OLG Celle: Nachehelicher Unterhalt und Ehe langer Dauer (Quelle: ARGE FamR im DAV)

Wenn die Ehe lange gedauert hat, und der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach der Scheidung noch 11 Jahre gemeinsame minderjährige Kinder betreut hat und aufgrund seines Alters und seiner fehlenden Berufsausbildung und –erfahrung wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, kann der geschiedene Ehegatte auf die Gewährung des vereinbarten nachehelichen Unterhalts vertrauen. Das Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform führt in diesem Fall nicht dazu, dass der Unterhaltsanspruch wegfällt.

Az 10 WF 350/08, Beschluss vom 27.10.2008.

57 Reaktionen zu “OLG Celle: Nachehelicher Unterhalt und Ehe langer Dauer (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. Gabi

    Hallo,

    nichts gegen das OLG Celle, aber ist die Begründung für die Weiterzahlung des nachehelichen Unterhalts nicht etwas weit hergeholt?!
    Wenn ich zurück rechne, kann ich davon ausgehen, dass das jüngste Kind bis zum Ende der Betreuung mindestens 12 1/2 Jahre alt war – wenn es bei der Trennung gerade geboren war und man von einer Trennungszeit von 1 1/2 Jahren ausgeht. Das bedeutet, dass die gute Frau bereits seit etwa 9 Jahren einer Beschäftigung nachgehen könnte – wie es ja heute in der Unterhaltsrechtsreform festgelegt ist – dann wäre auch der Altersfaktor kein Problem gewesen. Ebenso kann für die fehlende Berufsausbildung nicht komplett ihr Ex-Ehemann verantwortlich gemacht werden, zumal es ja auch Stellen gibt, bei welchen man nicht zwangsläufig eine Ausbildung braucht!

    Dieses Urteil sieht danach aus, dass man hier dem Staat Geld in Form von Hartz IV sparen helfen will!

    Gruß
    Gabi

  2. Gabi

    PS: Bedeutet dieses Urteil etwa, dass man, wenn man keine Ausbildung macht, sich nicht um Arbeit kümmert, Kinder bis zum 18. Lebensjahr betreut und auf der faulen Haut liegt, auf Fortzahlung des Unterhalts vertrauen kann?

  3. Mefemale

    ja genau das bedeutet das Urteil.
    Die Unterhaltsbegehrende kann nur hoffen, dass der Unterhaltsverpflichtende lange lebt und arbeiten kann. Bei einer arbeitslosen Mutter oder Witwe wird keine Rücksicht genommen, die muss arbeiten gehen und wenn es Zeitarbeit ist.

  4. Ulla

    Guten Tag
    So ist das nicht richtig,egal wie lange eine Ehe bestanden hat,3 jahre oder wie bei mir 27 Jahre,das neue Gesetzt sagt Eigenverantwortung.Jeder arbeit suchender muß im Monat 15 Bewerbungen leisten,wir in scheidung lebenden müßen 30 Bewerbungen leisten,Und was bedeutet schon bei einer Langzeit Ehe eine Ausbildung gemacht zu haben.Wer wartet auf uns nach über 25 Jahren Hausfrau und mutter dasein.Und das man anhand des alters vieleicht auch schon gesundheitliche einschränkungen haben kann,versteht sich von selbst.Ich selber bin beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main vorstellig,warten wir es mal ab.

  5. Gabi

    Ich kann in der heutigen Zeit – in der fast die Hälfte aller Ehen geschieden werden – nicht verstehen, dass man 25 Jahre lang nur Hausfrau und Mutter ist. Es ist mir unverständlich, wie man da nur von heute auf morgen leben kann ohne sich Gedanken über die eigene Zukunft zu machen.

    Als mein kleiner Sohn gerade 4 Jahre alt geworden war und mein großer Sohn 16 war, trennte ich mich. Für mich selbst habe ich niemals Unterhalt gefordert, da ich meinen Stolz habe! Seit der Trennung bin ich voll berufstätig – und das, obwohl ich jetzt auch nicht mehr die Jüngste bin und ebenfalls meine gesundheitlichen Einschränkungen wie etwa Bandscheibenvorfall, Migräne usw. habe! Kein Mensch nimmt darauf Rücksicht und ich muss auch noch bis zu meiner Rente arbeiten – wie alle anderen auch!!
    Heute sind meine beiden Söhne 17 und 29 Jahre alt und beide haben bzw. machen ihre Ausbildung. Trotz dem ich voll arbeiten ging ist aus beiden etwas geworden und sie sind heute selbstständiger als manch anderer in diesem Alter!!!

    Auch die Männer werden nicht jünger und haben ihre gesundheitlichen Probleme, müssen aber trotzdem arbeiten, um sich und oft auch noch die Ex finanziell zu versorgen.

  6. Mefemale

    ref.Gabi,Ulla etc…
    Schön, dass es auch viele Frauen gibt, die so denken. Wer arbeiten will, tut das meist schon während der Ehe wieder- es sei denn, sie wird von dem Mann gezwungen, nicht zu arbeiten.
    Also so ein Fehlurteil mal wieder – ich glaube nicht mehr an Gerechtigkeit.
    Die Noch(4 Jahre Trennungsunterhalt) macht einen auf depressiv, hat aber insgesamt 19 Jahre Vollzeit und Aushilfs/Teilzeit ununterbrochen gearbeitet und tyrannisiert uns durch Oberservierung, Beschimpfungen und Unterstellungen mit Hilfe ihres RA. Leider habe ich inzwischen den Eindruck- Wer am lautesten schimpft und lügt, gewinnt. .
    Ich werde meinen Freund aufgrund dieser Ereignisse und Schlammschlacht nicht mehr heiraten, zumal die Ex dann ja noch einmal zusätzlich profitieren würde. Ich bin genauso alt wie sie und arbeite, obwohl ich Krebs hatte und sie macht sich auf unsere Kosten ein schönes Leben und bestalkt uns.
    Frage an H.v. Wehl mit einem Danke im voraus: Wie sieht es bei erwiesener Berufstätigkeit der Frau während der ersten kinderlosen Jahre der Ehe aus und überobligatorischer Tätigkeit von 10 Jahren nach Kindererhalt bis zwei Jahre nach Trennung aus, wenn diese Frau jetzt depressiv ist und angebl. nie wieder arbeiten kann? Kinder, eins lebt beim Vater (erwachsen, Schüler) anderes ist selbstständig. Frau ist 51 Jahre inzwischen, 46 bei Trennung und kümmert sich um nichts mehr nur um sich selbst. Muss mein Freund auch noch Aufstockungsunterhalt nachehelich unbefristet zahlen? Muss sie sich therapieren lassen und beweisen, ob sie weiterhin arbeitsunfähig ist, oder braucht sie garnichts mehr zu tun?.
    Wäre Ihnen H.V. Wehl, wie viele sehr dankbar, wenn Sie mir eine Antwort geben könnten bzw.zumindest eine Info, womit wir rechnen müssen. Gruss, Mefemale

