Unterhalt und Erbschaft.
Ich treffe immer wieder auf landläufige Meinung, dass ein Unterhaltsanspruch mit dem Tode des Unterhaltsverpflichteten erlischt. Das ist definitiv falsch. Vielmehr gilt § 1586 b BGB. Diese Norm lautet in Absatz 1 wie folgt:
„Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher den berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.“
Ein häufig auftretender Fall ist der, dass die geschiedene Ehefrau von ihrem Ehemann Unterhalt bekommt und dieser Ehemann inzwischen wieder verheiratet war und dann verstorben ist. Die Witwe und zweite Ehefrau wird nun mit den Unterhaltsansprüchen der ersten Ehefrau konfrontiert. Wenn sie die Erbschaft angetreten hat, wird sie für den Unterhalt haften, allerdings beschränkt auf den Betrag, den die erste Ehefrau als Pflichtteil erhalten würde, wenn ihre Ehe nicht geschieden worden wäre. Spannend wird es dann, wenn die erste Ehefrau z.B. durch einen Ehevertrag auf ihr Pflichtteil verzichtet hat. In diesem Fall müsste man wohl sagen, dass damit auch auf den Unterhaltsanspruch gegen den Erben verzichtet wurde.
Problematisch wird immer die Berechnung des tatsächlichen Pflichtteilsanspruches ein. Aus Sicht des Erben natürlich möglichst gering, aus Sicht des Unterhaltsberechtigten möglichst hoch.
Ein Streitfall ist mal dann aufgetreten, als der Erbe aus einer sehr hohen Lebensversicherung des Erblassers Zahlungen erhalten hat. Die unterhaltsbegehrende geschiedene Ehefrau sah dies als Teil des Nachlasses an, während der Erbe einwandte, er sei schließlich Bezugsberechtigter der Lebensversicherung gewesen und dadurch sei die Versicherungssumme unmittelbar in seiner Person entstanden, würde also nicht in den Nachlass des Erblasser fallen. In diesem Streitfall wurde dem Erben Recht gegeben. Es wurde argumentiert, dass die Zahlung der Lebensversicherung an den Bezugsberechtigten direkt an den Erben erfolgten und damit das Geld nicht den Umweg über das Vermögen des Erblassers machen konnte und somit nicht bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen sei.
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Am 2. November 2008 um 16:14 Uhr
Hallo habe da mal eine Frage meine Frau hat mich mit unseren beiden kindern vor 4 monaten verlassen und hat sich nach belgien abgesetzt um dort zu arbeiten . Ich weiss nicht wo sie dort genau ist und wo sie angestellt ist und was sie verdient . Wie komme ich an eine Adresse ? Wie berechnet sich der Unterhalt den sie zahlen muss sie kann jederzeit gefälschte Abrechnungen einreichen ! Wir haben zudem noch ein Haus zusammen wo sie als 2 Kreditnehmer mit unterschrieben hat , wie sieht es in der Sache aus ? Sie sagt sie wohnt nicht mehr in unserem haus und müsste demnach auch sich an nichts mehr beteiligen wie zb. monatlicher Abtrag usw. Da sie immernoch in Deutschland gemeldet ist kommen auch noch regelmässig ihre Rechnungen und Mahnungen bei mir Zuhause an , kann mich letzendlich nur eine Scheidung davor retten das ich ihre Sachen nacher nicht irgendwann bezahlen muss ? Danke im vorraus für Ihre Antworten !
Am 2. November 2008 um 16:17 Uhr
Nicht das es Missverständnisse gibt unsere beiden Kinder leben bei mir dem Vater
Am 12. Juni 2009 um 05:26 Uhr
sehr geehrter Herr von der Wehl,
wie sieht es aus nach der Scheidung wenn der pensionnierter Unterhaltsverpflichter stirbt und nicht wieder geheiratet hat.
Bekommt die „Ex“ immer noch die 1/2 Pension oder die ganze?
Die Lebensversicherung wäre vor der Scheidung aud der name der „Ex“ übertragen worden.
Nach der Scheidung wurde die LV geteilt.
die ex Frau bekommt ihrer Anteil.
Erben die gemeinsamen Kinder vor der Scheidung der Anteil vom Vater oder nicht
Am 15. Juni 2009 um 11:03 Uhr
@ manuelle
in Ihrem Fall stellen sich zu viele Fragen, als dass ich eine halbwegs verbindliche Antwort geben könnte. Ich bitte, sich wegen eines Beratungsgesprächs an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.
