Düsseldorfer Tabelle 2009
Die Düsseldorfer Tabelle hat sich ab dem 1.1.2009 leicht verändert. Den Link auf die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:
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Der Beitrag wurde am Dienstag, den 6. Januar 2009 um 09:59 Uhr veröffentlicht und wurde unter Topaktuell, Unterhalt abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Deiner Seite einrichten.
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Am 6. Januar 2009 um 10:53 Uhr
Kleiner Tippfehler: Im Text sollte es sicherlich 2009 und nicht 2000 heissen
Am 6. Januar 2009 um 13:33 Uhr
@ brandau
natürlich, Danke für den Hinweis
Am 8. Januar 2009 um 06:33 Uhr
hallo
meine frau und ich haben uns im mai 2006 getrennt lebend gemeldet,ich habe dann dann im januar 2007 steuerklasse 1 bekommen.
bei der steuererklärung für 2006 will das finanzamt nun eine steuernachzahlung für die monate mai -dez 2006 mid dem div.betrag aus steuerklasse 1 auf 3.ist das rechtens?
es gibt doch irgendsowas wie ein festschreibung der steuerklasse für das kalenderjahr?
mfg r.g.
Am 8. Januar 2009 um 10:13 Uhr
@Robert
Im Jahr der Trennung verbleibt es bei der Steuerklassenwahl der Eheleute. Erst in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, werden die Steuerklassen geändert. Insofern kann ich die Forderung der Finanzverwaltung nicht nachvollziehen. Sie sollten sich das von dort erläutern lassen.
Wenn Rechtsmittel möglich und notwendig sind, sollten Sie diese in jedem Fall rechtzeitig einlegen.
Am 8. Januar 2009 um 13:43 Uhr
[…] DDT 2009 […]
Am 25. Oktober 2009 um 14:31 Uhr
Hallo,
kann mein Mann, der noch Unterhalt zu zahlen hat (außer 1. Ehe) und ich die Steuerklassen so ändern, da ich jetzt Krankengeld beziehe, dass er in St.Kl. 3 wechselt, ohne das er mehr Kindesunterhalt zu zahlen hat. Für das 1. und 2. Kind bezahlt er voll für das 3. Kind anteilig (Volljährig), da er sonst unter seinem Selbstbehalt liegt.
Am 26. Oktober 2009 um 17:26 Uhr
@ mandy
eine Änderung der Steuerklassen hat, falls dadurch ein höheres Nettoeinkommen erzielt wird, in der Regel Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtungen.