Das Bestimmungsrecht der Eltern nach § 1612 BGB

Grundsätzlich ist der Unterhalt in Form von Geld zu gewähren. Nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB steht den Eltern das Privileg zu, von diesem Regelfall abzuweichen und Naturalunterhalt durch Wohnung und Verpflegung sowie Taschengeld zu gewähren. Dieses Recht ist aber abhängig vom Sorgerecht. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so kann auch nur dieser Elternteil das Bestimmungsrecht ausüben.

Das Bestimmungsrecht endet nicht mit der Volljährigkeit des Kindes. Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind unverheiratet ist. Das Bestimmungsrecht soll eine gewisse Gleichberechtigung insofern schaffen, als die Eltern mit ihrer Unterhaltspflicht in besonderem Maße belastet werden und daher in gewisser Weise Einfluss auf die Lebensführung des Kindes nehmen sollen, wobei natürlich die Würde des Kindes, sein Recht auf freie Entfaltung nicht berührt werden dürfen. Grundsätzlich müssen somit volljährige Kinder hinnehmen, dass ihre Eltern bestimmen können, wo ihr Wohnsitz ist. Nehmen die Kinder das Angebot der Eltern im Rahmen des Bestimmungsrechtes nicht an, verlieren sie ihren Unterhaltsanspruch.

Haben beide Eltern das Sorgerecht, was die Regel ist, tauchen naturgemäß Probleme auf. Ist eine Einigung nicht herbeizuführen, muss das Familiengericht entscheiden. In diesen Fällen wird das Familiengericht aber nicht darüber entscheiden, ob die von einem Elternteil ausgeübte Bestimmung wirksam ist oder nicht, sondern das Gericht wird das Recht eine Bestimmung auszusprechen auf einen Elternteil übertragen.

Voraussetzung für eine wirksame Bestimmung ist zudem,

– dass das Angebot des Elternteils den gesamten Unterhalt umfasst.

– dass der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen kann.
– dass die Familie noch bis vor kurzem in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat.

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36 Reaktionen zu “Das Bestimmungsrecht der Eltern nach § 1612 BGB”

  1. Julia

    Guten Tag Herr von der Wahl,
    ich bin geschieden und erhalte von meinem Ex-Mann Unterhalt für unseren gemeinsamen 4-jährigen Sohn, der bei mir lebt.
    Zur Zeit bin ich für längere Zeit im Krankenhaus. Unser Sohn ist deshalb 4 -5 Tage wöchentlich bei seinem Vater. Deshalb will mein Ex-Mann nun den Kindesunterhalt streichen, was mich in eine finanzielle Notlage bringt, da es finanziell ohnehin knapp ist und ich zur Zeit nur Krankengeld erhalte.
    Darf mein Ex-Mann den Kindesunterhalt streichen, wenn unser Sohn vorübergehend einige Tage in der Woche bei ihm lebt? Gibt es hierfür irgendwelche Fristen bzgl. Tage pro Woche oder Wochen insgesamt?
    Vielen Dank!
    Julia

  2. RA Thomas von der Wehl

    @Julia

    Der Kindesunterhalt ist natürlich nicht für den Lebensunterhalt des Elternteils gedacht, der ihn erhält. Ganz streichen wird der Unterhaltsschuldner den Unterhalt nicht können. Es ist aber denkbar, dass der Unterhalt um einen Prozentsatz xx gekürzt wird. Letztlich hat der Unterhaltsschuldner durch den Aufenthalt des Kindes von 4 bis 5 Tagen in der Woche bei ihm auch erhöhte Kosten. Hingegen hat der Unterhaltsgläubiger entsprechend niedrigere Kosten. Ich würde vorschlagen, da sie sich mit ihrem Mann auf eine Verringerung des Unterhaltes um ca. 50% für diesen Zeitraum einigen und ihm darlegen, dass sie letztlich auch Fixkosten haben, Wohnungsversicherung usw., die auch das Kind betreffen und die dadurch nicht geringer werden, dass das Kind teilweise nicht bei ihnen lebt.

  3. Wusel

    Hallo,

    bin noch nicht geschieden, habe aber für meinen Sohn, der beim Vater lebt, trotzdem im Rahmen meiner Möglichkeite Unterhalt auf freiwilliger Basis gezahlt.

