Scheidung Hamburg

Durch meine örtliche Nähe zur Hansestadt Hamburg betreue ich dort viele Familienverfahren. Dies sind sowohl einverständliche Scheidungen, als auch streitige Scheidungsverfahren. Falls Sie in Hamburg, dessen Randgebiet oder der näheren Umgebung leben und die Möglichkeit der kostengünstigen Scheidung in Anspruch nehmen möchten, können Sie mich gern telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Rechtsanwalt Thomas von der Wehl

Fachanwalt für Familienrecht

Alter Markt 1 – 2

24103 Kiel

o431-911 16

Scheidung mit Streitwertreduzierung

www.ehescheidung24.de


2 Reaktionen zu “Scheidung Hamburg”

  1. Kerstin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich wohne im Hamburger Randgebiet, in S-H. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einige Fragen beantworten könnten. Ich bin seit Juni 2006 mit einem Italiener verheiratet. Wir haben in Deutschland (Niedersachsen) standesamtlich geheiratet, leben und arbeiten seitdem ausschließlich in Deutschland und stehen nun, wie es aussieht, kurz vor der Trennung. Er hat im Dezember 2005 (also vor unserer Heirat) gemeinsam mit einem Freund eine GmbH gegründet, die nun kurz vor der Insolvenz steht. Er ist Teilhaber der Firma, arbeitet jedoch dort als Angestellter und ist nicht der Geschäftsführer. Ich bin Beamtin und verdiene viel besser als er. Ich bin an der GmbH meines Mannes nicht beteiligt, habe nichts unterzeichnet. Kann ich im Falle einer Insolvenz irgendwie haftbar gemacht werden? Salopp gesagt: Hänge ich irgendwie mit drin? Wäre ein Ehevertrag, also Gütertrennung o.ä. sinnvoll? Weiterhin führen wir von Anfang an getrennte Privatkonten. Mein Mann hat seinen Dispo voll ausgeschöpft, hat also Schulden. Kann ich da belangt werden?
    Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar und danke Ihnen bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
    Kerstin

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    wenn Sie nicht mitgearbeitet haben, haften Sie im Falle der Insolvenz nicht. Auch nicht für das Privatkonto Ihres Mannes. Der könnte allenfalls versuchen darzulegen, dass seine Kontoschulden durch Verbrauch im gemeinsamen Haushalt verursacht wurden, was aber im Einzelfall sehr schwierig ist.

    Ein Ehevertrag wegen Gütertrennung ist weniger sinnvoll, aber wenn Sie einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht erreichen können, wäre das für Sie positiv.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht