuen gut das Doppelte verdienen. Bitte helft mir, die Ämter tuns nicht! LG und danke Marion

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ marion

    wenn es um Kindesunterhalt für die Tochter 1. Ehe geht, sehe ich keine Möglichkeit etwas zu sparen. Durch die neue Ehe ändert sich insoweit nichts.

    Ehegattenunterhalt würde allerdings entfallen.

  10. Jamie

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    verstehe ich Recht, dass bei Wunsch des Kindes auf Namensänderung der einfachste Weg darin besteht, den neuen Namen der Mutter (nach Wiederheirat) einfach zu benutzen und zu versuchen, ihn nach 2 – 3 Jahren letztlich auch gerichtlich durchzusetzen? Besteht für mich als Mutter nicht eine Pflicht, mit dem Nachnamen korrekt umzugehen oder könnte ich hier auch zum Wohl des Kindes wissentlich verkehrt handeln resp. die Schulleitung ins Bild setzen?
    Freundliche Grüße und Danke für die Antwort!
    Jamie

  11. Maryien

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    sofern ich alles richtig verstanden habe, ist es gar kein Problem seinen Geburtsnamen nach der Scheidung wieder an zu nehmen und bei Kindern hat der Ex Ehegatte Mitspracherecht sofern er sich seiner Rollen entsprechend adäquat verhalten hat. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheidet das Gericht zum Wohle des Kindes. OK

    Was ich mich nun Frage ist wie der fall bei mir liegt.

    Ich bin seit 04 geschieden, meine Kinder ( 11 und 12) leben bei mir. Mein Exgatte hat noch nie Unterhalt gezahlt, die Umgangsrechtsregelung ( gerichtlich) nicht eingehalten und so seit 05 auch kein Sorgerecht mehr. Dieses liegt allein bei mir. Letzter Kontakt von ihm zu seinen Kindern Januar 05.

    Ich würde gern wieder meinen Mädchennamen annehmen und selbigen auch meinen Kindern geben. Können Sie mir sagen mit welchen Komplikationen und / oder Kosten ich mutmaßlich rechnen muss?

    Vielen Dank im voraus, mit freundlichen Grüßen

    Maryien

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ maryien

    wenn die Kinder nicht einbenannt werden sollen (weil Sie wieder geheiratet haben) richtet sich die Änderung nach dem NamÄG. Das läuft anders, als oben geschildert.

    Lesen Sie auch dies

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/10/18/namensaenderung-volljaehriger-nach-scheidung-der-eltern/

    Nur bei einem wichtigen Grund kann der Name der Kinder geändert werden und die Behörden sind hier sehr zurückhaltend. Kosten 500 – 1.000 EUR. Erfolgsaussichten sehr zweifelhaft.

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ jamie

    sie meinen dieses Zitat:

    „ein 9 Jahre altes Kind führte seit drei Jahren (unberechtigt) den Namen seiner (neuen) Familie und war allen Menschen nur unter diesem Namen bekannt.“

    Ich habe das Urteil nicht vollständig gelesen und es hat mich auch gewundert, dies in der Kommentierung zu finden.

    Ich möchte dazu keinen Rat geben……it´s up to you……

  14. Tanja

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Namensgebung, welche Erfolg habe ich wenn sich der Kindvater seit 5 Jahren nicht mehr um das Kind gekümmert hat, allerdings Unterhalt bezahlt.
    Aber einer Adoption durch den Stiefvater zustimmt, bzw, war es sein Vorschlag.
    Mein sohn ist 8 und er wollte von Anfang an den Namen seines Stiefvaters tragen.
    Wir haben versucht es ohne Gericht zu regeln, sind aber auf taube Ohren gestoßen.
    Es setzt meinem sohn wohl auch psychisch zu, da seine Stiefschwester den gemeinsammen Familiennamen trägt.
    Wir wohnen auserdem mit 3 Generationen unter einem Dach die alle den gleichen Nachnamen tragen nur mein Sohn eben nicht.
    Vielleicht haben sie mir einen Rat wohin ich mich wenden kann, oder was ich veranlassen kann.
    Ich wahr schon beim anwalt und der hat gesagt das wohl ohne Gericht nichts gehen wird.
    Vielleicht haben sie ja noch einen Vorschlag
    Vielen Dank mit freundlichen Grüßen
    Tanja

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    das Verfahren der Einbenennung ist oben beschrieben. Wenn der leibliche Vater nicht zustimmt, muß ein Antrag an das Familiengericht gestellt werden. Das ist der einzige Weg.

  16. Jennifer

    Wie muss mein Ex-Mann zustimmen?
    Was für Unterlagen sind erforderlich?

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ Jennifer

    das läuft alles vor dem Standesamt und zu konkreten Details fragen Sie bitte dort nach, weil alle es etwas anders handhaben.

  18. Jörg

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    bei mir ist der Fall einmal genau anders herum:
    Meine Ex-Frau will jetzt, 7 Jahre nach der Scheidung den Nachnamen meines Sohnes (ich habe einen Sohn und eine Tochter, beide leben bei ihr) in den Nachnamen ihres neuen Ehemannes ändern lassen und ich soll auf dem Standesamt in die Namensänderung einwilligen.
    Mein Sohn (17 Jahre alt) äussert sich bis dato nicht dazu, der Kontakt zu ihm ist bereits seit längerem abgebrochen.
    Meine Tochter soll laut Aussage meiner Ex vorerst ihren Nachnamen (also meinen) behalten, allerdings wurde angekündigt, dass sie irgendwann auch diesen ändern lassen will.

    Ich bin aktuell der Meinung, dass ich dem nicht zustimmen werde, insbesondere weil mein Sohn sich diesbezüglich nie selbst geäussert hat, nur die Mutter mit der es seit der Scheidung sowieso nur Probleme gab (Versuch des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts – wurde gerichtlich abgelehnt; Verweigerung des Besuchrechts von mir – wurde ebenfalls gerichtlich geregelt, ich habe das Besuchsrecht…).
    Da ich es gewagt habe anzugeben, dass ich mich weigere hat sie jetzt mit Anwalt und Gerichtsverfahren gedroht.
    Jetzt meine Frage: Was kann da auf mich zukommen?

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ jörg

    die Einbenennung wird für die Mutter sicherlich schwer durchzusetzen sein. Wie oben geschildert, sind die Hürden hoch. Wenn im Kindeswohl keine guten Gründe liegen, wird sie das Verfahren verlieren.

  20. Kathy

    Hallo Her Rechtsanwalt !!

    Ich habe ein dringende Frage :

    Ich bin geschieden, möchte nächstes Jahr heiraten und nun weiß Ich nicht wie ich das mit dem Namen meiner Tochter machen soll. Sie wurde in dem Trennungsjahr geboren aber bevor Ich die Scheidung eingereicht habe. Der leibliche Vater,mein Ex und Ich haben dann beim J.-Amt die Papiere unterschrieben wegen der Vaterschaft. Dadurch trägt sie aber den Namen meines Ex-Mannes. Habe alleiniges Sorgerecht usw.

    Was kann ich tun ??
    Brauch ich da eine Zustimmung oder nicht ??

    Danke !!

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ kathy

    wenn der neue Mann der biologische Vater ist und Sie ihn heiraten, sollte auch das Kind seinen Namen Рohne Zustimmung des Ex Рerhalten k̦nnen.

    Fragen Sie aber noch mal beim Standesamt.

  22. Kathy

    Der Vater meiner Tochter kümmert sich seit 3,5 Jahren nicht weder Unterhalt,Umgang oder Besuch.

    Ich weiß auch nicht wo er wohnt oder lebt.
    Sie trägt aber den Namen meines Ex-Mannes soweit ich weiß dürfte es doch kein Problem sein ihr den „neuen“ Familiennamen zu geben oder ??

    Wie

    Danke !!

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ kathy

    wer ist denn nun der Vater? Irgendwie verstehe ich etwas nicht!

  24. Kathy

    Mein Ex-Mann ist nicht der Vater und mein Neuer auch nicht zwischen den beiden gab es noch den Vater von meiner Tochter. bzw. er hat mich geschwängert und hat sich dann verpisst..kam nur zur Vaterschaftsanerkennung und seit dem habe ich ihn nie wieder gesehen bzw.gehört.

    Und weil das so kompliziert ist weiß ich nicht was mit dem Nachnamen passiert. Da mein Ex-Mann nicht der Vater ist und der Neue (mit dem ich seit der Geburt zusammen bin und Heiraten möchte)auch nicht. Aber sie hat eben den Namen meinen meines Ex-Mannes.

    ist doch alles mist !! Entschuldigung

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ kathy

    fragen Sie mal beim Standesamt. Die müßten es genauer wissen. Mit der Zustimmung des Ex-Mannes sollte die Einbenennung aber funktionieren.

  26. Julia

    Ich habe trotz Heirat meinen Maedchennamen behalten. Meine Tochter wurde vor der Ehe geboren und traegt auch meinen Namen. Nach der Scheidung moechte ich meinen Lebenspartner heiraten und seinen Namen annehmen. Kann meine Tochter den Namen meines zukuenftiegen Ehemanns ohne die Zustimmung meines Exmannes annehmen?

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    da Ihre Tochter nicht den Namen des Exmannes trägt, wäre es denkbar, dass die Einbenennung ohne seine Zustimmung möglich wäre.

    Aber:
    § 1618 Satz 3 BGB mit seinen 2 Alternativen spricht dagegen. Die Zustimmung des Vater ist notwendig, wenn

    1. das gemeinsame Sorgerecht besteht oder
    2. das Kind seinen Namen trägt.

    Die 1. Alternative trifft hier zu. Der Vater muss zustimmen.

  28. Julia

    Sehr geehrter Herr von Wehl, tausend dank fuer Ihre Hilfe. Best wishes from the Cotswolds. Julia. PS. Mein „Mann“hat mich vor 2 Jahren unterstuetzt nach England zu ziehen und den gesamten Umzug mit mir geplant und mitfinanziert.

  29. Biggi

    Sehr geehrter Herr von Wehl,

    mein Fall ist leider noch komplizierter und ich
    brauche da drindend Hilfe!

    Ich bin das zweite mal verheiratet und der zweite Mann ist nicht der Vater meines Kindes.
    Meine Tochter ist 6 Jahre alt und ich habe ihr mit der Zustimmung meines ersten Mannes den Namen meines zweiten Mannes gegeben.
    Die Ehe hielt aus Gründen,die ich hier nicht nennen möchte gerade mal 3 Monate.

    Werde bald geschieden und möchte nicht das meine Tochter den Namen meines zweiten Mannes behält,weil ich auch den Namen nicht behalten werde.
    Was kann ich tun?Wie kann ich den Namen meines Kindes wieder ändern?Das Standesamt sagte mir das es nicht so einfach geht?!Bitte um Antwort!
    Lg

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ biggi

    ein Fall der Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz – immer schwierig.

    Sie können nur argumentieren, dass Ihre Tochter nach § 1618 BGB einbenannt wurde und Sie selbst den Ehenamen nach Scheidung ablegen und nicht tragbar ist, dass sodann die Tochter den Namen des Stiefvater trägt, zu dem sie keinerlei Beziehung hat.

    Ob es klappt……?

  31. Biggi

    Danke für die schnelle Antwort!Also ist es schwierig was zu unternehemen.
    Das heisst ich kann den Namen nur ändern falls ich noch mal heiraten würde und sonst ist es schlecht!Ist das richtig?Oder müsste sien dann auch noch den Namen behalten ?

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ biggi

    es ist schwierig, aber nicht unmöglich. Eine neue Einbenennung kann doch auch nicht die Lösung sein. Klären Sie mit dem Standesamt, was machbar erscheint.

  33. Biggi

    Ja, vielen Dank werde es versuchen!Lg

  34. Cosima

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    2004 trennte ich mich von meinem Ex-Mann. Es folgte ein Rosenkrieg der seines Gleichen sucht! Kindesentführung, Morddrohungen, Unterstellung von sexuellem Missbrauch und Stalking! Nach wie vor kämpfe ich um Unterhalt! Das meine 3 Kinder und ich traumatisiert sind und in ständiger ärztlicher und psychologischer Behandlung sind können Sie sich sicher vorstellen! Unser größter Wunsch ist es den Nachnamen meines Ex-Mannes abzulegen. Seit der Scheidung habe ich das alleinige Sorgerecht und nach einem Agressiven Vorfall (Seitens des Vaters bei einem Besuchswochenende) besteht seit Feb. 2006 auch kein Umgangsrecht mehr für den Vater. Er hat zwar noch mal im letzten Jahr versucht Umgang zu bekommen. Hat aber die Klage zurück genommen. Es gibt psychologische Berichte die eine Namensänderung für erforderlich halten! Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg? LG

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ cosima

    ich denke schon. Was sagt Ihr Anwalt?

  36. Niko

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bekomme demnächst mit meiner Lebensgefährtin ein Kind. Diese lebt aber noch im Trennungsjahr und trägt somit den Namen ihres zukünftigen Ex-Mannes. Ich weiß das bei Nichtverheirateten, die Entscheidung durch die Eltern gefällt werden kann, welchen Namen das Kind tragen soll im Rahmen der Sorgeerklärung. Leider sieht es für mich aber so aus, das dort keine Übereinkunft getroffen wird, da sie darauf besteht das ihre kinder (1 Kind aus der Ehe) nicht anders heißen sollen als sie. Ich wiederum möchte nicht das das Kind den Namen ihres Ex-Mannes trägt, da ich das als demütigend empfinden würde. Welche Möglichkeit habe ich, das das Kind bei einer Nichteinigung mit der Mutter meinen Namen erhält?

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ niko

    praktisch keine!

  38. Faye

    Hallo,
    benötige dringend Rat. Mein Ehemann hat mir 7 jähriger Ehe erklärt, dass er sich trennen möchte. Wir haben eine 7 jährige Tochter, für die ich wohl Unterhalt bekommen werde, dass sich aus dem Verdienst von ca. 2100 Euro ergibt. Nun steht aber noch die Frage im Raum wie es mit meinem Unterhalt aussieht. Ich bin 100 % behindert, bekomme eine kleine Rente von 500 Euro und ein Pflegegeld ca. 120 Euro im Monat. Wird mir das auf den mir eventuell zustehenden Unterhalt angerechnet? Berufstätig bin ich nicht. Ich bin 47 Jahre und der Schwangerschaft nicht mehr berufstätig gewesen.

    Für einen Rat wäre ich dankbar

  39. Cosima

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Vielen Dank für Ihre Auskunft! Meine Rechtsanwältin hat mir wenig Hoffnung gemacht. Die Kinder haben aber eine Verfahrenspflegerin. Ich habe nächste Woche einen Termin bei ihr und hoffe das sie uns hilft. Da mein Ex-Mann jede Gelegenheit nutzt uns zu schaden ( mein Name tritt in Bezug auf den obigen Beitrag bei googel auf ), bitte ich Sie meine Beiträge auf dieser Seite zu löschen!
    Vielen lieben Dank!
    MfG Cosima

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ faye

    bitte suchen Sie einen Fachanwalt auf, der Ihnen hilft.

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ cosima

    ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass aufgrund der großen Präsenz bei Google keine vollen Namen genannt werden sollten.

    Ich habe den Familiennamen gelöscht.

    Eine Namensänderung ist zwar sehr schwierig, aber nicht unmöglich.

  42. Torsten

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mal alles etwas komplizierter. Ich und meine Ex-Frau sind geschieden und haben einen zwölfjährigen Sohn. Unser gemeinsamer Familienname war der Geburtsname meiner Ex-Frau. Da ich dieses Jahr heiraten werde, habe ich Anfang des Jahres meinen Geburtsnamen wieder angenommen. Somit besteht jetzt keine Namensgleichheit zwischen mir und meinem Sohn. Meine Ex-Frau hat nun dieses Jahr ebenfalls geheiratet und mein Sohn trägt nun den neuen gemeinsamen Familiennamen. Ist dass so üblich und vor allem rechtens. Vieln Dank vorab für eine Antwort.

