Härtescheidung § 1565 II BGB (ohne Einhaltung des Trennungsjahres)

Es taucht immer wieder die Frage auf, ob und unter welchen Vorraussetzungen auf das Trennungsjahr verzichtet werden kann. Das Gesetz sieht hierfür nur die so genannte Härtescheidung nach § 1565 II BGB vor. Bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte ist es dem Anderen nicht zuzumuten länger verheiratet zu sein. Die Härtegründe müssen sich eben auf das Eheband beziehen und die Umstände müssen in der Person des anderen Ehegatten vorliegen. Dabei ist nicht auf das subjektive Unzumutbarkeitsempfinden des verletzten Ehegatten abzustellen, sondern vielmehr ist zu fragen, ob ein besonnener Dritte bei ruhiger Abwägung aller Umstände auf das Verhalten des anderen Ehegatten mit einem Scheidungsantrag reagieren würde. Sollten diese Gründe vorliegen, ist auch ohne Trennung eine Scheidung bereits möglich. In den Fällen der sogenannten Fehlehe (die Ehe ist von Beginn an gescheitert) oder der sogenannten Scheinehe (die Ehe verfolgt nur den Zweck, dem ausländischen Partner eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen) gilt § 1565 II BGB.

 

An die Umstände nach § 1565 II BGB sind allerdings sehr strenge Anforderungen zu stellen. Gründe können sein:

 

-die Ehefrau erwartet aus einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind

-Gewalttätigkeit gegen den anderen Ehegatten oder extremer Alkoholmissbrauch

-der Ehemann äußert gegenüber seiner Frau in massiver Form Morddrohungen

-der Ehepartner unterhält ein Verhältnis zu einem neuen Partner, mit dem er in dem vormals ehelichen Haus zusammen lebt

-der Ehepartner befindet sich in Untersuchungshaft wegen des Verdachtes der Tötung der Schwiegereltern

-das Verschweigen einer drohenden Inhaftierung.

 

Dagegen ist eine nur zur Anzeige gebrachte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung noch nicht allein gesehen immer ein Grund für eine unzumutbare Härte. Nur der Verdacht reicht dafür nicht. Auch die Zuwendung eines Ehepartners zu einem anderen, sei es auch gleichgeschlechtlichen Partnern, ist zwar ein Zerrüttungsgrund für die Ehe, aber nicht gleichzusetzen mit einer unzumutbaren Härte. Ebenfalls reicht nicht die Nichtzahlung von Unterhalt oder ein eingestellte Strafverfahren wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

 

Ob eine unzumutbare Härte dann vorliegt, wenn bereits beide Ehegatten sich einem anderen Ehegatten zugewandt haben, ist in der Rechsprechung umstritten.

 

 

Lesen Sie auch hier zur HÄRTESCHEIDUNG

95 Reaktionen zu “Härtescheidung § 1565 II BGB (ohne Einhaltung des Trennungsjahres)”

  1. Anna

    Meine Eltern sind im Trennungsjahr. Meine Mutter ist ausgezogen. Mein Vater hat mir nun zu verstehen gegeben, dass er eine neue Freundin hat.
    Ich soll meiner Mutter nichts davon sagen. Er sagt, sollte ich es ihr sagen, hätte er dadurch Nachteile bei der Scheidung von meiner Mutter.
    Ist das wahr?
    Ich will meine Mutter nicht anlügen.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ anna

    ich bitte um Verständnis, aber in diese höchstpersönliche Angelegenheit möchte ich mich nicht einmischen. Das müssen Sie selbst entscheiden.

  3. Craig

    Hallo,

    ich lebe seit dem 1. November 2007 im Trennungsjahr. Nun lebe ich seit dem 13. Januar ca. 430 km weit weg von meiner „Frau“!
    Seit Mitte November 2007 habe ich eine neue Partnerin und lebe seit Mitte Januar 2008 mit ihr und ihrem Sohn zusammen. Nun ist sie von mir schwanger *juhuu…*

    Das Trennungsjahr ist leider noch nicht rum….gibt es für mich eine Möglichkeit, sofort ohne Trennungsjahr geschieden zu werden???

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Lieben Grüß

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ craig

    eine Härtescheidung werden Sie nicht durchbringen, weil Sie es selbst sind, der den Härtegrund gesetzt hat.

    Wie steht Ihre Frau denn zur Scheidung?

    Wenn sie auch geschieden werden will und beide die Situation in der Vergangenheit noch mal kritisch prüfen, ist die Trennung (innerhalb der Ehewohnung) u.U. bereits deutlich vor dem 01.11.07 erfolgt. Dann wäre das Trennungsjahr schon abgelaufen. Scheidungsantrag könnte gestellt werden.

  5. chris

    Mein Mann ist Marokkaner und droht mir damit, mein Kind wegzunehmen (siehe Kommentar bei Auslandsbezug) Ausserdem hat er mich während der Schwangerschaft mit einer Frau betrogen, die ihn dann angezeigt hat wegen Erpressung und Vergewaltigung. Es gab eine Hausdurchsuchung in unserer Wohnung und ein Gerichtsverfahren in dem er aber freigesprochen wurde. Habe ich die Möglichkeit einer sofortigen Scheidung? Ich habe vor allem Angst, dass er das Kind ins Ausland entführen könnte. Vielen Dank für Ihren Rat.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    Sie können es versuchen und die Chancen sind sicherlich vorhanden. Konkret beurteilen kann ich es aber nicht.

  7. Marlene

    Lebe getrennt, seit November 12/07, anfangs in der gemeinsamen Wohung. seit 04/08 in einer eigenen Wohnung. Mein Nochehemann ist Alkoholabhängig. Es gab immer wieder Auseinandersetzungen die ziemlich aggressiv abliefen. Jetzt fängt er an mir Drohungen gegenüber auszusprechen und auch einigen leuten aus meinem Umfeld. Könnte ich da auf eine Härtescheidung bauen??

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ marlene

    eine Härtescheidung kommt in Betracht, zu Einzelheiten müssen Sie aber einen Fachanwalt befragen.

  9. mario

    ich bin mit meiner frau nicht einmal 1 jah verheiratet und sie hatt jetzt vor zwei wochen die beziehung beendet weil sie sich neu verliebt hatt und jetzt hatt sie eine neue beziehung. wäre das auch so ein härtefall.

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    grundsätzlich nein. Warten Sie das Trennungsjahr ab.

  11. marina

    Bin seit fast acht jahre verheiratet und in dieser zeit wurde mein mann immer wieder gewatätig, jetz möchte ich mich scheiden lassen. Kann ich auf schnelle scheidung hoffen?

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ marina

    wenn es aktuelle Fälle von Gewalt gibt sicherlich. Notfalls werden Sie es aber beweisen müssen durch Arzt, Polizei usw.

