Die Steuerklassen im Trennungsjahr

Ein immer wieder auftretendes Problem.

Beispiel: Die Ehepaare verdienen unterschiedlich viel, der Mann hier mehr und sie haben für den Mann die Steuerklasse 3 und für die Frau die Steuerklasse 5 gewählt. Im Trennungsjahr kann diese Steuerklassenwahl auch beibehalten werden.

Nun kommt es aber zur Trennung und der Frau fällt auf, dass sie mit der Steuerklasse 5 und gemeinsamer Veranlagung wesentlich weniger Geld verdient, als würde sie die getrennte Veranlagung wählen. Sie wendet sich an das Finanzamt und beantragt dort, schon im Trennungsjahr getrennt veranlagt zu werden. Sie erhält dadurch in der Regel eine erhebliche Steuernachzahlung. Das hat für den Mann aber korrespondierend zur Folge, dass er von der guten Steuerklasse 3 in eine wesentlich schlechtere eingestuft wird und erhebliche Steuern nachzuzahlen hat. Dies können mehrere 1000 € sein. In dieser Situation kommen die Ehemänner zu mir und fragen, was zu tun ist.

Zunächst muss man wissen, dass das Finanzamt bei Beantragung der getrennten Veranlagung durch die Ehefrau dies in jedem Falle durchführt. Es gibt also keinen Anspruch gegenüber dem Finanzamt auf gemeinsame Veranlagung. Den Anspruch auf gemeinsame Veranlagung hat in meinem Fall der Ehemann nur gegen seine Frau. Wenn diese allerdings die getrennte Veranlagung weiterhin durchzieht, bleibt für den Mann nur der Weg vor das Gericht. Mit einer Klage muss die Ehefrau gezwungen werden, der gemeinsamen Veranlagung im Trennungsjahr zuzustimmen.

Der BGH hat dazu im Jahre 2005 entschieden, das auf der Basis der ehelichen Solidarität die Verpflichtung besteht, einer gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer im Trennungsjahr zuzustimmen. Allerdings hat die Frau einen Anspruch auf Erstattung der steuerlichen Nachteile für die Monate des Jahres, die nach der Trennung noch verbleiben. Sie hat diesen Anspruch auch nur, wenn ihr für diesen Zeitraum nicht Trennungsunterhalt bezahlt wird. Der BGH hat festgehalten, dass dann der Trennungsunterhalt ja mit den Steuerklassen 3 und 5 berechnet wurde und so die Ehefrau an den steuerlichen Vorteilen des Ehemannes partizipiert.

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132 Reaktionen zu “Die Steuerklassen im Trennungsjahr”

  1. Anja

    Hallo!!!
    Ich versteh hier nur Bahnhof 🙁
    also ich lebe seit febr.08 getrennt ,Scheidung läuft,und ca. im August haben wir unsere Steuerklassen von 3 und 5, auf 4-4 geändert, sei 0101.09 jeweils 1 mit 0,5 Kind,soweit sogut..Unsere Steuererklärung haben wir „ehelich“ dennoch getrennt „abgegeben.Somit habe ich eine Steuerrückzahlung von Betrag X und mein Mann, eine Steuernachzahlung von Betrag X.Er will nun Wiederspruch einlegen.Frage ist, muß ich dem zustimmen?Wenn ja, wie und ohne das ich eine Steuernachzahlung bekomme, oder ich letztendlich leer ausgehe.Ich würde ihm da ungern entgegenkommen, da auch kein Kommunikationsaustausch seinerseits stattfindet.Um eine baldige Antwort würd ich mich freuen, da es dringend ist.Vielen dank…Anja

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    Wenn die Scheidung läuft, sollte ihr Anwalt ihnen diese Fragen doch eigentlich beantworten können. Entscheidend ist die Frage, welcher Unterhalt von ihrem Mann seit Trennung gezahlt wurde. Wenn Ehegattenunterhalt gezahlt wurde, werden sie keinen Anspruch auf Steuererstattung haben.

    Einzelheiten müssen Sie aber bitte mit ihm von Ihnen beauftragten Anwalt besprechen.

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  3. Armin

    Ähnlicher Fall: Er Stkl. 5 , Sie Stkl. 3 , da Sie wesentliches höheres Einkommen hat. Trennung Anfang 2009 . Er will die Stkl. 4 haben, da er alleine mit dem geringen Nettoeinkommen bei Kl. 5 nicht zurechtkommt. Die Gemeinde will die Änderung nur durchführen, wenn Sie zustimmt bzw. ihre Steuerkarte vorlegt. Dies aber verweigert sie. Frage : Wie und auf welche Weise kann er sie zwingen, einer Änderung zuzustimmen?

  4. Maria

    Hallo,

    mein Mann und ich leben seit Anfang Dezember 2008 getrennt in Ehelicher Wohnung und ich habe einen Sohn in die Ehe mitgebracht.
    Durch mein geringes Einkommen bei Steuerklasse V müsste ich Harz 4 beantragen wenn ich aber Steuerklasse 2 hätte, nur eventuell Wohngeld, wir wollen uns auch räumlich trennen.
    Meine Frage, kann ich die Steuerklasse jetzt ändern??? Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile???
    Danke im voraus… Maria

  5. RA Thomas von der Wehl

    @Mariä

    Sie müssen jetzt sogar die Steuerklasse ändern. Diese Änderung wird notwendig in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt. Wenn die Trennung 2008 war, ist ab 2009 die geänderte Steuerklasse erforderlich. Ob sie allerdings bei weiterem gemeinsamen Zusammenleben in der ehelichen Wohnung die Steuerklasse 2 beantragen können, kann ich nicht beurteilen. Sie müssen das Finanzamt direkt fragen.

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  6. Atira

    Tolles Forum, vielen Dank Herr von der Wehl!

    Leider habe ich meinen Fall –Bedeutung der Steuerklassen bei der Kombination Angestellte/Selbständiger- noch nicht behandelt gefunden und möchte daher auch einen Beitrag hinzufügen: Mein Mann ist Ende Februar aus der gemeinsamen Wohnung mit einem Sohn ausgezogen. Ich bin in der gemeinsamen Wohnung mit zwei Söhnen (gemeinsame Kinder von mir und meinem Mann) und meiner Tochter (aus früherer Beziehung) verblieben. Ich habe ca. zwei Drittel des Familieneinkommens als Angestellte verdient mit Steuerklasse III. Mein Mann ist selbstständiger Tischler (Einzelunternehmer). Er verwendet daher keine Lohnsteuerkarte, hat aber den größten Anteil der Steuern bislang getragen (ich ca.300€/Monat, er ca.500€/Monat als Vorauszahlung). Für den Sohn, der mit meinem Mann ausgezogen, werde ich aufgrund der Mangelberechnung ca. 225 Euro Unterhalt zahlen (wenn es bei mir bei III bleiben sollte- andernfalls, bei IV, wären es dann nur noch 150€). Meinem Mann kann ich daher gar keinen Unterhalt zahlen (weil das Geld ja schon für die Kinder nicht reicht). Mein Mann im Gegenzug, kann fast nichts als Unterhalt für die beiden bei mir verbliebenen Söhne zahlen (wenn ich bei III bleibe wären es ca.66 € pro Kind, wenn ich zu IV wechsele wären es ca.166 € pro Kind, die er mir zahlen müsste). In den letzten zwei Monaten konnte er witterungsbedingt gar kein Einkommen erzielen und hat lediglich von der Überziehung seines eigenen Girokontos gelebt (das jetzt bei minus 10.000 € angelangt ist). Ich möchte gern eine gerechte Lösung für mich und meinen Mann finden. Wenn ich bei III bleibe, kann ich für meinen weggezogenen Sohn höheren Unterhalt zahlen (ca. 225€), mein Mann im Gegenzug müsste nur wenig für die bei mir verbliebenen Söhne zahlen (122€). Ich würde das miteinander verrechnen und ihm den Differenzbetrag überweisen (113€). Muss ich dann trotzdem mit einer Steuernachzahlung rechnen (das Finanzamt stellt die Steuerbescheide immer meinem Mann zu)? Wenn ja, wäre es dann günstiger, dass ich jetzt zu IV wechsele, entsprechend weniger Unterhalt an den ausgezogenen Sohn zahle allerdings dann von meinem Mann einen höheren Unterhalt für die beiden bei mir lebenden Söhne erhalte? Problem dabei ist, dass mein Mann, s.o., z.Zt. absolut kein Geld hat und ich dann das Kindergeld meines ausgezogenen Sohnes einbehalten müsste, was, glaube ich, nicht rechtens ist. Wenn ich das Kindergeld allerdings nicht einbehalte, würde mir mein Mann 172 € schuldig bleiben (ich wäre zur Zahlung von 150€ verpflichtet, er zur Zahlung von 322€). Was können Sie mir raten?
    Ich war bereits beim RA, habe diese Frage aber nicht lösen können. Kann mich dabei das Finanzamt beraten oder muss es ein RA für Steuern sein?
    Und noch eine dazugehörige Frage:
    Hat mein Mann denn als Selbständiger die Möglichkeit was an seiner Steuervorauszahlung in diesem Jahr aufgrund der Trennung zu ändern?

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ atira

    ich muss nochmals betonen, dass die Steuerklassen nicht über die Höhe der Steuer entscheiden, sondern nur über die Höhe der Vorauszahlung. In dem Jahr der Trennung, kann alles bei den bisherigen Steuerklassen bleiben. In dem Jahr, welches auf die Trennung erfolgt, werden die schlechteren Steuerklassen zu nehmen sein. Hier kommt möglicherweise für beide Eheleute die Steuerklasse 2 in Betracht. Dies müsste ein Steuerfachmann oder das FA prüfen.

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  8. Atira

    Hallo Herr von der Wehl, danke für Ihre Antwort, obwohl das mein Problem nicht löst. Ich werde Ihnen schreiben, wenn ich eine Lösung gefunden habe: wie ich nämlich am glimpflichsten davonkomme (es ging ja auch um den dem Nettogehalt angepassten Unterhalt). Bis dahin schöne Grüße Atira

  9. Martin

    Hallo,
    ich lebe mit meiner Frau seit Februar 09 getrennt. Ich war alleinverdiener und hatte somit die III. Wenn ich sie richtig verstanden habe, dann muss ich erst in die I (keine Kinder) in 2010 richtig??

  10. Susanne

    Hallo, also noch mal für Dumme, wie mich 😉
    Ich habe mich von meinem Mann im Januar getrennt und wir haben aus praktischen Gründen auch noch eine Weile zusammengelebt. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich auch kein eigenes Geld verdient. Daher habe ich Steuerklasse V und er III. Nun bin ich in ein anderes Bundesland gezogen und mir einen Vollzeitjob gesucht, damit ich finanziell unabhängig bin. Nun habe ich festgestellt das ich ziemlich viele Abzüge habe. Die Frage ist nun ob ich noch vor dem 01.01.2010 meine Steuerklasse ändern kann. Notfalls auch ohne die Einwilligung meines Mannes, da es für ihn ja eher negativ ist. Denn auch wenn ich das Geld ggf. wiederbekomme sind zählt doch jetzt jeder cent.
    Wir haben keine Kinder.