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ torsten

    Ihr Sohn ist einbenannt worden, was aber eigentlich nicht ohne Ihre Zustimmung oder deren Ersetzung durch das Gericht möglich wäre. Sehr ungewöhnlich

  44. Torsten

    Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Das Eheschließende Standesamt erklärte mir, dass es daran liege, dass ich a)nicht das Sorgerecht habe(meine Ex-Frau hat das alleinige Sorgerecht) und b) dass durch meine Namensänderung ,also die Annahme meines Geburtsnamen, es so rechtens wäre, dass meine Sohn nun den Familiennamen der neuen Ehe meiner Ex-Frau tragen darf, ohne mich zu fragen oder meine Nichteinwilligung per Gericht zu übergehen. Ich sehe es zwar ähnlich wie Sie Herr von der Wehl, aber bin natürlich kein Jurist. Sollte ich mich denn an einen Anwalt wenden, bzw. kann ich sie damit beauftragen?

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ torsten

    ich denke, der Rechtsweg lohnt nicht. Letztlich hätte die Mutter gute Chancen gehabt, die Einbenennung vor Gericht durchzusetzen.

    Ob hier aber im Vorwege alles richtig gelaufen ist, bezweifle ich.

  46. Torsten

    Vielen Dank für die Informationen.

  47. Ramona

    Ich bin ziemlich ratlos, der Grund.. heute bekam ich einen Brief der neuen Schulleiterin. Darin teilte Sie mir mit, dass mein Kind lt Geburtsurkunde mit meinem vorherigen Namen geführt wird. Als ich 2002 heiratete, bekam meine damals 3jährige Tochter den neuen Familiennamen. Das wurde auf dem Standesamt gefragt und wir stimmten zu. Der leibliche Vater des Kindes hat lediglich nur die Vaterschaft anerkannt und meine Tochter trug also nie dessen Namen.Die Ehe besteht nicht mehr und ich habe dummerweise alles was an den ehemaligen Mann erinnert dem Reiswolf übergeben ebenso die Scheidungspapiere, da wir nie zusammengewohnt haben und somit auch zu einer späteren Zeit kein Versorgungsausgleich besteht, dazu war die Ehe viel zu kurz. So nun meine Frage, wie kann ich nachforschen bzw, was muß ich unternehmen das ich nachweisen kann, dass mein Kind nun den jetztigen Namen trägt und nicht ihren Geburtsnamen, klingt alles ziemlich konfus.. aber das bin ich seit dem lesen der Mitteilung auch .. und das gewaltig .

  48. Ramona

    … ich benötige , keine Hilfe mehr, da ich heute vom Standesamt die neue Abstammungsurkunde angefordert habe. Ich bin erleichtert, dass sich doch alles so reibungslos geklärt hat.

  49. Biggi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, folgende Situation von Sicht der Frau: Heirat – Familienname des Mannes – eheliches Kind. Scheidung – neue Heirat. Mädchenname wieder angenommen – Doppelname, bestehend aus Mädchenname und Familienname des 2. Mannes.
    Nun soll das Kind den Mädchennamen der Mutter ,erhalten (nicht aber den Familienname des 2.Mannes). Der leibliche Vater hat zugestimmt.
    Das Standesamt behauptet, das geht nicht, Kind darf nur den Familiennamen erhalten.
    Was können wir tun?

  50. RA Thomas von der Wehl

    @Biggi

    das ist eine Namensänderung nach dem NamÄndG und keine Einbenennung.

    Das wird immer schwer und wird nur mit sehr guten Gründen akzeptiert.

    Suchen Sie mal hier im Blog mit der Suchfunktion nach „Namensänderung“

  51. bärbel

    hallo herr von der wehl,

    ich bin geschieden und erwarte ein kind von meinem lebensgefährten. ich habe den namen meines ertsen mannes behalten und werde meinen lebensgef. heiraten und einen doppelnamen führen oder getrennte namensführung beibehalten. wie sieht es mit dem rechtlichen nachnamen unseres kindes aus? kann es meinen namen aus 1. ehe bekommen?

  52. Helga

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    3 Wochen vor der Geburt meiner Tochter wurde ich 2002 geschieden. Mein Ex ist nicht der Vater meiner Tochter. Da ich berechtigte Hoffnungen hatte, den leiblichen Vater meiner Tochter zu heiraten, bekam die Tochter den Familiennamen ihres Vaters. Ich behielt den Namen meines Ex-Mannes bei.
    Aus der Heirat wurde nichts. Ich zog in das Haus meiner Eltern, die meine Tochter während meiner Berufstätigkeit betreuen.
    Der Vater des Kindes zahlt bisher zwar Unterhalt, lehnt aber seit 3 Jahren jeden Umgang mit seiner Tochter ab. Die Namenskonfusion bereitet meiner Tochter und mir zunehmend Schwierigkeiten, weshalb ich wieder meinen Mädchennamen annehmen möchte, sowohl für mich als auch für meine Tochter. Ich habe das alleinige Sorgerecht.
    Wie beurteilen Sie die Aussichten? Was muß ich tun?

  53. Mike

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    meine Freundin und ich haben folgendes Problem:
    Ihr Kind (6) aus erster Ehe trägt den Namen des Ex-Mannes, zu dem seit 4 Jahren kein Kontakt mehr besteht; er zahlt keinen Unterhalt, da unauffindbar;meine Freundin hat das alleinige Sorgerrecht!
    Nun wollen wir heiraten und erwarten den nächsten Nachwuchs, meine Freundin nimmt dann meinen Namen an!
    Nun meine eigentliche Frage: was können wir tun damit Ihr erstes Kind auch meinen Namen annehmen kann?mfg

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ mike

    Sie haben schon den richtigen Artikel hier im Blog gefunden. Eigentlich habe ich alles beschrieben.

    Wenn der Vater zustimmt, ist die Einbenennung möglich, wenn nicht, muss geklagt werden.

  55. Natja

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Haben letztes Jahr versucht die Einwilligung des Vaters zur Einbennenung vom Gericht ersetzen zu lassen.Der Antrag wurde abgewiesen.Mein Ex-Mann hat seit zehn Jahren keinen Kontakt zu seiner Tochter gesucht und seit meiner Heirat im Januar 1999 erhalte ich keinen Unterhalt mehr(bis dahin Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt).Mittlerweile wurde mein volljähriger Sohn (gleicher Vater wie Tochter) von meinem jetzigen Ehemann nach minderjährigem Recht adoptiert.Nun ist es für meine Tochter noch schwieriger zu verstehen warum sie nicht so heißen darf.Mein Mann würde sie auch gerne adoptieren aber wir müssen wohl warten bis sie ebenfalls volljährig ist und dies allein ohne die Zustimmung ihres Vaters von Statten gehen kann.Wir haben aus dieser Ehe auch noch drei Kinder und alle bis auf meine Tochter aus erster Ehe tragen den selben Famieliennamen wie können wir ihr noch helfen?Leider Verstehen wir bis heute nicht warum das Gericht bei einem Kind so entscheidet und das andere im Regen stehen lässt.Wissen Sie vielleicht was wir noch tun können?
    mfg

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ natja

    das Urteil ist mir nach der Schilderung auch unverständlich. Vielleicht wäre die Berufung das Richtige gewesen. Einen neuen Versuch nach so kurzer Zeit halte ich aber für wenig erfolgversprechend.

  57. Marion

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Ich wurde unehelich geboren und trug den Mädchennamen meiner Mutter. Nach der Heirat meiner Mutter wurde ich von meinem leibl.Vater aus rechtl. Gründen adoptiert, und erhielt dessen Namen.
    Kann ich davon ausgehen, dass ich durch die Adoption keinerlei Rechte mehr auf meinen Geburtsnamen mehr habe?
    MfG M.K.

  58. Marion

    Anbei: die Ehe meiner Eltern wurde schon lang geschieden, es bestand väterlicherseits kein Sorgerecht und keine Unterhaltspflicht.

  59. RA Thomas von der Wehl

    @ marion

    das wäre eine Änderung nach dem NamÄndG und die ist immer schwierig, bis unmöglich.

    Es müßten gute Gründe vorliegen.

  60. Claudia

    Ich brauche Hilfe,
    Meine Große Tochter (7) heißt wie mein Ex- Mann, ABER : Sie ist nicht leiblich von Ihm, und das weiß er auch, da wir uns bei Ihrer Entstehung noch nicht kannten.
    So bevor wir geheiratet haben, hat er die Vaterschaft ( nochmal: wissentlich, das es nicht sein Kind ist) anerkannt, um Ihr ein „geregeltes Leben“ zu ermöglichen.Ich war so dumm Ihm das halbe Sorgerecht zu überragen !!!
    So nun während und nach der Scheidung,keinen Kindesunterhalt aber nen Ku- Titel.
    Ich habe wieder geheiratet nur mein Ex führt sich auf, das ich bald nicht mehr weiter weiß.
    Er hätzt die Kinder gegen mich und meinen Mann auf, kommt wann er lustig ist ( mal alle 2 Wochen, ann wieder erst in 3 Mon. und und und ) und stellt aber dann noch ansprüche über die Kinder an mich was soll ich tun, um die Vaterschaft (die nicht besteht) zu klären ???

  61. Claudia

    Ach und Sie will unbedingt meinen neuen Nachnamen, ich weiß, das ist nicht einfach, aber als sie Ihren „Vater“ darauf angesprochen hat, muss er laut Ihr voll ausgetikkt sein und sie wahnsinnig geschimpft haben. Es ist ein Kind, das bei mir heulend in meinen Amen liegt, weil er nicht sieht was er ihr alles antut.

  62. claudia

    Warum bekomme ich keine Antwort ???? 🙁

  63. kretapat

    Hallo, Herr von der Wehl
    Mein Sohn ist 23 Jahre alt und möchte unseren Familiennamen annehmen ( 2. Ehe seit mehr als 10 Jahren). Muß mein Exmann der überhaupt nie Interesse an seinem Sohn gezeigt hat, zustimmen? Oder was gäbe es sonst für Möglichkeiten, da mein Sohn ja volljährig ist?!
    Vielen Dank
    MFG
    kretapat

  64. RA Thomas von der Wehl

    @ kretapat

    ich befürchte, es gibt für ihren Sohn kaum eine Möglichkeit den Namen zu ändern. Eine Namensänderung wäre nur nach dem Namensänderungsgesetz möglich und dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund ist nicht, dass der Vater sich nicht um den Sohn gekümmert hat. Unser Namensrecht ist von dem Grundsatz durchzogen, dass ein Name sich nur in absoluten Ausnahmefällen ändern lässt.

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    ich habe Probleme in den Fällen einen Rat zu geben, in denen bewusst gegenüber Behörden von den Eltern etwas falsches erklärt wurde. Ich möchte mich aus solchen Fällen heraushalten.

  66. robels

    Hallo, ich weis nicht, ob ich in der richtigen Rubrik bin? Trotzdem möchte ich zwei Fragen stellen und danke im voraus für eine Antwort:
    1.über 3 Jahre in Trennung/Scheidungsantrag gestellt – wann werde ich geschieden?
    2. Kann ich nach 3 Jahren noch einzelne Hausratsgegenstände wie 2 Bilder und eine Büste einklagen und habe ich damit Erfolg?
    Danke für Antwort

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ robels

    Es ist für mich unmöglich anhand dieser Daten vorauszusagen, wann die Scheidung stattfindet. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Eine Scheidung dauert üblicherweise 4 bis 8 Monate.

    Wenn der Hausrat noch nicht aufgeteilt ist, kann auch nach 3 Jahren noch die Herausgabe einzelner Hausratsgegenstände verlangt werden. Im Streitfall wird zu beweisen sein, dass der Herausverlangende Eigentümer der Sachen ist bezw. ein Recht auf Herausgabe hat.

  68. robles

    Sehr geehrter Herr van Wehl,

    danke zunächst für Ihre Antwort und die kostenlose Beratung, die Sie für alle verunsicherten Menschen hier machen!
    Der Hausrat ist insofern gemacht worden, da es einen eigenen Rechtsstreit wegen dem PKW gegeben hat, wo ich 3 Jahre Zeit habe die Hälfte des Zeitwertes zu begleichen an meinen Ehemann. Ausserdem ist in diesem Prozess weiterer von mir geforderter Hausrat nicht gerichtlich bestimmt worden. Ich habe auch den meisten Hausrat damals mitgenommen und noch ein halbes Jahr danach die Schlüsselgewalt gehabt, um weitere Gegenstände herauszuholen. Da mein Mann ausserdem behauptet, nichts von diesen og. Gegenständen zu wissen oder noch zu haben, da er alles entsorgt hat, weis ich nicht ob ich da noch Chancen habe. Es handelt sich um reine persönliche Werte bei den Bildern und der Büste

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ robles

    wenn die Gegenseite behauptet, die herausverlangten Gegenstände nicht zu haben, halte ich eine Klage für aussichtslos.

  70. dave

    guten tag….
    folgendes problem:
    Ich habe mit meiner Ex-Freundin!!! (nicht Frau)
    ein logischerweise uneheliches Kind.
    Sie hat soeben geheiratet und möchte das unser gemeinsamer Sohn, dessen vaterschaft ich vor seiner geburt natürlich anerkannt habe, den Nachnamen ihres neuen Mannes trägt.
    Ich will das natürlich nicht!!!
    Trotz anerkannter Vaterschaft hat sie, wie bei unehelichen Kindern üblich, das alleinige Sorgerecht. Ich kümmere mich regelmäßig (mehrmals die Woche und jedes 2. Wochenende)
    um meinen Sohn und habe ein sehr sehr starkes und gutes Verhältniss zu ihm
    Nun meine Frage:
    1. kann sie unserem Sohn den Namen ihres neuen Mannes geben

    2. wenn ja, wie kann ich das verhindern

    3. gibt es für mich, auch ohne ihre zustimmung die möglichkeit ein gemeinsames Sorgercht durchzukriegen

    da ihr Mann Soldat ist und ich natürlich nicht möchte das sie einfach auswandert und ihn mitnimmt, was mir das Herz brechen würde

    habe ich auch da mitspracherecht über den Aufenthaltsort des Kindes

    Danke im vorraus !!!!
    lg
    dave

  71. RA Thomas von der Wehl

    @ dave

    hinsichtlich der Namensänderung wird es für die Kindesmutter schwierige, wenn der Vater nicht zustimmen.Sie könnte es aber notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.

    Wenn nach der Geburt des Kindes keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde, besteht für Sie keine Möglichkeit das Sorgerecht nachträglich gemeinsam zu bekommen. Auch hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Kindes bestimmt der Sorgerechtsinhaber diesen allein.

    Ich kann Ihnen leider keine besseren Auskünfte geben.

  72. gabi

    Hallo Herr RA

    Erstmal finde ich diese Seite echt genial danke das sie sich die zeit für all das nehmen.
    aber leider hab ich auch eine frage in eigener sache.
    ich bin geschieden seit 03 wieder verheiratet seit 05 mein sohn (17) hat null kontakt seit 05 aus eigenen antrieb zu seinem Vater. Dieser Vater hat auch nicht regelmässig bezahlt geschweige denn den vollen unterhalt. mir gehts nun nicht um den unterhalt den soll bzw kann er sich behalten ich brauche bzw mein sohn braucht ihn nicht mehr . aber er wird nächstes jahr 18 und möchte so gerne von seinem stiefvater adoptiert werden, um ersten so zu heissen wie wir alle und zweitens damit sein sogenannter Vater mal später keinen Anspruch auf Pflege hat und drittens ist bei uns ein haus zu vererben ( meiner Eltern irgendwann) nun ist es aber so mein sohn soll eine wohnung davon überschrieben bekommen aber nun hat mir ein notar mal gesagt sollte meinen sohn aber was passieren was man ja nicht raufbeschwören möchte fällt aber diese wohnung auf mich und meinen ex mann zurück. und das ist unmöglich da dieser mann mich und meinen eltern sichtlivch viel geld schon gekostet hat unter anderen auch schulden bezahlt etc wie kann man das machen mit der adoption mit 18
    wäre mir sehr geholfen
    Danke im voraus
    mfg
    gabi

  73. RA Thomas von der Wehl

    @Gaby

    Sie sollten dringend noch ein Beratungsgespräch mit einem Notar vereinbaren. Sobald ihr Sohn volljährig ist, kann er frei und selbst entscheiden, ob er sich von Ihrem derzeitigen Mann adoptieren lässt. Aber:

    Die unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche gegenüber der alten Elternteile bleiben bestehen. Grundsätzlich hat der adoptierte Volljährige praktisch mehr als zwei Elternteile. Im Fall von Unterhalt haften die Adoptiveltern vor den leiblichen Eltern.

