Vermögen, Freibeträge, Kindesunterhalt, Schonvermögen

Ich bin mehrfach gefragt worden, warum in Auskunftsverlangen zum Unterhalt auch nach dem Vermögen gefragt wird.

РWas hat das Verm̦gen mit der Unterhaltspflicht zu tun?

РWieviel Verm̦gen darf ich haben?

– Wie hoch ist mein Freibetrag?

– Muß ich mein Vermögen angreifen und verwerten?

– Muß ich mein Haus verkaufen, um Unterhalt zahlen zu können?

Am Beispiel eines volljährigen Kindes, welches über das Jugendamt Unterhalt einfordern läßt, will ich einiges erläutern. In dem Fragebogen an die Eltern ist auch nach deren Vermögen gefragt.
Die Frage nach dem Vermögen hat nichts damit zu tun, wieviel die Eltern haben dürfen. Wir sind im Unterhaltsrecht (ein Freibetrag spielt hier keine Rolle) und nicht im Recht der staatlichen Transferleistungen. Sie dürfen so viel Vermögen haben, wie nur geht. Die Frage nach dem Vermögen bezieht sich in erster Linie darauf, welche zusätzlichen Einkünfte aus dem Vermögen zu erzielen sind, was Ihr Einkommen steigern würde und damit den Unterhalt steigern könnte.

Beispiel: Die Mutter verdient 1.100 EUR netto/Monat. Sie hat aber 120.000 EUR in bar geerbt, welches Sie zu 4 % verzinslich angelegt haben. Das sind 4.800 EUR Zinsen im Jahr = 400 EUR/Monat, womit Ihr unterhaltsrechtliches Einkommen 1.500,00 EUR beträgt. Damit steigt der Unterhaltsanspruch des Kindes deutlich.

Wenn die Eltern allerdings nur Einkommen unter dem Selbstbehalt erzielen, also aus dem eigenen Einkommen keinen Unterhalt zahlen könnten, aber Vermögen haben, können Sie gezwungen werden das Vermögen zu Unterhaltszwecken einzusetzen. Die Grenze ( es gibt keine festen Freibeträge) ist da nur definiert als:

wenn durch die Vermögensverwertung der eigene Unterhalt gefährdet wird oder
die Vermögensverwertung mit einem wirtschaftlich vertretbaren Nachteil verbunden wäre.

Also, ein Haus, in dem die Eltern wohnen, muß nicht verkauft werden.

Eine Lebensversicherung, die für die Alterssicherung gedacht ist, muß nicht aufgelöst werden.

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145 Reaktionen zu “Vermögen, Freibeträge, Kindesunterhalt, Schonvermögen”

  1. jutta

    mein mann ist ein reicher ,und er arbeitet nicht;alle seine vermögen sind in ausland msein geld in der schweiz,er zahlt uns kein cent,wir leben im ausland ;ich habe nichts ,ich weiss nicht was soll ich denn machen;ich habe nicht mal geld nach deutschland zurück zu ziehen;und mit 2kinder 9und 7jahre alt es ist mir sehr schwer das alles!!!!!!!

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ jutta

    wenn Ihr Mann in Deutschland lebt, beauftragen Sie einen deutschen Fachanwalt für Familienrecht. Der kann Ihnen sicherlich helfen.

  3. Andi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Vater verweigert meiner Schwester seit Juni das Kindergeld. Sie hat im Juni Abitur gemacht. Ab dem Wintersemester will sie studieren, da das Fach freie Einschreibung hat, liegt natürlich auch keine ZVS Bewerbung o.Ä. vor. Gleichzeitig ist die Einschreibung nur an 4 Tagen im September möglich. (Vorschrift der Universität) Dies hat sie ihm auch mitgeteilt. Jetzt macht sie ein Praktikum, was sie auf ihr Studium vorbereitet und bekommt dafür ein kleines Gehalt. Wird dieses kleine Gehalt (unter 400 Euro) auf den Unterhalt angerechnet? Und- darf er überhaupt das Kindergeld einbehalten?

    Mit freundlichen Grüßen, Andi

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ andi

    der Verdienst wird angerechnet und wenn sie noch beim Vater lebt, könnte dieser das Kindergeld gegen Kost + Logis verrechnen.

    Wenn nicht, muß er es auszahlen, wenn er sonst nichts zahlt.

  5. Markus

    Hallo Gelehrte,
    ich habe ein Problem mit der Unterhaltszahlung.Bisher bezahlte ich 479 für meine 2 Kinder (8u.3Jahre) nun bin ich seit dem Mon.Arbeitslos ,meinem Anwalt habe ich das Mandat entzogen weil Ihm so denke ich egal ist was da Passiert und weil nach 1 1/2 Jahren klagen keine wesentlichen Veränderungen eingetreten sind . Weder sehe ich meine Kinder noch ist er in keinsterweise der R-Anwältin der KM gewachsen.Ich habe nun ein haufen Kosten der Anwältin zu Bez.und bin auch noch Arbeitslos geworden.Positiv ist das ich zu 99%einen neuen Job habe doch keine Ahnung was mir bei 1400 Eus Netto wirklich bleibt wenn ich den annehmen würde?
    Ich wäre froh wissen zu dürfen was mir bleibt.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    konkrete Unterhaltsberechnungen sind hier nicht möglich. Aber gehen Sie von einem Selbstbehalt von 900 EUR aus, der Ihnen verbleiben muss.

  7. Maik

    Hi Markus, tja…und das sind immer die soooo bösen Männer. Ich verstehe Dich voll und ganz. Mir geht`s da ähnlich. Es interessiert keinen Schw….., wie Du in Zukunft über die Runden kommen sollst. Dir bleiben 900 Euro und keinen Cent mehr. Außer Du verdienst irgendwann mal soviel, dass auch für Dich was übrig bleibt. Wie Du sicher weißt, kommt man mit 900 Euro nicht weit. Ich habe mittlerweile mein Auto abgestossen, weil es unmöglich ist, das zu unterhalten. Richtig bitter wird es aber, nachdem man seine Miete und laufenden Kosten gezahlt hat, von dem Restgeld den eigenen Bedarf zu decken. Ich rede hier nicht von überflüssigen Anschaffungen, sondern das es sogar schwierig wird, immer etwas im Kühlschrank zu haben. Dann kommt die Dreißtigkeit der Ämter dazu, die einen noch anlächeln, mit den Schultern zucken und durch die Blume sagen…“hätteste Dir mal lieber kein Kind angeschafft, dann wären die Probs auch nicht da“. Da wundern sich so viele, dass einige Väter den Unterhalt nicht zahlen wollen oder können?? Sicher gibt es unter Vätern schwarze Schafe aber mindestens genauso viele gibt`s unter den Kindsmüttern. Ich frage Euch, was soll man denn tun, wenn man sich nicht mal ne neue Winterjacke leisten kann?? Kein Vater will sich mit den Ämtern anlegen und die meisten Väter würden auch für Ihre Kinder ordentlich aufkommen wollen. Das kann ich glaub ich definitiv sagen. Und wenn einen dann noch das Kind verwehrt wird, staut sich so einiges auf. Jugendamt einschalten???*lach*…bis sich da was bewegt, muß man dem Kind beim „neuen kennenlernen“ erklären, wer man überhaupt ist. Und der nächste Besuchstermin wird auch wieder ignoriert. Man(n) rennt gegen eine Mauer. Es ist ein langer Kampf, bis alles juristisch geklärt ist. Aber Markus ich will Dir den Mut nicht nehmen. Stell Dich weiter der Angelegenheit. Den ersten Schritt hast Du ja schon gemacht, als Du dem unfähigen Anwalt das Mandat entzogen hast. Versuch eine Verbindung zu Deinen Kindern zu bekommen auch wenn`s schwer wird. Das entschädigt für vieles. Ich hab mein komplettes Leben umkrempeln müssen und es funktionert langsam. Ich wünsch Dir alles alles Gute Markus.

  8. sabine

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Schonvermögen.
    Der Kindsvater wird arbeitslos und will den derzeitigen Unterhalt (kind12) nicht mehr bezahlen.
    Wenn Vermögen in Form von Landbesitz vorhanden ist, kann dieses zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden? Nur der „Wert“ des Landes (Äcker und Wälder) Oder müssen die Ländereien verkauft werden?
    Ich will nicht mehr Unterhalt. Nur den bisher auch geschuldeten! Er hat seinen Job durch Eigenverschulden verloren.
    Gruß
    Sabine

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    das ist ein ganz schwierige Frage und so allgemein nicht zu beantworten.

    Grundsätzlich muss der Vater eines Minderjährigen aber alles tun, um den (Mindest-)Unterhalt zu gewährleisten. Wenn er durch Eigenverschulden den Job verloren hat, kann er sich darauf nicht berufen.

  10. klaus

    Mein Enkel ist behindert. Meine Tochter versorgt ihn. Leider geht es Ihr gesundheitlich auch schlecht, so das befürchtet werden muß, dass sie den Jungen nicht mehr versorgen kann. Wir stehen beide noch im Berufsleben und können die Zeit nicht aufbringen beide zu versorgen. Der Kindsvater kümmert sich nicht um sein Kind und hat schon seit langem die Zahlung eingestellt, weil auch er arbeitslos ist. Wie sollen wir uns verhalten? Müssen wir als Eltern für die anfallenden Kosten einer Heimunterbringung unseres Enkels aufkommen oder welche Möglichkeiten andere Hilfe in Anspruch zu nehmen gibt es?

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    als Großeltern haften Sie subsidiär für Unterhalt ggüber dem Enkel, allerdings gemeinsam mit den Großeltern der väterlichen Seite.

    Die Behörde machen dies nach meiner Erfahrung aber eher selten. Schon die Berechnung des Selbstbehaltes ist kompliziert.

  12. eike

    Hallo, ich bin seit sieben Jahren alleinerziehende Mutter vierer Kinder(11J., 2 x 9 J. u. 6J) , alle von demselben MAnn. Mein Mann muss den Auflagen des Gerichts folgen und monatlich den Kindesunterhalt zahlen, sowie Ehegattenunterhalt an mich. Zusätzlich erhalten wir das staatliche Kindergeld. Mein Ex Mann ist seit mehr als 6 Wochen krank geschrieben und als Arzt erhält er nun ab der kommenden W oche keine Lohnfortzahlung mehr, sondern bekommt wohl einen Tagessatz von der Krankenkasse o.ä. ER hat noch keinen Bescheid, wieviel er jetzt nur noch bekommt, wird sich aber in den nächsten Tagen zeigen. Er hat dem Gericht geschrieben, daß er keine Lohnfortzahlung bis zum Wiedereinstieg in seinem Arbeitsfeld erhält und demzufolge auch kein oder weniger für uns Fünf zahlen wird und kann. Er lebt alleine in einem Haus , welches er bar 500 000 Euro gezahlt hat. Fakt ist, daß ich nicht weiß, wovon wir weiterhin leben werden. DAs GEricht schrieb meinem Ex Mann zurück, er müsse eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen, oder sich mit mir einigen. Ja, am liebsten würde ich mich auch mit ihm so einigen, doch wie soll ich das machen, ich brauche ja Geld zum Leben. Muss ich mir jetzt auch einen Anwalt suchen oder muss ich jetzt ARbeitslosengeld 2 beantragen? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sobald wie möglich weiterhelfen kann, ich befinde mich nähmlich in einer äusserst unangenehmen Situation, denn ich habe vor einigen Monaten ein altes Haus auf Kredit gekauft, wobei ich genausoviel zahle, als würde ich in einer Mietwohnung mit den vier Kindern leben. Vielen Dank.

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ eike

    keine Sorge, das Krankengeld ist meist nicht viel weniger, als das Gehalt. Unter Umständen hat Ihr Mann auch weitere private Versicherungen (Krankentagegeld). Außerdem haben Sie ja offenbar einen Titel. So muss Ihr Mann weiter zahlen oder muss auf Abänderung klagen.

    Eine Einigung muss unbedingt mit einem Fachanwalt abgestimmt sein.

  14. Markus

    Bei mir läuft momentan die Berechnung des Kindesunterhalts(1 Kind 12Jahre).
    Hier nun mien Frage dazu :

    Ich verdiene als Beamter ca 1500€ netto (Krankenversicherung schon abgezogen) und habe nebenbei noch einen 400€ Job.
    Wird dieser 400€ Job auf mein Einkommen angerechnet oder nur wenn ich ein Mangelfall wäre?

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    der Nebenjob wird – solange er ausgeübt wird – berücksichtigt, wie alle tatsächlich erzielten Einkommen.

  16. Hans Y.

    Hallo ich hätte da eine Frage.
    Ich bin kurz vor der Scheidung. Bin Selbstständig, habe eine Haus (nicht abbezahlt),im Grundbuch ist auch meine Frau eingetragen. Weiterhin läuft ein weiteres Objekt auf meinem Namen (hier bin ich mit 50% Teilhaber) auch das Haus ist nicht abbezahlt. Wie ist es, wenn mein Verdienst nicht für Unterhaltszahlungen reichen, muss ich dann die Objekte zwangsweise verkaufen/versteigern, damit ich Unterhalt zahlen kann, oder wie läuft das?
    Kann ich nicht drauf pochen die Objekte als Alterssicherung, (da keine Lebensversicherung) zu behalten?
    Wäre dankbar für eine Antwort!
    Danke im Voraus!

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ hans y

    ob von ihnen erwartet wird das Haus zu verkaufen, oder ob anerkannt werden kann, dass dies ein Teil ihrer Altersversorgung ist, hängt auch von der Art des Unterhaltes ab, den sie schulden. Wenn es hier um Kindesunterhalt geht und sie nicht in der Lage wären, zumindest den Mindestunterhalt von 202 € zu zahlen, werden die Gerichte sehr streng. Wenn es allerdings nur um Ehegattenunterhalt geht, steigen ihre Chancen deutlich.

  18. Martina

    Hallo hab mal eine Frage,
    kann man sich mit dem Ex-Partner auch selber einigen wegen dem Unterhalt oder muss mann es übers Jugendamt laufen lassen.Ich bin ALG ll empfänger und seid kurzem getrennt vom Verlobten. Ich will auf den Unterhalt verzichten und frage nun ob es so geht und wenn wie ich es dann machen kann.

    Bräuchte eine schnelle Antwort. Danke schon mal im vorraus.

  19. RA Thomas von der Wehl

    @Martina

    Sie können sich in diesem Falle nicht mit dem Kindesvater auf einen Unterhaltsverzicht einnigen. Sie würden damit die Unterhaltspflicht von dem Vater auf den Staat verschieben. Sobald Sie staatliche Transferleistungen beanspruchen, wird der Staat prüfen, ob nicht jemand anders stattdessen bezahlen muss.

  20. Marion

    Mein Ex Mann zahlt jetzt seit einem Jahr annähernd den Unterhalt für seinen 14 jährigen Sohn,den er auch zahlen müsste….jetzt habe ich erfahren,dass er mehrere Fahrzeuge „privat“verkauft(4 PKWs und mehrere Motorräder)…..dies kann ich auch jederzeit belegen….auch,wieviel er für die Fahrzeuge bekommen hat.muss er aus diesen Verkäufen auch einen bestimmten Anteil als Kindesunterhalt abgeben?Dem Jugendamt hat er den Verkauf verschwiegen….Und das Jugendamt sagt,sie können da nix machen,eben,weil er das verschwiegen hat….?????!!!!!!
    Danke für Infos…..

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ marion

    Wenn der Verkauf von Fahrzeugen als gewerbliche Tätigkeit zu werten ist, wären die Gewinne aus den Verkäufen Einkommen des Unterhaltsschuldners und würden in die Unterhaltsberechnung mit eingestellt werden. Aufgrund der Düsseldorfer Tabelle könnte der Unterhaltsschuldner so in eine höhere Gehaltsgruppe eingestuft werden und im unteren Bereich würde das bedeuten, dass er 18,00 € mehr Unterhalt zu zahlen hat, im mittleren Bereich der Düsseldorfer Tabelle könnten es maximal 30 € sein. Sie müssen selbst entscheiden, ob das für Sie Sinn macht und insbesondere, ob der Ärger, den der Unterhaltsschuldner bekommen könnte, überhaupt in ihrem Interesse ist. Möglicherweise gibt es hier eine ganz andere Lösung. Dies würde ich aber Ihre Fantasie überlassen.

  22. Mario

    Ich habe da mal eine Frage.
    Ich bin aus gesundheitlichen Gründen vor knapp einem Jahr arbeitlos geworden und werde mich wohl in kürze mit ALG II anfreunden müssen. Außerdem habe ich für meine 3 Kinder bisher den Mindestunterhalt geleistet, was mit ALG II nicht mehr gehen wird.
    Wenn man nun einen Schuldenfreien Grundbesitz erbt, Einfamilienhaus mit Grundstück von den Eltern und man selber dort einzieht, um Mietfrei zu wohnen, wird dann diese selbstgenutzte Immobilie zur Verwertung für den Unterhalt meiner Kinder herangezogen? Oder kann man dies eventl. als Altersvorsorge betrachten, da ja keine anderen Vorsorgungen vorhanden sind. Muß ich das Erbe von meinen Großeltern und Eltern dann Verkaufen oder dergleichen? Es handelt sich um keine Luxusimmobilie oder ähnliches.

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    Es ist ganz schwer zu sagen, ob sie das Erbe in Form einer Immobilie verwerten müssen, um im Kindesunterhalt zu zahlen. Grundsätzlich gilt, dass der Unterhaltsschuldner mit seinen Kindern“ das letzte Hemd teilen muss „.

    Sollten Sie keinen Unterhalt zahlen können, wird der Staat mit Transferleistungen einspringen müssen. In diesem Moment wird sich dieser Staat fragen, ob es angemessen ist, dass Sie in einer selbstgenutzten unbelasteten Immobilie wohnen, während staatliche Leistungen ihre Kinder alimentieren müssen.

    Wie diese Überlegung des Staates ausfällt, können Sie sich selbst ausmalen. Sie werden sicherlich damit rechnen müssen, dass man versucht an die Immobilie heranzukommen.

  24. Bianka

    Ich bin da in einer Zwickmühle.
    Mein Ex hat jetzt bis September 2008 Unterhalt für zwei Kinder in Höhe von 496 Euro bezahlt. Er hat ein Haus von 180 m² mit zusaetzlicher Einliegerwohnung. Im Titel ist festgehalten, dass er notfalls sein Haus verkaufen muss. Er bezog etwa 4 Jahre bis letztes Jahr August Hartz 4. Jetzt hat er eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben und behauptet von seinen Eltern zu leben, die angeblich ihn verhalten. Die haben zu zweit 600 Euro Rente, sind so sicher nicht in der Lage ihm was zu geben. Ich weiß, dass er wie immer gelogen hat. Kann ich die Angaben, die er in der eidesstaatlichen Versicherung gemacht hat anzweifeln und ihn zwingen die Aussagen zu beweisen? Im Laufe der ganzen Scheidung mit der Zugewinnauseinandersetzung hat er mich übers Ohr gehauen und falsche Aussagen gemacht.
    Kann ich die Schulden, die er bei mir hat in sein Grundbuchamt eintragen lassen.
    Ich waere über einen Tip, wie ich da weiter vorgehen soll, sehr dankbar.

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ bianka

    die eidesstattlichen Versicherungen müssen richtig sein. Ansonsten drohen ganz massive Strafen.

    Sie können natürlich überlegen, ob sie gegen den Unterhaltsschuldner eine Strafanzeige stellen mit der Begründung, die Aussage von den Eltern zu leben, könne schon aus dem Grunde nicht richtig sein, da die Eltern selbst kaum Geld zum Leben haben.

    Ich rate allerdings in der Regel sehr ungern zu solchen Schritten.

  26. Michael

    Guten Tag,
    ich beziehe seit dem 1.1.2009 Krankengeld, mein Einkommen reduziert sich um ca. 450.- Euro im Bezug auf das den Unterhaltstiteln meiner 4 Kinder (13,8,6,4) zugrundeliegenden Einkommen. Ich bin nicht mehr in der Lage, alle UH Titel zu bedienen. Da ich aber meiner UH Pflicht auch weiter nachkommen will, habe ich das verfügbare Einkommen zum Selbstbehalt (770.-Euro) auf alle Kinder gleich verteilt. Dieses habe ich dem JA sowie den Müttern mitgeteilt, bisher noch ohne Antwort.

  27. werner

    Hallo,
    brauche mal schnelle hilfe.
    bin geschieden.ganz ohne stress,in 3 monaten trennungszeit.
    zahle für 2 kinder 11 und 14 nach einkommen 170 euro.wenn die kinder bei mir sind leiste ich noch ca 250 euro im monat für kleidung und andere artikel(kein essen) dazu.
    habe aus zugewinnausgleich etwas geld gemacht.
    jetzt klagt die ex,ich habe geld und könne jetzt den vollen satz bezahlen.
    hat da jemand einen rat oder eine antwort darauf?
    lebe zur zeit in einer wg.
    bin dabei mir ein haus zu kaufen.
    habe noch 72std. zeit für eine antwort.
    vielen dank in vorraus.

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ werner

    170 € für 2 Kinder liegen natürlich weit unter dem Mindestunterhalt. Bei derartig geringen Zahlungen werden alle Beteiligten darüber nachdenken, wie der Vater mindestens den Mindestunterhalt zahlen könnte.

    Hier könnte der Einsatz des Vermögens tatsächlich berechtigt sein.

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  29. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    wenn die Unterhaltsgläubiger auf den Wunsch nach Unterhaltsreduzierung wegen Veränderungen im Einkommen nicht reagieren, aber ein Unterhaltstitel vorliegt, müssen Sie unbedingt Abänderungsklage erheben.

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  30. Anke

    Hallo,

    vielleicht könnten Sie kurz zu folgender Situation etwas schreiben:

    Ich bin Studentin eines dem Grundsatz nach nicht mehr förderungsfähigen Studiums (da Regelstudienzeit überschritten) ohne Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern, und lebe mit einem seinem Kind aus erster Ehe unterhaltspflichtigen Mann zusammen.

    Mein Studium finanziere ich aus Vermögen, welches ich für meinen Lebensunterhalt als Studentin einsetze (nicht aus Einkünften, die aus dem Vermögen entstehen, sondern vom Vermögen selbst).

    Wegen Elternzeit, die mein Partner für unser gemeinsames Kind gerne in Anspruch nehmen möchte, würde sein monatliches Einkommen unter seine Selbstbehaltsgrenze fallen. Aufgrund der Unterhaltspflicht darf er ja allerdings normalerweise sein Einkommen nicht freiwillig so weit reduzieren, dass er seinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann.

    1. Frage:
    Kann es ihm per richterlichen Entscheid verwehrt werden, überhaupt in Elternzeit zu gehen, insbesondere da mein Studium ja dem Grundsatz nach nicht mehr förderungsfähig ist und dies nur noch als mein „Privatvergnügen“ gilt, und ich als Mutter demnach ja der Kinderbetreuung zur Verfügung stehen müsste, da ich nicht berufstätig bin.

    2. Frage:
    Oder steht es ihm frei, trotz Unterhaltspflicht in Elternzeit zu gehen, z.B. unter der Bedingung, dass dann das Jugendamt für die Unterhaltszahlungen einspringt und diese als später abzubezahlende Schulden auflaufen?

    3. Frage:
    Muss zunächst sein Privatvermögen für die Unterhaltszahlungen aufgebraucht werden, bevor das Jugendamt einspringt, und bis zu welcher Grenze?

    4. Frage:
    Gibt es eine Möglichkeit, dass die Unterhaltspflicht während der Elternzeit ausgesetzt wird (und sein Kind aus erster Ehe dann Sozialgeld erhalten kann), und unter welchen Bedingungen?

    5. Frage:
    Kann es sein, dass mir ein fiktives Einkommen unterstellt wird, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde, von dem ich meinem Partner über unsere Bedarfsgemeinschaft dann unterhaltspflichtig wäre, und ich bzw. mein zur Studienfinanzierung eingeplantes Vermögen zur Deckung des Unterhalts seines Kindes aus erster Ehe herangezogen werden kann?

    Danke!

  31. Anke

    So, folgende Ãœberlegungen noch.

    Ich bin derweil bei meinen Recherchen auf folgendes Dokument gestoßen:
    Prof. Dr. R. Singer / Wintersemester 2008/09 – VL Familienrecht (10.2.09) – IV. Unterhaltsrecht

    Zitate:

    „Erwerbsobliegenheit: wer nicht arbeitet, obwohl er es könnte, muss sich
    fiktives Einkommen anrechnen lassen“

    „Keine Erwerbsobliegenheit: Schüler und Studenten (aber Anrechnung
    von BAföG und Stipendien); bei erforderlicher Betreuung des eigenen Kindes“

    Ohne dass hier die konkreten Paragraphen genannt waren, ist es demnach so, dass der Studentenstatus (Studentenstatus generell, auch bei dem Grunde nach nicht mehr förderungsfähigem Studium) vor Erwerbsobliegenheit zur Erwirtschaftung des Unterhalts eines bedürftigen Bedarfsgemeinschaftsmitgliedes schützt?
    Denn umgekehrt sind ja auch alle Studenten vom Bezug von Sozialleistungen nur aufgrund ihres Studentenstatus ausgeschlossen, auch wenn diese eigentlich 15 h die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und demnach auch ungewollt arbeitslos sein könnten.

    Und schützt in dieser Situation die „erforderliche Betreuung des eigenen Kindes“ den unterhaltspflichtigen Vater in Elternzeit vor Erwerbsobliegenheit zur Erwirtschaftung des Kindesunterhalts, sofern dieser Unterhalt nicht mit Hilfe einer zumutbaren alternativen Kinderbetreuungsmöglichkeit durch Teilzeittätigkeit erwirtschaftet werden könnte, bspw. wenn die Differenz zwischen Elterngeld und Selbstbehalt so groß ist, dass eine Kinderbetreuung und deren Kosten sich nicht rechnen würde oder die Elternzeit wegen des notwendigen Arbeitsaufwandes gar nicht erst wahr genommen werden könnte?

    Und weiterhin, gäbe es eine Möglichkeit eine studentische Mutter dazu zu zwingen, die Betreuung für ihr Kind komplett selbst zu übernehmen, damit der Vater (mit dem sie nicht verheiratet ist) seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann?

    Klar ist ja, der Vater selbst darf sein Einkommen nicht selbstverschuldet derart vermindern, dass er dadurch nicht mehr seinen Kindesunterhaltspflichten nachkommen kann. Liegt ein solches Selbstverschulden allerdings vor, wenn der andere Elternteil die komplette Betreuung des gemeinsamen Kindes verweigert?

    Würde die „erforderliche Betreuung des eigenen Kindes“, sofern unter vertretbaren Bedingungen kein Unterhalt mehr zu erwirtschaften ist, dann zum Aussetzen der Unterhaltspflicht führen oder würde lediglich das Jugendamt einspringen und Schulden angehäuft werden?

    Viele Fragen, ich weiß, sorry, vielleicht lassen sie sich aber kurz und nur zusammenfassend beantworten.

    Danke schon mal!

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ anke

    ich bin im Moment mit der Beantwortung Ihrer Fragen schlicht zeitlich überfordert. Zudem bitte ich, keine Verlinkungen in die Beiträge zu setzen, da ich diese nicht einzeln kontrollieren kann, aber für den Inhalt der Verlinkungen hafte. Ich muss so etwas leider löschen.

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  33. Anke

    Kein Problem! 🙂
    Vielleicht finden sich ja andere in ähnlicher Situation, die dazu mehr wissen.

  34. micha

    Habe eine Frage ,ich wohne mietfrei in den haus meiner Eltern – habe einen Sohn mit 14 jahren der bei meiner ex freundin lebt. ich selbst habe eine behinderung von 75 % und arbeite und verdiene ca 900 € wieviel unterhalt muß ich jetzt bezahlen. das jugendamt fordert mich auf 295 € pro monat zu bezahlen.
    Kann mir das jemand sagen was ich machen kann.danke micha

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ micha

    Ich kann nicht abschließend beurteilen, ob sie verpflichtet sind, jedenfalls für den Mindestunterhalts Sorge zu tragen. Mit einer Behinderung von 75% gibt es hier sicherlich Einschränkungen. Grundsätzlich ist der Betrag von 900 € ihr Selbstbehalt. Nur was Sie darüber hinaus verdienen, steht für Unterhalt zur Verfügung. Allerdings ist in dem Selbstbehalt auch immer ein Anteil an Mietkosten hineingerechnet und Mietkosten haben sie offensichtlich nicht.

    Aus diesem Grunde könnte man auf die Idee kommen, ihren Selbstbehalt entsprechend zu senken womit zum Beispiel der geforderte Unterhaltsbetrag zur Verfügung steht.

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  36. maria

    Guten Tag,

    Ich bin alleinerziehende mutter eines 14 jährigen Sohnes,seid oktober 2008 auch Hartz 4 empfänger.
    bis dahin bekam ich keinen unterhalt und verzichtete auch freundschaftlicher basis darauf da die oma seiner seite das kind betreute, 5 tage die Woche, ich fragte sie häufig ob ich ihr irgendetwas geben soll das verneinte sie immer.
    Jetzt seid oktober 08 verlangte die arge von meinen ex freund das er vermögensauskunft leistet, er antwortete mit rechtsanwalt der arge das das kind 15 tage im monat bei ihm wäre darauf hin sperrte die arge das geld für meinen sohn.
    nun habe ich eine beistandschaft beantragt und er ist aufgefordert zu zahlen.was erheblichen streit verursacht hat.das kind ist von sonntag bis einschließlich freitag abend bei mir und an montagen bei seiner mutter was aber er voraussetzt, an seinen kind was er selbst nicht möchte. kann das jetzt nachteile für mich haben das er nicht zahlen braucht.Und spielt da die vergangenheit das seine mutter das kind damals betreute eine rolle. Vielen Dank

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    in Fälle mit der ARGE möchte ich mich nicht einmischen, da hier eine Gemengelage aus dem Familienrecht und dem Sozialrecht vorliegt. Das Sozialrecht ist aber nicht mein Bereich.

    Das Familienrecht ist hier nur insofern betroffen, als der Kindesvater ein Wechselmodell behauptet und offensichtlich die ARGE darauf eingestiegen ist.

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  38. Mathias

    Hallo,

    ich stehe vor folgendem Problem und freue mich über einen Rat:
    Mit meiner Ex-Frau habe ich 2 Kinder (4, 1). Für den 4-jährigen entfällt der Unterhalt, da er hälftig bei mir lebt. Für die Kleine zahle ich 200,-.
    Ich verdiene 1300,- netto.
    Im Juni bekomme ich mit meiner Freundin ein Kind und möchte nach ihr gerne 6 Monate Elternzeit nehmen. Dann erhalte ich ca. 800,- Erziehungsgeld, soll aber davon 200,- für das andere Kind weiterzahlen. Von den verbleibenden 600,- kann ich aber unmöglich selbst leben und zudem noch meinen 4-jährigen zur Hälfte ernähren, geschweige denn das Baby.
    Ist es korrekt, dass ich in der Zeit weiterhin Unterhalt zahlen muss?
    Danke für eine Antwort,
    Mathias

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ mathias

    Sie werden auch weiterhin Unterhalt zahlen müssen. Hier kommt die so genannte Hausmannrechtsprechung zum Tragen. Lesen Sie bitte auch folgenden Artikel:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/10/hausmannrechtsprechung-ii/

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  40. steffi

    Hallo,
    mein „Nochmann“ zahlt für unsere beiden Töchter je 156,00€ Unterhalt.Mehr geht angeblich nicht , da 900,00€ Selbstbehalt.Mein „Nochmann“ wohnt im Eigenheim , also Mietfrei….ich selbst bin Hartz IV Empänger.Ich habe somit nicht annährend einen Selbstbehalt.Kann ich einen höheren Unterhalt für die Kinder verlangen?

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    ich kann natürlich nicht ausrechnen, welcher Unterhalt hier berechtigt wäre.

    Grundsätzlich gilt, dass bei einem Unterhaltsverpflichteten, der für seine minderjährigen Kindern nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen kann, die Zeiten schwer geworden sind. Diese Unterhaltsschuldner werden vom Gericht häufig darauf hingewiesen, dass sie aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit jede Möglichkeit ausschöpfen müssen, mehr Geld zu verdienen.

    Wenn jemand in einem eigenen Haus lebt, wird ihm ein Wohnvorteil zugerechnet, der sein Einkommen erhöht und damit könnte er auch mehr Kindesunterhalt zahlen.

    Ich würde raten, dass Sie einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und kann Ihnen gern eine Empfehlung geben, wenn Sie mir sagen, wo dieser Anwalt seinen Kanzleisitz haben soll.

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  42. steffi

    Danke für schnelle Antwort. Mein bisheriger Anwalt ,der mich in Sachen Scheidung vertritt, ist in Halle /Saale.

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    dann haben Sie doch bereits einen Anwalt, der die Sache klären kann.

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  44. Sabine

    Mein Lebenspartner muss Kindesunterhalt für Zwillinge bezahlen,die aus einer Affäire stammen.Nun meine Frage : Da er seit kurzem eine neue Arbeitsstelle angenommen hat um aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen haben wir wieder neue Probleme.Er hat einen monatlichen Nettoverdienst von ca. 900€ und ich selber bin erwerbsunfähig….wir bekommen keinen Zuschuss vom Staat,also leben wir nur mit meiner Rente und sein Gehalt.Kein Vermögen und der Gleichen!!!!Allso wie wird das nun gerechnet beim Gericht,wird meine Rente mit eingesetzt?????? Hab ja nichts mit den Kindern zu tun,sind ja schliesslich nicht meine.Kann das Gericht seinen Selbstbehalt runter setzen???? Sind jetzt dabei eine Abänderungsklage zu machen!!!!

  45. UweK

    Hallo!

    Meine Frage ist etwas Fächerübergreifend, vermute ich zumindest.
    Mein Vater ist in einem Pflegeheim. Die monatlichen Restkosten (nach Abzug Pflegestufe 2 und seiner Rente) i. H. von ca. 800 Euro, werden derzeit vom Sozialamt getragen. Da ich meinem Vater gegenüber ja unterhaltspflichtig bin, muss ich diesbezüglich einen Fragebogen über meine Vermögensverhälltnisse, Einkommen etc. beim Sozialamt vorlegen.
    In dem Fragebogen wird auch nach dem Einkommen und Vermögen des Ehegatten gefragt.

    Zwischen meiner Frau und mir wurde bei Heirat nichts vertaglich geregelt, so dass der gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt.
    Meine Frage: Wäre es hier von Vorteil eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft notariell zu vereinbaren, oder ist der momentane Güterstand für meine Frau der Beste. Ich will nicht, dass sie sich noch an den Kosten für meinen Vater beteiligen muss.

    Mit freundlichen Grüssen

    UweK

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ uweK

    lesen Sie meinen Artikel hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/05/unterhalt-fuer-die-eltern-und-der-selbstbehalt/

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  47. manuel

    hallo herr von der wehl:

    folgende situation:

    ich bin mit der mutter der gemeinsamen kinder (zwillinge, neugeborene=3 wochen alt) nicht verheiratet und lebe nicht mit ihr zusammen. die kindesmutter geht keiner arbeit nach, bezieht demnach sozialhilfe.
    nach recherchen im netz stellt sich die sachlage für mich wie folgt dar:
    gegenüber den beiden kindern bin ich unterhaltsverpflichtet. gegenüber der kindesmutter bin ich mindestens 3 jahre betreuungsunterhaltsverpflichtet.
    der selbstbehalt liegt für eine person die nicht vollerwerbstätig ist (ich bin student, 400€-job/monat, kein bafög, 200€ unterstützung durch die eltern, ein monat/jahr vollzeit ca. 2000€ brutto) bei 770€/monat. unter umständen gelte ich auch als erwerbstätig, wenn man alle beträge summiert (=9200€/jahr), womit der selbstbehalt bei 1100€/monat läge.
    wenn ich im jahresmittel pro monat unter dem (jweiligen) selbstbehalt liege, wird meinem wissensstand nach der kindesunterhalt vom jugendamt vorgeschossen.

    nun meine frage(n):
    1. wird auch der betreuungsunterhalt von einem „amt“ vorgeschossen?
    2. ist dies der fall, muss ich diesen nach abschluss meines studiums, sofern ich leistungsfähig bin zurückzahlen?
    3. wird für die berechnung der leistungsfähigkeit (sowohl für kindes- als auch für betreuungsunterhalt) ein vermögen (sparkonto: ca. 7500€; sparanlage von meinen eltern, aber auf meinen namen laufend: ca. 10000€) herangezogen? oder anders formuliert: muss ich für die unterhaltsleistungen, wobei der kindesunterhalt offenbar priorität besitzt, mein vermögen verwenden oder gibt es hierbei einen „schutzbetrag“?
    4. sollte es keinen „schutzbetrag“ geben, kann man generell das vermögen einer anderen person übertragen, um es zu „schützen“ bzw. wie weit geht eine „einkommensverhältnisauskunft“ eines „amtes“ zurück, da das vermögen ja vor der zeugung und geburt der kinder angesammelt wurde.

    mfg,
    manuel

    mfg,
    manuel

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ manuel

    welcher Selbstbehalt in ihrem Falle gilt, kann ich nicht abschließend anhand der Daten feststellen. Grundsätzlich ist es aber so, dass Unterhalt nur geschuldet wird, wenn der Selbstbehalt überschritten wird. In den Zeiträumen, in denen der Unterhaltsschuldner nicht leistungsfähig ist, schuldet er auch keinen Unterhalt. Er muss diesen Unterhalt auch nicht später nachzahlen, wenn er mehr verdient.

    Betreuungsunterhalt als solcher wird nicht vom Staat gezahlt, allerdings werden andere staatliche Transferleistungen von der Mutter in Anspruch genommen werden können.

    Zu Verschiebungen von Vermögens, um sie dem Unterhalt zu entziehen, darf und werde ich keine Angaben machen.

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  49. Markus

    Hallo,

    ich habe mal eine frage, also ich bzahle an meine ex unterhalt für die Kinder aber nicht den vollen nach selbst behalt nur den rest der von meinem verdienst noch übrig ist. jetzt erbe ich etwas geld und nun meine frage steigt meine unterhaltszahlungen jetzt an und wenn ja wie hoch könnte es werden ???

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    Wenn es sich um minderjährige Kinder handelt, haben Sie eine so genannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Dies bedeutet, dass sie alle denkbaren Möglichkeiten ergreifen müssen, um jedenfalls den Mindestunterhalt zu zahlen. Das wiederum bedeutet, dass sie damit rechnen müssen, dass geerbte Geld bis auf einen Notgroschen (maximal 3000 €) für Unterhaltszwecke einsetzen zu müssen. Üblicherweise muss man zwar den Vermögensstamm nicht verwerten, sondern allenfalls die Früchte aus dem Vermögen (die Zinsen) für Unterhaltszwecke einsetzen, hier würde ich bei minderjährigen Kindern es aber anders, eben wie oben geschildert, sehen.

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  51. Heike

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe. Er verdient netto 1050 (25 Std die Woche). Zur Zeit bezahlt er 150 an Unterhalt für beide Kinder (900 Selbsteinbehalt). Sie lässt jetzt über Ihren RA uns schreiben, dass er mehr arbeiten soll, damit er den Unterhalt zahlen kann. Er ist aber sehr krank, und wird jetzt einen Schwerbehindertenausweiss beantragen. Sein Arzt bestätigt ihm auch, dass er krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann.
    Müßte er wirklich mehr arbeiten? Kommt Sie mir Ihrer Forderung durch?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ heike

    anhand dieser kurzen Schilderung kann ich den Fall natürlich unmöglich abschließend beurteilen. Wenn ein Unterhaltsschuldner aber krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann und daher nicht mehr verdienen kann, wird man auch von ihm nicht mehr Unterhalt verlangen können.

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  53. Stefan B.

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe eine sechsjährige Tochter, die bei der Kindesmutter lebt. Da meine Tochter geboren wurde, als ich mich noch in der Schulausbildung befand, wurden Leistungen nach dem UVG gewährt, die die Unterhaltsvorschusskasse ab Oktober einstellt, da der Anspruch nicht weiter besteht (die Maximalleistungsdauer von 72 Monaten ist erreicht).

    Derzeit studiere ich und arbeite neben dem Studium auf 400€-Basis, habe also ein monatliches Einkommen von maximal 400€. Mein Angebot an die Kindesmutter, Unterhalt für das Kind zu zahlen, der unter den nach der Düsseldorfer Tabelle veranschlagten 240€ liegt (322€ abzüglich der Hälfte des Kindergeldes) hat die Kindesmutter abgelehnt. Stattdessen hat mich heute ein Schreiben eines von ihr beauftragten Rechtsanwalts erreicht mit der darin enthaltenen Aufforderung, Unterhalt zu zahlen und dem Hinweis, dass meine Eltern subsidiär haften.

    Von den mir monatlich maximal zur Verfügung stehenden 400€ begleiche ich die Kosten für das Studium (604€ für Studien- und Verwaltungsgebühren pro Semester, 127€ für den öffentlichen Nahverkehr pro Semester, knapp 55€ GEZ-Gebühren pro Quartal und andere Kosten wie beispielsweise Bücher). Abgesichts meines geringen Einkommens und der für das Studium erforderlichen Kosten sehe ich mich außerstande, den vollen Betrag von 240€ monatlich zu bezahlen.

    Kann mich die Kindesmutter angesichts des nach der Düsseldorfer Tabelle veranschlagten Selbstbehalts in vollem Umfang in Anspruch nehmen und, wenn nicht, inwieweit kann sie meine Eltern in Anspruch nehmen?

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan b

    als Student wären Sie bei dem angegebenen Einkommen nicht leistungsfähig. Richtig ist, dass die Eltern subsidiär haften, allerdings gilt dies dann für alle Großeltern, also auch die Eltern der Kindesmutter.

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  55. schmidtchen

    Ich bin seit einem Jahr Hartz IV Empfänger und alleinerziehender Vater von zwei Kindern. Außerdem bin ich unterhaltspflichtig für vier weitere Kinder. Nun habe ich eine kleine Wohnung im Ausland im Wert von 40.000 Euro geerbt. Ich möchte diese Wohnung gerne behalten. Wenn ich das Erbe annehme, muss ich mindstens 10.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen. Unter welchen Voraussetzungen kann mich der Staat dazu zwingen, die Wohnung zu verkaufen? Wie sieht es dann mit dem Schonvermögen aus? Werden die Erbschaftssteuer und die sonstigen Auslagen (Grundbuch, Notar, Anwalt usw.) mit dem Wert der Wohnung verrechnet? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  56. Anke

    @schmidtchen,

    das Schonvermögen für Hartz IV Empfänger wird bald hochgesetzt, von 250 EUR auf 750 EUR pro Lebensjahr, damit hast du also Glück. Schau mal in den Google News, dort wird gerade darüber berichtet.

  57. Lars

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    bitte um Beantwortung der unten aufgeführten Fragen zu folgender Situation.
    Ich, Kindsvater (KV) habe einen Sohn der bei Kindsmutter (KM) lebt. Ich bin wieder verheiratet und habe mit meiner Frau ein gemeinsames Kind. Der RA der KM fordert, zur Berechnung des Kindesunterhaltes, folgende Unterlagen bei mir ein:
    – Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate
    – Einkommensteuererklärung + Steuerbescheide vom letzten Jahr
    РVerzeichnis des Verm̦gens.

    1. Frage: Muss ich die Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) + Bescheid dem RA der KM zusenden?

    2. Frage: Wenn ja, wird dann der volle Rückerstattungsbetrag vom Finanzamt zur Unterhaltsberechnung herangezogen oder wird der Teil meiner Frau bei dem Rückerstattungsbetrag herausberechnet?

    3. Frage: Wird zur Berechnung des Kindesunterhalts auch das Vermögen meiner Frau herangezogen?

    4. Frage: Was muss bei einem Vermögensverzeichnis alles aufgeführt werden? Müssen auch die Konten meiner Frau aufgeführt werden?

    5. Frage: Kann der RA der KM die Kopien der Gehaltsabrechnung verlangen oder nur den Betrag des Nettogehaltes?

    6. Frage: Die Düsseldorfer Tabelle geht von 3 Unterhaltsberechtigten Personen (UP) aus. Ist dies in meinem Fall gegeben?
    – 1. UP: Sohn der bei KM lebt
    – 2. UP: gemeinsames Kind von mir und meiner Frau
    – 3. UP: meine Frau (nicht berufstätig, was wäre wenn Berufstätigkeit vorliegen würde?)

    7. Frage: Was sind berücksichtigungsfähige Schulden (Autokauf, Hauskauf)? Und wie werden diese Schulden beim Kindesunterhalt berücksichtigt?

    8. Frage: Kann ich auch die gleichen Unterlagen (Gehaltsabrechnung, Vermögensverzeichnis usw.) von der KM zur Kindesunterhaltsberechnung einfordern, wie der RA der KM von mir (KV) verlangt. Schließlich hat das Kind auch anrecht auf einen bestimmten Unterhalt von der KM, auch wenn es bei der KM lebt.

    9. Muss ich als KV, wenn ich den nach Düsseldorfer Tabelle bestimmten Unterhalt bezahle, noch weitere Sonderleistungen / Kosten übernehmen (z.B. Schulreisen, Brille)? Wenn ja, welche?

    10. Ich (KV) habe einen Riestervertrag. Kann dieser bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden (Wenn ja, in welchem Umfang)?

    11. Wenn ich aufgrund von Elternzeit (Elterngeld) über einen längeren Zeitraum meine Arbeitsstunden reduziere und somit mein Nettogehalt sinkt (im Vergleich zu den letzten 12 Monaten, die zur Unterhaltsberechnung betrachtet werden), ist es dann möglich, diesen geringeren Verdienst bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen?
    Kann der geringere Verdienst sofort berücksichtigt werden oder muss ich dann ein Jahr versetzt zur letzten Unterhaltsberechnung eine neue Berechnung veranlassen?

    12. Ich lebe von der KM und dem Sohn weiter entfernt (ca. 210km). Kann ich Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigen (wenn ja, wie)?

    13. Kann ich darauf bestehen, dass die KM unseren Sohn mir an einem zentralen Ort der Stadt übergibt und dass ich nicht direkt bis vor die Haustüre fahren muss?

    14. Unser Sohn wohnt an Wochenenden und in einigen Schulferien bei mir. Kann ich dies bei der Unterhaltberechnung berücksichtigen (Essensgeld, Wohngeld)? Wenn ja, wie?

    15. Kann ich (KV) jederzeit einen neuen Kindesunterhaltsberechnung erstellen und der KM mit Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen aktualisieren (z.B. wenn Gehalt sinkt)?

    Vielen Dank für die Beantwortung.

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ lars

    ich bitte um Verständnis, aber diese Fragen müssen Sie einem beauftragten RA stellen. Dafür reicht meine Zeit nicht.

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  59. Anke

    @lars,

    ich beantworte mal ein paar deiner Fragen:

    > 3. Frage: Wird zur Berechnung des
    > Kindesunterhalts auch das Vermögen
    > meiner Frau herangezogen?

    Ihr Vermögen nicht, bei einem Mangelfall aber ihr Einkommen zwecks Selbstbehaltssenkung oder zur Steigerung deines fiktiven Einkommens über den Ehegattenunterhalt, der dir von ihr zustünde, wenn sie mehr verdient als du.

    > 4. Frage: Was muss bei einem
    > Vermögensverzeichnis alles aufgeführt
    > werden? Müssen auch die Konten
    > meiner Frau aufgeführt werden?

    Nein, nur ggf. Zinsen zu ihrem Einkommen hinzugerechnet werden.

    > 6. Frage: Die Düsseldorfer Tabelle geht
    > von 3 Unterhaltsberechtigten Personen
    > (UP) aus. Ist dies in meinem Fall
    > gegeben?
    > – 1. UP: Sohn der bei KM lebt
    > – 2. UP: gemeinsames Kind von mir und
    > meiner Frau
    > – 3. UP: meine Frau (nicht berufstätig,
    > was wäre wenn Berufstätigkeit
    > vorliegen würde?)

    Nur wenn kein Mangelfall vorliegt und noch Geld über deinem Selbstbehalt deiner Frau gegenüber da ist, welches du ihr als Betreuungsunterhalt zahlen müsstest.

    > 7. Frage: Was sind
    > berücksichtigungsfähige Schulden
    > (Autokauf, Hauskauf)? Und wie werden
    > diese Schulden beim Kindesunterhalt
    > berücksichtigt?

    Google nach „Unterhaltsrichtlinien der OLG“. Ehebedingte Schulden bspw. (die vorhergehende Ehe damit gemeint) aber keine Luxusschulden (Autokauf, Hauskauf).

    > 8. Frage: Kann ich auch die gleichen
    > Unterlagen (Gehaltsabrechnung,
    > Vermögensverzeichnis usw.) von der KM
    > zur Kindesunterhaltsberechnung
    > einfordern, wie der RA der KM von mir
    > (KV) verlangt. Schließlich hat das Kind
    > auch anrecht auf einen bestimmten
    > Unterhalt von der KM, auch wenn es bei
    > der KM lebt.

    Nur wenn diese Anfrage ggf. darauf abzielt festzustellen, ob deine Frau mehr als doppelt soviel Einkommen hat als du, da du dann eventuell nicht mehr unterhaltspflichtig bist.

    Ansonsten hat das Kind kein Anrecht auf Barunterhalt von der KM, nur Naturalunterhalt.

    > 9. Muss ich als KV, wenn ich den nach
    > Düsseldorfer Tabelle bestimmten
    > Unterhalt bezahle, noch weitere
    > Sonderleistungen / Kosten übernehmen
    > (z.B. Schulreisen, Brille)? Wenn ja,
    > welche?

    Ja, allerdings nur wenn noch Geld über dem Selbstbehalt hierfür übrig ist. Sonderbedarf kann unterschiedlich sein, er muss aber notwendig sein, kein Luxus.

    > 10. Ich (KV) habe einen Riestervertrag.
    > Kann dieser bei der
    > Unterhaltsberechnung berücksichtigt
    > werden (Wenn ja, in welchem Umfang)?

    Ja, siehe hierzu „Unterhaltsrichtlinien der OLG“.

    > 11. Wenn ich aufgrund von Elternzeit
    > (Elterngeld) über einen längeren
    > Zeitraum meine Arbeitsstunden
    > reduziere und somit mein Nettogehalt
    > sinkt (im Vergleich zu den letzten 12
    > Monaten, die zur Unterhaltsberechnung
    > betrachtet werden), ist es dann
    > möglich, diesen geringeren Verdienst
    > bei der Unterhaltsberechnung zu
    > berücksichtigen?
    > Kann der geringere Verdienst sofort
    > berücksichtigt werden oder muss ich
    > dann ein Jahr versetzt zur letzten
    > Unterhaltsberechnung eine neue
    > Berechnung veranlassen?

    Geringeres Gehalt durch Elternzeit muss vom unterhaltsberechtigten Kind nicht hingenommen werden, wohl aber die alternativ entstehenden Kinderbetreuungskosten durch Dritte, die in Folge einer weiteren Berufstätigkeit entstünden, welche bei der Bereinigung des Einkommens anteilsmäßig nach Einkommen der beiden Elternteile berücksichtigt werden.

    Ggf. stünde dir in Elternzeit Unterhalt durch deine Frau zu, den du dir als Einkommen anrechnen lassen musst.

    In den meisten Fällen wird es durch Elternzeit zu keiner Reduzierung des Unterhalts kommen. Denkbar höchstens wenn die Frau in Ausbildung ist (Studium z.B.), der Betreuung des Kindes nicht zur Verfügung steht aber trotzdem kein Einkommen über ihren eigenen Bedarf hinaus erwirtschaftet. Dann schlagen die sonst notwendig werdenden Fremdbetreuungskosten stark zu Buche.

    > 12. Ich lebe von der KM und dem Sohn
    > weiter entfernt (ca. 210km). Kann ich
    > Fahrtkosten bei der
    > Unterhaltsberechnung berücksichtigen
    > (wenn ja, wie)?

    Nein.

    > 13. Kann ich darauf bestehen, dass die
    > KM unseren Sohn mir an einem
    > zentralen Ort der Stadt übergibt und
    > dass ich nicht direkt bis vor die
    > Haustüre fahren muss?

    Nein.

    > 14. Unser Sohn wohnt an
    > Wochenenden und in einigen
    > Schulferien bei mir. Kann ich dies bei der
    > Unterhaltberechnung berücksichtigen
    > (Essensgeld, Wohngeld)? Wenn ja, wie?

    Für Essensgeld kommt es darauf an, um wieviele Tage es sich im Monat handelt, eher bei überdurchschnittlicher Betreuungsleistung gegeben. Wohngeld nein, da die Kosten für den Wohnraum bei der KM ja weiter laufen, auch wenn der Sohn gerade nicht bei ihr ist.

    > 15. Kann ich (KV) jederzeit einen neuen
    > Kindesunterhaltsberechnung erstellen
    > und der KM mit Bereitstellung der
    > entsprechenden Unterlagen
    > aktualisieren (z.B. wenn Gehalt sinkt)?

    Ja, wenn das Gehalt unverschuldet sinkt kann jederzeit eine Neufestsetzung beantragt werden. Bis die durch ist kann es aber dauern und du musst Unterhalt in bisher titulierter Höhe weiter zahlen, der als verbraucht gilt und nicht mehr von dir zurück gefordert werden kann, wenn du ihn nicht als Darlehen angeboten hast.

    12 von 15 Fragen beantwortet. 🙂

  60. Tom

    muss ich mein Erspartes erst verbrauchen, um von meinem geschiedenen Ehemann Unterhalt zu bekommen? Und wenn ja, bis zu welchem Betrag?

  61. Lars

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    bitte um Beantwortung zwei unten aufgeführten Fragen zu folgender Situation.
    Ich, Kindsvater (KV) habe einen Sohn der bei Kindsmutter (KM) lebt. Ich bin wieder verheiratet und habe mit meiner Frau ein gemeinsames Kind. Der RA der KM fordert, zur Berechnung des Kindesunterhaltes, folgende Unterlagen bei mir ein:
    – Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate
    – Einkommensteuererklärung + Steuerbescheide vom letzten Jahr
    РVerzeichnis des Verm̦gens.

    1. Frage: Muss ich die Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) + Bescheid dem RA der KM zusenden?

    2. Frage: Wenn ja, wird dann der volle Rückerstattungsbetrag vom Finanzamt zur Unterhaltsberechnung herangezogen oder wird der Teil meiner Frau bei dem Rückerstattungsbetrag herausberechnet

    Hallo Anke, danke für die Beantwortung der 12 Fragen.
    Grüße
    Lars

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ lars

    1. ja

    2. es muss fiktiv errechnet werden, welcher Erstattungsbetrag nur für Sie anfiele

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  63. Lars

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    bitte um Beantwortung folgender Frage.
    Wenn dem RA der Mandantin / des Mandanten entsprechende Unterlagen (Einkommensteuererklärung, Steuerbescheid, Gehaltsabrechnung usw.) zur Ermittlung des Kindesunterhalts zur Verfügung gestellt werden, werden somit auch Daten übermittelt (z.B. Personal-Nr., Steueridentifikations-Nr., Kto-Daten, Versicherungs-Nr. usw.), die keine Relevanz für die Unterhaltsberechnung haben.
    Wie sieht es hierbei mit dem Datenschutz aus? Darf der RA die Unterlagen an Dritte weitergeben (z.B. an die Mandantin / den Mandanten)?
    Dürfen solche Daten unkenntlich gemacht werden vor Versand an den RA?
    Vielen Dank
    Lars

  64. RA Thomas von der Wehl

    @ lars

    Persönliche Daten können Sie natürlich unkenntlich machen. Wenn dies nicht geschehen ist sie ihr ich kein Verbot für einen Rechtsanwalt dieser Daten an seine Mandantschaft weiterzugeben.

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  65. nelly81

    Mein Mann und ich sind verheiratet und erwarten im April unser erstes gemeinsames Kind. Ändert sich dadurch etwas bei den Unterhaltsansprüchen für seinen 8 Jahre alten Sohn? Wieviel Unterhalt muss mein Mann an seinen unehelichen Sohn monatlich zahlen, bei einem Durchschnittseinkommen von 1901 €? Leider gibt es immer wieder Streitigkeiten bei diesem Thema, deswegen wäre ich sehr dankbar, eine klare Antwort zu bekommen, was als Grundlage der Berechnung dient (Gehalt, Steuererklärung, Vermögenswerte etc.) und wie man dabei eingestuft wird. Zur Zeit zahlen wir laut Düsseldorfer-Tabelle + 2 Stufen über der Gehaltsklasse. Wir haben den Kleinen ca. 10 Tage im Monat und beteiligen uns an jeden Sonderausgaben (Fussball, Schulsachen, etc.) soweit es uns möglich ist. Wir würden uns freuen, wenn die Unklarheiten mit seiner Ex ein Ende nehmen würde. Das Jungendamt wollte uns in diesem Fall nicht helfen… mit der Aussage: „Wir sind für die Mütter da.“ Vielen Dank. Nelly

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ nelly81

    konkrete Unterhalts Berechnungen kann und darf ich hier nicht durchführen. Dazu fehlen auch Details, so dass eine seriöse Berechnung nicht möglich wäre. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Dieser wird Ihnen sicherlich die notwendigen Aufklärungen geben können.

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  67. Klaus

    Hi,

    Ich zahle seit 10 Jahren fuer 2 Kinder und meine Ex 1250 Euro Unterhalt. Ich bin Hotelier, mein Vermögen ist im In- und Ausland.

    Jetzt durch die Krise habe ich wenig Gewinn und meine Ex will eine Vermögensauskunft.

    Muss ich Teile des Vermögens verlaufen ? Zum Teil ist dies Vermögen schon auf die Kinder übertragen, aber ich habe niessbrauchrecht.

    In Zahlen: Vermögen etwa 1,6 Millionen Euro. Gewinn nur per anno 35 000 Euro. Obendrein bin ich neu verheiratet und habe ein weiters Kind.

    Ich will nicht verkaufen, da der Immobilienbestand die Zukunft meiner 3 Kinder sichern soll.

    Danke fuer die Auskunft.

  68. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    wenn es um Unterhaltsfragen geht, ist der Unterhaltsschuldner nicht verpflichtet sein Vermögen zu verwerten, sprich zu verkaufen. Er ist allerdings verpflichtet Auskunft über den Stand des Vermögens zu erteilen, weil die Früchte (Einkünfte) aus dem Vermögen für Unterhaltszwecke einzusetzen sind. Dazugehören auch die Gewinne aus einem Nießbrauchsrecht.

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  69. Helmut

    Hallo, war bis ende 2008 selbstständig. Jetzt Hartz4. Bin Unterhaltspflichtig für meine Tochter aus 2. Ehe. Wohne seit Mitte 2005 bei meinen Eltern in einem seperaten Einzelzimmer ohne schriftlichen Mietvertrag. ARGE zahlt keinen Zuschuß. Jetzt will mein Vater von mir rückwirkend die gesamte Miete. Hat mir auch schon die Zwangräumung ausgesprochen.
    Seit 3 habe ich wieder eine Partnerin. Sie hat eine eigene Wohnung, zu Ihr könnte ich ziehen. Sie verdient ca. 1200 – 1500 € netto. Welche konzequenzen hätte das für Sie / uns?
    Danke im Voraus.

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ helmut

    Die Konsequenzen kann ich nicht vorhersagen.

    Wenn das Kind noch minderjährig ist, haben sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sie sollten zumindest dafür Sorge tragen, dass der Mindestunterhalt für das Kind nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden kann. Ist dies nicht möglich, wird es Schwierigkeiten geben.

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  71. Toni

    Hallo Thomas,
    habe beim googeln herausgefunden, dass es ein Kindschaftsrechtsreformgesetz gibt:
    „Seit 1998 rueckte das Kind in den Mittelpunkt und wechselte vom Umgangsobjekt zum Grundrechtssubjekt bzw. -traeger eines eigenen Rechtes auf Umgang mit beiden Eltern. Dementsprechend wurde beiden Eltern nunmehr die Pflicht auferlegt, den Umgang wahrzunehmen bzw. den Umgang zu foerdern.
    Insbesondere aus diesem Perspektivenwechsel hat sich in letzter Zeit die Rechtsprechung von der alten Praemisse, der umgangsberechtigte Elternteil habe alle Umgangskosten alleine zu tragen, geloest und sieht die Realisierung des Umgangs als primaeres Ziel an, wozu dann im Einzelfall auch das aktive Mittun (bzw. -finanzieren) der Fahrten von einem zum anderen Elternteil eingefordert werden kann. Letzteres wird dann eben aus der Pflicht abgeleitet, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu foerdern.“
    (OLG Saarbrücken, v. 27.05.1983, 9 UF 72/83, FamRZ 1983, 1054) (OLG Dresden, v. 07.02.2005, 20 UF 896/04, FamRZ 2005, 927) (OLG Schleswig, v. 03.02.2006, 13 UF 135/05, FamRZ 2006, 881)

    Mein Fall: Mein 15-wöchiges Kind lebt ca. 125km entfernt bei der Mutter. Wir sind nicht verheiratet und waren nur wenige Wochen zusammen, dabei ist das Kind entstanden. Da mir das Kind aber sehr am Herzen liegt, auch wenn die Mama bereits einen neuen Freund hat, fahre ich 2 mal pro Woche zum Kind. (Bei kleinen Kindern wird empfohlen, lieber einen häufigeren kürzeren Umgang wahrzunehmen, da das Zeitgefühl noch nicht ausgeprägt ist aber der Umgang wohl sehr wichtig für Gewöhnung etc. ist.) Das bedeutet pro Monat ca. 2000km mit dem Auto – macht bei mir ca. 160,- reine Spritkosten.
    Kann ich nun die Kosten mit der finanziell gut situierten Mutter tatsächlich teilen? Sind nur die reinen Spritkosten anzusetzen wird auch der Verschleiß & Ölverbrauch mit berücksichtigt?
    Ich zahle 242,- Unterhalt (Stufe 4, Hälfte Kindergeld abgezogen). Kann ich die Hälfte der Umgangskosten (80,-Spritt) davon noch abziehen?
    Das würde bedeuten, dass ich dann nur noch 162,- überweisen müsste? Wäre das so in Ordnung?
    Das würde mir enorm helfen, da ich noch hohe Schulden aus der Zeit davor habe.
    Viele Grüße
    Toni

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ toni

    ob hier eine Sonderregelung hinsichtlich der Kosten für den Umgang gefunden werden muss, hängt von ihren sonstigen finanziellen Verhältnissen ab. Der Umgangsberechtigte ist auch gehalten, die Kosten des Umgangs so gering wie möglich zu halten.

    Grundsätzlich wird aber nicht davon auszugehen sein, dass der Kindesunterhalt, der letztlich den Lebensunterhalt des Kindes sicherstellen soll, durch Umgangskosten verringert wird. Allenfalls wenn auch der Kindesmutter Betreuungsunterhalt geschuldet wird, könnte darüber nachgedacht werden.

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  73. sabrina

    Hallo und ein frohes neues Jahr…

    ich habe eine Frage über rechtliche Möglichkeiten, in einem Haus wohnen bleiben zu dürfen, welches die eigenen Eltern zur freien Nutzung der Tochter (mit Mann und Kind) gekauft haben. Die Nutzung erfolgt mietfrei, Eigentümer sind aber die Eltern. Nun schmeißen die Eltern die Tocher förmlich raus, da diese sich von ihrem Mann trennen möchte. Die Eltern möchten dies nicht und würden „es nicht tolerieren“, wenn Tochter nun zb mit anderem Partner dort wohnen würde. Andererseits würden sie es zulassen, den Schwiegersohn plus Kinder dort weiterwohnen zu lassen. Gibt es da in irgendeiner Form eine rechtliche Grundlage für solch einen Fall? Zum Beispiel das Gewohnheitsrecht (Haus wurde vor knapp 4 Jahren bezogen) oder dergleichen?

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen! Danke schon mal…

    Sabrina

  74. zahlvater

    @sabrina:
    Ich kann zwar keinen rechtlichen Rat geben, aber eins kann ich sagen: Wer bezahlt, kauft ein. Welcher Menschenschlag solches Ansinnen vorträgt, kenne ich zu genüge. Alle Vorteile nehmen wollen, der Vater der Kinder ist Austauschware, wird entsorgt und ein neuer ist schon parat. Natürlich soll der Vater Deiner Kinder ausziehen und am besten sich um die Kinder gar nicht mehr kümmern, sondern einfach nur zahlen, richtig? Welcher schöne neue Leben Ihr dann führen werdet, habt Ihr euch doch schon in den leuchtensten Farben ausgemalt, während der jetzige Ehegatte betrogen wurde?
    Mädchen, so Leute wie Du lassen mir den Kamm schwellen, und wenn ich eine solche Tochter hätte, ich würde sie enterben, alles verkaufen und das Geld verprassen, im Ernst.
    Das Familienrecht in Deutschland erzeugt mir der Vollkaskoversicherung Unterhaltsrecht für Frauen eine derartige niederträchtige Unterhaltsprostitution, es ist nicht mehr auszuhalten. Wenn ich Dein Mann wäre- Scheidung auf Sizilianisch- sei Dir sicher.
    Prost Neujahr!

  75. Lars

    Guten Tag Herr Wehn,
    ich, KV habe einen Sohn der bei KM lebt. Ich bin wieder verheiratet und habe mit meiner Frau ein gemeinsames Kind. Durch mein Studium habe ich noch Bafög-Schulden. Können diese Schulden als „anrechnungsfähige Schulden“ bei der Kindesunterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Und wenn ja, in welchem Umfang (Tilgungsplan?)?
    Vielen Dank für die Beantwortung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lars

  76. sabrina

    @zahlvater

    erstens betrifft mich o.g. Szenario nicht persönlich und zweitens tut dein Kommentar in dieser Angelegenheit herzlich wenig zur Sache…

    Wünsche dir jedenfalls alles Gute!

  77. Monika

    Hallo Sabrina, Bei solchen Eltern wollte ich gar nicht leben, die mich auf diese Art versuchen zu erpressen! Wenn eine Ehe kaputt ist, ist sie kaputt – das müssen auch Eltern akzeptieren lernen.

    Zahlvater, solche dummen Kommentare sollte man sich verkneifen, erst recht, wenn man die Hintergründe nicht kennt. Ehefrauen sind nicht dazu da, um ihrem Mann ein angenehmes Leben zu gestalten. Als Frau muss man nicht alles ertragen.

  78. Melanie

    ich weiß nicht was ich noch machen soll. Ich habe ein Unterhaltstitel für meine Tochter festgesetzt mit 221€ doch der Kindsvater bezahlt nur 150€. Ich bin Hartz4 Empfänger und die 221€ werden voll angerechnet doch ich habe sie ja nicht. Ich stehe im kontakt mit dem Kindsvater doch er zahlt nicht mehr laut seiner aussage.
    Das Jugendamt handelt auch mehr im Sinne vom Kindsvater habe ich das gefühl denn sie möchten das ich den Unterhalt runtersetze da noch ein 2. Kind vorhanden sei und dies kein Kind 2. Klasse sein soll was auch immer die damit meinen.
    Welche wege kann ich jetzt einschlagen um zu meinen Recht zu kommen???

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ sabrina

    Die Eltern werden sicherlich nicht irgendjemand einfach aus dem Haus werfen können. Notfalls gilt das Mietrecht mit entsprechenden Kündigungsvorschriften und Kündigungsfristen. Inwieweit hier eine einstweilige Anordnung auf vorläufige Nutzung des Hauses in Betracht kommt, müsste ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

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  80. Vater

    Bezahle Unterhalt (720€) für meine 3 Kinder. Die Kinder sind auch so oft wie es nur geht bei mir. Der Kleine ist erst 2 Jahre und braucht daher noch Windeln. Nun zu meiner Frage: Wer ist verantwortlich, sprich wer muß für Windeln bzw. Kleidung aufkommen bzw. bereitstellen?
    Denke, das meine Ex dafür aufkommen muß, da ich ja schon durch den Unterhalt im Prinzip dafür aufkomme.

  81. micha

    Hallo,
    ich bin zurzeit studierender und habe vor dem Studium geheiratet mittlerweile haben wir ein 16 Monate altes Kind. Damit wir auch während des Studiums über die Runden kommen beziehe ich Bafög, doch leider krieselt es schon länger in unserer Ehe, dass ich davon ausgehe das wir uns lieber Scheiden lassen sollten. Meine Frage wäre jetzt: Die Bafög Schulden in höhe von ca. 15000 € die auf jeden Fall zurückgezahlt werden müssen. Muss ich diese Schulden alleine zurückzahlen oder muss meine (noch) Frau sich nach der Scheidung auch an der Rückzahlung beteiligen? Konkret gesagt, sind das meine Schulden oder gemeinsamme Schulden da sie ja während der Ehe entstanden?

    Danke im Vorraus!

  82. dave

    hallo,
    ich bin 46 jahre und rentner, habe vor einem jahr ein kind gezeugt, ich habe 1996 eine kapitallebensversicherung abgeschlossen damit ich im alter ein paar tage länger leben kann.
    ich zahle im monat 50,-€ ein, diese versicherung ist nicht arge 2 sicher.
    meine frage ist nun: kann die arge an dieses angesparte geld, muß ich diese versicherung beleihen oder kündigen?
    ich würde nie wieder eine lebensvericherung bekommen, da mich durch krankheit keine mehr versichern würde.

  83. RA Thomas von der Wehl

    @ dave

    das ist nicht mein Fachbereich.

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  84. die Kriegerin

    Hallo Herr von der Wehl!!

    ich habe auch leider eine dringende Frage.

    Ich lebe nun schon seit 8 Jahren mit meinem Lebendsgefährten zusammen. Wir haben seit über 2 Jahren einen gemeinsamen Sohn. Mein Freund hat aber noch ein uneheliches Kind was bei der Mutter wohnt. Vor kurzem wurde ja mal wieder das Unterhalt erhöht und wir wissen langsam nicht mehr wie wir das alles finanziell noch schaffen sollen. Jetzt meine Frage.
    Die Kindesmutter verdient ihr eigenes geld dann bekommt sie für 2 Kinder Unterhalt und auch noch Kindergeld. Sie lebt also nicht schlecht. Auf jedenfall viel besser wie wir. Muss sie eigentlich ihr einkommen auch mit angeben, oder bleibt der Unterhalt trotzdem gleich für meinen Freund??

    Vielen Dank schonmal im vorraus….

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ kriegerin

    das Einkommen der Kindesmutter spielt erst dann eine Rolle, wenn es mindestens doppelt so hoch ist, wie das Einkommen des Kindesvaters. Erst dann kann darüber nachgedacht werden, ob eine Unterhaltspflicht des Vaters noch angemessen ist. Dies scheint mir vorliegend aber nicht der Fall zu sein. Insofern wird der Vater weiterhin Unterhalt schulden.

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  86. Puschel

    Hallo. ich habe da ein problem und zwar lebe ich mit meinem freund zusammen wir haben ein gemeinsames kind(8mon.) und er hat mit seiner exfrau auch ein kind(4j.) sie ist neu verheiratet.wird das einkommen des neuen mannes mit beim unterhalt angerechnet. da mein freund ja mehr unterhalt zahlen muss ab dem 1.1.10. die exfrau verdient 400€ und ihr neuer mann ca.2000€.
    sie hat kindesunterhalt und kindergeld (ca400€ fürs kind).
    und wir wissen nicht mal wie wir sein kind ernähren sollen,wenn sie bei uns ist,da er nur 80€ für sie im monat hat und seine ex hat ca.400€.

    vielen dank

  87. Puschel

    hallo, habe mal ne frage und zwar hat mein freund ne tochter(4) mit seiner exfrau. er hat seine tochter ein halbes jahr nachts trocken gehabt und nun pullert sie wieder ein. muss er für die windeln aufkommen oder seine ex frau. bitte um antwort und evtl. eine internetseite

    vielen dank

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ puschel

    die Windeln müssen ggfls. aus dem Unterhalt bezahlt werden. Das neue Kind wird bei der Unterhaltsberechnung auch berücksichtigt werden müssen. Ich weiß nicht, ob dies schon geschehen ist. Der Ehemann der Kindesmutter und sein Einkommen wird bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt.

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  89. Puschel

    hallo. ich habe noch mal ne frage und zwar,wenn ich mit meinem freund heirate,muss er dann weniger unthalt an sein 4jährigem kind zahlen.? wir haben ein gemansames kind 8monate.

    LG
    ein Danke schön im vorraus..

  90. RA Thomas von der Wehl

    @ puschel

    durch eine Heirat der ändert sich die Unterhaltspflicht einem Kind gegenüber nicht, da die Kinder immer in einem höheren Rang sind, als die Ehefrau.

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  91. Björn

    Mein bereinigtes Einkommen liegt unter dem Selbstbehalt von 900 Euro. Da ich eine Mietersparnis von 150 Euro, wird mein Selbstbehalt auf 760 Euro reduziert. Nach Ansicht des BGH steht es aber dem Unterhaltspflichtigen frei, über das ihm durch den Selbstbehalt verbliebene Geld zu verfügen
    BGH 23.08.2006 XII ZR 26/04. Das Jugendamt akzeptiert das nicht. Was ist richtig.

  92. RA Thomas von der Wehl

    @ björn

    die Argumentation des Jugendamtes halte ich für nicht richtig. Die geringeren Mietkosten sind tatsächlich Sache des Unterhaltsschuldners. Er nimmt dadurch auch eine geringere Wohnqualität in Kauf.

    Hier taucht aber immer das Problem auf, dass nicht einmal der Mindestunterhalt gewährleistet werden kann und in diesen Fällen wird der Unterhaltsschuldner auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit verwiesen. Wie sich dies für Sie auswirken kann, kann ich nicht beurteilen.

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  93. eineUnwissende

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Beantwortung der Fragen
    hier im Forum.

    Hier meine Frage zum Unterhaltsrecht.
    Ich bin seit 29 Jahren verheiratet, wir haben eine 21-jährige Tochter, sie wohnt noch zu Hause, studiert im 2. Semester und bekommt EUR 180,– Bafög.
    Mein Mann ist arbeitslos, bemüht sich aber nicht sehr stark um Arbeit, verschickt monatlich nur max. 4 Bewerbungen. Ich bin selbstständig tätig und erziele durch die Finanzkrise seit 2009 nur noch ein Einkommen von ca. Eur 900-1000,–/Monat. Da mein Mann regelmäßig stark trinkt (er bezeichnet sich selbst als Alkoholiker) trenne ich mich von ihm und werde die Scheidung einreichen.
    Sein Arbeitslosengeld endet im Sommer 2010, danach hat er keine Einkünfte mehr und will dann Sozialhilfe bzw Hartz IV beantragen.
    Muss ich für seinen Unterhalt aufkommen bzw wendet sich dann das Sozialamt an mich?
    Momentan wohnen wir noch zusammen in einem noch nicht komplett abgezahlten Einfamilienhaus, was meinem Mann und mir gemeinsam gehört. Nach dem Tod meiner Eltern 2006 habe geerbt: mein Elternhaus = ein altes Einfamilienhaus (ist für EUR 300,oo/Monat vermietet) sowie ein altes Ferienhaus auf einem Grundstück, was auf Grund von Baumängeln nicht vermietbar ist.
    Ich plane um die Trennung zu vollziehen in das Ferienhaus einzuziehen.
    Werde ich ggf vom Sozialamt gezwungen einen Teil der geerbten Immobilien zu verkaufen um für den Unterhalt meines Mannes aufzukommen da mein Einkommen zu gering ist um für ihn aufzukommen?
    Meine Tochter unterstütze ich natürlich finanziell.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    die Unwissende Angelika

  94. Lars

    Sehr geehrter Herr Thomas von der Wehl,

    lt. Verordnung ist es meines Wissen so, dass alle zwei Jahre eine erneute Kindesunterhaltsberechnung durchgeführt werden kann. Kann aber auch innerhalb dieser zwei Jahre eine erneute Kindesunterhaltsberechnung, z.B. bei dem Übergang von einer Alterstufe in die nächste, durchgeführt werden. Oder wird bei einer neuen Alterstufenspalte immer eine erneute Berechnung durchgeführt? Und kann eine erneute Kindesunterhaltsberechnung auch von demjenigen Elternteil beantragt werden, bei dem das unterhaltspflichtige Kind nicht seinen Wohnsitz hat?
    Gibt es zu den Fragen auch konkrete Paragraphen?

    Vielen Dank
    Lars

  95. Erwin

    Hallo ,

    Ich verdiene 920,00 netto im Monat und bekomme einen Steuerfreibetrag von monatlich 370 Euro.
    Wird dieser Steuerfreibetrag bei der Unterhaltsberechnung angerechnet oder bleibt dieser mir als Aufwandsentschädigung?
    Vielen Dank,freundliche Grüße

  96. Papa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wenn ein minderjähriges Kind vermögend ist und Zinseinkünfte von ca. 4000 EUR hat, wie wird da der Unterhalt berechnet? Hängt der von meinem Einkommen ab (Kind lebt bei der Mutter) und das Kind zahlt dann den Betrag, den eigentlich ich zahlen müsste an seine Mutter oder …?
    Vielen Dank

  97. Klaus

    Hallo,
    ich bin geschieden. Bisher waren die 2 Kinder je zur Hälfte bei ihr und bei mir. Nun hat meine Ex Frau im August ihren Job gekündigt und ist zu ihrem Freund in eine andere Stadt gezogen. Sie bekommt jetzt ALG I von ca. 800€. Die Kinder leben seit ihrem Umzug ganz bei mir. Sie zahlt keinen Unterhalt und beruft sich auf den Selbstbehalt, hat aber im Ausland 2 Immobilien zu 50%. Die jeweils anderen 50% gehören ihrer Mutter, die in einer der Immobilien wohnt. Das zweite Haus ist ein Wochenendhaus und wird nicht genutzt. Ist es möglich dieses Vermögen zum Unterhalt heran zu ziehen?

    vielen Dank

  98. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    für minderjährige Kinder gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit beziehungsweise eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung gem. § 1603 BGB. Die Kindesmutter wird sich also weder mit der selbst herbeigeführten Arbeitslosigkeit herausreden können, noch mit dem Selbstbehalt.

    Platt ausgedrückt gilt gem. § 1603 BGB, dass der Unterhaltsschuldner mit seinen Kindern das letzte Hemd mitteilen muss. Insofern wäre auch das Vermögen heranzuziehen, wenn sonst kein Unterhalt gezahlt werden könnte.

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  99. Carolina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    Mein Ex Partner legt für unsere Tochter einen bestimmten Betrag irgendwo an.Jetzt will er mir nicht sagen wo und wie viel er für sie anlegt.Ist er dazu verpflichtet mir zu sagen was er für seine Tochter zurücklegt?(wir haben das gemeinsame Sorgerecht)
    Dann will er jetzt auch keinen Unterhalt mehr zahlen, er verdient zur Zeit nur 798 Euro im Monat, wohnt allerdings kostenfrei mit seiner Mutter im eigenen Haus.Muss auch keinen Strom, kein Wasser und auch kein essen zahlen, hat also kaum selbstkosten.

    Muss er mir sagen was er anlegt und wäre er, trotzt des wenigen Verdienstes Unterhaltspflichtig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Carolina

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ carolina

    die Geldanlage zu Gunsten des Kindes muss er meines Erachtens nicht offenbaren.

    Hinsichtlich einer Unterhaltsverpflichtung habe ich Bedenken an der Leistungsfähigkeit. Das kostenlose Wohnen könnte als unterhaltsrechtlich nicht beachtliche Zuwendungen Dritter gewertet werden.

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  101. Ralf

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich werde mich in kürze Scheiden lassen. Während unserer Ehe hat meine Frau ca. 30.000€ geerbt, darüber hinaus bekommt sie über den Zugewinnausgleich „unserer Immobilie“, einschließlich etwas Bargeld, weitere 45.000€. Wie sieht es nun mit der Unterhaltszahlung gegenüber meiner Frau aus? Wird durch das Kapital der durch mich zu leistende Unterhaltsbeitrag vermindert? Meine Frau übt gegenwärtig eine Tätigkeit im Niedriglohnsektor aus.

    Meinen Dank im Voraus

    Ralf

  102. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    der von ihrer Frau geerbte Betrag kann unterhaltsrechtlich bedarfsdeckend angesetzt werden, sofern er noch vorhanden ist. Der aus der Immobilie fließende Betrag wird unterhaltsrechtlich dagegen in der Regel nicht angesetzt, da der Unterhaltsschuldner meist über den gleichen Betrag verfügt und nicht einzusehen ist, dass er sein Vermögen behalten darf während der Unterhaltsgläubiger den Betrag der Unterhaltszwecke aufbrauchen muss.

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  103. Ralf

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    danke für die schnelle Antwort zur Anfrage vom 10.01.11 (20:27Uhr).

    Von dem ursprünglichen Erbe sind noch 20.000€ im Besitz meiner Frau, der Restbetrag wurde in Möbel und ein Kfz, welche noch vorhanden sind, investiert. Da das Erbe zum Anfangsvermögen hinzuzurechnen ist, war ich der Meinung, dass die Ursprungssumme von 30.000€ anzusetzen ist und soweit noch Geld aus der Zugewinngemeinschaft vorhanden ist (trifft bei uns zu) hierfür verwendet werden muss. Mir wäre natürlich lieber, wenn die Möbel bzw. das Kfz verrechnet werden könnten. Besteht da eine rechtliche Grundlage, da die Möbel bzw. das Kfz seinerzeit aus den Mitteln der Erbschaft angeschafft wurden, ggf. unter Berücksichtigung einer Wertminderung?
    Sie erwähnten, dass der geerbte Betrag bedarfsdeckend angesetzt werden kann. Was meinen Sie mit „kann“? Wer entscheidet das? Und wenn ja, heißt das, dass ich erst zahlen muss, wenn das Erbe aufgebraucht ist?

    Nochmals danke im Voraus für Ihre Bemühungen.

    Gruß

    Ralf

  104. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    Sie werde um eine anwaltliche Beratung nicht umhinkommen. Hier vermischt sich die Zugewinngemeinschaft mit den Unterhaltsansprüchen.

    Entscheiden wird im Streitfalle immer das FamGe.

    Sollte der Unterhaltsberechtigte noch Vermögen haben, so wird er dies vordringlich, bis auf ein Schonvermögen, unterhaltsrechtlich einzusetzen haben. Dies gilt allerdings nicht für die Vermögensteile, die der Unterhaltsverpflichtete z.B. aus dem Verkauf einer gemeinsamen Immobilie ebenfalls erzielt.

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  105. AnkeX

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von der Wehl,

    im günstigsten Fall muss die Ex-Frau meines Partners ihm einen bestimmten Zugewinnausgleich zahlen. Sollten dies Ratenzahlungen sein, z.B. monatlich 500Euro, stellt sich die Frage, ob diese 500Euro zu seinem monatlichen Einkommen zählen und er damit mehr KU zahlen muss? Wenn ja, wie kann man das anders regeln?

    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichem Gruß
    Anke (eine der vielen Ankes hier 😉

  106. RA Thomas von der Wehl

    @ ankex

    Ich würde eine Ratenzahlung auf den Zugewinnausgleich nicht als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bewerten und damit kann dies nicht den Kindesunterhalt erhöhen. Beim Zugewinnausgleich handelt es sich um Vermögen und dies wäre für Unterhaltszwecke erst dann einzusetzen, wenn nicht einmal dem Mindestunterhalt gewährleistet wäre.

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  107. Marcus

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich verdiene ca. 1000 € netto, die Berechnungen zum Kindesunterhalt sind gerade angelaufen.
    Mutter (Hartz IV), Kind (5Jahre) und neuer Lebensgefährte (Hartz IV) werden eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Ich betreue das Kind 2-3 Tage / Woche inkl. aller dazugehörigen Aufgaben. Nun hatte ich vor ein Grundstück von ca. 1100 qm (möglicherweise Bauland) das momentan im Besitz meiner Oma ist auf mich überschreiben zu lassen, da der eigentliche Erbe es nicht möchte. Meine Frage dazu: Ist es überhaupt ratsam aufgrund evtl. anfallender Unterhaltsverpflichtungen so ein Grundstück zu erwerben bzw. wie weit wird es zur Berechung des Unterhaltes heran gezogen? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten damit ich dieses Grundstück nicht verkaufen muss?

    Vielen Dank im Vorraus,

    Marcus.

  108. RA Thomas von der Wehl

    @ marcus

    der Unterhaltsschuldner muss mit seinen Kindern notfalls „das letzte Hemd teilen“. Daraus könnte sich eine Verwertungspflicht des Grundstücks ergeben.

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  109. Marc

    Hallo, ich habe zwei Fragen:

    Frage 1: Meine Nochfrau hat sich getrennt und gleich Trennungsunterhalt und Kinderunterhalt gefordert. KU wurde über Beistandschaft auch gleich festgesetzt. Auch Unterhaltsvorschuss wurde von ihr gleich beantragt und bewilligt. Jedoch hat sie „vergessen“ anzugeben, dass sie im Ausland ein Grundstück und die Hälfte ihres Elternhauses besitzt. Auch bezieht sie H4-Leistungen für ihre neue Wohnung. Da die Immobilien deutlich über dem Freibetrag liegen, was kann ihr bei Bekanntwerden passieren? Rückzahlung von UV? H4-Leistungen? Bußgeld (in welcher Höhe)?

    Frage 2: Bei Vätern wird ja gerne angenommen, sie müssen ihr letztes Hemd mit den Kindern teilen, also Verwertung von Immobilien zur Zahlung von KU. Wie sieht es bei den Müttern aus? Holt sich der Staat dort auch das Geld bei Vermögen, oder haben diese eher einen Freibrief?

    Gruß
    Marc

  110. Tobi

    Hallo,

    ich werde vermutlich Unterhalt für ein Kind und -wenn ich Pech habe – drei Jahre Unterhalt für die KM zahlen müssen.

    Vermögen habe ich nicht viel…lediglich ein Bausparvertrag (ca. 17.000 Euro), der jedoch zur Hälfte meiner eigentlichen Partnerin gehört (sie darf erst einmal nichts erfahren). Da ich bis Mitte nächsten Jahres Referendar bin und nur ca. 1000 Euro netto verdiene, ist sonst nicht viel bei mir zu holen. Lebensversicherungen usw. sind noch nicht so üppig gefüllt.

    Vielen Dank,
    Tobi

  111. RA Thomas von der Wehl

    @ tobi

    was ist die Frage?

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  112. anya lee bush

    Sehr geehrter Herr von wehl,
    Mein Mann zog vor 5 Jahren aus der damaligen Ehewohnung, seitdem habe ich mit meinem Sohn alleiniges Wohnrecht- Wohnung soll verkauft werden, sobald Sohn mit studium „versorgt“ist. Nun brach mein Mann jedoch in meine Wohnung ein, und räumte diese leer, incl. Küche. Die Wohnung ist nicht mehr bewohnbar, ich habe meine Lebensgrundlage verloren, und komme wochenweise bei Verwandten unter. Nun will er auch keinen Unterhalt mehr zahlen, ich könnte auch in der leeren Wohnung bleiben, er verdiene ( als Selbsständiger) angeblich nichts mehr, von einem Monat auf den anderen. Sozialamt verweigert mir jegliche Hilfe, da Vermögen bei Ehemann vorliegt ( er selbst wohn mit neuer Freundin in neuem Eigenheim)
    Haben Sie einen Tipp, was ich hier tun kann? Meine RA ist da leider nicht so aktive…
    Vielen Dank vorab
    Anya Lee Bush

  113. RA Thomas von der Wehl

    @ anya

    dies ist ein sehr komplexer Fall, der nicht in einem Forum gelöst werden kann, sorry.

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  114. paula

    Sehr geehrter Herr von Wahl,
    mein unterhaltspflichtiger Exmann hat sich nach der Ehe per Vertrag verpflichtet, 900 € monatlich an seinen Vater zu zahlen. Dies kann er nicht aus seinem Einkommen leisten (sein Vater hat ihm 200.000,- € gegeben aus einem Hausverkauf) aus denen er diese Zahlungen leistet. Sein Vater ist nicht bedürftig. Nach dem Tod seines Vaters (er ist jetzt 82 J.) erhält er seine Zahlungen als Erbe ja wieder zurück.
    Um keinen Unterhalt zahlen zu müssen, setzt er nun diese 900,- € als Schulden an, die er von seinem Einkommen abzieht (Hausmann mit Nebenerwerb von ca. 280,- €), so daß er praktisch nichts zahlen muß. Seine Frau verdient sehr gut, er lebt in einem fast abgezahlten großen Haus mit Swimmingpool.
    Kann er diese 900 € als Schulden einsetzen?
    Dann würden ja seine Kinder seine Schulden bezahlen!
    Ich hoffe, die Fragestellung ist ausreichend formuliert. Vielen Dank im Voraus.
    paula

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ paula

    dass ist ein recht spannender Fall, der für einen Fachanwalt für Familienrecht sicherlich eine Herausforderung ist. Sie sollten einen solchen mit ihrer Vertretung beauftragt.

    Soweit es um Unterhalt für minderjährige Kinder geht, müsste der Vater das Vermögen angreifen.

    Soweit es um andere Unterhaltsansprüche geht, stellt sich die Frage, inwieweit aus dem Vermögen Einkünfte erzielt werden und wie seine neue Beziehung finanziell bewertet wird.

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  116. Ivonne

    Hallo Hr. von der Wehl,

    Ich lebe seit längeren mit meinem Sohn (13) allein. Nach fast 4 Monaten Bearbeitungszeit erfuhr ich jetzt vom Jugendamt, das mein Exmann nicht zahlungsfähig wäre und ich somit kein Kindesunterhalt bekomme. Da dies für mich nicht nachvollziehbar ist, überlege ich einen Anwalt das ganze prüfen zu lassen.
    Mein Ex verdient um die 1200€ Netto und besitzt ein Eigenheim wo er monatl. eine Rate von 550€ ca. Für die Finanzierung bezahlt. Laut Düsseldorfer Tabelle muss ihn ein Selbstbehalt von 950€ bleiben. Welche Kosten zählen in den Selbstbehalt rein? Lohnt es sich in diesem Fall ein Anwalt zu nehmen bzw. haben wir die Chance überhaupt was zubekommen wenn wir klagen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  117. Alex

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin 20 Jahre alt und habe bis jetzt immer 2 Wohnsitze gehabt, ich habe die Woche immer auf beide Elternteile aufgeteilt. Da ich im Oktober mein Studium antrete, möchte ich nun einen festen Wohnsitz haben; Bei meiner Mutter. Mein Vater hat Vermögen und möchte allerdings nächstes Jahr aufhören zu arbeiten (Er ist 50.).
    Er ist der festen Ãœberzeugung, dass er dann keinen Unterhalt mehr zahlen muss.
    Alle Gespräche eine Lösung zu finden, sind bisher gescheitert, da mein Vater ein sehr guter Retoriker ist, wie gehe ich vor?

  118. Gerhard K.

    Darf ich meiner unehelichen Tochter(19 J.) das Wohnen (ohne Mietvertrag) verbieten,dastets Schwierigkeiten auftreten?

  119. simone rose

    Hallo,
    ich bin 21 und gehe in die 13.Klasse.Mein Vater ist Alkoholiker.Daher möchte ich in eine eigene Wohnung ziehen.Er verweigert mir den Unterhalt wenn ich ausziehe,weil ich Sparvermögen habe.

    Gibt es beim Sparvermögen einen Freibetrag,so dass mein Vater mir trotzdem Unterhalt zahlen muss?

  120. Pepe

    Habe eine frage , und zwar das meine ex-frau und ich geeinigt haben , das ich 520 euro unterhalt zahle für meine 2 kinder , meine ex-frau ist mit diesen betrag einverstanden, darf sich die jobcenter sich einmischen ? ein sachbearbeiter verlangt das ich mehr zahlen soll , obwohl meine ex-frau mit dem betrag zufrieden ist.

    ich wäre mit eine antwort sehr dankbar .

  121. Renate

    Hallo, mein Mann und ich sind seit 3 Jahren geschieden.
    Ich bin 60 Jahre alt, habe kein Einkommen mehr und lebe von Ersparnissen. Unsere Tochter (20) studiert in München Medizin. Mein Ex-Mann hat eine Firma und lebt in sehr guten Verhältnissen.
    Er zahlt 600 € Unterhalt an unsere Tochter, von mir bekommt sie 200 €. Es gab jetzt Differenzen bezüglich der Studiengebühren die ich bezahlt habe – er möchte sich nicht daran beteiligen – wie ist da die Rechtslage? Müssten wir uns die Gebühren teilen, oder wäre er allein dafür zuständig, weil ich kein Einkommen habe.

    M f G
    R.

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ renate

    Studiengebühren sind Sonderbedarf und dieser Sonderbedarf muss von den Eltern im Verhältnis der Einkommen zueinander aufgebracht werden.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Mail: info@vonderwehl.de
    Telefon: 0431 – 911 16

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  123. Peter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bekomme seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente, die derzeit knapp über dem Selbstbehalt liegt.
    Die Kinder sind 16 und 19 J., letztere ist aber von der Mutter ausgezogen, die jüngere lebt bei der Mutter. Jetzt habe ich nach einem langen Verfahren leider keine monatliche BUZ-Rente bis 2020, sondern eine Einmalzahlung erhalten 30.000 €, nach Abzug von Verfahrens- und Anwaltskosten 7.000 € und geschätzter Steuer verbleiben ca. 17.000 €.
    Die Einmalzahlung müsste aber als Ersatz für die BUZ-Rente BIS einschl. 2020 zu klassifizieren sein (Vertrag lief bis Ende 2020)??
    Kann es sein, dass diese Summe trotzdem abzgl. des Schonvermögens bereits in 10-14 Monaten ratenweise ganz als Unterhalt gezahlt werden muss???

    Ich bitte Sie höflich um eine Antwort.

    Vielen Dank

  124. micha

    hallo habe mal eine frage:

    ich bin geschieden, meine beiden kinder leben bei meinem mann.

    gibt es eigentlich einen Schonfreibetrag bei Unterhalt für Erspartes und wenn ja zu welcher Höhe?

    Bisher ist es so gerregelt, dass ich keinen Unterhalt bezahle -Abmachung auf gegenseitigkeit.

    Ich bin EU-Rentnerin zu 100 % Schwerbehindert und beziehe eine Rente von ca. 1000,- monatl. + Pflegegeld. Davon bezahle ich meine Lebenskosten und meine Pflege.

    2 Frage: Ich muss noch für meine Scheidung Gerichtkosten in Höhe von 5000,- Euro in monatliche Raten von 45,00 Euro beim Staat bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit, dass mir diese aufgrund meiner Schwerbehinderung EU -Rente und Pflegestufe II erlassen oder herabgesetzt werden können?

    Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

    LG

    MB

  125. RA Thomas von der Wehl

    @ micha

    ich kann nicht prüfen, ob sich die Raten für die VKH herabsetzen lassen. Raten werden aber maximal 48 Monate geschuldet. 45,00 EUR x 48 Monate wären max. 2.160,00 EUR

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
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    info@vonderwehl.de
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  126. micha

    hallo habe ich wegen freischaltung noch etwas zu tun ?

  127. Peter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ergänzend möchte ich noch wegen der Forderung der augezogenen 19-jährigen Tochter, noch Schülerin (allein ohne Partner/Kind) fragen, wie weit der Selbstbehalt der Mutter gegenüber der älteren Tochter von 1140 Euro sinkt.

    Mit freundlichen Grüßen

  128. M.R.

    Hallo, ich brauche eine grobe Abschätzung der Lage:

    Habe mich vor 1 1/2 Jahren von meiner nicht ehelichen Lebensgefährtin getrennt. Wir haben 2 gemeinsame Kinder.

    Ich bin selbstständig, kann jedoch seit der Trennung meinem bisherigen Job nicht mehr nachgehen, da dieser stark auslandslastig war und ich ja jetzt alleinerzieher einer meiner Töchter bin.

    Aus der Not habe ich eine Tugend gemacht, und mein Haus mit Einliegerwohnung so umgebaut, dass in einer Wohnung meine Ex mit Kind wohnt, eine kleine Wohnung nutze ich, und zwei kleine Wohnungen habe ich vermietet.

    Mieteinnahmen kalt 882 €. Bekomme noch Kindergeld für meine eine Tochter und 133,- UVG.

    Meine EX wohnt, wie gesagt auch in meinem Haus, zahlt Miete, ist aber arbeitslos, bekommt nach ALG I jetzt HARZ IV.
    Anstelle des Mindestunterhalts von 133,- laut Jugendamt haben wir uns darau geeinigt, dass Sie ein Auto weiter nutzen darf, bis der Wert (als Unterhalt aufgebraucht ist).

    Jetzt kommt die ARGE auf mich zu und will Kindesunterhalt von mir, oder mehr Unterhalt, das weiss ich nicht, jedenfalls will Sie alle Zahlen von mir.

    Wie soll ich mich verhalten, was drohen für Kosequenzen ?

  129. Klaus

    Meine Schwiegermutter bezieht eine Rente von 720 EUR das reicht gerade um ihren Lebensunterhat zu meistern. Sie hat aber ein Vermögen von 30.000 EUR. Ihre Tochter (44 Jahre) hat Harz 4 beantragt und bekommen, jetzt wird Sie zum Unterhalt vom Amt herangezogen, muss sie von Ihrem Vermögen etwas zahlen oder gilt das auch hier als Schonvermögen ?

    Gruß
    Klaus

  130. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    m.E. ist das Vermögen in diesen Unterhaltfällen nicht einzusetzen. Kommt die Tochter ihrer Erwerbsobliegenheit überhaupt entsprechend nach?

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    0431 – 911 16
    info@vonderwehl.de
    http://www.vonderwehl.de

  131. Klaus

    Die Verzinsung ihres Vermögens beträgt z.Z. 1 % effektiver Jahreszins.

    Gruß Klaus

  132. Monika F.

    Ich bin alleinerziehend mit einem Sohn. Der Kindsvater zahlt Unterhalt 260,- mtl.
    Jetzt wurde außerdem ein KITA Beitrag vom Jugendamt von 110,- errechnet. Er ist jetzt arbeitslos und sagt er kann es nicht zahlen. Jedoch hat er Grundbesitz. Muss er trotzdem die KITA zahlen?

  133. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    den Fall hatte ich noch nicht, dass der Vater zwar den Mindestunterhalt zahlt, aber die KITA nicht, obwohl Vermögen. Sie sollten versuchen es mit einem Fachanwalt im Familienrecht durchsetzen zu lassen

  134. Karen

    Hallo

    mein Mann ist seit seinem 18. Lebenjahr manisch-depressiv. Er hat mir die Krankheit zunächst verheimlicht. Dann hatte er eine starke Phase, die aber nur kurz war. Im Anschluss waren wir lange im Ausland, alles lief weitgehend normal. Da seine Eltern schwierig sind, hat er und dann auch ich die Krankheit/Phasen immer auf seine Kindheit geschoben und wir sind davon ausgegangen, dass wir das schaffen. Nach 4 Jahren kam die 1. heftige Phase nach 7 Jahren war er dann arbeitslos. Als bei mir dann auch der Jobverlust drohte sind wir umgezogen. Er wollte / sollte sich dann erstmal um die Kinder kümmern. Statt dessen hat er wieder seine Selbstverwirklichungsphase bekommen. Ich war in neuer Stadt, neuer Umgebung, 60 Stunden Job mit 2 schulfplfichten Kindern ganz auf mich allein gestellt und fast jdn. Tag bei ihm im Krankenhaus obwohl er auch im Rotlichviertel war – natürlich krankheitsbedingt. Meine Eltern helfen uns ständig seit vielen Jahren mit den Kindern, sonst hätte ich nicht berufstätig sein können und letztendlich seit vielen Jahren für die Familie sorgen können. Sie wohnen weit weg (500 km), meine Schwiegereltern haben sich damals nicht und heute nicht gekümmert. Ich wollte dann, dass mein Mann mir die Betreuung überträgt um ihn im Notfall einweisen und sich und uns vor ihm selbst schützen zu können. Das hat er abgelehnt. So kam es zur nächsten schlimmen Phase die letztendlich in der Trennung endete, da er u.a. auch meine Mutter – vor den Augen der Kinder – bedroht hat etc. Nun lebe ich seit 2 Jahren alleine mit den Kindern, bekomme keinen Unterhalt, bin auf Steuerklasse 2 gestuft worden. Da ich viel arbeite und gut verdiene und meine Eltern immer wieder 500km anreisen um mich und die Kinder zu unterstützen schaffen wir das alles. Mitlerweile haben sich die Kinder auch wieder gefangen.

    Nun steht die Scheidung an. Nachdem mein Mann trotz hoher Krankengeldbezüge keinen Unterhalt gezahlt hat / zahlen musste will er jetzt unterhalt von mir, da er nun für gut ein Jahr berufsunfähig geschrieben wurde und von der Rente allein nicht leben kann.

    Aber wir haben gemeinsames Vermögen. Ich möchte, dass dieses durch 4 geteilt wird, da die Kinder noch über 10 Jahre Ausbildung vor sich haben. Dennoch hätte er genügen Vermögen (> 100.000 Euro). Er will die Hälfte und keinen Unterhalt zahlen sondern noch welchen von mir bekommen? Seine Familie tut nichts – nicht für ihn, nicht für mich, nicht für die Kinder. Sie haben Vermögen und Zeit. Ich komme emotional nicht klar mit der Situation. Denn er will auch noch an das Vermögen ran, dass ich in die Ehe mit eingebracht habe. Das das so ist weiss er, aber er gibt es nicht zu, nur mir gegenüber. Er hat Existenzangst – ich auch. Leider habe ich nicht mehr alle Nachweise über mein Anfangsvermögen. Zudem habe ich den großteil des Zugewinns erwirtschaftet obwohl ich tlw. für die Kinder zu Hause geblieben bin.

    Ich komme grundsätzlich mit den Kindern alleine klar – auch finanziell. Aber ich bin nicht bereit noch für ihn zu zahlen, denn er hat Vermögen. M.E. ist er gegenüber den Kindern mit seinem Vermögen verpflichtet. Nun will er sogar noch die LV für die Kinder (ich bin V-nehmer, die Kinder verischerte Personen, er weis, dass das Versicherungen für Ihre Ausbildung waren!) in das Vermögen einberechnen. Ich kann es nicht glauben. Welche Rechte hat er wirklich? Ich habe all die Jahre gespart für den Ernstfall, wenn ich auch mal nicht mehr kann, immer unter meinen Verhältnissen gelebt. An Scheidung habe ich nie gedacht. Er hat mich betrogen und verlassen, nun will er alles und leistet nichts und versteckt sich hinter seiner Krankheit. Diese gibt es aber man kann damit leben und auch Leistung erbringen. Aber es ist ja so bequem sich hinter der Frau mit gutem Gehalt zu verstecken. Dass ich dafür hart arbeite, die Kinder viel zu wenig von mir haben = auch verzichten genau wie ich, das spielt keine Rolle??? Zu was bin ich wirklich verpflichtet? Was kann man / der Staat einem Menschen zumuten und welche Pflichten hat der Vater aus seinem Vermögen heraus gegenüber den Kindern? Ist sein Vermögen geschützt weil ich gut verdiene und alleine für die Kinder sorgen kann?

  135. Anna

    Hallo

    mein Freund hat 3 Kinder aus der 1. Ehe. Die älteste Tochter fängt nun an zu studieren, der jüngste Sohn wird 14 Jahre. Ist die Kindsmutter auch verpflichtet wieder einer Vollzeit Erwerbstätigkeit nachzuegehen? Mein Freund zahlt für alle Kinder Höchsätze.

  136. Namdi

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen.
    Erst die Situation.

    1. Ich stehe kurz vor der Trennung. Jedoch habe ich mir vor kurzem ein 2-Fam. Haus für 140000 € gekauft. Natürlich über ein Darlehn wo ich jetzt bis zu 600 € an Rate abbezahlen muss. Bekomme aber durch durch die 2 Wohnung 470 € kaltmiete. Das Haus gehört also noch der Bank und nur ich bin der Partner und nicht meine Frau. Mein Netto beträgt ca 1500-1600 € ( aber nur wegen der Steuerklasse III ) + 470 Kaltmiete = ca. 2100 €. Meine Frau verdient ca. 250 € durch einen Teilzeitjob.

    Frage 1: Hat meine Frau ein Recht auf einen Teil des Hauses ???

    Frage 2: Wenn ich in die Steuerklasse 1 komme, rutsche ich unter den Selbstbehalt von 950 €. Muss da dann das Haus verkauft werden ???

    Frage 3: Wenn ich unter den Selbsbehalt rutsche, ohne Eigenverschulden, wird ja meiner Frau vom Jugendamt oder der Arge geholfen. Muss ich das dann irgendwann mal zurück bezahlen ???

    Danke schon mal für die Antworten.

  137. Christian

    Wir sind gescheiden und haben zwei Kinder 12 und 17 Jahre.Meine Tohter 17Jahre alt lebt bei mir und mein Sohn bei meiner Exfrau.Ich zahle für mein Sohn 356Euro Unterhalt.Sie bekommt auch noch 184Euro Kindergeld und verdient ca. 700Euro netto.Sie besitzt ein Stammkapital von 55000Euro und zahlt für ihre Tochter kein Unterhalt.Ist das richtig? muss sie bei so einem Stammkapital nicht auch wenigstens den gesetzlichen Unterhalt zahlen

  138. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    was ist mit Stammkapital gemeint? Wenn dies konkretes Vermögen ist, muss die Mutter Unterhalt zahlen.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    Telefon: 0049 431 91116
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  139. Manuel

    Guten Tag,

    Ich liege als Azubi unter der Unterhaltsgrenze von 950€ habe mir aber über die zeit ein “ Vermögen ;)“ von ~2500€ zusammen gespart.

    ( Exklusive VL Bausparvertrag und extra Bausparvertrag )
    Da ich darum gebeten werde auch dieses bezüglich möglicher Unterhaltszahlungen offen zu legen ist die Frage ob mein erspartes ( was für den auszug in eine Wohung gedacht ist) zum Unterhalt herangezogen werden?

  140. markus45

    Ich haette eine frage.
    Meine lebensgefaehrtin von der uch seit einem hahr getrennt lebe ist sehr vermoegen. Hat monatlicge einnahmen von knapp 4000 euro netto.
    In wie weit wird das bei einer evebtuellen unterhaltsfirderung beruecksichtigt.
    Ich selber bekomme als dienstleister mal 1000 betto mal 900 euro mal 800 aver auch mal 1100. Das variiert immer.
    Ueber einen rat waere ich dankbar

  141. Christoph

    Hallo.

    Ich zahle Unterhalt an 3 Kinder (10,6,5 J.)
    Habe ein Nettoeinkommen von 1750€ und bezahle 663€ Unterhalt. 1750-5%-1000€ Selbstbehalt=663€. Zahlen müsste ich Allerdings ~823€.
    Meine Eltern wollen mir nun Geld (15.000€) schenken als vorzeitiges Erbe. Wenn ich es richtig verstanden habe muss ich an das Vermögen nicht ran um davon Unterhalt zu bezahlen. Lediglich die Einnahmen aus Kapital, sprich die Zinsen, werden auf mein anrechenbares Nettoeinkommen draufgeschlagen.
    Muss ich nun bezahlen als hätte ich das höhere Nettoeinkommen? (Ok. Es sind nur 10€ mehr im Monat und das würde ich für die Kinder auch machen) Oder muss ich vielleicht doch an das Vermögen ran, da ich pro Monat ca. 160€ zu wenig Unterhalt bezahle.
    Die Unterhaltszahlungen sind in einer Scheidefolgevereinbarung festgehalten.

    Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort

  142. David

    Hallo zusammen,

    ist eine Mutter mir als Unterhaltspflichtigen Vater verpflichtet, mir offen zu legen, wofür der Kindsunterhalt für meine Minderjährigen Kinder genutzt wird???

  143. RA Thomas von der Wehl

    ganz klar: nein

  144. GabbyBernard

    Ungerrechtigkeit für Männer meine frage ? ein Mann hat ein eigenes Haus ist aber Vollrentner muss er Unterhalt bezahlen ? die Männer werden voll verarscht von der Justitz !

  145. I. V.

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Wehl,

    mein Partner hat mit seiner Ex Partnerin ein Kind für das er unterhaltspflichtig ist. wir haben gemeinsam einen Kredit für eun gemeinsames Haus aufgenommen. Wenn mein Partner Arbeitslos werden würde..ist dann der volle Unterhalt vorrangig, wenn dadurch die Hausraten nicht gezahlt werrden könnten? MfG

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