Neuerungen im Familienrecht zu 01.09.2009 (Quelle BMJ)

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Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat der Deutsche Bundestag heute das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen. Der Bundesrat wird sich am 19. September 2008 abschließend mit der Reform befassen.

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. „Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen“, erklärte Zypries.

Gerade in Kindschaftssachen – etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht – werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren geklärt. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. „Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Sie erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren“, sagte Zypries.

Die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens enthält folgende Kernpunkte:

Neuerungen im Verfahren in Kindschaftssachen (z. B. Verfahren über Sorge- und Umgangsrecht, die Herausgabe eines Kindes oder die Vormundschaft):

  • Dringliche Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht, müssen künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Die Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren soll verkürzt werden.
  • Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Dabei hat es die Eltern getrennt anzuhören, wenn dies zum Schutz eines Elternteils notwendig ist.
    Diese wichtigen Neuerungen werden bereits in Kürze in Kraft treten, da sie in das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingestellt wurden.

Weitere wichtige Reformschritte in Verfahren mit Kindesbezug sind:

  • Das Gericht soll den Versuch einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts unternehmen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Einvernehmliche Lösungen der Eltern müssen vom Gericht gebilligt werden. Gelingt eine Einigung nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Ãœber das Umgangsrecht soll das Gericht in der Regel schnell entscheiden, damit der Kontakt zwischen Kind und einem umgangsberechtigten Elternteil aufrechterhalten bleibt und die Beziehung keinen Schaden nimmt.
  • Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind künftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand auf Anordnung des Gerichts eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung – etwa durch Gespräche mit den Eltern – beitragen. Das über 14-jährige Kind kann sich künftig zur Durchsetzung eigener Rechte selbst vertreten.
  • Die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen -z.B. Pflegeeltern – können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern.
  • Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird effektiver. Bei Verstößen gegen Umgangsentscheidungen kann das Gericht Ordnungsmittel verhängen. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.
    • Beispiel: Entgegen vorheriger Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Das wird die Mutter davon abhalten, sich nicht an solche Absprachen zu halten. Anders das bislang geltende Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.
  • Künftig wird es möglich sein, einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.
    • Beispiel: Aufgrund des Konflikts in der akuten Trennungssituation sind die Eltern nicht in der Lage, die Ãœbergabemodalitäten beim Umgang einzuhalten. Diese Situation kann dadurch entschärft werden, dass der Umgangspfleger Zeit und Ort der Ãœbergabe des Kindes festlegt, dieses von dem betreuenden Elternteil abholt, dem umgangsberechtigten Elternteil übergibt und später zurückbringt.

Diese Reformschritte werden am 1. September 2009 in kraft treten.


Neuerungen in anderen familiengerichtlichen Verfahren:

  • In Scheidungssachen muss der Antragsteller im Scheidungsantrag künftig angeben, ob die Ehegatten sich über die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs und des Unterhalts verständigt haben. Das soll die Eltern dazu anhalten, vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder zu klären.
  • In Unterhaltssachen wird die Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch weitergehende Auskunftspflichten der Beteiligten verbessert.
  • Mit dem Großen Familiengericht soll die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert werden. Damit wird es den Gerichten ermöglicht, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten in einer Zuständigkeit zu entscheiden. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst. Seine Aufgaben werden vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen. Das führt zu einer Straffung gerichtlicher Zuständigkeiten.


Die Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt.

Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Abweichend davon ist die Rechtsbeschwerde in besonders grundrechtsrelevanten Betreuungssachen, in Unterbringungs- und in Freiheitsentziehungssachen an keine besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln. Das bringt mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen.

Das Gesetz soll am 1. September 2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen.

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86 Reaktionen zu “Neuerungen im Familienrecht zu 01.09.2009 (Quelle BMJ)”

  1. Uli

    Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries,

    Die Einsicht und die Vorbildung der Politiker im Jahr 2008 kommt für mich viel zu spät.

    Diese Änderungen wurden in anderen Staaten schon vor 15 Jahren durchgeführt.

    Unsere Gesellschaft wird dies lange Zögern der Veränderung und Fehlverhalten der Politiker noch eine Menge Geld kosten.

    Psychologen haben ein starken Ansturm von PAS-Geschädigten.

    Es wird sich zeigen, wie lange es dauert, bis die verstaubten Familienrichter erkennen, dass es eine Neuformulierung im Gesetz gibt.

    Mir wurde mal vom Richter gesagt, Herr XXX leider habe ich keine anderen Gesetzte. Zu diesem Zeitpunkt (2003) hatte aber am Familiengericht Kochem der Richter schon ganz andere Urteile sprechen können. Dieser wusste eben damals schon mehr über PAS. Er konnte nicht nur gut richten, sondern auch gut lesen in den Veröffentlichungen über PAS von 1995.

    Betroffenen Mütter und Vater ich freue mich auf die neuen Urteil.

    Umgangsberechtigte Elternteile hört nicht auf für eure Kinder dazusein, eure Kinder werden es danken, einen Vater und eine Mutter zu haben.

    uli

  2. Gambert

    Frage kompliziert: Bin seit 1984 geschieden. 1990 OLG Stgt Vergleich gemacht. Bedingungen des Vergleichs von Ehefrau nicht erfüllt, dadurch Vergleichsunterhaltszahlung einschl. Zugewinnzahlung ( Restbetrag )von mir zurückgehalten. Betrag sollte bis 31.12.1990 beglichen sein. Bleibt Vergleich gültig trotz Termin 31.12.1990 wenn Voraussetzung ( Freigabe Kontenpfändg. etc.)
    durch Ehefrau nicht erfüllt? Wird/ kann nach neuem Recht – rückwirkend neu verhandelt werden?

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ gambert

    tut mir leid, aber der Fall erschließt sich mir nicht.

  4. Susanne

    Frage: Wie sieht es mit dem Zugewinn aus.
    Bin seit 23 Jahren verheiratet, wir haben ein Haus(erst seit 01.03.2006)
    und zwei Kinder im Alter von 17 und 20 Jahren.
    11 Jahre war ich nicht berufstätig, seit 8 Jahren arbeite ich wieder in meinem Beruf, aber leider nur halbtags (es besteht auch keine Möglichkeit hier auszustocken). Im Jahr 2005 hat mein Mann nun in Erbengemeinschaft mit unseren Söhnen ein Haus mit Grundstück 7,48ar geerbt(nicht vermietet – Tante hat Wohnrecht auf Lebenszeiten eingeräumt bekommen).
    Wie sieht es für mich im Falle einer Scheidung aus?

  5. RA Thomas von der Wehl

    @Susanne

    geerbte Vermögensgegenstände, dazu gehören auch Häuser, fallen in das Anfangsvermögen und sind daher für Sie im Zugewinnausgleich nicht von Wert.

  6. Heckmann

    Bin seit 1966 verheiratet, 1985 Scheidungsantrag, 1986 Sch-Antrag bds zurückgenommen, Notarvertrag Gütertrennung und Unterhaltsregelung. Bis heute besteht die getrenntlebende Situation.
    Frage: Versorgungsausgleich bei evtl Scheidung für die gesammte Ehezeit, oder VA nur bis ab getrenntlebenszeit???
    Gesetzesänderungen diesbezgl ab 2009?
    Danke

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ heckmann

    Dies ist ein Nachteil der sehr langen Zeit des Getrenntlebens. Der Versorgungsausgleich läuft in dieser Zeit weiter. Es sei denn, in dem Ehevertrag wurde eine Beendigung auf eine bestimmte Zeit gesetzt. Die mir vorliegenden Informationen zu der Reform des Versorgungsausgleichs sehen hier auch keine Änderung vor.

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  8. lomasi

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe eine Anfrage: ich hörte das ein neues Scheidungsgesetzt erscheinen wird))))

    Ich weiß zwar nicht was das soll, die sollten lieber mal ein gesetzt machen, so das keiner mehr zahlen muss für den Partner,dannngäbe es auch keine Streitigkeiten mehr, und vor allem Große Lügen würden auf hören.

    Jetzt zu meiner Frage, verstehe ich das so, das wenn das gesetzt im September erscheint, ein EHEGatte von allem 50% erhält?? Und die Scheidung rausziehen kann? ich habe einen Freund, der sich scheiden lassen möchte, seine Frau über nacht auszog, alles mit nahm…und weg wahr sie, wann kann ER sich da scheiden nlassen?? weil er möchte dies alles so schnell wie möglich hinter sich bringen…habt IHR für mich eine Antwort, oder vielleicht einen link?? wo man aktuelles nach lesen kann?