    Die erbrechtliche Gestaltung einer Eigentumsübertragung auf ihren Sohn wird der Notar aber lösen können.

  74. gaby

    Vielen dank für Ihre Antwort, hat mir sehr weitergeholfen

  75. Jessi

    hallo,
    ich bin 21 jahre alt.
    meine eltern sind seid 17 jahren geschieden und meine mamaist jetzt seid 14 jahren wieder verheiratet,mein stiefvaterist für mich mein richtiger papa da mein „Erzeuger“ abgehauen ist udn nie für uns gezahlt hat oder sich um mich und meinen bruder gekümmert hat!ich möchte gerne das mein stiefpapa mich adoptiert geht das so einfach?und was muss ich dafür tun?

    danke im vorraus

    lg jessi

  76. RA Thomas von der Wehl

    @ jessi

    die Adoption einer Volljährigen dürfte unproblematisch möglich sein, ich würde mich an einen Notar wenden, der alles Weitere veranlasst.

  77. Stephanie

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, Ihr Artikel war für den Anfang schon sehr hilfreich und sehr informativ. Ich bekomme von meinem geschiedenen Mann leider keine Zustimmung zur Einbenennung. Wir sind seit neun Jahren geschieden und ich habe das alleinige Sorgenrecht für unseren ehelichen Sohn (11 Jahre). Aus einer weiteren Beziehung habe ich eine Tochter (7 Jahre) die nicht ehelich zur Welt kam. Negativ-Bescheinigung für die alleinige orge habe ich in meinen Unterlagen. Im Juni möchte ich meinen langjährigen Lebenspartner heiraten, unser drittes und erstes gemeinsames Kind ist unterwegs. Mein Sohn hat seit vielen Jahren keinen Kontakt zum leiblichen Vater. Die Verweigerung der Zustimmung ist nicht nachvollziehbar. Meine Tochter und ich tragen den gleichen Nachnamen, meinen Geburstnamen, den ich nach der Scheidung wieder annahm. Nun möchten wir alle den Familiennamen meines zukünftigen Mannes tragen. Grobe Zusammenfassung meines Anliegens: Ich möchte die Einbenennung meines Sohnes (der selber schon seit Jahren äussert nicht mehr den väterlichen Namen tragen zu wollen) gerichtlich erwirken. Unter Betracht aller Informationen, die ich hier in diesem kurzen Blog nicht ausführlicher darstellen möchte, mache ich mir Gedanken über die Höhe der anfallenden Kosten eines solchen Verfahrens, die Aussicht auf Erfolg und natürlich die seelische Bellastung der Kinder. Finde ich evtl. ähnliche Fälle (Gerichtsurteile oder ähnliches) wie den meinen an denen ich mich etwas über die Erfolgsaussicht orientieren kann?
    Viele liebe Grüsse
    Stephanie

  78. RA Thomas von der Wehl

    @ stephanie

    z.b. das OLG Bamberg:

    OLG Bamberg, Beschluss vom 12.04.2000- Aktenzeichen 7 UF 39/00

    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

    Unterhält der nicht sorgeberechtigte Elternteil keinen Kontakt mehr zu seinem Kind und wünscht er diesen auch nicht, dann haben seine Interessen an einem Weiterbestehen des Namensbandes zurückzutreten, wenn die Einbenennung des Kindes überdies dessen Wohl dient.

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  79. Markus

    Hi…

    ich hätte da auch mal ein bzw. zwei Fragen…

    Die Fragestellung von Dave (Eintrag 70) habe ich gelesen und bis auf die Tatsache, dass die Problematik aktuell nicht ansteht stimmt seine Situation mit mir überein.
    Ich würde die Frage für mich (zur Beruhigung) stellen…
    Im Gegensatz zu Dave habe ich mit der Mutter meines 6jährigen Sohnes jedoch die gemeinsame elterliche Sorge erklärt.
    Kann der Versuch einer Namensänderung in meinem Fall dann auch mit Hilfe eines Gerichtes Erfolg haben?
    Mein Sohn trägt den aktuellen (Geburts-)Namen meiner Ex-Freundin. Mein Sohn ist alles für mich und ich sehe ihn fast täglich, bezahle seinen Unterhalt und er wohnt quasi die Hälfte seiner Zeit bei mir.

    Daneben würde ich gerne wissen, ob mir das gemeinsame Sorgerecht irgendwie hilft, dass meine Ex nicht einfach z. B. 200km mit meinem Sohn wegzieht…?

    Herzlichen Dank schon mal im voraus.
    Gruss,
    Markus

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    Eine Einbenennung in die neue Ehe der Kindesmutter müsste dem Kindeswohl entsprechen. Hier besteht natürlich die Frage, warum sollte der Kindesvater sich gegen eine Namensänderung wenden, da das Kind noch nicht einmal seinen Namen trägt.

    Ich denke daher, Sie werden sich gegen eine Einbenennung nicht wehren können.

    Es wird auch schwer bis unmöglich der Mutter einen Umzug zu verweigern, wenn dieser Umzug in ihrer neuen familiären oder beruflichen Situation begründet ist. Natürlich wird das Umgangsrecht für den Vater damit sehr schwierig und kostspielig, aber die grundsätzlichen Freiheiten der Kindesmutter werden höher bewertet.

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  81. Markus

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Für mich hätte der Erhalt des Mädchennamens der Mutter hinsichtlich meines Sohnes eine Abgrenzung zur nicht bestehenden Vaterschaft des neuen Partners bedeutet.
    Ich will nicht dass sich irgendjemand als Vater meines Sohnes aufspielt!

    Darf sich das Kind selbst ab einem gewissen Alter entscheiden, ob es den Namen des neuen Partners der Mutter annehmen möchte?

    Wenn meine Anfangsfragestellung irgendwann in allen Punkten eintreffen sollte, stelle ich mir nebenbei die Frage, was ich von der gemeinsamen elterlichen Sorge effektiv haben soll…

    Nun ja…die Hoffnung stirbt zuletzt…
    Gruss, Markus

  82. oliver

    Hallo,
    Ich habe eine Frage.
    Ich werde in diesem Jahr meine Verlobte heiraten und sie möchte auch meinen Nachnamen annehmen.
    Sie hat eine Tochter (10 Jahre) die auch gerne meinen Nachnamen annehmen möchte.
    Der Biologische Vater hat nichts gegen eine Namensänderung.Er hat sich nie um seine Tochter gekümmert und ist seinen Unterhaltsverpflichtungen für das Kind und der Ex-Ehefrau nie nachgekommen.
    Was müssen wir tuen und was muss der Biologische Vater tuen?

  83. RA Thomas von der Wehl

    @ oliver

    die Einbenennung sollte möglich sein. Wegen der praktischen Abwicklung sprechen Sie mit dem Standesamt.

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  84. Marleen

    Hallo,ich habe eine Frage:
    mein Sohn war fast 2 Jahre als ich geschieden wurde, ich lernte danach meinen jetztigen Mann kennen,der meinen Sohn wie seinen eigenen erkennt .JETZT ist mein Sohn schon 10 Jahre alt und er hat auch eine kleine Schwester (3) bekommen, nach der Hochzeit haben wir den Familiennamen meines Mannes aber nicht der Große, er möchte auch so gern unseren Nachnamen.Mein Exmann hat sich seid Jahren nicht bei seinem Sohn gemeldet nicht an Geburtstagen,Feste usw.Bei OP“s die mein Sohn hatte war er nie anwesend war nicht bei der Einschulung usw. Mein Sohn hat keinerlei Verbindung zu seinem Vater,obwohl ich das sehr unterstützt habe aber ohne Erfolg. Jetzt wollte ich den Kinderausweis vom Großen verlängern lassen, geht natürlich nicht ohne leiblichen Vater,da wir das gemeinsame Sorgerecht haben.
    Ich muss also diesen Herren jetzt hinterher rennen damit ich den Ausweis machen kann. Oder gibt es da eine andere Möglichkeit???
    Lieben Gruß

  85. magdalena

    guten tag Herr RA Thomas von der Wehl..

    ich habe alle fragen und antworten gelesen und trotzdem habe ich auch mal eine frage zur möglichen nachnamensänderung meiner tochter
    (9 jahre)
    fakten:
    ich bin alleinerziehend, habe auch das alleinige sorgerecht, KV hat vaterschaft anerkannt, steht also mit in der geburtsurkunde..
    wir sind seit 5 jahren getrennt,waren nie verheiratet, meine tochter hat meinen mädchennamen…
    nachdem was Sie julia im august letzten jahres geantwortet haben (nr.27), ist die zustimmung des KV nicht notwendig, da er kein sorgerecht hat und meine tochter nicht seinen namen trägt?

    da ich zwillinge erwarte und dieser papa dazu mich heiraten möchte, möchte ich nicht dass meine tochter einen anderen namen hat als wir,sondern wir einen familiennamen haben!!

  86. Sylli

    @magdalena

    Da die Tochter Ihren Namen trägt ist die
    Zustimmung des Vaters nicht erforderlich.Eine
    Einbenennung in die neue Familie sollte problemlos
    möglich sein.
    Variante 2: Ihr „Bald-Mann“ nimmt Ihren Namen bei
    Heirat an und es heissen ebenfalls alle gleich.

    LG Sylli

  87. michaela

    hallo herr von der wehl,

    ich bin seit 2008 geschieden, der gemeinsame ehename war mein mädchenname(sprich mein ex-mann hatt meinen namen angenommen) unser gemeinsamer sohn trägt also meinen nachnamen. ich habe das alleinige sorgerecht. nun meine frage, wenn ich wieder heirate kann mein sohn problemlos den nachnamen meines zukünftigen mannes annehmen oder bedarf es da auch der zustimmung meines ex-mannes.(das einzige was der kindsvater tut ist unterhalt zahlen gesehen hat er ihn das letzte mal am 10.06.2007 und seitdem kein interesse mehr)
    2.frage wenn mein ex-mann wieder heiratet kann seine neue frau dann einfach meinen namen annehmen??

    liebe grüsse michaela

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ michaela

    1. da Sie das alleinige Sorgerecht haben, und der Kindesvater bei einer Einbenennung namensrechtlich überhaupt nicht betroffen wäre, gehe ich nicht davon aus, dass er zustimmen muss.

    2. wenn Ihr Exmann wieder heiratet, kann er Ihren Namen für die neue Ehe verwenden. Dies können Sie nicht verhindern.

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  89. Rieke

    Hallo Herr von der Wehl,
    obwohl ich alle Beiträge zu diesem Thema gelesen habe, möchte ich mir in meinem Fall noch etwas mehr Klarheit verschaffen.

    Ich bin geschieden, habe eine vierjährige Tochter aus dieser Ehe. Nach der Scheidung habe ich meinen Mädchennamen wieder angenommen. Meine Tochter trägt noch den Namen ihres Vaters.
    Nun möchte ich wieder heiraten und wünsche mir, dass meine Tochter meinen Namen bekommt. Ihr Vater ist einverstanden. Mein zukünftiger Mann möchte seinen Namen behalten.
    Ist es möglich, dass wir im Rahmen der Eheschließung meinen Namen als Familiennamen nehmen, mein zukünftiger Mann trotzdem seinen Namen behalten kann und meine Tochter unseren Familiennamen über Einbenennung annehmen kann. Oder müssen wir den schwierigen Weg über die Namensänderung gehen?

    Vielen Dank.

  90. RA Thomas von der Wehl

    @ rieke

    Die Namensprobleme werden immer komplizierter. Ich kann auf ihre Frage leider keine Antwort geben. Ich finde auch nicht die Zeit hier intensiver zu recherchieren. Ich muss sie an das Standesamt verweisen.

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  91. Frank

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    auch mich betrifft das Problem mit der Namensänderung.
    Aktuell bin ich noch nciht geschieden, unsere beiden Töchter (3+5) leben bei der Mutter und ihres Lebensgefährten. Auch ihr lebensgefährte hat einen Sohn der aber bei der Mutter wohnt.
    Nach der Scheidung (vermutlich 03-09) wollen die Beiden im Juli heiraten. Meine Frau hat damals meinen Namen angenommen und möchte bei der anstehenden Eheschließung den Nachnamen des Lebensgefährten annehmen. Unsere beiden Töchter sollen ebenfalls den Nachnamen annehmen, was ich aber nicht möchte.Ich wäre jedoch bereit einem Doppelnamen zuzustimmen.Einen Doppelnamen möchte Sie jedoch nicht da er Ihr zu lang wäre.
    Ich zahle regelmäßig Unterhalt (lt Amt vorgeschrieben da ich ihn im vollen Umfang nicht zahlen kann/Mängelfallbrechnung) und habe die beiden jedes zweite Wochenende bei mir.Es gibt auch sonst keinerlei Probleme bezgl Umgang, Entscheidungen etc.
    Sie ist der Meinug das es für die Schule/Ärzte etc einfacher und besser wäre wenn alle den gleichen Namen tragen.
    Welche Möglichkeiten habe ich dagegen anzugehen bzw reicht es aus wenn ich nicht zustimmen würde ? Wie gesagt Doppelname wäre ok jedoch nicht der alleinige Nachname des Lebensgefährten.

    Herzlichen Dank für ihre Mühe
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank

  92. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    Was Ihre Frau vorhat, betrifft die oben geschilderte Einbenennung. Die Erfolgsaussichten einer Einbenennung gegen den Willen des Vaters kann ich nicht beurteilen. Sie können sich natürlich dagegen wehren und Ihre Frau müsste in diesem Falle ein weiteres Gerichtsverfahren anstrengen. Alles entscheidet sich an dem Wohl der Kinder. Der alleinige Wille oder der Wunsch der Mutter ist nicht ausschlaggebend.

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  93. Manu

    Ich habe geheiratet im Jahre 1997 danach kam mein Sohn. Mein damahliger Mann nahm meinen Namen an.Ich bin jetzt geschieden,habe das alleinige Sorgerecht, mein Ex Mann zahlt werder Unterhalt noch kümmert er sich um das Kind. Jetzt möchte ich ein zweites mal den Weg in die Ehe gehen, mein Sohn möchte auch gern den Namen von meinem jetzigen Mann annhemen, mein Ex Mann weiß ich nicht wo er wirklich wohnt! Was kann ich tun welche Möglichkeiten sind uns gegeben?
    Danke im voraus.

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ manu

    Sie können versuchen die Einbenennung ihres Kindes ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters durchzusetzen. Sie sollten sich dazu eine Beratung beim Standesamt geben lassen.

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  95. Gaby

    Guten Tag…

    bin zufällig hier auf diese Seite gekommen
    und habe eine Frage:
    “Meine Tochter war 6Monate alt als ihr leiblicher Vater gestorben ist.
    Habe dann wieder geheiratet (mittlerweile geschieden) und mein Ex-Mann hat meine Tochter Adoptiert.
    Meine Tochter ist mittlerweile 30 Jahre alt und spricht andauernd davon den Nachnamen ihres verstorbenen Vaters annehmen zu wollen.
    Es ist ihr großer Herzenswunsch und ich würde ihr so gerne helfen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Mfg. G…………..

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ gaby

    Der reine Herzenswunsch wird dafür nicht ausreichen. Eine Namensänderung ist bei uns nur mit großen Hürden überhaupt möglich.