  13. bianka

    Mein Bruder möchte sich schnellstmöglich scheiden lassen… Er ist noch keine zwei Jahre verheiratet… seine „Noch-Frau“ verabredet sich über ekelhafte Internet-Seiten mit fremden Männern und geht auch fremd, das hat er aus den versandten E-Mails seiner Frau sogar schriftlich. Sie verbreitet zudem in diesen Chat-Räumen Lügen über meinen Bruder. Sehen Sie ehrliche Chancen ohne Trennungsjahr davon zu kommen??? Bitte antworten Sie mir auch an meine E-Mailadresse…

    Vielen lieben Dank

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ bianca

    wenn Ihr Bruder die Tatsachen beweisen kann, kommt eine Härtescheidung in Betracht

  15. sylvia

    ich bin seid 4 jahren verheiratet und mein nochmann ist kraftfahrer und hat mich seid 2 jahren betrogen und nun auch noch zu der frau gezogen. er ist von heute auf morgen weg kam nur per sms das er weg bleibt und die scheidung will.nun schlug er mir vor so schnell wie möglich die scheidung vorzunehmen weil sie ein kind von ihn erwartet.ich wäre einverstanden denn ich kann so nicht weiter leben mit den ganzen betrug.
    nun die frage kann man den termin der trennung so verschieben das man die scheidung durchbekommt ohne weitere probleme ?

    vielen lieben dank

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ sylvia

    ich kann und werde hier keinen Ratschlag dazu geben, das Gericht anzulügen, zumal nicht klar ist, ob sich das nicht sehr negativ für Sie auswirken würde.

  17. Bianca25

    hallo,mein jetziger freund hat im november letzten jahres eine frau geheiratet aus dem grund,das die kinder seinen namen tragen!dann kam raus das sie die ehe nur wollte um finanziell abgesichert zu sein!er zog aus und seit april liegt die scheidung vor!jetz bin ich schwanger und wir wollen heiraten bevor das baby zur welt kommt!allerdings weiß ich nicht ob es zu einer eilscheidung kommen könnte?aus den gründen das sie nur auf sein geld fixiert war!?

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ bianca25

    die geschilderten Gründe reichen nicht für eine Härtescheidung.

  19. Henning

    Hallo,

    ich bin seid 2 jahren verheiratet (Beziehung bereits seid 6,5 Jahren) seid 6 Monaten hat meine noch Frau (2 Kinder aus erster Ehe 14 u. 17) ein Verhältnis mit meinem Kollegen. Sie trifft sich mit ihn Regelmäßig in Hotels. Wir leben zur Zeit in meinem Haus, was ich schon vor der Ehe hatte.Vor einigen Tagen konnte ich nicht mehr und habe versucht mir das Leben zu nehmen weil ich mit der Situation nicht mehr klar gekommen bin. Sie macht überhauupt keinen Anstalten zu gehen. Sie versucht mich zu Schikanieren wo sie nur kann. Sie trifft sich mit Ihrem neuen Partner auch nun noch. geht am Mittag weg und kommt am anderen Tag wieder, die Kinder interessieren sie nicht. Welche Frist muss ihr eingeräumt werden mein Haus zuverlassen, weil dies nicht mehr für mich Zumutbar ist? Kann ich in diesem Fall auf eine Härtefallscheidung hoffen???

    Bitte helft mir!!!!
    Henning

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ henning

    gehen Sie bitte dringend zu einem Fachanwalt. Wenn Sie eine Empfehlung brauchen, gerne.

    Dort ist zu klären, ob es für eine Härtescheidung reicht und ob die Frau ausziehen muss. Das Problem werden die 2 Kinder sein.

  21. Sabine

    Meine freundin ist mit einem Nigerianer verheiratet. Allerdings kam er 2006 erst nach Deutschland- nachdem meine Freundin 22 Monate gewartet hat.Sie verkaufte ihr Auto,und ihr Fusspflegestudio damit sie alles bezahlen konnte.Er lebte ein Jahr bei ihr, und zog im Mai 2007 bei ihr aus. Er lebte eine ganze Zeit bei Freunden , bis er seit April 2008 ihr einen eigenen Mietvertrag vorlegte.Er geht oft in Discos für Schwarzafrikaner-dort äussert er immr wieder auch zu seinen neuen deutschen Freundinnen- das ihm eine Frau bei den Papieren geholfen hat. Eine Ehefrau verleugnet er immer – es sei keine Beziehung gewesen sagt er immer wieder.
    Meine Freundin hat ihn aus Liebe geheiratet,aber er wollte nur die deutsche Aufenthaltsgenehmigung,welche noch bis Mai 2009 gültig ist. Nun will sich meine Freundin scheiden lassen -ihre Anwältin will die Scheidung erst im Mai 2009 einreichen,damit er nicht ausgewiesen werden muss.Ausserdem wurde ihr gesagt – da beide erst 2008 im Mai einen Ehevertrag abgeschlossen haben -wäre er ungültig,wenn sie jetzt die Scheidung einreicht .Der Ehemann ist auf der Suche jetzt nach einer Frau ,die ein Kind von ihm bekommt,damit er nach der Scheidung hier bleiben kann.Ich glaube der Anwältin nicht,zumal sie Ausländern Tricks verrät um hier bleiben zu können .Auch verlangt die Anwältin,das meine Freundin das Ausländeramt noch nicht vom Auszug und Ende der Ehe vor 1 1/2 Jahren informiert.Das kommt mir seltsam vor .
    Was würden Sie meine rFreundin raten ?
    Liebe Grüsse Sabine

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anwältin ihrer Freunde für die Gegenseite arbeitet. Es scheint einen notariellen Ehevertrag zu geben, in denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist. Dieser Ausschluss ist tatsächlich nur dann gültig, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss die Scheidung beantragt wird. Dies wird der einzige Grund sein, warum die Anwältin die Scheidung erst später einreichen will.

  23. Tom

    Meine „Noch“-Frau hat seit März 2005 ein außereheliches Verhältnis mit einem anderen Mann. Frühjahr 2005 wurde sie schwanger, das Kind war von mir und sie beendete angeblich das Verhältnis. In Wahrheit ging es aber ständig weiter und im Sommer 2007 wurde hinter meinem Rücken von ihr und ihrem Geliebten auch ein Vaterschaftstest gemacht, dessen Ergebnis aber meine Vaterschaft bestätigt hat.
    Bis zum 12.06.2008 hatte sie eine ständige, heimliche Beziehung zu diesem Mann und an eben diesem Tag zog sie aus ohne mich zu informieren – als ich von der Arbeit nach hause kam war das Haus leer und dunkel, sie und das Kind waren weg und am Herd hing ein Zettel. Sie wohnt seit diesem Datum mit unserem Kind im Haus des anderen und wird von diesem auch versorgt und „gesponsort“.Wir haben uns mittlerweile
    mit vielem arrangiert, auch was das Umgangsrecht mit dem Kind anbelangt. Meine Frage ist aber, ob aufgrund des schweren Fehlverhaltens von ihr seit März 2005 und der Tatsache, daß sie seit Juni 2008 mit genau diesem Mann in einem neuen eheähnlichen Verhältnis lebt, eine Härtefallregelung zur vorzeitigen Scheidung anwendbar wäre.

    Danke….Tom

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    mit absoluter Gewissheit lässt sich nicht sagen, ob Sie mit einem Antrag auf Härtescheidung durchdringen. Dies hängt sehr von dem einzelnen Richter ab. Grundsätzlich sollte es aber erreichen.

    Sie müssen sich aber die Frage stellen, was sie mit dem Härtefallantrag erreichen können und dagegen, was es für unerwünschte Folgen haben könnte. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, zahlen sie derzeit keinen Unterhalt an Ihre Frau. Sie wären allerdings dazu verpflichtet, da es sich um Ihr Kind handelt. Das Zusammenleben mit einem neuen Partner befreit erst dann von der Unterhaltsverpflichtung, wenn es sich um eine so genannte verfestigte neue Partnerschaft handelt. Davon kann erst nach einem gewissen Zeitablauf die Rede sein.