    Vielen dank im voraus, und allen die es noch vor sich haben ,viel GLÃœCK)))

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ lomasi

    Was Sie meinen, bezieht sich nur auf den Versorgungsausgleich. Lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/02/13/bundestag-beschliesst-neuordnung-des-versorgungsausgleichs/

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  10. Glücksjäger

    Hallo,
    meine Frau hat sich vor 2 Jahren von mir getrennt und wir sind seit 2000 verheiratet.Leben jetzt getrennt voneinander und Sie hat meinen jetzt 12 jährigen Sohn mit genommen. Ich dachte meine Frau wird auch die Scheidung beantragen, will Sie aber Nicht. Ich will nun die Scheidung einreichen oder soll ich noch warten bis September 2009?
    Würde mich über eine Antwort freuen. Bitte Anonym beantworten.Danke im voraus!!Grüße..

  11. sihabo

    Hallo,
    ich bin eine alleinerziehende Mutter von zwei Mädchen 9/12.
    Mein Lebensgefährte lebt in Scheidung, haben keine Kinder und die EX Frau will nicht mehr arbeiten,wo sie aber vorher gearbeitet hat, und macht nun ein auf Krank und verlangt sehr viel Unterhalt.
    Ich muß Arbeiten und mir mein eigenen Unterhalt zuerarbeiten, und keine zeit mehr für die Kinder. Finde es ungerecht wie die gesetze sind, jeder kann arbeiten gehen sowieso wenn keine Kinder da sind. Oder sehe ich es falsch??

  12. Michael

    Hallo!

    Lebe gerade in Scheidung. Meine Frau ist gebürtige Polin und hat ein Kind mit in die Ehe gebracht.

    Sind 2,5 Jahre verheiratet gewesen, bis Sie die Scheidung eingereicht hat. Ich habe 1 Jahr Unterhalt bezahlt für meine Frau. Nach dem Trennungsjahr nicht mehr. Jetzt hat Sie Unterhaltsklage eingereicht. Obwohl Sie meiner Meinung nach verpflichtet ist zu Arbeiten. (kein gemeineschaftliches Kind)!

    Kommt Sie damit durch? LG

  13. Neues Gesetz zum Scheidungsrecht ab 01. September 2009

    […] Neues Gesetz zum Scheidungsrecht ab 01. September 2009 Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Lieber ein Ende ohne Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Ab dem 01. September 2009 gibt es ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht. Es will gut überlegt sein, ob man sich vor diesem Termin oder danach scheiden läßt, zumindest den Antrag dazu stellt. Haben zum Beispiel Ehemänner von Hausfrauen Anteile an privaten oder Betriebsrenten, so kann die Frau nach dem kommenden neuen Recht mehr Rente bekommen. Die Rentenanteile werden ab September nach dem neuen Scheidungsrecht gerecht geteilt. Wenn man dagegen selber besser verdient hat, dann ist es ratsam, die Scheidung vorher einzureichen. Bisher galt bei der Zugewinn-Berechnung, dass die Schulden, die die Ehepartner mit in die Ehe gebracht haben, nicht berücksichtigt wurden. Jeder bekam bei der Scheidung die Hälfte des Zugewinns, was bedeutet die Hälfte des Vermögens, der Immobilien. Ab dem 01. September wird das anders. Beim Zugewinn werden mit in die Ehe gebrachte Schulden berücksichtigt. Das bedeutet, dass künftig die Altschulden des Ehepartners, der die Schulden vor der Ehe angehäuft hat, mit seinem Anteil am Zugewinn verrechnet werden. Weiter wird es mit dem neuen Gesetz eine sogenannte Vermögensauskunft geben, die die Person gesetzlich verpflichtet, Belege wie Kontoauszüge vorzulegen, um überprüfen zu können, ob Vermögen beiseite geschafft wurde. Deshalb ist auch ab September nicht mehr der Tag der rechtskräftigen Scheidung der Tag, an dem das Vermögen für die Berechnung des Zugewinns ermittelt wird. Vielmehr wird das Vermögen des Ehepartners am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt. Weiterhin gilt, dass bei einer Scheidung nur das geteilt wird, was gemeinsam erwirtschaftet wurde. Das Erbe und auch Schenkungen von Eltern oder Dritten werden nicht beim Zugewinn berechnet.Similar Posts:Rechtsschutzversicherung hilft bei Scheidung und Haushaltsauflösung im Zugewinnausgleich […]

  14. Irene

    Ich bin seit 01.12.2008 geschieden. Wir hatten gemeinsam je 1/2 einen EFH. Nun bin ich mit 2 Kindern im Haus geblieben und habe mit meinem Ex-Mann einen Betrag ausgehandeln, denn ich ihm auszahle. Was ist mit mit FA? Wie mache ich es geltend? Als Erbschaft kann ich es nicht machen, da wir nicht mehr verwandt sind und die Summe der Steuern wäre für mich nicht tragbar. An die Kinder möchte ich es nicht eintragen, da mein Ex-Mann auch der Erziehungsberechtigter ist und dann weiter noch Mitspracherecht behält. Bitte um Rat, ich stehe im Moment ziemlich alleine dar.
    Danke im voraus.

  15. RA Thomas von der Wehl

    @Irene

    Wenn Sie die Haushälfte von ihrem Mann übernehmen wollen, müssen sie einen Notar beauftragen, der die Eigentumsübertragung regelt. Grunderwerbsteuer fällt in diesem Falle nicht an.

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  16. männlich

    ref.Irene: Sie müssen jedoch bei Hausverkauf eine Spekulationssteuer bezahlen und Ihnen wird bei der Unterhaltsberechnung ein Wohnwertvorteil angerechnet, der sich aus einer ortsüblichen Kaltmiete abzgl. Zinskosten berechnet. Also Obacht geben, sonst gibt es eine böse Überraschung

  17. Arnold

    Meine Ehefrau und ich haben am 31.7.2009 eine Scheidungsvereinbarung notariell getroffen. Hierbei wurden auch alle Vermögenswerte aufgeteilt. Ich bin Versicherungsnehmer und versicherte Person von diversen kapitalbildenden Lebensversicherungen. Diese wurden in der Scheidungsvereinbarung mir als Ehemann zugesprochen. Meine Noch-Ehefrau sollte heute ihren Anwalt mit dem Scheidungsantrag beauftragen, hat dies aber aus Kostengründen nicht getan. Ist aufgrund der Reform zur Scheidung zum 1.9.2009 bei einem Scheidungsantrag nach dem 31.8.2009 unsere getroffene Scheidungsvereinbarung hinsichtlich der Lebensversicherungen absolut sicher und wirksam? Oder sollte ich selbst die Scheidung noch diesen Monat beantragen? Wer kann mir hier weiterhelfen?

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ arnold

    Die Gesetzesreform, die zum 01.09.2009 in Kraft tritt, wird an der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des von ihnen geschlossenen Vertrages nichts ändern. Ob dieser Vertrag sicher ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.

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  19. michaela

    Mein Ehemann und ich sind beide schon in Rente.Er seit 16 Jahren und ich seit 11 Jahren, da ich eine höhere Rente habe, und wir seit 97 getrennt leben, will er sich jetzt doch scheiden lassen wir haben einen 15 jährigen Sohn. Muss ich nun an meinen Mann den Unterschied zu seiner Rente zahlen?Vor oder nach dem 1.09.scheiden lassen?

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ michaela

    Ob und in welchem Rahmen sie an ihren Mann zahlen müssten, kann ich aufgrund der kurzen Sachverhaltsschilderung nicht beantworten. Es kommen unter Umständen Unterhaltsansprüche in Betracht. Die Frage, ob das neue oder das alte Scheidungsrecht für sie günstiger ist, ist ebenfalls so nicht zu beantworten. Ich würde dazu dann dringend raten, sich kurzfristig mit einem Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen.

