Kosten für Zahnersatz im Unterhaltsrecht
Wenn ein Unterhaltsschuldner für Zahnersatz an seinen Zahnarzt Leistungen zu erbringen hat, kann er diese Leistungen bei Berechnung seines bereinigten Nettoeinkommens gegenüber dem Unterhalt als Abzugsposten geltend machen. Sind es sehr hohe Beträge, verlangt die Rechtsprechung, dass der Unterhaltsschuldner mit dem Zahnarzt eine angemessene Ratenzahlung vereinbart. So sollte seine Leistungsfähigkeit jedenfalls in Höhe der Mindestunterhaltsbeträge erhalten bleiben.
Am 15. Januar 2009 um 13:49 Uhr
Gehört vielleicht nicht 100% zum Thema, aber wie sieht es mit günstigem Zahnersatz im Ausland aus?
Über Google habe ich nur gefunden. Hat da jemand Erfahrungsberichte allgemein? Ansonsten danke für den Artikel.
Am 15. Januar 2009 um 15:33 Uhr
@ norbert
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