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  97. Monika

    Sehr geehrter Herr von der Wehl
    mein Freund hat während der Trennungsphase seiner jetzt geschiedenen Frau ein gemeinsames Kind. Seine Ex Frau hat 3 Kinder aus verschiedenen Beziehungen.Sie hat nach der Scheidung wieder geheiratet. Das 1. Kind (14 J.) hat nun zum 2.mal den Nachnamen gewechselt, hatte erst ihren Mädchennamen da sie mit dem biologischen Vater nicht verheiratet war dann den Namen von meinem Freund und nun den Namen des neuen Ehemannes.Das 2. Kind ist in der Ehe geboren und per DNA Test nach 8 Jahren wurde meinem Freund vorgelegt das er nicht der biologische Vater ist, nach der Trennung entstand dann das 3. Kind was auch per DNA getestet wurde und es ist sein Kind nun meine Frage mein Freund hat dem alleinigen Sorgerecht für sie zugestimmt erst wollte sie das ihr neuer Mann das Kind adoptieren kann nach langem hin und her wollte er dann zustimmen worauf sie dann merkte das sie dann ja kein Anspruch mehr auf Unterhalt hätte was sie daraufhin wieder zurückgezogen hat.Um Ruhe zu bekommen er hat auch zum Wohl des Kindes auf das Besuchsrecht verzichtet (da er von dem 1. Vater die Streitigkeiten an den Besuchstagen mitbekommen hatte) bezahlt aber Unterhalt nun möchte Sie das sein Kind den Namen von ihrem jetztigen Mann bekommt. Sie droht mit einem Gerichtsverfahren hätte sie da Chancen damit durchzukommen ? Die 1. Tochter von ihr hat ihm auch einen Brief zukommen lassen wo hervor geht das es ihr und deren Schwester da nicht gut gehe. Es gibt Argumente gegen seine Exfrau die
    daraus schließen lassen das auch diese Ehe nicht lange halten wird dann wäre auch für sein Kind wieder eine Namensänderung im Gespräch.Die Anwältin sagte an das wenn er nicht zustimme sie ein Gerichtsverfahren anstreben werde, hat er in diesem Fall Chancen einer Namensänderung zu wiedersprechen ?

  98. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    es tut mir leid, aber die Beziehungen zueinander und Verhältnisse untereinander habe ich nicht verstanden. Das Ganze scheint mir sehr kompliziert und im Moment fehlt mir einfach die Zeit.

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  99. Monika

    Ich würde es gerne noch einmal und einfacher versuchen. Während der Trennungszeit ist ein Kind entstanden,sie hat wieder geheiratet und nicht seine sondern ihre Kinder(2) aus anderen Beziehungen haben nun den jetzigen Nachnamnen des neuen Ehemannes angenommen. Sein leibliches Kind was in der Ehe(Trennung,sind nach der Geburt geschieden worden), entstanden ist, hat den Namen meines Freundes.Er bezahlt Unterhalt aber hat keinen Kontakt zu seinem Kind. Kann er verweigern das sein Kind den Namen von ihr annehmen muß ?

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, im geht es um die Einbenennung eines Kindes in eine neue Ehe und die Frage, ob der leibliche Vater dieser Einbenennung verhindern kann. Er kann es versuchen, allerdings entscheidet sich alles an dem Merkmal „Wohl des Kindes „. Im Streitfalle wird ein Gericht darüber zu entscheiden haben.

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  101. Thomas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    im grundegonommen ist bei mir schon alles geklärt, habe nun aber das Problem, das die Mutter das Kind aufhetzt…
    Zum eigendlichem : Ich war mit der Mutter nicht verheiratet (ca. 7 Jahre zusammen) und haben eine Tochter (sie selber hatte schon zwei weitere von vorangegangenen Partnerschaften). Vor dem Standesamt habe ich die Vaterschaft anerkannt, wir haben beide die Sorgerechtserklärung abgegeben und sie hat auch damals zugestimmt, das meine (unsere) Tocht meinen Namen annimmt. Nun trennte sie sich 2006 von mir. Da sie mir mehr und mehr zusetzte und mir das Kind vorenthalten wollte, wante ich mich an das Jugendamt die mir nach zwei erfolglosen Gesprächen mit der Mutter riet, dies vor Gericht zuklären. Punkt um; Das Gericht verwies die Mutter darauf, das ein Vater auch ein recht und nicht nur Plichten hat, und hat mir das Besuchsrecht zu 100% zu gesprochen. Weiterhin habe ich natürlich von anfang an den Unterhalt für meine Tochter bezahlt. Nun möchte sie in 2 Monaten heiraten, bekommt von ihrem neuen Lebenspartner wieder ein Kind und möchte natürlich das alle den Namen des neuen Mannes übernehmen. Diesbezüglich fragte sie mich, dies ich aber verneinte, da ich nicht die identität meiner tochter verlieren bzw. weggeben möchte. sie hatte sich wohl informiert und auch die antwort bekommen, das sie keine aussichten auf erfolg hätte. nun war meine kleine am letzten Wochenende wieder bei mir (sie ist gerade 6 geworden) und da sagte sie mir, das sie gerne **** (von dem ziehvater) heissen möchte, das wäre für mama zu schwierig…(so gesagt von ihr). zwar hatten wir ein wunderschönes wochenende und viel unternommen, aber beim heim bringen, fing sie wieder an… ich würde für meine Kleine alles machen aber kommen mit diesem punkt nicht ganz klar… möchte ihr (meine tochter) aber auch nicht weh tun… was raten sie mir ? soll ich (gegen meiner überzeugung) ihr zusagen, das sie den nammen *** ‚haben darf‘ ? wie soll ich mit der situation meiner tochter umgehen, wenn sie mich wieder anspricht, das es doch für mama und alle anderen besser ist… (meine tochter sagt nun selber immer : ist ganz schön schwierig…)
    Besten Dank schon mal für ihre mühe

    Beste Grüsse

  102. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    wie Sie sich entscheiden, ist eine persönliche Entscheidung, in die ich mich nicht einmischen möchte. Ganz offensichtlich wird die kleine Tochter natürlich von der Mutter benutzt, was grundsätzlich nicht zu akzeptieren ist. Wie weit die Mutter allerdings geht, um die Tochter als Mittel zum Zweck zu benutzen, werden Sie besser beurteilen können.

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  103. Thomas

    Hallo Hr von der Wehl,
    besten Dank schon mal für Ihre Antwort.
    Das dies meine Entscheidung ist ist mir verständlich. Wie sie selber sagen, ist es von der Kindesmutter nicht zu akzeprieren, das Sie meine kleine mehr und mehr zusetzt. Ich frage mich nun selber (ohne aber das meine Tochter darunter leiden müsste), wie ich dieses unterbinden könnte!? Denke, das ich da kaum was machen kann. Seit dem ich ihr die ‚Namensgebung‘ verweigert hatte, spricht die Mutter nicht mehr mit mir und meine kleine wird nun immer von ihrer großen Schwester an die Haustür gebracht, wenn ich sie abhole…
    Hatte erst gestern versucht Ihr zu sagen, das Sie bitte die kleine aus dem ’strei‘ raushalten soll, aber wie schon gesagt, zu einem gespräch ist sie (nun) nicht mehr bereit.
    Habe ich eine Möglichkeit, das mein(unser) Kind nicht mehr damit konfrontiert wird? Denke in diesem alter (6 Jahre) sollte sie sich doch eher auf ander Sachen konzentrieren…
    Danke vorab für Ihre fachmenische Antwort
    Beste Grüße
    thomas

  104. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    was Sie schildern ist kein juristisches, sondern ein eher familienpsychologisches Problem. Ich kann Ihnen da keinen wirklichen Rat geben, da ich einerseits nicht Psychologe bin und andererseits die Kindesmutter nicht kenne.

    Ich selbst empfinde es als höchst verwerflich, wenn Eltern ihre Kinder für die Durchsetzung bestimmter Zwecke gegenüber dem anderen Elternteil einsetzen. Es ist aber immer wieder zu beobachten. Diese Elternteile wissen gar nicht, in welche Gewissens- und Loyalitätskonflikte sie ihre Kinder damit stürzen.

    Das Verhalten diese Elternteile ist dumm und ignorant. Aber welche Mittel gibt es gegen Dummheit?

    Manchmal hilft die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, aber auch nur dann, wenn der Familienrichter bereit ist, gegenüber diesen Elternteilen deutliche Worte zu finden.

    Notfalls würde ich Ihnen raten nachzugeben treu dem Spruch:“ Der Klügere……..

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  105. Lilly

    Hallo! Bin seit 3 Jahren geschieden. Mein geschiedener Mann hat seit 2,5 Jahren kein Kontakt mehr zu unserer gemeinsamen Tochter(11,5). Ich möchte wieder meinen Mädchennamen annehmen. Meine Tochter auch. Wie und wo kann ich das beantragen.
    Danke im vorraus!!

  106. Elke

    hallo !!!!
    Habe da mal eine frage, habe beim gericht eine namenänderung für meine kinder beantragt ,da der vater nicht zu stimmt habe jetzt post bekommen, das ich den antrag wieder zurückziehen soll da es nach §1618S.3BGB genehmigt wird da der vater auch wieder geheiratet hat und einen anderen namen besitzt als die kinder ,was bedeutet das was kann ich tun das die kinder genauso heissen wie ich sie haben den namen des vaters bevor er geheiratet hat .

  107. RA Thomas von der Wehl

    @ elke

    Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist der gerichtliche Antrag die Zustimmung des Vaters durch das Familiengericht zu ersetzen gar nicht notwendig, da die Zustimmung des Vaters hier nicht erforderlich ist. Sie müssen sich also nur an das Standesamt wenden und die Einbenennung ihrer Kinder in die neue Ehe erklären. Die Zustimmung des Vaters ist nicht notwendig. Aus diesem Grunde fordert das Gericht Sie offensichtlich auch auf, den Antrag zurückzunehmen. Bitte klären Sie aber Einzelheiten mit einem beauftragten Anwalt, da meine Ratschläge nie verbindlich sein können.

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  108. Linda

    Sehr geehrter Herr von der Wehl ,

    mein Freund hat eine Tochter (8) ,
    er ist von der Kindesmutter geschieden und
    sie teilen sich das Sorgerecht .
    Die Kindesmutter möchte nun ihren jetzigen
    Lebenspartner heiraten und auch seinen Nachnamen annehmen !
    Die Tochter soll auch diesen Nachnamen erhalten , aber da würde mein Freund niemals
    zustimmen . Er hat sich immer um die Kleine
    gekümmert und auch regelmäßig Unterhalt bezahlt .

    Nun meine Fragen :

    Kann die Mutter problemlos den Nachnamen
    des Kindes ohne Einwilligung des
    Vaters ändern ?

    Und wie kann man dagegen angehen ?

  109. RA Thomas von der Wehl

    @ linda

    Die Namensänderung des Kindes nach Wiederheirat der Kindesmutter richtet sich nach den oben geschilderten Voraussetzungen. Es hängt alles davon ab, ob die Einbenennung in die neue Familie dem Kindeswohl entspricht. Beide Elternteile werden ihre Argumente vorbringen müssen und im Streitfall wird das Familiengericht entscheiden müssen. Keinesfalls kann die Mutter, sofern gemeinsames Sorgerecht vorliegt, allein über eine Einbenennung entscheiden.

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  110. Daniela

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Lebensgefährte ist geschieden,haben gemeinsames Sorgerecht aus der Ehe ist ein Sohn hervorgegangen der jetzt 6Jahre alt ist.Jetzt möchte Die Ex-Frau die neu verheiratet ist und den Namen ihres jetzigen Mannes angenommen hat,das der Sohn diesen Namen annehmen soll aber mein Lebensgefährte möchte dies nicht.Er ist jetzt verunsichert und weiß jetzt nicht wie er sich verhalten soll,was kann er tun und wie soll er sich verhalten??

    Vielen Dank im vorraus.

  111. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    die Einbenennung des Kindes in die neue Ehe ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vaters möglich. Sollte der Vater diese Zustimmung nicht erteilen, müsste die Kindesmutter die Zustimmung durch eine Entscheidung des Familiengerichtes ersetzen lassen und vortragen, dass die Einbenennung dem Kindeswohl entspricht. In diesem Verfahren kann der Vater dann seine Argumente vorbringen, die aus seiner Sicht dagegen sprechen.

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  112. chilly

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Sohn (6) hat heute mir gegenüber geäußert, dass er den Namen des neuen Lebenspartners seiner Mutter nicht annehmen will und stattdessen weiterhin den Geburtsnamen seiner Mutter tragen will.
    Seine Mutter wird den Namen des Lebenspartners bei der Heirat annehmen.
    Ich war mit seiner Mutter nicht verheiratet, übe allerdings die gemeinsame elterliche Sorge aus (wurde vor dem Jugendamt erklärt).

    Hat mein Sohn das Recht, sich gegen den Wunsch seiner Mutter hinsichtlich seines Nachnamens zu verhalten?
    Ich selbst habe ja hier kein Mitspracherecht.

    Schönen Gruss!

  113. RA Thomas von der Wehl

    @ chilly

    Einem sechsjährigen Kind wird man bei der Namensbestimmung kein wesentliches Mitbestimmungsrecht einräumen könne. Das ist es einfach zu jung.

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  114. sandy

    halli hallo,

    hier mein anliegen:
    habe einen sohn*94 und eine Tochter *99. Den Vater der Tochter habe ich auch geheiratet. Der Einfachkeithalber haben auch beide den Namen von ihm angenommen. Nach knapp 5 Jahren Trennung und Scheidung. Seit 2007 sitzt mein Ex-Mann im Gefängnis (noch bis 2011) und seit Februar 2008 hat er 2-3 mal angerufen, aber kümmert sich überhaupt nicht mehr und sie hat ihren Vater seit dem nicht mehr gesehen. (Auch sonst keinen Kontakt mit seiner Familie)

    Ich möchte dieses Jahr wieder heiraten und beide haben geäußert den Namen meines Zukünftigen annehmen zu wollen, da sie wie wir heißen möchten.

    Meine Frage :
    -Wie kann ich für meine Tochter das alleinige Sorgerecht bekommen?
    -Ist es möglich das beide den neuen Namen bekommen können?
    (Vielleicht unter diesen besonderen Umständen???)

    Bitte helfen Sie mir…

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ sandy

    Sobald sie wieder geheiratet haben, kommt die Einbenennung in Betracht. Die Voraussetzungen habe ich oben geschildert. Ob ein Antrag auf allein Sorge Aussicht auf Erfolg hat, müsste im konkreten Fall ein Fachanwalt für Familienrecht prüfen. Nur die Tatsache allein, dass der Vater im Gefängnis sitzt, reicht dafür nicht. Es müssen weitere Argumente vorgebracht werden.

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  116. Sonja

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich lebe mit meinem Partner zusammen, der in Scheidung lebt. Seine demnächst Ex-Frau hatte bereits einen Sohn aus erster Ehe, der allerdings den Nachnamen meines Partners hat. Hier meine Frage dazu. Besteht die Möglichkeit, dass mein Partner verlangen kann, dass dieser wieder seinen alten Namen annimmt und auch seine Ex wieder?
    Vielen lieben Dank schon mal
    liebe Grüße Sonja

  117. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja

    eindeutig: nein!

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  118. Gerlinde

    Hallo,

    mein Sohn hat meinen Mädchennamen. Mit dem leiblichen Vater teile ich mir das Sorgerecht. Vor kurzem habe ich geheiratet und möchte, dass mein Sohn den gleichen Namen hat wie mein Mann und jetzt auch ich. Mit meinem Mann habe ich auch eine Tochter. Der Kindsvater ist mit der Namensänderung nicht einverstanden.

    Was muss ich machen um die Ersetzung der Unterschrift durch das Gericht zu erhalten?

    Vielen Dank

    Gerlinde

  119. Geraldine

    Hallo!!!

    Ich habe mal eine Frage.
    Ich habe aus erster Ehe eine Tochter. Mein Freund und ich gehen in zwei Wochen heiraten. Nun zu meiner Frage. ist es möglich das meine Tochter den Namen meines neuen Mannes annehmen kann? Ich weiss das ich die zustimmung von meinem Ex Mann brauche aber bin mir nicht sicher ob er auch zustimmen muss da wir meinen Mädchennamen als Ehenamen genommen haben. Man sagte mir ich soll mich mal erkundigen da es sein kann das ich es selber entscheiden kann

    Vielen Dank

    Geraldine

  120. RA Thomas von der Wehl

    @ geraldine

    Wenn Sie auch in der neuen Ehe ihren Geburtsnamen als Familiennamen wählen, wäre das Problem gelöst. Andernfalls kommt nur die Einbenennung, wie oben geschildert, in Betracht.

