Durchsetzung von Unterhalt im Ausland verbessert (Quelle: BMJ)
Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben heute Leitlinien für eine europäische Verordnung zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa beschlossen. Noch bis Ende 2008 sollen die Arbeiten an dieser Verordnung abgeschlossen werden.
„Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen wird für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte deutlich einfacher. Künftig können sie ihre Unterhaltsschuldner auch hinter Staatsgrenzen aufspüren und zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden veranlassen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bereits im vergangenen November wurden zwei weltweite Konventionen zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder verabschiedet. Danach werden Kinder bald ihre Unterhaltsschuldner weltweit leichter ausfindig machen und Unterhaltsurteile im Ausland leichter vollstrecken lassen können.
„In Europa sind wir noch ehrgeiziger. Die neue EG-Verordnung wird dafür sorgen, dass Urteile in der gesamten EU unmittelbar vollstreckt werden können. Das gilt nicht nur für Kinder, sondern auch für Ehegatten, Lebenspartner und andere, die auf ihren Unterhalt angewiesen sind. Das bisher erforderliche Zwischenverfahren entfällt. So kann beispielsweise eine deutsche Mutter in Zukunft einen französischen Gerichtsvollzieher direkt beauftragen, das deutsche Urteil auf Kindesunterhalt und ihren eigenen Unterhalt in Frankreich zu vollstrecken. Gerade für Kinder ist das ein großer Fortschritt. Sie sind besonders schwache Glieder unserer Gesellschaft und benötigen Hilfe, wenn sie ihre Unterhaltsansprüche im Ausland verfolgen und durchsetzen wollen“, betonte Zypries.
Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2005 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der Regelungen für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen enthält. Der Rat hat sich jetzt auf die folgenden Leitlinien für diese Verordnung geeinigt:
- In Europa soll die Durchsetzung von allen Unterhaltsansprüchen, nicht nur die von Kindern, verbessert und erleichtert werden. Auch die Ansprüche von Ehegatten, Lebenspartnern oder betagten Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder werden von der Verordnung erfasst.
- Die Regeln, nach denen das anzuwendende Recht bestimmt wird, werden europaweit vereinheitlicht. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit. Jeder Richter in Europa ermittelt das im jeweiligen Fall anzuwendende Recht nach denselben Regeln. Ein sog. forum-shopping wird verhindert, bei dem sich der Kläger das Gericht aussucht, das der Klage seiner Einschätzung nach mit großer Wahrscheinlichkeit stattgeben wird.
- Die bisher noch bestehenden Zwischenverfahren bei der Vollstreckung von Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten entfallen. Ein Urteil aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ist in Deutschland vollstreckbar wie ein deutsches Urteil. Es muss vorher nicht mehr einem deutschen Gericht zur Prüfung vorgelegt werden.
Für das Vereinigte Königreich sind Sonderregelungen vorgesehen. Großbritannien nimmt an der Vereinheitlichung der Regeln zum Internationalen Privatrecht nicht teil. Daher werden Urteile aus Großbritannien in den übrigen Mitgliedstaaten der EU sowie umgekehrt nicht ohne eine Zwischenprüfung vollstreckbar sein. Insoweit bleibt es bei der bestehenden Rechtslage.
Am 30. Juni 2008 um 22:18 Uhr
Die Firma meines Ex-Mannes scheint ihren Mitarbeitern Ablöseverträge anzubieten.
Meine Frage:
In wieweit kann er solch einem Vertrag zustimmen und so den Unterhalt der Kinder nicht mehr zahlen müssen, weil er dann arbeitslos ist. Oder muß er von dem Geld den Kindern anteilmäßig abgeben?
Ob er solch einen Vertrag unterschreibt, weiß ich nicht. Wie kann ich mich in einem solchen Fall verhalten?
Am 1. Juli 2008 um 15:14 Uhr
@ michaela
ob er seinen Arbeitsvertrag auflösen darf, hängt von der Situation der Firma und seiner Stellung dort ab.