    Eine schnelle Scheidung bringt nur etwas für Ihr Ego, ein Abwarten könnte etwas für ihr Portmonee bringen.

  25. Manuelle

    wir sind seit 39 verheiraten. Mein Mann (60) ist ausgezogen (neue Liebe) und die Scheidung vor 3 Tage eingereicht. wir haben 3 erwachsene Kinder die lange nicht mehr im Haus wohnen. Nettorente von meinem mann 5.500,euro. Ich habe meine Kinder grossgezogen und arbeite schon lange nicht mehr.
    Ich (59) wohne noch im ausbezahltes Haus.

    Muss ich mit 60 Jahre wieder arbeiten.?
    Kann ich weiterhin im Haus bleiben ?
    Muss ich ihm eine Miete bezahlen ?
    Danke für eine Information.

  26. Manuelle

    Bitte Herrn vonder Wehl, könnten Sie mir einen Rat geben ?

  27. Manuelle

    wie kann ich mein Kommentar wieder finden?

  28. Alina

    Ist es ein Fall besonderer Härte, wenn ich schwanger von einem anderen Mann bin und auch mit diesem zusammen leben möchte?
    Danke.

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ alina

    Aus Sicht ihres Mannes wäre es sicherlich ein Härtegrund, wenn sie von einem anderen Mann schwanger sind.

    Aus Ihrer Sicht ist dies natürlich kein Härtegrund, da sie selbst den Grund gesetzt haben.

  30. Sandra

    Ist es ein Fall besonderer Härte, wenn mein mann seit 1 jahr kann kein sex mehr mit mir machen?!
    Danke.

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    abschließend möchte ich dazu nichts sagen. Ich habe aber große Zweifel, ob dies Argument, welches im Zweifelsfall auch schwer zu beweisen wäre, für eine Härtescheidung ausreicht. Nur mit diesem Argument würde ich als Anwalt nicht in ein solches Verfahren eintreten.

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  32. jacky

    bin deutsche,habe einen illegalen nigerianer in spanien geheiratet,seit der eheschliessung lebt er in spanien ich in deutschland,da er hier noch offiziell ne einreisesperre hat,nun fand ich herraus das er mich dort betrogen hat und will nun die scheidung,da wir seit der heirat getrennt leben,nun mehr als 1 jahr,kann diese zeit schon als trennungsjahr gerrechnet werden,gruss jacky

  33. Flo

    Hallo,
    ich habe im Juli 2008 geheiratet und war eigentlich ganz glücklich bis meine Frau im Januar 2009 zu ihrem neuen Lebensgefährten gezogen ist wovon ich später erst erfuhr. Darüber hinaus habe ich von ihrem Freund dessen Kumpel eine Morddrohung bekommen und kurz vorher hat er mich angegriffen so das ich daraufhin eine Anzeige gemacht habe! Ausserdem ist meine noch Frau durch diese Leute Alkoholabhängig geworden und aggressiv dazu hat sie auch noch eine 50%ige Behinderung! Wollt eigentlich nur mal fragen ob ich diese Ehe ohne Trennungsjahr scheiden/annulieren kann?

    MfG!
    Freue mich über Antworten!

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ flo

    eine Annullierung der Ehe kommt nicht in Betracht. Ob hier Gründe für eine Härtescheidung vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Dies müsste ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

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  35. jean

    Mein Mann hat mich mit meiner Freundin betrogen, nun möchte ich die Scheidung, wir leben seit einem Monat getrennt. Kann ich jetzt schon meine Steuerklasse ändern?

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ jean

    für eine Härtescheidung ist dieser Sachverhalt wahrscheinlich nicht ausreichen. Sie werden das Trennungsjahr abwarten müssen. Zu den Steuerklassen im Trennungsjahr lesen Sie bitte meinen folgenden Artikel:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/01/15/die-steuerklassen-im-trennungsjahr/

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  37. Christine

    Hallo,

    mein Fall ist etwas komplexer.
    Also:
    Mein Freund hat sich letztes Jahr im Sommer, sprich 2008, von seiner Ex-Frau scheiden lassen nach dem Trennungsjahr. Sie ist aber in diesem Jahr von einem anderen schwanger geworden und lebt nun mit ihrem Neuen und dem Kind zusammen. Diese Tatsache wäre doch ein Härtefall- also die Schwangerschaft während der noch bestehenden Ehe, oder?
    Wie ist das nun mit Unterhalt? Sie hat während der 5jährigen Ehe nicht gearbeitet und hat aber ein Kind von einem anderen mit in die Ehe gebracht das nun 13 Jahre alt ist. Nun hat sie das neue Kind und kann daher nicht arbeiten gehen.
    Ist mein Freund ihr gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, obwohl sie von einem anderen ein Kind hat und mit diesem zusammen wohnt? Der Andere ist übrigens Sozialhilfeempfänger und kann nichts bezahlen.

    Ich würde mich über eine Antwort zu diesem komplexen Fall freuen- danke sehr!

  38. CL E

    Hallo,
    bin seit 12.08.2006 verheiratet. Mein Mann ist spielsüchtig und verzockt häufig den gesamten Lohn. Da wir zwei keine Kinder haben und ich mit dem Jüngsten noch zuhause bin ist er Alleinverdiener. Nun ist es soweit und ich würde mich gerne von ihm trennen, und scheiden lassen. Ist die Tatsache der Spielsucht ein möglicher Grund für eine Härtefallscheidung?

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ cl e

    ich halte es für denkbar, dass dies ein Härtegrund sein könnte. Es wird aber schwer sein, ein auf diesen Grund gestützt das Verfahren durchzubringen. Es wird umfangreicher Vortrag und Beweisführung notwendig sein.

    Fraglich ist auch, ob eine unverzügliche Scheidung unbedingt notwendig ist. Mit Trennung haben Sie einen Unterhaltsanspruch und manchmal ist sogar der Trennungsunterhalt leichter durchzusetzen, als der nachehelichen Unterhalt.

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  40. Alexandra

    Seit 14 Jahren bin ich verheiratet. Kurz nach der standesamtlichen Heirat stellte ich fest, dass mein Mann psychisch labil ist (er hatte einen Nervenzusammenbruch, nachdem er mich nicht erreichen konnte). Dies war mir vor unserer Hochzeit nicht klar gewesen.
    Wir haben 2 Kinder, 11 und 9 Jahre alt. Ein halbes Jahr nach der Geburt unseres ersten Kindes hatte mein Mann einen Unfall, seitdem ist er im Sehen eingeschränkt. Er nahm wegen Schmerzen aus Folgen des Unfalls ca. 8 Jahre lang ein Opiat (Tramal), in sehr hoher Dosis. Seit dem Unfall ist er phsychisch sehr angeschlagen, es gab große Eheprobleme. Ich konnte diese nicht zuordnen.
    Immer, seit dass ich meinen Mann kenne (25 Jahre) versuchte er private und berufliche Probleme mit Alkohol zu lösen. Dies waren Phasen, die oft sehr heftig im Mißbrauch waren.

    Im vergangenen November kam für ihn eine erneute persönliche Belastung dazu, als sein Vater starb. Dies führte zu massivem Alkoholmissbrauch.
    Seit Dezember war er nun schon in der 4. Klinik, um eine Entgiftung zu machen, von Tramal und Alkohol. Während der 3. Entgiftung wurde er in ein anderes Klinikum verlegt, nachdem man bei ihm unerlaubt Medikamente gefunden hatte. Aus dieser letzten Klinik hat er sich letzte Woche auf eigenen Wunsch entlassen lassen, obwohl er noch nicht clean ist und auch unter Suchtdruck leidet und entzügig ist. Die Kliniken waren psychiatrische Kliniken, zum Teil geschlossene Stationen.

