Verwirkung des Ehegattenunterhaltsanspruchs bei Miteigentumserwerb des neuen Partners

Der Fall: die unterhaltsberechtigte Frau erwarb gemeinsam mit ihrem neuen Lebensgefährten von dem Mann dessen Haushälfte.
Nach dem BGH kann ein länger dauerndes Verhältnis der Unterhaltsberechtigten zu einem neuen Partner zu einer Unterhaltsverwirkung führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist.

Diese Verwirkung wird meist erst nach einer gewissen Mindestdauer des eheähnlichen Zusammenlebens von mindestens 2 bis 3 Jahren bejaht. Hier ging das OLG Schleswig von eine r Unterhaltsverwirkung nach einem Zusammenleben von nur 1 ½ Jahren aus.  Das wirtschaftliche Engagement der Ehefrau und insbesondere ihres neuen Partners durch den Erwerb des Immobilienmiteigentums und dessen weitere Mitgestaltung des Gebäudes bedeute, dass die geschiedene Ehefrau und ihr neuer Partner die Entscheidung für eine langjährige gemeinsame Zukunft dem Grunde nach bereits mit dem Kauf der Haushälfte durch den neuen Partner im Juli 2000 getroffen hätten. Die Immobilie diene bereits seit Juli 2000 den gemeinsamen Wohnzwecken. Aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ergebe sich, dass die geschiedene Ehefrau selber von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft seit diesem Zeitpunkt ausgehe, aus der sie auch wirtschaftliche Vorteile ziehe. Nachdem die Beziehung seit dem Miteigentumserwerb ohne weitere Einschränkungen fortgeführt worden sei, sei im vorliegenden Fall bereits nach Ablauf von 1 ½ Jahren anzunehmen, dass auch zukünftig eine verfestigte ehegleiche Beziehung bestehen werde, so dass es dem geschiedenen Ehemann nicht mehr zuzumuten sei, weiterhin Ehegattenunterhalt zu bezahlen.

4 Reaktionen zu “Verwirkung des Ehegattenunterhaltsanspruchs bei Miteigentumserwerb des neuen Partners”

  1. Claudia S

    Seltsam. Es trifft immer die Ehefrau. Sobald sich ihre Lebenssituation verbessert, muss der Ex-Mann weniger oder nichts mehr bezahlen.

    Zieht der Ex-Mann aber mit einer reichen Frau zusammen, oder heiratet sie auch noch, (hierbei verbessert sich seine Lebenssituation erheblich) dann muss er aber der Ehefrau nichts davon abgeben.

    Stattdessen kann er Insolvenz beantragen und vom Geld seiner neuen Frau leben.

    Und da schreibt noch der Stern vom „armen geschröpften Scheidungsopfer Ehemann“ – welch ein Hohn.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia s.

    wenn eine Frau einen neuen Partner findet, der sie auch finanziell unterstützt, warum soll der alte Ehemann dieses Verhältnis noch finanziell aufstocken?

    Wenn ein Mann eine finanziell gut situierte neue Frau findet, warum soll diese die erste Ehefrau, für die sie in keiner Weise verantwortlich ist, mitfinanzieren?

    Ich bin gespannt.

  3. Ulla

    Wer vorteile von einen neuen freund hat,sei es Internett,Fax Hilfe usw.Das kann alles dazu führen,das man seinen Unterhaltverwirkt,Denn dann ist man im finanzielen Vorteil.Und kann schon als Eheähnlich angesehenwerden.Auch wenn man mit einen guten freund,öfters auf Famielenfeiern geht,das ist auch Eheähnlich.Ich habe dadurch mein Unterhaltverlohlen.

  4. Ulla

    Ein Mann den man über 25 Jahre treu gedinnt hat,Kann sogar den Unterhalt bei Gericht hinterlegen,wenn er der Meinung ist das wenn er Recht bekommt,(ob er überhaupt Unterhalt zahlen muß),Das seine noch nicht Geschiedende Frau ja nie die mittel Hätte ,Ihm den Unterhalt zurück zu zahlen.Und dem Gericht ist es auch egal,wie es der Frau dabei geht.Wir haben kein Geld für unsere arbeit bekommen,wir waren Hausfrauen und Mütter.

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