    Nun lebt der Junge seit November eine Woche bei mir und eine Woche bei seinem Vater (eben immer im Wechsel – auf Wunsch des Jungen!).

    Gestern kam Post vom Gericht, dass mich mein Noch-Mann auf Unterhalt verklagt – aber auf den vollen Unterhaltssatz, weil er angegeben hat, dass der Junge permanent bei ihm lebt – was aber nicht stimmt!

    Ist das so rechtens? Muß ich den vollen Unterhalt zahlen, obwohl das Kind den halben Monat bei mir lebt?

    Gruß vom Wusel

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ wusel

    sie sollten ebenfalls einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen, da Sie sich allein vor Gericht nicht werden verteidigen können. Wenn ich eine Empfehlung aussprechen soll, müssten Sie mir mitteilen, wo der Rechtsanwalt sitzen soll.

  5. Wusel

    Hallo Herr v.d. Wehl,

    Ich lebe in der Nähe von Ingolstadt. Falls Sie einen Tip für einen Anwalt hätten wäre ich Ihnen sehr verbunden 🙂

    MfG vom Wusel

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ wusel

    wenden Sie sich mit Grüßen von mir an die Kollegin Dumann. Ihr Profil finden Sie hier

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidung_ingolstadt-837.html

  7. Martin

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Sohn lebte nach der Trennung ca.2 1/2 Jahre in meinem Haushalt.
    Unterhalt zahlte irgendwann das Jugendamt, weil die Kindsmutter nicht mehr konnte/wollte.

    Nun lebt mein Sohn seit Anfang Dezember bei seiner Mutter, die nun auch Unterhalt verlangt.

    Meine Frage:
    Wir haben damals ein Haus gekauft, in dem wir selbst nicht wohnten.
    Darauf entfallen mtl. Kreditkosten,die sie seit Monaten nicht mitzahlt.
    Wird bei der Unterhaltsberechnung dieser Kreditbetrag ( mein Anteil) als ehebedingte Schulden mitangerechnet?
    Wie hoch wäre mein Selbstbehalt? Es werden lt. Tabelle immer 2 Beträge angegeben (770/900).

    Und wie wäre die Sachlage, wenn ich dieses Haus,sprich die Schulden, kpl. auf meinen Namen nehmen würde,damit ich das Haus verkaufen kann?
    Wären dann diese Schulden immer noch ehebedingt?

    Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
    Gruss
    Martin

  8. trish

    sehr geehrter herr von der wahl

    ich bin seit 1,5 jahren mit einen amerikaner zusammen. er ist seit 2007 geschieden. seit ex- frau versucht mit einer unterlassungsklage sein sorgerecht zuentziehen. nun wurde ein gutachten erstellt das sagt das dass sorgerecht auf die mutter ubertragen werden soll ebenso kann ich nicht verstehen das er unterhalt bezahlen mußt für die ex- frau wenn sie in 10 jahren mal arbeits los werde.
    ebenso hat er jedemenge unterhalt zuviel bezahlt.insgesamt mit Auto, haus ca.250.000 us dollar. sie zerstört seine zukunft da er wahrscheinlich bald ausgewiesen wird da er kein sorgerecht meh für seine kinder besitzt auch wenn der beschluss vom gericht noch nicht vorhanden ist was kann man tun

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ trish

    Sie schildern hier einen sehr komplizierten Fall, der sicherlich nicht über dieses Forum gelöst werden kann. Sie werden sicherlich einen Anwalt haben und gemeinsam mit diesem Anwalt prüfen, welche Rechtsmittel oder sonstigen Schritte möglich sind.

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    Die Schulden hinsichtlich eines in der Ehegatten gekauften Hauses sind sicherlich ehebedingt. Jedoch taucht das Problem auf, dass wir über Kindesunterhalt reden. Ich muss immer wieder den Satz bringen „mit dem Kind ist das letzte Hemd zu teilen „. Das bedeutet, dass Sie sich so schnell wie möglich von diesen Objekten zu trennen hätten, wenn es nur Verluste bringt. Notfalls das Ganze sogar mit einer Privatinsolvenz.

