Spesen im Unterhaltsrecht
Dienstag, den 23. Dezember 2008Häufig taucht die Frage auf, wie arbeitsrechtliche Spesen im Unterhaltsrecht zu bewerten sind. Grundsätzlich sollen die Spesen arbeitsbedingten Mehraufwand abdecken. Wenn der Arbeitnehmer seine Kosten konkret abrechnet, d.h. die tatsächlich entstandenen Kosten mit Quittungen usw. belegt, sind Spesen unterhaltsrechtlich nicht relevant. Dies wäre z.B. der Fall, wenn konkret angefallene Hotel-Ãœbernachtungskosten oder konkret angefallene Fahrtkosten nach […]