    Seit 6 Jahren möchte ich mich immer wieder von ihm trennen. Meine Absicht führte bei ihm jedoch immer wieder zu Alkoholmißbrauch und und daraus resultierend zu Drohungen mir gegenüber. Er stellte mich bei Familienangehörigen und vor den Kindern schlecht dar. Ich hatte Angst, mich endgültig zu trennen. Auch sah ich die Gefahr, dass er vieles über die Kinder austrgen wollte (die Mutter schlecht und schuldig darstellen und die Folgen).
    Im Februar, nachdem der Mißbrauch (seit Januar nimmt er auch Benzodiazepide, ein Neurologe stellte medikamentenuntreue fest – hervorgerufen durch Suchtdruck) eskalierte, bestand ich auf räumliche Trennung. Seit Februar war er bis heute etwa 4 Wochen entlassen, in diesen wurde er wieder rückfällig (erneut Alkoholmissbrauch + Benzos).

    Diese Woche lies er sich entzügig entlassen. Ich teilte ihm mit, dass ich weiterhin Abstand brauche, er wollte dies respektieren und evtl. eine Zeitlang bei seiner Mutter wohnen. Nun ist es jedoch so, dass er sich nicht daran hält.
    Ich teilte ihm im Februar und seitdem immer wieder mit, dass ich mit ihm nicht mehr unter einem Dach leben möchte, solange er süchtig ist. Er respektiert meinen Wunsch nicht.

    Meine große Tochter hat Angst, erst gestern wurde er wieder agressiv und laut. Sie reagiert panisch. Habe gestern wieder Alkohol im Auto gefunden, auch in den vorangegangenen Jahren fand ich immer wieder versteckt Alkohol. Er gab, auch wenn ich es merkte, oft nicht zu, dass er getrunken hatte. Erst, wenn es ganz offensichtlich war, gestand er es ein.

    Die Eheprobleme konnte ich früher nicht einordnen. Er versuchte immer, mir die Schuld unserer Probleme zuzuschieben. Erst durch Gespräche im letzten halben Jahr mit Ärzten, Beratungsstellen und Psychologen wurde mir ganz klar aufgezeigt, dass Suchtkranke nicht beziehungsfähig sind. Die Suchtkranken haben eine Beziehung mit dem Suchtmittel.

    Ich teilte ihm die letzten Tage ganz klar mit, dass ich mich scheiden lassen möchte. Er möchte nicht.

    Für mich und die Kinder ist es unzumutbar, in dieser Beziehung weiterhin zu leben. Die Lehrkräfte meiner großen Tochter stellen bereits Verhaltensauffälligkeiten fest, dies wirkt sich auch negativ auf die Noten aus.
    Zum Teil wirkt er ganz vernünftig und an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, dann jedoch wieder eskaliert es und er reagiert aggressiv.

    Mein Wunsch ist es, mich so schnell wie möglich von dem Mann scheiden zu lassen. Liegt hier ein Härtefall vor? Kann ich mich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen, auch wenn er es nicht möchte?
    Bitte mailen Sie mir an meine angegebene Adresse. Danke.

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ alexandra

    ich denke nicht, dass die vorgebrachten Gründe für eine Härtefallscheidung ausreichend sind. Es handelt sich um einen langen Krankheitsverlauf bei ihrem Mann und dies ist kein Härtegrund. Warten Sie das Trennungsjahr ab und reichen dann die Scheidung ein.

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  42. Elisabeth

    ich lebe mit meinen 2 Kindern bei meinem Freund.
    Leider ist sein Trennungsjahr erst im Oktober rum.
    Für uns alle, ist es eine sehr grosse Belastung.
    Mein Freund hat versucht die Scheidung vor zu ziehen, denn die Noch Ehefrau ist damit einverstanden, doch seine Anwältin blockt ab.
    Was kann mann tun, damit es schneller geht?

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ elisabeth

    was den Trennungszeitpunkt angeht, wird tatsächlich vor Gericht viel gelogen. Häufig behaupten beide Eheleute, entgegen der Wahrheit, länger getrennt zu sein, als es tatsächlich der Fall ist. Wenn ein Rechtsanwalt davon weiß, ist es schwierig für ihn, das Gegenteil in einer Scheidungschrift zu behaupten.

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  44. Pelin

    Hallo,

    mein Freund wurde von seinen Eltern gezwungen jemanden aus der Türkei zu heiraten. Dies hat er gemacht. Er heiratete Sie dort und brachte sie hierhin, jedoch hat er sie nie geliebt. Sie waren deswegen auch nur 2-3 Monate zusammen. Sie lebte derzeit bei ‚Verwandten und will sich inzwischen auch scheiden lassen. Liegt ein Härtegrund vor?

    Danke

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ pelin

    Ein erwachsener Mensch kann nicht gezwungen werden zu heiraten. Insofern liegt auch kein Härtegrund vor. Meine persönliche Meinung zu diesen verabredeten Ehen wollen Sie bestimmt nicht hören.

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  46. Heike

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    es ist heute ein grauenhafter Tag für mich und ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Seit ca. 10 Jahren kenne ich meinen jetzigen Mann, mit dem ich seit 2004 verheiratet bin. Es gab immer mal wieder Alkoholphasen, die länger dauerten (ca. 1 Woche), die bis heute schlimmste war 2006, er schlug mich das erste Mal, es folgte eine Anzeige bei der Polizei, die ich nach unserer Versöhnung wieder zurückgezogen habe.
    Heute, nach reichlichem Alkoholgenuß musste ich nach einer Mißhandlung (schlagen, würgen, treten, Beschimpfungen) wieder die Polizei zu Hilfe rufen, sie nahmen meinen Mann inPolzeigewahrsam und erteilten ein 10-tägiges Hausverbot.
    Wir haben keine Kinder, könnte bei mir die Härtefallklausel greifen?
    Für Ihre kurzfristige Antwort danke ich Ihnen.
    Bitte antworten Sie an meine E-Mail-Adresse.

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ heike

    Ich kann Ihnen nur dringend raten einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. mit einiger Wahrscheinlichkeit reichen die Vorfälle um eine Härtefallscheidung durchzuführen, wobei aber auch zu betrachten ist, dass es diese Vorfälle in der Vergangenheit bereits gegeben hat und eine Versöhnung der Eheleute stattgefunden hat. Um aber einer Eskalierung vorzubeugen, sollte ein Fachanwalt für Familienrecht prüfen, welche Maßnahmen derzeit zu ergreifen sind.

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  48. Katja

    Guten Tag,….
    ich habe mal eine Frage,…. ich bin seit dem 05.06.09 verheiratet, habe eine Woche nach der Eheschließung „Seiten“ an meinem „Noch“ Ehemann kennengelernt die vorher nicht ersichtlich waren. Wir sind jetzt seit dem 15.06.09 getrennt. Was kann ich tun um schnell geschieden zu werden? Wir haben uns beidseitig getrennt, denn sein Kommentar war:“ Ich weiß das die Gefühle bei uns seit einem Jahr nicht mehr ausreichen und das wir nur geheiratet haben damit er dem Wehrdienst entgehen kann,…“ Was ich aber jetzt erst im nachhinein erfahren habe. Was aber für mich ziemlich schwierig ist zu beweisen weil ich nichts schriftliches habe.
    Vielen Dank im Vorraus
    Mit freundliche Grüßen

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ katja

    Die geschilderten Gründe dürften alle für eine Härtescheidung nicht ausreichen. Sie werden das Trennungsjahr abwarten müssen.