    Der Selbstbehalt eines erwerbstätigen gegenüber dem Kindesunterhalt beträgt 900 €, wenn jemand nicht erwerbstätig ist beträgt der Selbstbehalt 770 €. Dies ist der Unterschied.

  11. Martin

    Hallo Herr von der Wehl,

    vielen Dank für die Antwort.

    Noch eine kurze Frage bei der ich nicht genau Bescheid weiss:
    Wie wäre die Sachlage, wenn ich dieses Haus,sprich die Schulden, kpl. auf meinen Namen nehmen würde,damit ich das Haus verkaufen kann?
    Wären dann diese Schulden immer noch ehebedingt?
    Es ist ja nicht vorhersehbar wann dieses Haus verkauft sein würde,solange müsste ich es ja quasi doppelt finanzieren.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins Neue Jahr,viel Glück und vor allem Gesundheit.

    Gruss

    Martin

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    Grundsätzlich ist es so, dass bei gemeinsamen Schulden derjenige diese Schulden unterhaltsrechtlich ansetzen kann, der die Schulden bezahlt.

  13. Moni

    Guten Tag!

    Ich bin seit 2001 geschieden.Aus dieser Verbindung sind 3 Kinder hervorgegangen.Das Alter der Kinder:17,13,12.Nach absprache mit meinen Kindern,würden wir gerne nach Ägypten auswandern.Mein Ex-gatte bezahlt aktuell:
    690 Euro Ehegattenunterhalt

    Kind 1+ Kind2 je 180 Euro
    Kind 3, 290 Euro

    Da in Ägypten ein geringeres Einkommen üblich ist,aber die Deutsche Schule ca.300 Euro monatlich kostet,wäre Für mich interessant,welche Höhe mein Unterhalt in dem o.g.Land betragen würde.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ moni

    Ich gehe davon aus, Sie meinen Kindesunterhalt und nicht Ehegattenunterhalt.

    Da für die Kinder nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt wird, gehe ich davon aus, dass sich durch die geringeren Lebenskostenverhältnisse in Ägypten nichts ändern würde.

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  15. Bubi

    Hallo @ all

    ich habe folgendes Problem:

    die mutter meiner tochter (wir waren nie verheiratet, sie hat leider das sorgerecht)
    – ist jung (28),
    – arbeitslos (schon immer),
    – arbeitsunwillig (mein schwager ist jobvermittler, aber sie lehnt jede stelle ab und hat deshalb permanent 30% sperren vom A-Amt)
    – geht gern (2-3 mal die woche) ins solarium
    – und mein kind kennt leider nur nudeln mit ketchup (und andere „spargerichte“)
    – sie hat noch einen „inoffiziellen“ partner (der 2000 netto verdient)

    zum unterhalt:
    ich habe immer, ohne verzögerung unterhalt gezahlt und auch gern freiwillig englisch unterricht im kindergarten, sowie schuhe etc. (alles zusätzlich)

    ich habe in 2004 eine rentenverischerung für meine tochter abgeschlosssen (mit dynamik-plan, d.h. die beiträge steigen) – die mutter musste zum abschluss dieser versicherung ihre unterschrift geben – zusätzlich war abgesprochen, dass ich bis zu 30 euro vom unterhalt einbehalten darf (ihr anteil) und alles was dann irgendwann darüber hinaus geht, ich bezahle (sind zum ende der laufzeit immerhin monatlich 150 euro die ich allein zahl + 30 euro von der mutter)

    jetzt sind 4 jahre ins land gegangen ohne jeden ärger……. meine tochter ist nun 7 jahre alt….. der mutter ist aber jetzt aufgefallen (trotz anhebung des unterhaltes für unser kind auf über 280 euro – durch meinen gutbezahlten job), dass sie nicht mehr unser kind ernähren kann ohne die 30 euro zusätzlich…..(zur erinnerung: 30% sperre und gutverdienender freund) und verlangt von mir, die stilllegung bzw. kündigung der rentenverischerung unseres kindes…….

    aber dagegen möchte ich mich mit allen mitteln wehren, da ich die 30 euro als einzige direkte sparmöglichkeit für meine tochter sehe! so kommt wenigstens auch mal etwas vom unterhalt bei meinem kind an….

    ausserdem läuft das alles schon seit 4 jahren und sie hatte damals ihre unterschrift zum abschluss der rentenverischerung gegeben (wobei ich versicherungnehmer, meine tochter begünstigter und die mutter es erlaubt hat)

    ich würde alles für mein kind tun,….aber als dank hatte mir die mutter mein kind immer mehr vorenthalten (quasi neue familie gefunden, braucht „alten“ vater nicht mehr)

    bin vor gericht und habe mir meine umgangszeiten eingeklagt (natürlich habe ich die kosten der mutter für die verhandlung auch freiwillig getragen, sollte ja keine rache ihr gegenüber sein)

    anschliessend ist sie zum jugendamt und hat geweint, dass sie ohne die 30 euro nicht mehr leben kann und sie einklagen will……da fakelt das j-amt ja nicht lange und hat mir gleich eine zwangsvollstreckung angedroht, wenn ich nicht rückwirkend (bis zur letzten unterhaltsfestsetzung) die 30 euro nachzahle…….

    mit der mutter ist nicht mehr zu reden…..sie antwortet auf keine sms oder irgendwelche anrufe……ich darf meinem kind nicht einmal mehr helfen die sachen bis hoch zu ihrer wohnung zu tragen, weil sie sonst unten im hausflur die tür zu lässt (purer kindergarten)

    meine frage ist, kann das jugendamt wirklich von mir verlangen, die 30 euro, trotz damaliger unterschrift der mutter, an sie zu überweisen, und die versicherung kündigen bzw. stillzulegen…..????

    gibt es da keinen bestandsschutz (nach 4 jahren laufzeit),….es ist doch zum wohle des kindes und ich habe (nicht einmal wenn ich wollte) eine chance an das geld ranzukommen….?!?

    die mutter kümmert sich aus meiner sicht ein dreck um unser kind……meine kleine soll nur immer toll aussehen, aber mehr ist nicht drin…..zu essen gibts nudeln mit ketchup, trocken brot….etc. ….. mein kind hat schon vollkommen verrückte essgewohnheiten….. :_(

    dass jugendamt kümmert das alles nicht…..aber wenn sie einem lieben und fürsorglichen vater auf die füsse treten können, dann ist das amt ganz groß da…..

    ich bin geknickt, vom staat enttäuscht
    und hoffe, ihr könnt mir einen rat geben….

    lg @ all

  16. RA Thomas von der Wehl

    @bubi

    Der unterhaltpflichtige Kindesvater kann nicht entscheiden, wie der von ihm zu zahlende Kindesunterhalt von der Kindesmutter verwendet wird.

    Aus diesem Grunde kann ich Ihnen nur dringend raten, die Sache nicht so hoch aufzuhängen.

    Überlegen Sie einfach, ob sie neben dem (vollständigen) Unterhalt die 30 € für ihre Tochter zusätzlich und privat, ohne dass die Kindesmutter darauf Zugriff hat, investieren.

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  17. Sybille

    Guten Abend,

    wann kann ein Kind selbst entscheiden bei welchem Elternteil es leben möchte?

    Vielen Dank!

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ sybille

    bei wem ein Kind am besten aufgehoben ist, entscheidet sich nach dem so genannten Kindeswohl. Das Kindeswohl wird nach mehreren Kriterien beurteilt. Eines der Kriterien ist natürlich der Wunsch des Kindes selbst. Je älter das Kind ist, desto stärker fließt sein eigener Wunsch in die Beurteilung ein. Bei einem Kind mit 16 Jahren wird man an dem ernsthaft und abschließend geäußerten Wunsch selten vorbeikommen.

    Es gibt aber keine festen Altersgrenzen und jeder Fall ist einzelnen zu beurteilen.

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  19. Sespi

    Hallo, ich erhalte für meinen 10jährigen Sohn KU in Höhe von 257 Euro monatlich. Mein Exmann möchte jetzt den Unterhalt für 1 Monat in den Sommerferien streichen, da mein Sohn 3 Wochen bei ihm verbringt.

    Ist das rechtens oder kann er nur anteilig einen Teil einbehalten? Nach was berechnet sich das dann prozentual?

