Promotion im Unterhaltsrecht

Die häufig gestellte Frage der Eltern ist, ob nach dem Staatsexamen weiterhin Unterhalt an die Kinder geschuldet wird, wenn diese Kinder danach promovieren wolle.

Wie sooft in der Juristerei ist die Antwort: es kommt darauf an.

Der Grundsatz ist, dass eine Universitätsausbildung mit dem Staatsexamen oder einer vergleichbaren Prüfung endet. Damit wäre die Verpflichtung der Eltern zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt auch erfüllt. Grundsätzlich müssen die Eltern eine Promotion also nicht bezahlen.

Es gibt aber Ausnahmen. Eine Ausnahme wäre, wenn die Promotion praktisch zur Berufsausbildung gehört, weil sie Voraussetzung dafür ist. Für diesen Vortrag reicht es aber nicht, wenn behauptet wird, durch die Promotion würden sich die Chancen auf einen Arbeitsplatz deutlich verbessern.

Ausreichend könnte der Vortrag sein, dass in bestimmten Berufsgruppen jemand ohne Promotion deutliche Nachteile gegenüber den promovierten Berufskollegen hat. Dies kann in bestimmten naturwissenschaftlichen Bereichen denkbar sein, z.B. bei den Chemikern und Ärzten. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die die Promotion eines Mediziners als Teil der Ausbildungskosten ansehen.

Liegt dieser Ausnahmefall vor, dass die Promotion also Ausbildungsteil ist, so werden die Doktoranden allerdings einen Teil ihres Bedarfes durch eigene Arbeit decken müssen. Anders als bei Studenten, bei denen die eigene Arbeit in der Regel überobligatorisch ist, ist es während der Promotion Zeit üblich, einen bezahlten Job anzunehmen.

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2 Reaktionen zu “Promotion im Unterhaltsrecht”

  1. uwe

    sehr geehrter hr. von der wehl,

    meine frage ist nur in etwa mit dem thema verwandt, dennoch würde ich mich über eine antwort freuen.
    ich bin seit 20 jahren geschieden u. zahlte kindesunterhalt.
    nach abitur u. ausbildung, wollte ich die zahlung beenden, was meine tochter jedoch nicht einsieht, denn sie studiert nun.
    wir hatten nie kontakt u. auch der familienname wurde nach wiederheirat der mutter geändert.
    einzig geld ist von mir erwünscht, jeder kontakt wird verweigert u. der umgangston ist rüde.
    muss ich nun weiter zahlen, sie ist 24 j.

    danke für die bemühung.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    Abitur-Lehre-Studium Fälle

    ich habe mal was allgemeines dazu geschrieben. Lesen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/02/18/abitur-lehre-studium-faelle/

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