Wenn er ausscheidet, wird die Abfindung genutzt, seine Einkünfte (Arbeitslosengeld oder was immer) monatlich bis zum alten Gehalt aufzufüllen, bis die Abfindung verbraucht ist.
Der Schuldner darf in diesem Fall nicht mit dem Geld Schulden tilgen, Anschaffungen tätigen oder gar in den Urlaub fahren.
Anders sieht es aus, wenn er sofort einen neuen Job hat oder bereits nach ein paar Monaten.
Im ersten Fall: die Abfindung ist Vermögen und es besteht eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die Abfindungssumme so ertragreich wie möglich anzulegen.
Im letzteren Fall gilt: Er findet einen Job mit etwa dem gleichen Einkommen, so ist die Abfindung teils zur Aufstockung des Arbeitslosengeldes einzusetzen. Zum anderen Teil zählt sie zum Vermögen
Am 20. Juli 2008 um 19:37 Uhr
Der Kindsvater meiner fast 16jährigen Tochter ist Ire und lebt derzeit in Deutschland. Er hat bei mir ca. 15000 Euro Unterhaltsschulden, ein Besuch des Gerichtsvollziehers blieb erfolglos, da er das Geld nicht zurückzahlen kann.
Nun will er im September nach Irland zurück gehen, eine Ausbildung machen (er ist glernter Friseur, will diesen Beruf aber nicht mehr ausüben).
Meine Befürchtung: Er wird, wenn er sich wieder in ein Ausbildungsverhältnis begibt, gar keinen Unterhalt mehr zahlen, von den 15000 Euro Schulden mal ganz abgesehen. Und einmal in Irland, wird das Eintreiben der Rückstände erst Recht schwierig (worauf er, denke ich, spekuliert).
Habe ich eine Handhabe gegen ihn? Was kann ich tun? Wäre Pfändung eine Maßnahme?
Am 21. Juli 2008 um 09:07 Uhr
@ beatrix
wenn derzeit nichts zu holen ist, bliebe jede Pfändungsmaßnahme wirkungslos. Die EU wird zum Ende des Jahres – wie oben beschrieben – die Vollstreckung einfacher gestalten. Beauftragen Sie dann notfalls einen Anwalt.
Am 9. Januar 2009 um 21:31 Uhr
Der Vater meines (nun 15 jährigen) Sohnes hat in Deutschland nie einen Cent Unterhalt bezahlt. Im März 2008 bin ich mit meinem Sohn nach Irland ausgewandert und damit erlosch, laut Jugendamt, mein Anspruch auf Unterhalt, da der Vater weiterhin in Deutschland lebte.
Nun allerdings habe ich Kenntnis bekommen, daß der Kindesvater ebenfalls in Irland lebt und arbeitet!
Welche Möglichkeiten habe ich nun, um 1. möglicherweise den ausstehenden Unterhalt der letzten Jahre einzufordern, bzw. 2. Unterhalt für meinen Sohn hier in Irland zu bekommen, da ja nun beide „Elternteile“ hier leben?
Am 12. Januar 2009 um 10:38 Uhr
@ cordula
die Auskunft des Jugendamtes haben sie sicherlich falsch verstanden. Nur durch den Umzug des Kindes erlischt nicht der Unterhaltsanspruch, es erlischt allerdings möglicherweise die Zuständigkeit des Jugendamtes, diesen Anspruch geltend zu machen.
Sie werden in Irland einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, der die Unterhaltsansprüche einfordert.
Am 18. Mai 2009 um 23:47 Uhr
Mein Tochter ist jetzt 2 Jahre alt und ich habe von ihrem Vater noch keinen Unterhalt bekommen. Wir leben in Österreich und der Vater meiner Tochter in der Schweiz. Habe ich eine Möglichkeit den Unterhalt zu bekommen? Wenn ja, was soll ich am besten machen?
