Versorgungsausgleich bei Ostanwartschaften

ACHTUNG: durch die Reform zum 01.09.2009 und das neue FamFG sowie das neue VersAusglG hat sich vieles geändert!

Viele Ehe wurden noch in der DDR geschlossen und werden jetzt geschieden. Hier taucht beim Versorgungsausgleich (VA) das Problem der alten DDR-Rentenanwartschaften auf. Meist ist das Ergebnis dann, das der VA ausgesetzt wird.

Er kann nur durchgeführt werden, wenn der Ausgleichspflichtige sowohl höhere Westansprüche, als auch höhere Ostansprüche hat. Er kann nicht durchgeführt werden wenn einer höhere Westansprüche und der andere dafür höhere Ostansprüche hat. Dann gilt § 2 VAÜG, siehe nachstehend.

§ 2 Durchführung, Aussetzung und Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichs

(1) Vor der Einkommensangleichung ist der Versorgungsausgleich nur durchzuführen, wenn

1.
a) die Ehegatten in der Ehezeit keine angleichungsdynamischen Anrechte minderer Art erworben haben und

nur angleichungsdynamische Anrechte zu berücksichtigen sind oder
b) der Ehegatte mit den werthöheren angleichungsdynamischen Anrechten auch die werthöheren nichtangleichungsdynamischen Anrechte erworben hat;
2.
die Voraussetzungen der Nummer 1 nicht vorliegen, aus einem im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrecht aufgrund des Versorgungsausgleichs jedoch Leistungen zu erbringen oder zu kürzen wären.
Anderenfalls ist der Versorgungsausgleich auszusetzen; § 628 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung gilt entsprechend.
 
(2) Vor der Einkommensangleichung ist ein nach Absatz 1 Satz 2 ausgesetzter Versorgungsausgleich auf Antrag nur wiederaufzunehmen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 eintreten. 2Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die betroffenen Versorgungsträger.
 
(3) Nach der Einkommensangleichung ist ein nach Absatz 1 Satz 2 ausgesetzter Versorgungsausgleich auf Antrag wiederaufzunehmen; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. 2Von Amts wegen soll ein nach Absatz 1 Satz 2 ausgesetzter Versorgungsausgleich binnen fünf Jahren nach der Einkommensangleichung wieder aufgenommen werden

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54 Reaktionen zu “Versorgungsausgleich bei Ostanwartschaften”

  1. karla

    sg. Damen und Herren,

    bin seit 2003 geschieden, der versorgungsausgleich wurde ausgesetzt, es gibt auf beiden seiten ost wie westansprüche, sowie von meiner seite aus 4 arbeitsjahre in wien
    mir wurde gesagt bei der scheidung vorm gericht, dass die der versorgungsausgleich ausgestzt wird und erst auf antrag wieder aufgenommen werden kann, was muß ich berücksichtigen?

    zum anderen wurde mein rentenversicherung bei der iduna nova gesperrt, ich wollte diese bei einer notsituation auflösen, von seiten der versicherung wrde mir gesagt dass diese gesperrt wurde, bis der versorgungsausgleich abgewickelt wurde.
    Diese Versicherung habe ich aber so abgeschlossen dass diese mit dem 60 Lebensjahr entweder in einer summe ausgezahlt wird oder in form einer monatlichen rente.
    hiermit bitte ich sie um rat, wie ich mich weiterhin verhalten soll
    freundliche grüße
    karla

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ karla

    Der vom Gericht ausgesetzte Versorgungsausgleich wird automatisch vom Gericht auch wieder aufgenommen, wenn eine Berechenbarkeit der Ost-und Westansprüche vom Gesetzgeber hergestellt ist. Dies könnte in Kürze der Fall sein. Sie müssen deswegen nichts unternehmen.

    Hinsichtlich Ihrer Rentenversicherung könnten Sie wahrscheinlich erreichen, dass die Versicherung in den Versorgungsausgleich nicht einbezogen wird, wenn sie das Wahlrecht auf eine Einmalzahlung ausüben. Ob dies allerdings für sie günstig ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

    Dann fiele die Versicherung möglicherweise in den Zugewinnausgleich, wobei allerdings bei einer Scheidung im Jahre 2003 der Zugewinnausgleich nicht mehr durchzuführen wäre. Bitte lesen Sie das BGH-Urteil

    und besprechen das weitere Vorgehen mit ihrem Anwalt.