  7. Mefemale

    Habe erfahren, dass die U-Reform erst nach Rechtskraft der Scheidung eintritt. Weiterhin habe ich leider erfahren müssen, dass die Frauen immer noch für die Richter, immer noch als das sogen. schwache Geschlecht, bevorteilt werden. Somit rufe ich wie einst Alice Schwarzer zur EMANZIPATION DER Männer auf, denn mal ehrlich, was haben Männer denn noch zu melden. . Das bei einer Ehe mit Kindern immer noch davon ausgegangen wird, dass die Männer überhaupt nichts mit der Kindererziehung während der Ehe zu tun haben, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Ich bin Spanierin und eine Kämpferin- habe meinen Sohn, weil Vater gestorben, allein grossgezogen und gearbeitet, weil die Witwenrente minimal war..Jetzt bin ich die Freundin eines Mannes,der in Scheidung lebt. die Noch zieht jedes Register und macht uns mit dem Sohn, der noch bei uns lebt, das Leben mehr als schwer. Aber ich gebe auf, ich weis jetzt, dass es keine Gerechtigkeit und Objektivität in Deutschland mehr gibt.
    Da es uns nicht gegeben ist, unehrlich und faul zu sein, werden wir wohl unser Leben lang einen unehrlichen und faulen Menschen mitfinanzieren müssen. . und das ist finanziell hart für uns. Eine Chance für die neue Familien und die verbleibenden Kinder ist einfach nicht drin. Jede Chance der ach so armen Ehefrau. . Wir leben im 21. Jahrhundert und spätestens seit den 80igern kann mir keiner erzählen, dass eine Frau gezwungen wird zuhause zu bleiben und einzig die Kinder erzieht…
    In spanien ist der Beruf Hausfrau und Mutter jetzt anerkannt worden. Das finde ich sehr gut, denn diese Frauen können alle Berufe im sozialen und erzieherischen bis hin zur Hauswirtschafterlin bestens abdecken.
    Danke nochmals für dieses Forum. Aber solange die Gerichte noch so vorsintflutlich entscheiden und jede Beweispflicht bei dem Unterhaltspflichtigen liegt, haben die Männer immer verloren.

  8. Mefemale

    ref.Ula,
    man sieht ja, dass es so geht. Sie ist 51 – er wohl noch älter. Ihm traut man zu aufgrund seines Alters weiter zu arbeiten, um sie zu finanzieren, ihr nicht. Ich hoffe sehr, dass der Kläger in Revision geht. Denn wieder einmal wird hier subjektiv entschieden. Aber er kann ja hoffentlich weiter klagen.

  9. Henrietta

    Na hier schreiben wohl überwiegend die neuen Partnerinnen, die nicht gerne mit der Vergangenheit ihres Partners konfrontriert werden möchten.

    Auch ich gehöre zu denjenigen, die ‚abkassieren’. Mein Ex und ich haben uns GEMEINSAM dazu entschlossen, dass die Mutter ihren Beruf an den Nagel hängt, als die Kinder kamen, da es für die Kinder immer noch das Beste ist. Ich habe ihm den Rücken frei gehalten, damit er Karriere machen konnte, habe unsere gemeinsamen Kinder großgezogen, habe mich um Haus und Hof gekümmert. Wären die Kinder in fremde Hände gekommen, hätte das zusätzliche Kosten verursacht.

    Man kann doch jetzt als neue Partnerin nicht über die abkassierende Exfrau herfallen; das ist doch eine Entscheidung, die der damalige Ehemann genau so mit getroffen hat. Warum soll denn die Frau alleine die Leidtragende sein? Vor dieser Situation kann der Exmann jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken; es hat es mit zu verantworten, dass die Frau beruflich nicht mehr unterkommt.

    30 Bewerbungen im Monat? Ich kann froh sein, wenn ich auf drei komme. Mit Mitte 50 ist der Ofen aus; man gilt als ungelernte Kraft, da man aus seinem erlernten Beruf zu lange raus ist. Also Bewerbungen im erlernten Beruf = Fehlanzeige. Helfertätigkeiten gibt es kaum welche und wenn wird in der Regel auch dort Berufserfahrung erwartet, abgesehen davon, das Helfertätigkeiten normalerweise eh Teilzeittätigkeiten sind.

    Ich kassiere ab und habe bis zu meiner eigenen Rente immer noch zusätzlich das Risiko, dass meinem Exmann etwas passiert, dann ist Sozialhilfe angesagt.

    Und im übrigen (oder trotz alledem) habe ich noch immer guten Kontakt zu meinem Ex. Viellleicht, weil manche Exmänner vernünftiger bzw einsichtiger sind?

  10. hanny

    hallo,

    also ich habe die erfahrung selbst nach fas 2 einhalb jahren ehe bin ich noch immer nicht geschieden wir haben beide die scheidung im juli 2006 eingereicht .
    ich bin auf den unterhalt voll und ganz angewiesen was michunheimlich stört!!!
    wir haben einen gemeinsamen sohn der jetz 4 jahre wird er uns verschlagen wo es nur geht selbst mein kleinen der grade mal ein jahr war!! daraufhin ich mich auch vom acker gemacht habe.
    dass geld was wir von ihm bekommen sehe ich als schmerzensgeld an.
    ich wprde aber trotzdem lieber arbeiten gehen und auch nicht von hartz 4 leben wollen ich durfte nicht arbeiten gehen denn ich hätte jamand anderes kennenlernen können selbst meine schwiegereltern hatten sich gewährt dass ich zur arbeit gehe ich habe alles stehen und liegen lassen müssen was mich innerlich kaputtgemacht hatte denn ich brauche meine arbeit ich bin es gewohnt was zu tun zu haben meine wohnung war säubrer als teller die man suaber schon aus der spühlmaschine holen kann. hatte mein kind immer alleuine aufgezogen in der zeit hatte ich aber feststellen müssen dass ein einjährigeskind verdammt viel mitbekommen kann und der kleine hatte sich durch den stress war wir mit meinen ex (den vater) selbst verlezt hasare rausziehen den kopf gegen die wände und möbel schlagen ich habe lagen gebrauch mein kind dass verständlich zumachen dass jetz alles gut ist und er dass nicht machen darf.
    mein ex hatte immer wieder den satz gelassen ich will nichts von dem kleinen wissen.
    dennoch fordert er immer wieder alle halbe jahr den umgang der auch gleich immer 2wochen gehen soll.
    betrot mich wenn ich den kleinen nicht bekomme dann bekommst du auch kein geld wort wörtlich !!!
    ich habe immer schon dass problem gehabt dass er den unterhalt gezahlt hatte wann und wie vorallem was er wollte.
    wenn ich dann meinen anwalt angerufen habe sagte sie immer na dann pfänden wir halt.
    selbst dass amt sagt wenn immer wieder nur teilweise dass geld kommt rentiert es sich nicht h.v. zu beantragen denn er zahlt ich habe doch jeden monat mein geld ich habe alle auzüge denen vor die nase gelegt da hatten sie gesehen dass ich auch 4 monate kein unterhalt bekommen habe die pfändungen sind nie durch gegangen weil er meinte er zahlt dann halt 1CENT dann kann mir keiner was der zahlungs wille sei da.
    ich kanns bald nimmer haben immer dies selbe und des schon seid fast drei jahren keiner kommt da weiter selbst ein gerichtseschluss hilft da net weiter er macht was er will.
    leider kann ich nicht arbeiten gehen ein aufpasser kann ich mir nicht leisten und ich suche einene arbeit alle sagen sie nein sie haben ein zu kleines kind wenn es krank ist was dann… nachdem ich dass kind in eine frühförderstelle tun muss weil es durch den ganzen stress nicht altersgerecht entwickelt ist. dann habe ich nur ein kindergarten plat bekommen der nur 4std am tag zu vervügung steht. wo soll ich da bitte arbeiten auto habe ich keins buss und zug verbindung ein ding der unmöglichkeit wer kann sich ein taxi leisten?
    ich stehe jedem tag mit den gedanken auf was passiert heute was kannich machen dass wir um die runden kommen aber dass interesiert keinen weder das amt noch die anwälte und schon garnicht den kerl.
    ich finde auch aus diesen gründen sollte es auch einen guten nach ehe unterhalt geben
    denn es gibt genug solche deppen die dass gleiche abziehen wie mein ex es mit mir gemacht hat.
    doch leider denken die ach so tollen politiker sie können alles ändern wie es ihen passt.
    und die dummen sind wir alleinerziehnde mütter!

