Vorzeitiger Zugewinnausgleich
Dienstag, den 15. Juli 2008Nach den §§ 1385, 1386 BGB kann auf vorzeitigen Zugewinnausgleich geklagt werden. Voraussetzungen für eine solche Klage sind Eine bestehende Ehe, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, entweder ein Getrenntleben von mehr als drei Jahre (§1385 BGB) oder illoyales Verhalten (§ 1386 BGB). Bei dieser Klage handelt es sich um keine Zahlungsklage, was häufig von Mandanten […]