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  3. La

    Mit großem Interesse habe ich diesen Beitrag gelesen. ich wurde 01/07 nach 28 jahre Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich wurde ausgesetzt. Da ich jetzt 60% schwerbeschädigt bin und mich mit dem Gedanken beschäftigen muss teilerwerbsunfähigkeitrente zu beantragen da ich körperlich nicht mehr in der Lage bin einer Vollbeschäftigung nachzugehen benötige ich natürlich die Auskunft zum Versorgungsausgleich, Unterhalt bekomme ich nicht. Anfragen beim Gericht waren vergebens. Wird auch in diesem Fall die Ausetzung der Berechnung automatisch wieder aufgenommen oder muss ich mich da noch einmal einer kostenspieligen anwaltlichen Prozedur ausliefern?

    Würde mich freuen über eine Auskunft –

    Frdl. Grüße

    C. La

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ la

    wie das Procedere praktisch abgelaufen wird, kann ich noch nicht sagen. Grundsätzlich sollen die Familiengerichte die ausgesetzten Verfahren selbsttätig wieder aufnehmen. Ich würde allerdings dazu raten, den Anwalt, der die Scheidung betreut hat, bei Vorlage der Voraussetzungen bitten, einen entsprechenden Antrag zu stellen. ich denke, diese Tätigkeit ist auch von den im Scheidungsverfahren bereits gezahlten Gebühren mit abgegolten.

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  5. Langer

    ich bedanke mich in aller Form Herr RA!.Ich werde werde mich schriftlich an die Anwältin die meine Scheidung „betreut“ hat wenden und sie um Wideraufnahme bitten. Gibt es denn inzwischen schon konkrete Berechnungsformeln oder laufe ich Gefahr durch Beantragung der Erwerbsminderungsrente benachteiligt zu werden da es bisher noch keine grundlegende Berechnungen gibt?
    Grüßen
    C. La

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ langer

    konkretes ist mir nicht bekannt. Inwieweit sich eine bereits gewährte Rente auswirkt, kann ich im Augenblick ebenfalls nicht beurteilen.

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  7. Cordula

    Ich hätte noch eine Frage zur neuen Unterhaltsreform. Da angleichungsdynamischer Anrechte (Ost) wie angleichungsdynamische Anrechte (West) zur Zeit meiner Scheidung (2007) noch nicht berechnet werden konnten wurde der Versorgungsausgleich ausgesetzt.Mitte 2009 soll nun das neue Gesetz in Kraft treten, heißt dass das dann berechnet werden kann und sollte man davon ausgehen dass die Aussetzung automatisch aufgenommen wird oder wie sollte man sich verhalten? Ich hätte schon ganz gern gewußt was mich als Rentner erwartet, wer erteilt denn darüber Auskunft? Anfragen bei meiner Anwältin waren leider ergebnislos,

    frdl. Dank
    C.

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ cordula

    ob mit der geplanten Reform des Versorgungsausgleiches auch die Vergleichbarkeit der Ost- und West-Anwartschaften geschaffen wird, kann derzeit nur vermutet werden. Ich hoffe es und gehe davon aus.

    Die Familiengerichte sind sodann gehalten, die ausgesetzten Verfahren wieder aufzunehmen und über den Versorgungsausgleich zu entscheiden.

    Sie können sich aber vorstellen, wie viele von diesem Verfahren sich inzwischen angesammelt haben und ich kann absolut nicht sagen, wie lange die Bearbeitung der einzelnen Fälle dauern wird.

    Besondere Anträge sind seitens der Parteien nicht zu stellen, ich könnte mir aber vorstellen, dass es auch nicht schaden könnte.

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  9. Cordula

    Ich danke Ihnen Herr Ra. Nachfragen bei meiner damaligen Anwältin ergaben, dass sie nicht weiß wie man einen Antrag dazu wieder aufnimmt und das erschreckt mich sehr. Lt Presseerklärung des Bundesministeriums für Justiz v. 21.05.2008 soll ja das faktische „Ost-West-Moratorium“ beseitigt werden.

    Frdl. Gruß
    Cordula

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ cordula

    bitte keine vollständigen Namen. Sie finden sich sonst 2 Tage später bei Google mit ihrem Namen und ihrem Beitrag in diesem Blog wieder.