  11. freelifex

    Hallo, bin frisch geschieden, Kinder volljährig. Ehe 18 Jahre. Muß nachehelichen Unterhalt bezahlen, Titel wird über RA vereinbart. Frau arbeitslos, bezieht Arbeitslosengeld. Dauer der Unterhaltszahlungen ungewiss (ein Leben lang?)!

    Was ungerecht ist:
    Bezahltes Wohneigentum wird als „fiktives“ Einkommen gewertet. Verkauft man Haus und Hof, und lässt das Kapital ohne (oder mit wenig) Zinsen auf dem Konto, muß man nichts bezahlen, weil der Unterhaltspflichtige nicht verpflichtet ist, sein Vermögen gewinnbringend anzulegen. Das ist doch krank.

    Überhaupt ist die eigene Altervorsorge fast unmöglich, da alle am Ertrag von Kapital verdienen (Banken=Provision, Staat= Kapitalertragssteuer+Soli, Exfrau= 50% vom Ertrag, Finanzsystem= Inflationsrate/ Geldentwertung). Das ist ein Minusgeschäft!! Wie krank ist das denn?

    Erstattungen der Einkommenssteuererklärung sind Einkünfte, meistens sind das aber nur Werbungskosten (also Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle). Was hat der Unterhaltsempfänger damit zu tun ? Wie primitv ist das denn?

    Als Unterhaltspflichtiger ist man verpflichtet, einen Titel anzulegen und auch die Kosten dafür zu übernehmen! Wie krank ist das denn ? (Die Juden mussten früher im Krieg auch ihr eigenes Grab schaufeln)

    Wenn man in den Vorruhestand gehen will (was viele Firmen anbieten und auch in den Unternehmen Gang und Gäbe ist) hat man Gehaltseinbußen. Es wird bei der Unterhaltsberechnung aber ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, das man theorethisch erzielen könnte, wenn man voll arbeitet. Wie krank ist das denn?

    usw., usw., usw.

    In der Summe verliert man seine Selbstbestimmung und seine Würde.

    Noch einmal:
    Alle verdienen, Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staat, Expartner, Banken…. Gegen diese Parasiten muss man sich wehren.
    Eigentlich bin ich ratlos…
    Bitte bei mir melden, um eventuell politisch oder auch durch andere Vorgehensweisen gegen diesen Staat zu agieren. Leider ist es in erster Linie eine politische Angelegenheit, alle anderen Akteure sind nachgeschaltet.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ freelifex

    Ich werde einmal so provokativ antworten, wie Sie geschrieben haben.

    Letztlich hat Sie niemand gezwungen (ohne Ehevertrag) zu heiraten.

    Auch ist nicht erkennbar, dass die von Ihnen so angeprangerten Dritten (Rechtsanwälte, Notare, Richter usw.) für das Scheitern Ihrer Ehe verantwortlich sind. Diese Personen wenden nur Recht an, welches sie nicht selbst geschaffen haben.

    Wenn nach dem Scheitern einer Ehe die finanziellen Mittel für beide deutlich enger werden, sollen plötzlich Dritte für die Versorgung des einen mittellosen Ehepartners verantwortlich sein, damit der andere möglichst finanziell ungestört so weiterleben kann. Im Klartext bedeutet dies, dass z.B. ich als „der Steuerzahler“ für den Unterhalt Ihrer Frau aufkommen müsste. Da frage ich mich natürlich, was ich mit dem Scheitern ihrer Ehe zu tun habe. Gehört dies zu meiner gesellschaftlichen Solidarität?

    Mit der Eheschließung sind erhebliche rechtliche Konsequenzen verbunden. Fast jeder lässt sich vor dem Kauf eines Fernsehers beraten oder zieht sich Informationen aus dem Internet. Die Ehe wird aber meist ohne jegliche Hintergrundinformationen geschlossen. Geht es dann schlief und werden einem die rechtlichen Konsequenzen bewusst, wird auf alle Beteiligten geschimpft und jede eigene Verantwortung von sich gewiesen.

    Aber kommen wir mal zurück zur Realität. Nicht richtig ist, das Vermögen außerhalb von Immobilien nicht gewinnbringend angelegt werden muss. Das Gegenteil ist der Fall.

    Wenn eine Steuererstattung aus Fahrtkosten resultiert, hat der Unterhaltsschuldner diese Fahrtkosten bereits einkommensmindernd bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht. Insofern ist konsequent, dass Steuererstattungen als Einkommensteile angerechnet werden.

    Wenn Unterhalt geschuldet wird, ist sachgerecht, speziell bei Kindesunterhalt, dass der Unterhaltsgläubiger einen Anspruch auf einen Titel hat. Hier den Vergleich zu Leiden der jüdischen Naziopfer zu ziehen, ist völlig überzogen und nicht sachgerecht.

    Auch die Gleichsetzung der Rechtsanwälte mit Parasiten stößt mir deutlich auf.

    Denken Sie nochmal darüber nach, bevor sie allen anderen die Schuld geben, sich nur als Opfer sehen und in eine Weltuntergangsstimmung versinken.

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  13. Henrietta

    @ freelifex

    was jammern Sie hier eigentlich? Jeder kann einen Ehevertag abschließen bei seiner Heirat.

    Mein Exmann setzt im übrigen nicht nur die Fahrkosten von der Steuer ab sondern auch die Unterhaltskosten *kleine Bemerkung am Rande*.

  14. anja

    sorry aber wenn die väter sich nicht um ihre kinder kümmern wollen obwohl sie dürfen und nur wenn überhaupt das notwendigste zur kinderbetreuung beisteuern ( alle 14 tage) dann sollen sie einen finanziellen ausgleich bringen…. wer denkt dabei an den betreuunden elternteil wann hat der mal ruhe erholung oder sonstiges.. die väter zahlen einen mal sagen wir notwendigen satz unterhalt ( der beilange nicht ausreichend ist) und vom rest party urlaub usw…. die mütter haben 7 tage 24 std rund ums jahr keine freizeit … sorry in solchen fällen kein erbarmen mit solchen vätern
    da gleiche gilt natürlich auch für frauen in umgejkehrter situation…. habe 2 behinderte kinder 7 und 9 und ich weiss wie anstrengend dass alles alleine ist

  15. r

    Noch Ehefrau macht auf krank (39 Jahre alt) bringt Gutachten aus 10/2008 fordert Nachehelichen Unterhalt obwohl die Kinder 15 und 16 bei mir sind.Kann ich nicht ein aktuelles Gutachten verlangen in dem ich 2 Ärzte Vorschlage bzw wenn Sie ja so krank ist kann ich nicht ein Amtsärztliches fordern da Sie dann eventuell Rente einreichen sollte?Kann ich nicht erwirken das(Sie hat ja kein Geld) trotz Unterhalt befristet mir eine unregelmäßigkeit aufgefallen ist das Sie alle Kontoauszüge vorlegen muß da ich vermute das dort Gelder auftauchen aus einem kleinen Gewerbe?Reicht es aus wenn ich zum Wohnvorteil ein Gutachten bringe das der angegebene Mietwert so nicht zu erzielen ist.
    Was kann ich tun wenn Sie behauptet es geht Ihr so schlecht(wie gesagt uralt Bericht Arzt)und Sie in einem Forum mit Ihren Freunden über mich herzieht und dort offen schreibt mir geht es gut usw usw.
    MfG
    R

  16. Alex

    Meine noch Frau und ich waren 4 Jahre verheiratet und haben eine Tochter die bei unserer Trennung gerade 3 wurde. Seit dem Tag der Trennung kämpfte ich um geteilte Sorge für das Kind und sie lebt nun 45% der zeit voll bei mir. Obwohl meine Frau sich für einen Anderen partner enschied vor der Trennung , ich das Kind habe und zu gleichen Teilen Kleidung, nahrung und Kinderzimmer bereitestelle hat es meine Ex geschafft in vollen Umfang Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zu erhalten weil Sie sich vor Gericht als „Opfer“ eines Tyrannen ausgegeben hatte. Zeugen, Eidestatliche Versicherungen von Freunden und Beweise gegen Ihre Ausführen waren zwecklos. Die tatsache das unser Kind die hälfte der Arbeistwoche bei mir ist spielt auch keine Rolle. Sie muss nicht voll Arbeiten, bekommt Geld und das ist Gerechtickeit?????????

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ alex

    Ich weiß nicht wirklich, was Gerechtigkeit ist. Dies wird sicherlich von jedem ganz anders empfunden. Liegt kein echtes Wechselmodell vor, hat die Mutter einen Unterhaltsanspruch. Dies ist feststehende Rechtsprechung.

    Aber spätestens mit Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes ist der Betreuungsunterhaltsanspruch kein Automatismus mehr, sondern es wird geprüft, ob die Mutter eine Erwerbsobliegenheit hat und inwieweit sie diese ausüben kann.

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  18. betroffen

    Guten Tag Herr v.Wehl, meine Frage _
    Frau depressiv seit Trennung, Therapien werden abgebrochen, Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist bis heute nicht gestellt worden von ihr, obwohl sie bis 1991 vollzeit und danach Teilzeit /400,–Euro Job gemacht hat. Muss nicht allein, dass sie diese Rente beantragen könnte ausreichen, damit es unterahltsmindernd für mich angerechnet werden kann. Zumal sie dann ja auch krankenversichert wäre durch die Rente? Oder muss ich , obwohl sie diese Rente beantragen könnte, mehr zahlen, weil sie diese nicht in Anspruch nimmt. …ist schwer das so kurz zu erklären und zu fragen, hoffe dennoch auf eine informative Antwort.

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ betroffen

    wenn eine solche Rente trotz der Möglichkeit nicht beantragt wird, würde sie in der Unterhaltsberechnung dennoch fiktiv angesetzt werden.

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  20. betroffen

    Danke für die Antwort. Leider hat der Richter das noch unberücksichtigt gelassen, obwohl ich selbst dies angesprochen hatte vor Gericht.Mein Anwalt hat garnichts gemacht. Andererseits hat der Richter zum Vorschlag gemacht, den nachehelichen Unterhalt zu befristen und bei erneuter Unterhaltsforderung danach (nach Auslauf der Befristung) wäre sie in der Beweispflicht dass sie weiterhin krank ist und müsste klagen. Falls meine Frau das nicht annimmt, dann werde ich meinen Anwalt wechseln und auf den Antrag und Unterhaltsminderung bestehen. Danke nochmals und viele Grüsse

  21. betroffen

    S.g.H.v. Wehl, ich bitte Sie um die Antwort foglende Fragen: Was bedeutet befristeter nachehelichen Unterhalt? Wenn nach Ablauf der Befristung eine Abänderungsklage gemacht wird, ab welchem Zeitpunkt müsste dann rückwirkend bezahlt werden ? Welche Einkommen werden berücksichtigt bei Selbstständigen – wieder die letzten 3 Jahre im Durchschnitt oder die festgelegte Summe bei Scheidung? Kann mich nur im voraus bedanken für Ihre Antwort. Ich steige durch die Gesetze leider nicht mehr durch.

  22. Ulla

    Guten Morgen
    Ich möchte noch mal darauf schreiben,es ist für kein Frau schön Bittsteller zu sein,Wir Frauen und Mütter haben auch was geleistet,und das viele Jahre (27),und wir haben keinen Cent dafür bekommen.Und vor 27 J.hatte man auch nicht die möglichkeiten.Kinderbetreuung.usw.Man muß sich nicht mehr wundern das in Deut.l.zu wenig Kinder geboren werden.Man wird dafür auch noch im alter bestraft.Das bei Gericht gelogen betrogen wird ,nur um sich seiner Verantwortung zu stellen,das war schon immer so.
    Ulla

  23. Henrietta

    Hallo Ulla, Ihrem Beitrag kann ich nur zustimmen.