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  21. broken Heart

    Hallo,

    Ich möchte auch etwas fragen hab dazu aber zuerst mal eine Storry los zu werden. Also ich traf sie die Frau von der ich glaubte sie wäre die Sonne der Mond einfach ab diesem Zeitpunkt die Mitte meines lebens. Ich liebte deshalb vertraute ich. Wir lebten glücklich bis zur Ehe dann fingen die Probleme an…heute wars mein Rauchen dann dies dann jenes….aber es war immer im Rahmen. Ich half ihrer Mom aus der Ehe Der Exmann war (ist) ein scheusal. Er war weg und naja ich musste ihm noch drei Umzüge fahren…muss dazu sagen alles nach dem er mir schläge androhte weil ich arbeite und er Faulenzte….naja wir bekahmen das angebot von ihrem Stiefopa sein Haus zu beziehen das sonßt leer stand…… naja ihre Oma und ihr Opa lebten jahrelang getrennt aber reichten nie die Scheidung ein…..mir wurde gesagt das wir das Haus erben würden es müsse halt sein weil sonßt Opis neue sich das Haus unter den Nagel reißt.
    Ok wir zogen ein…klar zuerst musste natürlich was investiert werden….musste ja neuer Stromkasten rein und Wsser neu innenausbau sowieso…… Laminat, deckenpanele,teppiche und natürlich ein Rundbogen mit Natursandstein..usw…..also Dahrlehen zu dem Zeitpunkt gehörte das haus noch Opi….
    Naja 2005 Opi starb…ihr Vater saß wegen der Pascal Geschichte in U-Haft…..wir waren frischgebackene eltern……Sie erbte war Universal erbin für alles……Ok ich war mit allem einverstanden musste ja….sie besuchte Papi im Knast natürlich mit meinem Sohn….und und naja seit 01.03.2009 bin ich ausgezogen sie hat nen neuen und ich sitze da und darf alles zahlen. Der Oberhammer Daddy is ja raus Freispruch mangels beweisen…und zog ganz klar gleich zu ihr und meinem Sohn….
    Ich geh daran kaputt soll jetzt auch sofort Unterhalt für meinen sohn zahlen und sie nimmt mir noch das Auto weil das hatte sie ja auch geerbt…….

    Ws kann ich tun? ist meine Situation wirklich so aussichtslos……Kann nix dagegen unternehmen das ihr Vater da wohnt hab keine Chance mir ein Auto zu kaufen hab ja nix mehr ausser den klamoten am Körper….

    Noch nichtmal meine meisterschule wird anerkannt oder die Unfallversicherung die Ich für uns alle zahle….Riesterrente alles weg meine Zusatzkrankenversicherung…..alles und jetz will sie mir auch noch mein besuchsrecht einschränken…… ich hab doch nix mehr wofür es sich zu leben lohnt….ich hab für diese frau alles gegeben und gebe für mein Kind noch immer alles er ist erst 4 jahre alt……

    Vielen lieben dank

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ broken heart

    Sie haben sicherlich einiges verabsäumt, als sie noch mit Ihrer Frau zusammen lebten. Dies wird Ihnen auch bewusst sein. insbesondere aufgrund ihrer persönlichen Arbeitsleistungen in das Haus hätten Sie darauf bestehen müssen, dass diese Leistungen grundbuchrechtlich gesichert werden beziehungsweise ihnen 1/2 des Hauses übertragen wird. Nachträglich ist diese Situation schwer zu korrigieren. Sie sollten mit einem Fachanwalt für Familienrecht sprechen, inwieweit hier Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

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  23. allesok?

    Hallo,

    mein Freund lebt seit 2 Jahren getrennt. Die gemeinsame Tochter (9 J.) lebt seitdem abwechselnd 1 Woche bei der Mutter und dann 1 Woche beim Vater/ die Ferien werden gerecht aufgeteilt. Beide sind voll berufstätig…
    Frage: Könnte sich das durch eine Scheidung ändern? zB falls sie es nicht mehr so möchte? Falls ja, dann wäre das neue Recht wohl besser, oder?

    Zudem ist er selbstständig und hat für die Jahre, für die noch keine Steuererklärung erstellt wurde das Geld für die Steuerzahlung zur Seite gelegt. Da es sich um 2 Jahre handelt und er es natürlich dringend behalten muss, stellt sich die Frage, ob er es dann jetzt noch schnell überweist (hinterher per Beleg aufzeigt, dass es das FA erhalten hat) oder wird das nicht zum Vermögen gerechnet, da es bereits für diesen bestimmten Zweck „angespart“ wurde? Also könnte sie es nach neuem Recht per einstweiliger Anordnung unterbinden, dass die Zahlung an das FA erfolgt, wenn zB der Steuerbescheid eines der Jahre kommt und die Zahlung fällig wird?

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ allesok

    bei dem Recht über den Umgang und Kindesunterhalt wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Insofern ist das neue Recht nicht besser oder schlechter.

    Wenn konkrete Steuern geschuldet werden, sollte mit dem Finanzamt schnellstmöglich eine Regelung getroffen werden, wie diese Schulden beglichen werden können. Theoretische Steuerschulden können nicht bei einer Unterhaltsberechnung angesetzt werden, sondern erst dann, wenn sie konkret gezahlt werden.

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  25. Herr Fr

    Hallo Herr von der Wehl!

    Ich lebe mit meiner Frau seit drei Jahre getrennt.
    Bin EU-Rentner habe 731,-Euro im Monat an Rente. Meine von mir getrennt lebende Frau arbeitet noch und verdient ungefähr 1100,- Euro.
    Dann haben wir ein gemeinsames Grundstück ein Wert zwischen dreizig und vierzig tausend Euro.
    Halb u. Halb stehen wir im Grundbuch.(ein altes Haus)
    Unser 20 Jähriger Sohn wohnt seit kurzen allein im Haus. Ich habe seit drei Jahren eine 1-Raum Wohnung. Meine Frau ist auch aus dem Haus ausgezogen. Sie hat eine 2-Raum Wohnung.
    Meine Frage wären: Müßten wir das Haus verkaufen wenn ich die Scheidung beantdragen würde u. unser Sohn müßte er aus dem Haus raus.
    Was würde uns oder mir die Scheidung ungefähr Kosten.
    Danke Herr Fr

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ herr Fr

    Sie müssen das Haus natürlich nicht verkaufen, wenn sie nicht wollen. Mit gemeinsamen Entschluss der Eheleute kann das Haus natürlich dem Sohn verbleiben. Er müsste wahrscheinlich und sinnvollerweise eine angemessene Miete zahlen, die sich die Eheleute teilen.

    Bei ihrer Einkommenssituation wird sie eine Scheidung gar nichts Kosten, da Sie wahrscheinlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

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  27. KAHETI

    Schlecht durchdacht ….die Gesetze für das neue Familienrecht !

    Die Rechte bezügl. des „Mitspracherechts“ der Kinder in Umgangs und Sorgerechtsfragen zu bestärken wird auch trotzdem oft ins leere laufen, da sie nicht verhindern das die Kinder VOR ihrem Zuwortkommen vereinnahmt und manipuliert sein können.
    Gerade in Umgangsrechtsfragen wird auch ein Verfahrenspfleger den Kindeswillen durchsetzen , auch wenn er innerhalb von Elternstreitigkeiten anmanipuliert wurde.

    Es heißt immer noch: wenn die Mutter nicht will, wird sie Wege finden dir das Kind fern zu halten ! Da nützt auch ein neues Gesetz nichts….zumindest dieses nicht.

    Kalle

  28. Fr.Becker

    Ich lebe seit Nov.2000 von meinem Ehemann getrennt.Wir haben seitdem keinen Kontakt mehr.Er lebt jetzt in Nordrh./Westf. u.ist Erwerbsunfähigkeitsrentner.Ich arbeite noch,bin seit Juli 09 in Altersteilzeit. Ich möchte jetzt endlich die Scheidung einreichen,denn wir sind ja nur noch auf dem Papier Eheleute.
    Meine Fragen:Welche Kosten würden auf mich zu kommen?Wie ist es mit dem Versorgungsausgleich u. evtl. Unterhalt(er hat nie von mir Geld verlangt).Was wäre noch zu beachten?
    Wir waren am 31.08.seit 36 Jahren verheiratet.

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ fr.becker

    im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Wer hier Ausgleichsansprüche hat, kann ich nicht beurteilen. Dazu werden die erforderlichen Auskünfte einzuholen sein. Unterhaltsansprüche sehe ich als eher unkritisch an. Bei Interesse an einer Online Scheidung klicken Sie bitte auf das unten stehende Symbol.

