Scheidung Online

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In dem Maße, in dem Menschen dazu übergehen sich viele Teile ihres täglichen Bedarfes über das Internet zu besorgen, nehmen auch die Online Scheidungen zu. Der Vorteil einer Online Scheidung ist, dass alles bequem von zuhause aus und von dem heimischen Computer geregelt werden kann. Diese Form des Scheidungsverfahrens kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn beide Eheleute sich einig sind und nur noch der Gang vor den Scheidungsrichter fehlt, um sich endgültig voneinander zu lösen.

Als einer der Pioniere in diesem Bereich habe ich einen Verfahrensablauf entwickelt, der sich in vielen Verfahren bewährt hat. Ich habe ein Formular entwickelt, mit dem ich die notwendigen Daten der Eheleute abfrage und aus diesen Daten dann einen Scheidungsantrag entwerfen kann. Es muss zunächst nur der Betrag für die Gerichtskosten bevorschusst werden und gleichzeitig stelle ich mit dem Scheidungsantrag das Begehren an das Familiengericht, den Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren um 25% zu reduzieren, was die Scheidungskosten deutlich senken kann.

Wenn dieses Verfahren für sie in Betracht kommt, weil die Scheidungsfolgen im wesentlichen unstreitig sind beziehungsweise bereits geregelt wurden, klicken Sie bitte hier und erhalten dort weitere wertvolle Informationen.

Thomas von der Wehl

Fachanwalt für Familienrecht

0431-91116

info@vonderwehl.de
ONLINE-SCHEIDUNG mit Streitwertreduzierung

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