    Wenn denn die Verrechnungsmöglichkeit der Ost-und Westansprüche geschaffen wurde, reicht ein Antrag an das Familiengericht der sinngemäß lauten sollte:

    Es wird beantragt an das ausgesetzte Verfahren über den Versorgungsausgleich wieder aufzunehmen und zu entscheiden“

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  11. K. B.

    Auchg mich interessiert das Procedere der Wiederaufnahme des Versorgungsausgleiches. Laut meiner behandelnden Ärzte rät man mir einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ihren Beiträgen nach müsste ich also damit der Versorgungsausgleich aus dem Scheidungsurteil 2006 mit in der Rente verrechnet wird einen Antrag beim Gericht stellen. Müsste ich dazu den Anwalt kontaktieren oder könnte ich das im Alleingang machen?

    Besten dank für Ihren Hinweis!
    K.B.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ k.b.

    grundsätzlich sollten Sie den Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihr Scheidungsverfahren begleitet hat. Noch ist allerdings ein Antrag überhaupt nicht möglich, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Berechenbarkeit der Ost-und Westansprüche noch nicht geschaffen wurde.

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  13. K. Berger

    d.h. also, dass ich mit Antragstellung einer Erwerbsminderungsrente warten muss bis eine Berechenbarkeit zur Verfügung steht?

    Mit frdl. Grüßen

    K. B.

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ k.b.

    nein, d.h. es nicht. Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente kann natürlich unabhängig von der Berechnung des Versorgungsausgleiches geschehen. Sie sollten vielleicht einen Termin bei einem Rentenberater vereinbaren, damit alle Weichen richtig gestellt werden.

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  15. K. Berger

    vielen Dank für Ihre schnell Antwort und Hilfe!

  16. Mia

    Ich beziehe seit 2Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente u habe einen ausgesetzten Versorgungsausgleich durchführen lassen.
    Habe nun die Mitteilung vom Rententräger erhalten, dass der Ausgleich ab Mai 09 vollzogen wird.
    Würden die Ausgleichszahlungen mir aber nicht schon ab Beginn der Erwerbsminderungsrente seit 07 rückwirkend zustehen ?

    MfG

    Mia

  17. Langer

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    gibt es denn nach Ihrer Sicht schon terminliche Aussichten was die Berechnung des Versorgungsausgleiches anbelangt?
    Ich wäre Ihnen sehr verbunden für eine Antwort,

    mit frdl. grüßen
    langer

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ langer

    durch die Gesetzesänderung zum 1. September 2009 werden auch die Ost Anwartschaften ausgleichsfähig. Inwieweit die Gerichte allerdings die Verfahren von sich aus aufnehmen, wird sich erst zeigen.

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  19. Frau Lindner

    Mein Mann wurde 1998 geschieden.Der Lebensgefährte seiner ersten Frau ist heute gestorben.Der Versorgungsausgleich wurde mit der Scheidung ausgesetzt,kann er jetzt noch wieder aufgerollt werden?

  20. Sunflower

    Werter Herr von der Wehl,

    könnten Sie mir bitte mit einer Antwort helfen. ich bin zu 60% schwerbeschädigt und nun schon 14 Monate krankgeschrieben. Die Firma beabsichtigt mich zu kündigen und das Integrationsamt wird zustimmen. Steht mir eine Abfindung zu?

    Mit frdl. Grüßen
    Sunflower

  21. carmen

    Hallo RA Thomas von der Wehl
    ich bin 2003 geschieden worden. Im urteil steht „das verfahren über versorgungsausgleich wird ausgesetz“. habe gestern rentenbescheid bekommen und stellte fest das immer noch nichts drinnensteht vom ausgleich. muß ich nun einen antrag bei gericht stellen oder läuft es automatisch irgendwann ??
    ich habe nämlich angst nochmal meinen ex-mann vor gricht zu begegnen und was kommen für kosten auf mich zu?.
    lg Carmen

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ carmen

    im Prinzip sollte das Verfahren vom Familiengericht selbstständig wieder aufgenommen werden. Es liegen dort aber 100tausende von Verfahren. Es kann nicht schaden, einen entsprechenden Antrag an das Gericht zu stellen. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wird nicht erfolgen, es wird alles im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Sie werden Ihren Mann nicht wieder sehen müssen. Sie brauchen dazu keinen Anwalt und damit würden auch keine Kosten entstehen.