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  121. jalany09

    Ich habe mal ne frage, habe alle ihre Zitate gelesen doch mein fall war leider nicht dabei.
    Es geht um eine Freundin!
    Sie war 1 1/2 Jahre verheiratet seit 4 wochen geschieden ein gemeinsames kind jetzt 1 1/2Jahre alt gemeinsames Sorgerecht. Der Ex mann hat sie in der ehe mit der Nachbarin betrogen er wollte gleich die Scheidung sind wie gesagt seit 4 wochen geschieden und diese woche wird er die frau auch noch heiraten mit der seine ex frau betrogen hat. Der vater hat schriftlich bei der gemeinsamen anwältin erklärt das er zustimmt die frau möchte ihren mädchennamen wieder annehmen das der gemeinsame sohn das auch darf. Also Eltern sind sich einig das Standesamt sagt es geht trotzdem nicht. Beide eltern wollen aber das der Sohn den mädchenname der Mutter bekommt. Meine Freunin liebt ihren ex immer noch und hat starke depressionen hinsichtlich wie ihre letzten zwei jahren gelaufen sind. Mann Fremdgegangen etc. Können sie uns einen Rat geben welche Möglichkeiten es noch gibt?

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ jalany09

    Auch der von Ihnen geschilderte Fall ist hier schon vielfach besprochen worden.

    Nach einer Ehescheidung kann zwar die Ehefrau ihren Mädchennamen wieder annehmen, das gemeinsame Kind kann seinen Namen aber nur ändern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist nun mal die gesetzliche Situation, in der wir uns befinden.

    Einen wichtigen Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes kann ich in ihren Schilderungen nicht finden.

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  123. selma

    hallo
    meine frage ich bin seit knapp 2 jahren geschieden und habe 2 töchter aus der ehe.Nach der scheidund habe ich mein madchennamen angenommen meine kinder aber haben noch den vatersnamen.Ich habe eine vollmacht das besagt “ICH BEVOLLMACHTÄ°GE MEÄ°NE EX FRAU EÄ°NEN KÄ°NDERAUSWEÄ°SS FÃœR MEÄ°NE KÄ°NDER ZU BEANTRAGEN UND AUCH SONST ALLE FÃœR DAS KÄ°ND ERFORDERLÄ°CHEN ENTSCHEÄ°DUNGEN ZU TREFFEN “ könnte ich mit dieser vollmacht die namen meiner kinder andern??B.Z.W Meinen madchennamen geben???

  124. selma

    ich bevollmachtige meine ex frau einen kinderausweiss für meine kinder zu beantragen und auch sonst alle für das kind erforderlichen entscheidungen zu treffen

  125. RA Thomas von der Wehl

    @ selma

    Nein, das können Sie nicht. Die Namensänderung der Kinder richtet sich nach dem Namensänderungsgesetz und hier ist eine Namensänderung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

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  126. Stephanie

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    meine Tochter aus erster Ehe (10 J) wünscht sich, den Nachnamen des Stiefvaters annehmen zu können. Hiermit ist der leibliche Vater nicht einverstanden. Mit meinem zweiten Ehemann bin ich seit nunmehr vier Jahren verheiratet, seit 7 Jahren leben wir zusammen. Vor sechs Monaten wurde unser gemeinsamer Sohn geboren.
    Bezüglich meiner Tochter besteht das gemeinsame Sorgerecht; der leibliche Vater zahlt regelmäßig Unterhalt und nimmt das Besuchsrecht wahr.
    Ich muss daher anhand Ihrer vorherigen Ausführungen wohl davon ausgehen, dass eine Ersetzung der Einbennung scheitern würde.
    Nun ist in den hierzu ergangenen Urteilen immer wieder von einer weniger verschärfenden additiven Einbenennungs- Möglichkeit (Doppelname) nach § 1618 Satz 2 BGB zu lesen. Auch hier verneint der leibliche Vater. Hätte ich hier überhaupt eine Chance auf einen Doppelnamen für meine Tochter? Sie wünscht es sich sehr. Für Ihre Antwort möchte ich mich bereits vorab herzlich bedanken.

  127. RA Thomas von der Wehl

    @ stephanie

    Die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens hängen von dem Einzelfall ab. Diesen kann ich nicht beurteilen. Hier spielt die konkrete Situation der Familie des Kindes, welches einbenannt werden soll, die entscheidende Rolle. Alles hängt auch hier vom Kindeswohl ab.

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  128. Michael

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ihr Beitrag war sehr interessant und ich glaube das es zu meinem Fall noch keine Beispiele und Feedbacks gab, deshalb hier meine Frage und meine Umstände.

    Ich habe einen unehelichen Sohn der mittlerweile 10 Jahre alt ist und bei seiner Mutter lebt. Er trug bis das er 9 war den Familiennamen der Kindsmutter. Jetzt hat sie neu geheiratet und den Familiennamen ihres neuen Ehemannes angenommen. Plötzlich wurde mir vor einigen Wochen ohne meine Bewilligung dazu mitgeteilt, dass mein Sohn den Namen Ihres Ehemannes angenommen hat.

    Ich hatte seit seinem 3. Lebensjahr nur ungregelmässig Kontakt zu Ihm und auch Unterhaltszahlungen wurden von mir nur sehr sporadisch bezahlt.

    Sind das nun ausreichende Gründe für eine Ersetzung der Einwilligung der Namenseinbenennung des leiblichen Vaters durch das Gericht? Denn gefragt wurde ich nicht.

    Und wurde mein Sohn dadurch nicht auch automatisch durch den neuen Ehemann adoptiert?

    Ich möchte den Kontakt zu ihm weiterhin pflegen und würde auch die weiteren Unterhaltszahlungen von seiten des Jugendamtes in Kauf nehmen, aber dass mein Sohn den Familennamen des neuen Ehemannes trägt stösst mir dabei gehörig auf und tut weh..
    Kann ich was dagegen unternehmen?

    Vielen Dank im voraus..
    Michael

  129. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    ich gehe davon aus, dass sie nicht das gemeinsame Sorgerecht hatten. In diesem Falle wird die Zustimmung des Kindesvaters und zur Einbenennung nicht erforderlich sein.

    Sollte ich falsch liegen, wäre tatsächlich zu prüfen, warum Sie dazu nicht angehört worden.

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  130. selma

    Was ist denn z. b. ein wichtiger grund für eine namensanderrung meiner kinder???

  131. RA Thomas von der Wehl

    @ selma

    lesen Sie hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/07/03/vg-koblenz-namensaenderung-nur-aus-wichtigem-grund-quelle-arge-famr-im-dav/

    und hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/29/allgemeine-informationen-zu-namensaenderungen-nach-scheidung/

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  132. r

    Selma.

    Es gilt auch genau zu begruenden , warum Namen geändert werden soll.
    Beispiel wäre zum Beispiel das die Kinder sich wegen des Namens ausgegrenzt füllen nicht dazugehörig im Sozialenumfeld usw
    Änderung ist aber nicht möglich nur um dem Ex eine zu drücken.Dies Entspricht dann nicht dem Kindeswohl(Änderung aus wichtigem Grund)
    MfG

  133. selam

    hallo
    tut mir leid aber ich muss nochwas fragen 😀
    soweit ich verstanden habe wird das gericht endscheiden ob ein namensanderung erforderlich ist wenn meine begründung wichtig genug ist.Muss ich mit einem anwalt den antrag ans gericht stellen??Wird mein exmann auch ne rolle spielen im gericht???

  134. Meike Ley

    Ich habe mich vor langer zeit von einen Partner getrend,dieser ist seid dem nicht mehr auffindbar.Nun möchte ich heiraten und meinen kindern den namen meines dann Mannes als zweiten Nachnamen eintragen lassen ,ist das möglich und wenn ja wo macht man das
    Vielen dank im Vorraus

  135. Alicia

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Dieses jahr habe ich geheiratet und den Namen meines Ehemannes angenommen, mein Sohn (11 Jahre, ich habe die alleinige Sorgerecht) aus frühere Ehe ist ein ADS Kind, was heisst dass er hoch sensibell ist, seid meine Heirat sagt er immer wieder dass er nicht mehr zur Familie gehört. Der Kindesvater ist unaffindbar und hatte noch nie Interesse gezeigt, nicht bezahlt, angeruffen usw.
    Nach meine Heirat habe ich ein Antrag auf Ersetzung der Zustimmungzur Namensänderung gem.§ 1618 BGB gestellt (März 2009). Nach erfolglosen Telefonaten habe ich am 29.10.2009 ein Schreiben vom Gericht erhallten, dass Mein Ex-Ehemann unauffindbar ist und was soll jetzt beantragt werden?

    Meine Frage lautet: was soll ich jetzt tun??

    Bitte um Hilfe

  136. RA Thomas von der Wehl

    @ alicia

    ich kenne weder das Verfahren noch dessen Stand. Wenn das Gericht allerdings fragt, welche Antrag gestellt werden soll, vermute ich, dass das Gericht auf eine öffentliche Zustellung hinaus will. Vielleicht ist der Antrag, die öffentliche Zustellung zu bewilligen, hier eine Lösung. Ansonsten würde ich raten, einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen.

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  137. Alicia

    Vielen Dank für die schnelle Hilfe, ich werde die Tage ein Antrag auf Öffentliche Zustellung stellen. Wenn es geht möchte ich so lange wie möglich auf einen Anwalt verziechten, da es sehr Kostenintensiv ist. Nochmal vielen Dank

  138. paula

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich habe folgendes Problem, bei dem Sie mir sicher behilflich sein können: Ich habe zwei Kinder aus einer Partnerschaft (KEINE Ehe), die meinen Namen tragen, für Kind 1 habe ich das alleinige Sorgerecht (hat der Vater vergessen), für Kind 2 das gemeinsame. Nach meiner lang zurückliegenden Trennung vom Vater meiner Kinder möchte ich meinen Freund heiraten, seinen Namen annehmen und auch, dass meine bei mir lebenden Kinder meinen dann neuen Namen mit annehmen. Benötige ich die Zustimmung des Vaters? Das wird er nämlich auf keinen Fall tun 🙁 Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  139. rp

    zu Alicia:
    Mit diesem Schreiben beantragen Sie nun nocheinmal die Namensänderung des Kindes da Zur Begründung können Sie anführen das ,das Kind scheinbar das Kind unter der Situation leidet und somit das Kindeswohl gefährdet ist.
    Durch die Namensänderung wird für das Kind das dazugehörigkeits Gefühl signalisiert es fühlt sich ansonsten ausgegrenzt in Schule usw.Je nachdem welches Verhältnis das Kind zu Ihrem jetzigen Ehemann hat? Können Sie auch anführen das hier eine Vater Kind Beziehung besteht usw.
    Daumen drück sollte aber funktionieren hatten wir auch so ähnlich.
    MfG

  140. RA Thomas von der Wehl

    @ paula

    da die Kinder Ihren Namen, und nicht den Namen des Vaters tragen, gehe ich nicht davon aus, dass der Vater einer „Einbenennung“ zustimmen muss. Der Sicherheit halten Sie bitte nochmals Rücksprache mit dem Standesamt.

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  141. silvi

    hallo
    ich bin von meinem ex mann geschieden habe das alleinige sorgerecht für meine 2kinder 8jahre und 5 jahre nun möchte ich wieder heiraten mein ex mann kümmert sich nicht um die kinder es besteht kein kontakt unterhaltzahlung werden nun auch gepfändet kann ich meine kinder den nachnamen meines zukünftigen mann geben??

  142. Bea

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    folgendes Problem.
    Ich bin seit März 2001 geschieden aus dieser Ehe gehen zwei Kinder hervor die mittlerweile 13 und 11 Jahre jung sind.
    Wir tragen alle den Nachnamen meines Ex-Mannes (wobei ich sagen muß das meine 13jährige Tochter unehelich geboren wurde und ich nie verstanden habe warum sie automatisch den Namen meines damals noch Lebenspartners bekam).
    Meine Kinder äusserten mir gegenüber des öfteren den Wunsch das sie meinen Mädchennamen annehmen wollen würden.
    Ich war der Auffassung das dies mit Einwilligung des Ex-Mannes wohl gehen würde wurde aber nachdem was ich hier alles gelesen habe wohl eines besseren belehrt.
    Nun ist es mittlerweile so das ich seit 3,5 Jahren einen neuen Lebenspartner habe und sich ein kleiner Nachzügler angekündigt hat.
    Wir haben vor zu heiraten bevor das Kind auf die Welt kommt.
    Da mein Lebenspartner verständlicherweise nicht möchte das sein Baby den Namen meines Ex-Mannes trägt sind wir nun am überlegen wie es möglich ist für die gesamte Familie den gleichen Nachnamen zu bekommen.
    Mein erster Gedanke war meinen Mädchennamen an zu nehmen und für meine Kinder ebenso….so das nach einer Eheschließung mein Lebenspartner auch meinen Mädchennamen tragen würde und das Baby dann auch.
    Ist es richtig das die Annahme meines Mädchennamens auch für die Kinder nur mit Einwilligung des Ex-Mannes funktioniert? (auch bei der Tochter die unehelich geboren wurde?)

    Zweite Möglichkeit ist die Annahme des Nachnamens meines Lebenspartners aber dann würden auch nur ich und das kommende Baby den Namen von ihm tragen können und nicht meine Kinder aus 1.ter Ehe oder?

    Ich hoffe mein Text ist nicht zu verwirrend und ich hoffe sie können mir einen Rat geben was ich für Möglichkeiten habe.
    Vielen Dank schon mal im voraus mit freundlichen Grüßen Bea

  143. RA Thomas von der Wehl

    @ bea

    Sie können natürlich ihren Mädchennamen annehmen, aber Kinder aus 1. Ehe werde daran nicht teilhaben können. Das neugeborene Baby kann Die Eltern können sich dies aussuchen.

    Wenn sie ihren neuen Lebensgefährten heiraten, kommt eine Einbenennung in Betracht. Hier entscheidet sich alles am Kindeswohl. Eine Einbenennung wäre sogar unter Umständen gegen den Willen des leiblichen Vaters durchsetzbar. Suchen Sie bitte mit diesem Stichwort auch hier im Blog oben rechts mit der Suchfunktion.

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  144. Erkan

    folgende frage:
    habe ein 2 jähriges kind mit meiner expartnerin. das kind trägt ihren nachnamen. wir habe geteiltes sorgerecht. ich zahle unterhalt etc.. meine expartnerin wird in wenigen wochen ihren jetzigen freund heiraten und möchte seinen namen annehmen. das kind kann den namen der mutter behalten aber auch den neuen namen annehmen. die mutter und ich und acuh der neue lebenspartner von ihr sind uns alle einig, dass in diesem fall das kind besser meinen namen tragen soll. das standesamt sagt, das sei nicht möglich. stimmt das?
    bitte um rasche antwort. mfg e.

  145. RA Thomas von der Wehl

    @ erkan

    Das stimmt. Es wird eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz sein und dafür wäre ein wichtiger Grund notwendig, durch nicht erkennbar ist.

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  146. heinz

    Meine Expartnerin und ich (waren nicht verheiratet) haben gemeinsames Sorgerecht unserer 10 jähr. Tochter, welche ihren Namen trägt und seit 5 Jahren bei mir lebt. Ich heirate dieses Jahr meine neue Partnerin. Sie und auch ihre Tochter nehmen meinen Namen an. Meine Tochter welche bei uns lebt, möchte auch gern meinen Namen tragen. KM stimmt nicht zu, was können wir tun?

  147. Erkan

    was wäre denn ein wichtiger grund? mal sexueller missbrauch und gewalt ausgenommen.

  148. RA Thomas von der Wehl

    @ erkan

    lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/29/allgemeine-informationen-zu-namensaenderungen-nach-scheidung/

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  149. RA Thomas von der Wehl

    @ heinz

    ob eine Einbenennung des Kindes nach Heirat in die neue Ehe und dem neuen Familiennamen möglich ist, entscheidet sich am Wohl des Kindes. Dazu müssten Argumente vorgebracht werden. Notfalls kann vor dem Familiengericht die Zustimmung der Kindesmutter zu der Einbenennung erreicht werden.

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  150. Ricky

    hallo,
    hätte gerne einige infos wenn möglich.
    Folgendes, ich habe eine tochter (12j) aus erster Ehe für die ich regelmäßig meinen Unterhalt zahle, nun ist meine Ex-Frau neu Verheiratet und möchte das unsere Tochter (geteiltes Sorgerecht) den Namen des neuen mannes annimt.
    Ich denke das ich nicht sagen muss das ich hin und her gerissen bin denn ich weiß nicht was dies für mich bedeuten würde was regelmäßige besuche, das übernachten meiner Tochter bei mir und auch meiner Zahlungen ihr gegenüber bedeutet. Würde mich freuen wenn Sie einige infos für mich hätten…DANKE im vorraus!!!!!

  151. RA Thomas von der Wehl

    @ ricky

    Die Zustimmung zur der Änderung des Kindesnamens, was man Einbenennung nennt, hat keinerlei Auswirkungen auf das Umgangsrecht oder die Zahlungsverpflichtungen.

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  152. Ricky

    Hallo Herr von der Wehl,
    erst mal vielen Dank für Ihre Antwort.
    Also bleibt alles beim alten????
    Mich verwirrt es nur weil es da ja einige wilde Gerüchte gibt z.b der neue Mann meiner Ex-Frau müsse die kleine Adoptieren.
    Habe einige Bekannte die eine ähnliche Situation schon durchgemacht haben wo es dann zum kontakt verbot zum Vater kam, auch sollte die Unterhaltszahlung eingestellt werden weil dieser bekannte eine neue Ehe mit kind hatte, ich bin in der selben Situation und wie gesagt ein wenig verwirrt,möcht nichts falsch machen was meiner neuen Familie oder meiner rgoßen Tochter schadet.
    weider einmal Danke im vorraus.

  153. Anke

    @Ricky,

    ich weiß zwar nicht bis zu welchem Alter eine Einbenennung möglich ist, würde als Vater dem bei einer 12-jährigen aber nicht zustimmen, dafür finde ich ist eine 12-jährige zu jung das zu entscheiden und zu sehr beeinflussbar von der Mutter.

    Die Frage sollte für die Tochter eher sein, welchen Namen sie für ihr weiteres Leben als Erwachsene haben möchte. In ein paar Jahren ist ihre Kindheit und Jugend schließlich schon vorbei, ihr übriges Leben dauert dagegen (hoffentlich) noch wesentlich länger. Und für diese Entscheidung sollte die Volljährigkeit meiner Auffassung nach doch besser in greifbarer Nähe sein (16-jährig z.B.).

    Anders sieht es aus, wenn du sie zur
    Adoption freigeben möchtest und der neue Ehemann sie adoptieren möchte. Dann übernimmt er damit ja auch die finanziellen Pflichten und entlastet dich.

    Aber nach außen hin über den Namen sie praktisch „zu adoptieren“ und die finanziellen Pflichten auf dich abwälzen zu wollen, finde ich nicht O.K. „Ganz oder gar nicht“ ist da eher meine Meinung.

    Und was deine Ex-Frau betrifft, wenn sie den selben Namen tragen möchte wie ihre Tochter, dann hätte sie den behalten können. Es ist eine Entscheidung gegen den Namen den ihre Tochter trägt gewesen die sie getroffen hat.

    Das nur meine Einstellung, vielleicht hilft sie dir ja in der Situation des „Hin und her gerissens sein“ weiter. Ãœberlasse die Entscheidung lieber deiner Tochter für ihr weiteres Leben als Erwachsene, wenn sie alt genug ist, eine Entscheidung mit dieser Blickrichtung zu treffen.

    Das kannst du ja vielleicht auch als Vorschlag deiner Ex-Ehefrau machen, noch ein paar Jahre zu warten damit die Tochter selbst entscheiden kann und eine weitsichtigere Entscheidung treffen kann (vielleicht nur nach den Kriterien, welcher Name mehr her macht).

  154. Ricky

    @ Anke
    danke für deine ehrliche meinung, höre und lese mir gerne die Meinungen anderer an.
    Wie du schon sagtest ist meine große sehr beeinflußbar in ihrer meinung das habe ich in den letzen Wochen sehr oft mit bekommen (was dieses Thema angeht). Sie zu Adoption frei geben kommt für mich auf keinen fall in frage, sie ist und bleibt meine egal mit welchem namen. Mir geht es sich auch nicht um die Zahlung des Unterhalts wobei ich dazu sagen möchte das ich es wie auch du nicht ok finde mich weiterhin als Gold-esel zu nutzen, meine Ex-Frau und ihr Ehemann, beide Hatz4, drei kinder (mit meiner), ich gehe meinem Job nach genauso wie es meine Frau tut um unserer kleinen (2j) ein schönes leben bieten zu können. Naja ich werd mal abwarten was da noch so auf mich zu kommt, nochmals danke für deine Meinung!!!!!!

  155. Mirjana

    Guten Tag- Herr von der Wehl-
    Bei uns ist es so-ich hatte vor meiner hochzeit einen Sohn der meinen Mädchennamen trägt-dann hochzeit 1998 -2 kinder !! scheidung im Dez.2005 !!!
    Ich nahm danach meinen Mädchennamen an -meine beiden ehelichen Kinder 11 und 7J. aus der Ehe wollen nicht den Namen des Vaters! Sie fühlen sich nicht dazugehörig! Der Kindesvater ist einverstanden wenn die Kinder meinen Namen annehmen wollen!Unser Familienname ist übrigens Kroatisch !! Meine Mutter ,ich und mein grosser Sohn tragen den gleichen Namen -wohnen auch alle zusammen!! Die Schreibweise des Namens meiner Kinder ist Serbisch und die meines Ex-Mannes ist Albanisch- also verschieden obwohl der gleiche Name ( bedingt durch den Krieg Kosovo/Serbien )!Der Kindesvater ist mittlerweile Wohnhaft in der Schweiz ,wieder verheiratet und hat 2 weitere Kinder die seinen Namen (albanische Schreibweise) tragen- er zahlt keinen Unterhalt !
    Kontakt ist sporadisch !Meine Tochter 11J. leidet darunter nicht so zu heissen wie wir- sie wollte auf ihre Schulhefte,Klassenarbeiten etc. des öfteren unseren Namen schreiben und fragt täglich -wann sie denn endlich auch sie heissen darf wie ihr Bruder und ich !!
    Wie kann ich den Namen ändern?? – Kostengünstig !
    Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe

  156. bibi

    Hallo
    kann meine tochter von voriger beziehung also nicht ehelich sie hat meinen nachnamen und ich hab auch das alleinige sorgerecht den namen meines jetztigen zukünftigen ehemann anhemnen ohne das der vater zustimmern muss
    danke lg bibi

  157. RA Thomas von der Wehl

    @ bibi

    ich bin der Meinung, der Vater muss nicht zustimmen. Fragen Sie aber zur Sicherheit nochmal beim Standesamt nach. Auch muss dieser Schritt gut überlegt werden, da eine Rückgängigmachung nicht möglich ist. Sie können zwar später wieder ihren Mädchennamen annehmen, das Kind aber nicht.

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  158. hgk

    Guten Tag Herr von Wehl,
    Ich habe einen 17 Jaehrigen Sohn der im Sept.10 eine Ausbildung beginnt.seine Ausbildungsverguetung betraegt im 1. jahr ca. 300 Euro.Mein Unterhalt betraegt momentan 364 Euro im Monat.Muss ich weiterhin die Hoehe des Unterhaltes bezahlen oder wird dieser gekuerzt?Ausserdem ist mein Kontakt seit 5 jahren abgebrochen und meine Ex und Kinder reagieren auf keinster Weise wenn ich die Kontaktaufnahme versuche.Wie koennte ich mich dazu verhalten?

    m.f.G.
    HGK

  159. RA Thomas von der Wehl

    @ hgk

    ich muss zukünftig bitten, die Fragen in diesem Forum auch zu den richtigen Artikel zu stellen.

    Ich habe mehrere Artikel zu der Unterhaltsberechnung von Minderjährigen in der Ausbildung geschrieben. Mit der Suchfunktion oben rechts finden sie diese Artikel.

    Die Ausbildungsvergütung eines Minderjährigen wird um eine Pauschale von 90 € gekürzt und der Rest wird hälftig auf beide Elternteile und deren Unterhaltsverpflichtung angerechnet.

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  160. Wölfchen

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    ich habe auch eine Frage zum Namensrecht. Und zwar werden meine Lebensgefährtin und ich demnächst heiraten. Meine Lebensgefährtin hat ein Kind mit ihrem Exfreund, welches bei uns lebt, es nennt mich Papa und wir haben eine enge soziale Bindung. Beide teilen sich das Sorgerecht und das Kind trägt seinen Nachnamen. Sie möchte mit ihrem Kind meinen Namen annehmen, der Kindsvater hat die Einwilligung verweigert. Wir haben ihm daraufhin eine additive Einbenennung vorgeschlagen, leider verweigert er auch diese. Was kann man tun, um eine additive Einbenennung zu erwirken, welche Gründe könnten vor Gericht (denke mal, ist der einzige Weg) angeführt werden?

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Viele Grüße

  161. gudrun

    guten tag,

    meine frage:ist es heute so, das wenn man heiratet und 1jährige kidis hat, die automatisch den namen des mannes bekommen, oder behalten sie den namen der mutter weiter hin?

    m.f.g.G.B

  162. RA Thomas von der Wehl

    @ gudrun

    wenn die Kinder nicht von dem Ehemann abstammen, behalten Sie den Namen der Mutter, können aber in die neue Ehe und einen neuen Familiennamen einbenannt werden, keine wichtigen Gründe des biologischen Vaters dagegen sprechen.

    Wenn die Kinder von dem Ehemann abstammen, und ein gemeinsamer Ehename gewählt wird, werden auch die Kinder diesen Namen bekommen.

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  163. Simone

    Ich habe da eine Frage,ich habe zwei Kinder aus erster Ehe die jetzt 19 und 16 Jahre alt sind.Aus zweiter Ehe habe ich zwei weitere Kinder im Alter von 13 und 11 Jahren.In erster Ehe habe ich das alleinige Sorgerecht und bei den anderen (geschieden März 06) gemeinsames Sorgerecht.Meine ersten beiden Kinder haben in der zweiten Ehe den Nachnamen des Vaters der beiden Kleinen angenommen.Nun habe ich im Juni 06 erneut geheiratet und meine zwei Großen haben den Nachnamen erneut gewechselt und heißen nun so wie mein jetziger Mann und ich.Die zwei Kleinen heißen wie ihr Vater und würden gerne auch den Nachnamen wie ihre großen Geschwister annehmen.Da seit Feb.07 keinerlei Kontakte, weder noch Brieflich noch Telefonisch, vom Vater der Kleinen stattfindet, da er im Ausland wohnt,nun die Frage wie und ob die Kinder überhaupt eine Chance haben ihre Geburtsnamen abzulegen.Sie haben beide damit ein Problem da sie alle auf der gleichen Schule sind zwecks ihrem Namen und der ihrer großen Geschwister.Sie fühlen sich regelrecht damit ausgegrenzt.

  164. carmen

    wie verhält es hier :tochter 1989 ehelich geboren.
    scheidung der eltern nach 5 jahren. wiederheirat der all.sorgeb. mutter. Namenänderung der tochter in namen des stievvaters, ersetzt d. gericht wegen nichtzustimmung d. leibl.vaters. neue ehe der mutter is wieder geschieden. Tochter ist jetzt vollj. und möchte namen des leibl. vaters wieder annehmen.

  165. Yvonne

    Ich habe eine Frage.
    Ich habe einen 6jährigen Sohn, als er geboren wurde hatte ich noch den Namen meines Ex-Mannes, deswegen habe ich zugestimmt das mein Sohn den Namen des biologischen Vaters trägt.
    Jetzt heirate ich und ich hätte gerne das der kleine den gleichen Namen erhält. Sein biologischer Vater kümmert sich seit 2 1/2 Jahren nicht um den kleinen, keine Anrufe, kein Kontakt. Der Kleine sieht meinen Partner als Papa und nennt ihn auch so und sagt auch ständig das er auch so heißen will. Was kann ich tuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Yvonne

  166. RA Thomas von der Wehl

    @ simone

    besprechen Sie diese Problematik bitte mit dem zuständigen Standesamt. Ich kann auch keinen wegführenden Ratschlag geben.

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  167. RA Thomas von der Wehl

    @ carmen

    dies wird nur nach dem Namensänderungsgesetz mit einem wichtigen Grund möglich sein. Auch hier bitte ich das Standesamt zu kontaktieren.

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  168. RA Thomas von der Wehl

    @ yvonne

    eine Einbenennung des Kindes in den neuen Familiennamen halte ich für möglich. Bitte suchen Sie oben in diesem Forum auch nach dem Begriff „Einbenennung “

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  169. Bea

    Hallo und Guten Tag,
    zu dem habe ich eine Frage…ich hoffer Herr von der Wehl Sie können mir helfen.

    Durch das „neue“Gesetz das der KV geteilt. Sorgerecht beantragen kann….verunsichrt mich alles…

    Fall:uneheliches Kind trägt meinen Namen,
    Umgangsrecht gewähre ich KV ohne probleme soweit alles reibungslos (Unterhalt für den Kleinen läuft auch)

    Jetzt um mir zu zeigen das KV auch Sorgerecht haben kann will er es beantragen….

    Aber: Ich möcht meinen Freund bald heiraten(Kind und ich seinen Namen annehmen)
    -KV heiratet auch sein 2.Kind ist mit seiner neuen Partnerin unterwegs und wohnen 120km weg
    -wie verhält sich das nun….
    hab echt kein bock KV wegen Unterschriften zu bitten und wegen Namen für den kleinen anzunehmen zu bitten und…..
    Was ist mit „Umzug“??? KV kann ja umziehen wie er will und ich muß ihn dann wohl vorher noch drum bitten oder wie soll ich das verstehen???
    Wie gesagt passt soweit was den Umgang betrifft alle 14 tage das ganze we oder auch mal je nach planung und Urlaub mal mehr….

    Lieben Dank für Ihr bemühen…

    Lg Bea

  170. Bea

    Bea nochmal 😉

    Wollte nur dazu noch klar stellen:Ich möcht ja nicht noch extra weiter weg ziehen (will nicht das mien kleiner ewig auf der Autobahn unterwegs ist!!)
    Geht mir nur ums Prinzip…

    Lg Bea

  171. Andreas

    sehr geehrter Herr Anwalt.
    meine Ehe wurde 1983 nach geltendem DDR-Recht geschieden. Bei der Wiederheirat meiner Ex-Frau wurde gegen meinen Willen eine Einbenennung meines Sohnes vorgenommen.
    Auchdiese Ehe wurde inzwischen geschieden, sodaß mein Sohn nun den namen eines ihm unbekannten Mannes trägt.
    Kontakte meines Sohnes zu seiner Mutter bestehen seit mehreren Jahren nicht mehr.
    Bis zuletzt habe ich ihn unterstützt und auch Kindergeld für ihn erhalten.
    Mein Sohn möchte nun meinen Namen wieder zurück.
    Welche Chancen bestehen, welche Wege muß er gehen

  172. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    ich denke, es gibt eine Chance der Namensänderung. Einzelheiten und das Verfahren müssen Sie aber bitte mit dem zuständigen Standesamt besprechen.

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  173. Claudia

    Sehr geehrter Herr von der Wehl.

    Die Kinder meines Lebensgefährten tragen seinen Namen, nun möchte seine Ex-Frau wieder heiraten und die Kinder sollen den Namen des neuen Mannes bekommen.
    Sollte mein Lebensgefährte diesem Zustimmen muss er dann trotzdem Unterahlt für die Kinder weiter bezahlen??