    Danke für die Antworten.

  11. Sabine

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich lebe seit 6/08 von meinem Mann getrennt. Wir sind beide in 2. Ehe verheiratet und haben aus erster ehe beide 2 Kinder. Bei der Eheschließung wurde Gütertrennung vereinbart.
    Mein Nochehemann ist Beamter, ich bin Selbst.
    Steuer2007 wurden wir getrennt veranlagt. Seine Steuerschulden wurden an meinem Steuerguthaben abgezogen. Nun möchte ich die EST2008 abgeben, sozusagen in unserem Trennungsjahr, da ich nachweislich die Vorauszahlungen alleine geleistet habe, kann es dann erneut passieren, dass seine Steuerschulden mit meinem Guthaben verrechnet werden trotz getrennter Veranlagung?
    Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr Bemühen im Voraus.

    Sabine

  12. Dora

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe auch eine Frage.

    Mein Mann und ich haben uns im mMai 09 getrennt. Ich werde mit unserem gemeinsamen Kind zum August ausziehen.

    Mein Mann hat seit Januar 09 die Stkl 3, ich die 5.

    Ich hab nun mal beim FA angefragt wegen der Stkl, da ich ab dem Herbst wieder arbeiten gehen werde.

    Mir wurde gesagt, dass sich die Stkl mit meiner Ummeldung (alleine mit Kind) automatisch in die 2 ändert – rückwirkend für das ganze Jahr.

    Ist das tatsächlich so? Die FA-Dame sagte auch, dass mein Mann sonst auf meinen Mann eine erhebliche Nachzahlung zukommt.

    Danke für die Antwort.

    Viele Gruesse
    Dora

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ dora

    ich weiß manchmal nicht, was die Finanzämter erzählen. In dem Trennungsjahr können die Steuerklassen beibehalten werden beziehungsweise eine gemeinsame Veranlagung erfolgen. Erst ab der tatsächlichen räumlichen Trennung wäre darüber nachzudenken, ob derjenige mit der schlechteren Steuerklasse ab diesem Zeitpunkt den Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden, als hätte er die bessere Steuerklasse. Dies sollte ein Steuerfachmann überprüfen und intern den Eheleuten ausrechnen.

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  14. Dora

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wir wollten die Stkl erst zum Januar ändern.

    Mein Mann und ich wollen das nächste halbe Jahr nutzen, um eine evtl entgültige Trennung in Erwägung zu ziehen. Bis dahin leben wir zwar in verschiedenen Wohnungen, sehen uns oft – auch wegen dem Kind, werden weiterhin zusammen essen, Ausflüge machen usw.

    Man kann doch als Eheaar auch in verschiedenen Wohnungen leben. Sieht das FA einen Auszug immer gleich als entgültige Trennung – dauerhaft getrennt leben -an?

    Danke nochmals!

    Viele Gruesse
    Dora

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ dora

    ich bin kein Steuerfachmann, aber getrennte Adressen bewertet das Finanzamt in der Regel als Trennung. Es gibt aber auch den Begriff des Versöhnungsversuchs (suchen Sie hier mal nach diesen Begriff mit der obigen Suchfunktion) und ein Versöhnungsversuch innerhalb der Trennungszeit beseitigt zwar nicht dem Lauf des Trennungsjahres, lässt aber das Recht auf Leben, auch in diesem Jahr noch gemeinsam steuerlich zu beantragen. Wenn die Trennung also im Juni 2009 war und die Eheleute im Februar 2010 einen Versöhnungsversuch unternommen haben, können sie auch noch für das Jahr 2010 gemeinsam veranlagen.

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  16. Phönix

    Eine Frage: Mein Mann und ich habe uns 2008 getrennt. Ausgezogen ist er a 01.05.2008. Ich habe damals ALG II bezogen er war un ist selbständig. Die Scheidung ist eingereicht. Wir haben Notariel auf den gegenseitigen Versorgungsausgleich verzichtet. Die Bilanz für 2007 ist noch nicht erstellt. Müssen wir in diesem Jahr noch eine gemeinsame Veranlagung machen oder können wir getrennt Veranlagt werden. Am 02.11.2007 habe ich eine Arbeit Aufgenommen mit Lohnsteuerklasse 3. Die Beiden gemeinsamen Kinder Leben bei mir. Für 2008 haben wir Notariell die Kl. 4-4 Festgelegt. Wie ist di gerechteste Lösung für beide. Im Voraus schon mal herzlichen Dank

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ phoenix

    die gefundene Lösung hört sich doch gar nicht so schlecht an. Ab 2009 werden Sie aber getrennte Steuerklassen nehmen müssen, wobei für Die Steuerklasse 2 mit dem entsprechende Kinderfreibetrag wohl am günstigsten wäre.

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  18. Dora

    Herzlichen Dank Herr von der Wehl!

    Eine Frage hab ich noch: kann man mit Stkl 2 (ich mit Kind) und Stkl 1 (er) für 2008 zusammen veranlagt werden? Oder geht das nur mit 3/5 bzw 4/4?

    Viele Gruesse
    Dora

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ dora

    Steuerklasse 2 gilt nur für getrennt lebende und allein erziehende.

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

    Dies lässt sich wohl nicht mit einer gemeinsamen Veranlagung vereinbaren.

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  20. Indra

    Einkommensteuer für 2008 ( Trennungsjahr ), er Steuerklasse 3, ich selbständig Steuerklasse 5, ich muss ca. 6000€ Steuern für 08 nachzahlen. Er hat aber 8 Monate auch von meinem Geld gelebt. Welche Form ist für mich am besten ? Getrennt, Zusammenveranlagung, muss ich alleine das Geld zahlen ? Was muss ich tun, damit er auch an den Steuern beteidigt wird ? Mein Anwalt verweist auf den Steuerberater.. aber der steht auf der Seite meines noch Mannes.

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ indra

    einen verbindlichen Rat kann und darf ich Ihnen nicht gegeben. Dies wäre auch unseriös anhand der kurzen Sachverhaltsschilderung. Grundsätzlich sind Steuerschulden, die nach Trennung entstehen wie folgt anhand des BGH Urteils zu behandeln:

    BGH, Urteil vom 31.05.2006- Aktenzeichen XII ZR 111/03

    »Die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten hat im Innenverhältnis grundsätzlich unter entsprechender Heranziehung des § 270 AO auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Ehegatten zu erfolgen.«

    BGB § 426 Abs. 1 S. 1 ; AO § 270 ;

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  22. Sarah

    Hallo,
    eine kurze Frage…
    mein Lebenspartner steckt gerade mitten in der Scheidung. (getrennt seit 02/2009)Seine getrenntlebende Noch-Ehefrau (zusammen 2 Kinder) hat nun die Steuerklasse 2 beantragt und gesagt er müsse nun in die Steuerklasse 1 wechseln. Ist das richtig? Ich habe noch nie gehört, dass im Trennungsjahr in die Steuerklasse 2 bzw 1 gewechselt wird eher 4/4 da die beiden ja noch verheiratet sind.
    Ich lese immer nur „während des Trennungsjahres KANN die Steuerklasse beibehalten werden.
    Meiner Auffassung nach ist sie auch nicht alleinerziehend im Sinne des § 24b EstG, da in verbindung mit § 26 EStG sie doch in das Splittigverfahren reinfällt?!
    Es wäre super wenn sie etwas Licht in mein „dunkel“ bringen könnten.
    Vielen Dank

  23. Hanna

    Hallo,
    mein Mann und ich haben uns im März 2009 getrennt. Ich habe bis heute STK 3 mein Mann als selbständiger STK 1. Wir haben eben die Erklärungen 2007/2008 abgegeben. Jedoch besteht mein Mann nun auf getrennte Veranlagung seit 2007. Ich müsste sehr viel Geld an das Finanzamt zurückzahlen. Gibt es hier eine Möglichkeit das zu verhindern? ich habe was gelesen von ehelicher Solidarität?? vielen dank für die INfo
    mit freundlichen grüssen

  24. Hanna

    anmerkung zu gestrige Frage 11:16 4.08.09
    Mein Mann hat nat. STK 5, ich habe mich vertan.
    vielen Dank

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ hanna

    in den Zeiträumen, in denen die Eheleute noch zusammengelebt haben und gemeinschaftlich gewirtschaftet haben, muss alles bei dem ursprünglichen steuerlichen Gegebenheiten bleiben. Sie hat nicht einer das Recht, sich möglicherweise für ihn positiv auswirkende steuerliche Bedingungen zu schaffen. Das Geld ist in dieser Zeit gemeinsam verdient und gemeinsam ausgegeben worden.

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  26. Christine

    Hallo,
    mein Mann und ich leben seit 02/09 getrennt. Im Febr. 2010 soll die Scheidung sein. Mein Mann war selbstständig bis 06/09. Seitdem geht er wieder einer geregelten Arbeit nach und wir haben seitdem die StKl. IV/IV. Im Jahr 2008 hatten wir die Steuerkl. III/V. Ich III (Beamtin), er V. Da er im Jahr 08 doppelt soviel Gewinn gemacht hat wie 07, kam jetzt ne hohe Steuernachzahlung. Er hat keine Steuern gezahlt. Meine Frage, muss ich die Kosten der Steuern mit zur Hälfte zahlen oder kann ich von ihm die alleinige Zahlung fordern? Wenn der Gewinn nicht gewesen wäre, hätte ich genau den Betrag als Steuererstattung bekommen. Kann ich für das Trennungsjahr 09 eine getrennte Veranl. beantragen und wenn ja, was kommt da auf mich zu? Nachzahlung oder Erstattung? Vielen Dank im Vorraus für die Antwort

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ christine

    ich bin kein Steuerfachmann und verfolge die Änderungen des Steuerrechts ist nicht regelmäßig. Aus diesem Grunde scheue ich mich sehr, hier eine verbindliche Antwort zugeben. Mein Rat ist in diesen Fällen, sich die telefonisch direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Mit etwas Glück erwischt man dort einen zugänglichen Beamten, der auch behilflich sein kann.

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  28. Moni

    Hallo und Guten Abend,
    finde diese Seite sehr informativ und möchte mich gerne auch mit einer Frage an Sie wenden. Ich lebe seit 2004 von meinem Mann dauerhaft getrennt, somit auch getrennte Veranlagung. Da ich nicht weiß, wie hoch seine Rente ist, die er bezieht, so weiß ich auch nicht, ob er vielleicht steuerpflichtig wäre. Jetzt beschäftigt mich die Frage, ob bei nicht geleisteter Steuerzahlung ich haftbar gemacht werden kann, bzw. für seine Steuerschuld aufkommen müsste. Vielen Dank für Ihre Antwort!

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ moni

    wenn sie getrennt veranlagt werden, können sie idR. nicht für Steuerlasten des getrennt lebenden Mannes in Anspruch genommen werden.