Am 15. Juli 2009 um 17:24 Uhr
Sehr geehrter Hr von der Wehl,
betrifft das nur evtl Lebensversicherungen oder sonstige Nachlässe?
Da ja die Ehefrau Witwenrente oder -pension bekäme im Todesfall hätte dann die geschiedene Frau einen Anspruch auf Unterhalt aus der Witwenrente?
Am 16. Juli 2009 um 10:07 Uhr
@ henrietta
steht eigentlich oben:
„Ein häufig auftretender Fall ist der, dass die geschiedene Ehefrau von ihrem Ehemann Unterhalt bekommt und dieser Ehemann inzwischen wieder verheiratet war und dann verstorben ist. Die Witwe und zweite Ehefrau wird nun mit den Unterhaltsansprüchen der ersten Ehefrau konfrontiert. Wenn sie die Erbschaft angetreten hat, wird sie für den Unterhalt haften, allerdings beschränkt auf den Betrag, den die erste Ehefrau als Pflichtteil erhalten würde, wenn ihre Ehe nicht geschieden worden wäre. „
Am 16. Juli 2009 um 11:54 Uhr
Danke, hatte ich irgendwie überlesen.
Am 16. September 2009 um 10:32 Uhr
guten tag zusammen
ich habe da mal folgende frage und hoffe es kann sie jemand beantworten…
bekommt meine geschiedene ehefrau nach meinem tode eine witwenrente, oder wer zahlt den Unterhalt weiter?
Am 16. September 2009 um 16:30 Uhr
@ charly
Grundsätzlich erhält nur der Hinterbliebene eine Rente, der zum Todestag mit dem Verstorbenen verheiratet war und nicht neu verheiratet ist.
Was den Unterhalt angeht, habe ich oben dazu Ausführungen gemacht. Möglicherweise haften die Erben für den Unterhalt. In jedem Fall bekommt die geschiedene Ehefrau den Anspruch aus dem Versorgungsausgleich.
Am 11. Oktober 2009 um 22:59 Uhr
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Meine Mum ist vor einem Jahr verstorben, jetzt kam raus das sie noch eine Lebensversicherung hatte, Bezugsberechtigt ist mein Vater. Allerdings waren beide geschieden zum todeszeitpunkt. Hat mein Vater trotzdem Anspruch? Oder hab ich jetzt Anspruch obwohl ich das Erbe ausgeschlagen hab wegen Schulden? Lg
Am 12. Oktober 2009 um 15:01 Uhr
@ jenny
Wenn ein Ehepartner die Bezugsberechtigung des anderen Ehepartners nach der Scheidung nicht ändert, bleibt auch der geschiedene Ehepartner hinsichtlich der Lebensversicherung bezugsberechtigt. Zu den Einzelheiten würde ich allerdings raten, eine anwaltliche Beratung einzuholen.
Am 5. Januar 2010 um 17:47 Uhr
Guten Abend,
mein Mann verstarb am 12.12.09, ich bin seit 23 Jahren mit ihm verheiratet.Davor war mein Mann schon einmal 14 Jahre verheiratet.
Seine ehemalige Frau ist auch wieder verheiratet und meine Frage wäre, “ bekommt sie jetzt auch einen Teil der Witwenrente “ ???
Danke
Am 5. Januar 2010 um 20:51 Uhr
@Gisela
es tut mir sehr leid,dass Sie Ihren Mann verloren haben.
Sicher ist bei der Scheidung der ersten Frau ein
Versorgungsausgleich durchgeführt worden, so dass
diese Frau bereits den Rentenausgleich für die 14 Ehejahre auf ihrem Rentenkonto hat. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit in das damalige Scheidungsurteil einzusehen.
Die Witwenrente wird meiner Meinung nach nun nur für die Dauer der letzten,also Ihrer Ehe, berechnet. Allerdings weiß ich nicht,ob damals der Versorgungsausgleich schon präsent war.Sie können dies evtl. auch beim Rententräger Ihres
verstorbenen Mannes erfragen.
