Au-pair-Aufenthalt und Unterhalt

Es ist mehrfach gefragt worden, ob ein volljähriges Kind, wenn es einen Au-pair-Aufenthalt im Ausland verbringt, daneben einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern hat. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Bei einem Au-pair-Aufenthalt ist es üblich, dass die Gasteltern die An- und Abreise bezahlen. Diese Gasteltern gewähren dem Au-pair während des Aufenthaltes auch Kost und Logis sowie ein angemessenes Taschengeld. Damit ist der Au-pair nicht unterhaltsbedürftig. Es kommt hinzu, dass Unterhalt an ein volljähriges Kind nur geschuldet wird, wenn es sich in der Ausbildung bzw. eines Teiles davon befindet, was bei einem Au-pair-Aufenthalt nicht der Fall ist. Dieser Aufenthalt kann allenfalls als allgemeine berufsvorbereitende Maßnahme angesehen werden, aber nicht als Ausbildung im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB.

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29 Reaktionen zu “Au-pair-Aufenthalt und Unterhalt”

  1. simone

    sehr geehrter Herr von der wahl,

    ich verdiene zur zeit 1400,-euro netto und zahle für meine 19-jährige tochter 312,- euro und für meinen 13-jährigen sohn 190,- euro.somit bleibt mir nur ein geringer teil zum leben.nun meine frage:
    wieviel muß mir zum leben bleiben und wieviel muß ich meiner tochter noch zahlen,da sie eventuell als aupair arbeiten wird,oder in die lehre geht.bitte um antwort.vielen dank simone

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ simone

    wenn die 19-jährige keine Schul- oder Berufsausbildung macht, schulden Sie keinen Unterhalt mehr.

    Was ist denn eigentlich mit dem Vater, der nach Volljährigkeit ebenfalls zum Barunterhalt verpflichtet ist?

    Als Au Pair hat sie keinen Anspruch, s.o.

  3. Arielle

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    meine Tochter besucht die 11.Klasse und wird nach ihrem Abitur ein Jahr als Au-Pair gehen.
    Nachdem, was ich jetzt gelesen habe, steht ihr für diese Zeit kein Unterhalt zu. Wie sieht es mit der Zeit danach aus? Vermutlich wird sie eine Lehre oder ein Studium beginnen. Sollte sie währenddessen Ausbildungsvergütung erhalten, wird diese vermutlich dem Unterhalt gegengerechnet. Was steht ihr dagegen an Unterhalt zu, wenn sie während ihrer Ausbildung keine Vergütung bekommt und bis zu welchem Alter ist sie unterhaltsberechtigt? Wie sieht es mit BAföG aus, sollte sie davon etwas bekommen? Wird auch dieses gegengerechnet? – Ich bin seit 10 Jahren geschieden, meine Tochter wohnt bei mir. Unterhaltskämpfe waren immer ein Graus, zumal es kaum irgendwelche Kontakte gibt. Auch habe ich nie eine Ahnung, wo sich der KV gerade aufhält, da er es nicht für nötig erachtet, eine aktuelle Anschrift mitzuteilen geschweige denn sich für seine Tochter auch nur im Geringsten interessiert. Im Februar wird meine Tochter 18, setzt sich das Jugendamt auch noch für sie ein, wenn sie Ihren Unterhalt allein erkämpfen muss? Was steht ihr momentan überhaupt zu? Meine Urkunde ist schon 6 Jahre alt und der Unterhalt wurde damals auf die Mindestgrenze von 249 oder so festgelegt. Inzwischen bekommen wir 269 Euro.
    Vielen Dank!

  4. RA Thomas von der Wehl

    @arielle

    das sind eine Menge Fragen und Antwort auf die meisten finden Sie hier im Blog.

    Suchen Sie bitte oben im Bereich Kindesunterhalt. Ich finde im Moment keine ausreichende Zeit.