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  30. Birgit

    Hallo,
    möchte für 6 Monate oder ein Jahr eine räumliche Trennung von meinem Mann. Bin in Elternzeit u. möchte ab 11/2010 halbtags
    arbeiten. Bisherige St.klasse er 3, ich 5.
    Wenn ich meinen Wohnsitz ummelde, kämen wir in 2010 beide in St.klasse 1.
    Dann hätten wir mtl. netto weniger zur Verfügung. Bei räuml. Trennung kommen wir da aber nicht umhin, oder?
    Möchte allerdings wieder in Stkl. 4, wenn ich arbeiten gehe. Kann ich Änderung der Lohnsteuerkarten beantragen, obwohl ich dann von ihm getrennt leben würde? Gilt das dann rückwirkend ab 01/2010 oder bleibe ich dann für Nov. und Dez. 2010 in Stklasse 1 und komme erst ab 01-2011 in Stklasse 4? Danke!

    Frage 2:
    Danke!

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    In dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, sind die schlechteren Steuerklassen zu akzeptieren. Möglicherweise haben Sie die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 erfüllt. Die Steuerklasse 4 kann aber nicht mehr in Anspruch genommen werden, da diese eine bestehende Ehe voraussetzt.

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  32. David

    Hallo aus München,
    habe eine Frage, hoffe sie können mir hier behilflich sein.
    Meine Exfrau und ich haben uns 2008 getrennt und wurden 01.04 2008 geschieden. Ich hatte beim Finanzamt angefragt, die sagten die Steuerklasse III würde dieses Jahr noch für mich weiter bestehen. Nun hat meine Ex die steuerklasse mit Angabe Trennungsjahr 2008 ändern lassen. Ich bekam vom Finanzamt nun die aufforderung meine Steuerklasse I mit 0,5 Kind zu ändern, was ich nun auch getan habe.
    Meine Frage, wie ist dies nun, muß ich nun Steuer von 01-08.2009 zurückzahlen…?
    wie viel würde dies sein..?
    Rechenbeispiel: ca.2300 netto bei Steuerklasse III mit einem Kind. Was käme hier für eine Forderung seitens des Finanzamtes auf mich zu und, wäre es möglich diese in Raten zahlen zu können..?

    Ãœber eine schnelle Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen und wäre sehr dankbar…

    Mfg.
    david

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ david

    wenn die Trennung im Jahre 2008 erfolgt ist, muss für das Jahr 2009 die schlechtere Steuerklasse gewählt werden. Sollte bislang das Jahr 2009 noch mit der Steuerklasse 3 abgerechnet worden sein, werden Sie mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen. Wie viel das aber konkret ausmacht, kann ich nicht ausrechnen.

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  34. birgit

    hallo!
    mein mann und ich sind seit 3 monaten getrennt er stkl. III und ich stkl. V. wenn ich jetzt auf IV wechseln möchte, da es für mich monatlich 320€ mehr netto sind, kann er sich dagegen wehren? beim amt sagen sie mir sie können die lohnsteuerklasse nur ändern wenn ich seine karte auch mitbringe…
    mfg
    birgit

  35. fadik

    hii mein mann und ich haben uns am28-06-09 getrennt ich habe einen klkeinen sohn 2 jahre bin alleinerziehend zurzeit lebe ich von hartz 4 möchte aber arbeiten mein mann hat erst letzten monat angefangen zu arbeiten und hat stkl 3 bekommen was steht mir nun zu die 2? und darf er eigendlich die 3 besitzen danke

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    wenn Ihr Ehemann sich weigert die Steuerklassen zu ändern, wird er Ihnen ab dem Monat der Trennung die Einkommensdifferenz zwischen Steuerklasse 4 und Steuerklasse 5 erstatten müssen.

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  37. Heiko

    hallo
    eine Frage:
    will mich in nächster Zeit von meiner Frau trennen. Wir haben beide die Stkl 4. Sie hat ca. 600 € netto und ich 1200 €. ist es für mich besser in eine andere Stkl zu wechseln, wenn wann dann oder sollte im Trennungsjahr erstmal alles so beibehalten werden?
    eine 2. Frage:
    Haben eine Eigentumswohnung die noch abbezahlt werden muß. Zu wieviel Prozent muß ich dafür miteinstehn, geht das nach Gehalt und jeder part zu 50 %.
    Vielleicht kann man mir helfen.
    Danke

  38. taucher

    @ RA Thomas von der Wehl

    Wie sieht das dann aus mit der Düsseldorfer Tabelle ?
    Die Zahlungen die zu leisten sind sind doch 3/7 von Gesamt Netto ( was doch mit aktuelle Steuerklassen ausgerechnet wird oder? ).. das müsse sich dann doch auch ändern

    Was hat das mit Einkommensdifferenz zwischen Steuerklasse 4 und Steuerklasse 5
    dann zu tun?
    (und ist es nicht 3/5 ??)

    Danke Aart

  39. taucher

    @ Heiko

    Hallo
    Sofort wechseln nach Steuerklasse 1 , sonst droht eine fette nachzahlung am Finanzamt , so wie ich das sehe.. ( Sowas habe ich gerade am Hals weill meine noch Ehefrau die Gemeinsame Veranlagung nicht unterschreibt und die Ausgleichszahlungen die entsprechend hoch waren weil ich in kl 3 bin werden auch nicht anerkannt. :-(( )
    Gruß

    Aart

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ heiko und taucher

    Im Trennungsjahr bleibt in der Regel alles bei den alten Steuerklassen und die Eheleute für Anlagen gemeinsam zur Steuererklärung. Erst in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, müssen die Steuerklassen gewechselt werden. Insofern ist nicht richtig, dass bei Beibehaltung der alten Steuerklassen im Trennungsjahr eine Nachforderung durch das Finanzamt droht.

    Ein Problem kann nur sein, wenn die bislang in der schlechteren Steuerklasse befindliche Ehefrau im Trennungsjahr eigenständig die Steuerklassen wechselt. Dann droht gegebenenfalls tatsächlich eine Nachzahlung für den, der in der besseren Steuerklasse war. Allerdings hat er einen Schadensersatzanspruch gegen die Ehefrau, wenn diese auf ihrer (unrichtigen) Auffassung beharrt.

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  41. Kulli s

    sorry vergessen zu erwähnen es geht um die gemeinsame Veranlagung für 2008

  42. Kulli s

    Ende Januar 2008 haben meine Frau und ich uns getrennt .Für 2008 bis zur Scheidung Mitte 2009 musste ich Trennungsunterhalt zahlen .
    Jetzt weigert sich meine Ex die Gemeinsame Veranlagung für 2008 zu Unterschreiben weil ihr vom Finanzamt gesagt wurde sie könnte eine Einzelveranlagung machen.Trotz Aufforderung vom Anwalt die Gemeinsame zu Unterschreiben besteht sie auf die Einzelveranlagung.Wie sind meine Rechte ? Wer kommt für die Anwaltskosten und Gerichteskosten auf die einem dadurch entstehen?

  43. Hell

    Ein Mitarbeiter hat am Anfang des Jahres die Steuerklasse 3 gehabt, jetzt wurde die Steuerklasse im September rückwirkend ab Januar 2009 in die Steuerklasse 1 geändert. Wenn ich diesen Mitarbeiter rückwirkend ab Januar mit der geänderten Steuerklasse abrechnen würde hätte er in den ausstehenden Monaten dieses Jahres keinerlei Auszahlungen mehr zu erwarten. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass man es verantworten kann dem Mitarbeiter aufgrund der Rückrechnung kein Geld mehr auszuzahlen, bitte ich Sie hierzu um eine Rückmeldung zur korrekten Vorgehensweise.

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ hell

    Dieses Problem würde ich mit dem Steuerberater und dem Finanzamt besprechen. Jeder Mensch hat Pfändungsfreigrenzen und es kann nicht angehen, dass monatelang kein Gehalt gezahlt werden kann, nur um die Schulden beim Finanzamt zu tilgen. Hier wird eine Ratenregelung zu treffen sein.

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  45. RA Thomas von der Wehl

    @ kulli

    Ihre Ehefrau wäre verpflichtet, die gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Durch die dies nicht, kann sie auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dazu muss der Schaden aber konkret eingetretenen und berechenbar sein.

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  46. lieselotte

    Ich jabe eine Frage,und zwar:ich bin am 1.10.2009 aus dem gemeinsamen haus ausgezogen,habe mich umgemeldet,habe einen minijob von 400 euro.mein Mann ist in steuerklasse III.Scheiden wollen wir uns nicht.da ich nicht auf Steuerkarte arbeite,muss er trotzdem die steuerklasse wechseln?stelle auch keine rechtlichen ansprüche,jegwelcher Art.hoffe Sie können mir weiterhelfen.Danke

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ lieselotte

    Wenn die Trennung im Jahre 2009 erfolgt ist, wird der Ehemann im darauf folgenden Jahr, sprich im Jahre 2010 andere, schlechtere Steuerklasse wählen müssen. eine Zusammenveranlagung auch im Jahre 2010 kann nur dann erfolgen, wenn zum Beispiel ein erfolgloser Versöhnungsversuch stattgefunden hat. Suchen sie oben unter der Suchfunktion mit dem Begriff „versöhnungsversuch“.

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  48. Felisa

    Ich habe folgendes Problem:
    Mein Mann und ich haben uns in diesem Jahr (2009) getrennt, es aber offiziell noch nicht bekannt gemacht.
    Wir leben offiziell zusammen im eigenen Haus, mein Mann wohnt aber eigentlich überwiegend im Büro, dort kann er sich aber nicht anmelden.
    Für 2008 haben wir bei der Steuererklärung (Kl. III/V und VI) eine „tolle“ Nachzahlung + Steuerberaterkosten gehabt. Vermutlich wird das 2009 auch so sein. Der größte Teil der Kosten blieb an mir hängen, weil mein Mann angeblich kein Geld übrig hat… (ist eine andere Geschichte und nicht das Problem)

    Für mich wäre es doch das Beste, wenn ich die Steuerklassen ändere (I und II), da ich wesentlich weniger verdiene als mein Mann. Oder sehe ich das falsch? Erstens hätte ich mit Kl. 2 ca. 300 Euro im Monat mehr, könnte meine hohen Fahrt- und Fortbildungskosten etc. selbst einbringen.
    Beim Unterhalt für die Kinder macht es ja kaum einen Unterschied, da sich der Unterhalt ja entsprechend der LK verändert.
    Ich verstehe also nicht, warum es so gut ist die Steuerklassen 3 und 5 zu behalten. Oder mache ich irgendeinen Denkfehler bei meiner Berechnung?

    Vielen Dank, Felisa

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ felisa

    Grundsätzlich sind die Steuerklassen erst in dem Jahr, welches auf die Trennung erfolgt, wenn zu ändern. Dies wäre das Jahr 2010. Ob sie bereits jetzt eine Änderung der Steuerklassen herbeizuführen können und sollten, kann ich im Einzelfall nicht beurteilen. Für das Jahr 2009 dürfte dies ausscheiden, wenn Sie Unterhalt von ihrem Mann bekommen.

    Sollten Sie einen echten Nachteil durch die gemeinsame steuerliche Veranlagung haben, wären sie unter Umständen berechtigt, auch für das Jahr 2009 die Steuerklassen zu ändern. Dies muss im Einzelfall aber ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht bezw. ein Steuerberater klären.

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  50. Felisa

    Lieber Herr von der Wehl!