Am 19. Mai 2009 um 14:27 Uhr
@ regina
ich kann nicht sagen, welches Recht hier anzuwenden ist, da alle Basisdaten fehlen. Wenden Sie sich an einen regionalen Spezialisten für Familienrecht.
Am 3. Juni 2009 um 14:46 Uhr
Ich habe eine 6-jährige Tochter und möchte mit ihr nach Kasachstan auswandern, werde dort auch heiraten. Der leibliche Vater meiner Tochter lebt in Deutschland, hat geheiratet und dieses Jahr auch ein Kind mit der Frau bekommen. Er möchte eigentlich nichts von unserer Tochter wissen, zahlt aber freiwillig 191 € Unterhalt für sie. Meine Frage ist, muss er Kindesunterhalt auch ins Ausland zahlen, wenn ja, durch wenn oder was kann man das klären und festlegen?
Am 8. Juni 2009 um 04:54 Uhr
ich (Oesterreicherin) lebe mit meinen 2 Kindern und Amerik. Eheman seit 3 Jahren in den USA, mein Mann (durch mich Oesterreicher geworden) lebt nun wieder in Wien, … er hat fuer beide Toechter (12 und 14 Jahren) noch nie Unterhalt bezahlt… ist es moeglich Unterhalt von ihm zu bekommen OBWOHL seine Kinder in den Staaten leben?
Danke im Voraus!
Am 8. Juni 2009 um 17:29 Uhr
@ manuela
für sie wird wahrscheinlich das amerikanische Recht, allenfalls das österreichische Recht in Frage kommen. Ich kann aus diesem Grunde nicht behilflich sein.
Am 12. Juni 2009 um 10:00 Uhr
Meine Frage:
Eine halbtags berufstätige Migrantin leistet Unterhaltszahlungen für ihre beiden minderjährigen Kinder in der Dominikanischen Republik, die dort von der Großmutter betreut werden. Der Ehemann (nicht Vater) bezieht Leistungen nach dem SGBII / Hartz4.
Obwohl die monatlichen Zahlungen nachgewiesen wurden, lehnt die Arbeitsagentur die Anerkennung der Unterhaltszahlungen ab und verrechnet die Einkünfte (abzüglich eines geringfügigen Freibetrages) in voller Höhe auf die Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft.
Zur Begründung wird angegeben, es läge kein Titel (nach deutschem Unterhaltsrecht) vor, und das Einkommen der Migrantin sei überdies so gering, dass sie nach der Düsseldorfer Tabelle auch nicht zu Unterhaltszahlungen verpfichtet sei. Die Arbeitsagentur empfiehlt, die Kinder sollen gegen ihre Mutter klagen, um einen Unterhaltstitel gegen sie zu erwirken.
Ist das rechtens?
Am 15. Juni 2009 um 10:58 Uhr
@ weiss
Dies ist im wesentlichen ein Problem des Sozialrechtes, was nicht mein Gebiet ist.
Am 23. September 2009 um 15:32 Uhr
Meine Frage:
mein Lebensgefährte hat sich nach Australien abgesetzt.Er zahlt für unseren gemeinsamen Sohn (5) keinen Unterhalt, trotz er mir einen schriftlichen Vertrag aufgesetzt hat in dem er sich verpflichtet 175 Euro im Monat zu zahlen.Kann ich einen Titel erwirken (Australien)? bzw er macht manchmal Urlaub in Deutschland wie sieht dann die rechtliche Situation aus?
Am 24. September 2009 um 15:53 Uhr
@ sabine
Ich kann über praktische Erfahrungen der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Australien nicht berichten. Theoretisch ist dies jedoch möglich.
Am 29. Oktober 2009 um 17:30 Uhr
ich bin seid Juni 2008 getrennt und habe einen 4jaehrigen Sohn. Wir leben in Deutschland und der Vater ist Englaender und lebt auch in England. Er hat bisher monatlich 344£ Unterhalt bezahlt und stellt das jetzt ein, da er arbeitslos gerworden ist. Greift in England europaeisches Recht? Und was kann ich tun.