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  23. carmen

    vielen dank für ihre promte nette antwort und eine schöne woche.
    mfg carmen

  24. Marta

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl, in der gestrigen Ausgabe der Berliner Zeitung gab es einen Artikel mit der Ãœberschrift: „Alte Scheidung, neue Berechnung“ von SIGRID AVERESCH. Darin geht es um das Gesetz vom 1. September 2009 zur Neuregelung des Versorgungsausgleiches. Nun meine Frage: Betrifft das auch die DDR-Ehen, die vor 1992 geschieden wurden, oder bleiben die wie immer unberücksichtigt?
    Mit freundlichen Grüßen
    Marta

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ marta

    ich kann die Frage nicht abschließend beantworten, gehe aber davon aus, dass in diesen Fällen das neue Gesetz nicht zur Anwendung kommt, es sei denn, das seinerzeit schon der Versorgungsausgleich angewandt wurde, aber ausgesetzt wurde. Ich kann zu diesen Altfällen der DDR-Ehen aber über keine Erfahrungen berichten.

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  26. Marta

    Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort, auch wenn sie nicht so ausgefallen ist, wie ich es mir gewünscht hätte. Aber an den Gesetzen kann man als Einzelner ohnehin nichts ändern. Durch die Nicht-Berücksichtigung der nach DDR-Recht geschiedenen Ehen, werden viele dieser Frauen zu Sozialfällen, während die Ehemänner ihre Rente voll genießen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Marta

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ marta

    diese Problematik liegt aber an dem Recht der DDR und die Bundesrepublik konnte wohl nicht alle Ungerechtigkeiten dieses Staates beseitigen.

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  28. annett

    hallo RA Thomas von der Wehl,
    ein freund erhielt gestern von seiner anwältin die mitteilung über die wiederaufnahme des versorgungsausgleiches, welcher bei seiner damaligen scheidung abgetrennt wurde. das mit dem versorgungsausgleich habe ich verstanden, denke ich. aber wer trägt die kosten für das „neue“ verahren bzw. für den heuer durchgeführten versorgungsausgleich. damals wurde für die scheidung und die damit verbunden kosten prozesskostenhilfe bewilligt. entstehen jetzt wieder kosten dafür und wenn ja wer trägt diese. wie teuer ist so ein versorgungsausgleich. sollte man einen neuen antrag auf prozesskostenhilfe stellen? vielleicht können Sie etwas dazu schreiben, ich wäre ihnen sehr dankbar, da das gleiche auch auf mich zukommen könnte.

    freundliche grüße
    annett

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ annett

    wenn ein abgetrennter Versorgungsausgleich später wieder aufgenommen wird, entstehen dafür, wenn man den Anwalt neu beauftragt, tatsächlich neue Anwaltsgebühren. Die Höhe hängt ab vom Gegenstandswert, den ich nicht beurteilen kann.

    Wenn immer noch die Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) bestehen, kann erneut auch für dieses Verfahren Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

    In vielen Fällen wird es aber nicht unbedingt notwendig sein, einen Anwalt zu beauftragen. Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht anhand der dort vorhandenen Auskünfte ausgerechnet und alle Versicherungsträger prüfen die Entscheidung des Gerichtes noch einmal selbstständig nach.

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  30. annett

    Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Einen Anwalt werde ich dafür nicht benötigen.
    Zum letzten Satz Ihres Antwortschreibens hätte ich noch eine Frage: Das Gericht wird ja dann tätig, entstehen da nicht auch Kosten? Wer trägt diese Kosten?
    Freundliche Grüße
    Annett

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ annett

    das Gericht kostet meines Erachtens für dieses Verfahren nichts oder allenfalls sehr geringe erhöhte Gerichtsgebühren (im Bereich deutlich unter 100 €)

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  32. annett

    Es ist wirklich toll dass es Internetpräsenzen wie diese hier gibt und Menschen wie Sie, die hier kompetente Auskunft geben. Ich danke Ihnen nochmals recht herzlich und wünsche Ihnen eine gute Zeit

    freundliche Grüße
    Annett

  33. ulrike

    Leider kostet ein solches Gerichtsverfahren mehr, zumindest in meinem Fall. Mein Ex und ich müssen gemeinsam 1000,-EUR bezahlen

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ ulrike

    aber nicht an Gerichtskosten und nur davon habe ich gesprochen.

    Anwaltskosten sind natürlich höher.