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  30. Steffi

    Hallo,
    ich bin seid 9jahren geschieden und haben damals zusammen mit exmann ein Haus gebaut. Das grundstück gab es für Ihn geschenkt von Oma und nur er steht im Grundbuch.Fürs haus gab es einen normalen Kredit und ein Darlehen von ca. 18.000€ von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.Nun hat er für dieses Darlehen seid einigen Monaten nicht zurückzahlen können und es kam direkt am 01.09.2009 eine Mahnung von diesem Institut das mein Exmann nicht zahlen kann und das ich doch bitte bis zum 09.09.2009 die kosten von ca. 255€ zu zahlen habe. Über scheidungsanwalt ist aber such schriftlich nierdergelegt das Ich aus allen Krediten usw. raus bin da ich auch auf alles verzichtet habe und mit Nichts aus der ehe gegangen bin. Hat jemand einen Rat wie ich mich verhalten kann? ein anruf bei angegebenen Berater der Institution macht mir unmissverständlich und sehr unfreundlich klar das es S**eiß egal ist ob ich dieses Grundstück bewohne oder nicht.

  31. Mia

    Hallo,

    meiner Freundin ihr Mann will jetzt die Scheidung einreichen. Sie will sich aber nicht scheiden lassen, weil sie noch auf ein Happy End hofft.Dadurch will sie die Scheidung jetzt hinaus zögern. Früher war es ja so, das, wenn ein Ehepartner „NEIN“ gesagt hat, die Scheidung auf drei Jahre „verlängert“ wurde. Wie sieht das jetzt mit den neuen Gesetzen 2009 aus?

  32. Julia K.

    Ich lebe seit März von meinem Mann getrennt und wollte jetzt noch nachträglich Gütertrennug sowie meinerseits auf den Versorgungsausgleich verzichten, da wir nur 3 Jahre verheiratet und beide voll berufstätig waren. Nach der neuen Rechtsprechung bin ich aber etwas verunsichert, ob das überhaupt noch möglich ist. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie man sich diesbezüglich jetzt verhalten soll. Vielen Dank schon mal im Voraus.

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ mia

    was die Zustimmung oder die Ablehnung eines Scheidungsantrags angeht, hat sich nach aktuellen Gesetzeslage nichts geändert.

    Wenn eine Partei beantragt, den Scheidungsantrag der anderen Seite zurückzuweisen, wird der Richter sich durch Anhörung der Argumente ein Bild davon machen müssen, ob die Ehe endgültig gescheitert ist oder nicht. Notfalls wird der Richter im streitigen Verfahren entscheiden. Es ist und war nie so, dass nach Widerspruch gegen ein Scheidungsverfahren erst nach 3 Jahren die Scheidung ausgesprochen werden konnte.

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  34. RA Thomas von der Wehl

    @ julia k

    Bei einer Ehe, die nicht länger als 3 Jahre gedauert hat, wird der Versorgungsausgleich ohnehin nur auf Antrag einer Seite durchgeführt. Hat die Ehe länger als 3 Jahre angedauert, ist der Versorgungsausgleich dann möglicherweise nicht durchzuführen, wenn die auszugleichenden Ansprüche ohnehin nur sehr gering wäre. In diesen Fällen können Sie aber vorsorglich eine notarielle Vereinbarung treffen, welche das Familiengericht ohne Berücksichtigung der vorher geltenden Jahresfrist akzeptieren muss.

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  35. Ola

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Frau die ich vor 35 Jahren geheiratet habe hat seit ca. 2 Jahren ein Verhältnis und ist dann am 01.08.2009 aus der jetztigen Wohnung ausgezogen und eine neue eingezogen. Wir leben seit dem o.a. datum in Trennung.Wir haben keine unterhaltspflichtigen Kinder mehr. Meine Frau ist aber voll Berufstätig auch als das Kind noch da war. Bin ich ihr gegenüber Unterhalts-
    pflichtig obwohl sie ja voll berufstätig ist. Muss
    sie vielleicht sogar die alte Wohnung die wir beide unterschrieben haben einen Teil der Miete zahlen. bei Schulden o.Guthaben ist es mir wohl klar das es da eben alles zur jeweiligen Hälfte geht. Kann sie im moment überhaupt Ansprüche stellen obwohl sie ja diese verhältnis hat u. eben deshalb ausgezogen ist.

    Mit freundlichen Grüssen
    O

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ ola

    Benutzen sie bitte Pseudonyme und keine vollständigen Namen, auch wenn dies nicht ihre richtigen Namen sind.

    ein Anspruch auf Trennungsunterhalt käme nur in Betracht, wenn einer der Ehepartner deutlich mehr verdient, als der andere.

    Hier kommt aber hinzu, dass ein Ehepartner die Ehe verlassen hat und daher einen Anspruch auf Trennungsunterhalt zweifelhaft sein könnte. Es gibt entsprechende Urteile, wonach ein Anspruch auf Trennungsunterhalt versagt wurde, wenn ein Ehepartner ausgezogen und zu einem neuen Partner gezogen ist.

    Grundsätzlich haftet der ausgezogene Ehepartner, wenn der Mitmieter des Mietvertrages ist, für die Leistungen aus dem Mietvertrag.

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  37. Thom

    Sehr geehrte Damen und Herren ,
    Ich lebe seit 4 Monaten getrennt und bewohne allein eine Eigentumswohnung wo ich auch alle Kredite allein zahle, nun verlangt meine Nochehefrau anteilige Miete obwohl sie die Kreditraten nicht bedient . Was kann mann da tun ?Und muß ich unter Umständen ein Verkauf der Wohnung zustimmen ?

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ thom

    Eine Nutzungsentschädigung wird die Gegenseite nach so kurzer Trennungsklausel noch nicht verlangen könne. In der Regel wird darüber erst nach Ablauf des Trennungsjahres gesprochen. Ob die Wohnung später verkauft werden muss, wird unter den Eheleuten zu klären sein.

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  39. sonnenblume0311

    Hallo,kurze Frage,
    mein Mann möchte sich von mir Trennen.Haben aber je zur Hälfte ein Haus,mit Schulden (ist noch nicht abgezahlt).Er will es verkaufen und ich will es mit meinen beiden Kindern behalten.Habe ich da eine Chance. Ich habe aber nur einen Minijob da ich einen Bandscheibenvorfall hatte und noch viel Schmezen haben.Wäre schön wenn sie mir eine Antwort geben könnten.
    LG

  40. Fragender

    Zitat: „Rechtsschutzversicherung hilft bei Scheidung und Haushaltsauflösung im Zugewinnausgleich“

    Stimmt das? Da ich Rechtsschutz verichtert bin, trägt nun die Vericherung die Scheidungskosten?

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ fragender

    nach meiner Kenntnis gibt es nur eine Rechtschutzversicherung, welche die Scheidungskosten absichert. Diese Rechtschutzversicherung muss aber speziell abgeschlossen sein. Eine übliche, normale Rechtschutzversicherung trägt diese Kosten nicht.

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  42. RA Thomas von der Wehl

    @ sonnenblume

    Im Prinzip beantworten Sie die Frage schon selbst. Mit einem Einkommen, welches nicht für die Unterhaltung und die Finanzierung eines ganzen Hauses reicht, wird ein solches Haus nicht zu halten sein.

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  43. Bernd

    Hallo

    Meine Frau und ich haben uns getrennt, Scheidung ist noch nicht eingereicht.Wir haben einen gemeinsamen Sohn (23Jahre) in Ausbildung der bei mir lebt. Meine Frau ist derzeit arbeitslos. Nach der alten Regelung besteht, meines Wissens nach, eine Pflicht zur Unterhaltszahlung (3/7) auch im Trennungszeitraum. Besteht diese Regelung noch? Muss ich noch zahlen und wenn ja in welchem prozentualen Anteil.
    Danke für Ihr Bemühen.

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    Den Unterhaltsanspruch der Ehefrau auf Trennungsunterhalt sollte ein Fachanwalt für Familienrecht berechnen. Bei ihnen ist gegebenenfalls der Sohn zu berücksichtigen und auch ansonsten bestehenden gerade hier viele Zweifelsfragen, denen nur ein Fachanwalt beikommen kann.