  5. Bluestar

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Vieles zu meiner Frage habe ich auch schon aus anderen Beiträgen entnommen. Folgender Sachverhalt: Tochter meines Freundes ist 17 Jahre. Sie hat durch Schule schwänzen, unentschuldigte Fehltage Ihre Chance das Fachabi zu machen verspielt, da die Noten durch Ihren „Lebenswandel“ tief in den Keller gingen und die Schule Sie somit nicht angenommen hat. Bewerbungen für eine Ausbildung hat sie auch nicht geschrieben, weil sie sich darauf verlassen hat die Schule weiter zu machen.Ist soweit auch okay..Jetzt schreibt sie keine Bewerbungen weil sie sagt das sie eh keiner nimmt. Ich denke es ist nur etwas „Faulheit“.

    Jetzt will ihre Mutter sie ein Jahr ins Ausland als Au-pair schicken. Ist auch okay…Wie sieht es aus, wenn sie wieder kommt und dann eine Ausbildung oder das Fachabi macht. Ich denke, sie hat durch ihr jetziges Verhalten dann schon den Unterhaltsanspruch verwirkt.

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    LG

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ bluestar

    die Eltern schulden den Kindern eine (1) Ausbildung. Auch wenn der Ausbildungsweg bislang nicht gerade zielstrebig war, ist dies noch nicht geschehen und ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt ist noch nicht verwirkt.

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  7. Bluestar

    Danke für die schnelle Antwort.

    Das ist mir ja auch alles klar das eine 1. Ausbildung geschuldet wird. Aber sie tut ja nichtmal etwas um eine Ausbildung zu finden.

    Es kann doch auch nicht sein, dass sie sich jetzt nen paar Jahre ausruht und irgendwann wieder anfängt.

    Mein Mann und ich möchten langsam eine Fam. gründen, dieses haben wir wegen der Tochter schon bis jetzt zurückgestellt.

    Wir haben ihr auch jetzt immer den vollen Unterhalt gezahlt, obwohl sie einen festen 400 Euro Job hatte, der ja vielleicht zum Teil auf den Unterhalt angerechnet werden hätte können. Dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig als abzuwarten was kommt.

    LG

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ bluestar

    ich verstehe Ihren Frust und würde raten, wenn es wieder akut wird, die dann konkrete Situation einem Fachanwalt für Familienrecht vorzutragen.

    Meine Antworten können und sollen aufgrund der Kürze der Sachverhaltsschilderung nie als „Weisheits letzter Schluss“ genommen werden.

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  9. Bluestar

    Ja ich weiß, dass das sehr schwierig ist zu beurteilen und in ganzer Länge würde das sicher den Rahmen sprengen. Aber als Hilfestellung ist es nicht schlecht und schön das Sie sich die Mühe machen. Wünsche Ihnen einen schönen sonnigen Tag

  10. Henrike

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    nun mal der umgekehrte Fall 😉 Ich selbst bin derzeit als Au Pair tätig, und würde gerne wissen, ab welchem Zeitpunkt mir wieder Unterhalt zusteht. Ich bewerbe mich derzeit um einen Studienplatz in Deutschland, bin aber bis Juli noch im Ausland. Steht mir jetzt schon Unterhalt zu, da ich mich für meine Ausbildung bewerbe, oder erst, wenn ich wieder in Deutschland bin?

    Vielen Dank im Voraus,

    Henrike

  11. madita

    Hallo,

    seit 2001 erhält meine Tochter keinen Unterhalt. Mehrfach habe ich Anzeige erstattet, leider erfolglos. Bei Haussuchung erklärt der Mensch, dass alles seiner Lebensgefährtin gehört. Er ist Bau-Ing und hat eine Pleite hinter sich. Zur Zeit versuche ich einen Offenbarungseid zu erhalten, nichts passiert, die Behörden sind otter langsam und haben es nicht einmal nötig, mir mitzuteilen warum dies nicht funktioniert. Er hat private Insolvenz laufen, hat aber seine Unterhaltsschulden dort nicht angegeben. Er arbeitet wieder als Ing. angeblich für 1000,00 € netto. Ein ehemaliger Mitarbeiter von ihm wusste allerdings, dass sein Verdienst den er nicht ausgezahlt bekommt, als Geschäftsanteile anwachsen und er diese erst nachdem er die Restschuldbefreiung erlangt hat, übertragen bekommt. In meinen Augen ist das Betrug!
    Auch ist mein Anwalt rat- und machtlos. Solange man ihm das nicht hieb- und stichfest nachweisen kann, kann er nichts machen. Unterhalt verjährt ja nicht, aber wie lange kann ich diesen denn überhaupt geltend machen? Unsere Adoptivtochter wird bald 18.

    Ich bedanke mich schon einmal vorab um eine Antwort und sende einen lieben Gruss

    madita

  12. Marita

    Guten Tag,
    meine Tochter ist fast 20 Jahre und geht jetzt nach dem Abi für 1 Jahr als Au pair nach Spanien.
    Dies ist wegen der Sprachkenntnisse sehr wichtig, da sie danach eine Ausbildung als Hotelfachfrau anfängt. Bekommt sie weiterhin Unterhalt vom Vater?
    Vielen Dank
    mfg
    marita

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ marita

    Ich denke nicht, dass während eines Aupair Aufenthaltes ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegeben ist.

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  14. Regina

    Hallo,
    ich habe da auch ein paar Fragen. Meine 20-jährige Tochter, die noch bei mir wohnt, hat diesen Sommer Abitur gemacht und wird ab September 2009 bis Juli 2010 als Aupairmadchennach Frankreich gehen. Nun hat der Vater im August 2009 ohne Begründung 100 EUR weniger Unterhalt überwiesen als bisher. Dass er während der Aupairzeit keinen Unterhalt zahlen muss, ist uns klar. Aber ich denke, in der „Ãœbergangszeit zwischen Schule und Aupair, also im August 2009“ müßte doch eigentlich noch der volle Anspruch bestanden haben. Und was ist, wenn sie zurückkommt? Ab wann ist dann weiterhin Unterhalt zu zahlen, zumal sie im Herbst 2010 auf alle Fälle studieren wird?
    Vielen dank im voraus für die Antwort!
    L.G.
    Regina

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ regina

    es gibt Gerichtsurteile, wonach eine Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung von den Eltern durch Unterhalt finanziert werden muss. Hier taucht allerdings die Frage auf, da Ihre Tochter nicht in eine Ausbildung direkt steuert, ob diese Rechtsprechung Anwendung finden kann. Wenn ich darüber befinden sollte, ob in diesem Falle eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, würde ich von einer solchen Klage abraten.

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  16. Regine

    Hallo Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe vergessen zu sagen, dass meine Tochter in Frankreich die obligatorischen 10 Wochenstunden Sprachkurs machen wird und durchgehend – also auch im August 2009 – Kindergeld erhält und weiterhin erhalten wird. Insofern hat der Aupairaufenthalt eine Art Weiterbildungscharakter, weil anderenfalls kein Kindergeld gezahlt würde. Und nach dem Aupairaufenthalt wird ebenfalls für eine Ãœbergangszeit von max. 4 Minaten bis zum Studienbeginn Kindergeld durchgezahlt. Warum besteht für diese Zeit ggfs. kein Anspruch auf Unterhalt? Schließlich wohnt sie bis zum Studienbeginn wieder bei mir?
    Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus!
    L.G.
    Regina

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ regine

    Ich denke der Sprachkurs und die Gewährung von Kindergeld ändern nichts daran, dass ein Unterhaltsanspruch der Tochter derzeit wohl nicht gegeben ist. Ich rege aber an, diese Frage von einem beauftragten Fachanwalt für Familienrecht im einzelnen prüfen zu lassen. Meine Antworten in diesem Blog sollten nie als definitive Entscheidungskriterien herangezogen werden.

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  18. Shankar

    Hallo
    i ch komme aus Nepal , arbitet als Au aupair in deutschland , nach Au pair i ch möchte gerne ausbuldung in deutschland oder praktitum machen , das ist erloubt ?
    oder Social service erloubt ?
    Vielen danke

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ shankar

    Dies ist eine Frage, die nichts mit dem Familienrecht zu tun hat und übersteigt auch leider meine Kenntnisse. Sie sollten sich mit dem zuständigen Ausländeramt in Verbindung setzen.

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  20. I.

