Was ändert sich für Familien in 2009 (Quelle: Bundesministerium Familie)

Das Ministerium hat die wesentlichen Änderungen, die Familien betreffen wie folgt zusammengefasst:

Was ändert sich für Familien 2009?

Die Bundesregierung investiert im Jahr 2009 mehr Geld in Familien. „Alle Familien werden mehr Geld in der Tasche haben“, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Kindergelderhöhung, steuerliche Entlastung und ein Schulbedarfspaket stabilisieren die Familien materiell und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein Ãœberblick über die neuen Leistungen:

Mehr Kindergeld

Eltern bekommen ab dem 1. Januar 2009 mehr Kindergeld. Familien erhalten schon ab dem dritten Kind einen höheren Satz. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat jeweils zehn Euro mehr.

    100 Euro zum Schuljahresbeginn

    Kinder und Jugendliche in bedürftigen Familien erhalten ab 2009 zu jedem Schuljahresbeginn 100 Euro extra für Schulmaterialien.

      Höherer Kinderfreibetrag

      Die Bundesregierung erhöht den Kinderfreibetrag in der Steuer von 3 648 Euro auf 3 864 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung werden ab 2009 insgesamt 6 024 Euro für jedes Kind steuerfrei gestellt.

      Flexiblere Elternzeit

      Ab Januar 2009 gilt die erste Änderung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes. Die Bundesregierung führt eine Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten ein. Außerdem können Eltern den Antrag flexibler stellen und Großeltern ebenfalls eine Elternzeit beantragen.

      Ausbau der Kinderbetreuung: Kinderfördergesetz (KiFöG) tritt in Kraft

      Familie und Beruf werden immer besser vereinbar. Mit dem Kinderfördergesetz, das Ende 2008 in Kraft getreten ist, baut die Bundesregierung die Betreuung für Kinder unter drei Jahren aus. Ab August 2013 erhalten Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung.

      Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen und Handwerkerrechnungen

      Wer als Privathaushalt Dienstleistungen von der Kinderbetreuung über die Pflege bis zur Gartenarbeit in Anspruch nimmt, kann 2009 höhere Beträge bei der Steuer geltend machen.

      Weiterentwickelter Kinderzuschlag und neues Wohngeld

      Die Bundesregierung greift Familien mit geringem Einkommen stärker unter die Arme. Seit Oktober 2008 haben mehr Eltern Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Das Wohngeld wird 2009 unter anderem um eine Heizkostenkomponente erweitert.

      Steuer- und Sozialabgaben für Tagesmütter- und -väter

      Ab 2009 gelten für alle Tagesmütter und -väter die gleichen Regelungen für Steuer und Sozialabgaben.

      Freiwilligendienste für jedes Alter

      Mit dem Projekt „Freiwilligendienste aller Generationen“ stärkt die Bundesregierung  ehrenamtliches Engagement. Wer im Rahmen des neuen Freiwilligendienstes für die Mitmenschen aktiv wird, erhält im Gegenzug Versicherungsschutz, Fort- und Weiterbildung sowie eine kontinuierliche Begleitung.

      Kurzarbeitergeld wird länger gezahlt

      Um Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Deutschland zu sichern, verlängert die Bundesregierung die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes einmalig von bisher 12 Monaten auf 18 Monate. Viele Familien werden dadurch vor Armut geschützt.

      Der Gesundheitsfonds kommt

      Am 1. Januar 2009 tritt der Gesundheitsfonds in Kraft. Alle gesetzlich Versicherten zahlen dann die gleichen Krankenversicherungsbeiträge. Für die Versicherten wird es damit einfacher, Service und Leistungen zu vergleichen.

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9 Reaktionen zu “Was ändert sich für Familien in 2009 (Quelle: Bundesministerium Familie)”

  1. Helge

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    wem steht eigentlich der „fast“ beschlossene Kinderbonus in Höhe von 100,- € zu, wenn die Eltern geschieden sind?
    Dem unterhaltszahlenden Elternteil, dem Teil der das Kindergeld bekommt bzw. bei dem das Kind wohnt oder beiden?
    MfG

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ helge

    da der Kinderbonus mit dem Kindergeld gezahlt werden soll, gehe ich davon aus, dass der Elternteil ihn erhält, der auch das Kindergeld bekommt. Ob eine Anrechnung zu 1/2 für den Unterhaltszahler gedacht ist, kann ich derzeit nicht sagen. Ich vermute nein.

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  3. Viktoria

    Meine Frage ist, ob es denn 100€-Zuschuss auch für Jugendliche unter 25, die noch in der Ausbildung sind, gibt?
    Danke im Voraus für Beantwortung!
    MfG
    Viktoria

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ viktoria

    das kann ich leider spontan nicht beantworten. Ich habe mich nicht sehr intensiv mit diesem Gesetzesvorhaben beschäftigt.

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  5. Kunze Monika

    Schön, es gibt mehr staatliches Kindergeld.
    Leider trifft das wieder die armen, die nix davon haben, mein Kind bekommt daraufhin 10 Euro weniger Unterhaltsvorschuss!
    Das ist echt Toll…warum überweist der Staat nicht direkt das Geld den anderen Stellen. Mein Kind hat von den 10 Euro rein gar nix.

  6. Michael

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Frage bezieht sich auf die Frage Nr. 1 von Helge.

    Ist Ihnen mittlerweile bekannt, ob ich als Zahlesel von 3 Kindern und damit Mangelfall mit statischem Titel, meiner Ex 150 € an Unterhaltszahlungen abziehen kann?
    Aus meiner Sicht nicht mehr, als gerecht.
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    mehr kann ich nicht sagen:

    Im Gesetzentwurf (BT-Drucksache 16/11740 vom 27.01.2009) ist auf Seite 28 folgende Gesetzesbegründung zu finden: Auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern ist der Einmalbetrag in entsprechender Anwendung der Regelungen zur Berücksichtigung des Kindergeldes (§ 1612b BGB) anzurechnen.

    Spricht für hälftige Anrechnung. Aber berufen Sie sich, wenn Sie verklagt werden, bitte nicht auf mich…….

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  8. Martin

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    ich meine, es hier schon mal gelesen zu haben, finde es aber nicht wieder:
    Darf ich, bereits zwei minderjährigen Kindern in Stufe 2 der DT unterhaltsverpflichtet, für ein drittes, nicht eheliches Kind mit meiner neuen Partnerin Elternzeit nehmen, wenn ich nur ca 1300Euro Elterngeld bekommen würde?

    Mit freundlichem Gruß
    Martin

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    Das kann problematisch werden, da dadurch nicht einmal mehr der Mindestunterhalt für die mit 2 minderjährigen Kinder gewährleistet ist. Sie sind diesen Kindern gegenüber gesteigert unterhaltsverpflichtet.

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