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  50. hansi

    Hallo
    ich bin seit 01.01.09 von meiner Frau getrennt.
    Die Kontovollmacht meiner Frau habe ich erst im Juni (nach übermäßiger Nutzung des Kontos und wiederholter Kritik)entzogen, habe die Kosten für das Haus und alle weiteren laufenden Kosten (Zeitung Kinderbetreung Tefefon etc.) weiter von meinem Konto beglichen und Ihr zudem einen unbetitelten Betrag von 400€ wie vor der Trennung für sich und unseren 3 Kindern überwiesen.
    Es gab aber eine mündliche Vereinbarung, dass bei dauerhafter Trennung die Ihr zustehenden rechtlichen Ansprüche nach Düsseldorfer Tabelle und für Sie etc. rückwirkend zum 01.01.09 als Grundlage angesetzt werden. Nun ist nach überschlägiger Berechnung (und meiner Girokontoüberziehung von über 10000€) ein „Ãœberzahlung / Kontonutzung von 7000€ zustande gekommen.
    Nun will Sie nachdem sie einen neuen Freund hat nichts von der Vereinbarung mehr wissen und ist auch der Meinung das es mein Problem ist.
    Bitte geben sie mir hierzu eine (unverbindliche) Stellungnahme.
    Danke

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ hansi

    Für die Kontoüberziehung eines gemeinsamen Kontos haften i.d.R. beide Eheleute. Wenn einer die Schuld auf dem Konto zurückzahlt, hat er aus dem Gesichtspunkt des Gesamtschuldnerausgleichs des einen Anspruch auf Beteiligung zu 1/2 von dem anderen.

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  52. Sven

    Hallo Herr von der Wehl!

    Meine Freundin kommt aus Indonesien. Sie war hier knapp 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet. Dieser Mann hat sie mehrfach körperlich schwer misshandelt. Für mindestens einen Fall gibt es mehrere Zeugen (er schlug ihr eine Flasche auf den Kopf). Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Er ist alkoholkrank, psychisch krank (naja, wie will man das beweisen?) und flüchtig wegen verschiedener anderer Delikte (Betrug, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, etc.). Er hat seine Mutter bevollmächtigt, ihn vor Gericht zu vertreten. Nun meine Frage: Obwohl ich ihrer Website entnehmen kann, dass nur einer der genannten Gründe allein Grund für die Härtescheidung ist, sagte der Anwalt meiner Freundin, dass, wenn man beim „falschen Gericht“ landete, man trotzdem verlieren könne. Ist das Anwaltsjargon (klar, man kann nichts versprechen), oder ist das tatsächlich so? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man trotz eindeutiger Beweise (Zeugen, Atteste…) immernoch von der Willkür der Justiz abhängig ist. Danke für Ihre Antwort.

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ sven

    Der Begriff“ willkürliche Justiz „ist sicherlich nicht richtig. Bei einer Härtescheidung hat der Antragsteller die Härtegründe zu beweisen. Dieser Beweis fällt manchmal schwer, wenn bestimmte Sachverhalte nicht dokumentiert wurden, z.B. keine Strafanzeige gemacht wurde. Dass ist wahrscheinlich das, was der Kollege meint. Dies hat aber nichts mit den richtigen oder dem falschen Gericht zu tun. Alle Familienrichter haben die gleichen Gesetze anzuwenden.

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  54. Carolin

    Ich bin seit 3 Monaten mit einem Mann verheiratet, der mir vermittelt hat, er sei ein selbstständiger, charakterfester Mensch und in der Realität angekommen. Bereits nach zwei Monaten hat er mich sexuell genötigt. Nachdem er Verhaltensstörungen an den Tag legte und auch an Wahnvorstellungen litt, ist er seit einer Woche in der Psychatrie. Nachdem er auch noch seine Eltern gegen mich aufwiegelt, die mit Schuldzuweisungen nicht geizen, reicht es mir. Ich kann nicht mehr. Wie schnell kann ich mich scheiden lassen ? Müsste ich das Trennungsjahr durchziehen ? Oder ist dies ein Härtefall ? Ich würde ein Trennungsjahr nicht durchhalten unter dem psychischen Druck.

  55. Anke

    Hallo Carolin,

    mach dich nicht verrückt wegen des Trennungsjahres. Du kannst dich von jetzt auf nachher trennen, in deine eigene Wohnung ziehen und alle Kontakte abbrechen. Das ist so gut wie eine Scheidung, deine Ehe besteht dann nur noch auf dem Papier und keiner kann dich psychisch unter Druck setzen.

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ carolin

    im Prinzip gebe ich anke recht. Es ist bei uns vor den Familiengerichten äußerst schwer, eine Härtescheidung durch zu bekommen.

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  57. Silvana

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    mein neuer Lebenspartner wohnt seit 12.07.09 nicht mehr bei seiner Frau. Ich bin in der 21 SSW, unser gemeinsames Kind wird im Feb.2010 geboren.
    Seine Frau hatte bei Ihrer Anwältin die Scheidung beantragt, jetzt will Sie dies wieder rückgängig machen, das Ihr Mann mich nicht heiraten kann und das noch ungeborene Kind später seinen Namen nicht trägt.
    Jetzt will Sie wieder um Ihre Ehe kämpfen, obwohl Sie auch einen neuen Mann kennen gelernt hat und er auch schon ein Wochenende bei Ihr übernachtet hat.
    Vielleicht können Sie mir einen Tip geben.
    Vielen Dank.

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ silvana

    Es stellt sich die Frage, ob das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist. Möglicherweise hat die Ehefrau zunächst eine Härtefallscheidung eingereicht und will diese jetzt zurücknehmen.

    Dagegen werden sie sich nicht wehren können.

    Es wäre dann das Trennungsjahr abzuwarten und der Ehemann kann danach selbst einen Scheidungsantrag stellen.

    Dem Neugeborenen können Sie unter Kindesvater einen beliebigen Namen geben. Auch den Namen des Vaters.

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  59. Sprotte

    Sehr geehrter Herr von Wehl!
    Was bedeutet „extremer Alkoholmissbrauch“? U. a. wegen wiederholter Ruhestörungen infolge Akoholrausches wurde uns nach 2 Abmahnungen – und Beteuerungen meines Mannes, sich zu bessern – die eheliche Wohnung (wir wohnen hier seit 08/2007) fristlos gekündigt. Ich habe zum 01/2010 eine eigene kleine Wohnung gefunden.
    Danke für die Antwort.

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ sprotte

    wenn Sie damit auf einen Härtefall ansprechen, würde ich sagen, dies reicht nicht. Die Gerichte sind hier sehr streng.

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  61. Jeanette

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Lebensgefährte lebt seit 10 Monaten von seiner Noch – Ehefrau offiziell getrennt. Seine Noch – Frau ist im 9. Monat von ihrem neuen Lebensgefährten schwanger. Mein Lebensgefährte möchte in diesem Monat die Scheidung, mit der Prämisse eines Härtefalles einreichen, wegen Schwangerschaft von einem anderen Mann. Haben wir Aussicht auf Erfolg, dass die Ehe noch vor der Geburt des Kindes geschieden wird? Wir leben in den neuen Bundesländern. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ jeanette

    wenn die Ehefrau bereits im 9. Monat schwanger ist, sehe ich keine Chance, so kurzfristig eine Härtescheidung durchzubringen.