    Für mich beziehe ich keinen Unterhalt von ihm.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir in der Vergangenheit leider nie auf einen Punkt gekommen sind und er mir immer wieder androht unseren Sohn nicht mehr zu holen und auch schon versucht hat den KU herunter zu drücken.

    257 Euro sind zwar nicht die Welt aber für mich in meiner momentanen Situation nicht wegzudenken da wir nicht so gut gestellt sind.
    Vielen Dank im Voraus

  20. Moni

    Guten Abend,

    unser Sohn (17) war mit unserem Umzug im Oktober 2008 aus beruflichen Gründen nicht einverstanden und ist deshalb zu Jugenamt gelaufen, hat über uns Lügen erzählt und wurde darauf hin in einer Pflegefamilie untergebracht. Das Jugendamt ist den Beschuldigungen überhaupt nicht nachgegangen stattdessen die Sache über das Familiengericht durchgesetzt.
    Im Dezember 2008 ist unser Sohn 18. geworden und befindet sich immer noch in der Pflegefamilie und besucht das Gymnasium.
    Können wir unser Bestimmungsrecht geltend machen?

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ moni

    Die Ausübung des Bestimmungsrechts es ist bereits bei wesentlich unkomplizierteren Fällen problematisch. In ihrem Falle geht nicht davon aus, dass sie dieses Bestimmungsrecht für sich in Anspruch nehmen können.

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  22. Romana

    Hallo,

    verliere ich meinen Status als privilegiertes volljähriges Kind (d.h. dass mein Vater den kompletten angerechneten Betrag bezahlen muss (im NOtfall auch mit einem Nebenjob)), wenn ich aus der Wohnung meiner Mutter ausziehe, aber weiterhin zur Schule gehe und mein Abitur mache?
    Mein Anwalt meinte, dass sich mein Vater nicht mehr bemühen muss, wenn ich ausziehe und er aufgrund seines Einkommens bsw. den Unterhalt von 300 auf 200€ runterstocken kann?

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ romana

    Die Definition für ein privilegiertes volljähriges Kind ist ganz eindeutig. Es muss unter 21 Jahre alt sein, unverheiratet sein, sich in einer staatlichen Schule befinden und bei einem der Elternteile wohnen. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, enthält der Status als privilegiertes volljähriges Kind. Das Kind kann damit im Rang herunter rutschen.

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  24. Joe

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    meine Ex beeinflusst die volljährige Azubi-Tochter, ihr meinen Unterhalt zu überweisen.Das Kindergeld sowie 50,-€ monatlich und damit insgesamt 333,-€ des Gesamtbedarfs zöge sie so von der Tochter ein. Ihre schwierige finanzielle Situation mag sie durch eigene Arbeit ausgleichen! Ich bin mit der Überweisung auf das Konto der Mutter trotz eindeutiger Anweisung nicht einverstanden, kann aber nur an der Leistung statt auf Tochters Konto zahlen, da es auf ihre Annahme zwecks Erfüllung ankommt.
    Sie will mir auf keinen Fall begegnen. Ist sie verpflichtet es hinzunehmen, dass ich an sie persönlich bar gegen Quittung zahle oder gefährde ich damit Belange der Selbstbestimmung oder ihres Persönlichkeitsrechts? Nebenher käme bei Weigerung sicherheitshalber parallel Hinterlegung beim AG in Frage.
    Herzlichen Dank für Ihren Rat und viel Erfolg!

  25. Weber,Sabine

    ich bin seit ca. 9 Jahre geschieden, wir beide haben das Sorgerecht wobei ich zuzüglich noch das Bestimmungsrecht habe.
    Meine Tochter ist 13 Jahre alt und möchte gerne mit der Freundin in den Urlaub fahren natürlich sind Die Elter der Freundin auch dabei, die selbstverständlich die Aufsicht über meine Tochter mit übernehmen.
    Mein geschiedener Mann ist aber dagegen das unsere Tochter mit den Leuten in Urlaub fährt,
    ich bin der Meinung dass es unsere Tochter aber mal gut tut das sie mit Ihre Freundin zusammen wegfahren.
    Die Eltern der Freundin versichen mir das sie die Aufsichtpflicht nicht vernachlässigen werden.
    Meine Frage:
    kann mein geschiedener Mann dies untersagen das meine Tochter mitfährt.