    Meine Frage bezog sich auf das kommende Jahr 2010. Ich muss die Steuerklassen ändern. Aber in den meisten Fragen in ihrem Blog habe ich herausgelesen, dass die Paare so lange wie möglich in 3/5 oder 4/4 bleiben.

    Ist das in allen Fällen günstiger?

    Ich finde es persönlich für mich günstiger, wenn ich mein Gehalt, meine Ausgaben (für Bücher, Fortbildungen und Fahrtkosten) selbst in einer Steuererklärung angeben kann. Meiner Meinung nach könnte ich sogar eine Rückzahlung erwarten, die ich nicht habe, wenn mein Mann mit seinem hohen Gehalt (2/3 mehr als ich) mit veranlagt wird.

    Ich bin mir einfach nicht sicher, ob ich bei meiner Ãœberlegung einen Rechenfehler mache, weil ich immer wieder lese, dass die gemeinsame Veranlagung besser ist.

    Vielen Dank, Felisa

  51. Ulli

    Ulli
    Meine Frage-
    Wir sind seit Anfang 2009 getrennt lebend. Bis Dezember 2008 hatten wir die Steuerklasse 3/5.
    Diese wurde von mir, da ich ein niedrigeres Bruttoeinkommen habe im Januar 2009 geändert 4/4.
    Da ich eine hohe Rückerstattung erwarte und bei einer Zusammenveranlagung nicht meine komplette Lohnsteuer wiederbekäme – vielleicht auch noch anteilig teilen müsste, habe ich lt. Auskunft des FA. meine Steuer für 2008 getrennt abgegeben. Mein Mann hat jetzt natürlich eine Rückforderung vom FA. für 2008 und will mich durch seinen Anwalt zwingen die bereits abgegebene Steuererklärung noch kurzfristig zu ändern. Ich hätte auch von ihm das Geld nicht bekommen – seine Aussage —-in diesem Jahr lebten wir in einer Zugewinngemeinschaft – was kann mir jetzt passieren bzw. muss ich mit einer Klage meines Mannes rechnen? Warum gibt das FA. und auch der Steuerberater solche Auskünfte?
    Bitte um eine schnelle Antwort.
    Herzlichen Dank.

  52. asphal

    lebe seit nov.09 getrennt im eigenden haus,meine nochfrau +2kinder leben mit im haus und ich zahle alles alleine,jetzt kann ich aber alleine es nicht mehr,muss sie auch für wasser miete…zahlen?sonst wirds hier zwangsversteigert?aber ich kann die ganzen raten nicht mehr zahlen.danke im vorraus asphal

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ felisa

    Wenn die Ehefrau die Steuerklasse 5 hat, ist eine getrennte Steuererklärung für sie immer von Vorteil. Es ist nur die Frage, ob sie im Jahr der Trennung die Einzelveranlagung fordern kann.

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  54. Moni

    Hallo,

    auch ich möchte nachfragen. Ich habe im Juli 2007 meine Berufstätigkeit (nach Erziehungsurlaub) wieder aufgenommen und mein Mann und ich hatten die Steuerklassen (mitten im Jahr) von III/V auf IV/IV geändert, da wir etwa ähnlich verdienten. Mein Mann und ich haben uns dann im August 2007 getrennt, im Oktober 2007 ist er ausgezogen. Meine Steuerberaterin fragte mich ob ich getrennt veranlagen möchte und ich stimmte zu. Mein Mann zahlte für unsere gemeinsame Tochter Unterhalt, für mich natürlich nicht, da wir ja beide verdienten.
    Nun musste auch er die Steuererklärung für 2007 abgeben und hat eine Nachzahlung von 1100 Euro, die er auf mich umlegen möchte. Ich weigere mich, da ich durch die Trennung einen Mehraufwand für Kindesunterbringung hatte (Tagesmutterkosten ca 150-300 Euro/Monat+Kindergarten 94Euro/Monat).
    Kann er diese Nachzahlung tatsächlich auf mich umlegen, bzw. einen Teil von mir fordern?
    Vielen Dank im Voraus!

  55. Anke

    @Moni,

    der Knackpunkt ist hier wohl, dass du die Kinderbetreuungskosten hättest einfordern müssen. Nachträglich auf die Idee kommen, dass man eine finanzielle Beteiligung daran haben möchte, geht i.d.R. nicht.

    Aber ich meine du kannst sie ab jetzt einfordern, zwar wahrscheinlich/möglicherweise nicht die Kindergartenkosten, aber die Kosten für die Tagesmutter anteilsmäßig nach euren beiden Einkommen. Daran müsste er sich beteiligen, wenn sein Selbstbehalt noch nicht erreicht ist.

    Wie das mit der Nachzahlung aussieht, weiß ich nicht, da kenne ich mich nicht genügend aus.

  56. isi

    hallo,
    ich habe mich jetzt also ende januar 2010 getrennt, kann ab morgen dann IV, Iv beantragen u nächstes jahr I , II? zurzeit haben wie III u V
    vielen dank

  57. Lex

    sind seit 11 jahren verheiratet und meine frau torbetiert mich mit einem anwaltsschreiben nach dem anderen, ohne bisherige gegenwehr meinerseits. es geht wie immer ums liebe geld. nach meiner durchgstandenen krebskrankheit hat sich meine frau im juli 09 von mir getrennt und ich musste aus unserem haus ausziehen da sie im grundbuch steht. wir haben keine kinder und sind beide berufstätig ich vollzeit, meine frau seit 4 jahren teilzeit davor auch vollzeit. verdiene in der guten steuerklasse 3300,00 euro meine frau 700,00 euro. nach abzug meiner jetzigen ausgaben 800,00 euro trennungsunterhalt,950,00 miete, 400,00 priv.krankenkasse, 500,00 rückzahlung eines kredits zwecks umzug und einrichtung.bleiben ca 600,00 zum leben. meine frau dagegen 700,00 gehalt plus 800,00 trennungsunterhalt ist 1500,00 wohnt in dem von mir abbezahlten haus und hat sicher um einiges weniger ausgaben als ich. frage was hat das mit lebensstandart gleichermaßen zu tun??? ich habe keine mark auf der seite alles steckt im haus und sie hat schon 20000,00 euro auf dem konto. soll laut ihrer anwältin nun 1300,00 euro im monat zahlen und nach der scheidung steht dann aufstockungsunterhalt auch noch an mindest 3 jahre schreibt sie. der lebensstandart muss gehallten werden. ich frage mich welcher standart, habe gut verdient aber alles ins haus gesteckt und hatte in der zeit keinen lebensstandart, ( kein urlaub, kein grosse essen gehn usw usw )frage wie wird dieser trennungsunterhalt und aufstockungsunterhalt denn wirklich gerechnet und welches recht habe ich MANN überhaupt??? NUR ZAHLEN ?
    _FRAGE KANN ICH DEN TRENNUNGSUNTERHALT ABRECHEN?
    _WAS MUSS ICH NACH DER SCHEIDUNG BEZAHLEN UND WIE LANGE

    VIELEN DANK FÃœR INFOS
    LEX

  58. r

    Ich würde schauen das ich zum Anwalt komme.
    Aber ganz schnell . Die zieht dir das Fell ab.

  59. Anke

    @Lex,

    du musst dir einen Anwalt nehmen und das lohnt sich ganz sicher bei dir.

    Wenn sie in eurem gemeinsamen Haus lebt (ein Teil oder die Hälfte davon gehört ja dir), muss sie sich einen Wohnvorteil anrechnen lassen (sie schuldet dir ja Miete für die Nutzng deines Eigentumsanteils).

    Dein Einkommen muss bereinigt werden um deine Krankenkassen Kosten (-400 EUR) und ehebedingte Schulden (-500 EUR), damit komme ich schon mal auf 2400 EUR Netto runter.

    Das Gehalt deiner Frau beträgt 700 EUR + Wohnwertvorteil (die Miete die sie dir bezhalen müsste). Keine Ahnung was hier realistisch ist, ich picke mir einfach mal 300 EUR als Beispiel raus. Macht 1000 EUR Einkommen bei ihr.

    Es wird dann die Differenz eurer beider Einkommen genommen, also 1400 EUR, von denen sie 3/7 bekommt, also 600 EUR.

    Bin Laie und habe mich auch nicht besonders in Ehegatten-Unterhaltsfragen eingelesen, nur meine Schätzung.

    Dass du solche Fordeungen von deiner Frau bekommst hast du dir wahrscheinlich selber zuzuschreiben, weil du alles einfach so hingenommen hast.

  60. Martin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für die Gelegenheit, in diesem sehr informativen Blog Fragen stellen zu dürfen! Dies möchte ich jetzt auch tun.

    1) Meine Frau und ich haben uns im Jan. 2009 getrennt. Ich zahle seitdem EU und KU. Nun erstelle ich immernoch die Einkommensteuererklärung für 2008. Sie ist Beamtin in Elternzeit, hat also kein Einkommen. Durch ein Haus, welches sie Mitte 2008 von Ihren Eltern geschenkt bekam, kann sie möglicherweise Aufwendungen geltend machen. Da ich hohe Werbungskosten geltend mache und auch immer die Steuern bezahlt habe gehe ich von einer Steuerrückerstattung aus. Wie ist diese zu handhaben? Müssen wir uns auf eine der 4 Aufteilungsmöglichkeiten einigen?

    2) Wie verhält sich das mit der Erklärung 2009? Müssen wir uns da ggf. auch für eine der Varianten entscheiden? Oder wird die Rückerstattung für 2009 auf mein Einkommen 2010 draufgeschlagen und damit höherer Unterhalt fällig? (was für mich vielleicht günstiger wäre, da ich schon an der Selbstbehaltsgrenze liege)

    3) Kann ich den Ehegattin-Unterhalt 2009 schon als Belastung in der Erklärung 2009 geltend machen oder geht das erst für 2010?

    Ui, das war jetzt aber doch ganz schön viel. Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich artikuliert. Schon mal vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichem Gruß
    Martin

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    bei einer Steuererstattung für das Jahr 2008 würde ich immer fairerweise davon ausgehen, dass hier eine fiktive Steuererklärung beider Eheleute gemacht wird, die davon ausgeht, beide sind getrennt zu veranlagen. Dann wäre zu sehen, wer welchen Erstattungsanspruch hätte und danach sollte aufgeteilt werden.

    für 2009 steht Ihnen die Steuererstattung zu, die allerdings tatsächlich das Einkommen und damit den Unterhaltsanspruch möglicherweise erhöht. Die für 2009 an Ehegattenunterhalt gezahlten Beträge können in diesem Jahr steuerlich geltendgemacht werden.

    Diese ganzen Aussagen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass sich Familienrechtler und kein Steuerrechtler bin. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich bitte bei einem Steuerberater.

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  62. Martin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!

    Mit freundlichem Gruß
    Martin

  63. sipa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    nach 23 Jahren Ehe, hat sich mein Mann von mir getrennt. Das Trennungsjahr begann im Mai 2009. Er zahlt 425 € Trennungsunterhalt an mich und 350 € Unterhalt an unseren Sohn, der zur Zeit (bis 07/10) das Abitur an einem OSZ ablegt. Ich erhalte volle Erwerbsminderungsrente seit 05/10. Wir hatten 2009 die Steuerklasse IV/IV und uns geeinigt, dass ich für 2009 noch einmal die gemeinsame Steuererklärung abgebe und wir die Steuerrückerstattung teilen.