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  63. Lutz

    Hallo, wir sind seit 11 Jahren verheiratet und meine rau hat einen fremden Typen kenneengelernt und dauernd mit nachhause gebracht und wenn ich auf arbeit war ist sie zu ihm hin zum f…. Das ganze 1 Jahr lang dann flog alles auf, wir haben ein 5 jähriges kind, habe jetz 1 jahr verzeihen versucht aber sie hat den Kontakt nie abbrechen können mit emails usw. ich bin nervlich fertig und kann nichtmehr, sie könnte ja halbtags arbeiten, muss ich nun für den ganzen Mist zahlen oder nur fürs kind, will mich am liebsten scheiden lassen um frei zu sein.

  64. Andrea

    hallo, ich bin seit april 09 mit einem türken verheiratet – wir haben einen ehevertrag-gütertrennung. es hat innerhalb des jahres keine ehe statt gefunden, er ist immer in einer anderen stadt gewesen um arbeit zu suchen – bzw. um dort zu arbeiten. in den letzten 8 monaten war er insgesamt nur 5 tage hier in meiner wohnung. nun wird er arbeitslos und will zurück zu mir….
    da ich davon ausgehe, dass er mich nur um des aufenthalts geehelicht hat…denn nur so kann ich mir inzwischen sein verhalten erklären…es hat auch kein sex. kontakt mehr seit fast einem jahr statt gefunden, möchte ich die scheidung. muss ich im trennungsjahr für ihn zahlen, wenn er arbeitslos ist? ich bin alleinerziehend mit drei töchtern….und/oder ist das ein härtefall? wird er ausgewiesen, wenn ich mich trenne – und wenn er in der türkei ist während des trennungsjahres – muss ich dann auch zahlen?
    ich sehe es so, er hat mich geheiratet – keine ehe gelebt und nun soll ich ihm das leben hier finanzieren obwohl keine ehe statt fand? er war nie da und wenn er da war, dann war er depressiv und lebte an mir vorbei…
    bitte um antwort – natürlich werde ich einen anwalt konsultieren, aber ich kann kaum mehr schlafen vor sorge… vielen dank!

  65. Andrea

    Meine Schwester hat über Jahre von ihren Ehemann häuslichegewalt dulden mussen jetzt hatte sie den Mut es zur Anzeige zubringen da sie ein Baby erwartet.Ihr Mann hat ein Alkohol sowie Drogen problem und ist in behandlung!Kommt es in diesen Fall micht auch zu einer Härtescheidung?Angeblich gibt es so etwas leider nicht mehr sagt eine Anwältin sie müße das Trennungsjahr abwarten?

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    die Aussage der Rechtsanwältin muss ein Missverständnis sein. Natürlich gibt es die Vorschrift des § 1565 Abs. 2 BGB immer noch.

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  67. Andrea

    Vielen dank für ihre Antwort Herr Wehl!
    Hat sie dann in ihren Fall das Recht auf Härtefall?Meine Schwester meint ein Richter scheidet lieber wenn ein Trennungsjahr ist.Ich mein er hat alkohol und drogen und gewalt in sich und vorbestraft ist er auch noch!

  68. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    Eine Härtefallscheidung ist immer ein Problem. Oftmals zieht sich das Verfahren durch notwendige Beweisaufnahmen ohnehin über ein Jahr hin.

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  69. Alice

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    mein Mann ist schwer krank und eine Lebenserwartung von 3-5 Jahren. Seit zweieinhalb Jahren sind wir zusammen, im September 2009 haben wir geheiratet. Ich habe meinen Job aufgegeben, um ihn zu pflegen. Er benötigt 24 h Pflege.
    Meine Schwiegermutter, der ich nie gut genug war, hat immer wieder versucht unsere Ehe zum Scheitern zu bringen und mich als Sündenbock hinzustellen. Nun hat sie es geschafft, und meinem Mann eingeredet sich von mir zu trennen.
    Kann Aufgrund seiner geringen Lebenserwartung das Trennungsjahr ausgesetzt werden? Dies ist meine Befürchtung, denn im Grunde liebe ich meinen Mann und möchte diese Scheidung nicht. Bitte helfen Sie mir.

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ alice

    in dem von Ihnen geschilderten Fall, wird das Trennungsjahr nicht abgekürzt oder sogar entfallen.

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  71. Nils

    Sehr geehrter Herr Wehl
    Meine Ex-Frau und ich leben in einer festen Beziehung, ist eine vorzeitige scheidung möglich?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ nils

    Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und muss eingehalten werden. Ich verrate wohl aber kein Geheimnis, dass nirgendwo soviel gelogen wird, wie vor Gericht. Dies gilt auch für den Trennungszeitpunkt. Dem Anwalt ist es egal, er darf nur von den Lügen nichts wissen.

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  73. Lisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann und ich sind seit 7 Jahren zusammen und seit 1 Jahr verheiratet, wir haben einen 1 Jahr junges Kind zusammen!

    Ich möchte mich von ihm scheiden lassen, da er mir mehrmals fremd gegangen ist. Aber ich gehe davon aus, dass er dies nicht möchte!
    Zudem sagt er, dass ich die Scheidung allein bezahlen soll und er keinen Cent dazu gibt (er arbeitet Vollzeit, ich bekomme Arbeitslosengeld und gehe auf 400,- Basis arbeiten)!

    Meine Frage: Können wir trotzdem geschieden werden obwohl er keine Scheidung möchte? Und muss ich die Scheidung allein bezahlen?

    Vielen Dan, Lisa

  74. RA Thomas von der Wehl

    @ lisa

    Voraussetzung für eine Scheidung ist zunächst der Ablauf eines Trennungsjahres. Vorher kann kein Scheidungsantrag gestellt werden.

    Wenn Sie die Scheidungskosten nicht selbst tragen können, gibt es die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Der Staat würde dann die Anwalts-und Gerichtskosten für Sie übernehmen.

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  75. Alex M.

    Wenn beide Ehepartner die räumlich getrennt leben seit 10 Monaten Nachwuchs erwarten (Meine Freundin von mir und ihr NOCH Ehemann mit neuer Partnerin), wie groß ist die Chance die Ehe vorzeitig oder wenigstens vor Geburt meines Kindes (Dezember 2011) zu scheiden ?
    LG

  76. Jay

    Hallo habe eine Frage und zwar geht es um meinem Vater der sich im Dezember 2010 von seiner Frau getrennt hat, ausgezogen ist sie auch im Dezember ist aber immer noch bei meinem Vater gemeldet !
    wann fängt denn das Trennungsjahr an ? und wie kann er es nachweisen das es schon im Dezember war ?

    Lg

  77. Jay

    Hallo habe eine Frage und zwar geht es um meinem Vater der sich im Dezember 2010 von seiner Frau getrennt hat, ausgezogen ist sie auch im Dezember ist aber immer noch bei meinem Vater gemeldet !
    wann fängt denn das Trennungsjahr an ? und wie kann er es nachweisen das es schon im Dezember war ?

