Urlaub auszahlen lassen – Unterhaltsrecht
Montag, den 12. Januar 2009Wenn ein Arbeitnehmer sich den tarifmäßigen Urlaub, der ihm zusteht, statt anzutreten auszahlen lässt, stellt sich die Frage, ob diese Mehreinkünfte unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Ich bin – mit dem OLG Köln (FamRZ 1984, 1108,1109) der Meinung, diese Einkünfte sind überobligatorisch und daher nicht im Unterhaltsrecht anzusetzen. Dies muss jedenfalls gelten, solange nicht hinsichtlich des […]