    Folgende Fragen habe ich dazu:

    1. Muss/kann ich den Trennungsunterhalt in der gemeinsamen Steuererklärung angeben?
    Anlage U

    2. Ist mein Mann nach der Scheidung weiterhin zur Zahlung von Unterhalt wegen voller Erwerbsminderung (die psychische Krankheit besteht seit 2002) verpflichtet?

    Mein Mann strebt eine notarielle Einigung vor der Scheidung an. Ich weiß nicht, wie es mit mir und der Krankheit weitergeht, ob ich überhaupt wieder voll arbeiten kann. Deshalb weiß ich nicht, wie ich mich in Bezug der notariellen Einigung wegen dem Unterhalt verhalten soll.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    sipa

  64. sipa

    PS die Rente ist bewilligt seit 02/08. ich erhalte sie seit 05/09 und sie ist befristet weiterbewilligt bis 02/11.

    sipa

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ sipa

    der Trennungsunterhalt muss von ihnen versteuert werden und ihr Mann muss ihnen diese steuerlichen Nachteile bei Unterzeichnung der Anlagen von der Hand halten.

    Ob und wie lange hier noch Unterhalt geschuldet wird, kann ich nicht beurteilen.

    ich würde ihnen nicht raten, eine irgendwie geartete Verzichtserklärung hinsichtlich des Unterhaltes zu unterschreiben, ohne dass sie sich vorher mit einem konkret beauftragten Fachanwalt für Familienrecht darüber unterhalten haben.

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  66. Heidrun

    Leider werde ich immer noch nicht ganz schlau daraus 🙁

    Meine Situation:
    Mein „Noch-Ehemann“ hat die Steuerklasse 3, ich die 5. Wir haben uns am 15.01.10 getrennt. Eine entsprechende Erklärung habe ich unterschrieben. Nun möchte ich gerne in Steuerklasse 4. Mein Noch-Mann bringt aber seine Lohnsteuerkarte nicht herbei. Nach Auskunft kann die Klasse nur geändert werden, wenn beide Karten vorliegen. Wie geht es jetzt weiter ? Mein Mann möchte schon für dieses Jahr eine getrennte Veranlagung. Ich habe ja jetzt enorme Abzüge mit der Steuerklasse 5. Wie komm ich denn zu mehr Geld *seufz. Bekomme ich denn bei einer getrennten Veranlagung all die „zuviel“ gezahlten Steuer zurück ? Was wäre denn sinnvoller ? Getrennt oder noch mal gemeinsam Veranlagen ? Ich wäre um Antwort sehr sehr dankbar.

    Gruß
    Heidrun

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ heidrun

    es hängt vieles davon ab, ob ihr Mann ihnen Ehegattenunterhalt zahlen muss. Wenn nicht, können Sie verlangen, dass ihnen die Differenz zwischen der Steuerklasse 5 unter Steuerklasse 4 von ihrem Mann ausgezahlt wird. Beziehungsweise sie können dann veranlassen, dass eine getrennte steuerliche Veranlagung durch das Finanzamt erfolgt. Wenn allerdings Unterhalt gezahlt wird, werden ihre steuerlichen Nachteile letztlich dadurch ausgeglichen und sie werden mit der Steuerklasse 5 leben müssen.

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  68. Michaela

    hallo,
    ich hätte gern mal gewusst, wenn ich jetzt von der steuerklasse I in die II wechsele, bekomme ich da rückwirkende zahlung für das vergangene jahr wo ich gearbeitet habe? ich bin alleinerziehend und in der stkl I

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ michaela

    lesen Sie bitte auch hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

    oder fragen Sie beim FA nach.

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  70. Florian

    Hallo,
    meine Frau und ich haben uns August 2009 getrennt. Sie hat für 2009 Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezogen, bei der Steuererklärung würd mir das angerecht und ich war in Steuerklasse 3 und sie in 5. Jetzt will sie keine Zusammenveranlagung machen, bei einer getrennten Veranlagung stehe mich um sehr viel schlechter. Was kann ich da machen?

    MFG Florian

  71. Alexandra

    Hallo,
    mein Mann hat mich verlassen und ich bin mit unseren vier Kindern in unserem Eigenheim geblieben. Damit wir uns steuerlich nicht schlechter stehen (ich arbeite nämlich nicht), wollen wir uns nicht scheiden lassen. Ist das überhaupt möglich, oder kann das gar nicht funktionieren?

    MfG Alexandra

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ florian

    für das Jahr der Trennung wird die Ehefrau und die gemeinsame Veranlagung akzeptieren müssen. Für das Jahr darauf (2010) allerdings nicht mehr.

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  73. RA Thomas von der Wehl

    @ alexandra

    in dem Jahr, das auf die Trennung erfolgt, müssten die Eheleute die schlechteren Steuerklassen wählen. Es sei denn, in dem Folgejahr findet ein Versöhnungsversuch statt. Alles andere wäre eine Steuerhinterziehung und davor muss ich dringend warnen.

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  74. ratlos

    Was ist wenn Aufforderung zur Steuer kommt,
    aber die noch keine Anstalten macht trotz Anfrage Belege Zuzahlungen usw vorzulegen?
    Bzw die Anlage U zu unertschreiben?
    Man könnte ja dahinter kommen das keine Medikamente usw.
    Wenn ich getrennte beantreage kann das nach hinten gehn?
    Was soll man dann tun?

  75. Inga

    Guten Tag!
    Also leider taucht bei diesen vielen Fallgestaltungen, keine auf die auf mich passt…
    Mein Mann und ich haben uns am 01.04.10 getrennt. Zum 01.08.10 zieht er aus. Er ist Student und hat eine geringfügige Beschäftigung. Ich arbeite seit dem 01.07.10 voll (ich war davor Azubi). Ich habe seit unserer Heirat die III und er die V. Nun ist es ja so, dass ich imense finanzielle Vorteile für das Jahr 2010 habe, dadurch das ich die III habe. Meinen Mann interessiert das nicht, da er ja eh keine Lohnsteuern zahlt. Ich frage mich nun allerdings, ob das Finanzamt nächstes Jahr nicht einen riesen Aufstand macht? Oder ob hier das gleiche gilt, dass man erst zum 01.01.11 wechseln muss?

  76. RA Thomas von der Wehl

    @ Inga

    sie müssen die Steuerklassen tatsächlich erst zum 1. Januar 2011 ändern. In dem Jahr, in dem die Eheleute sich getrennt haben, kann noch alles beim Alten bleiben.

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  77. Engel007

    Hallo.
    Ich bin auf der Antwortsuche im Net hier her gestossen.

    Es liegt folgendes an: Ich habe seit Jan 2010 Steuerklasse II – bin alleinerziehend mit 2 Kindern, nach Trennung in 2009 von meinem Gatten. Im Augenblick warte ich noch auf einen Scheidungstermin..das ist aber irrelevant für meine Frage. Ich verdiene ca 1000 Euro Brutto und habe noch einen Nebenjob auf 400 Euro, damit ich rum komme.
    Ich werde in nächster Zeit mit einem neuen Lebenspartner (auch mit einem Kind)zusammen ziehen. Dieser hat ein sehr geringes Einkommen bei Steuerklasse I, teilweise bekommt er auch HartzIV. Wie sieht es denn nun mit der Steuerklasse aus? Füreine Info bin ich dankbar,
    Grüße
    B. H.

  78. Christina

    Hallo,
    mein Mann und ich haben uns getrennt, er ist ausgezogen und lebt mit einer neuen Partnerin in einer Wohnung, die er gemietet hat, wo er sich aber nicht anmelden will.
    Ich war beim Anwalt, bekomme Trennungsunterhalt. Muss er seine Steuerklasse ab 2011 ändern? Und wenn er das nicht tut, hat das Konsequenzen?
    Christina

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ christina

    es ist richtig, dass in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, die Steuerklassen zu ändern sind. Dies wäre in ihrem Falle das Jahr 2011.

    Die Konsequenz einer Nichtbeachtung wäre, dass die erhöhten Steuern irgendwann nachzuzahlen sind.

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  80. RA Thomas von der Wehl

    @ engel 007

    wenn in einer Haushaltsgemeinschaft gelebt wird, kann die Steuerklasse 2 nicht mehr in Anspruch genommen werden. Lesen Sie auch hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

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  81. Gabi

    Hallo!
    habe das Forum durch zufall endeckt. SUPER.
    Dazu habe ich auch mal eine Frage:
    Mein Prtener lebt seit dem 01.Juli 2009 – 31.August räumlich getrennt von seiner Noch Frau . Sie ist im September 2009 ausgezogen. Im Januar 2010 ist er in Stk. 1 eingestuft worden. Die Scheidung ist am 13.12.2010. Trennungsunterhalt muß er Rückwirkend zahlen monatlich 240 Euro . Sie hat bisher Hartz IV bekommen . Wie sieht es da mit der Steuerrückerstattung aus?? Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus.

  82. RA Thomas von der Wehl

    @ gabi

    Die Steuererstattung wird ihm allein zu stehen.

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  83. Kathi

    Ich habe mich im März 2009 getrennt. Im gerichtl. Vergleich hat die Richterin mir erst ab Sept. 2009 Trennungsunterhalt zuerkannt (sie hatte wohl wenig Lust zu prüfen, was dran war an den ganzen (haarsträubenden) Gegenrechnereien meines Ex). In den Monaten April bis August ging ich leer aus. Nun werde ich – da ich ja Unterhalt bekommen habe – zur gemeinsamen Veranlagung gezwungen, muss die Steuererstattung (3.000,–), die ich bekommen habe, nachdem ich getrennt Veranlagung gewählt habe, zurückzahlen, mein Ex spart hierdurch 6.500,– Steuernachzahlung. Ist es wirklich richtig – so meine Anwältin – dass ich kein Recht habe, auf getrennter Veranlagung zu bestehen? Ist es egal, wieviel Unterhalt / für wieviel Monate der Trennung man Unterhalt bekommen hat? Das würde bedeuten, der Ex müsste nur einen Klecks Unterhalt zahlen (10,–?) und schon hätte er ein Recht auf Zusammenveranlagung und damit die Steuervorteile für die ganzen Monate der Trennung? Hier streikt mein Gerechtigkeitsempfinden.

  84. ratlos

    BGH, Urteil vom 18.11.2009, Az.: XII ZR 173/06
    Leitsatz

    Ein Ehegatte kann auch dann verpflichtet sein, dem – der steuerlichen Entlastung des anderen Ehegatten dienenden – Antrag auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn er während der Zeit des Zusammenlebens steuerliche Verluste erwirtschaftet hat, die er im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner eigenen Steuerlast einsetzen könnte. Wenn die Ehegatten die mit Rücksicht auf eine – infolge der Verluste zu erwartende – geringere Steuerbelastung zur Verfügung stehenden Mittel für ihren Lebensunterhalt oder eine Vermögensbildung, an der beide Ehegatten teilhaben, verwendet haben, ist es einem Ehegatten im Verhältnis zu dem anderen verwehrt, für sich die getrennte steuerliche Veranlagung zu wählen. Durch die Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung macht er sich schadensersatzpflichtig.

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ kathi

    Ihr Beispiel mit den in 10 € Unterhalt greift nicht.

    Es ist allerdings so, wie oben in meinem Artikel geschrieben, dass bei Unterhaltszahlungen die Steuerklassen in dem Jahr der Trennung wie bisher verbleiben. Letztlich partizipiert der Unterhaltsberechtigte durch das (steuerlich bedingte) höhere Einkommen mit seinem Unterhaltsbetrag an der gemeinsamen Veranlagung.

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  86. Horst

    Hier nocheinmal die Frage im Klartext:
    Start in das Trennungsjahr ist Oktober 2010
    Steuerklassenwechsel ab 1.2011? oder ab 10.2011

    Erbitte Rückantwort

  87. ratlos

    Horst:
    Ab 1/2011 besser noch gleich wegen Unterhalt 🙂

  88. Horst

    Unsere Trennung ist wirklich Gütlich und sauberst verlaufen.
    Hab dann selbstverständlich ab 10/2010 Unterhalt in der Höhe wie vereinbart bezahlt.
    Kann bei der Zusammenveranlagung in 2010 die Position geltend gemacht werden.
    Ich gehe davon aus dass man für 2011 ohnehin getrennt veranlagt wird.

    Ist das Korrekt?

    Ãœbrigend herzlichsten Dank, ein super Forum !!
    Gratulation und 6 Sternchen:)

  89. ratlos

    Horst:
    Meine zu Anfang auch 🙂
    Bis die guten Freunde Ratschläge erteilten !
    Unterhalt ja wenn die noch Anlage U unterschreibt.
    MfG

  90. Aysun

    Ich bin tottal durcheinander, ich bitte um dringende Ratschläge…

    Also ich lebe seit Februar 2010 in Trennung und bin dann zum Amt und wollte meine Steuerklasse von 3 auf 1 ändern lassen, nun hieß es da ich die Steuerkarte meines noch mannes nicht dabei habe, können die mir dass erst ab November 2010 oder 01.01.2011 ändern.

    Nun habe ich jetzt dass problem da ich mit der Steuerklasse 3 gearbeitet habe, aber nichts dafür kann, muss ich jetzt im 2011 mit einer Rückzahlung an das finazamt rechnen???

    kann man da nicht was dagegen tun? Ich habe ja versucht meine Steuerklasse zu ändern…..Dankeschön

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ aysun

    Eine Steuerklassenänderung wird notwendig in dem Jahr, welches auf die Trennung erfolgt. Dies ist nach ihren Schilderungen das Jahr 2011. Insofern kann für das Jahr 2010 alles beim Alten bleiben.

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  92. Horst

    Hallo, ich wollte mal ein: Schöne Weihnachten an alle da lassen.
    Lasst den Kopf nicht hängen es wid schon wieder,getreu dem Motto: Nur vorne gibt es Punkte und wo wir sind ist Vorne.

    Grüsse
    Horst

  93. Smudo

    Hallo und ein frohes neues Jahr!
    Hier mein Fall und meine Frage:
    Meine Frau ist Mitte des Jahres 2010 aus unserem Haus ausgezogen. Wir haben 4 Kinder. 2 leben bei ihr, 2 bei mir. Ich Beamter, sie selbstständig. Steuerklassen jetzt beide 2. 2010 ich 3, sie 5. Ich bezahle Unterhalt für die 2 Kinder die bei ihr leben. Sie hat nur eine monatliche Eigenentnahme von 800€ und zahlt keinen Unterhalt für die 2 Kinder, die bei mir leben. Sie wollte auch Unterhaltvorauszahlung für 2010 einklagen, was sie dann aber doch nicht getan hat. Nun meine Frage zur Steuererklärung 2010. Muss ich mit einer Nachzahlung rechnen? Durch mein hohes Einkommem, mussten wir in den Jahren zuvor immer Steuervorauszahlungen leisten. Dank Steuerberater aber seit der Trennung nicht mehr. Der Steuerberater steht aber auf ihrer Seite! Habe ich die Wahl Zusammen.-Einzelveranlagung?…haben sie noch einen Tipp, auf was ich noch achten sollte?
    Vielen Dank im Voraus.

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ smudo

    Speziell was die Unterhaltsproblematik angeht, müssen in Ihrem Fall die Weichen richtig gestellt werden. Ich würde dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Mit diesem können Sie dann auch die Steuerproblematik 2010 besprechen.

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  95. Uli

    Was passiert, wenn eine nachhängige Steuererklärung aus 2009 in 2011 noch abgewickelt werden muss. Meine Frau hat sich seit Oktober-2010 getrennt und möchte nun die noch offene Steuererklärung aus 2009 getrennt veranlagen. Was kann ich nun machen, um dem Rechtsweg auszuschließen ?

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ uli

    da die Eheleute zu diesem Zeitpunkt noch zusammengelebt haben, ist eine getrennte Veranlagung nicht zulässig. Sollte die Ehefrau es dennoch beim Finanzamt veranlassen, würde sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen.

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  97. Peter

    Guten Tag,
    habe vor evtl. im April 11 mir vorrübergend ein möbil. Appartment zu mieten, da wir eine Eigentumswohnung besitzen. Sollte meine Frau nicht in dieser weiter wohnen wollen und diese verkauft wird, wird auch Sie mit 1 Kind ausziehen. Wir veranlagen zusammen. Denke, dass es bei der momentanen Steuerkl. 3 ich und 5 meine Frau zumindest für dieses Jahr bleibt bzw. bis das 1 Jahr vorrüber ist und wir dann die Scheidung einreichen.Abtragungstechnisch etc. soll alles so weiter laufen wie momentan.eben bis zur Scheidung! geht so etwas?
    Danke und Grüße

  98. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    die Steuerklassen werden in dem Jahr geändert, welches auf die Trennung folgt.

    Beispiel:
    Trennung 04.2011 = andere Steuerklassen ab 01.2012

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  99. heidi

    tolle Seite!
    Eine Frage wurde zwar immer wieder gestellt, aber nie beantwortet.
    Kann ich im Trennungsjahr eine Änderung der Steuerklassen von III/V auf IV/IV beantragen in beiderseitigem Einvernehmen? Wir möchten die gemeinsame Veranlagung für dieses Jahr gerne nutzen. Es wäre aber von großem Vorteil, da derjenige, der im Augenblick Steuerklasse III hat selbstständig ist und derjenige mit V Gehaltsempfänger.

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ heidi

    meines Wissens nach können die Eheleute jederzeit auf die Steuerklassenkombination 4/4 übergehen.

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  101. Naddel

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage.
    Und twar liegt meine Ehe schon länger in Scherben, allerdings sind wir immer noch zusammen. Wohnen zusammen… Ich will dem jetzt allerdings ein Ende bereiten und mich trennen. Mein Mann ist damit auch einverstanden.
    Nun würde ich gerne wissen, was ich beachten muß, wie das alles abläuft? Was ich unternehmen muß bezüglich Steuerklassen… Und wie das mit dem Trennungsjahr funktioniert.
    Beginnt es erst, wenn er auszieht oder auch jetzt schon?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

  102. nicole

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich gemeinsamer Veranlagung.
    Ich bin seit dem 01.01.2009 getrennt lebend von meinem Mann (inzwischen geschieden). Ich habe eine getrennte Veranlagung für das Jahr 2009 beim Finanzamt eingereicht, da mein Ex-Mann mir den steuerlichen Nachteil nicht ausgleichen möchte. Nun sind wir letztendlich auch getrennt veranlagt worden. Nun möchte mein Ex-Mann durch Einspruch seines Bescheides eine gemeinsame Veranlagung erwirken. Wenn ich diese gemeinsame Erklärung unterschreibe, will das Finanzamt meine Erstattung zurückgezahlt haben. Und ich bin mir ziemlich sicher, meinen Nachteil dann trotzdem von meinem Ex-Mann nicht ausgeglichen zu bekommen. Muss ich jetzt der gemeinsamen Erklärung trotzdem zustimmen, auch wenn ich weiß, dass ich kein Geld von meinem Ex bekomme? Es sind immerhin 3.800 €.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

  103. Dirk

    Also Meine Frau hat sich vor ca. 3Wochen von mir getrennt. Ich habe mit dem Finanzamt telefoniert. Der gut Mann sagte mir. Ich müsse eine gemeinsame Veranlagung machen.Ausserdem kann man die Steuerklassen nur 2 Mal im Jahr ändern. Das heisst für mich im Klartext das ich meine jetzige Steuerklasse 3 erst im Januar 2012 ändern muss

  104. Dirk

    Steuerklasse 4 kannst du nicht nehmen, denn das würde bedeuten das die Ehepartner noch zusammen sind. Du musst dann bei einer Trennung auf Steuerklasse 1 wechseln. Wie gesagt aber ihr müsst noch dei gemeinsame Veranlagung machen, dann im Jahr 2012 die Steuerklasse wechseln

  105. Ena

    Im Trennungsjahr hat mein Mann seine Steuerklasse von 5 auf 4 geändert. Darf er das ohne es mit mir abzusprechen? Ich habe immernoch Klasse 3. Muß ich meine Klasse jetzt auch wechseln? Ist die 4 so viel schlechter? Werde ich eine Nachzahlung haben, wenn ich nicht wechsle?

  106. Alexi

    Hallo

    ich habe mich 07/2010 von meinem Mann getrennt und bis 10/2010 mit ihm noch die Wohnung geteilt, ich habe Stk 3 er Stk 5 …

    Ich habe jetzt getrennt von ihm die Steuererklärung für 2010 gemacht und muss 2000 Euro nachzahlen. Beim Amt wurde mir gesagt das ich nachträglich mit meinem Nochmann die Zusammenveranlagung machen kann.

    Dies würde ich gerne machen, mein Mann ist auch bereit dazu, nur habe ich jetzt heraus bekommen das er sich seit 07/2010 auch auf Stk 3 abrechnen lässt und das zur Folge hätte das eine erhebliche Nachzahlung auf uns zu kommen würde wenn er dann nachträglich auf seine eigentliche Stk 5 berechnet würde.

    Meine Frage ist jetzt …. bin ich wenn wir uns zusammen veranlagen mit Zahlungsverpflichtet wenn er, ich sag es jetzt einfach mal ganz plump, so doof ist und sich falsch abrechnen lässt ?

    Was kann ich tun ? Denn durch meine getrennte Erklärung wurde ich jetzt auf Stk 1 berechnet obwohl ich alleinerziehend bin

  107. RA Thomas von der Wehl

    @ alexi

    ihr Mann konnte nicht allein entscheiden, dass er für das Trennungsjahr Steuerklasse 3 nimmt. Notfalls können Sie ihm auf ihren Schaden hinsichtlich der Steuernachzahlung verklagen.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    http://www.vonderwehl.de

    info@vonderwehl.de
    0049 431 911 16

  108. Horst

    Hallo Thomas,
    erstmal ein frohes und erfolgreiches neues 2012.
    Ich habe folgende Frage:
    Meine Freundin trennt sich jetzt von Ihrem Mann.
    Eigentum, Tochter 19 Jahre im Abi Jahr.
    Sie 700,-€ netto, Er 2500,-€ Netto.
    Muss Sie für die Tochter die beim Vater bleibt Unterhalt bezahlen?
    Das Eigentum wird irgendwie einvernehmlich getrennt.
    Wäre toll wenn Du mir eine Antwort geben könntest.
    Ich selbst habe jetzt 15 Monate meine Trennung hinter mir und mir geht es dabei prima.
    Viele Grüsse Horst

  109. Horst

    Hallo Herr Von der Wehl,
    erstmal ein frohes und erfolgreiches neues 2012, gerne würde ich Ihre Rückantwort erhalten zu fologendem:
    Ich habe folgende Frage:
    Meine Freundin trennt sich jetzt von Ihrem Mann.
    Eigentum, Tochter 19 Jahre im Abi Jahr.
    Sie 700,-€ netto, Er 2500,-€ Netto.
    Muss Sie für die Tochter die beim Vater bleibt Unterhalt bezahlen?
    Das Eigentum wird irgendwie einvernehmlich getrennt.
    Wäre toll wenn Du mir eine Antwort geben könntest.
    Ich selbst habe jetzt 15 Monate meine Trennung hinter mir und mir geht es dabei prima.
    Viele Grüsse Horst

  110. sven

    hallo ,meine frau hat sich vor wochen getrennt ,ich hatte immer die steuerklasse 3 mit kind und sie steuerklasse 5

    sie meinte nun das wir das ändern sollten das jeder die 4 hat und ein halber kind

    alles gut und schön ,aber sie meinte auch das ihr ja noch in dem scheidungsjahr getrennt lebend unterhalt zusteht und unterhalt für das kind

    wird das getrennt lebend unterhaltgeld dann von die letzten 12 monate berechnet ?

    nicht das ich jetzt in steuerklasse 4 gehe und dann getrennt lebend unterhaltgeld wie mit steuerklasse 3 zahle

    dann schneide ich mir ja doppelt ins bein

    lg sven

  111. Fluss

    Hallo,
    ich und mein Mann leben seit September 2011 getrennt und es habe ich bei FA gemeldet.
    Da wir beide türkische Staatsbürger sind, sind wir nach türkischen Gesetzt ende Dezember 2011 geschieden.
    Ich arbeite und habe Steuerklasse 3, Mein Ex-Mann arbeitete nicht und hatte die 5.
    Für das Jahr 2012 habe ich meine Steuerklasse auf 1 ändern lassen.
    Meine Frage können wir die Steuerklärung für das Jahr 2011 Zusammenveranlagung machen? FA sagt, dass ich die Steuer für das Jahr 2011 nach Steuerklasse 1 zahlen muss!
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    Viele Grüße, Fluss

  112. peter

    hallo, herr von der wahl !

    meine frau und ich sind seit 5.1.11 getrennt lebend. wir haben zwei kinder (10 u. 14 jahre alt). diese leben bei der mutter. ich habe 2011 kinderunterhalt 725,- und trennungsunterhalt 600,- bezahlt mtl.
    wir werden nun die steuer 2011 gemeinsam machen. ich war in klasse 3/2, sie in 5.
    hat sie ansprüche auf die rückerstattung?
    danke für antwort.

    gruß

    peter w.

  113. StefanV

    Hallo,

    meine Frau und ich haben uns im Juli 2010 getrennt. Sie ist aus unserem gemeinsamen Haus im Januar 2011 mit unseren Kindern ausgezogen. Bisher hatte ich, da meine Frau in Mutterschutz ist, die Lohnsteuerklasse III. Nun möchte meine Frau, aufgrund eines höheren Nebenverdienstes, die Lohnsteuerklasse II mit einem Kind. Was bedeutet das jetzt für mich? Behalte ich die Steuerklasse III, muß ich auch in die II mit einem Kind wechseln? Muß ich Steuern nachzahlen? Und kann ich diesen Wechselwunsch ggf verweigern wenn ich dadurch erheblich benachteiligt bin?

    Gruß, Stefan V.

  114. Peter M.

    Hallo,

    wir haben uns im Februar diesen Jahres (2012) getrennt und sind beide in der Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor (Freibetrag) eingetragen aufgrund meiner Werbungskosten.
    Es besteht ein Ehevertrag u.a. mit Verzicht auf Zugewinnausgleich oder Unterhalt (keine Kinder). Meine Frau ist Geringverdiener und zahlte im Vorjahr (2011) ca. 60 EUR Lohnsteuer. Nun möchte ich wie bisher natürlich den Jahresausgleich (Zusammenveranlagung) machen. Trotz Ankündigung, dass ich die von ihr gezahlten Steuer erstatte und die vollständige Nachzahlung alleine übernehmen werde, verweigert sie mir die Unterschrift sowie die nötigen Unterlagen ihrerseits. Es gibt keinen Grund oder Anlass dazu und ich betrachte es als reine Schikane.
    Da aber meine Nachzahlung bei einer Einzelveranlagung die Nachzahlung sich um weitere ca. 2000 Euro wegen Wegfall des Splittingverfahrens, bestehe ich natürlich darauf.
    Nun meine Frage: Kann ich dem Finanzamt meine Unterlagen mit entsprechendem Vermerk (Zusammenveranlagung) dennoch einreichen so dass diese meine Frau dazu auffordern werden oder muss ich tatsächlich über einen Anwalt zuvor schon gehen? Wer trägt dann die kosten des Anwalts?

    Danke schonmal

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    wenn Ihre Frau sich abschließend weigert, müssen Sie wohl zum RA. Die Kosten können Ihrer Frau auferlegt werden, aber die hat nix, also, an wem bleibt es hängen ……….

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    0431 – 911 16
    info@vonderwehl.de
    http://www.vonderwehl.de

  116. hama77

    Hallo,

    meine Frau und ich haben uns im Februar 2012 getrennt und wurden bisher mit der Lohnsteuerklasse 4 inkl. Faktor (Freibetrag) versteuert. Es gibt einen Ehevertrag und wir haben keine Kinder, so dass Unterhaltszahlungen ausgeschlossen sind und diese auch nicht zur Debatte stehen.

    Meine Frau ist Geringverdiener und zahlte im gesamtem Jahr (2011) ca. 60 EUR Lohnsteuer.

    Nun möchte ich, wie bisher, den Lohnsteuerausgleich (Zusammenveranlagung) machen. Trotz Zusage, dass ich die von ihr gezahlte Steuer (60 EUR) erstatten werde, verweigert sie mir hierzu die Unterschrift sowie die nötigen Unterlagen ihrerseits aus reiner Willkür.

    Bei einer getrennten Veranlagung müsste ich 2400 EUR nachzahlen, bei der gemeinsamen Veranlagung
    würde ich etwa 850 EUR erstattet bekommen.

    Es gibt keinen Grund oder Anlass dazu und ich sehe es natürlich als reine Schikane.

    Nun meine Frage: Kann ich dem Finanzamt meine Unterlagen mit entsprechendem Vermerk (Zusammenveranlagung) dennoch einreichen so dass diese meine Frau dazu auffordern, die noch fehlenden Unterlagen nachzureichen? Kann ich tatsächlich darauf bestehen, dass sie dieser zustimmen muss? Muss ich einen Anwalt zuvor schon beauftragen, welcher sie hierzu auffordert? Wer trägt dann die Kosten des Anwalts?

  117. Honigkuchen

    @ hama77

    Mit Speck fängt man Mäuse. Versuchen Sie doch mal, ihr neben der 60 € Steuer noch zusätzlich einen kleinen Anteil an der Erstattung anzubieten. Immer noch besser als die Nachzahlung, falls sie sich darauf einlassen würde.

  118. Grimply

    Hallo,

    meine Exfrau und ich haben die scheidung schon hinter uns. Meine Erklärung für das Jahr 2011 habe ich getrennt veranlagt und mit Unterschriebener Anlage U beim FA eingereicht.
    Meine Frage hierzu: Sie verlangt eine Bestätigung bei schlechter Stellung (Habe ich gemacht!).
    Nun will Sie aber auch 3/7 des Erstattungsbetrages. Muss ich Ihr das zahlen? Sie muss doch auch selbst eine Erklärung einreichen. Und da Sie nur 400,- Euro / ARLG und mein Unterhalt bekommen hat, hat Sie eigentlich ja keine Steuern gezahlt, oder? Achso, wir haben keine Kinder.

    Vielen Dank!

  119. MB

    Wohnen seit 9/2011 getrennt in der gemeinsamen Wohnung und sind unverändert in 3 und 5. Meine Noch-Frau ist noch bei unserem Sohn zu Hause, also derzeit nicht erwerbstätig. Habe das Kind mit 1.0 bei mir auf der Lohnsteuerkarte. Die Klassen haben wir bislang noch nicht geändert. Müssen wir diese rückwirkend ändern? Wir dachten wir können sie bis zur Scheidung so lassen und ich dann in die 1, sie in die 2.

  120. Dagi

    Frau 5 / Mann 3 Beamter suspendiert. Er zahlt keinen Unterhalt, da ab 01.11.2012 Pension wg. Krankheit. Er erhält wohl nur 1.300,–€ im Monat.

    Getrennt seit 01.10.2012. Ich möchte gerne die Steuerklasse sofort wechseln, weil ich keinen Unterhalt bei seiner geringen Pension bekomme.

    Geht das?

  121. BW

    Hallo,
    lebe seit Mai 2012 mit meinen jüngsten Sohn von meiner Frau getrennt.
    Da ich bisher Alleinverdiener war mit Steuerklasse III (meine Frau hat eine Beschäftigung auf 400 Euro basis und somit Steuerklasse V), stellt sich die Frage nach dem Steuerklassenwechsel.
    Wann muß ich die Steuerklasse ändern lassen von III auf II ??
    Werde im März die Scheidung einreichen, sodass davon auszugehen ist, das per Ende 2013 meine Ehe geschieden wird.
    Nach Aussage des Anwaltes meiner Noch-Ehefrau ist dies erst per 2014 notwendig.
    Stimmt das?

  122. Heidi

    Hallo,
    mein Mann lebt seid mitte Dezember 2012 getrennt von mir. ER ist selbständig und ich bin Hausfrau habe also kein Einkommen. Kann ich im Trennungsjahr meine Steuerklasse ändern? Ich möchte nicht das er für dieses Jahr den Steuervorteil von mir und meinen Kindern(nicht seine) nutzen kann. Wie verhält es sich bei mir
    Steuermäßig, was muss ich versteuern wenn ich kein einkommen habe?

  123. Holle

    Hallo,

    wan ist der Stichtag der Trennung für die Steuerklasse.
    Es ist überall zu lesen, erst im folgenden Jahr nach der trennung muss die Steuerklasse geändert werden.
    Wenn die Trennung ab dem 1.1. ist, muss dann auch die Steuerklasse an diesem Tag geändert werden, oder erst am 1.1 des Folgejahres?