    Lg

  78. Carsten

    Hallo,

    nach der Trennung von meiner Frau habe ich eine neue Partnerin kennengelernt, mit der ich jetzt zusammen lebe. Meine Kinder (wohnen noch bei meiner Frau) kommen noch nicht ganz mit der Situation klar – aber der Kontakt zu uns wächst täglich.
    Im Februar hat meine Frau einen Selbstmordversuch unternommen und wurde von meinem jüngsten Sohn (16) gefunden. Nach dem Krankenhaus und Psychatrieaufenthalt (12 Tage) kam meine Frau zurück zu den Kindern und das Leben ging weiter. Es wurden Urlaubspläne für Ostern mit den Kindern gemacht. Dann hat Sie im März wieder einen Selbstmordversuch unternommen und wurde wieder von meinem Jüngsten gefunden. Nach Protesten im Krankenhaus und der Psychatrie wurde sie auf Anordnung untergebracht. In der Zwischenzeit hat sie sich von allen Freunden / Familie / Mutter und unseren Kindern getrennt. Sie verlangt, das die Kinder, wenn sie wieder nach Hause kommt verschwunden sind. letzte Woche hat sie sich entlassen lassen und ist untergetaucht. Der letzte Kontakt zu den Kindern war vor Ostern.
    nun meine Frage – kommt für mich eine Härtescheidung in Frage ?

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ carsten

    ich hätte große Bedenken, hier von einem Härtefall für die Scheidung auszugehen. Sollte sich dann noch herausstellen, dass letztlich auch Sie ein maßgeblicher Grund für den jetzigen körperlichen Zustand der Ehefrau waren, gelten diese Bedenken umso mehr.

    Sie müssen in jedem Falle zumindest den Aufenthaltsort der Ehefrau herausfinden, bevor sie überhaupt über einen Scheidungsantrag nachdenken können.

    Ich würde raten, das Trennungsjahr abzuwarten.

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  80. Bär

    Situation:
    Wir sind seit 5 Jahren verheiratet – meine Frau besterietet auf Grund einer bei mir schon vor der Ehe bestehenden Schwerbehinderung und amit verbundener Erwerbsunfähigkeit das komplette Haushaltseinkommen. Nun ist meine Frau schwanger – allerdings durch einen Seitensprung.
    Fragen:
    Härtefallscheidung mgl.?
    Inwieweit wäre meine Frau für mich – und vor allem wie lange – unterhaltspflichtig? Auf Grund meiner Behinderungen ist für mich die Aufnahme – auch einer geringfügigen Beschäftigung – auf Lebenszeit auszuschließen.

  81. Mephisto

    Situation:
    Meine Ehefrau und ich haben uns im Januar 2011 getrennt. Es war bereits kurz vor der Trennung abzusehen, dass sie einen neuen Partner hat und dort lebt sie auch seit unserer Trennung.
    Nun ist sie schwanger. Ich würde gerne die Scheidung umgehend einleiten.

    Halten Sie einen Härtefall für begründet?

  82. Uschka

    Wir sind 27 Jahre verheiratet und ich (weiblich 59 ) möchte mich so schnell wie möglich scheiden lassen. Wir sind beide Renter- ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente, die ich seit 5 Jahren bekomme. Mein Mann ist 75 Jahre alt. Leider war ich in den letzten 10 viel im Krankenhaus und es wird sich gesundheitlich nichts mehr ändern. Wir haben uns in dieser Zeit sehr auseinandergelebt, schlafen seit 14 Jahren getrennt und essen zu 95% nicht mehr zu sqammen. Leider beschimpft und erniedrigt mich jetzt mein Mann sehr und schreckt jetzt noch nicht einmal zurück wenn andere Leute dabei sind. Er weitet sich an meinem Unglück. Bei einer gemeinsamen Freundin hat er mal geäussert, das er mich gerne ärgert und es ihm auch Spass macht. Ich hab bis jetzt immer die Augen davor geschlossen, aber jetzt bin ich am Ende meiner Kräfte. Psychisch und körperlich. Es stellen sich jetzt auch psychosomatische Beschwerden bei mir ein, so das es mir noch schlechter geht. Leider stellten sich auch Selbstmordgedanken bei mir ein und ich bin sehr verzwiefelt. Mein Mann will keine Scheidung, ich aber ja, denn ich muss da raus dieser Hölle. Hätte ich da auch Glück für einen Härtefall?? Könnte auch Bescheinigungen von Psychologen bringen, die mir dies Bescheingen würden.
    Denn wer weiß, wie lange ich noch leben werde, auch steht wieder eine schwere OP an und dafür brauche ich all meine Kräfte, was an der Seite meines Mannes nicht möglich wäre. Ich wünsche mir eher den Tod, als länger bei ihm zu bleiben.
    Hätte ich da auch Glück für einen Härtefall??

  83. mati

    Hallo,
    mein Mann ist Türke.Ich bin Deutsche und lebe in Deutschland.Wir sind seit 28 Jahren verheiratet
    und haben 2 Kinder.Ein Kind ist schon verheiratet und mein Sohn ist 14 Jahre und lebt bei mir.Mein Mann ist seit 7 Jahren in der Türkei, seit 4 Jahren hatten wir kein kontakt mehr, aber er ist noch bei mir gemeldet und bei mir krankenversichert.Ich habe aber keine lust mehr so eine Ehe zu führen und möchte die Scheidung. Daraufhin habe ich ihn gechättet das ich die Scheidung möchte. Er drohte mir mich zu töten und die letzte kugel für ihn wäre. Meine Fragen: Er lässt nie in seinem Pass ein Stempel machen, damit man nicht weiß wann er einreist und ausreist.Kann er nach 7 Jahre noch einreisen, wenn ich ihn von unsere Wohnung abmelde und auch bei meiner krankenkasse abmelde? Er hat mich früher schon immer geschlagen, ich weiß er macht ernst, ich kenne meinen Mann. Was kann ich tun?Er hat unbefristete Arbeitserlaubnis und hatte auch in Deutschland gearbeitet und Rente eingezahlt. Was kann ich tun, das er nicht mehr einreisen darf? Wie sicher ist es? Mein Mann will keine Scheidung,kann ich mich auch ohne sein einverständnis Scheiden lassen?

  84. RA Thomas von der Wehl

    @ mati

    wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht, da das Scheidungsverfahren für sie eingeleitet. Parallel können Sie die Ausländerbehörde benachrichtigen oder sogar eine Strafanzeige bei der Polizei machen. Sie sollte dies aber alles mit ihrem Anwalt abstimmen.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  85. meyer,jörg-henning

    hallo, keine sorge. ihnen hilft jeder fachanwalt für familienrecht schnell und wahrscheinlich kostenlos. also, gelbe seiten aufschlagen. mfg, jh meyer,rechtsanwalt

  86. stefan

    Hallo, meine Frau und ich haben uns vor 6 Monaten getrennt.
    Aufgrund der Trennung bzw. was da alles vorkam wollte ich eine Härtefalltrennung beantragen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten vom Familiengericht wo meine Frau es völlig übertrieben hat und meint sogar ich habe Sie geschlagen. Sie beantragt dadurch die Härtefallscheidung. Nun, ich möchte selbst diesen Abschnitt schnell beenden. Doch wie ist das mit der Härtefallscheidung .. Habe ich Nachteile wenn ich das einfach zulasse das meine Freu eine Härtefallscheidung durch bekommt ? Ich meine im Schreiben ist so ziemlich alles gelogen, aber wenn es dadurch keine NAchteile gibt ( Unterhalt ) dann würde ich das einfach mal so stehen lassen um eine schnelle Scheidung zu bekommen.
    Sie hat nach dem neuen REcht keinen Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt. Sie ist Jung, Gesund und dadurch das ich Ihr Jahrelang die Ausbildung finanziert habe ( Uni ) auch in der Lage einen Job auf zu nehmen.

