OLG Nürnberg: Keine Befristung bei Unterhalt wegen Krankheit (Quelle ARGE FamR DAV)

Bei einem Unterhalt wegen Krankheit kommt der ehelichen Solidarität gesteigerte Bedeutung zu. Bei einer langen Ehedauer und drohender Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Zukunft kann daher von einer Befristung abgesehen werden.

2 Reaktionen zu “OLG Nürnberg: Keine Befristung bei Unterhalt wegen Krankheit (Quelle ARGE FamR DAV)”

  1. lissi

    hallo ich habe da eine frage ich bin seit kurzem wieder verheiratet ,habe mit mein exmann eine 18 jährige ehe geführt.wärend das trennungsjahr lief ,würde mir da noch die hälfte von der lohsteuer 05-06 zustehen? hatte aber in der zeit nur einen minijob.unterhalt bekam ich nur 06.bin auch bei einem anwalt aber irgendwie läuft das nicht so. mfg lissi

  2. Ulla

    Guten Tag
    Das muss ich verneinen,mich fragte ein Richter,ob mein Ahstma in 3 Jahren weg wäre.Er wollte das ich nur noch 3 Jahre Unterhalt bekomme und bisdahin sollte ich dann wieder gesund sein.Habe Ahstma seit meinen 14 Lebesnsjahr. Bin nun 47J.Er hat sein Ahstma mit meinem verglichen.Ich gehe Putzen,Er ist 15 Jünger als ich.

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