    Sollten Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

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  45. Sella

    Hallo
    Ich habe 2 spezielle Fragen:
    Ich bin Grenzgänger, arbeite in Deutschland wohne aber im Ausland (EU). Ich habe mich vor fast 3 Jahren von meinem ausländischen Ehemann getrennt, bin aber im Ausland wohnhaft geblieben aufgrund der gemeinsamen Kinder. Jetzt hat mir das Familiengericht des betreffenden Landes die Erlaubnis erteilt in mein Heimatland zurückzukehren und meine Kinder mitzunehmen (sie leben seit der Trennung bei mir).
    Ich habe vor 9 Monaten, nach den geforderten 2 Jahren Trennung, die Scheidung eingereicht aber mein Mann zögert das Verfahren ständig hinaus und ein Ende ist nicht abzusehen.
    Frage 1: Kann ich, wenn ich nach Deutschland zurückkehre, nach den geforderten 6 Monaten Aufenthalt im Land, in Deutschland die Scheidung nochmal einreichen oder das Verfahren nach Deutschland umlegen?
    Frage 2: Wenn ich das Verfahren im Ausland zu Ende bringen muss und erst danach nach Deutschland zurückkehren kann, habe ich das Recht den festgelegten Unterhalt für die Kinder nach deutschem Recht neu bestimmen zu lassen (mir wurde hier die Hälfte des Satzes der Düsseldorfer Tabelle zugesprochen).
    Vielen Dank für eine Antwort

  46. Thom

    meine Nochehefrau beabsichtigt wörtlich “ ich bleibe ewiger Hartz 4 empfänger“ und ich soll ihr dann Unterhalt zahlen . Meine Frage : Wir waren beide im Schichtdienst tätig , wobei meine Nochehefrau erheblich mehr verdiente , da ihre Firma jetzt Pleite ist lebt sie jetzt 1 Jahr lang von ALG 1 und dann eben von Hartz 4 , wier haben keine Kinder . Bin ich ihr Unterhaltspflichtig ? Wenn unter welchen Vorraussetzungen nach den neuen Scheidungsgesetz? mit besten Dank

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ thom

    wenn keine Kinder da sind, hat Ihre Frau eine volle Erwerbsobliegenheit. Sie muss also für einen Unterhaltsanspruch nachweisen, dass sie sich erfolglos intensiv um eine Arbeitsstelle bemüht hat. Kann sie dies nicht nachweisen, wird sie mit dem Verdienst, den sie erzielen könnte, fingiert das heißt dieser Verdienst wird fiktiv in eine Unterhaltsberechnung eingesetzt.

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  48. RA Thomas von der Wehl

    @ sella

    Ich kann Ihre Frage nicht beantworten, da hier viele Details fehlen. Ich würde vorschlagen, einen Fachanwalt in Deutschland mit einer Beratung zu beauftragen und diesen den gesamten umfassenderen Sachverhalt vorzutragen.

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  49. Thom

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
    Das neueste ist , laut Schreiben von der RA meiner ex Frau , das sie sich von mir verfolgt fühlt und ich sie terrorisiere , Dazu ist zusagen ich wohne in einen kleineren Ort wo sich ein auffeinandertreffen nicht immer vermeiden läßt z. B. beim einkaufen , da ihr Ra mit Strafanzeigen gegen mich droht , weis ich nun gar nicht wie ich mich verhalten soll .
    mit besten Dank

  50. Bernd

    vielen Dank für ihr Antwort

  51. Pomfus

    Hallo Herr RA von der Wahl,

    habe eine Frage zum neuen Scheidungsrecht.
    Ich bin mit ’negativem‘ Vermögen, also ca. 35.000 Euro Schulden in die Ehe gegangen.
    Inzwischen habe ich per Saldo noch 10.000 Schulden.

    Die Schulden kommen vom Umbau der Wohnung in der wir gelebt hatten. Die Wohnung gehört meinen Eltern, ich habe aber den Umbau finanziert und lebe auch in der Immobilie.
    (die aber noch meinem Vater gehört)

    Meine Frau hatte keine Schulden beim Beginn der Ehe. Es gibt noch einen gemeinsamen Bausparvertrag mit ca. 6.000,- und ein Konto mit ca. 3.000 Euro, für welche aber Sie aber die Kontenberechtigung hat, obwohl beide darauf einzahlen.

    Frage, kann ich hier einen Ausgleich beanspruchen und werden Anschaffungen von ihr (z.B. Küche 7.500 Euro) und auch die Auszugs- bzw. Neueinrichtungskosten Ihrerseits berücksichtigt?

    Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen.

    Besten Dank im Voraus

    Pomfus

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ pomfus

    Nach dem neuen Recht des Zugewinnausgleiches zählen die in der Ehezeit abgebauten Schulden wie Endvermögen. Sie haben damit ein Endvermögen von mindestens 25.000 €. Wenn Ihre Frau kein oder kaum eigenes Endvermögen hat, wären Sie mit der Hälfte davon ausgleichspflichtig. Lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/08/20/reform-des-zugewinnausgleiches/

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  53. RA Thomas von der Wehl

    @ thom

    Versuchen Sie einfach, jeder Konfrontation aus dem Weg zu gehen Das Gewaltschutzgesetz hält sonst unangenehme Maßnahmen parat.

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  54. Indi

    Ich lebe seit 14 Jahren von meiner Frau getrennt.
    Nun wird meine Ex arbeitslos bzw kommt in Allg II.
    Vor 3 Tagen bekam ich nun Post vom Sozialamt.
    Rechtswahrende Mitteilung gem §33 Abs.3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II ).
    Dieser Brief enthällt keinerlei Erwähnung über eine Einspruchsfrist mir gegenüber.

    Nun meine Frage: 1. muß ein solcher Brief nicht der Form wegen eine Einspruchsfrist einräumen?
    Und wenn eine solche Einspruchsfrist gewährt werden muß frage: 2. inwieweit liegt hierin die Möglichkeit eines Verfahrensfehlers??

    Danke für eine Antwort im Voraus

  55. Indi

    Habe noch vergessen dazuzuschreiben das meine Ex die ganzen 14 Jahre Berufstätig war und nie einen Antrag auf Unterhalt stellte da wir beide uns gegenseitig darüber einig waren.

    Wir haben uns nicht scheiden lassen weil uns einfach die Kosten dafür zu hoch erschienen sind.

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ indi

    wenn es ihren Unterhalt geht, gibt es keine Einspruchsfristen. Der Staat will sich offenbar vorbehalten, vor der Gewährung staatlicher Transferleistungen zu prüfen, ob nicht in der Ehepartner unterhaltspflichtig ist.

    Neben dem Problem, dass der Versorgungsausgleich in einer so langen Trennungszeit weiterläuft taucht hier ein weiteres Problem der langen Trennung statt Scheidung auf. Ich rate grundsätzlich von langen Trennungzeiten ab. Die Scheidungskosten sind eher überschaubar, als die nachfolgenden Probleme.

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  57. amaranth

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    zur Situation:
    Ich habe mich vor sieben Jahren von meinem damaligen Mann getrennt. Wir haben einen Sohn (9 Jahre), der seit der Trennung alle zwei Wochen das Wocheende bei seinem Vater verbringt, sowie die halbe Ferienzeit. Wir leben beide in festen Beziehungen, er hat keine weiteren Kinder, ich zwei. Nach anfänglichen Schwierigkeiten können wir (mein Ex und ich) relativ vernünftig miteinander reden.

    Das Problem:
    Seit Jahren (auch als ich noch nicht in einer festen Beziehung stand) hat mein Sohn das Problem, mit dem Wechsel Mutter-Vater, 1.Zuhause-2.Zuhause, emotional fertig zu werden. Er weiß nicht, wo er hin gehört!!! Mein Ex tut relativ wenig, um Zustimmung zu signalisieren, zum Lebensmittelpunkt unseres Sohnes (bei mir). Im Gegenteil. Er hat des öfteren geäußert, dass er gerne unseren Sohn zu sich nimmt.

    Meine Frage:
    Kann ein Vater durch Manipulation des Kindes (Geschenke, Geld etc) erreichen, das ein Kind entscheidet, beim Vater weiter leben zu wollen? Muss ich, auch wenn unser Sohn persönlich diesen Wunsch äußern sollte, dem zustimmen?

    Zweite Frage: Habe ich ein Anrecht darauf, dass Heilig Abend unser Sohn bei mir verbringt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  58. amaranth

    Zusatz:

    Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

    Wir sind seit einem Jahr rechtskräftig geschieden.