    Frauen sind und bleiben die Dummen, wenn sich für Kinder entschieden wird in einer Ehe.
    Und bei einer Scheidung will Mann plötzlich mit alledem nichts mehr zu tun haben. Das kann es wohl nicht sein.

  24. betroffen

    ref. Ulla, ist schon richtig, was Sie schreiben. Das beste wäre, dass Hausfrau und Mutter als “ Beruf “ anerkannt wird und für diese dann zumindest die Sozialversicherungsbeiträge inkl. Rentenanteile in der Familie aufgekommen wird. Wenn also nur einer arbeitet, dann sollte dieser eben dieses Geld mehr durch Senkung der Lohnnebenkosten z.B. genauso selbstverständlich für die Hausfrau und Mutter in die Renten und Sozialkassen einzahlen, aber eigenständig also nur für die Frau. Dann würde sich das Problem der AV erledigen, die Frauen hätten die Chance ,zumindest im sozialen Netz drin zu bleiben und sie würden sich sicherlich auch gewerteter fühlen in ihrer Arbeit als Hausfrau und Mutter, auch die Wiedereingliederung wäre besser. Und es gibt soviele Stellen, wo wir diese Frauen oder Männer benötigen wie z.B. im Kindergarten, in der Ganztagsschule, als Hausaufgaben Betreuung, als Mensch, der sich eben um die Kinder kümmert, die keinen Ansprechspartner zuhause haben. Wie viel könnte für diese Kinder getan werden. Dafür sollte die Politik das Geld ausgeben und hätte somit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen!

  25. Ulla

    In jeden Land der Welt ,werden Mütter wenn sie alt sind geachtet. in unseren doch so sozialen staat ,bleibt meistens nur Harz4.von Moral bleibt da nicht viel.Wenn wir alt sind werden wir so kosten günstig wie möglich reseigling.wir sind anscheind eine last…

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ betroffen

    Es lässt sich nicht allgemein sagen, was ein befristeter nachehelicher Unterhalt ist. Es hängt von der Formulierung ab, die gewählt wurde. Wenn zum Beispiel in dem Urteil steht, „der Unterhalt ist bis zum …. befristet und danach verzichten die Parteien gegenseitig auf die Geltendmachung weiteren Unterhaltes“, ist das Befristungsdatum auf das Enddatum des Unterhaltsanspruch.

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  27. betroffen

    Vielen Dank, es stht nur drin, befristet, es wird kein weitere Unterhalt geschuldet sowohl im Trennungsunterhalt wie auch im nachehelichen Unterhalt. so steht es im Vergleichsvorschlag des Richters. Es kann halt nach diesem Ablauf wieder neu geklagt werden. Und deshalb möchte ich gerne wissen, ob bei einem neuen Beschluss ich dann ggf. rückwirkend ab wann zahlen müsste. Nochmals vielen Dank – es tut so gut, einen kompetenten und uneigennützigen Rechtsanwalt und Beihilfe hier zu haben. Das gibt sicherlich vielen Menschen gut.Viele Gruesse

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ betroffen

    das ab wann richtet sich nach der Forderung der Gegenseite. Die Gegenseite könnte also z.B. nicht nach Ablauf der Befristung ein Jahr warten, dann einen Antrag auf Unterhalt stellen, der sich auch auf das zurückliegende Jahr bezieht. Unterhalt kann in der Regel nur für den Zeitraum gefordert werden, ab dem er mit inverzugsetzender Wirkung eingefordert wurde.

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  29. betroffen

    ref. Ulla, alte Menschen werden hier sowieso als Belastung gesehen und was ist alt und was ist jung? Es hat nichts mit dem Geschlecht zu tun; auch viele Männer sind sogenannte Scheidungsopfer und haben auch nicht die Chance, sich neu aufzustellen. Wo ist auch die Motivation, wenn ich am Existenzminimum den Rest meines Lebens bin. Letztlich verlieren beide der Unterhaltsschuldner und Forderer.
    Sie verlieren an Würde und Achtung voreinander, sie haben beide nicht genügend Geld i.d. R, um sich eine neue Existenz aufzubauen und werden ihr ganzes weiteres Leben dafür bezahlen müssen – egal wie, dass sie einmal einen Menschen geliebt und vertraut haben usw. Gerechtigkeit ist relativ, denn jeder hat seine eigene Brille auf. Schauen Sie einmal die vielen Väter an, die trotz gemeinsamen Sorgerechtes keine Chance haben, ihre Kinder zu sehen. Für die Kinder ist der Vater als Person genauso wichtig wie die Mutter. Warum soll ein Vater ein schlechterer Mensch sein, als die Mutter? Es gibt einfach Menschen, die mit der Trennung/Scheidung nicht klarkommen und ihren Frust und Rache an den Expartner auslassen. Genauso wie es Mneschen gibt, die ihre Expartner ausnehmen wollen und welche, die ihren expartnern nichts gönnen. All das wird – leider – durch die bisherige Gesetzesgebung geförldert. Die Menschlichkeit, das Verständnis füreinander, die früheren Gemeinsamkeiten sind weg und werden nur noch mehr als negativ über Geldausgleiche und Verfügungen über die gemeinsamen Kinder von “ aussen “ geregelt. Und man spricht ja nicht umsonst von Scheidungskrieg. . Jedenfalls
    gibt es immer Gewinner dabei – wie z.b. die RA und Verlierer, wie die sich Trennenden.
    Es gibt sehr viele menschlich gebliebenen Rechtsanwälte wie auch H.v.Wehl, die dazu beitragen, dass es doch auch gütliche Trennungen gibt, aber leider auch viele, denen das danach folgende Schicksal egal ist

  30. betroffen

    ref.H.v. Wehl, . Und ab wann kann eine Abänderungsklage gemacht werden? sofort nach Verkundung des Beschlusses oder muss der Abänderungskläger warten, bis der befristeter Unterhalt ausgelaufen ist. Sie sind top! Danke

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ betroffen

    es fällt mir schwer, hier eine sachlich fundierte Antwort zu geben, da ich den den Inhalt des Beschlusses nicht kennen. Eine Abänderung bedarf eines Abänderungsgrundes und die Wesentlichkeitsgrenze muss überschritten sein. Eine Abänderung kann nicht beliebig beantragt werden.

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  32. Henrietta

    @ betroffen

    Es sind wohl weniger die Rechtsanwälte, die für eine gütliche Trennung sorgen sondern die Ehepartner selber, die noch vernünftig mit einander umgehen können trotz der bevorstehenden Scheidung und trotz anfallender Unterhaltzahlungen und deshalb eine einvernehmliche Scheidung anstreben.

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ henrietta

    hier muss ich einmal widersprechen.