    Ich bin selber Au Pair. Schon das zweite Mal innerhalb von 9 Monaten. Egal, in welche Familie ich gegangen wäre bzw. gegangen bin; egal mit welcher Familie ich Rücksprache gehalten hätte: KEINE von ihnen hätte mir den Hin und Rückflug bezahlt!! Das würde ich aus dem Artikel streichen; auch bei Freundinnen, die ebenfalls Au Pair machen, war das nicht der Fall.
    Die An- und Abreise muss das Au PAir selber bezahle, gegebenenfalls von seinem eigenen Taschengeld.
    Au Pair kann durchaus als „berufsvorbereitende Maßnahme“ gelten! Nur verstehe ich nicht, wieso dann nicht wenigstens ein kleiner Anteil des Unterhaltes gezahlt wird. Immerhin sollte das Kind unterstüzt werden bei so etwas und nicht deswegen noch on die Pfanne gehauen werden.

  21. cflight

    Hört mal ….

    wer fleißig und ehrlich ist, den unterstützt man doch gerne. Leider dreht sich aber immer alles nur um die Knete, oder?! Jeden versucht man nur noch finanziell anzuzapfen …..
    Au Pair = Urlaub und sonst nix!

    cflight

  22. cflight

    …. und noch eins zu der Verfasserin des o.g. Artikel:

    Du warst 2x als Au Pair unterwegs ….. ist ja ganz toll!
    Ich wünsche Dir drei Kinder … und alle sollen dich auf Unterhalt verklagen!!!!

  23. armseelig

    hallo….
    also ich habe noch keine kinder und bei so viel mist den man hier liest,muss man sich ja fragen ob man überhaupt kinder in die welt setzten sollte.
    was ist in den letzten jahren geschehen, ich bin jetzt mitte dreißig und kann mich in meiner jugend und in meinem freundeskreis (und der war nicht gerade klein) nicht an einen erinnern der seine eltern auf unterhalt verklagt hat.
    was ist also passiert.
    ihr die ihr eure eigenen eltern auf unterhalt verklagt ,solltet euch verdammt nochmal schämen.vor allen die die schon lange alt genug sind selbst geld zuverdienen.
    dann kann man eben nicht studieren oder muß sich um so mehr ins zeug legen.
    aber menschen die einen ihr leben lang groß gezogen haben, hinterher in die pfanne zu hauen ist echt das letzte.
    selbst elternteile,die man nie kennengelernt hat, sollten doch nach 18 jahren mal in ruhe gelassen werden.
    fangt also an mal über euer leben nach zu denken und kriegt es selbst auf die reihe ohne menschen finanzell auszu nutzen.
    ihr tut mir echt leid!!!!

  24. Zahlende(r)

    Offensichtlich gibt es viele „Kinder“, die sich einzig und allein Gedanken darüber machen, wie man die Eltern möglichst viel und möglichst lange abzocken kann. Wer verdammt noch mal als Au pair ins Ausland geht, kann das gerne alles nach Absolvierung einer Ausbildung tun und dann bitteschön so lange wie sie es wollen – und bitteschön auf eigene Kosten. Auch Eltern haben ein Recht auf ihr eigenes Einkommen, schließlich will man nicht sein Leben lang auf alles verzichten und nur für die anderen arbeiten. Die Tochter meines Mannes ist auch so eine, sie verweigert jegliche Auskünfte und fordert nur immer Geld. Nach dem derzeitigen Au-pair-Aufenthalt will sie auch studieren, da sie wohl keine Lust hat zum Arbeiten. Ich könnte nur noch kotzen. Irgendwann in ein paar Jahren ist Schluss und dann muss sie den Rest ihres armseligen Lebens sehen, wie sie klar kommt. Mein Mann hasst seine Tochter inzwischen, unser Haus wird er auf mich schreiben, hoffentlich werden ihre eigenen Kinder genauson wie sie !

  25. Ehefrau

    Sehr geehrte Frau Zahlende,

    was hat denn der Wunsch, als au-pair ins Ausland zu gehen oder danach studieren zu wollen, sprich sich mit einer guten Ausbildung sein späteres Leben zu sichern, mit „Abzocke“ zu tun. Dies entspricht einem gewöhnlichem Lebensweg und sind demnach sicher keine außergewöhnlichen Abzockmachenschaften, um Eltern generell oder einen Zahlvater und seine neue Tussi zu schröpfen. Ich habe eher den Eindruck, hier fällt es schwer, etwas zu teilen. Hat man die Tochter gefragt, sie in die Welt zu setzen. Nein. Das war Entscheidung des Vaters und der Mutter. Nun müssen sie auch finanziell für die Tochter sorgen. Außerdem ist anzunehmen, daß Sie selbst nicht studiert haben. Ansonsten würden Sie wohl kam die Ansicht vertreten, man studiere nur, weil man „keine Lust hat zum Arbeiten“.
    Traurig, dass dieser Vater seine Tochter mittlerweile hasst. Er sollte und könnte stolz auf sie und ihren Bildungsdrang haben.

  26. swille

    Es kann einem schwindelig werden, wenn man die gegenseitigen Angriffe hier liest!!! Also, vorab: Ich habe studiert, meinen Eltern während dieser Zeit nicht auf der Tasche gelegen, sondern neben dem Studium arbeiten gegangen. Habe anschließend 3 Kinder großgezogen, ganztags arbeiten gegangen und (wer hätte das gedacht?!) aus all meinen Kindern ist etwas geworden! Auch ich sehe diese merkwürdige Entwicklung, dass es nur noch darum geht „wo bekomme ich solange und soviel geld wie nur möglich her“. natürlich hat man Kinder in die Welt gesetzt und ist für sie verantwortlich. Aber mit Eintreten der Volljährigkeit (denn ab diesem zeitpunkt sind sie auch vor dem gesetz für sich selbst verantwortlich), sollte es mal gut sein…..Selbst als (geschiedene) Frau denke ich, auch der Vater hat ein Recht darauf, sein leben so zu gestalten, wie es ihm in den Kram passt!

  27. Zahlende(r)

    Liebe „Ehefrau“, offensichtlich sind Sie auch eine „nicht leistungsfähige“ Mutter, die ständig darauf bedacht ist, ihren Kindern zu mehr Unterhalt zu verhelfen. Auch ich als „Tussi“ gehe ganztags arbeiten und habe 3 Kinder groß gezogen und würde nun gerne einige Jahre vor der Rente noch was von diesem einen Leben haben, denn es ist kurz genug. Leider wird nichts draus, denn die geldgierige Tochter meines Mannes wird wohl in den nächsten Jahren die Hand aufhalten. Ãœbrigens hat sie das Au-pair abgebrochen: Sie musste wohl dort arbeiten. Und ja, auch ihre Mutter hatte sich seinerzeit für dieses Kind entschieden. Leider hat aber auch sie nur Lust, Teilzeit zu arbeiten und ist somit nicht leistungsfähig. Und wer darf dann wohl zahlen? Die Tochter sollte sich was schämen, nur immer zu fordern und ansonsten nichts auf die Reihe zu kriegen. Wer leistungswillig und intelligent ist, zieht derartiges nicht ab. Im Ãœbrigen ist nicht jeder dumm, der nicht studiert hat.

  28. Aupair

    Obriger Text ist nicht ganz korrekt:

    Für die Anreise und Abreise zum Aupairaufenthalt muss in der Regel das Aupair selbst aufkommen – bzw., da meistens nach dem Abi ja noch nicht unbedingt viel Geld vorhanden ist, die Eltern des Aupairs.

    Ausnahme ist die USA, wo bei allen Organisationen An- und Abreise komplett von der Gastfamilie übernommen werden.

    Bei vielen Aupairaufenthalten müssen die Sprachkurse, die meist verpflichtend sind, komplett oder zur Hälfte gezahlt werden und ebenfalls nicht durch die Familie übernommen. Diese kosten definitiv mehr als die Finanzierung das normalen Schulbesuchs in Deutschland.
    Insofern ist es absolut nicht berechtigt/fair , dass das zweite Elternteil nicht zahlen muss, während das erste Elternteil dies allen übernehmen muss.

  29. Jule17

    Hallo
    meine Tochter geht dieses Jahr für ein Jahr nach England um ihre englische Sprachkenntnisse zu erweitern …da soll man doch Stolz drauf sein und das freiwillig unterstützen…das die Kinder die möglichkeit haben mehr aus Ihrem Leben zu machen…

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