  59. Robert

    Hallo zusammen!
    Ich bin seit 2003 mit einen Ungarin verheiratet.Wir habe 2 Kinder (5 und 3).Mein Frau will nach Ungarn wieder zurück und Sie will sich scheiden von mir.Nach einen Streit nahm Sie die Kinder und ging einfach nach Ungarn.Die grosse Tochter geht seit Februar in Kindergarten hir in Deutschland.Kann Sie so einfach ohne meine Einverständniß die Kinder nach Ungarn bringen?Besteht die Möglichkeit das die Kinder wieder zurückgebrach werden?Die haben bislan in Deutschland gelebt, die Mutter hat die nur selbstwillig mitgenommen mit den worten:dass sind meine Kinder.

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    so einfach kann die Mutter der Kinder sicherlich nicht mit ins Ausland nehmen. Sie müssen aber im konkreten Fall einen konkret beauftragten Fachanwalt für Familienrecht mit Spezialkenntnissen beauftragen. Wenn Sie mir den gewünschten Kanzleisitz nennen, könnte ich versuchen einen solchen Spezialisten für Sie zu finden.

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  61. Robert

    Danke für den schnellen Antwort.Ich werde mich weiter erkundigen nach einen Anwaltskanzelei.Wenn ich mehr weis, dann melde ich mich wieder.

  62. Roxana

    Hallo,
    ich bin schon länger nicht mehr glücklich in meiner Ehe (ich 26, er 32) obwohl wir erst fünf Jahre verheiratet sind. Nun bin ich fast so weit das ich aus ziehen möchte. Wir sind beide vollzeit Berufstätig und haben eine fünfjährige Tochter. Ich weiß 100% ig das es Streit geben wird gerade um unserer Tochter. Und ich weiß auch das ich nicht mehr arbeiten könnte wenn ich unsere Tochter nehme. Meine Schwierigkeit liegt jetzt darin das ich mir unsicher bin was die richtige Vorgehensweise betrifft. Ich muss mir eine Wohnung suchen und muss dazu aber wissen wie viel geld ich zur Verfügung haben werde. Mein Mann wird sicherlich gemerkt haben das irgendetwas nicht stimmt aber im Grunde genohmen weiß er von nix. Soll ich zuerst zum Anwalt (wie viel Geld brauche ich da) oder zuerst wohnung suchen, mein Kind schnappen und abhauen. Irgendwie brauche ich eine sinnvolle Reihenfolge.
    Bitte antworten Sie mir.
    MfG und vielen Dank

  63. Anke

    Auf alle Fälle solltest du deine Wohnung nach den Maßstäben der Hartz IV Sätze auswählen (schau dazu bei Wikipedia), dass du wenn du deinen Job aufgibst gleich eine passende Wohnung hast die der Staat auch bereit ist zu finanzieren und nicht zu teuer ist.

    Erkundige dich am Besten beim Arbeitsamt.

    Dann weiß ich nicht genau wie das mit Alg I und Alg II aussieht, ob du eventuell die ersten 3 Monate gesperrt werden könntest. Da informiere dich vorher.

    Wenn ihr ein gemeinsames Konto habt, kannst du die Hälfte des Guthabens direkt mitnehmen.

    Und ansonsten würde ich vollendete Tatsachen schaffen indem du einfach kündigst und deine Tochter in die neue Wohnung mitnimmst. Andernfalls kann es dir passieren, dass du mit deinem Auszug ohne deine Tochetr erst mal unterhaltspflichtig wirst und nicht mehr kündigen darfst weil du dann einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegst, und dass es wenn sie erst mal beim Vater geblieben ist dann auch so bleibt, zumal er ja auch in der Wohnung bleibt in der ihr alle zusammen gewohnt habt.

    Ohne Gewähr! Vielleicht haben andere bessere Tipps und Erfahrung.

  64. Anke

    Ach ja, und mit dem Tag eures Auszugs solltest du ihn schriftlich zu Unterhaltszahlungen (mindestens Kindestunterhalt) auffordern, in Verzug setzen also. An diesem Zeitpunkt schukdet er dann Unterhalt.

    Das machst du am Besten gleich mit einem Anwaltsschreiben und zum jetzigen Zeitpunkt hast du ja Zugriff auf die Informationen zu seinem Einkommen und eurem Vermögen. Von diesen Unterlagen machst du Kopien und nimmst sie mit zu deinem Anwalt.

  65. Henrietta

    Hallo Roxana, ich fände es eigentlich sehr schade, wenn Sie den Job komplett aufgeben wollten/müssten. Gibt es keine Möglichkeit der Kinderbetreuung und Sie könnten stundenweise bzw halbtags berufstätig sein? Ein 5jähriges Kind zB könnte doch in den Kindergarten gehen vormittags. Es ist schon mit einem Kleinkind schwer, überhaupt einen Job zu kriegen und je länger man heute aus dem Berufsleben raus ist, um so schwieriger wird der Wiedereinstieg. Darum finde ich es persönlich einfach schade, wenn man einen Vollzeitjob hat in der heutigen Zeit, diesen an den Nagel hängen zu müssen unabhängig davon, ob man Unterhalt bekäme oder nicht.

    Desweiteren würde ich versuchen, mich mit dem Mann zu einigen; eine einvernehmliche Scheidung ist günstiger. Nur wenn Sie von vornherein sagen, dass es Streit um das Kind geben wird, ist es fraglich, ob man sich friedlich trennen kann. Aber ein Versuch wäre es mir wert, Miteinandereden hat noch nie geschadet. Sie werden sowieso nicht drum herum kommen, mit Ihrem Mann zu reden.

    Ich würde mich auch – wie Anke geschrieben hat – nach einer Wohnung umsehen, die den Hartz-IV-Sätzen entspricht. Da ist die Wohnungsgröße wichtig und der Mietpreis. Der Satz lag mal bei 50 qm für eine alleinstehende Person und bei 250 € Miete. Aber das kann sich mittlerweile wieder geändert haben, so genau kenn ich mit damit nicht aus, da müssten Sie mal ‚googlen‘ unter Sozialhilfe etc.

  66. Anke

    Da hat Henrietta natürlich Recht, dass es optimaler wäre einfach die Arbeitszeit zu reduzieren. Ich würde jetzt aber mal davon ausgehen, dass die Tochter als 5-jährige ohnehin schon in den Kindergarten geht.

    Als Mutter die im Fall einer Trennung in Konkurrenz mit dem Vater um die Tochter steht, würde ich aber auf keinen Fall dem Job zu hohe Prioritäten zuordnen. Das kann am Ende dazu führen, dass die Tochter wegen besserer Betreuungsverhältnisse beim Vater bleibt. Sie ist dann in Gefahr, ihr Kind zu verlieren.

    Das gilt natürlich geschlechtsneutral und für Männer umgekehrt genauso. Wenn eine Mutter ihr Kind nicht an den anderen Partner verlieren will muss man den selben Wunsch natürlich auch modernen Männern zustehen und unterstellen können.

    Die Wohnung nach Hartz-IV-Sätzen natürlich für zwei Personen, Mutter und Tochter.

    Meine ToDo-Liste wäre also:
    – Informationen des Arbeitsamtes einziehen (was eine angemessene Wohnung ist, wie die Beantragung von Leistungen erfolgt). Auch Geld für die Erstaustattung der Wohnung kann bei Bedürftigkeit durch diese Einrichtungen vorgestreckt werden.
    – Eigenes Konto einrichten und Geld abzweigen (für den Anwalt)
    – Kopien seiner einkommensrelevanten Unterlagen machen
    – Anwalt suchen und informieren lassen
    – Wohnung suchen, Kautionen und Provisionen ggf. auf Kredit bezahlen und nachher zurückzahlen
    – Unangekündigter Auszug mit der Tochter in seiner Abwesenheit und Hinterlassen des Anwaltlichen Schreibens mit Aufforderung errechneten Kindesunterhalt zu zahlen, ggf. Trennungsunterhalt, Abheben der Hälfte des Guthabens.

    Was nicht passieren darf ist dass du ausziehst und beim Auszug deine Tochter da lassen musst, weil er sie nicht weglässt, und dass du nicht vorher die Voraussetzungen geschaffen hast, die Betreuung deiner Tochter als Alleinerziehende übernehmen zu können.

    Aber ganz ehrlich, es gibt bestimmt hierzu auch Ratgeber in Buchform zu kaufen.

