LG Düsseldorf: Versuchte Erpressung im Unterhaltsrecht (Quelle ARGE FamR DAV)

Ein Ehemann, der seine getrennt lebende Ehefrau damit bedroht hat, er werde die unter seiner Leitung entgeltlich beschäftigte
gemeinsame Tochter aus dem Arbeitsverhältnis entlassen, und dadurch seine Frau zum Verzicht auf bestehende Unterhaltsansprüche veranlassen will, macht sich wegen versuchter Erpressung strafbar.

2 Reaktionen zu “LG Düsseldorf: Versuchte Erpressung im Unterhaltsrecht (Quelle ARGE FamR DAV)”

  1. Ulla

    Falsch
    Ich würde von Anfang an erpresst.
    Er sagte immer müsse er Unterhalt zahlen ,würde er seine Arbeit nieder legen.Danke

  2. stefi

    hallo Herr von wehl ich habe da noch ne frage ich bin von meinem ex geschieden.jetzt will er mich verklagen wegen unterhalt und schulden.er droht immer über die kinder die leben bei ihm.ich bin erwerbsunfähig soll in die reha soll ich mich beim arbeitsamt melden?macht das einen besseren eindruck?übe zur zeit einen mini job aus.können sie mir weiterhelfen?vielen dank im vorraus.stefie

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