    Für Ihre Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar

    Viele liebe Grüße

  174. Christina

    Hallo!
    Leider steht in dem Artikel nur von einer Heirat.
    Wie ist dass, wenn beide Sorgeberechtigten Elternteile wieder heiraten und den damaligen Familiennamen (Geburtsnamen der Mutter und jetziger Name der Kinder) ablegen.
    Mutter=x Vater=y Kinder=z.
    Welche Regelung trifft man da?
    Die Kinder müssen doch auch einen namentlichen Bezug zum Elternteil haben(lt.Standesamt)

  175. Roland

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Ich bin seit 2001 geschieden, wir haben das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsame Tochter (11), seit der Trennung 2000 gibt es immerwieder Umgangsproblene das ich meine Tochter bis 2007 nicht regelmäßig sehen konnte, Mutter hat Kontakt geblockt trotz Urteil.
    KM ist seit 2005 wieder verheiratet, der neue Eheman versucht alles, das ich oder die Tochter keinen Kontakt zumir haben will, z.B. geht vor der tochter auf mich verbal und körperlich los, schmeißt Gegenstände wie Steine auf mich usw. Nach den damaligen Umgangstagen wurde die Tochter am Küchentisch vor der Exfrau, deren Eheman und deren Eltern ausgefragt und ich schlecht gemacht, also die üblichen Spielchen!
    Ich haben das JA und eine Kinderpsychologin über das FamGericht eingeschaltet, Beide sind auf meiner Seite, das der Agressor bei der Gegenseite liegt. Seit Sommer 2007, wo meine Tochter nach Gerichtilichem Urteil 1 Woche bei mir war, lief alles super, außer das sie jeden Tag bei denen anrufen mußte und dieses immer alleine wollte, wurde sie einen Tag vor dem eigendlichem Termin wieder abgeholt, ich wurde von dem Ehemann auf´s feinste Beleidigt. Danach wurde mir jeglicher Kontakt von der Gegenseite untersagt, zuerst das ich meine tochter dauernd schlage, was ich nie machen werde, danach wurde ich Angezeigt das ich Drogen konsumiere, ein Jahr Pause ohne Antrag der Gegenseite weil sie Wissen das ich keine nehme. 2008 wurde mir dann gedroht das ich wegen Mißbrauch der Tochter angezeigt werde und meine tochter so geimpft ist, das sie es vor Gericht aussagen wird ohne das es stimmt. Um meiner Tochter nicht zu schaden mußte ich den Kontakt zu Ihr abbrechen, seit längerer Zeit will die Gegenseite, die 2005 geheiratet hat, das die Tochter deren Namen annimmt, ich dieses aber nicht möchte. Laut deren Aussage wird der FamName geändert sobald sie 12J ist, ist dieses möglich ohne meine Zustimmung, ich bin der Meinung das er sie dann Adoptieren müßte, was er nicht machen wird, weil er dann auf mein Geld verzichten müßte?
    Trotz gemeinsamen Sorgerecht hab ich noch nie was unterschreiben müßen was die Tochter betrifft, weder Schule oder so, 2008 sind sie umgezogen, ich schätze in die damalige DDR, da ihr Mann von dort her kommt, aber ich weiß nicht wo sie Wohnen, ich vermute das er hier Urkundenfälschung begeht und sich als leiblicher Vater ausgibt!

  176. Manuela

    Hallo ….

    ich habe mir hier alles durchgelesen aber nichts richtiges gefunden.

    Meine Frage:
    Ich bin 1999 geschieden wurden. Meine Tochter 1997 geboren, trug bei der Scheidung unseren Ehenamen (Name des Mannes/Vater). Sorgerecht war damals noch geteilt. Ich habe 2000 meinen Mädchennamen wieder angenommen. 2006 habe ich vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. 2008 wollte meine Tochter (da ihr Vater seit mehreren Jahren den Umgang verweigert) meinen Mädchennamen annehmen. Der Kindesvater wurde trotz meinem alleinigen Sorgerecht befragt, gab auch seine Zustimmung zur Namensänderung. Seitdem trägt meine Tochter meinen Mädchennamen. Nun werde ich im nächsten Jahr heiraten und meine Tochter (wird im Januar 14) möchte den Namen meines Lebensgefährten annehmen. Mir wurde aber bei ihrer 1. Namensänderung auf dem Landratsamt mitgeteilt, dass meine Tochter bei einer erneuten Heirat meinerseits keinen „neuen“ Namen annehmen dürfte. Dies wäre nur möglich, wenn meine Tochter selbst einmal heiraten würde. Ist dies so korrekt? Ein gemeinsames Kind mit meinem Lebensgefährten ist in Planung.

    Ich Danke Ihnen im voraus für Ihre Mühen. 🙂

  177. RA Thomas von der Wehl

    @ manuela

    eigentlich sollte eine Einbenennung der Tochter in die neue Ehe möglich sein. Ich würde dies vom Standesamt einmal prüfen lassen.

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  178. Leonika

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Freund hat einen 12 jähr. Sohn. Bis vor ein Jahr hatte er lange Zeit keinen Kontakt zu ihm. Dies aus Gründen vieler Probleme und wegen der Kindesmutter. Nachdem er den Kontakt im Jan. 2010 wieder aufgenommen hat wollte sein Sohn ihn unbedingt sehen und wieder regelmäßig Kontakt mit ihm haben. Die Kindesmutter war total dagegen. Da hat er Hilfe bei seiner Lehrerin gesucht. Diese hat einen Kontakt bei der Caritas hergestellt. Der Sohn und die Kindesmutter wurden zum Termin geladen und es wurde über die Vorgehensweise gesprochen. Jetzt hat er ihn seit mehreren Wochen (vor und nach Weihnachten) telefonisch nicht mehr erreicht. Heute sodann rief er seinen Sohn an. Die erste Frage des Kindes war, ob der Papa zustimmt, dass er den Namen des neuen Mannes der Mama annehmen darf und das er ihn Papa nennen möchte. Was können wir tun? Wir vermuten beide, dass der Sohn von der Mutter und ihrem neuen Mann sehr stark beeinflusst wird. Zudem nehmen wir in der Zwischenzeit auch an, dass der Sohn ihn in der Vergangenheit auf zu reden der Mutter angelogen hat. Können Sie uns helfen?

    Vielen lieben Dank

    Leonika

  179. RA Thomas von der Wehl

    @ leonika

    diese Probleme liegen hauptsächlich im menschlichen Bereich und nicht so sehr auf der juristischen Ebene. Sie sollten das Jugendamt um Hilfe bitte und wenn das nicht helfen kann, wegen des Umgangsrechtes einen Familienrechtler beauftragen.

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  180. Maria

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich bin seit 10 Jahren wiederverheiratet.Ich hatte nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen und nach der Wiederheirat meinem Mädchennamen den (neuen)Ehenamen angefügt.Meine Kinder sind aus erster Ehe und tragen den Namen ihres Vaters.Jetzt wollen die Kinder den Namen ihres Stiefvater.Einer meiner Kinder wird jetzt volljährig.Ich bin allein sorgeberechtigt.Geht das mit der Einbenennung auch noch nach 10 Jahre?
    Mit freundlichen Grüßen

  181. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    für die Einbenennung gibt es keine Fristen. Allenfalls die Volljährigkeit der Kinder könnte ein Problem sein.

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  182. Anna

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe folgende Frage: meine ehelich geborene Tochter (14 Jahre) trägt den Namen ihres Vaters, von dem ich seit 11 Jahren geschieden bin. Seit über 5 Jahren hat er sich nicht mehr gemeldet. Jetzt möchte ich wieder heiraten und meine Tochter sollte und möchte auch gern den neuen Familiennamen annehmen, u. a., da der jetzige Familienname schwierig zu schreiben ist und keiner der ihn liest, wirklich weiß, wie dieser ausgesprochen wird. Da wir keinerlei Kontakt mehr zum Kindsvater haben, habe ich das Jugendamt gebeten, eine Anfrage zur Zustimmung der Namensänderung beim KV zu stellen. Auf diese Anfrage hat er nicht reagiert (die vom Jugendamt gestellte Frist ist bereits seit 3 Wochen verstrichen). Was soll / kann ich tun? Ich habe alleiniges Sorgerecht, was aber wohl keine Rolle spielt, da das Kind den Namen des Vaters trägt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anna

  183. Jasmin

    Hallo

    Ich habe da mal eine Frage
    Ich habe mich während der Schwangerschaft von meinem Mann (Scheidung läuft) getrennt. Er hatte die ganze Zeit kein Interesse an unserer gemeinsamen Tochter, er hat sogar die Vaterschaft abgefochten (Klage wurde abgewiesen) jetzt ist die kleine 15monate alt und er versucht Kontakt aufzunehmen was ich ihm bis jetzt auch nicht verwährt habe jedoch zahlt er auch keinen Unterhalt habe ich irgendwelche Möglichkeiten das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
    Und ist es möglich das sie nach der Scheidung meinen Namen bekommt, denn ich würde gerne meinen Mädchennamen wieder annehmen

  184. RA Thomas von der Wehl

    @ jasmin

    Wege des Umgangsrechtes sollten Sie sich an das Jugendamt wenden. Diese sind zur Ersten Hilfe Aufgerufen.

    Die Alleinsorge zu beantragen, ist nicht einfach.

    Sie selbst können nach der Scheidung problemlos ihren Mädchennamen annehmen. Für das Kind gilt dies nicht. Hier ist eine Namensänderung nur mit einem wichtigen Grund möglich.

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  185. GoodFather20

    Guten Tag!
    Ich habe eine Frage zur additiven Einbenennung bzw. Doppelnamen.
    „Für diese additive Einbenennung sind geringere Anforderungen nötig.“

    Muss ich als geschiedener Vater mit gemeinsamen Sorgerecht meines 7 Jahre alten Sohnes nun bei Wiederheirat meiner Exfrau befürchten, dass mein Sohn einen Doppelnamen erhalten kann, ohne meine Einwilligung, da „niedrigere Anforderungen“ gegeben sind?

    Noch heißt meine Exfrau B., genau wie mein Sohn und ich natürlich.
    Jetzt macht sie mir das „Angebot“, sie nehme ihren Mädchennamen C. an (der neue Mann i.ü. auch) und diesen mit dem Geburtsnamen unseres Sohnes zu verbinden, damit die „neue Familie“ inkl. neuem Kind (1 Jahr) aus der neuen Beziehung zumindest zur Hälfte wie unser geminsamer Sohn heißt. d.h. mein Sohn hieße dann B.-C., der Rest der anderen Familie lediglich C.
    Nun „droht“ mir meine Ex vor dem Familienrecht prüfen zu lassen, ob es zum Wohle des Kindes wäre…
    Ich fühle mich jetzt schon wie der Buhmann, lasse mir aber nicht gern die Pistole auf die Brust setzen, sondern in Ruhe überlegen.

    Erwähnt sei, dass ich in unmittelbarer Nähe weiterhin wohne und den Sohn jede Woche mindestens einmal sehe, sowie mit ihm Urlaub mache ect. also beste Bindung zum Kind.

    Einen Doppelnamen erachte ich jedoch für fragwürdig und stehe demgegenüber eher mit ablehnender Haltung ggü., auch wenn es nicht ein Doppelname mit dem eines neuen Mannes, sondern mit dem Mädchennamen meiner Ex ist.

    Um eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    MFG
    GoodFather20

  186. r

    185:
    Gehn Sie zum Rechtspfleger ihres Gerichtes mit dieser Frage dieser kann diese kostenlos beantworten da dieser für den Bürger da sein sollte 🙂

  187. ratlos

    Änderung des Familiennames nur in Ausnahmefällen möglich
    Die Änderung des Familiennamens ist in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Ländern – nicht nach freiem Belieben möglich. Es gibt kein Recht auf freie Namenswahl des Familiennames, sondern gesetzliche Regeln, denen die Namensgebung folgt. Das bürgerliche Recht sieht eine Namensänderung regelmäßig nur im Zusammenhang mit Statusänderungen vor, wie z.B.
    â– Heirat
    ■Auflösung der Ehe
    â– Annahme als Kind (Adoption)
    ■Einbenennung (Erstreckung des gemeinsamen Ehenamens auf ein Kind aus einer früheren Ehe eines Ehepartners)
    Die bürgerlichrechtlichen Regeln für das Namensrecht sind grds. abschließend und vorrangig, weil das Namensrecht nicht nur rein private Belange des Bürgers betrifft, der die Namensänderung begehrt. Ebenso berührt sind auch die Belange von anderen betroffenen Familienmitgliedern sowie in erheblichem Maße auch öffentliche Interessen. So hat das Namensrecht etwa eine soziale Ordnungsfunktion, die die verwandtschaftliche und rechtliche Zugehörigkeit von Personen dokumentiert und es dient der Identifizierbarkeit einer Person. Nur wenn im Einzelfall das private Interesse an einer Namensänderung diese öffentlichen Interessen und die privaten Interessen auch der anderen Betroffenen überwiegt, kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der eine Namensänderung abweichend von den üblichen Regeln ausnahmsweise rechtfertigt. Als Ausnahmeregelung wird diese Voraussetzung üblicherweise streng ausgelegt.
    Als wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird die Beseitigung von mit dem Familienamen verbundenen Behinderungen anerkannt, bei

    ■Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlaß zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können
    â– Familiennamen mit „ss“ oder „ß“ sowie Familiennamen mit Umlauten, wenn sich Schwierigkeiten durch abweichende Schreibweisen ergeben oder dadurch nicht unwesentliche Behinderungen im Ausland ergeben
    ■Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache eines Familiennamens, wenn diese zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung führen. Das gilt z.B. für Doppelnamen oder sehr lange oder besonders umständliche Familiennamen, häufig auch bei fremdsprachigen Namen
    ■häufigen Verwechslungen aufgrund von Sammelnamen (Meier, Müller, Schmidt, Schulz) oder sonstigen Familiennamen, die im engeren Lebensbereich des Namensträgers mehrfach vorkommen
    oder vergleichbar wichtige Gründe.
    Nicht als wichtiger Grund anerkannt sind z.B.

    ■der Wunsch, im Fall der Wiederverheiratung eines Elternteils die Herkunft eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe zu verdecken, oder dem Kind lediglich vorübergehende, altersbedingte Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten ersparen, die sich aus der Namensverschiedenheit in der neuen Familie ergeben
    â– emotionale Ablehnung des nicht sorgeberechtigten Elternteils durch das Kind
    â– der Wunsch, emotionale Verbundenheit mit einem anderen besonders nahestehenden Verwandten zu dokumentieren
    â– Verhinderung des Aussterbens eines Familiennamens
    ■der Wunsch nach Erschwerung der Identifizierbarkeit, um etwa Vollstreckungsmaßnahmen zu erschweren
    Aber auch bei Zulässigkeit einer Namensänderung kann nicht einfach jeder beliebige andere Familienname gewählt werden. Meist ist die Beseitigung von mit einem Familiennamen verbundenen Behinderungen bereits durch eine Änderung der Schreibweise (Umlaute, ss, ß) oder durch Ergänzung mit einem Zusatz möglich. Auch dann, wenn die Annahme eines neuen Familiennamens zulässig ist, darf durch den neuen Familiennamen kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden. Auch ist die Wahl eines „berühmten“ Familiennamens oder eines Namens mit einer früheren Adelsbezeichnung nicht zulässig.

  188. ratlos

    Die Namensänderung der Frau hat jedoch keine Auswirkungen auf den Namen der Kinder aus der gescheiterten Ehe, diese behalten ihren Namen. Es sollte daher bei dem Wunsch nach Ablegung des Ehenamens bedacht werden, daß dann Mutter und Kinder verschiedene Namen tragen, was im Alltag zu vielerlei Nachfragen führen kann.
    Grundsätzlich ist auch eine Namensänderung der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder rechtlich möglich, wenn diese nach einer weiteren Eheschließung der Mutter den neuen Ehenamen annehmen sollen (sog. Einbenennung); auch die Bildung von Doppelnamen ist zulässig.
    Voraussetzung für eine solche Namensänderung ist jedoch – neben der Einwilligung des Kindes selbst, wenn dieses über 5 Jahre alt ist – auch die Einwilligung des Vaters,

    ■wenn das Kind seinen Namen trägt oder
    â– ein gemeinsames Sorgerecht besteht
    Verweigert der Vater die Einwilligung so besteht die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht. Die Ersetzung der Einwilligung ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden; sie wird durch das Familiengericht nur dann vorgenommen, wenn es zum Wohl des Kindes erforderlich ist, um dem Kind andernfalls konkret drohende Schäden abzuwenden. Der meist geäußerte Wunsch nach Namenseinheit innerhalb der neuen Familie reicht daher nicht aus. Konkret drohende Schäden können etwa eine psychische Destabilisierung des Kindes sein, das den neuen Namen schon seit Jahren führt und nur unter diesem Namen überall bekannt ist. Als nicht schutzwürdig wurde von den Gerichten auch die Weigerung eines Vaters erkannt, der keine tatsächliche Beziehung mehr zu seinem Kind hatte und zuvor sogar selbst eine Adoption durch den Stiefvater vorgeschlagen hatte.
    Geringere Anforderungen stellen die Familiengerichte an eine Ersetzung der väterlichen Einwilligung, wenn das Kind einen Doppelnamen erhalten soll, d.h. zu seinem bisherigen Namen hinzu den Namen des Stiefvaters erhalten soll.