Danke im Voraus
Am 5. November 2009 um 09:15 Uhr
Frage:Ich habe gestern erfahren das mein Ex-Mann im Januar zurück nach England geht um dort zu leben und zu arbeiten.Bislang wurde der kindesunterhalt gepfndet durch den beistand des bezirksamt.da ich weis das in negland keine meldepflicht besteht und ich auch nicht seine internatinale versicherungsnr.habe.wie bekommt mein sohn weiter seinen unterhalt..
danke im voraus
Am 5. November 2009 um 17:28 Uhr
@ heike
auch in England kann ein RA für Sie tätig sein.
Am 27. Dezember 2009 um 05:42 Uhr
ihr seit voll die Unterhalts Gaier.. Ich hoffe Gott wird euch bestrafen ..
Am 13. Januar 2010 um 01:56 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl
meine ex-frau und ich (beide dt) habe in Neusseland geheirated hier beide gelebt, sie ist jets wieder in dt. und stellt zunehemend mehr unterhaltsforderungen fuer unseren sohn.
wir sind nach dt recht geschieden.
sie hatte damals meinen sohn ohne mein einverstaendniss nach dt mitgenommen.
wieterhin unterbinded sie alle konatkte zu meinem sohn.
meine frage in wiewiet kann meine ex-frau ihre anforderungen hier gestezlich durchstetzen ?
mit freundlichen gruessen
Am 14. Januar 2010 um 09:59 Uhr
@ chris
ich kann nicht über persönliche Erfahrungen berichten, wie Unterhaltsansprüche aus Deutschland in Neuseeland durchsetzbar sind. Sie müsste dazu einen örtlichen Rechtsanwalt befragen.
Am 4. April 2010 um 22:20 Uhr
Hallo,
habe eine wichtige Frage.Mein Dad wohnt schon seid über 10 Jahren wieder in der USA und bezahlt keinen Unterhalt.Als er in Deutschland lebte,tat er es.Meine Mama hat vom Staat den Unterhalt für mich und meine Schwester bekommen.Wie sieht das denn nun aus wenn mein Vater Urlaub in Deutschland machen würde?!Könnte er verhaftet oder ähnliches werden,da er ja quasi hier Schulden hat?
Am 6. April 2010 um 12:16 Uhr
@ sarah
wenn ein entsprechender zivilrechtlicher Haftbefehl vorliegt, käme dies im Betracht. Nur werden diese Haftbefehle nicht so bundesweit veröffentlicht, wie strafrechtliche Haftbefehle, so dass in der Praxis einer Verhaftung hier ausscheiden dürfte.
Am 30. September 2010 um 19:44 Uhr
Hallo Zusammen,
mein Vater lebt auf der fr. Insel La Reunion. Das Jugendamt hat bis zu meinem 18. Geb. verschiedene Urteile erwirkt. Nur eines davon ist in F für vollstreckbar erklärt worden. Zahlungen fanden bis dato keine statt, weil unbekannt verzogen, kein Geld (vermutlich kannten sie sich denn er ist Anästesiearzt im stätischen Krankenhaus, ergo…Geld). Von den anderen gibt es Versäumnisurteile. Anscheinend kann ich diese jetzt auch direkt auf der Insel vollstrecken lassen?!
Wie ist denn die Vorgehensweise? Muss ich die für den ansäßigen Gerichtsvollzieher beglaubigt übersetzen lassen? Was ist besonders bei der Vorgehensweise zu beachten. Am liebsten wäre mir wenn mein Vater „überrascht“ wird und kein Geld beseite schaffen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Am 1. Oktober 2010 um 14:52 Uhr
@ florian
die Frage kann ich so nicht beantworten und müsste auch erst länger recherchieren. Dafür fehlt mir aber leider die Zeit.