  124. Anja67

    Guten Abend, Herr von der Wehl,

    ich finde die hier geschilderten Fälle und Ihre professionellen Antworten darauf sehr interessant, doch meinen Fall kann ich hier leider nicht wiederfinden, deshalb meine Anfrage.

    Mein Mann und ich trennen uns momentan. Diese schmerzhafte Entscheidung ist Ende Februar 2013 getroffen worden. Wir haben einen 6-Jährigen Sohn.
    Seit unserer Eheschließung 2005 haben wir Steuerklassen 3 (mein Mann) und 5 (ich), da der Einkommensunterschied groß war und diese Steuerklassenkombination sich als die günstigste erwiesen hat.
    Mein Mann ist seit Januar 2011 arbeitslos (weiterhin Lohnsteuerklase III) und bezieht zur Zeit aufgrund einer beruflichen Rehamaßnahme Leistungen der Agentur für Arbeit i.H.v. mtl. 3.080,- € (er hat früher ein sehr gutes Einkommen gehabt). Diese Leistungen wird er bis Anfang Oktober 2013 beziehen, denn solange dauert seine Rehamaßnahme. Er hofft, dass er anschließend wieder ins Berufsleben zurückkehren kann. Ich arbeite seit 2010 in Teilzeit (19,5 h x Woche) und werde jetzt ab Juni 2013 meine Arbeitzeit auf 28h x Woche aufstocken (es geht momentan nicht anders, da ich für unseren Sohn keinen Ganztagsplatz im Kindergarten habe). Unser Sohn bleibt bei mir. Mein Mann zieht aus der gemeinsamen Wohnung in eine andere Stadt um und übernachtet in der neuen Wohnung bereits seit Mitte Mai. Er kommt jedoch ca. jeden zweiten Tag in die alte Wohnung, um einige Sachen mitzunehmen und etwas Zeit mit unserem Sohn zu verbringen. Die beiden haben ein sehr gutes Verhältnis zueinander, das ich auch weiterhin unterstützen möchte.

    Aufgrund der Aufstockung meiner Arbeitszeit ab Juni 2013 denke ich darüber nach,
    ab Juni 2013 auch meine Steuerklasse zu ändern. Soviel ich weiß, sollte man im Trennungsjahr die alten Steuerklassen beibehalten, um auch die gemeinsame Veranlagung bei der Steuererklärung 2013 nutzen zu können. Ich werde also, so wie ursprünglich beabsichtigt, die Steuerklasse nicht in 2 (alleinerziehend mit Kind) ändern.

    Meine Frage: Wäre es sinnvoll, die Steuerklasse in die 4 zu wechseln? Das würde auch für meinen Mann verpflichtend sein, nicht wahr? Ich verdiene momentan mit Steuerklasse 5 ca. 900,- € Netto. der Wechsel in die Steuerklasse 4 wäre also gewinnbringend für mich.

    Würde sich die Änderung der Steuerklasse auf 4/4 auf das ganze Jahr 2013 rückwirkend auswirken, oder würde es nur die Zeit ab Juni 2013 betreffen?

    Könnten Sie mir hier weiterhelfen, oder soll ich mich an einen Steuerberater wenden? Bisher habe ichb leider noch keinen. Normalerweise wechselt man in die Steuerklassen 4/4, wenn der Einkommensunterschied zwischen beiden Partnern in ca. gleich ist. In unserem Falle ist die Differenz eher groß (900,- € ich und 3.000,- € mein Mann), wobei man hier den Aspekt der Trennung beachten sollte und die Tatsache, dass mein Mann Arbeitslosengeld bezieht und es nicht sicher ist, ob er ab Oktober 2013 tatsächlich eine Beschäftigung findet.

    Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

  125. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    die auf Ihren speziellen Fall passende Antwort sollte tatsächlich besser ein StB geben. Vieles spricht dafür, in Stkl 4/4 zu wechseln.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
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  126. Heiko

    Guten Tag, Herr von der Wehl,

    Ich habe jetzt gerade ein sehr akutes Problem.
    Meine Frau und ich haben uns im Oktober 2011 getrennt . Meine Frau hatte im Jahr 2011 genau drei Monate ( Jan.Feb.und März ) auf Steukarte mit der Steuerklasse 5 gearbeitet … danach nur noch auf 400 € ! Ich hatte Steuerkl.3 . Im Oktober haben wir uns beide Getrenntlebend beim zuständigen Finanzamt gemeldet ! Jetzt … also, wollte ich die Steuererklärung für 2011 erledigen ( etwas spät … ich weiß ) und gab diese ohne die Unterschrift meiner Exfrau ab . Der zuständige Bearbeiter rief mich danach an um mir mitzuteilen das ich diese Unterschrieft benötige . Als ich meine Exfrau darauf ansprach setzte sich diese ebenfalls mit dem Bearbeiter in Verbindung der ihr laut ihrer Auskunft mitteilte das sie wenn sie allein veranlagt werden will 700€ zurück bekommen würde und ich über zweitausend Euro nachzahlen müsste ! Jetzt meine Frage … muss ich das dann tatsächlich ? Da wir zum Zeitpunkt in dem sie gearbeitet hat ja noch lange zusammen waren ! Muss ich wegen den drei Monaten alles Nachbezahlen und gild die Trennung nicht erst ab der Bekanntgabe beim Finanzamt ? Wir waren schließlich in den ersten neun Monaten noch zusammen .

    Mit freundlichen Grüßen

  127. Tobias

    Hallo,
    seit 01.06.2012 lebe ich in einer eigenen Wohnung da wir uns getrennt haben. Ich habe Steuerklasse III meine Frau V.
    Dies haben wir bis 31.12.2013 auch beibehalten. Wir sind noch verheiratet aber haben halt jeder seinen eigenen Wohnsitz.
    Zum Januar 2014 hat das Finanzamt mich nun in Steuerklasse IV gesteckt. Die Kinderfreibeträge sind weiterhin alle bei mir berücksichtigt. Meine Frau ist nicht berufstätig.
    Ist das alles so richtig gelaufen?
    MfG
    Tobias

  128. Astrid

    Hallo,
    mein von mir geschiedener Ex-Mann möchte die gemeinsame steuerliche Veranlagung, für das Jahr in dem wir noch 2 Monate zusammen lebten.
    Mein Steuerberater riet mir, die Papiere zu dem Steuerbüro meines Ex-Mannes zu senden, eine Bilanz für die gemeinsame und die getrennte Veranlagung machen zu lassen und dann gesammelt von beiden Ex-Partnern an das Finanzamt zu schicken. Mein Ex-Mann möchte jedoch, dass ich meine Unterlagen für die gemeinsame Steuererklärung direkt an das Finanzamt sende, Sollte ich dem nicht innerhalb von 7 Tagen nachkommen, wird mit der Einschaltung eines Gerichts gedroht. Ist das Procedere korrekt? Welche Möglichkeiten habe ich, dem entgegenzuwirken? Vielen Dank im Voraus, Astrid

  129. fragender

    Hallo,

    Meine Frau u ich haben uns Feb 2013 getrennt.
    Wir haben einen einjährigen Sohn.
    Im Jahr 2012 haben wir beide gearbeitet sie ca.15000 im jahr ich 65000 im jahr damals in Steuerklasse 4.

    Im Jahr 2013 als unser Sohn geboren ist sind wir in Steuerklasse 3 u 5 gewechselt.
    Sie hat selbstständig gearbeitet jedoch gibt sie an nichts verdient zu haben und zusätzlich Elterngeld ca.6500€ was sie aber angibt. Ich habe 55000 verdient.

    Seit der diesjährigen Trennung zahle ich ihr Trennungsunterhalt + Kindesunterhalt berechnet nach aktueller Gehaltsabrechnung Steuerklasse 3 worin jedoch ihre schwarzarbeit wieder nicht auftaucht, weil es schwer ist ihr das nachzuweisen.

    Jetzt machen wir gerad die Steuererklärung von 2012 u 2013. Sie will für beide Jahre zwar zusammenveranlagung akzeptieren jedoch nur in Steuerklasse 4 u 4 und sie will ihr Einkommen aus Selbständigkeit nicht angegeben.
    Was auch schon in der unterhaltsberechnung mich stark nachteilig getroffen.hat…

    Entstehen mir dadurch Nachteile?
    Kann ich in der jetzigen Erklärung 2012 u 2013 Steuerklasse 3 u 5 in zusammenveranlagung nutzen oder muss ich für beide Jahre 4 u 4 akzeptieren?

    Ich fühle mich machtlos…
    Ich mach mich doch zusätzlich strafbar wenn ich die Steuererklärung unterschreibe in der sie ihr Einkommen falsch angibt, will aber nicht, dass halbwegs gute Verhältnis zu ihr verlieren weil ich Angst habe meinen Sohn dann weniger zu sehen und dass er eventuell darunter stark leiden wird wenn ich einen RA einschalte..

    Können sie mir bitte einen Rat geben….
    Danke

  130. Pedro

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, meine Frau und ich haben uns im Januar getrennt. Zuerst wohnten wir beide in meinem Haus, das ich schon vor der Ehe hatte. Sie ist jetzt ausgezogen, obwohl ich ihr das Weiterwohnen im Haus angeboten hatte. Die gemeinsame Tochter wechselt von ihr zu mir. Das klappt bis jetzt auch.
    Ich habe Steuerklasse 3, sie 5. Den Unterschied wegen der schlechteren Steuerklasse gleiche ich ihr monatlich aus.
    Wir könnten bis Jahresende die Klassen lassen; sie möchte aber auf 4/4 wechseln. Droht mir, wenn wir jetzt mitten im Jahr wechseln, eine Steuernachzahlung?
    Sie verlangt jetzt auch Trennungsunterhalt. Der wäre dann ja geringer, wenn wir 4/4 haben?

  131. Marion

    Hallo,
    ich bin seit März 2014 geschieden und habe keine Ahnung ob ich einkommenssteuerpflichtig bin oder nicht. 2013 habe ich vom Unterhalt (528 Euro) und minijob gelebt , zudem habe ich Unterhalt für die gemeinsame Tochter u Kindergeld erhalten.Den Kredit für das Haus , das mittlerweile auf mich überschrieben ist , habe ich alleine bezahlt. Also … muss ich eine Steuererklärung für 2013 machen und kann ich überhaupt irgendwas absetzen ?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen weil, wie schon gesagt, ich habe keine Ahnung…

  132. Frank

    Hallo,

    wir haben uns Mitte Juni 14 getrennt. Ich hatte StKlasse Drei, meine Frau Fünf. Durch die Trennung haben wir beide zum nächsten Monat auf Vier gewechselt und werden sicherlich getrennt für das Jahr 2014 veranlagt werden.
    ABER meine Frau möchte den offiziellen Beginn des Trennungsjahres vorlege, auf Sep. 13, damit die Scheidung schneller rechtsgültig wird. Im Jahr 13 hatten wir noch die Klassen Drei und Fünf und wurden gemeinsam veranlagt. Jetzt frage ich mich, wenn ich hier zustimmen würden, welche Auswirkungen hätte dies auf a. das Steuerjahr und die gemeinsame Veranlagung 2013 und b. auf das Steuerjahr 2014.

    Vielen Dank schon mal und Grüße aus Hamburg

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