OLG Hamm: Nutzungsvorteil bei „aufgedrängter“ Nutzung eines Firmen-PKW (Quelle ARGE FamR im DAV)



Wenn ein PKW vom Arbeitgeber dem Unterhaltsschuldner auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, ist er als Sachleistung unterhaltsrechtlich als Einkommensbestandteil zu behandeln. Der Nutzungsvorteil bemisst sich regelmäßig nach der Nutzungsmöglichkeit. Die steuerrechtliche Pauschalisierung von 1 Prozent des Bruttoanschaffungspreises ist im Regelfall eine geeignete Schätzgrundlage. Dies gilt jedoch nicht, wenn der PKW die tatsächlichen Einkommens- und Lebensverhältnisse des Unterhaltsschuldners deutlich übersteigt und ihm der teure Wagen nur deshalb zur Verfügung gestellt wurde, weil das Erscheinungsbild des Arbeitgebers entscheidend durch einen repräsentativen Firmen-Pkw geprägt wird.
Az 6 UF 42/07,

Urteil im Wortlaut

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