    Vielen Dank
    Stefan

  87. Imke

    Hallo,
    ich bin nun seit dem 1.7.11 verheiratet mein mann ist aber schon im Dezember ausgezogen. Ich habe eine Tochter mit in die beziehung gebracht und wir haben eine gemeinsame tochter. Er interessiert sich momentan so garnicht dafür an unsere absprachen was seine tochter betrifft interessiert er sich so garnicht und nun habe ich gestern erfahren das er mit meiner geglaubten besten freundin ein verhältnis hat die hier tag täglich ein und ausging. Er wegen ihr seine zeiten mit seiner tochter immer abgesagt hat. Nun ja bin nun natürlich sehr verletzt und eig wollte ich sowas verhindern, aber er hat mich schon oft per sms schläge angedroht und belästigen tut er mich teilweise auch noch mit sexuellen bildern. nun wollte ich fragen ob das ein härtefall ist?

  88. resi

    hallo, mein ex freund ist seit 6 wochen verheiratet, nun sagte seine frau das sie schwanger ist, sagt ihm aber nicht wie weit die schwangerschaft fortgeschritten ist, er hat einen zettel gefunden, vom arzt, für ihren arbeitgeber das sie anfang 8ssw ist, er sagt in diesem zeitraum hatten sie keinen geschlechtsverkehr, hat sie drauf angesprochen und sie meint der arzt hat sich wohl verrechnet…ich muss dazu sagen das er nur noch 20% zeugungsfähigkeit hat (arztattest liegt vor), er will kein kind, sie will es unbedingt, die hochzeit war auch sehr spontan von ihr geplant…er denkt sie will ihm ein kind unterjubeln, wäre das ein härtefall????

  89. Katharina Berger

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich brauche dringends einen Rat ich bin total verzweifelt!!!! Mein Mann beabsichtigt sich von mir nach 12 Ehejahren zu trennen !!! Wir waren bereits vor fast 3 Jahren schoneimal getrennt (auch räumlich) und uns nach 3 Monaten wieder zusammengerauft!!! Mein Mann meinte nur das es an Ihm liegen würde und das er ein Psyschiches Problem hat und das es Ihm ersteinmal geholfen werden soll!!!! Ich habe ein Minijob und verdiene im Monat noch nicht mal 400 €, mein Mann zahlt auf mein Konto jeden Monat 400 € ein wegen den Umlagen, ich habe ein Haus (schuldenfrei) das auf meinem Namen steht!!!! Mein Mann verdient im Monat ca. 1800€ (mal mehr mal weniger), steht mir Unterhalt zu solange ich kein festen Vollzeitjob habe zu? Wenn ich eine Härtescheidung möchte und die auch akzeptiert wird bekomme ich dann auch weiterhin Unterhalt??? Ich bin wirklich sehr verzweifelt denn ich kann das Haus so nicht halten zumal kommt noch hinzu das ich von der Jobbörse keinerlei unterstützung bekomme da das Haus für mich viel zu groß ist (165q) denn ich habe bereits das Haus zum verkauf angesetzt!! Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen

  90. RA Thomas von der Wehl

    @ katharina

    für eine Härtescheidung reichen die geschilderten Tatsachen nicht. Der Unterhaltsanspruch ist durch Ihr Haus sehr zweifelhaft, da Ihnen ein Wohnwert zugerechnet wird und Ihr Mann nicht gut verdient. Da Haus muss verkauft werden und Sie sollten Ihre berufliche Tätigkeit erweitern.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
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  91. tanja krug

    habe ein problem war zwar schon bei der anwältin aber die meinte sie sieht keine erfolgs chancen…. mein vorbestrafter ehemann ( von dem ich aber wusste) hat sich nun das erlaubt was niemals geht er hat meine tochter sexuell beläßtigt anzeige läuft einstweillige verfügung steht… ich will den mann so schnell wie möglich aus meinem leben haben wie sind meine erfolgschanchen in so einem fall

  92. I.Eichler

    Guten Tag,

    ich habe einen Freund der schwer erkrankt ist , im Rollstuhl sitzt und an ein Beatmungsgerät angeschlossen ist .Er hat Pflegestufe II und kann allein nicht mehr für sich sorgen .
    Die Ärzte geben ihn kein Jahr mehr.
    In dieser Zeit ist seine Frau einfach gegangen.
    Sie hat ihn verlassen und ist zu ihrer Tochter gezogen.
    Freunde kümmern sich jetzt um ihn …gehen einkaufen,machen die Wohnung sauber,fahren ihn zum Arzt usw,usw.
    Von heute auf morgen zahlt die Ehefrau nichts mehr….keine Miete, kein nichts.
    Aber sie fährt sein Auto und nutzt die Behindertenplakette, hat die günstige Steuerklasse und kassiert nach seinem baldigen Ableben auch noch die Witwenrente .
    Und alles obwohl sie ihn so im Stich gelassen und billigend seinen Tod in Kauf genommen hat.
    Um dies abzuändern wollte er eine Härtefallscheidung, da er das Trennungsjahr warscheinlich nicht überleben würde.
    Ein Anwalt hat ihm nun gesagt, das er keine Härtefallscheidung bekommen würde und eine Scheidung bei seinen gesundheitlichen Zustand keinen Sinn machen würde.
    Wie sehen Sie das ,denn ich denke das dies nicht richtig ist .
    Er kann keine Gelder beantragen , da die Ehefrau in Arbeit steht und ihr Lohn gezählt wird, obwohl sie jegliche finanzielle Unterstützung abgebrochen hat.
    Das Trennungsjahr würde er wohl nicht überleben und sie würde von seinem Tod profitieren.
    Das kann doch nicht legitim sein….oder hat der Anwalt mit seiner Aussage etwa recht ?
    Für eine Anwort wären wir wirklich sehr dankbar.

  93. beasee

    mein Mann und ich haben am 6.6.12 geheiratet. Am 25.7.13 ist er ausgezogen zu einer anderen Frau, also noch ganz frisch. Er droht mir mit Blitzscheidung, weil ich ihn angeblich vernachlässigt hätte und wir weniger als 15 Monate verheiratet waren. Ich kämpfe jedoch darum, dass er nach Hause kommt und möchte mich auf gar keinen Fall scheiden lassen!!! Nun meine Frage, kann er eine Blitzscheidung veranlassen?

  94. Rose

    Meine Eltern sind seit 33 Jahren verheiratet. 2008 kam raus, dass mein Vater unsere gesamten Ersparnisse und darüber hinaus 250.000 Euro verspielt hat. Meine Mutter hat ihm noch eine Chance gegeben aber er gibt nicht zu, dass er spielsüchtig ist und es kommt immer wieder zu „Vorfällen“ bei denen er 100 Euro oder mehr verspielt. Er hat ihr auch schon Geld aus dem Geldbeutel gestohlen. Jetzt würde sie sich gern scheiden lassen. Sie hat aber Angst, dass er wenn sie das sagt die gemeinsamen Konten leer räumt. Er hat schon 1 Kredit damals aufgenommen bei dem er ihre Unterschrift gefälscht hat.
    Kann sie auf eine Härtefallscheidung hoffen?

  95. RA Thomas von der Wehl

    ich denke, das reicht für eine Härtescheidung nicht.

    Scheidung tut weh

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    RA Thomas von der Wehl
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