  67. Roxana

    Hallo erstmal,

    danke für die Ratschläge. Ich habe mich inzwischen mal erkundigt. Eine Wohnung darf für zwei Personen 60qm groß sein. Miete richtet sich nach einem Mietspiegel.aber ich habe da jetzt noch ein paar weitere Details die wichtig werden könnten.
    Also Thema Sorgerecht: Ich gehe Vollzeit arbeiten und habe frühestens um sieben Feierabend, mein Mann arbeitet Vollzeit zwei Schichten. Seit meiner Vollzeitstelle holt in der einen Woche die Schwiegermutter meine Tochter ab und betreut sie bis ich heim komme.In der anderen Woche mein Mann. Ich selbst sehe meine Tochter am Tag ca. 2-3 Stunden. Außer Sonntag und an meinem freien Tag. Wir wohnen im Haus seiner Eltern. Würde ich auf Teilzeit runterfahren müsste ich auch vormittags und abends flexibel sein. Habe ich da eine Chance aufs Sorgerecht?
    Thema Geld: Wir hatten nie ein gemeinsames Konto. Ich weiß auch nicht was genau mein Mann verdient. Ich weiß nur seit kurzem das er/wir Schulden im fünfstelligem Bereich haben. Wie hoch genau weiß ich aber auch nicht. Einen Kredit für Kaution bekomme ich auf Grund einer Befristung in meinem Vertrag nicht. Ich selber habe kein Vermögen. In wie fern habe ich im Falle einer Scheidung auch Schulden? Außerdem habe ich mir Anfangs des Jahres ein Auto gekauft. Kreditnehmer und Eigentümer ist aber er (weil ich ja nicht Kreditwürdig bin). Ich bezahle es und versichere es. Ist das Auto dann auch weg?
    Würde ich jetzt kündigen müsste ich Urlaubs-und Weihnachtsgeld zurück zahlen. Fällt also auch aus. Wann kann man die Lohnsteuerklasse denn ändern? Gibt es Stellen bei denen ich Beratung bekommen könnte? Für wenig oder kein Geld!?

    Danke schon im vorraus.

  68. stefan

    hallo
    habe eine 5 Jahrige tochter. die ersten 2 1/2 Jahre habe ich sie gesehen immer nur bei ihrer mutter. dann ist sie weggezogen wo finanziell ein besuchen nicht möglich war. jetzt wohnt sie wieder in der nähe. Frage.Kann ich wieder umgang haben und in welchen Rahmen.Möchte die mutter nicht dabei haben.

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    der Kindesvater hat eigentlich immer das Recht auf Umgang. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich zunächst mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen und dort besprechen, welcher Umgang am Anfang möglich ist. Die 1. Termine werden sehr behutsam stattfinden müssen und gegebenenfalls in Begleitung einer 3. Person. Dies kann auch ein Vertreter des Jugendamtes sein, wenn vernünftige Gründe dagegen sprechen, dass die Kindesmutter nicht dabei ist.

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  70. bess

    bin seit nov.2003 verheiratet. im april 04 zogen wir in ein neues haus ein. ich verzichtete von vornherein bei trennung bzw. scheidung auf den finanziellen ausgleich aus dem evtuellen verkauf des hauses. mir stehen in diesem fall vertraglich nur 12000 € zu.
    jetzt ist der fall eingetreten. meine frau will, dass ich das haus verlasse und drängt auf scheidung. mit in dem haus lebt auch meine mutter (87 jh.) die ein lebenslanges wohnrecht hat. ich muss mich um sie kümmern und wenn sie noch gebrechlicher wird, auch pflegen. kann ich einfach so aus dem haus rausgeschmissen werden oder gibt es da gesetzliche barierren. kann ich das scheidungsbegehren meiner frau anlehnen und wenn ja, wie lange ?

  71. RA Thomas von der Wehl

    @ bess

    Dies ist ein komplizierter Fall, in dem andere Gesichtspunkte neben dem Familienrecht eine Rolle spielen. Sie müssen sich bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Wenn sie eine Empfehlung möchten, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

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  72. raven

    mal eine frage:
    zu notariell geregelter unterhalt mit eingetragenem
    titel .
    ich bekomme 200 euro seid 6 jahren dies wurde vom notar geregelt !
    auch gibt es einen eingetragenen titel dazu…nun liess mein exmann mich von seinem anwalt anschreiben ich sollte den titel zurückgeben und auf den unterhalt verzichten!
    ich lebe von hartz4 und der unterhalt wird mir eh angerechnet!
    hat er aussicht diesen nicht mehr zahlen zu müssen?

  73. RA Thomas von der Wehl

    @ raven

    diesen Sachverhalt kann ich anhand der Schilderung nicht beurteilen. Bevor sie eine Entscheidung treffen würde ich einen Fachanwalt für Familienrecht befragen.

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  74. a.m.

    bin seit 20 jahren verheiratet und habe bisher die kinder erzogen,eine tochter ist noch schulpflichtig (14 jahre) die andere tochter ist im dritten lehrjahr.
    hätte ich unterhaltsanspruch im fall einer scheidung.
    bin 52 jahre seit 20 jahren hausfrau.
    bedanke mich für die antwort.

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ a.m.

    ich gehe schon davon aus, dass Sie einen Unterhaltsanspruch haben. Es hängt davon ab, welche ehebedingten Nachteile hier zu konstatieren sind. Genauere Aussagen wird nur ein direkt beauftragter Fachanwalt für Familienrecht treffen können, der alle Einzelheiten des Falles kennt.

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  76. grau

    Bin im 6. Jahr verheiratet, ein gemeinsames Kind. Die Ehe ist schon 4 Jahren Zeit zerrüttet. Wir bleiben vorläufig zusammen wegen des Kindes. Mit meiner Verrentung gehe in ca. 5 Jahren in meine Heimat (EU) zurück. Wir haben dort nach der Eheschließung ein Haus gekauft, das eigentlich gemeinsam genutzt werden sollte (wir z.Z. vermietet). Meine Frau (wesentlich jünger) hat während der Ehezeit nur kurzzeitig gearbeitet, eine Beschäftigung steht aber in den nächsten Monaten in Aussicht. Ein Teil unserer jeweiligen Anfangsvermögen ging in den Hauskauf ein (1 Teil von mir, 2 Teile von ihr). Der Großteil der in der Ehe geschehenen Vermögensmehrung meines Anfangsvermögen (Portfolio) ging/geht in Hausreparaturen und in meine Altersvorsorge. Das Anfangsvermögen meiner Frau steckt im Haus. Es bestehen bis dato keine Streitigkeiten um Vermögensfragen, jedoch ist die Situation sehr unklar. Scheidungsabsichten sind bisher nicht zwingend (kein anderer Partner) und auch nicht explizit thematisiert. Keiner sieht aber in die Zukunft. Frage: Ist eine notarielle Vereinbarung über das zukünftige (hoffentlich einvernehmliche) Procedere anzuraten, insbesondere zur zukünftigen Nutzung des Hauses? Was ist bei einer eventuellen Scheidung in diesem Falle besonders zu beachten?

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ grau

    Zu einer solchen Regelung würde ich dringend raten. Bedenken Sie auch die Frage des Versorgungsausgleiches. Wenn Sie ausgleichspflichtig wären, würde ich ihnen im Rentenalter der Ausgleichsbetrag bereits von der Rente abgezogen werden, ohne dass Ihre Frau davon etwas hätte.

