Das Bestimmungsrecht der Eltern nach § 1612 BGB
Donnerstag, den 4. Dezember 2008Grundsätzlich ist der Unterhalt in Form von Geld zu gewähren. Nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB steht den Eltern das Privileg zu, von diesem Regelfall abzuweichen und Naturalunterhalt durch Wohnung und Verpflegung sowie Taschengeld zu gewähren. Dieses Recht ist aber abhängig vom Sorgerecht. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so kann auch nur […]