Am 28. Februar 2010 um 20:25 Uhr
hallo und guten tag,
meine frage lautet: kann ich bei tod meiner geschiedenen exfrau den versorgungsausgleichsanteil für die rente zurückfordern? oder habe ich für den abgegebenen teil bei tod keinen anspruch darauf, das ich den anteil wieder zurückbekomme.
gruß hildegard
Am 1. März 2010 um 16:20 Uhr
@ hildegard
es gilt § 37 VersAusglG:
es kann ein Antrag gestellt werden, dass nach Tod des Ausgleichsberechtigten die Rente nicht gekürzt wird. Dies ist aber nur möglich, wenn der Ausgleichsberechtigte noch nicht länger als 36 Monate Rente aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat.
Am 4. März 2010 um 14:52 Uhr
Ich bin die zweite Ehefrau meines Mannes. Er hat aus erster Ehe nach damaligem Urteil einen rel. hohen nachehelichen lebenslangen Unterhalt an die erste Frau zu zahlen. Beide sind wir in einer betrieblichen Pensionskasse mit Begünstigung des derzeitigen Ehegatten im Todesfall (Witwen-/Witwerrente). Wir leben in Zugewinngemeinschaft und wollen uns gegenseitig für den Todesfall vor allem mit der Pensionskassenleistung versorgen. Ich habe vor, ein evtl. Erbe auszuschlagen, um nicht an die Exfrau Unterhalt weiterzahlen zu müssen. – Wäre die satzungsgemäße Pensionskassen-Witwenrente trotzdem meine, auch wenn ich das Erbe ausschlagen sollte?
Am 12. März 2010 um 15:41 Uhr
@ anja
die Frage kann ich nicht beantworten, da die Satzung nicht kenne. Ich würde direkt bei der Pensionskasse nachfragen.
Am 10. Juni 2010 um 15:27 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl. Wenn es meinem Mann nicht gelingt durch eine Abänderungsklage den Titel von 550,-€ Nachehelichen Unterhalt an seine Exfrau zu löschen, dann bedeutet das, dass ich den Betrag im Falle seines Todes von meiner Witwenpension gekürzt bekäme? Aber auf jeden Fall hat sie weiterhin Anspruch auf den neu festgelegten Unterhalt ? Wie hoch ist dann der Pflichtteilsanspruch? Was ist, wenn ein Berliner Testament besteht?
Am 10. Juni 2010 um 16:42 Uhr
@ evelin
es ist denkbar, dass Sie nach dem Tode ihres Mannes Unterhalt an die 1. Ehefrau ihres Ehemannes schulden. Dieser Unterhaltsanspruch ist begrenzt auf den Betrag, den die 1. Ehefrau als Pflichtteilsanspruch hätte. Ich kann hierzu keine Einzelheiten ausführen und möchte nur ein Beispiel geben. Wenn der Pflichtteilsanspruch in ihrem Falle zum Beispiel 5.500,00 € wäre, müssten sie noch 10 Monate Unterhalt an die 1. Ehefrau zahlen.
Am 22. August 2010 um 16:23 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
mein Mann und ich sind beide in 2. Ehe miteinander verheiratet und haben ein Berliner Testament. Es wurde gegenüber seiner 1. Frau der Versorgungsausgleich durchgeführt. Sie wohnt in deren gemeinsamem Haus mit einem ca.-Wert von 180.000 Euro. Ihr wird ein Wohnwert auf den Unterhalt angerechnet. Da mein Mann wesentlich älter ist als ich, interessiert mich die Frage, in wieweit ich ihr nach seinem Tod unterhaltspflichtig wäre. Wie hoch wäre der Pflichtteil, an dem die Unterhaltsverpflichtung gemessen wird. Spielt bei seiner Berechnung auch während unserer Ehe erworbenes Vermögen bei Zugewinngemeinschaft eine Rolle (ich verdiene deutlich mehr und habe deswegen zu unserem Vermögen überwiegend beigetragen)?
Am 23. August 2010 um 12:47 Uhr
@ claudia
Bitte lesen Sie dem obigen Artikel nochmals durch. Die wesentlichen Fragen sind dort beantwortet. Einzelheiten müssen sie mit einem erbrechtlich versierten Notar besprechen.
Am 12. April 2011 um 12:59 Uhr
meine geschiedene frau hat ca. 200.000 € geerbt,bin ich dann immer noch unterhaltspflichtig?
Toni
Am 22. Oktober 2011 um 23:59 Uhr
Guten Abend.
Mein Vater ist vor ca. 11 Wochen in Italien verstorben. Er lebte dort seit einigen Jahren, hatte aber einen Wohnsitz auch bei mir, in Deutschland.
Da ich erst spät klären konnte ob und was zu erben war (nichts),habe ich die 6-Wochen Frist zur Ausschlagung des Erbes versäumt. Mein Vater zahlte gemäß Gerichtsurteil Unterhatsgeld an seine im Jahr 2000 geschiedene Frau. Diese Verpflichtung würde, falls ich das Erbe nicht ausschlagen kann, möglicherweise auf mich übergehen. Dies würde meine ohnehin schon nicht besonders gute finanzielle Lage erheblich verschlechtern. Sehen Sie doch noch eine Möglichkeit dieses zu vermeiden ?
Danke !
Am 14. November 2011 um 16:42 Uhr
Hallo,
meine Frage ist, was ist, wenn ich lt. Titel einen Nachehelichen Unterhalt erhalte, aber ein Erbe von 10000 Euro erhalten habe ? Darf ich einen Teil behalten ? Oder wird dieser Betrag zu 100% angerechnet ?
Danke Nicole
Am 5. März 2012 um 19:11 Uhr
Hallo, mein Exmann ist vor ein paar Monaten verstorben.
Erbe für die Kinder musste ich ausschlagen, Schulden.
Halbwaisenrente ist beantragt. Wegen Neuheirat seid 3Jahren ist Erziehungsrente auch abgelehnt worden. Nun meine Frage wer kommt noch für meine Kinder auf die Halbwaisenrente wird ja nicht so viel sein.Meine Kinder sind 6 und 13 Jahre alt.
Es kann doch nicht sein nur weil ich neuverheiratet bin das ich vom staat für die Kinder keine Bezüge bekommen, oder??
Danke für Ihre antwort
Grüsse
Tanja
Am 6. März 2012 um 18:07 Uhr
@ tanja
ich wüßte auch nicht, wer hier noch zahlen könnte. Zu der Rentenproblematik kann ich nichts sagen. Das muss ein Fachmann beantworten.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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Am 6. März 2012 um 22:00 Uhr
@Tanja,
warum gehst du nicht arbeiten?? Warum sollen Fremde oder der Staat für deine Kinder aufkommen. Es tut mir leid dass der andere Elternteil verstorben ist und sicherlich ist eine halbwaisenrente nicht viel aber du bist auch für die Kinder verantwortlich.
mala
Am 7. März 2012 um 15:09 Uhr
@ Tanja
>>>Es kann doch nicht sein nur weil ich neuverheiratet bin das ich vom staat für die Kinder keine Bezüge bekommen, oder??>>>
Sie bekommen doch Kindergeld. Ist das nichts? Ansonsten sind Sie als Mutter für die Kinder verantwortlich und nicht
der Staat. Eigenverantwortung heißt das Zauberwort.
Am 14. Juli 2012 um 15:01 Uhr
Also es tut mir leid, sehr geehrter Herr v. Wehl, aber ich verstehe das Ganze nicht. Was hat die Witwenrente mit dem Nachlass zu tun, wenn noch Kinder aus der Erstehe vorhanden sind, die nach Antritt des Erbes den Pflichtteil m.E. an die Exfrau zu zahlen haben in Form des Unterhaltes. Wenn die Witwe also eine Witwenrente bekommt, die z.B. um die 500,–Euro liegt und sie selbst noch eine REnte oder aber Verdienst hat, der dann inkl. der Witwenrente ca.1.200,–Euro netto betragen würde, wenn sie nur einen Teil des Gesamterbes erben würde und die Kinder z.B. 3/4 oder alles ? Danke für Info wenn es Ihnen möglich ist. mfg.
Am 25. Juni 2014 um 15:15 Uhr
Sehr gehrter Hr. von Wehl,
ich beziehe seit 11 Jahren Witwenrente.
Jetzt gibt es mit meinem Sohn aus erster Ehe Probleme, denn er möchte seinen Pflichtteil einklagen. Da ich aber keine Immobilie oder Wertgegenstände besitze weiss ich nicht was ihm zusteht und ob er überhaupt ein Recht auf Pflichtteil hat.
Danke für Ihre Auskunft
Am 3. Juli 2014 um 15:18 Uhr
wenn Sie nichts besitzen, geht der Anspruch auf den Pflichtteil ins Leere. An Ihre Rente kommt der Sohn nicht ran
Bei Fragen wenden Sie sich an
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