  26. sikini

    Hallo,

    ich bin seit 20.06.2008 mit meine Frau verheiratet, und haben gemeinsam einen 3 jährigen kind, nun Sie wollte sich von mir scheiden lassen, ich habe elternzeit für gemacht, weil ich kein job gehabt habe, also die mama ist direkt nach 6 wochen arbeiten gegangen, und bin bis jetzt noch für mein kind da, kindergarten bringen, artzbesuche und ……………meine frage: wie sieht meine chancen aus um die bestimungsrecht zu bekommen? Besten Dank

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ sikini

    Die Chancen sind sicherlich nicht schlecht, wenn Sie bislang im wesentlichen für die Kinderbetreuung gesorgt haben. Entscheiden wird aber im Streitfalle das Familiengericht unter Beihilfe des Jugendamtes.

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  28. Petra

    Hallo ich habe 5Kinder und einem Jahr getrenntlebend.
    Das Jugendamt behauptet,Kinder ab 12 Jahren müssten sich entscheiden, wo sie leben wollen

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    ich kann mir nicht vorstellbar, dass das Jugendamt eine solche Aussage tatsächlich getroffen hat. Diese Aussage ist auch unrichtig. Sicherlich können die Kinder einen Wunsch äußern, bei welchem Elternteil sie leben wollen und dieser Wunsch wird bei einem 12-jährigen Kind nicht unberücksichtigt bleiben können. Letztlich entscheidet bei minderjährigen Kindern jedoch das Kindeswohl, welches viele Kriterien beinhaltet.

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  30. Laura

    Hallo,
    mein name ist Laura und ich bin 15 Jahre alt zur Zeit wohne ich in einer Jugendwohn gruppe und ich möchte gerne bei Freunden übernachten mein Vater stim´mt zu aber meiner Mutter mit der ich seit 2 Jahren kein Kontakt habe stimmt da nicht zu reicht es nich auch aus das nur mein Vater zustimmt denn sie haben ja das gemeinsame sorgerecht.

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ laura

    möglicherweis sollte Ihr Vater die Alleinsorge beantragen. Ob mit Erfolg, kann ich aber nicht sagen.

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  32. Daniela

    Hallo,

    Mein Exfreund entscheidet einfach über unser gemeinsames Kind (3 Jahre) ohne meine Entscheidungen mit einzubeziehen. Ich bin mit der jetzigen Zeitlichen Regelung nicht einverstanden. Nämlich dass ich mein Kind nur am Wochenende sehen kann. Was ändern möchte er aber nicht. Auch in anderen Fragen bezieht er mich nicht ein, obwohl ich 50%des Sorgerechts habe. Bisher habe ich mich einschüchtern lassen durch Gerichtliche folgen. Jetzt habe ich selber die Initiative ergriffen und das Jugendamt mit einbezogen. Trotzdem weigert er sich einfach. Was kann ich tun. Wie stehen die chancen ein bestmmungsrecht zu erwirken, sodass er nicht einfach machen kann was er will? Bzw gibt es alternativen?

  33. karin

    wollte mal ganz lieb fragen wenn man verhairatet ist hat mann dann auch das emeinsame offentalsbestümmungs recht oder nicht

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    Eheleute haben das gemeinsame Sorgerecht und damit auch gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht

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  35. Bilal

    Hallo ich hab eine frage darf man mit 15 selbst entscheiden wo man leben will also bzw:von Mutter zu Vater Ziehen ….?!

  36. ibrahim

    Hallo ich hab ne frage zum unterhalt und zum kindergeld ich lebe grad im trennungs jahr mit meiner frau zahle unterhalt an die unterhaltsvorschusskasse und das kinder geld beider kinder kommt auf mein konto was ich meiner noch ehefrau jeden monat übergeben da die kinder aber im monat ca 13 bis 14 tage bei mir sind muss ich da trotzdem den vollen unterhalt zahlen und muss ich ihr trotzdem das ganze kindergeld geben oder nicht ich brauche doch schliesslich auch was da die kids viel zeit bei mir verbringen

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