  189. Barbara T.

    Hallo!
    Ich bin etwas ratlos. Ich bin deutsche Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz in Österreich. Ich habe aus einer früheren Ehe eine Tochter. Nächstes Jahr heirate ich meinen neuen Lebensgefährten (mit dem ich 2 weitere Kinder habe). Wie funktioniert das jetzt mit der Namensänderung meiner Tochter? Mein Ex-Mann würde der Namensänderung übrigens zustimmen. Müssen wir da ein bestimmtes Formular ausfüllen oder vom Anwalt oder Notar etwas schriftlich aufsetzen lassen?

  190. Barbara T.

    danke, hat sich schon erledigt, hab mit der deutschen Botschaft telefoniert

  191. Katharin

    Hallo!
    Wir haben hier folgende Konstellation.
    Kinder aus erster Ehe haben meinen Geburtsnamen, welcher der Ehename war.
    Wir (beide Elternteile) sind neu verheiratet und haben unterschiedliche Namen (der Name der Kinder ist von keinem der Elternteile als Doppelnamen zu finden).
    Vater hat keinen Kontakt zu den Kindern und wünscht diesen nicht (Schriftlich vom Jugendamt bestätigt). Er zahlt auch keinen Unterhalt.

    Ist in dem Fall eine Zustimmung der leibl. Vaters ersetzbar?

  192. Corinna

    Hallo,

    ich habe im Juli 2008 geheiratte und bin seit März 2011 rechtskräfig geschieden. Mein ExMann hat damals meinen Namen angenommen. Wir haben eine gemeinsame Tochter, die aber schon vor unserer Ehe zur Welt kam. Sie trägt von Anfang an meinen Namen.
    Nun habe ich einen neuen Lebenspartner und wir haben einen gemeinsamen Sohn, der auch meinen Namen trägt.
    Wir würden gerne heiraten, aber ich möchte, dass wir alle dann den Namen meines Lebensgefährten annehmen.
    Mein ExMann und ich haben geteiltes Sorgerecht, er kümmert sich aber weder um unsere Tochter, noch zahlt er Unterhalt. Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich.
    Ist es möglich ohne seine Zustimmung von unsrerer Tochter den Namen zu ändern???
    Wenn er nicht zustimmen sollte, habe ich gute Chancen vor Gericht???

  193. RA Thomas von der Wehl

    @ corinna

    es besteht hier die Möglichkeit der so genannten Einbenennung auch gegen den Willen des Vaters. Dazu wird dann aber ein Gerichtsverfahren nötig sein. Die Chancen kann ich nicht beurteilen. Besuchen Sie auch oben unter dem Begriff Einbenennung in diesem Blog.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  194. Nicole

    Guten Tag,

    mein Mann und ich haben vor knapp einem Jahr geheiratet und möchten nun,dass meine Tochter den Namen meines Mannes annimmt.
    Mit dem Vater habe ich keine Probleme,weil sie nie seinen Nachnamen getragen hat und er auch kein Sorgerecht hat.
    Nun wollte ich wissen,wie es dann mit dem Unterhalt läuft? Zahlen muss er den doch weiterhin oder?
    Mfg Nicole

  195. Claudia

    Hallo Herr von der Wehl,

    leider konnte ich zu meiner Ausgangssituation keine passende „Antwort“ finden, daher meine Frage: Mein Partner hat eine uneheliche Tochter (16 Jahre), zu Ihr hatte er bisher nur 1mal Kontakt. Seine Tochter lebt bei der Mutter, welche wieder verheiratet ist und einen Doppelnamen trägt (Mädchenname und Name des Ehemannes). Die Tochter meines Partners nennt sich jedoch nur mit dem Namen des Partners, obwohl Sie nur den Mädchennamen der Mutter trägt. Hätte mein Partner dem nicht zustimmen müssen? Kann man gerichtlich dagegen vorgehen? Zählt dies wie eine Adoption? Müssen entsprechende Unterhaltszahlungen trotzdem fortgeführt werden? Ãœber eine positive Rückmeldung würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

  196. Lulu

    Hallo,

    ich habe eine Frage auf die ich hier leider noch keine Antwort finden konnte. Meine Tochter ist vier Jahre alt. Vom Vater bin ich bereits seit drei Jahren getrennt ( wir waren nicht verheiratet). Meine Tochter trägt wie ich meinen Mädchennamen. Ich habe einen neuen Partner und wir wollen nun heiraten. Mir ist es wichtig, dass mein Kind den selben Namen trägt wie ich. Gibt es die Möglichkeit den Nachnamen meiner Tochter, welche nicht die leibliche Tochter meines neuen Partners ist, in meinen neuen Familiennamen zu ändern, ohne, dass der leibliche Vater zustimmt? Er kümmert sich regelmäßig um sein Kind und zahlt Unterhalt, trotzdem würde ich gerne den Namen ändern. Hier konnte ich nur antworten auf die Fragen erhalten ob man den gemeinsamen Familiennamen ändern kann. Da meine Tochter aber nie den Namen ihres Vaters hatte, weiss ich nicht ob es ein Problem darstellen würde wenn ich ihren Namen ändern lassen möchte.

    Vielen Dank Lulu

  197. RA Thomas von der Wehl

    @ lulu

    Suchen Sie in diesem Forum bitte mit der Suchfunktion oben rechts nach dem Begriff „Einbenennung „. Dort finden Sie alles zu dieser Problematik.

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  198. Mathias

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich finde Ihren Service klasse!

    Gestatten Sie bitte eine kurze Frage- eine kurze Antwort reicht ebenfalls:

    Welche rechtlichen Folgen (für mich) hat es wenn ich meiner Tochter den Namen der neuen Ehe meiner Ex-Partnerin gestatte bzw. wo finde ich diese rechtl. Folgen?

    Herzlichen Dank und beste Grüße aus Berlin.

  199. RA Thomas von der Wehl

    @ mathias

    weitere rechtliche Folgen hat die Einbenennung nicht. Sie beeinflusst weder Unterhalt, noch Erbschaft.

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  200. Maria

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mich würde noch interessieren, was es letztlich bedeutet wenn Kinder ihren Namen (in den Geburtsnamen der Mutter) ändern.

    Was steht dann auf der Geburtsurkunde?

    Welche Besonderheiten gibt es hier im Gegensatz zu Kindern, die von Geburt an den selben Namen tragen.

    Könnte es im Laufe des Lebens des Kindes irgendwelche Probleme geben aufgrund der Namensänderung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  201. Anja

    hallo,

    wie sieht es den aus wenn der Kindsvater seinen Namen durch eine Heirat geändert hat?mein Sohn (10) hat dadurch ja auch keinen Bezug mehr zum Namen des Vaters.
    Wenn mein verlobter und ich heiraten möchten wir beide meinen Geburtsnamen annehmen.

  202. Melanie

    Hallo, mein erster Mann hat meinen Namen angenommen und auch nach der Scheidung behalten. Ich möchte nächstes Jahr wieder heiraten und den Namen meines zweiten Mannes annehmen. Ist es dennoch nicht möglich ohne die Zustimmung meines ersten Mannes, dass meine Kinder auch den Nachnamen meines zweiten Mannes tragen?

  203. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    suchen Sie nach „Einbenennung“

  204. Sylwia

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    ich habe neu geheiratet, und meine Tochter aus erste ehe ist 5 und weil wir noch ein Sohn bekommen haben von 3, wollen mein Mann und Ich jetzt das meine Tochter den Namen von meinen Mann kriegt, auch deswegen, weil der leibliche Vater ins Ausland wohnt, und sich nie gekümmert hat um Ihr. Ich habe das Alleine Sorgerecht.
    Der Vater will in die ein Benennung zustimmen, kommt aber nicht dafür nach Deutschland, er würde wohl zu ein Notar in sein Land gehen, und was beglaubigen lassen. gibt es eine Vorlage oder so, für eine Erklärung, wo drin steht, das er Zustimmung gibt, für die Namenänderung ?

    Mit freundlichen Gruß,

    Sylwia

  205. RA Thomas von der Wehl

    @ sylwia

    dafür gibt es keine Vorlage. Die einfache Erklärung beim Notar, dass der Einbenennung zugestimmt wird, sollte reichen.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
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    Telefon: 0049 431 91116
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  206. ratlos

    zu204: Eine einfache Erklärung reicht aus!

    Vorher auf dem zuständigen Hoheitsamt der Stadt bzw. Gemeinde nachfragen.

    Wichtig die Namensänderung soll zum Wohle des Kindes durchgeführt werden und nach den Kosten fragen,da Kosten von 1€ bis 2000€ entstehen können aber nicht müssen.

    Kann Gesetz!!

    Hierzu gab es schon einmal einen Trade bei Herrn von der Wehl

  207. ratlos

    204 siehe 186 und 187

    Viel Glück 😉

  208. kummer

    hallo
    ich bin geschieden und habe 2 kinder
    seit eit über jahren hat der leibliche vater keinerlei kontakt zu den kindern
    meiner tochter ging es mit dem am anfang unregelmässigen kontakt sehr schlecht
    so das ir einen kinderpsychologen aufgesucht haben
    von jetzt auf gleich ar dann kein kontakt mehr da und meiner tochter ging es von da an stätig besser
    der leibliche vater hat neu geheiratet und den namen seiner frau angenommen
    ich habe auch vor zu heiraten und die kinder möchten gerne den neuen namen annehmen eil sie meinen lebensgefährtetn als papa ansehehn
    meine frage jetzt
    ist es durch seinen namen echsel leichter das meine kinder den neuen namen annehmen da er ja eh einen neuen namen hat keinen kontakt hat und auch nicht zahlt

  209. Roula

    Hallöchen ,

    ich habe einen sohn 4 jahre aus 1. ehe , ich bin schon 2 jahre geschieden und mein sohn trägt meinen nachnamen da ich meinen nachnamen trotz heirat behalten habe !

    mitlerweile lebe ich mit meinem neuen partner zusammen und wir möchten heiraten , und ich würde gerne seinen namen annehmen .

    allerdigs sollen wir als familie alle einen familiennamen haben !

    bei der geburt unseres sohnes hat mein ex.mann dem kind meinen nachnamen gegeben weil ihn nichts mit seinem namen verbindet !

    muss der kindsvater zustimmen auch wenn das kind nicht seinen namen trägt ?

    vielen dank für die antwort !

  210. Silke

    Hallo. ich habe zwei Kinder 8(Sohn) und 13(Tochter) aus erster Ehe. Bin nun Schwanger und bekomme eine Tochter mit meinem neuen Lebensgefährten. Wir wollen auch heiraten. Mein Sohn und meine Tochter würden gerne den Familiennamen meines Zukünftigen Mannes mit in Ihren Namen fügen, also lediglich eine additive Einbenennung. Denn beide möchten, daß sie einen Teil vom Namen ihrer Schwester mit im Namen haben. Habe schon überlegt den Namen meines Ex mit zu behalten, aber dann hätte ich zwar noch die Namentliche Verbindung zu meiner Tochter und zu meinem Sohn du auch zu meiner Tochter in spe, aber meine Kinder aus erster Ehe hätten keine namentliche Verbindung zu Ihrer Schwester. Mein Ex-Mann stellt sich aber quer, da er findet die Kinder brauchen den Namen nicht wechseln.
    Die Chancen für eine additive Einbenennung sind vor Gericht größer wie eine normale Einbenennung? Wie würden Sie die Chancen einschätzen. Bin für jede Hilfe dankbar.

  211. benito

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.

    Ich benötige dringend Ihren Rat zu meinem Fall:

    Aus „wilder Ehe“ ist das Kind (10) hervorgegangen, es besteht gemeinsame Sorge, Unterhalt wird regelmässig gezahlt, das Verhältnis Kind / Vater ist eng (14-tägig, ausgeurteilt), Kind trägt den Namen des Vaters. Nun heiratet Kindsmutter neu und WILL additive Namensänderung (…Meier-Schulze).
    WAS kann ich dagegen tun ? Kind soll meinen Namen alleinig behalten.

    Vielen Dank

  212. Lena g.

    Ich brauche dringend Hilfe 🙁

    Mein Sohn ist fast 2 Jahre alt. Ich war mit seinem Vater nur ein halbes Jahr zusammen, er hat also auch meinen Familiennamen, vor 2 Wochen habe ich das geteilte Sorgerecht unterschrieben. Er bezahlt unterhalt und holt ihn auch jeden Sonntag ab. Jetzt heirate ich nächsten Monat und bekomme Also auch einen neuen Nachnamen.. Ich würde gerne wissen ob es sich lohnt vor das Familiengericht zu ziehen um seinen Nachnamen dann ändern zu lassen.. Ich bin schwanger dass heist alle heißen dann „Müller“ und er ist der einzige der „Mayer“ heist. Ich möchte nicht dass er sich benachteiligt fühlt. Ich wäre ja schon mit einem Doppelnamen zufrieden. Wie stehen meine Chancen?
    Danke 🙂

  213. Alena.M

    Hallo!!!
    Ich weiss auch nicht mehr weiter. Ich habe geheiratet und Nammen meines Mannes genohmen,meine 7 Jährige Tochter kam zu mir weinend und wollte auch so heissen wie ich. Sie hat es mir so argumentiert,dass sie sich dann absolut ausgeschlossen fühlt und so als ob man sie allein gelassen hätte. Mein Ex mann hat sehr schlechten,sprich seltenen kontak zu meine Tochter. Ich habe ihn schon mal darüber angesprochen,dass unsere Tochter da durch leidet,er meinte Sie würde sein Namen damit beschmutzen,das hat er auch der Tochter gesagt. Jetzt weiss ich nicht was ich machen kann,mein Kind zerreist sich von ihnen,Sie will den Nammen ändern und hat Angst,dass Papa auf sie böse ist und das wenn ich ein Kind bekomme,sie sich absolut einsam fühllt.Ich weiss nicht mehr weiter. Wenn ein Kind selische probleme damit trägt,haben wir einen Möglichkeit auf nahmensänderung vor gericht?

  214. Uta W.

    Hallo

    ich habe eine 5 jährige tochter aus erster Ehe, neu geheiratet und ein weiteres Kind mit drei Monaten.
    meine Tochter wollte schon zur hochzeit meinen neuen Namen annehmen und jetzt wo der kleine Nachwuchs da ist, erst recht so heißen. der vater meiner Tochter willigt natürlich nicht ein… er kümmert sich und zahlt unterhält, wobei jetzt geprüft wird ob er nicht schummelt. hinzu kommt jetzt aber auch noch, das wir in einer kleinen Stadt leben und die Tante meiner Tochter mit gleichen Nachnamen einen schlechten Ruf hat…von sexuell sehr freizügig bis hin zu drogenmissbrauch (macht grad entzug)…ich möchte einfach meiner tochter ihren Wunsch erfüllen und das sie ohne vorurteile aufwachsen kann. ist das ein Grund für das Gericht einer ein Benennung zuzustimmen?

  215. Maria

    hallo
    ich wollte mal fragen ob es möglich ist das mein Sohn 26 Jahre meine neuen Name bekommen kann. ich lebe mit meinem jetzigen Mann schon 13 Jahre zusammen. Davon drei Jahre verheiratet. Nun möchte mein Sohn 26 Jahre auch den Namen haben.
    Was kann ich machen damit er den Namen bekommt

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