Abschaffung des Rentnerprivilegs geplant!

Die geplante Reform des VA will das Rentnerprivileg abschaffen.

Derzeitige Rechtslage:

nach § 101 Abs. 3 SGB VI wird im Augenblick eine zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung und des Versorgungsausgleiches gezahlte gesetzliche Rente des Ausgleichspflichtigen erst dann gekürzt, wenn der Ausgleichsberechtigte selbst in Rente geht.

will heißen,

– wer bereits geschieden ist und danach in Rente geht, verliert seine volle Rente, auch wenn der geschiedene Partner noch nicht rentenberechtigt ist.

– wer aber schon Rentner ist und sich dann erst scheiden lässt, dem werden die im Versorgungsausgleich berechneten Rentenkürzungen erst dann abgezogen, wenn der andere Rente beanspruchen kann = RENTNERPRIVILEG.

Im ersten Fall (Scheidung und erst dann Rente) wird die Rente einkassiert und niemand hat was davon. Das Rentnerprivileg passt dem Staat und seinen maroden Rentenkassen nicht, da der Zeitraum, in dem nicht gekürzt wird, manchmal sehr lang ist. Ich verurteile dies Vorhaben scharf. Es ist für mich nicht einzusehen, warum zugunsten der Rentenversicherung und Beamtenversorgung Einbehaltungen der ohnehin nicht ausreichenden Altersversorgungen gemacht werden und niemand etwas davon hat. Das wäre eine versteckte massive willkürliche Kürzung der Altersbezüge von Rentnern und Pensionären. Wenn der Staat so das von ihm selbst runtergewirtschaftete Rentensystem anhübschen will, ist dies nicht akzeptabel. In diesen Fällen kann allein § 5 VAHRG helfen, wenn der Ausgleichsberechtigte also Unterhalt schuldet.

Was rate ich: Wenn Sie kurz vor dem Bezug ihrer Rente oder Pension sind und sich mit dem Gedanken an eine Scheidung tragen, überlegen Sie dies nochmals gut. Möglicherweise ist es besser, noch einige Zeit zu warten und die Ehe zu ertragen, damit das Rentnerprivileg für Sie noch zum Tragen kommt. Sollte das Rentnerprivileg tatsächlich abgeschafft werden, bleibt nur noch der Weg des § 5 VAHRG. Danach werden im Versorgungsausgleich berechnete Rentenkürzungen nicht durchgeführt, wenn dem anderen Ehepartner Unterhalt geschuldet und gezahlt wird.

Also, mobilisieren Sie Ihre Interessenverbände, um dieses Gesetzesvorhaben in diesem Punkt zu kippen.

Zum Gesetzesvorhaben lesen Sie hier mehr 

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3 Reaktionen zu “Abschaffung des Rentnerprivilegs geplant!”

  1. Rentnerprivileg - Pensionistenprivileg » Scheidung tut weh

    […] Die Gesetzesreform zum Versorgungsausgleich will das Rentnerprivileg kippen. Lesen Sie HIER  […]

  2. Raul Claro

    Natürlich hat jemand was davon: nämlich alle Rentnerinnen und Rentner, wenn die Kassen dieses Geld behalten. Die Gelder für die Renten kommen eben leider nicht vom Himmel, wie das Kommentar zu meinen scheint. Dieses Geld kann zu einer etwas höheren allgemeinen Rentenerhöhung beitragen, oder zu einer Beitragssenkung. Alles ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Und es soll nicht nur immer alles auf den rein individuellen Vorteil orientiert sein, denn dann gehen diese sinnvollen Systeme zugrunde. Die Rentenkassen sind nicht unsere Gegner, sondern Ausdruck unser aller Interessen.

    R. Claro

  3. Stern

    Ich habe die Frage:
    kann ich lt. neuem Gesetz vom Versorgungsausgleich pofitieren? Wir haben geheitatet, als er bereits in Pension war. Z.Z. der Scheidung 2007 sollte ich von meiner Rente (750€) 120 abgeben.

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