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  35. annett

    hallo,
    laut Aussage vom Familiengericht besteht für das wiederaufgenomme Verfahren Anwaltzwang. Bescheid erhält der Anwalt, der die Scheidung damals geregelt hat und dieser ist dann wohl automatisch jetzt wieder damit beauftragt???
    Mein Bekannter soll jetzt 280,- € an den Anwalt bezahlen (Vorkasse), damit er den Versorgungsausgleich macht oder regelt oder was auch immer, und die Gerichtskosten belaufen sich auf 110,- €.
    Ist es richtig das Anwaltzwang besteht und wenn ja warum?? Das Verfahren wird von Amts wegen wieder aufgenommen und ich dachte, das regeln die Rentenversicherungsträger untereinander. Was macht der Anwalt, was 280,- € kosten? Wo kann ich mich ggf. noch erkundigen, ob und warum man dafür einen Anwalt braucht?
    Für Ihre Meinung wäre ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße
    Annett

  36. Angela

    Hallo,

    bin in 2002 nach einer Ehezeit von 1983 bis 2001 („Westehe“) geschieden worden. Da ich in dieser Zeit eine angleichungsdynamische Anwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von mtl 4,14€ erworben hatte (er hat ausschließlich Anwartschaften nach dem Beamtenversorgungsgesetzes), wurde der Versogungsausgleich gem. § 2 VAÃœG ausgesetzt.
    Bei der gestrigen Rentenberatung wurde mir nun mitgeteilt, daß mein Ex-Mann (Pensionär seit 01.09.2010) solange seine volle Pension erhält, solange der Versorungsausgleich nicht entschieden ist. ?? Würde ich nun unmittelbar das Familiengericht auf Wiederaufnahme anrufen, würde seine Pension mit sofortiger Wirkung entsprechend des Ausgleiches gekürzt werden – stimmt das??
    Für eine schnelle Antwort wär ich Ihnen sehr dankbar.

    Freundliche Grüße
    Angela

  37. annett

    …????

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ annett

    Es kristallisiert sich durch verschiedene Entscheidungen der Obergerichte heraus, dass für die wieder aufgenommenen Verfahren tatsächlich Anwaltszwang besteht. Dies ist eine relativ neue Entwicklung. Zunächst sind alle davon ausgegangen, dass dieses Verfahren ohne weitere anwaltliche Betreuung durchgeführt werden können. Die scheint ein Irrtum gewesen zu sein.

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  39. RA Thomas von der Wehl

    @ angela

    ja, das stimmt

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  40. Rita

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Ich wurde 2004 geschieden. Die Rentenkonten wurden zwar geklärt, der Versorgungsausgleich aber ausgesetzt. (Ost- und West- Anwart-schaften)
    Jetzt hat das Familiengericht meinen damaligen Anwalt informiert, dass das „Verfahren nunmehr als isolierte selbständige Familiensache“ fortgeführt wird und Auskünfte nach neuem Recht von den Versorgungsträgern angefordert werden. Heute erhielt ich nun ein Schreiben meiner Rentenkasse, dass ich mein Einkommen aus 2010 für das Familiengericht nachweisen soll, da die Meldung vom Arbeitgeber dazu noch nicht vorliegt. Jetzt frage ich mich, weshalb mein Einkommen nach der Ehezeit für diese Angelegenheit interessant ist. Der Versorgungsausgleich ist doch nur für die Zeit der Ehe durchzuführen. Außerdem liegen die Rentenkonten für die Ehezeit doch bereits vollständig geklärt vor.
    Außerdem würde mich interessieren, wie so ein fortgeführtes Verfahren denn abläuft (mit oder ohne Verhandlung) und ob man seinen Anwalt für dieses Verfahren auch noch wechseln kann?
    Freundliche Grüße und vielen Dank! Rita

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ rita

    Grundsätzlich ist die Berechnung eines Teilzeitraumes nur möglich, wenn der Gesamtzeitraum geklärt ist. Da nunmehr das neue Recht anzuwenden ist, wird Ihr gesamter Arbeitszeitraum neu zu klären sein.

    In der Regel gibt es für die Entscheidung keine mündliche Verhandlung. Dennoch fallen gesonderte neue Anwaltskosten an für den VA. Bereits gezahlte Rechtsanwaltskosten sind jedoch anzurechnen. Sie können zwar den Anwalt für dieses Verfahren wechseln, hätten aber einen kleinen kostenrechtlichen Nachteile.

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  42. Simone

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    heute muß ich auch mal an Sie wenden.

    Ich wurde 2008 geschieden und bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich ausgesetzt (Ost-/Westanwartschaften).
    Mein Ex-Mann hat 2009 wieder geheiratet und ist allerdings am 27.09. diesen Jahres verstorben.
    Nun bekam ich durch meine Anwältin ein Schreiben vom Gericht in dem mitgeteilt wird, das die Erben (in diesem Fall die neue Ehefrau) einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen kann. Gleichzeitig wird aber erwähnt, das die Erben kein Recht auf Wertausgleich haben. Wie muß ich das jetzt verstehen ??
    Ich wäre ausgleichspflichtig gewesen, zudem hat mein Ex-Mann schon die EU-Rente bezogen.
    Wird meine Rente nun noch gekürzt oder nicht ?

    Vielen Dank vorab.
    Freundliche Grüße
    Simone

  43. raiani sabine

    habe heute mein bescheid der versorgungsausgleichskasse bekommen.Darin sind enthalten eine lebenslange rente von 111,11 euro und ein einmalbetrag von 21.040,00 euro enthalen,alles zahlbar in 12 jahren. Kann ich mir den einmalbetrag jetzt schon auszahlen lassen?

  44. claudia

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Nachdem ich Ihren Blog schon interessiert gelesen habe und sich mir einige Antworten erschlossen haben, habe ich heute auch Fragen an Sie, die nicht ganz eidneutig aus Ihren vorliegenden Antworten hervorgehen.
    Meine Scheidung ist seit Januar 1998 rechtskräftig, der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt. Heute erhielt ich vom AG die Information, dass dieses Verfahren wieder aufgenommen wird.
    Bin ich jetzt wirklich gezwungen wieder einen Anwalt zu nehmen ( ich habe die Scheidung damals eingereicht).Welche Kosten entstehen für dieses Verfahren ( da ich mein Nettoeinkommen angeben soll gehe ich davon aus, dass welche entstehen, )gibt es dafür Berechungsgrundlagen? Da mein Ex -Mann seit Jahren Hartz4 Empfänger ist, muss ich diese Kosten dann alleine tragen?
    Ausserdem habe ich für die Scheidung PKH bekommen (würde ich heute nicht mehr) könnten diese Kosten auf Grund des neuen Verfahrens jetzt noch eingefordert werden.
    Habe ich die Möglichkeit eines freiwilligen Verzichtes auf einen Versorgungsausgleich.
    Vielen Dank für Ihre Auskunft
    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia

  45. katrin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!

    auch ich erhielt letzte Woche eine Mitteilung von meinem damaligen Anwalt, dass das Familiengericht das Verfahren wieder aufnimmt (Scheidung vor 3 1/2 Jahren). Nur hat er das ursprüngliche Mandat bereits beendet, weil die Aussetzung des Verfahrens erfolgt ist und nicht abzusehen war, ob und wann das Verfahren wieder aufgenommen werden würde. Nun soll ich erneut ein Mandat unterzeichnen!
    Auf meine Nachfrage bzgl. Kosten und Anrechnung der bisherigen Beträge bekam ich eine sehr merkwürdige Antwort vom Anwalt: es wäre bisher noch nicht geklärt, ob in diesem Fall der ursprüngliche Verbund bestehe und es wird hierzu noch eine gerichtliche Klärung erwartet.
    Er wird es erst einmal wie ein neues Verfahren mit neuem Verfahrenswert behandeln.
    Kann das jeder Anwalt für sich entscheiden, wie die Wiederaufnahme des Verfahrens abgerechnet wird oder gibt es vom Oberlandesgericht bereits Vorgaben/Beschlüsse?
    Zweite Frage: wir hatten damals eine notarielle Vereinbarung (Verzicht auf Ausgleich der Altersvorsorge) bei der Scheidung abgeschlossen, warum benötigen wir nochmals einen Anwalt und müssen dieses Verfahren / Neuberechnung nochmals bezahlen, wenn wir alles so belassen?

    Vielen Dank vorab.
    Freundliche Grüße
    Katrin

  46. blubbers

    Hallo Herr von der Wehl,

    nach meiner Scheidung wurde der Versorgungsausgleich 2006 mit der Begründung ausgesetzt, dass er gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG noch nicht entscheidungsreif sei.

    Sowohl meine Exfrau als auch ich, verfügen über sowohl nichtangleichungsdynamische als auch angleichnungsdynamische Rentenanwartschaften in unterschiedlicher Höhe.

    Mir wurde nun mitgeteilt, dass der Sachverhalt neu überprüft/verhandelt/entschieden wird.

    Alle Unterlagen lagen damals ordnungsgemäß vor und ich wurde zusätzlich von einem Anwalt vertreten. Nun möchte ich wissen, ob ich für den neuen Termin einen Rechtsbeistand benötige oder ob es sich um eine reine Formsache handelt.
    Wenn ein Rechtsbeistand zu empfehlen ist, hat er dann Anspruch auf ein weiteres Honorar oder deckt das bereits gezahlte Honorar die Kosten mit ab?

    Vielen Dank im voraus!

    Freundliche Grüße

    blubbers

  47. Lothar

    ich bin seit 2007 geschieden. Ich habe die höheren Ostanwartschaften und meine Ex zu den niedrigeren Ostanwartschaften, zusätzlich Westanwartschaften.
    Im Scheidungsurtei steht, dass der Versorgungsausgleich auszusetzen ist. Die Vorraussetzungen eines gleichwohlen Versorgungsausgleich sind nicht gegeben!

    Frage: Bin ich jetzt Zahlungspflichtig? Mir werden von 900 Euro 340 Euro sonst abgezogen, nur weil meine Ex nicht arbeiten wollte.

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ lothar

    die Voraussetzungen für den VA liegen jetzt vor und das Gericht wird sich demnächst wohl bei Ihnen melden. Wenn Sie ausgleichspflichtig sind, werden Sie den Abzug akzeptieren müssen.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    0431 – 911 16
    info@vonderwehl.de
    http://www.vonderwehl.de

  49. Kaa

    bin seit 2011 geschieden. versorgungsausgleich wurde durchgeführt, demnach habe ich bei Erreichung des Rentenalters (2036) Anspruch auf die Anwartschaften. Gibt es Möglichkeiten eines früheren Gebrauchs ?
    MfG

  50. Ines

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Ehe wurde 2008 nach 30 Jahren geschieden und der Versorgungsausgleich wurde ausgesetzt. Nun bekam ich vom Gericht Bescheid, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann und das neue Recht angewandt wird.Im Scheidungsurteil sind bereits erworbene Anwartschaften summentlich benannt worden, soll ich davon ausgehen, dass dies hinfällig ist und eine zweite frage hätte ich noch; kommen jetzt wieder Kosten mit der Wideraufnahme auf mich zu oder sind die bereits mit der Ehescheidung abgegolten?

    Besten dank,
    freundlichst Ines W.

  51. Sunflower

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wie ich bereits erwähnte wurde auch bei mir der Verasorgungsausgleich ausgesetzt und soll jetzt wieder nach Mitteilung des Gerichtes, aufgenommen und neu berechnet werden.
    Geht man davon aus, dass die bereits im Scheidungsurteil errechneten Anwartschaften keine Bedeutung mehr haben?

    Mit frdl. Grüßen
    Sunflower

  52. Frau Sa

    Werter Herr von der Wehl,

    nach Aussetzung des Versorgungsausgleiches wegen damals 2006 nicht berechenbaren Ost- und Westanwartschaften, habe ich eine frage. Werden Fondsgebundene lebensversicherungen auch mit in den Versorgungsausgleich einbezogen? Wie mir bekannt ist, hat mein Exmann sich alle versicherungen auszahlen lassen, ich nicht…Ich wäre Ihnen dankbar für eine Info

  53. Silke

    Hallo,
    habe das Gericht gebeten den 1997 ausgesetzten Versorgungsausgleich durchzuführen und falls dabei Kosten anfallen, möchte ich PKH beantragen.
    Das Gericht teilte mir mit, ich müsse neue PKH dafür beantragen und shickte mir gleichzeitig diesen zu.
    Nun lese ich hier in den Beiträgen, dass das Kostenfrei ist?!

  54. RA Thomas von der Wehl

    nein, kostenfrei dadurch nicht, dass sich das Gesetz geändert hat und nun höhere Werte für den VA angesetzt werden. Sie müssen aber nicht zwingend anwaltlich vertreten sein. Das Gericht arbeitet auch allein.

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