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  78. sunny

    guten tag herr wehl,

    ich brauche dringend ihren rat. erstmal möchte ich ihnen einen kurzen einblick verschaffen in meine situation.ich bin mit meinem mann seit 15 jahren zusammen davon im dez.2010 9 jahre verheiratet.wir haben zusammen 3 kinder(3,8,11).im jannuar 2009 habe ich wieder als teilzeitkraft angefangen zu arbeiten. ende 2008 hatten wir gesprochen wie wir uns dann die arbeit im haushalt und mit den kindern aufteilen.seine mama passt wenn ich arbeite auf die kinder auf.klappt soweit auch.die streitereien fingen an weil unsere abmachungen von seiner seite nicht erfüllt wurden.ich arbeite in wechselwoche mit je 2 und 4 arbeitstagen zu je 12h.das da auch mal der haushalt nicht perfekt ist wie vorher ist ganz normal.das waren so die ersten reibungspunkte.dann brauchte ich einfach auch mal ne auszeit.aber mich mit ner freundin treffen durfte ich nicht.nicht mal mit dem eigenen bruder.also habe ich den ganzen ärger erst mal geschluckt.nach ca.5monaten habe ich versucht mit ihm zu reden.er hat es nicht ernst genommen.ich fühlte mich alleine mit meinen sorgen von denen ich daheim und in der arbeit genug hatte.ende des jahres habe ich einen mann kennengelernt mit dem ich dann eine affäre anfing.mein mann bekam es raus und stellte mich vor eine entscheidung.die ist so ausgefallen das ich mich gegen meinen mann und die affäre aber für die kinder entschieden habe.nun denn ist es so das wir eigentlich jeden tag streiten.er mir mit sämtlichen sachen droht die nicht nur mich angehen sondern auch ins kriminelle der affäre gegenüber.er telefoniert mit meinen arbeitskollegen und fragt sie über mich aus.er will auch das ich aus der wohnung gehe und von den kindern weg da ich ja schließlich die affäre hatte und die ehe beendet habe.er ist zu keinem kompromiss bereit stattdessen terrorisiert er mich.ich bin von ihm mittlerweile psyschich so kaputt das ich nicht mehr genau weiss was ich eigentlich für rechte habe und wie ich weitervorgehen kann.er sieht seine fehler bis heute nicht und wirft mir nur die affäre vor.aber warum dies soweit gekommen ist will er einfach nicht einsehen und lacht über die seiner meinung nach lächerlichen gründe.ich bitte sie um einen rat. danke sunny

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ sunny

    in diesem Forum werde ich Ihnen nicht helfen können. Sie sollten sich an einem Fachanwalt für Familienrecht wenden, um sich einen generellen Überblick über das zu verschaffen, was sie nach einer Trennung erwartet.

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  80. Sternchen

    Hallo..
    ich lebe seit Ende 2007 von meinem Mann getrennt..ich bin Beamtin im Vorruhestand..und er war zu dieser Zeit voll Berufstätig..wie die Jahre(Ehezeit)zuvor auch..2008 war ich dann ein Jahr lang alleine,die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt..tat sich aber nichts..danach habe ich Trennungsunterhalt und Unterhalt im allgemeinen beantragt..Trennungsunterhalt habe ich von ihm nicht bekommen zog sich alles sooo in die Länge..,aus kostengründen habe ich dann darauf verzichtet..stattdessen habe ich die Steuerklasse von V auf I geändert rückwirkend..den Untehaltsanspruch habe ich nun auch aufgegeben,da er mit Arbeitslosigkeit drohte(er hätte das mit seinem Chef so regeln können,sind gute Freunde,wäre für ihn also kein Problem gewesen) und ich für ihn zahlen müßte..zuvor hatte er immer ein höheres Einkommen als ich..im Juni 2009 habe ich die Scheidung eingereicht..der Scheidungstermin zieht sich jedoch dermaßen in die Länge obwohl alles was Versorgungsausgleich und so angeht,geregelt ist..meine RAwätin hat schon mehrmals das Gericht aufgefordert einen Termin festzulegen..doch es tut sich nichts..jetzt habe ich ein Schreiben erhalten,dass der RA meines Mannes noch vor dem 31.Aug eine abschließende Entscheidung von dem Gericht wünscht..was bedeutet das..?ich weiß dass wenn man bis zum 31.Aug geschieden wird..nach altem Recht geschieden wird..und danach nach dem Neuen..welches wäre besser für mich..er ist jetzt gekündigt..wahrscheinlich mit Absprache seines befreundeten Chefs..und jetzt hat er sich Selbstständig gemacht..also noch keine festen Einkünfte in dem Sinn..kann man ja auch irgendwie deixeln..das mit den Einkünften..schlau gemacht von ihm..
    Was mich jetzt noch bewegt ist..wir haben ein gemeinsames Gartengrundstück..das ich zu Zeit alleine bewirtschafte..ich würde es gerne behalten..trage ja zu Zeit auch alle Kosten alleine..er beteiligt sich an nichts..er hatte mal erwähnt seinen Teil verkaufen zu wollen..bzw.Zwangsversteigern lassen zu wollen..wie sieht es damit aus..?ich kann ihm seinen Teil jedoch nicht auszahlen..er verlangt mind.10000 Euro..wir haben es damals für 28tausend DM gekauft..und es könnte auch geteilt werden..es sind 1000qm Fläche kein Bauland,nur reines Gartengelände mit kleiner Hütte..kann man es teilen lassen oder muß man es auch verkaufen wie Immobilien..?und müßte ich meinen Teil auf jeden Fall hergeben..ich hänge mit meinem Herzblut daran..unser Kind und wir hatten die schönsten Jahre da verbracht..

    für Ihren Rat wäre ich sehr dankbar..vielen Dank..

    lg vom Sternchen

  81. Luba

    Hallo,
    ich brauche dringend ihren Rat, da die Gesundheit meines Kindes unter der Gefahr ist.
    Umgangsrecht ist gerichtlich geregelt. Das Kind ist 2,5 jahre alt. Der Vater hat 6 Stunden Umgang am Sonntag, und noch jeweils 2 Stunden an zwei Werktagen. Am Sonntag schläft das Kind nicht (obwohl sollte, das ist sein Rithmus), isst keine warmes Essen, maximum ein Brötchen, psychisch und physisch kaputt, außerdem der Kindersitz ist ihm zu klein, er passt nicht rein und der Vater schnallt ihn nicht an.
    Ich mache mir wirklich Sorgen.
    Die Frage ist, ob ich mit Umgangsänderung durchkomme?

    Danke schön für Ihre Antwort.
    Luba.

  82. RA Thomas von der Wehl

    @ luba

    Hier ist mit Ratschlägen in einem Forum keine ausreichende Hilfe gewährleistet. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt, diese müssen vordringlich in solchen Fällen behilflich sein.

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  83. thomas

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Einspruch vor dem OLG, daß das Aufenthaltbestimmungsrecht meines Sohnes auf meine Frau übertragen wurde, wurde abgelehnt. Für mich war klar, daß ich vor den Bundesgerichtshof gehen werde. Nun sagte mein Anwalt, daß wäre nach dem Familienrecht (01.09.2009) nicht mehr möglich. Können Sie das bestätigen?
    Danke für eine Antwort.
    Thomas

  84. Veronica

    Hallo Herr von der Wehl,

    Ich habe folgende Frage:

    Gibt es die Möglichkeit wenn eine Scheidung die nun schon seit 3 Jahren läuft und der Antragsgegner, nur weil er momentan nicht zahlen will und kann den Prozess immer in die länge zieht mit dem Beschluss vom Gericht nicht einig ist und das zum wiederholten Mal eine Möglichkeit einen Antrag zu stellen, dass es sich hier um Zeitverzögerung handelt und man das Verfahren schneller abwickeln soll?

    Vielen Dank für eine Antwort.

  85. Manfred

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    seit mehr als 2 Jahren lief in meiner Ehe alles auf eine Trennung hinaus. Seit ca. 6 Wochen leben wir getrennt ohne eine offizielle Getrenntlebenderklärung. Meine Frau möchte die Beziehung auf keinen Fall weiterführen und besteht auf der Trennung, deren Unumgänglichkeit ich inzwischen auch erkannt habe. Nun möchte sie aber keine Scheidung beantragen und hat betont, dass sie einem Scheidungsantrag meinerseits nicht zustimmen wird. Aus meiner Sicht ist nur eine Scheidung die klare Konsequenz aus der Trennung, da die Ehe unwiederbringlich und gescheitert ist (so ihre eheinterne Feststellung). Offiziell jedoch (z.B. vor Gericht) wird sie immer das Gegenteil behaupten, die Ehe sei nicht gescheitert um alle Vorteile zu nutzen.

    Was kann/muss ich tun um eine frühstmögliche Scheidung zu erreichen?
    Was habe ich zu beachten, damit der Trennungsbeginn dokumentiert ist?

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ manfred

    grundsätzlich ist vor Einleitung des Scheidungsantrages das Trennungsjahr abzuwarten. Wenn Sie damit rechnen müssen, dass es bei der Scheidung Probleme geben wird, würde ich raten, den Trennungszeitpunkt durch ein Anwaltsschreiben dokumentieren zu lassen.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

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