Splittingvorteil aus Neuehe kommt voll den Kindern der Altehe zugute
Montag, den 1. Dezember 2008Der BGH hat im Jahre 2008 entschieden, dass auch im Mangelfall der Splittingvorteil aus der neuen Ehe des Unterhaltsschuldners für die Kinder aus 1. Ehe einzuberechnen ist. In dem Fall des BGH war der Vater erneut verheiratet und hatte 3 Kinder aus 1. Ehe. Es lag hinsichtlich des Kindesunterhaltes ein Mangelfall vor, d.h. nicht alle […]