    Die Anwälte sind in den seltensten Fällen an einer streitigen Auseinandersetzung interessiert. Wenn Sie davon ausgehen, dass die Vorbereitung und Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung, vielleicht mit einem Vergleich über die Folgesachen, für einen Anwalt einen relativ kurzen Bearbeitungszeitraum benötigt, während ein streitiges Scheidungsverfahren unendlich viel Zeit verschlingen kann und sehr viel Mühe und Arbeit macht, dann stehen die Mehrgebühren eines streitigen Verfahrens in keinem Verhältnis zu der Mehrarbeit.

    Jedenfalls die guten Familienrechtler die ich kenne, legen keinen Wert auf hoch streitige Verfahren. Natürlich gibt es auch unter den Anwälten die „Gebührenoptimierer“, das sind aber selten gute Familienrechtler.

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  34. Henrietta

    Hallo Hr von der Wehl,

    ich glaube, Sie haben mich missverstanden. Ich wollte damit nicht sagen, dass die Rechtsanwälte generell an einer streitigen Auseinandersetzung interessiert sind.

    Nur bekommt auch der beste Rechtsanwalt keine einvernehmliche Scheidung durchgezogen, wenn die Ehepartner nur noch auf Krieg und gegenseitiges Fertigmachen eingestellt sind.

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ henrietta

    da haben Sie recht. Dann kann auch der versierteste Familienrechtler nichts machen. Ich stelle nur immer wieder fest, dass Rechtsanwälten vorgeworfen wird, die Familienverfahren streitig zu machen, um vermeintlich viele Gebühren zu verdienen. Wer diese Vorwürfe erhebt, kennt das Geschäft der Scheidungsanwälte nicht.

    In der Zeit, die ich für ein hoch streitiges Verfahren aufwenden muss, hätte ich eine Vielzahl von unstreitigen Verfahren mit einem insgesamt gesehen wesentlich höheren Gebührenaufkommen erledigen können.

    Die von Ihnen geschilderten Verfahren laufen meist auf Basis Prozesskostenhilfe ab, d.h. die Parteien zahlen die Kosten nicht selbst, sondern der Steuerzahler muss dies übernehmen. Ein Selbstzahler, der für jedes von ihm initiierte Verfahren zunächst eine Kostenvorschussnote bekommt, wird sich sehr schnell überlegen, wie lange sein Vermögen reicht, bis es aufgebraucht und und beim Anwalt gelandet ist. Spätestens dann wird er darüber nachdenken, ob das ganze Sinn macht.

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  36. betroffen

    ref. 31 H.v.Wehl, also wenn z.b. der Unterhalt befristet wird auf z. B. insgesmt 8 Jahre oder so mit im letzten Jahr geringerer U.Zahlung? u
    nd im Vergleich bzw.Beschluss steht, dass der Forderer wieder klagen darf in Form einer Abänderungsklage. Das ist alles so verworren, wie soll man / frau da noch durchblicken. Es geht nicht ohne Anwalt, klar aber nicht jeder Anwalt, obwohl er bezahlt wird, hat anscheinend Zeit und Geduld, mir bei Fragen zur Verfügung zu stehen ..dafür kann ich nur immer wieder meine Hochachtung aussprechen wie Sie H.v.Wehl hier versuchen ,uns allen zu helfen! Arbeiten Sie allein oder in einer grossen Kanzlei?(Wenn ich fragen darf, ggf.würde ich gerne auf Sie zurückkommen, falls nötig bei z.b.Abänderungsklage..

  37. betroffen

    Noch zu Ihrem Statement: Es tut gut, dies zu lesen und es ist auch vollkommen logisch. Tatsächlich hat bei mir der/die Ex PKH bekommen und deren Anwalt immer wieder geklagt. Nunmehr will aber das Familiengericht endlich ein Ende und hat o.g. Vergleich vorgeschlagen. Da die PKH für dieses Verfahren ausgereizt ist, will nun der Gegenanwalt eine schnelle Lösung. Aber es ist schön zu wissen, dass die Mehrheit der Juristen ansständig und seriös sind. Vor allem auch Sie!

  38. betroffen

    in diesem Sinn kann ich es nur begrüssen, dass diese Anträge besser geprüft werden. Nicht selten verschweigen viele ihr angesammeltes Vermögen und vor allem die Rückzahlungen etc Denke auch, dass es für die Familiengerichte entlastend ist, dass nicht mehr allein entscheiden zu müssen. Danke nochmals und einen schönen Tag

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ betroffen

    ich arbeite in einer eher kleinen Einheit mit 4 Kollegen, die alle hochspezialisiert sind. Ich bearbeite nur noch Fälle aus dem Familienrecht.

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  40. Geschiedener

    Bin seit Anfang September 2009 geschieden worden. Vor der Scheidung gab es eine Vereinbarung über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt mit meiner Ex-Frau.
    Ist diese Vereinbarung für den nachehelichen Unterhalt nun rechtskräftig ?
    Diese Vereinbarung ist nur von mir und meiner Ex-Frau unterschrieben, also nicht notariell beurkundet bzw. gerichtlich bestätigt.
    Vielen Dank für die Rückinfo

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ geschiedener

    die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, allenfalls eine psychologische.

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  42. Henrietta

    Hallo Hr von der Wehl,

    welche negativen Folgen hätte eine schriftliche Vereinbarung ohne Gericht/Notar?

    Den Trennungsunterhalt haben mein Exmann und ich noch per Vereinbarung beim RA gemacht; den nachehelichen Unterhalt regeln wir – schriftlich – unter uns, um Kosten zu sparen.

    Wenn er plötzlich die Zahlungen einstellen würde, müsste ich (vermutlich) klagen.

    Würde denn eine notarielle Vereinbarung reichen oder müsste man das übers Gericht machen? Mein Exmann ist Beamter, da ändert sich seine Besoldung immer mal und dementsprechend der Unterhalt.

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ henrietta

    Vereinbarungen über den Unterhalt sind seit dem 1. Januar 2008 formpflichtig. Das bedeutet, dass privatschriftliche Vereinbarungen einfach nichtig und bedeutungslos sind, wenn eine Seite sich daran nicht mehr hält.

    Eine Unterhaltsvereinbarung sollte, wenn nicht mehr die Möglichkeit besteht diese in einem bereits laufenden Gerichtsverfahren zu protokollieren, vor einem Notar geschlossen werden.

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  44. Henrietta

    Danke Hr von der Wehl. Wonach würden sich denn die Gebühren für einen Notar berechnen?

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ henrietta

    das müssen Sie bitte den Notar fragen. Notargebühren sind aber häufig günstiger, als Anwaltsgebühren.

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  46. Wolke

    Hallo Hr. v.d. Wehl, ich würde Ihnen auch gerne eine kurze Frage stellen. Meine Ehe dauerte drei Jahre, seit Juni 2006 läuft die Trennung, ich bin leider aufgrund der Gerichte immernoch nicht geschieden. Meine Kinder sind 4 und 6 Jahre, gehen in den Kindergarten. Meine Noch-Frau lebt mit ihrer Mutter in deren Haus. Ich muss an meine Noch-Ehefrau neben dem Kindesunterhalt Trennungsunterhalt zahlen. OLG Ffm. sieht ihre Vollzeitbeschäftigung, der sie seit über einem Jahr nachgeht nämlich als überobligatorisch an. Meine Noch-Frau ist von einem anderen Mann schwanger. Meine Scheidung ist für Ende Oktober terminiert. Das Kind kommt voraussichtlich Anfang 2010. Mit dem biol. Vater ist sie nicht mehr zusammen. Muss ich nun für sie weiterzahlen? Ich gehe davon aus, dass sie einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt stellen wird.

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ wolke

    Eine schwierige Situation, die hier in diesem Forum nicht lösbar ist. Sie müssen sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung setzen, falls dies nicht bereits geschehen ist. Es gibt eine Unterhaltskonkurrenz zwischen den beiden Vätern.

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  48. Geschieden

    Bin seit September 2009 geschieden.
    Meine Ex-Frau verlangt jetzt über ihren Rechtsanwalt nachehelichen Unterhalt. Wir haben gemeinsame Kinder im Alter von 11 und 3 Jahren, für die ich weiterhin Unterhalt bezahle und bezahlen werde. Nun werde ich aufgefordert alle Einkommensrelevante Vorgänge Ihrem Rechtsanwalt vorzulegen. Muss ich das ?
    Mich würde auch interessieren, wie ein privat genütztes Firmenfahrzeug, das mir monatlich (Brutto 600 Eur) vom Bruttogehalt abgezogen wird, in eine nacheheliche Unterhaltsberechnung einfliessen wird.
    Danke für Ihre Mühe und Antwort

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ geschieden

    gegen die Auskunftsverpflichtung können Sie sich nicht wehren. Ich würde diese Auskünfte umfassend und möglich erteilen.

    Ein privat genutztes Firmenfahrzeug wird als Einkommensteil angesetzt. Es hängt von der Art und dem Typ des Fahrzeugs ab. Die Bewertungen sind von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Im Schnitt wird man von einer Summe von 250 bis 300 € monatlich ausgehen müssen.

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  50. Rosi

    Hallo Hr. v. d. Wehl,
    ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen er war 35 Jahre verheitatet (jetzt geschieden) Kinder volljährig.
    Ex-Frau kein Einkommen. Beide wurden von einem Notar beraten der auch eine Scheidungsfolgevereinbarung erstellte, worin auch der Nacheheliche Unterhalt festgestellt wurde. Unter Druck mußte mein Lebensgefährte sein Haus hälftig an Ex und Tochter überschreiben. Für Unterhalt hat er ewig zu sorgen da die gute Frau schon 55 ist und bei einer so langen Ehe nicht arbeiten muss. Einen 400€ job musste er auch zustimmen denn sonst reicht es für sie ja nicht und sonst hätte sie sich schlimmes angetan. Er ist mit Schulden aus der Ehe gegangen. Bei der Unterhaltsberechnung war Netto gleich bereinigtes Einkommen.Schon zu Ehezeiten wurde das Auto immer geleast-mtl. ca 500€, welche jedoch nicht beim Einkommen abgezogen wurden-meiner Meinung ist das doch Eheprägend. Kilometer wurden auch nicht berechnet – denn er hätte ja nicht weg ziehen müssen ( 20km Arbeit-Wohnung) meine Frage : Kann man gegen solch einen notariell verfassten Vertrag vorgehen ???
    Und was ist mit dem geleasten Auto ?? ER hat nie eines besessen, immer geleast – also jedes Jahr ein anderes Fahrzeug- es gehört ihm nie, und ohne Auto kommt er nicht zur Arbeit.sie lebt mit Tochter in einem Haushalt…das hat nichts zur Folge , aber ER lebt mit mir und nun will man ihm noch ca 300€ fiktives Einkommen dazu rechnen damit sie noch mehr bekommt. Er zahlt insgesamt 2/3 seines Gehaltes incl. Vorsorge, Krankenkasse, Steuernachzahlung.
    für eine Antwort danke ich im Vorraus
    Rosi

  51. waltraud

    bei mir ist die situation folgende ich hab im August meine Befristung bekommen da davon ausgegangen wurde ich hätte meinen sicheren und auch gut bezahlten arbeitsplatz bei der Firma Siemens sowieso irgendeinmal wenn nicht ehebedingt dann aus irgendeinen anderen nicht genannten grund aufgegeben hatte vor der Ehe und auch die erste Zeit während der Ehe ein höheres Einkommen als mein Ex heute arbeite ich 40 Std für 1150 Netto bei vortsetzung meiner früheren Tätigkeit könnte ich heute ein einkommen von ca 1700 netto haben habe als Beweis Lohnbescheinigungen einer ehemaligen Arbeitskollegin vorgelegt die auch nur ungelernte Arbeiterin ist hat alles nix gebracht und ich konnte aufgrund meiner finanziellen Situation mir nicht den Luxus einer Berufung erlauben ich fühle mich vom neuen unterhaltsrecht um meine Rechte betrogen und hoffe für alle die vor der Ehe einen gutbezahlten und sichen Arbeitsplatz hatten das es ihnen möglich ist für ihr Recht zu kämpfen denn was mich betrifft es gibt keinen vernünftigen Grund dies anzunehmen

  52. Lilitu

    Verdammt noch mal. Mein Mann hat mich verlassen, weil er einfach nur eine süße jüngere Frau kennengelernt hat. Ich bin daraufhin total zusammengebrochen, es wurde außerdem eine schwere Herzkrankheit festgestellt. Ich habe während der Ehe gearbeitet, natürlich immer nur in Teilzeit, damit mein Göttergatte seine Karriere weiterverfolgen konnte. Meine Tochter hat er nach der Trennung mitgenommen, ich lag ja in der Klinik (Herz-OP). Das Kind will mich nicht mehr sehen, weil Papa und die Neue allen Einfluß der Welt auf sie nehmen konnten. Ich bin depressiv, ich war auch schon während der Ehe depressiv, weil der Kerl einfach alles bestimmt hat, mein gesamtes Leben. Ich habe jetzt, während der Scheidung meinen Job verloren. Das war wirklich alles, was mir geblieben war. So Liebe Leute, jetzt will ich von Euch wissen, was bitte ist gerecht? Das ich jetzt – weil auch noch unterhaltspflichtig meiner Tochter gegenüber – von 800 EUR leben soll und er in seiner neuen netten Familie in Saus und Braus lebt, sich ein neues Häuschen finanziert (unseres hat er verscherbelt!), Fräulein Freundin „malt“, von Arbeit keine Rede.
    Hallo!!
    Ich habe für diese Ehe und Familie 15 Jahre letztlich in den Wind geschissen, in denen ich mich hätte um mich und meine Karriere kümmern können. Und die Herren der Schöpfung sollen jetzt einfach gehen können, weil ihnen was anderes besser gefällt?
    Ich kämpfe, da könnt ihr sicher sein. Kann mir jemand sagen, ob ich Chancen habe?

  53. Yusuf

    Meine Noch-Ehefrau und ich haben beide die türkische Staatsbürgerschaft und hatten vor 22 Jahren in der Türkei nach türkischem Recht geheiratet.
    Ich lebe seit Juni 2009 als alleinerziehender Vater mit unseren beiden gemeinsamen Kindern im Alter von 17 und 19 Jahren getrennt von meiner Noch-Ehefrau.
    Als sie im Juni 2009 in ihre eigene Wohnung eingezogen ist, begann ich,an sie einen Trennungsunterhalt in Höhe von 400,- Euro zu zahlen (370,- Euro wurden von der ARGE festgelegt). Seitdem arbeitet sie,41 Jahre jung, in 400,-Euro- Jobs.
    Sie ist wegen ihrer geringfügiger Beschäftigung nicht unterhaltspflichtig; also kein Unterhalt für die Kinder.
    Wir haben Ende September 2010 den Scheidungstermin und werden nach türkischem Recht geschieden.

    Nun habe ich zwei Fragen:
    1. Endet meine Zahlungspflicht für den Trennungsunterhalt am Tag der Scheidung?

    2. Hat sie überhaupt ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, obwohl die Kinder mit mir leben und bei mir angemeldet sind?

    Vielen Dank.

  54. Günter

    Muß für meine Exfrau Unterhalt bezahlen.

    Weil sie vor der Scheidung an Multiple-Sklerose erkrankte.( 50% erwerbsunfähig )Sie arbeitet als selbständige Musiklehrerin jetzt. )
    Wir haben aus der Ehe die fast 24 Jahre bestand eine Tochter mit 36 Jahren.
    Meine Exfrau wurde vor der Lehre Schwanger und machte keine Ausbildung.Ich habe aber erst geheiratet wo meine Tochter ein Jahr alt war.Zahlte ihr aber 150 DM. im Monat für meine Tochter.
    Nun meine Exfrau spielte in einer Musikkapelle mit 6 Mädschenband die sehr viel unterwegs waren.Und ging auch oft Fremd dabei.Ihr Traum war immer Sängerin zu werden.
    Sie machte eine Schallplatte wurde aber nicht berühmt dabei.Ca. 7 Jahren nach der Hochzeit war sie in München eine Woche, bei einen Musikproduzenten mit den sprang sie jeden Tag ins Bett.Und ihre Mutter hatte unsere Tochter zu aufsicht, da ich in der Arbeit war.
    Nun wirft sie mir vor das sie keinen Beruf erlernen konnte.
    Ich wurde vor 10 Jahren zu lebenslänglich vom Oberlandesgericht in München verurteilt.
    Ich war ja nur am Papier 24 Jahre verheiratet aber nach den Fremdgehen meiner Frau nur 7 Jahre.
    Habe das auch Schriftlich da meine Exfrau mit ihren Musikproduzenten auf einen Betrüger reingefallen ist. Der leider nur die Frauen fürs Bett gesucht hat.Hatte sie das bei der Polizei angegeben wo ich das erfahren habe.Und wurde als Zeuge in Gericht in München geladen.
    Nun bin ich wieder verheiratet habe einen Sohn mit 7 Jahren und lege gerade wiedereinmal eine Unterhaltssenkung ein.Beziehungsweise den Richterspruch lebenslänglich abzuschaffen.
    Habe meinen Gerichtstermin im Oktober mal sehen.
    Auf jeden fall kann eine Frau Fremdgehen und der Mann muß zahlen!

    Aber der Hammer ist sie fährt mit den Auto obwohl sie doch sehr krank ist.

  55. Günter

    Hallo

    Habe beim Oberlandesgericht in München gut abgeschnitten 60% muß ich weniger zahlen.

    Lebenslänglich Unterhalt zahlen bleibt aber.

    Allso an alle Unterhaltzahler es loht sich Einspruch zu machen.

    Gruß Günter

  56. Jogi

    Ich bin auch eine neue und kämpfe seit über zwei jahren um unseren Seelenfrieden.Viele Mütter hier reden davon, dass es ungerecht ist, dass der Mann gegangen ist und nicht zahlen will. Ich pers. habe auch eine Scheidung hinter mir. Meine Kinder bekommen Unterhalt und für mich wollte ich nichts, da ich alt genug bin für mich selbst zu sorgen. Unsere Sitaution ist so, dass seine Kinder ( 11+14) bei uns leben, wir beide vollzeit arebiten und die Ex jetzt vom OLG noch für 3 Jahre nachehelichen Unterhalt zugesprochen bekommen hat. Dass die Kinder vor ihr geflüchtet sind, hat kein Richter gesehen, Es gibt den frauenbonus also immer noch. Mit Grechtigkeit hatte das nichts zu tun. Sie hat mit ihrem Arbeitgeber, bei dem sie seit 20 jahren ist einen Arbeitsvertrag getürkt, bei dem sie in VZ so wenig verdient, dass er noch was zahlen muss. Unterhalt für die beiden Mädchen zahlt sie natürlich auch nicht in voller Höhe. Ach ja und gestern abend flatterte schon eine Lohnpfändung ins Haus, obwohl wir das Urteil gerade mal in den Händen hielten und keine reaktion möglich war. So ist es, wenn aus Liebe Hass wird. Ich weiss nur eins. Männer sind nicht immer an allem Schuld und Frauen sollten versuchen bei allem was sie tun, ihre Würde zu behalten.

  57. kruemelchen

    Hallo,

    aufgrund einer privatschriftlichen Vereinbarung aus 1996 wurde mein Ex-Mann 2007 verurteilt den hier vereinbarten Untehalt unbefristet zu zahlen. Der Vertrag wurde für wirksam erklärt. Mein Ex-Mann hat nun ein Abänderungsklage eingereicht. Ich bin seit 2006 unbefristet Teilerwerbsunfähig und hatte nach der Scheidung 2007 keine Möglichkeit eine Altersvorsorge aufzubauen. Im Vertrauen auf das Urteil habe ich auf den Zugewinnausgleich verzichtet. Seit 1994 arbeite ich Rentenversicherungspflichtig, die Jahre davor habe ich mich ausschliesslich um den Haushalt und die Kindererziehung gekümmert. Einen ehebedingten Nachteil kann ich nicht geltend machen da ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Meine Erwerbsminderung basiert aber unter anderem auf eine Wirbelsäulenerkankung die ich mir bei der Pflege unser Tochter die als Kind über einen langen Zeitraum (ca 6 jahre) erkrankt war. Muss ich nun damit rechnen meinen Unterhaltsanspruch zu verlieren ?

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