Ehepartner im Ausland untergetaucht. Scheidung möglich?
Immer wieder taucht die Frage auf, wie kann ich geschieden werden, wenn mein Ehepartner untergetaucht ist, speziell im Ausland nicht auffindbar ist.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung, was auch für die Scheidungsklage, die Ladung und später das Scheidungsurteil gilt. Nach § 188 ZPO gilt die Zustellung als erfolgt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung im Amtsgericht über die öffentliche Zustellung eines Schriftstücks ein Monat vergangen ist. Das Gericht kann zwar eine längere Frist bestimmen, wird es aber in der Regel nicht tun.
Ganz so einfach, wie es sich anhört, ist es aber nicht. Die Gerichte stellen meist sehr hohe Anforderungen an die Ermittlungen, die der Antragsteller vorher anstellen muss, bevor das Gericht die öffentliche Zustellung bewilligt. Grundsätzlich sind eingehende Ermittlungen und auch schriftliche Nachweise seitens des Antragstellers erforderlich. Ich habe immer wieder in Antragsschriften gelesen:
“ der Ast. hat sich intensiv, aber erfolglos um die Ermittlung der Anschrift bemüht“
Das reicht keinesfalls. Die Gerichte verlangen meist:
1. Ermittlung der letzten Wohnungsanschriften des Gegners
2. Ermittlung der Anschriften der letzten Arbeitgeber des Gegners
3. Ermittlung von Namen und Anschriften der Eltern, Geschwister, Kinder oder sonstige Personen, die den Aufenthalt des Gegners kennen könnten
4. Ermittlung der letzten Kranken und Rentenversicherung des Gegners.
Alle diese erfolglosen Bemühungen sind meist mit schriftlichen Belegen in der Scheidungsantragsschrift konkret darzulegen.
Es gibt eine weitere Möglichkeit der öffentlichen Zustellung eines Scheidungsantrags, nämlich, wenn gemäß § 185 Nr. 2 ZPO eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Davon kann nur ausgegangen werden, wenn es mit dem betreffenden Staat kein Rechtshilfeabkommen gibt.
Die Voraussetzungen können aber auch erfüllt sein, wenn die Zustellung in den betreffenden Staat über alle Gebühr lange dauert. So ist beispielsweise in einem Land wie Aserbaidschan von einer Zustelldauer von 12 bis 15 Monaten auszugehen. In Georgien sprechen wir von 5 bis 15 Monaten und in Griechenland von 4 bis 10 Monaten. Aber selbst in Spanien ist von ein bis 8 Monaten auszugehen.
Es wird die Auffassung vertreten, die Voraussetzungen des § 185 Nr. 2 ZPO lägen bereits dann vor, wenn von einer zusteht Dauer von mehr als 6 Monaten auszugehen ist. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich die Gerichte diese Auffassung nur selten anschließen.
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Am 2. März 2009 um 11:37 Uhr
Mein Partner ist seit sieben Jahren von seiner Frau getrent,Sie haben auch keine Kinder zu sammen.
Wir haben versucht sie ausfindig zu machen aber es ist nicht möglich sie zu finden,Ehr möchte sich scheiden lassen da wir heiraten möchten wir wissen nur nicht wie wir das machen sollen da sie verschunden ist bitte schreiben sie mir ob es trotzdem eine möglichkeit giebt das mein Partner sich scheiden lassen kann
Ich bedanke mich im Vooraus
Mit freundlichen Grüssen
Petra
Am 2. März 2009 um 14:55 Uhr
@ petra
Ohne dass der Aufenthaltsort der Gegenseite bekannt ist oder zumindest nachgewiesen wurde, dass alle nur denkbaren möglichen Versuche unternommen worden, diesen Aufenthaltsort zu ermitteln, wird ein Scheidungsverfahren nicht erfolgreich durchzuführen sein.
Am 16. November 2009 um 10:44 Uhr
ich bin verheiratet, habe ein kind von einem anderen mann, der sich nach der geburt des kindes in die türkei zurückgezogen hat. die vaterschaftsanfechtung wurde eingereicht.
wie komme ich an ihn heran, wenn er im ausland ist?
er ist sehr wohlhabend und will sich vor dem unterhalt drücken?
danke
Am 17. November 2009 um 11:04 Uhr
@ leni
Sie können einen Anwalt in der Türkei einschalten. Es gibt aber auch Anwälte in Deutschland, die Kontakte zu türkischen Kollegen haben. Eine konkrete Empfehlung kann ich ihn aber leider nicht geben.
Am 11. Januar 2010 um 13:34 Uhr
Ich möchte eine Frau aus dem Iran heiraten, die in Deutschland nach deutschem recht verheiratet war (der Mann auch Iraner), durch einige Probleme musste die Frau Deutschland verlassen und der Mann kehrte auch nach Iran zurück und nach iranischem Recht haben sie sich scheiden lassen. Die Frau blieb im Iran. Was der Mann nach der (iranischen)Scheidung in Deutschland gemacht hat, ist der Frau (meine zukünftige) unbekannt.
Meine Frage: Was muss ich vor dem Heiraten unternehmen , damit wir mit dem deutschen Recht nicht in Konflikten kommen? Wie kann ich überprüfen, ob meine zukünftige in Deutschland verheiratet ist oder nicht?
Am 14. Januar 2010 um 10:54 Uhr
@ fazi
die Scheidung im Iran muss nach deutschem Recht anerkannt werden.
Am 3. Februar 2010 um 22:56 Uhr
wenn ehepartner, welche seit mehreren jahren von einander getrennt leben, sich scheiden lassen möchten und einer von den beiden lebt in deutschland und der andere in russland, welche zustimmungen zur scheidung müssen konkret erteilt werden? reicht eine schriftliche Zustimmung „ja ich möchte die scheidung“ oder muss diese zustimmung notariell beglaubigt werden?
Am 4. Februar 2010 um 10:55 Uhr
@ rita
wenn ich davon ausgehen kann, dass für diese Scheidung deutsches Recht gilt, ist grundsätzlich erforderlich, dass beide Eheleute im Scheidungstermin angehört werden und dort erklären, dass sie die Ehe für zerrüttet halten und geschieden werden wollen. Lebt einer der Eheleute im Ausland, gilt es mit dem zuständigen Richter zu klären, welche Erklärungen abzugeben sind und ob gegebenenfalls die Erklärung vor dem Familiengericht im Heimatland oder einer Botschaftsvertretung abgegeben werden kann.
Am 4. Februar 2010 um 21:27 Uhr
Danke erstmal:)
Die Scheidung soll in Russland erfolgen. Die Eheleute haben sich vor 10 jahren getrennt, der ehemann zog dann nach deutschland. Jetzt verlangt die noch in Russland lebende Ehefrau eine Zustimmung zur Scheidung. Und das jetzt die Frage, welche art von zustimmung? Soll man sich mit dem Konsulat in Verbindung setzen oder eher mit dem Familiengericht?
Danke schon mal für die Antwort! 🙂
Am 5. Februar 2010 um 11:29 Uhr
@ rita
Ich kann nicht beantworten, was in Russland als Zustimmung zur Scheidung bewertet wird. Das Familiengericht wird hier wenig behilflich sein können.
Am 2. März 2010 um 20:44 Uhr
meine Partnerin hat der Scheidungsklage nach 3 Trennungsjahren widersprochen. Sie geht jetzt, also bevor sie gerichtlich angehört wurde, auf ein mehrjährige Weltreise.
Eine ladungsfähige Anschrift gibt es hier nicht, weil sie sich polizeilich abgemeldet hat.
Es gibt keine unterhaltsberchtigten Kinder, allerdings erhebliches gemeinsames Vermögen.
Am 2. März 2010 um 20:46 Uhr
Ups,habe meine Frage vergessen zu formulieren. Kann ohne mündliche Anhörung eine Scheidung erfolgen?
Am 12. März 2010 um 15:53 Uhr
@ gert
die Anhörung der Eheleute ist nach dem Gesetz (§ 128 FamFG) obligatorisch.
Bei einer Trennung über 3 Jahre hinaus, im gehen einige Richter aber so weit, dass sie eine persönliche Anhörung nicht für unbedingt notwendig halten, da bereits nach dem Gesetz die Ehe als unwiderlegbar gescheitert gilt.
Allerdings wäre der Trennungszeitpunkt im Rahmen der persönlichen Anhörung zu klären.
Sollte dieser irgendwie schriftlich fixiert worden sein, könnte eine Scheidung ohne Anhörung der Gegenseite durchgeführt werden, wenn der Richter mitmacht.
Dazu gehört aber auch viel Überzeugungsarbeit seitens des Anwaltes gegenüber dem Richter.
Ein Problem wird schon sein, ob die Scheidungsklage überhaupt zugestellt werden kann, wenn keine ladungsfähige Anschrift besteht. Dann bliebe nur die öffentliche Zustellung. In jedem Falle ein sehr mühsames Geschäft.
Am 26. März 2010 um 15:50 Uhr
Meine Partnerin ist mit einem Kongolesen verheiratet. Sie leben seit mehr als 14 Jahren getrennt, die Ehe funktionierte weniger als 3 Jahre.
Es gibt ein gemeinsames volljähriges Kind, das in wirtschaftlich selbstständig in Deutschland lebt.
Der Noch(ex)mann hat in der VR Kongo inzischen mehrere Kinder mit seiner Lebensgefährtin.
Er hat unterschrieben dass er einer Scheidung zustimmt und keinerlei Ansprüche stellt.
Er unterschreibt aber, auf Grund schlechter Erfahrungen, keine Dokumente, Vollmachten oder vergleichbares mehr.
Die Richterin möchte aber, dass er von einem anwalt vertreten wird, was ohne richtige Vollmacht kaum möglich sein dürfte.
Wie kann man hier vorgehen.
Am 26. März 2010 um 15:52 Uhr
ergänzend hat er schriftlich mitgeteilt, dass er keinerlei Kontakt mit Anwälten in Deutschland haben wird, da er die nicht kennt.
Die schriftstücke liegen vor aber in franzöasicher Sprache, lediglich die einwilligung zur Scheidung liegt in Deutsch vor.
Am 31. März 2010 um 03:40 Uhr
Hallo, ich frage für meine Mutter an, die mittlerweile erkrankt ist, ob und welche Möglichkeiten es nach der Scheidung gibt den Zugewinnausgleich zu erwirken.
Vor 7-8 Jahren verliess mein Vater das Land und wanderte dort in das vorhandene Wohneigentum auf seinen Namen nach Griechenland aus. Die Scheidung wurde ohne seiner Anwesenheit vollzogen, weil er meiner Mutter Ihren rechtmässigen Anteil aus der Ehe nicht auszahlen wollte. Durch seinen Auslandaufenthalt war es meiner Mutter finanziell nicht möglich das Wohneigentum (Vater ist alleiniger Eigentumer), in Deutschland und in Griechenland den Zugewinnausgleich zu erwirken.
Besteht überhaupt eine Möglichkeit sein Recht zu bekommen oder ist dieser Anspruch nun durch Verjährungsfrist nichtig?
Die Scheidung erfolgte am 24.03.2006
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Am 31. März 2010 um 15:12 Uhr
@ franz
der Zugewinnausgleich ist mit einer Ausschlussfrist von 3 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung noch möglich. Ich weiß hier nicht, ob das von Ihnen angegebene Datum wirklich das Datum der Rechtskraft der Scheidung ist. Sollte die Scheidung tatsächlich am 24.03.2006 rechtskräftig geworden sein, wäre ein Zugewinnausgleich wohl nicht mehr möglich.
Wenn allerdings aus besonderen Gründen das Scheidungsurteil, welches am angegebenen Datum verkündet wurde,erst wesentlich später zugestellt werden konnte – erst dann tritt die Rechtskraft der Scheidung ein – könnte ein Zugewinnausgleich noch möglich sein.
Konkret müsste dies ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen. Bitte verlassen Sie sich nie auf meine Aussage, die nur aufgrund sehr verkürzter Sachverhaltsschilderung allenfalls ein Anhaltspunkt sein kann.
Am 27. April 2010 um 19:17 Uhr
Guten Tag,
mein Mann und ich leben seid einem Jahr getrennt. Die Scheidung läuft bereits. Die Anhörungen sind durch. Beide Parteien haben sich geäußert. Jetzt, einen Monat vor der geplanten Scheidung hat sich mein Mann, amerikanischer Staatsbürger, wegen Überschuldung in sein Heimatland abgesetzt, und ist für mich nicht mehr greifbar.
Wie sehen die Chancen aus, dass die Scheidung ohne ihn vollzogen wird?
Danke im Voraus.
Am 28. April 2010 um 09:55 Uhr
@ simone
wenn die erforderlichen Anhörungen durchgeführt sind, sollte die eigentliche Scheidung – ohne Anwesenheit der Parteien – durchgeführt werden können.
Am 5. Mai 2010 um 16:38 Uhr
Hallo,
Mein Mann lebt im Kosovo. Mein Mann ist mit dem Visum zur Familienzusammenführung nie eingereist. Eheschließung 2004, Visaerteilung 2006, Antrag auf Scheidung 2010. Jetzt teilt mir mein Mann keine Adresse mit zur Zustellung der Unterlagen. Wie lange kann das dauern? Bzw. Was kann ich zur Beschleunigung tun?
Am 5. Mai 2010 um 17:02 Uhr
@ nina
das kann sehr lange dauern und Sie werden sich kümmern müssen, wie auch immer.
Am 12. Mai 2010 um 12:20 Uhr
Guten Tag. Folgendes: Mein Partner lebt seid über einem Jahr von seiner Frau getrennt, sie ist vor einigen Monaten unbekannt verzogen. Wegen Kindesunterhalt und dem Fall, das eins der Kinder in einer Pflegefamilie ist wurde sie auch vom Jugendamt gesucht, auch hier erfolglos. Sie muss wohl ohne Krankenversicherung und vom Geld anderer irgendwo leben, jedenfalls ist sie unauffindbar. Nun hat der Anwalt bei Gericht die Scheidung eingereicht. Wie warscheinlich ist es, das er ohne ihre Anwesenheit geschieden wird? Der letzte Aufenthaltsort der bekannt war war laut ihren Angaben in ostdeutschland, jedoch ohne genaue Ortsangabe oder sonstiges. Kontakt zu ihrer Familie bestand nie, daher ist auch dieser Zweig der Suche erfolglos.
Am 12. Mai 2010 um 13:42 Uhr
@ coco
die Erfolgsaussichten eines nicht von mir betreuten Verfahrens kann ich nicht beurteilen. Ob hier das Gericht einer öffentlichen Zustellung zustimmt, so dass das Strafverfahren ohne Anwesenheit der gegen Seite durchgeführt werden kann, wird ihr Anwalt beurteilen müssen. Viele Richter setzen hier sehr strenge Maßstäbe an.
Am 12. Mai 2010 um 15:58 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl
meine Frage passt zwar wohl nicht ganz hier hinein, ich hoffe aber dennoch auf Ihre Hilfe:
1999 haben sich meine kanadische Frau und ich getrennt.
2000 Antrag auf Scheidung, mehrere Gerichtstermine
ab 2001 keinerlei Kommunikation seitens meiner zu dieser Zeit noch in D lebenden Frau, auch nicht mehr mit ihrem Anwalt
in 2003 verschwand sie dann in’s Ausland, die offiziell angegebene Adresse war jedoch falsch. Ãœber Google konnte dann zumindest ihr Arbeitgeber ermittelt werden.
Da aber selbst auf Schreiben des Gerichtes keinerlei Reaktionen kamen, wurde die Ehe 2004 unter Abtrennung des güterrechtlichen Teiles geschieden.
Mein Problem ist das gemeinsam in 1999 erworbene Haus. Da sie immer noch als Mitbesitzerin im Grundbuch steht, ergeben sich folgende Probleme:
– Bauliche Maßnahmen zum Erhalt – es ist ein altes Fachwerkhaus – können nicht durchgeführt werden, da der entsprechende Antrag von beiden Seiten unterschrieben werden müsste.
– Die Hypothek steht seit 2009 zur Prolongation an, auch hier fehlt die zweite Unterschrift, so dass mir meine Bank nur eine jeweilige Verlängerung um 11 Monate gewährt, bei der ich statt der momentan üblichen ca. 4% nun 8% zahlen muss.
Verschiedene Anwälte, die ich konsultiert habe, empfahlen mir die Zwangs- oder Teilungsversteigerung, die aber nur Nachteile hat, da nach Auskunft des Rechtspflegers in Ermangelung einer güterrechtlichen Entscheidung der über die verbleibenden Schulden hinaus erzielte Betrag auf einem Anderkonto (?) bis zu einer gerichtlichen Entscheidung geparkt wird.
Ein weiterer RA war zwar sehr optimistisch, dass er einen Ausweg kennt, bevor wir aber miteinander darüber reden konnten, verstarb er bei einem Autounfall.
Kennen Sie einen Weg, eine güterrechtliche Entscheidung, die auch das Haus mit einbezieht, in Abwesenheit meiner Ex-Frau
zu erreichen?
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe
H.S.
Am 12. Mai 2010 um 17:22 Uhr
@ holger
mir fällt auch nur die Teilungsversteigerung ein.
Das eheliche Güterrecht spielt hier keine Rolle mehr. Ansprüche auf Zugewinnausgleich sind ohnehin verjährt (3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung). Ich weiß nicht, was der Rpfl. meint.
Sie sind schlicht Miteigentümer einer Immobilie, ob sie mal verheiratet waren, oder nicht. Das ist das prägende Rechtsverhältnis.
Darum kann allenfalls der auf den Miteigentümer entfallende Übererlös geparkt werden, wenn denn überhaupt einer entsteht.
Es wird u.U. kaum Mitbieter geben und so können Sie selbst vielleicht für „Kleines“ erwerben. Sinnvoll kann sein, die Taktik mit der Bank abzusprechen, damit dort keine kalten Füsse entstehen.
Am 12. Mai 2010 um 21:19 Uhr
Danke für die schnelle Antwort!
Was der Rechtspfleger meint, ist, dass wenn ich z.B. das Haus für 30.000 mehr als die noch darauf anfallenden Schulden ersteigere, ich nicht zumindest die Hälfte davon bekomme, sondern der gesamte überschüssige Betrag bis zu einer Eintscheidung über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens beim Gericht hinterlegt wird. Dabei wäre es unerheblich, dass ich seit 1999 alle Raten alleine gezahlt habe.
Hat er damit Recht?
Wünsche Ihnen einen schönen Vatertag und vielen Dank für dieses Forum!
H.S.
Am 17. Mai 2010 um 14:45 Uhr
@ holger
Nein, ich meine der Rechtspfleger hat nicht recht. die Aufteilung des Vermögens im Sinne des ehelichen Güterrechtes. Hier ist nur die Problematik der Miteigentümer untereinander virulent.
Am 17. Mai 2010 um 20:58 Uhr
Ach herrje, nochmals ich:
verstehe Ihre Antwort nicht ganz, da ja der Verweis auf die Virulenz gerade doch die Möglichkeit andeutet, dass der Rpfl Recht hat?!
Oder mal andersrum gefragt: wenn ich gar nichts mache, zahle brav ab, bis die ganze Hypothek gelöscht ist, kann dann meine Ex aus ihrem Schlupfloch rauskommen und die Hälfte des Hauses einfordern, ohne dafür etwas zu zahlen, z.B. ihre Hälfte an den Tilgungszahlungen?
Am 18. Mai 2010 um 10:42 Uhr
@ holger
Ich kann nur dringend raten, einen Anwalt beziehungsweise einen Notar zu dieser Problematik zu befragen. Ich kann in diesem Forum keine konkreten Fälle lösen, sondern allenfalls Denkanstöße geben.
Am 18. Mai 2010 um 12:10 Uhr
Ich habe 2005 in Kazachstan geheiratet. Ich lebe in Deutschland und mein (Noch)-Ehemann lebt in Kazachstan. Die Scheidung läuft nach deutschem Recht. Unter der alten Adresse, die ich angegeben habe, wohn mein (Noch)-Ehmann nicht mehr und ich habe auch keine Ahnung wo er sich befinden kann. Kann man in diesem Fall einen Antrag auf öffentliche Zustellung stellen oder soll ich jetzt rausfinden müssen, wo er wohnen kann? Ich habe allerdings nicht so vile zeit, da ich schwanger von meinem jetzigen Partner bin. Es ist für mich und für mein Kind sehr wichtig, dass ich noch vor der Geburt meines Kindes geschieden werden kann.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!
Am 18. Mai 2010 um 16:45 Uhr
@ alexandra
was das Familiengericht an Nachforschungen verlangen wird, hängt sehr viel von dem Richter persönlich ab. Üblicherweise muss umfangreich versucht werden, den Aufenthaltsort der anderen Seite zu ermitteln. Die Versuche müssen auch in geeigneter Form dokumentiert sein. Möglicherweise lässt das Gericht in ihrer speziellen Situation aber freizügiger die öffentliche Zustellung zu. Dies müssen Sie mit Ihrem Anwalt klären.
Ich will nicht schwarz malen, aber eine Scheidung ohne bekannten Aufenthaltsort der Gegenseite habe ich noch nicht innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten durchbekommen. In der Regel hat das sehr viel länger gedauert.
Am 21. Mai 2010 um 15:48 Uhr
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich werde dann mit meinem Anwsalt reden. Es ist natürlich schade, dass man in solchen Situationen keinen Ausweg finden kann.
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende!
Mfg
Alexandra
Am 27. Mai 2010 um 18:17 Uhr
ist eine scheidung einen monat20.04 nach zustellungam 27.04 wirksam oder muß ich noch einen monat warten wegen der offentlichen zustellung?
Am 28. Mai 2010 um 10:31 Uhr
@ kerstin
wenn im Scheidungstermin kein Rechtsmittelverzicht erklärt wurde, wird ein Scheidungsurteil erst einen Monat nach wirksamer Zustellung rechtskräftig. Das Urteil muss den Zusatz beziehungsweise den Stempel enthalten „rechtskräftig seit dem………..“
Am 24. Juli 2010 um 18:11 Uhr
hallo
mein Mann möchte sich in diesem Jahr noch scheiden lassen, bzw. die Scheidung beantragen. ich plane einen langen Auslandsaufenthalt (Reise ohne festen Wohnsitz).
Kann ich einen Verwandten zum Postbevollmächtigen machen und kann ich der Scheidung auch von einem anderen Kontinent aus zustimmen, zb. bei der Deutschen Botschaft ?
Wer trägt dann vor ORt die Kosten ?
danke sehr.
Am 28. Juli 2010 um 11:56 Uhr
@ uschi
Sie können und sollten bereits schriftlich einen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Ihre notwendige Erklärung, kann dann vor der deutschen Botschaft in dem Ausland abgegeben werden. Wer das Scheidungsverfahren beantragt, trägt die Kosten, die andere Partei nur 1/2 der Gerichtskosten.
Am 7. Oktober 2010 um 22:24 Uhr
Hallo,
hat nur indirekt mit Scheidung zu tun meine Frage.
Juli 2006 Scheidung.
Frau mit erwachsenem Sohn lebt in unserem Eigenheim, Haus gehört zur Hälfte mir, zur Hälfte Ihr.
Tilgung des Kredites bezahle ich. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass die beiden ins Ausland wollen(ihr Heimatsland).
Ich will das Haus verkaufen, was passiert wenn meine Ex nicht mehr auffindbar ist?
Danke
Am 11. Oktober 2010 um 11:15 Uhr
@ marionette
Schlimmstenfalls die Teilungsversteigerung des Objektes mit öffentlicher Zustellung an die unbekannt verzogene wird Miteigentümerin.
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Am 22. Oktober 2010 um 20:57 Uhr
Hallo ich (deutsche) habe am 28.12.2008 einen Scheidungsantrag eingereicht und wir(mein neuer Partner und ich) versuchen seit dem, den Antrag (Amtsgericht)meinem Ehemann (amerikaner) wieder in USA vergeblich zuzustellen(er nimmt nichts an und reagiert auf nichts) ich habe zwar seine Adresse aber keine weiteren Informationen.Das Trennungsjahr war am 24.12.2009 erfuellt.Welche Moeglichkeiten gibt es um nicht die 3 Jahre warten zu muessen.Vielen Dank im voraus
Am 21. Januar 2011 um 21:57 Uhr
mein Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft läuft seit fast einem Jahr. Vor 6 Monaten hat das Amtsgericht einen Termin festgelegt für Ende 2011, weil das Zustellen der Dokumente im Ausland rund 12 Monate dauern würde. Ich habe aber zwischenzeitlich eine durch das deutsche Konsulat beglaubigte Einverständniserklärung meines ehemaligen Lebenspartners und eine Auftragserteilung mitgebracht für den gegnerischen Anwalt, sodass die Unterlagen „zustellbar“ sind. Trotzdem weigert sich das Gericht, eine früheren Terminierung als den 16.12.2011 anzusetzen, was mir definitiv zu spät ist, weil ja auch alle Unterlagen vorliegen und es keine Streitpunkte gibt. Mein Anwalt ist aber offensichtlich nicht in der Lage, dem Gericht einen früheren Termin abzuringen. Daher zwei Fragen:
1. kann man den Anwalt unter diesen Umständen wechseln und muss man dann zweimal die Anwaltskosten bezahlen
2. käme hier eine Blitz“scheidung“ infrage und
wäre es aussichtsreich??
Am 24. Januar 2011 um 11:41 Uhr
@ marcel
Ein Rechtsanwalt hat nur begrenzten Einfluss auf die Entscheidungen des FamGe. Insofern würden sie hier bei einem Anwaltswechsel tatsächlich die Gebühren zweifach bezahlen. Eine Blitzscheidung ist keine Lösung.
Es muss aufgeklärt werden, warum das Gericht nicht bereit ist, wenn die Sache entscheidungsreif ist, zu terminieren.
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Am 6. März 2011 um 17:28 Uhr
Ich habe am 15.08.2008 in Kairo geheiratet und mein Mann ist am 15.01.2009 in Deutschland eingereist. Ende Juni 2009 ist er zurückgereist und wir haben uns getrennt. Dies wurde der Auslanderbehörde sowie meiner Anwältin mitgeteilt. Die Scheidung habe ich nach dem Trennungsjahr beantragt, nur er reagiert nicht darauf. Zu dem Anhörungstermin kann er nicht einreisen, da er kein Visum mehr hat – das habe ich dem Gericht mitgeteilt. Das Gericht möchte jetzt noch mehr Geld von mir, um den Antrag jetzt noch übersetzen zu lassen. Was muss ich jetzt tun? – Macht es Sinn prüfen zu lassen, ob ich in Ägypten schon geschieden bin? Und was ist zu tun, wenn er auch auf die Ãœbersetzung nicht reagiert? Der Termin wurde jetzt auf März 2012 verschoben.
Am 8. März 2011 um 16:10 Uhr
@ marita
Dies sind (leider) die üblichen Probleme, wenn ein ausländischer Ehepartner – im Ausland lebend – an dem Scheidungsverfahren nicht mitwirkt.
Sie können nur versuchen ihren Mann von einer Mitwirkung zu überzeugen und wenn dies nicht klappt, müssen sie den steinigen Weg gehen. Ohne eine Zustellung des Scheidungsantrags mit einer amtlichen Übersetzung kann das Scheidungsverfahren überhaupt nicht wirksam in Gang gesetzt werden.
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Am 20. März 2011 um 12:19 Uhr
Ich habe mein mann seit 7 Jahren nicht gesehn, damals habe ich schon mal versucht seine adresse herauszufinden durch ein Anwald. Hoffnungslos er ist schon seit langen in deutschland abgemeldet nach schweiz umgezogen ohne neuer Adresse hinterlassen zu haben. wass kann ich tun um schneller scheidung zu bekomen?
Am 26. April 2011 um 16:05 Uhr
Mein Mann ist am 21.04.2010 über Nacht ins Ausland verschwunden,vermutlich nach Belgien oder Mallorca.Es liegen gegen ihn mehrere Haftbefehle vor.Ich habe am nächsten Tag das Trennungsjahr eingereicht und möcht mich nun so schnell wie möglich Scheiden lassen.Meine Frage:Ist eine Scheidung möglic wenn der Ehemann unauffindbar ist und wie lange kann es dauern?
Am 20. Mai 2011 um 06:39 Uhr
1996 Habe ich eine Ukrainerin in Deutschland geheiratet. seit 2000 leben wir nun getrennt und soweit ich weiss hat sie paar monate später auch unsere Wohnung aufgegeben.Bereits seit ca. 6-7 Jahren versuche ich sie aufzufinden, was mir aber nicht gelingt. Es ist auch warscheinlich dass Sie nach Ukraine zurückgekehrt ist.Ich kenne aber weder ihre Adresse dort,noch wo ihre geschwister leben (sie hatte wohl einen Bruder und Schwester). Meine Freundin die in meinen Heimatland Georgien lebt, kann ich nun seit 2 Jahren nicht heiraten und nach Deutschland holen. Wie kann ich nachweisen, dass ich alles mögliche getan habe Sie aufzufinden, und wie lange könnte die ganze sache dauern?
Vielen dank im Voraus.
Am 20. Mai 2011 um 13:48 Uhr
@ peter
Die Sache ist nicht unkompliziert. Es geht schon damit los, welches Rechtssystem hierbei einem Scheidungsverfahren Anwendung findet. Ein Scheidungsantrag durch öffentliche Zustellung wird vom Gericht erst dann bewilligt, wenn man alles mögliche getan hat, den anderen zu finden und dabei erfolglos war. Wie Sie dies im konkreten Einzelfall nachweisen können, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Sie müssen Ihre Bemühungen dokumentieren und der Anwalt muss dann den entsprechenden Antrag auf öffentliche Zustellung stellen.
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Am 14. Juni 2011 um 20:46 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Weil,
ich habe im April 2007 im Kosovo geheiratet. Meinem Ehemann wurde weder das Visum noch die Einreise nach Deutschland jemals bewilligt. Er hat im Juni 2009 eine andere Frau kennengelernt und sich dazu entschlossen in seiner Heimat zu bleiben und nicht mehr um ein Visum zu kämpfen. Der Kontakt brach sofort ab. Seit August 2009 habe ich einen Anwalt mit meiner Scheidung beauftragt. Dieser hat über die Deutsche Botschaft in Pristina meinen Ehemann nicht ausfindig machen können aber seitdem tut sich gar nichts mehr. Ich werde der Nachlässigkeit diesen Anwalts nicht Herr und ich kenne mich mit den Gesetzen nicht aus. Was kann ich tun? Und vor allem, waren diese zwei Jahre jetzt umsonst? Im voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße
Am 14. Juni 2011 um 21:49 Uhr
Entschuldigen Sie bitte meinen Fehler Herr von der Wehl !!!
Am 20. Juni 2011 um 12:05 Uhr
@ nicky
Ihr Anwalt muss prüfen, welche Voraussetzungen gegeben allenfalls noch zu erfüllen sind, damit das Gericht eine öffentliche Zustellung bewilligt. Der Anwalt ist in der Regel nicht dafür zuständig, die Anschrift der Gegenseite herauszufinden. Dies gehört zu den Aufgaben des Mandanten. Der Anwalt ist kein Detektiv.
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Am 5. Juli 2011 um 21:26 Uhr
Sehr Geehrte Herr RA Thomas von der Wehl,
ich bin ausländer, student und ich bin getrennt seit 08.2010, ich habe eine praktikum in ausland für die sommerferien bekommt und leider meine scheidungstermin ist genau 2 woche später nach meine abflug, ich will mich scheiden lassen und meine ehefrau auch, und meine frage ist ob die möglichkeit eine vortermin haben kann oder eine vollmacht zum jemand lassen kann. Wenn noch andere möglichkeit wäre, können sie mir bitte sagen oder was kann ich tun zu diese Scheidung nicht verlänger wird.
Vielen dank im Voraus.
Mfg DEE
Am 8. Juli 2011 um 09:37 Uhr
@ daniel
Sie können nur versuchen mit dem Gericht zu telefonieren, ob ein früherer Termin möglich ist bezw. ob jedenfalls ihre Anhörung früher möglich ist. Sie können auch versuchen zu erreichen, dass sie vom persönlichen Erscheinen entbunden werden. All dies liegt allerdings im Ermessen des Gerichtes.
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Am 16. Juli 2011 um 05:48 Uhr
Hallo,
meine Frau stammt von den Philippinen u. kam vor fast 40 Jahren nach Deutschland. Vor über 30 Jahren haben wir hier nach Deutschem Recht geheiratet. Seit mehr als 20 Jahren ist meine Frau Deutsche Staatsangehörige.
Seit fast vier Jahren leben wir getrennt. Meine Frau, derzeit in Altersteilzeit, hat hier alles aufgelöst und ist zurück auf die Philippinen gezogen, lebt jetzt dort bei ihrem Bruder.
Ich habe, nachdem ich davon erfuhr, die Scheidung eingereicht u. bereits meinen vom RA übermittelten zu erwartenden Kostenanteil bezahlt. Nun erhalte ich einen Brief des Rechtspflegers, lt. dem ich einen Kostenvorschuss für Übersetzungskosten betr. Auslandszustellungen zu zahlen hätte.
Wie das? Meine Frau ist Deutsche, spricht Deutsch, bezieht von hier aus ihr Gehalt usw., lebt eben nur auf den Philippinen. Das kann ich nicht verstehen.
Sollte ich gegen die Forderung für den genannten Kostenvorschuss Einspruch einlegen?
Für eine erklärende Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße!
Am 26. Oktober 2011 um 23:45 Uhr
Hallo zusammen,
Ich habe im Jahr 97 geheiratet.Wir waren nicht so lange zusammen. Ich habe ihn seit ca.13 Jahren nicht mehr gesehen.Ich will mich jetzt scheiden lassen.Weil ich endlich frei sein will.Aber er ist weg! Und ich habe überhaupt keine Daten von ihm. Meine frage ist: Wie komme ich an seine Daten und wie kann ich mich scheiden lassen? Gruss
Am 11. November 2011 um 22:39 Uhr
Hallo ich versuche mich von meinem Ehemann zu
Scheiden wir haben einen Ehevertrag mit Unterhaltsregelung aber mein Mann zieht alle 2 Monate
um und jedes mal muss meine RA.neuen Verwaisungsantrag beim FG. stellen. Gibt es keine
andere Möglichkeit?
Freundliche Grüsse
Am 21. November 2011 um 21:32 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl, ich lebe seit 2,5 Jahren in Trennung. Vor 1,5 Jahren habe ich den Scheidungsantrag gestellt. Mein Mann will die Scheidung nicht. Er arbeit nicht (zumindest offiziell), ist amtlich nicht gemeldet, sein Konto ist gepfändet, er zahlt keinen Unterhalt usw.. Ich weiß, dass er bei seiner Mutter wohnt, die Adresse habe ich meinem Anwalt mitgeteilt. Mein Anwalt sagt aber, solange mein Ehemann keinen offiziellen Wohnsitz hat – also nicht offiziell gemeldet ist – gelten alle Briefe als unzustellbar und er als unbekannt verzogen. Und das Verfahren kann nicht fortschreiten. Ich kann nicht glauben, dass das Deutsche Recht es so regelt und ich auf Immer-und-Ewig mit ihm verheiratet bleiben muss, solange er sich nicht amtlich meldet…Was raten Sie in diesem Fall? Vielen Dank und herzliche Grüße!
Am 14. Dezember 2011 um 20:08 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich (Deutscher) bin (leider immernoch) mit einer Russin verheiratet, die Scheidung läuft, bisher erfolglos.
Im Frühjahr 2008 besuchte meine ‚Frau‘ -wie schon öfters- ihre Familie in Russland und kam nicht mehr zurück. Die gemeinsame Tochter hat sie mitgenommen. Nach einem halben Jahr (Herbst 2008) habe ich die Scheidung in Deutschland eingereicht. Meine ‚Frau‘ konnte damit die Ehe nach russischen Recht aufheben lassen, das zuständige Gericht in Deutschland erkannte jedoch die russische Urteilssprechung nicht an. Zudem blockiert meine ‚Frau‘ alle Versuche, die Scheidung nach deutschem Recht durchzuführen (reagiert nicht auf Anwaltschreiben ect.).
Der beauftrage Rechtsanwalt scheint nur mäßig engagiert zu sein und ich habe das Gefühl, dass ich eine bequeme Geldquelle darstelle. Das Verfahren ist im Sommer 2010 dem OLG vorgelegt worden. Laut Anwalt bisher ohne Fortschritt?!
Meine Frage ist, ob ich überhaupt eine Chance habe, in Deutschland geschieden zu werden, wenn meine ‚Frau‘ nicht einlenkt, und wenn ja wie und wann. Gibt es da nich eine ‚3-Jahresfrist‘??? Was ist mit besonderer Härte?
Vielen Dank für Ihre Mühe schon einmal im Voraus
mit freundlichen Grüßen
JM
Am 18. Mai 2012 um 13:48 Uhr
Ehe 1997 in Las Vegas geschlossen. Von 1997 bis 2005 habe ich in den USA gelebt. Meine Frau und ich haben uns aber in 2002 nicht ganz so schön getrennt und ich habe keine Ahnung, wo sie steckt. Lebe seit 2005 wieder in Deutschland. Ehe wurde wie gesagt in den USA geschlossen, niemals in Deutschland registriert oder „anerkannt“ – was kann bzw. sollte ich tun?
Am 10. Oktober 2012 um 20:43 Uhr
Ich hab mal eine frage ich möchte die scheidung .ich bin jetzt 5 jahre verheiratet aber nie mit mein mann in einer wohnung gelebt.wir haben damals in spanien geheiratet und ich bin danach sofort zurück nach deutschland.leider ist er nirgends in spanien gemeldet hab es schon mit ein anwalt gesucht.wie kann ich geschieden werden .ich möchte jetzt in ein anderes land auswandern und meine neue liebe heiraten,bitte helfen sie mir
Am 26. Januar 2013 um 02:20 Uhr
Hallo,
ich würde gerne etwas fragen. Meine Scheidung ist im Dez. 2012 durch mich und meinen Anwalt eingereicht worden, getrennt haben wir uns Nov. 2011 endgültig mein Noch- Mann hat das Land im September 2011 verlassen und hat keine Absichten zurückzukehren. Ich habe seine Telefonnummer und seine Adresse er lebt in Libanon. Mittlerweile ist es so das er eine Freundin hat und dazu mit ihr ein Kind bekommen hat. Wir hatten keine Kinder zusammen. Zum Gericht wird er nicht kommen da er kein Visum hat. Eine Zustellungsadresse hat er hier in Deutschland nicht. Ich denke doch das dort auch eine Zustellung der Briefe schon schwierig ist. Jetzt ist die Frage wegen der öffentl. Zustellung falls der Richter zusagt wie lange wird sie ausgehangen und auf welche Zeit zum Abschluss kann ich ungefähr rechnen?
Am 10. Februar 2013 um 13:10 Uhr
Ich bin Deutsche,mein Ehemann Türke,wir haben im Nov. 2010 in der Türkei geheiratet.Er hat kein Visum für Deutschland.Ich möchte mich jetzt scheiden lassen.Ich war zum letzten mal im März 2012 bei ihm zu Besuch und habe ihm meine Scheidungsabsicht im Nov.2012 bekannt gegeben.Wie sieht es in diesem Fall mit dem Trennungsjahr aus?Beginnt es ab März 2012 oder ab Nov. 2012?
Und wie kann ich geschieden werden,wenn er kein Visum hat und wie lange kann das Scheidungsverfahren dauern?
Am 22. Mai 2013 um 21:54 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
im Jahr 2003 habe ich eine Thailänderin ( gut deutsch sprechend u. lesend) hier in Deutschland geheiratet. Nach 3 guten Ehejahren hatte sie sich im Jahre 2006 ohne Angabe von Gründen für immer verabschiedet. Sie hatte sich auch hier bei der Gemeinde von ihrem 2.Wohnsitz abgemeldet und ist wieder nach Thailand zurück. Wir sind also seit 7 Jahren getrennt. Ich bat sie im Jahre 2007 in einen Einschreibebrief mit Rückschein ( u. vorgefertigten Briefumschlag) um Zustimmung zur Scheidung. Es gab keine Antwort und auch keine andere Reaktion. Telefonisch war sie nicht erreichbar. Im Jahre 2008 hatte ein Bekannter sie in Bangkok besucht, da lebte sie mit einem anderen Mann zusammen. Mein Bekannter wurde vom anderen Mann unter Androhung von Schlägen vom Grundstück gejagt. Im Jahre 2011 wollte ich sie selbst in Thailand besuchen, jedoch war die Wohngegend auf Grund des damaligen Hochwasser in Bangkok vollkommen verweist und unbewohnt. Es waren auch keine Nachbarn anzutreffen. Mit Thailand besteht bekanntlich keine Rechtshilfeabkommen. Ist unter diesen Vorkommnissen und mit meiner damaligen Hilfe eine einseitige Scheidung hier in Dtld. mit der öffentlichen Zustellung eines Scheidungsantrags, nach § 185 Nr. 2 ZPO eine Scheidung innerhalb von ca. 3 Monaten MÖGLICH. Bereits vorab vielen Dank für die Beantwortung.
Am 23. Mai 2013 um 14:58 Uhr
@ peter
ja, das könnte für eine öffentliche Zustellung ausreichend sein.
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RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
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Am 2. Juli 2013 um 21:59 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl
ich bin detsche verheiratet mit litauische frau wir haben uns getrent sie verschwand über nacht nach england am 03,030,211 seit dem habe ich scheidung beantrag ich habe versucht viermal über meiner anwalt die scheidund papiere zu zustellen leide ohne erfolg weil sie anderaud umzieht der richter reagiert leide nicht auf öffenliche scheidung bitte hilfen sie mir ich bin verzeifelt ich weiss nicht weiter
ich freue mich auf rückantwort
mfg
Am 19. September 2013 um 13:58 Uhr
Ich habe meinen Ehegatten 2009 im Juli in einer Haftanstalt naiverweise geheiratet.von dort aus wurde er abgeschoben und seit dem habe ich keinen Kontakt mehr.ich weiß nicht wo er wohnt oder wie ich an ihn ran komme.das heißt ich lebe seit die ehe geschlossen wurde von ihm getrennt, mittlerweile 4 Jahre und 3 Monate.ich würde gerne wieder heiraten und möchte wissen was ich tun kann um mich endlich von diesem schlimmen Mann scheiden lassen zu können.
Am 1. März 2014 um 20:14 Uhr
Betr. Fall 62 Peter Edelmann
Mein Sohn ist ebenfalls mit einer Thai verheiratet und sie lebt seit 3 Jahren mit den gemeinsamen Kindern in Thailand. Nun will sich mein Sohn scheiden lassen und hat ebenfalls das Problem mit der Zustellung der Papiere. Hat es bei Ihnen mit der öffentlichen Zustellung geklappt, so dass die Scheidung in Kraft getreten ist?
Am 3. Juni 2014 um 12:55 Uhr
Ich lebe seit Anfang 2012 von meinem Lebenspartner getrennt. Er ist Kenianer und wir waren Ende 2007 die Lebenspartnerschaft eingegangen. Er ist immer wieder für längere Zeit ausgereist und wieder zurück gekommen. Jetzt ist er Seit Dezember wieder in Kenia. Er hat versäumt sein Visum zu verlängern und kann jetzt nicht mehr nach Deutschland einreisen weil er kein Visum mehr bekommt. Seine Anschrift in Kenia kenne ich nicht. Wie kann ich die Aufhebung der Lebenspartnerschaft machen und wie lange würde dies dauern?
Am 8. Juli 2014 um 20:01 Uhr
Schönen Abend, kurze Vorabinfo.. Ich habe in Österreich die Scheidungsklage an meinen Ex Mann eingereicht der im Staat Mazedonien lebt. Dies ist jetzt schon mehr als 1 Jahr her und heute nach Nachfrage meinerseits beim Gericht ist die Zustellung nicht möglich gewesen und lt. der zuständigen Richterin hat sie eine neue Adresse bekommen und jetzt ist wieder eine Frist. Die Scheidungsklage ist wegen betrügerischen Absichten meinEs Ex Mannes eingereicht worden da er nur die österreichische Staatsbürgerschaft wollte. Die Richterin meinte am Anfadas die Scheidung auch ohne seine Unterschrift geht weil dies eine Täuschung der Ehe war jetzt zu meiner Frage ich heirate am 24 August und würde gerne fragen wielange so eine Scheidung dauert und ob es schneller geht wenn ich mir einen Anwalt nehme der auf Auslandsscheidungen spezialisiert ist. Mit freundlichen Grüßen Gona
Am 13. Juni 2015 um 18:19 Uhr
Ich bin von meiner brasilianischen Frau seit 12.10.2012 getrennt, weil sie zurück nach Brasilien verschwand und habe im Januar 2013 die Scheidung eingereicht. Das Gericht hat eine Rechtshilfe zur Zustellung beantragt. Nun nach über zwei Jahren bekamen wir die Antwort, dass die brasilianische Behörde dies unternommen hatte aber meine Ehefrau dies mit der Begründung nicht annahm, weil ihr dies egal ist und sie sich nicht mit einem Rechtsanwalt vertreten fühlt. Der deutsche Richter kann aus den erfolgten Übersetzungen nicht erkennen ob eine Zustellung erfolgte. Was muss ich nun unternehmen, damit ich möglichst in einer angemessenen Zeit geschieden werden kann?
Am 23. August 2015 um 16:11 Uhr
Ich bin seit 3,5 Jahren getrennt. Die Gegenseite sieht hier nur Vorteile, da es unterhaltsmäsig nur vorteilhaft ist.
Endlich ist man gewillt keine Bilanzen mehr zu fordern, da die letzten eh schlecht waren. Sie ist ein Sozialfall.
Nun bin ich beim 4. Anwalt, Schnarcher sind nicht mein Fall und grosspurige Versprechen.
Am 23. August 2015 um 16:14 Uhr
Eine Termin hatten wir 2014 im September, es wurden nur punktuelle Fragen gestellt was geklärt ist und ob wir die Scheidung wollen. „Ja“ und „Ja“
Am 5. Januar 2016 um 01:13 Uhr
Guten Abend.
Ich (deutscher) habe meine Frau in Marokko (Marokkanerin) geheiratet und sie ist erst nach erfolgter Heirat zu mir nach Deutschland gezogen. Die Ehe würde in Deutschland gelebt.
Nun ging es in die Brüche und sie flog zu ihren Eltern nach Marokko zurück.
Kann ich mich von ihr in Deutschland scheiden lassen? Zudem nun mit der Aktion auch ihr Aufenthaltstitel hier annulliert wurde.
Am 7. Februar 2016 um 07:56 Uhr
Ich lebte in Portugal bereits 8 Jahre getrennt von meinem Ehemann, dieser ist in Brasilien geblieben, aber soll angeblich auch 1-2 Jahre in Portugal gelebt haben.
Mit meinem jetzigen Partner bin ich zu dieser Zeit zusammengekommen und lebe nun insgesamt bereits fast 12 Jahre ohne meinem Ehemann und weiß auch nichts von Ihm.
Mit meinem jetzigen Partner leben wir nun seit 2013 in Deutschland (haben auch einen 4 Jährigen Sohn) und ich würde Ihn gerne heiraten, nur kann ich keine Scheidung durchführen da mein Ehemann nicht auffindbar ist.
Da ich demnächst sogar unbefristeten Aufenthalt bekomme, hatte die Hochzeit nichts mit meinem Aufenthalt zu tun, wir möchten halt heiraten, jedoch ist es mir nicht möglich mich scheiden zu lassen.
Gruß
Cilene
Am 7. Mai 2016 um 15:09 Uhr
Hallo!
Ich lebe inzwischen im nicht europäischen Ausland, das Trennungsjahr ist vorbei und der Antrag auf Scheidung soll gestellt werden. Ist eine Scheidung via Videokonferenz möglich? Zum einen habe ich panische Angst vor meinem Mann, zum anderen wären die Reisekosten für mich z.Z. kaum zu stemmen.
Gruß
Freija