Verwirkung Unterhalt nach Aufnahme einer lesbischen Beziehung (Quelle: ARGE FamR DAV)



Wer seine Familie wegen einer neuen Partnerschaft verlässt, kann dadurch seinen Unterhaltsanspruch verlieren, auch, wenn es sich um eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft handelt. Der Tatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB, der ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei dem Berechtigten liegenden Fehlverhalten gegen den Unterhaltsverpflichteten voraussetzt, kann erfüllt sein, wenn der Berechtigte gegen den Willen des Ehegatten ein nachhaltiges, auf Dauer angelegtes intimes Verhältnis zu einem anderen Partner aufnimmt. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau nach 26jähriger Ehe ihre Familie verlassen, nachdem sie ihre gewandelten sexuellen Neigungen erkannt hatte, und war zu ihrer Freundin gezogen.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht