Vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften gefordert (Quelle: BMJ)
Heute hat das Bundeskabinett die Antworten auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Stand der rechtlichen Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften beschlossen. Daraus wird deutlich: Mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 begann ein Prozess der Gleichstellung von Eheleuten und gleichgeschlechtlichen Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Gesetzgeber ist seither auf diesem Weg gut vorangeschritten.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum gegeben, der noch nicht ausgeschöpft ist. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien ausdrücklich festgestellt, dass die Gesellschaft toleranter geworden ist, auf Minderheiten Rücksicht nimmt und unterschiedliche Lebensentwürfe akzeptiert, ferner dass unsere Rechtspolitik diese Entwicklung weiter begleiten und fördern werde. Dennoch werden Eheleute und Lebenspartner im Steuerrecht weiterhin unterschiedlich behandelt. Diskriminierungen gibt es außerdem im Beamtenrecht. Auch bei der gemeinsamen Adoption von fremden Kindern werden Lebenspartner anders behandelt als Eheleute.
„Die angestoßene Entwicklung hin zu einer umfassenden Gleichstellung muss weitergehen. Die Bundesregierung hat mit ihren Vorschlägen zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz und zu einer Erbschaftssteuerreform Initiativen eingeleitet, die auf einen weiteren Abbau von rechtlichen Ungleichheiten abzielen. Das Bundesministerium der Justiz lässt derzeit durch eine Rechtstatsachenforschung die Möglichkeiten einer gemeinsamen Adoption fremder Kinder durch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner untersuchen. Ich werde mit meinem Engagement nicht nachlassen, sondern mich auch weiter dafür einsetzen, dass wir unser Ziel erreichen: Die vollständige Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften“, bekräftigte Zypries.