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Am 27. Juli 2011 um 07:38 Uhr
Typisch Deutsch!
Menschen verfolgen und deren Leben zerstören, das habt Ihr Verbrecher wirklich drauf!
Ihr sollte mal ernsthaft überlegen, ob es in eurer Gier um Unterhalt oder pure Geldgeilheit geht!
Ich kann nur hoffen, dass ihr für das was Ihr den Vätern antut eure gerechte Strate erhaltet!
Am 13. August 2011 um 11:11 Uhr
Hans hat recht. Geht lieber arbeiten und sorgt selbst für eure Kinder. Ihr wolltet doch das alleinige Sorgerecht haben?! Dann kümmert euch darum!!
Am 10. September 2011 um 20:46 Uhr
unglaubliche (unsoziale) Zustände in Deutschland
1) Kindesunterhalt – von Kindern (Teens, 18+) selbst gefordert
—————————————
– wenn es ums Geld geht, dann kennt man seine Verwandten (Vater etc.) und seine eigenen materiellen Ansprüche
– die Frage die sich einem stellt, haben alle diese Kinder den Kontakt zum unterhaltspflichtigen Verwandten (hier Vater etc.) gesucht (trotz evtl. Manipulation der Kindesmutter), zugelassen oder gar aktiv gefordert … denn eigetlich haben Kinder ein Rechte auf beide Eltern und beide Eltern haben das Recht und Pflicht sich um das Kind zu sorgen und Umgang zu haben … oder nimmt man seine Rechte nur selektiv wahr (Geld fordern wir, Kontakt nicht unbedingt notwendig/erwünscht)??
2) Kindesunterhalt von Elternteil (z.B. Kidesmutter) gefordert
hier gilt Punkt 1) sinngemäß
d.h. haben die Kindesmütter hier mit ähnlichem Engagement/Aufwand wie das Kidesunterhalt via JA, RA, Gericht etc. eingefordert/eingeklagt wird auch den Kontakt des Kindes mit dem Kidesvater zugelassen/gefördert (oder eher mit schmutzigen Tricks und illegalem verhindert) oder gar den Vater auf Umgangspflicht verklagt?? … wohl kaum!
Fazit: ich kann nur sagen, (sozial)armes Deutschland!
Am 1. April 2013 um 21:15 Uhr
Meine Frage
der Vater meiner Tochter ist Franzose, wurde vor Kurzem gerichtlich zu einem Vaterschaftstest angeordnet meiner Tochter ist jetzt 14 Jahre Alt er hatte mich verlasen als ich schwanger war, nach 14 Jahre hat das Jugendamt ihm gefunden er lebt in Frankreich und ist arbeitslos ich wollte wissen ob den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bekommen werde und ob er auch vor die 14 Jahre bezahlen muss? welche Chancen habe ich das nach zu fordern und ob das hier in Deutschland alles geregelt wird?
Am 10. Juli 2014 um 09:08 Uhr
Hallo,
ich bin wie so viele liebende Väter nicht mehr mit meiner
selbstgefälligen Nochfrau klargekommen.
Habe mich getrennt.
Sie wollte mich zurück, als ich sie ablehnte.
Meinte sie dann brauch ich die Kinder auch nicht sehen.
Sie ist nun in Frankreich, zwar nicht weit von der Grenze und die Kinder gehen in Deutschland zur Schule.
Aber jetzt beginnt das schöne Spiel, Umgang muß ich in Frankreich einklagen, Unterhalt möchte sie nach deutschem Recht.
Sucht man sich aus wie es gerade am besten passt und wo man am meisten bekommt.
Die Mutter die die Kinder ihren Vätern entziehen sei nur eins gesagt, die Saat die sie streuen werden sie irgendwann auch wieder ernten.
Keine Ahnung warum Frauen im groh so herzlos sind.
Ist wahrscheinlich genetisch bedingt.
Aber ich gebe nicht auf, nie!!!